Abänderung des Staatspersonalgesetzes und des E-Government-Gesetzes (Nr. 33/2023), [1. Lesung: 5. Mai 2023] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 66/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 22: Abänderung des Staatspersonalgesetzes und des E-Government-Gesetzes.Diese Vorlage wurde am 5. Mai 2023 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 66/2023. Wir können mit der Lesung der Vorlagen durch Artikelaufruf beginnen. Art. 1 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 Abs. 2 Bst. g und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 2 Bst. g und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, guten Morgen, danke für das Wort. Ich habe eine Frage zum Ablauf oder zu der Bemerkung. Wir hatten gestern den Fall, dass, wenn ich einen Artikel nicht will oder wenn ich ihn in der ursprünglichen Fassung will, dass ich ihn ja nicht ablehnen kann oder nicht ändern muss, sondern ich muss einfach Nein drücken oder gar nichts drücken. Gestern haben wir diskutiert, dass ich das nur beim kompletten Artikel tun kann. Ich will aber nicht den Art.9 Abs.2 Bst.g ändern, sondern den Abs.3 in der alten Fassung haben. Das heisst, wir müssen getrennt darüber abstimmen. Ist das möglich? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie können den entsprechenden Antrag zu Abs. 3 stellen.Abg. Daniel Oehry
Danke. Also beantragen kann ich ja nichts, denn ich beantrage einfach die alte Fassung. Das heisst, wer nicht will, dass die Regierung bei den Amtsstellenleiterinnen und -leitern eine Ausnahme machen kann, dann braucht man die alte gültige Fassung vom Art. 9 Abs. 3. Das heisst, man muss dem einfach nicht zustimmen. Aber dann muss ich den Antrag stellen, das absatzweise zu lesen?Landtagspräsident Albert Frick
Genau.Abg. Daniel Oehry
Danke, dann habe ich Sie jetzt verstanden. Herzlichen Dank. Diesen Antrag stelle ich somit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Ich hatte die gleiche Problemstellung. Ich wollte auch, wie ich schon bei der 1.Lesung beantragt habe, dass der Abs. 3 so belassen wird, wie er jetzt aktuell im Staatspersonalgesetz enthalten ist. Ich werde dann Ihrem Antrag somit zustimmen. Besten Dank. Ich könnte auch noch den alten Artikel vorlesen.Landtagspräsident Albert Frick
Das wäre für die Entscheidungsfindung vielleicht hilfreich, wenn Sie das tun würden.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Also der alte Art. 9 Abs. 3 oder der aktuell geltende heisst: «Bei Amtsstellenleiterinnen- und Amtsstellenleiterstellen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 kann auf eine öffentliche Ausschreibung» und hier fängt der aktuell geltende Teil an, «nur verzichtet werden, wenn Amtsstellen zusammengelegt werden und eine Amtsstellenleiterin oder ein Amtsstellenleiter der betreffenden Amtsstellen aufgrund der Qualifikationen für die entsprechende Stelle in Frage kommt.» Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Ich hatte genau die gleiche Intention wie meine beiden Vorredner. Ich werde also den Antrag des Abg. Daniel Oehry ebenfalls unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung dazu das Wort? Nein. Somit können wir abstimmen. Wir werden also über Art.9 Abs.2 Bst.g und Abs.3 getrennt abstimmen. Wer Art. 9 Abs. 2 Bst. g die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir kommen zu Art. 9 Abs. 3. Wer diesem Absatz die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Art. 9 Abs. 3 wurde nicht zugestimmt. Damit bleibt es bei der bisherigen Fassung. Wir können weiterlesen. Art. 11 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 41 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 42a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 44a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 44a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 44a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 45 Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 Abs. 1 und 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Abs. 1 und 3a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 54 Abs. 1 Bst. abis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 Abs. 1 Bst. abis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 54a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 59a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 60 Bst. cbis, nbis, nter, pbis und q werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 Bst. cbis, nbis, nter, pbis und q stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 Abs. 1 Bst. b und e bis g werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 Abs. 1 Bst. b und e bis g stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen seine Zustimmung einhellig erteilt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES E-GOVERNMENT-GESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des E-Government-Gesetzes. Art. 6c Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6c Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 Bst. ebis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Bst. ebis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen seine Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 22 erledigt. -ooOoo-