Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2024) (Nr. 27/2023), [1. Lesung: 5. Mai 2023] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 68/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 21: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2024). Diese Vorlage wurde am 5. Mai 2023 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 68/2023. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich hatte bereits bei der 1. Lesung gefragt, weshalb man hier auf eine fünfjährige Frist gehen will, ob nicht das Beibehalten der vierjährigen Finanzierungsperiode besser wäre. Die Meinung der Regierung ist, man soll es bei fünf Jahren belassen. Meine Meinung hat sich auch nicht geändert. Ich bin immer noch der Meinung, dass vier Jahre sich bewährt haben. Deshalb stelle ich hier den Antrag, dass es in diesem Absatz nicht bis 2028 lauten soll, sondern 2027. Das jeder Landtag quasi einmal regulär dazu Stellung nehmen kann. Bei einer fünfjährigen Frist würde es dann irgendwann einmal so sein, dass ein Landtag, eine Legislatur übersprungen wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich unterstütze dezidiert den Antrag des Abg. Sascha Quaderer. Das habe ich bei der 1. Lesung ebenfalls so eingebracht oder unterstützt, dass diese vierjährige Frist eingesetzt wird. Es ist auch logischer im Sinne vom System her. Ich möchte auch den jährlichen Beitrag in der Höhe von CHF 5 Mio. belassen, denn ich bin überzeugt, dass auch bei einer CHF 5 Mio. Staatsbeitragshöhe die Finanzintermediäre nicht vermehrt mit Gebühren, Abgaben, Aufsichtskosten belastet werden. Das kann nicht in Verbindung gebracht werden. Dementsprechend stelle ich den Antrag hier, den jährlichen Beitrag in der Höhe von CHF 5 Mio. festzulegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort, guten Morgen. In der 1. Lesung konnte ich auch noch gewisse Sympathien für den Antrag des Abg. Sascha Quaderer gewinnen. Allerdings muss ich jetzt sagen, die Ausführungen, wie Sie zur 2. Lesung vorbereitet wurden, haben mich überzeugt und für mich ist entscheidend, dass aus Effizienz- und Effektivitätsgründen die Erhöhung um ein Jahr sinnvoll ist. Denn wir wissen, dass diese Regelung hier ein Sonderfall ist. Es durchläuft immer das gesamte Gesetzgebungsverfahren. Wir sehen jetzt auch, es kommt praktisch jeder Landtag einmal in den Genuss sich mit der FMA zu beschäftigen und deshalb werde ich dieser Vorlage, wie sie jetzt vorbereitet ist, zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorauszuschicken ist, legistisch sind diese beiden Anträge natürlich problemlos, weil es ja nur die Zahlen betrifft. Da haben wir natürlich gar kein Problem. Inhaltlich nochmals ganz kurz zum Antrag des Abg. Johannes Kaiser. Das stimmt so halt einfach nicht, dass, wenn man sagt, die kommen auch mit CHF 5 Mio. durch. Die Finanzplanung ist sonnenklar, sonst würden wir auch nicht herkommen und sagen es braucht mehr. Was auch sonnenklar ist: Wir haben eine Nachschusspflicht. Wenn es dann nicht reicht, müssen wir es auch bezahlen. Ich finde es eben vorausschauend von der FMA, wenn sie uns sagen, was sie brauchen, und wir dann hier auch mit den Werten kommen und dann nicht sagen: Ja, jetzt haben sie aber mehr gebraucht, als wir ihnen gegeben haben. Deshalb möchte ich Sie wirklich bitten, dass wir den auf CHF 6 Mio. anpassen können. Die Frist - und da muss ich vielleicht wirklich ein bisschen erklären, es steht auch schon drin: Wir sind in einem Gesetzgebungsverfahren. Also der nächste Landtag wird sich, so steht es drin, im Jahr 2027, wieder