Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren (Durchführung der Verordnung (EU) 2019/515) (Nr.58/2023); 1.Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum17: Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren (Durchführung der Verordnung (EU) 2019/515). Wir behandeln diese Vorlage in 1.Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr.58/2023 und steht zur Diskussion.Abg. Dietmar Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die uns vorliegende Gesetzesabänderung über die Verkehrsfähigkeit von Waren ist die Folge der für Liechtenstein verbindlich gewordenen Übernahme von umsetzungsbedürftigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/515 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.März 2019. Ziel dieser Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, ist es, dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung mehr Geltung zu verleihen. Dieser Harmonisierung und Anerkennung zufolge dürfen Mitgliedstaaten den Verkauf im eigenen Hoheitsgebiet nicht mehr verbieten, wenn dieser in einem anderen EU-Land zugelassen worden ist. Ausnahmen davon sind nur noch aus übergeordneten Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt, wie zum Beispiel der öffentlichen Sicherheit oder dem Gesundheitsschutz.Der Landtag hatte der Übernahme der Verordnung (EU) 2019/515 in das EWR-Abkommen im Dezember 2020 seine Zustimmung erteilt. Ein Schwerpunkt dieser Vorlage ist die nationale Einführung von Produktinfostellen in allen EWR-Mitgliedstaaten. Diese sollen den Wirtschaftsbeteiligten anderer Mitgliedstaaten den Zugang zum nationalen Markt erleichtern und den freien Warenverkehr verbessern. Hauptaufgabe dieser Produktinfostellen ist es, Informationen über Produkte bereitzustellen, insbesondere Informationen über geltende nationale Produktvorschriften. Dabei kann es sich um Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften handeln, aus denen sich die Anforderungen an ein Produkt, wie zum Beispiel in Bezug auf Zusammensetzung, Form, Grösse, Kennzeichnung, Verpackung und Etikettierung, ableiten.Die Einführung einer Produktinfostelle ist grundsätzlich zu begrüssen. Organisatorisch soll diese neue nationale Stelle beim Amt für Volkswirtschaft eingegliedert werden. Durch die Anforderungen an diese Stelle wird ein Mehraufwand entstehen. Neben dem informativen Austausch wird dieser vor allem dann entstehen, wenn es um den Marktzugang von neuen, innovativen Produkten in Liechtenstein geht, wofür es noch keine gesetzlichen Anforderungen gibt. Mir erscheint dieser Mehraufwand recht erheblich zu sein. Er soll laut Aussage im Bericht und Antrag mit vorhandenen Ressourcen und durch Priorisierungen bewältigt werden. Können Sie, Frau Regierungschef-Stellvertreterin, dies so bestätigen oder gegebenenfalls genauere Aussagen dazu machen? Weiters ist die Verordnung (EU) 2019/515 nicht Teil des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU und wird von der Schweiz deshalb nicht umgesetzt. Bekannterweise gelten in der Schweiz für bestimmte Sektoren und Produkte strengere Anforderungen als in der EU. So kann der Fall eintreffen, dass in Liechtenstein bestimmte Waren aus dem EWR zugelassen sind, in der Schweiz allerdings nicht. Dazu meine Frage: Wenn es sich nun um Waren aus einem nicht harmonisierten Bereich handelt, wie soll das in der Praxis gehandhabt werden? Gibt es dazu bereits bekannte Erfahrungswerte? Ich bin für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben bereits gehört, die Grundlage für diesen Bericht und Antrag ist der EWR-Übernahmebeschluss Nr.105/2020, welcher im Dezember 2020 durch den Landtag genehmigt wurde. Die Verordnung (EU) 2019/515 ersetzt ihre Vorgängerin aus dem Jahr 2008. Da diese Verordnung eine Anpassung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren nach sich zieht, werden wir dies heute in 1.Lesung behandeln. Im Vernehmlassungsprozess hat sich nur die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer in Bezug auf die einzuführende Produktinfostelle geäussert. Diese Vorlage beinhaltet einige Neuerungen. Zum einen kann zukünftig mittels einer Selbsterklärung gegenüber den Behörden des Bestimmungsstaates dargelegt werden, dass die Waren bereits in einem anderen Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurden. Zum anderen können die Wirtschaftsakteure das kostenlose Problemlösungsverfahren, kurz SOLVIT, nutzen, welches helfen soll, falls die gegenseitige Anerkennung verwehrt wurde. Im Weiteren soll die Verwaltungszusammenarbeit gestärkt werden, um die Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zu verbessern. Als Letztes müssen die Mitgliedstaaten sogenannte Produktinfostellen einrichten. Diese Stelle wird in Liechtenstein beim Amt für Volkswirtschaft angegliedert. Gemäss den Aussagen im Bericht und Antrag der Regierung gehen wir davon aus, dass diese mit den vorhandenen Ressourcen durch Priorisierung bewältigt werden können. Hier würde mich die Antwort auf die Anfrage des Abg.Lampert ebenfalls interessieren. Ziel dieser Produktinfostelle ist es, Wirtschaftsbeteiligten anderer Mitgliedstaaten den Zugang zum nationalen Markt zu erleichtern. Die Hauptaufgabe soll darin bestehen, die Informationen über Produkte, die nicht