Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) und des Asylgesetzes (AsylG) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) (Nr.78/2023); 1.Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit den Beratungen fort und wir kommen zu Traktandum 18: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme von Verordnungen zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer und des Asylgesetzes (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands). Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr.78/2023 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Ministerium der Regierungschef-Stellvertreterin für den vorliegenden Bericht und Antrag. Aufgrund des damaligen Beitritts von Liechtenstein zu Schengen/Dublin sind wir zur Übernahme der vorliegenden EU-Verordnung verpflichtet. Es gibt dabei keine Gestaltungsmöglichkeiten, weshalb auch keine Vernehmlassung dazu erfolgte. Die meisten Änderungen sind technischer Art, beispielsweise die Anbindung des Visa-Informationssystems, kurz VIS, an bestehende und künftige IT-Systeme. Mit der Vorlage werden unter anderem bei Kindern Fingerabdrücke nicht mehr wie bis anhin ab zwölf Jahren, sondern bereits ab sechs Jahren erfasst werden. Bei Kindern handelt es sich um eine besonders schutzbedürftige Gruppe und mit der Herabsetzung des Alters für die Abnahme von Fingerabdrücken können zusätzliche Vorteile im Bereich einer besseren Prävention und Bekämpfung des Missbrauchs der Rechte von Kindern erzielt werden, insbesondere durch die Möglichkeit, die Identität von Kindern mit Drittstaatsangehörigkeit festzustellen oder zu verifizieren, die im Schengen-Raum in einer Situation aufgefunden werden, in der ihre Rechte verletzt worden sind oder verletzt werden können, weil sie zum Beispiel Opfer von Menschenhandel, vermisste Kinder oder unbegleitete Minderjährige sind, die Asyl beantragen. Aus diesem Grund befürworte ich die Senkung der Altersgrenze auf sechs Jahre. Auch ermöglicht die Vorlage der Strafverfolgungsbehörde die Abfrage von mehr Daten als bis anhin. Die Arbeit kann beim Ausländer- und Passamt mit den bisherigen personellen Ressourcen gestemmt werden. Die jährlichen Beiträge an das VIS-System liegen bei ungefähr EUR15'300 pro Jahr. Für die Weiterentwicklung des VIS wurde durch das Ausländer- und Passamt für das Budget 2023 ein Beitrag in Höhe von CHF350'000 vorgesehen. Gerne möchte ich im Zusammenhang mit den Kosten die Regierungschef-Stellvertreterin fragen, welcher prozentuale Anteil und wie viele Franken ungefähr mittels eines Refundings wieder nach Liechtenstein zurückfliessen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag gelangt die Regierung an den Landtag mit dem Antrag, dass dieser dem Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU zur Übernahme der Verordnungen zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingung für den Zugang zu anderen Informationssystemen für VIS-Zwecke sowie der Abänderung des Ausländer und des Asylgesetzes zustimmen möge. Mit den neugeschaffenen und weiterentwickelten EU-Informationssystemen soll das Aussengrenzmanagement verbessert, irreguläre Einwanderung verhindert, die Steuerung der Migrationsströme erleichtert und die innere Sicherheit aller Bürger erhöht werden. Weiter würden sie die Identifizierung von Personen unterstützen, welche die Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten nicht oder nicht mehr erfüllen. Darüber hinaus verspricht man sich dadurch einen Beitrag zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten. Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen sind, wie der Abg. Manfred Kaufmann bereits gesagt hat, technischer Art. Konkret ist jedoch eine Massnahme vorgesehen, die Fragen aufwirft. Für die Abnahme von Fingerabdrücken bei Kindern von zwölf Jahren auf sechs Jahre und die Befreiung von dieser Verpflichtung von Personen über 75 Jahre.Menschenrechtsorganisationen argumentieren, dass diese Massnahme das Recht das Kindes auf Privatsphäre verletzt und potenziell traumatisierend sein kann. Es wird auch betont, dass Kinder besonders schutzbedürftig sind und dass ihre Daten besonders sensibel behandelt werden sollten. Die Befreiung von Personen über 75 Jahre von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken wird ebenfalls kritisch gesehen, allerdings aus anderen Gründen. Während dies auf den ersten Blick als Erleichterung für ältere Menschen erscheinen mag, argumentieren Kritiker, dass dadurch Stereotypen verstärkt werden können, dass ältere Menschen kein Sicherheitsrisiko darstellen, was nicht zwingend richtig sein müsse. Hierzu möchte ich die Regierung fragen, ob Sie noch Ausführungen machen kann, wie Sie die diese Thematik im gegenständlichen Kontext sieht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Der Abg. Manfred Kaufmann hat zum Refunding des VIS-Projekts gefragt. Es ist so, dass das VIS-Recast-Projekt zu 75% über den sogenannten BMVI-Fonds refundiert werden kann. Über diesen werden wir dann im nächsten Landtag beraten. Wie die anderen Schengen-assoziierten Staaten sind wir dann auch verpflichtet, diesen Fonds zu übernehmen. Der zu erwartende Beitrag Liechtensteins dürfte sich in Abhängigkeit der zukünftigen BIP-Verhältnisse für den gesamten Finanzierungszeitraum 2021 bis 2027 auf rund EUR 2,5 Mio. belaufen für BMVI. Daneben werden Liechtenstein rund EUR8Mio. Fördergelder aus dem BMVI-Fonds zustehen. Diese Mittel können wir dann zur Unterstützung der integrierten Grenzverwaltung und der gemeinsamen Visumspolitik verwenden. Dann, wenn ich es richtig verstanden habe, Frau Abg. Manuela Haldner-Schierscher, Sie haben zur Problematik der Fingerabdrücke bei den Kindern und den über 75-Jährigen eine Frage gestellt. Diese Frage kam auch schon in der APK. Hier geht es vor allem darum, dass die Zuverlässigkeit bei Fingerabdrücken von kleinen Kindern eben nicht gegeben ist und dass bei den älteren Menschen davon ausgegangen wird, dass sie für die öffentliche Sicherheit kein grosses Risiko mehr darstellen. Das ist die Begründung vonseiten der EU-Kommission, warum hier Ausnahmen gemacht werden oder warum man hier auf die Fingerabdrücke verzichtet. Aber wir können das auch noch auf die 2.Lesung dann genauer erklären. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag der Regierung lautet: «Der Hohe Landtag wolle
- diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen,
- dem Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1133 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 603/2013, (EU) 2016/794, (EU) 2018/1862, (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Voraussetzungen für den Zugang zu anderen Informationssystemen der EU für Zwecke des Visa-Informationssystems sowie die Verordnung (EU) 2021/1134 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zur Reform des Visa-Informationssystems (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) seine Zustimmung erteilen, und
- die beiliegenden Gesetzesvorlagen in Behandlung ziehen.»
Wer mit dem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgegeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde dem Antrag einhellig stattgegeben. Gleichzeitig haben wir Eintreten auf die Gesetzesvorlagen beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 71i Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71i Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71l Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71l Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71n Bst. k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71n Bst. k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74a Abs. 1, 1a, 2 Bst. a Ziff. 5 und Bst. c sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74a Abs. 1, 1a, 2 Bst. a Ziff. 5 und Bst. c sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74b Abs. 1, 2 Bst. b und d sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74b Abs. 1, 2 Bst. b und d sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74dbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74dbis steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe hier eine Frage beziehungsweise Anregung. In Abs. 1 wird eine Frist von zwei Tagen angeführt für die manuelle Verifizierung der Treffer im Polizeibereich. Ich kann mir einfach vorstellen, dass es in der Praxis dann schwierig sein könnte, wenn in dieser Zweitagefrist entweder ein Wochenende liegt oder das Ende der Frist auf ein Wochenende zu liegen kommt oder auch auf einen Feiertag und deshalb würde ich anregen, hier statt Tage Werktage zu nehmen, wie wir es auch in Art.12 Abs.2 im Ausländergesetz haben. Das Ausländergesetz ist bezüglich der Tage nicht sehr einheitlich. Wir haben dort Werktage, Arbeitstage und Tage an sich. Und ich denke einfach, bei jeder anderen Frist, die nur zwei Tage dauert, steht dort zwei Tage. Das zuerst als Frage, aber auch als Anregung für die 2.Lesung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Bei Abs. 3 wird das Thema «falsche Treffer» erwähnt. Können Sie dazu vielleicht einige Beispiele nennen? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Zu den Tagen, das können wir uns anschauen. Wir reden auch von Tagen in Abs. 2, da müssten wir das dann einfach konsequent durchführen respektive auch noch einmal schauen, was uns hier die EWR-Vorgaben vorgeben. Zu den falschen Treffern: Ich glaube, hier geht es vor allem darum, wenn man Personen sucht, ob sie jetzt zum Beispiel schon irgendwo das Visum oder den Aufenthalt überschritten haben in einem anderen Land. Ich weiss nicht, ob man hier Treffer sucht und dann eben quasi Hits hat von anderen Ländern, die eben entsprechende Bemerkungen in ihrem System gemacht haben. Aber wir können für die 2.Lesung ein paar praktische Beispiele dafür aufzeigen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Danke, Herr Präsident. Die sieben Tage im Abs. 2 habe ich deswegen nicht erwähnt, weil es dort eben eine Siebentagefrist ist und da ist es dann nicht so kritisch. Das kann eben über einen Feiertag oder ein Wochenende hinausgehen. Aber das einzige Mal, wo im Ausländergesetz auch eine Zweitagefrist erwähnt ist, das ist in Art.12 Abs.2 und dort wird ausdrücklich der Begriff «Werktage» genommen. Aber wir haben im Ausländergesetz wirklich alles drin. Wir haben Werktage, Arbeitstage, Tage. Wie gesagt, wenn man es vereinheitlichen möchte, das wäre dann grösser, aber bei zwei Tagen, dass man das einfach einheitlich macht. Das wäre mein Vorschlag, damit wir eben der Problematik entgehen, dass diese Treffer an einem Wochenende oder einem Feiertag gemacht werden müssen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 74dter wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74dter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74dquater wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74dquater steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74e Bst. c und l bis n werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74e Bst. c und l bis n stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76d Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76d Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES ASYLGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes.Art. 87 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum18 erledigt.
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