damit beschäftigen, wenn wir es so machen, wie es hier steht. Dann von 2028 oder 2029 weg wird es wieder so sein. Also der nächste wird sich sowieso damit beschäftigen. Wenn der nächste dann das Gefühl hat, er geht wieder auf vier Jahre, dann ist das auch okay. Also es ist jetzt nicht ein Automatismus, dass es immer fünf, fünf, fünf oder irgendetwas sein wird. Also von dem her vergibt man sich nichts, wenn man es jetzt für fünf Jahre macht, es gibt einfach ein bisschen Sicherheit und Stabilität und fordert die Regierung nicht gleich schon auf, am Anfang der nächsten Legislatur wieder die Vernehmlassung zu starten, wieder alles zu starten. Es ist eben kein Finanzbeschluss über mehrere Jahre, sondern eine Gesetzesvorlage. Das steht aber auch drin. Und wenn Sie es kürzen, werden wir einfach das Verfahren früher starten, so ist das.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Es ist ja bei der FMA so, dass der Staatsbeitrag in diesem Sinne anders definiert ist, dass es gar nicht der Fall sein muss, dass sie den Staatsbeitrag in voller Gänze benutzt. Es ist ja vielfach so - in den Geschäftsberichten kann man es sehen -, dass sie von diesem Betrag vielleicht einen Teil davon brauchen. In dem Sinne ist es ein völliges Vorsorgepaket, ein Abfangpaket. Wenn das jetzt so wäre, dass sie in Engpässe kämen, dann hätte der Landtag schnell die Möglichkeit das aufzufangen. Hier wird gegenüber anderen Institutionen als einmalige, unikate Situation ein Vorsorgepaket geleistet. In dem Sinne gibt der Staatsbeitrag mit CHF5Mio. einen gewissen unternehmerischen Anreiz, dass man auf das Geld gut schaut und da ist die FMA bekannterweise relativ sehr grosszügig in der finanziellen Ausgestaltung. Da schadet es gar nichts, wenn der Landtag hier ein bisschen einen Anreiz des verantwortungsvollen Umgangs - was ich der FMA sicherlich nicht unterstelle, das macht sie ganz sicher - vornimmt. Also den Staatsbeitrag bei CHF 5 Mio. zu belassen, da gehen wir absolut kein Risiko ein und wir schränken die FMA in keinster Weise ein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über die Anträge abstimmen. Ich lasse zuerst über den Antrag des Abg. Johannes Kaiser abstimmen, Art. 29 Abs. 1 soll dann lauten: «einen jährlichen Beitrag in Höhe von CHF 5 Mio». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 9 Stimmen nicht zugestimmt und wir stimmen über den Antrag des Abg. Sascha Quaderer ab, der dann lauten würde: «Das Land leistet der FMA vorbehaltlich Art. 30b für die Jahre 2024 bis 2027 einen jährlichen Beitrag ...» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 15 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen.Anhang 1 Abschnitt A Ziff. 6 Bst. a und b, Abschnitt F Bst. a Unterbst. cc sowie Abschnitt I Ziff. 5 Bst. i und k werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt A Ziff. 6 Bst. a und b, Abschnitt F Bst. a Unterbst. cc sowie Abschnitt I Ziff. 5 Bst. i und k stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Anhang 2 Kapitel I Abschnitt A Ziff. 1 Bst. b Einleitungssatz, Abschnitt F sowie Kapitel II Überschrift, Abschnitt D, Abschnitt F Ziff. 4a, Abschnitt G Ziff. 4a, Abschnitt H Ziff. 4a sowie Kapitel III Abschnitt C Ziff. 1 Bst. c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Kapitel I Abschnitt A Ziff. 1 Bst. b Einleitungssatz, Abschnitt F sowie Kapitel II Überschrift, Abschnitt D, Abschnitt F Ziff. 4a, Abschnitt G Ziff. 4a, Abschnitt H Ziff. 4a sowie Kapitel III Abschnitt C Ziff. 1 Bst. c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 21 erledigt. -ooOoo-