EWR-weit einheitlich sind, bereitzustellen. Insbesondere betrifft dies die Bereitstellung von geltenden nationalen Produktvorschriften. Dies können Anforderungen an ein Produkt wie zum Beispiel die Form, Grösse, Kennzeichnung oder auch Verpackung sein. Eintreten ist für mich ebenfalls unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Auch ich bin über diese Formulierung gestolpert, dass die Arbeit beim Amt für Volkswirtschaft mit den vorhandenen Ressourcen durch Priorisierung bewältigt werden kann. Ich frage mich auch ein bisschen, was denn liegen bleiben wird, wenn da durch Priorisierung gearbeitet wird. Irgendetwas muss ja darunter leiden, wenn so knappe Personalressourcen da sind. Ich finde auch die Formulierung auf Seite11 ein bisschen speziell, dass die LIHK erwartet, quasi verlangt, dass im Sinne einer schlanken Landesverwaltung davon ausgegangen werde, dass dadurch keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden müssten. Ich weiss nicht: Bestellt die LIHK oder andere Verbände bei der Landesverwaltung Stellenprozente oder löst sie diese wieder auf? Also ich finde die Formulierung sehr speziell. Oder hat sie Angst, dass, wenn eine Stelle geschaffen wird, sie allenfalls die Kosten übernehmen müsste? Wenn Sie ein paar Ausführungen dazu machen könnten, besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich glaube, auf den Inhalt muss ich nicht mehr eingehen. Aber es wurden doch ein, zwei Fragen im Zusammenhang mit dem Mehraufwand gestellt. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt sehr schwer abzuschätzen ist, wie viele solche neuen Produkte pro Jahr auf den EWR-Markt kommen. Aktuell wird deshalb davon ausgegangen, dass es mit den vorhandenen Ressourcen bewältigt werden kann. Wenn ein neues Produkt in einem EWR-Mitgliedstaat auf den Markt kommt, muss der EWR-Mitgliedstaat dieses Produkt zunächst selbst rechtlich einordnen. Dabei wird auch geprüft, ob einer der Ausnahmegründe für eine Einschränkung des freien Warenverkehrs vorliegt, eben zum Beispiel der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Bis eine EWR-weite Einordnung erfolgt ist, bleibt die nationale Einordnung der einzelnen EWR-Mitgliedstaaten verbindlich. Es wird sich im Laufe der Zeit erst zeigen, wie viele solche Fälle es gibt und wie hoch der Mehraufwand effektiv ist.Dann hatten Sie, Herr Abg. Lampert, noch eine Frage bezüglich Waren aus einem nicht-harmonisierten Bereich, wie es in der Praxis gehandhabt wird: In einem ersten Schritt wird jeweils beurteilt, ob bestimmte Produktvorschriften Bestandteil des Zollvertrags und damit auch für Liechtenstein anwendbar sind. Ist dies der Fall, wird das entsprechende schweizerische Sektorrecht angewendet. Ist dies nicht der Fall und besteht somit aufgrund der strengen Vorschriften in der Schweiz ein Regelungsgefälle, kommt das liechtensteinische Marktüberwachungs- und Kontrollsystem zur Anwendung, um sicherzustellen, dass keine Waren, die in der Schweiz nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, über Liechtenstein in die Schweiz gelangen. Die entsprechenden Massnahmen und die betroffenen Produkte sind in der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz zum Zollvertrag festgehalten. Inzwischen sind aber nur noch wenige Warengruppen davon betroffen, hauptsächlich aus dem Umweltbereich. Im Amt für Volkswirtschaft gibt es etwa fünf bis zehn solcher Fälle pro Jahr. Das System besteht seit 1995 und hat sich mittlerweile bewährt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, wir können über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22Ja-Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1.Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 1 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Art. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 1 Schlusssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 Schlusssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine Wortmeldungen, damit haben wir die Vorlage in 1.Lesung beraten.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich frage mich, wenn es so unumstritten ist, ob es nicht möglich wäre, dies abschliessend zu behandeln. Also, wieso sollen wir das jetzt vertagen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Ich bin solchen Anträgen gegenüber sehr skeptisch, wir setzen dadurch das übliche Gesetzgebungsverfahren aus. Ich meine, es könnte dann Schule machen, dass man immer wieder gleich sofort abschliessend behandelt, aber Sie können diesen Antrag stellen. Sie haben Antrag auf abschliessende Beratung gestellt. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
5 Ja-Stimmen, dem Antrag wurde nicht stattgegeben, damit haben wir Traktandum 17 erledigt. Wir machen jetzt eine Pause für das Abendbrot und ich möchte noch anmerken, dass auf dem Peter-Kaiser-Platz bei der Eiche in wenigen Minuten eine bewilligte Musikperformance stattfindet. Wenn Sie also gegessen haben, wäre es auch möglich, der Performance beizuwohnen. Wir werden um 18:35 Uhr weiterfahren. Es ist eine Performance des Kunstmuseums Liechtenstein zur Ausstellung Parlament der Pflanzen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:05 bis 18:45 Uhr).
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