Schaffung eines Gesetzes über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) sowie das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) (Nr. 65/2023); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Schaffung eines Gesetzes über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen sowie das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung, der Bericht und Antrag trägt die Nr. 65/2023 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Regierungschef Daniel Risch für den vorliegenden Bericht und Antrag. Positiv erwähnen möchte ich auch die aufgeführten Skizzen, welche einem die Handhabung verständlicher machen. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen multinationale Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz von mehr als EUR 750 Mio. einer effektiven Mindestbesteuerung von 15% unterliegen. Für alle anderen Unternehmen wie beispielsweise für KMUs kommt es zu keinen Änderungen. Es wird somit in Liechtenstein ein GloBE-Gesetz geschaffen und Anpassungen im Steuergesetz vorgenommen. Mit der liechtensteinischen Ergänzungssteuer wird zusätzlich zur Besteuerung nach dem Steuergesetz von 12,5% sichergestellt, dass bei den inländischen Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe beziehungsweise einer grossen inländischen Gruppe die geforderte effektive Besteuerung von 15% erfolgt. Die Ergänzungssteuer beträgt somit die Differenz von 2,5%. Setzt Liechtenstein die GloBE-Vorschriften nicht um, wird die zusätzliche Steuer vom Ausland erhoben und würde somit als Steuereinnahme dem Staatshaushalt entgehen. Aus dem Studium des Berichts und Antrags haben sich mir folgende Fragen ergeben:- Kann abgeschätzt werden, wie viele Unternehmen in Liechtenstein betroffen sein werden?
- Kann geschätzt werden, welche zusätzlichen Steuereinnahmen der Staatshaushalt insgesamt generieren würde?
- Gibt es bereits Anzeichen für Bestrebungen, dass die Umsatzgrenze von derzeit EUR 750 Mio. in den nächsten Jahren reduziert werden könnte?
- Es liegt ein von einem Treuhandbüro in Auftrag gegebenes Gutachten vor, welches zum Ergebnis kommt, dass keine EWR-rechtliche Verpflichtung für Liechtenstein besteht, grosse inländische Gruppen der Mindestbesteuerung von 15% zu unterwerfen. Dies betrifft insbesondere grosse inländische Gruppen bei liechtensteinischen Treuhandgesellschaften. Wie steht die Regierung zum Ergebnis dieses Gutachtens beziehungsweise kann sie dessen Ergebnis nachvollziehen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Auch von meiner Seite ein Dank an die Regierung und die Verwaltung für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts. Mir geht es wie der Regierung, die Begeisterung für die Schaffung einer Mindestbesteuerung von 15% bei grossen Unternehmensgruppen ist sehr gering. Man muss sich das vor Augen führen. Die OECD und die G20 nötigen uns und viele weitere Länder rund um den Globus, bei einem Steuerkartell mitzuwirken. Es wird definiert, Ertragssteuern unter 15% seien schädlich. Sie führten zu einem schädlichen Steuerwettbewerb und diesen gelte es zu verhindern. Das perfide an diesem Plan ist nun, dass Mechanismen erfunden wurden, die sicherstellen, dass diese Mindeststeuer auch dann erhoben werden kann, wenn ein Land nicht mitmacht bei dieser Regelung. Dann kommt die sogenannte UTPR zum Einsatz, die es ermöglicht, auch über die Landesgrenzen hinweg die Mindeststeuer einzukassieren. In meinen Augen schaffen wir hier ein wahres Bürokratie- und Kontrollmonster. Als kleine offene Volkswirtschaft können wir es uns aber schlicht und einfach nicht leisten, gegen das Steuerkartell der grossen steuerhungrigen Staaten aufzubegehren. Es bleibt uns gar nichts anderes übrig, als mitzumachen. Sonst landet Liechtenstein früher oder später wieder auf einer der schwarzen Listen dieser Organisationen. Zur selben Erkenntnis ist übrigens auch die Schweiz gekommen. Sie hat bei einer Volksabstimmung am 18. Juni auch dieser Regelung zugestimmt. Nicht unerwähnt bleiben sollen aber die folgenden Kröten, die wir zu schlucken haben: Das ursprüngliche Ziel der OECD, nämlich die Besteuerung grosser Tech-Konzerne am Ort der Wertschöpfung, das sogenannte Pillar One, wurde bislang nicht umgesetzt. Nach aktuellem Wissensstand machen vermutlich weder die USA noch die BRICS-Staaten bei diesem «Pillar Two Framework on BEPS» mit. Das sind immerhin mehr als 50 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung. Die EU hingegen verschärft in ihrer Richtlinie die Vorgaben der OECD sogar noch. Die Mindeststeuer von 15 Prozent und die Umsatzgrenze von EUR750Mio. sind jetzt einmal der Anfang. In meinen Augen wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis es zu Bestrebungen der Hochsteuerländer kommt, die Mindeststeuer zum Beispiel auf 18, 20 oder 25 Prozent zu erhöhen oder die Umsatzgrenze vielleicht auf EUR500Mio. oder EUR250Mio. zu senken. Auch dann werden wir wohl oder übel mitziehen müssen. Und diese Aussicht betrübt mich sehr. Deshalb habe ich Mühe damit, das bisschen Spielraum, das wir haben, in einem Schritt vorauseilenden Gehorsams auch noch aufzugeben. Ich spreche von den grossen inländischen Gruppen. Diese fallen nämlich nicht unter den Anwendungsbereich der GloBE-Mustervorschriften der OECD. Die EU hat die grossen inländischen Gruppen in ihren Anwendungsbereich der GloBE jedoch aufgenommen. Gemäss Bericht und Antrag gibt es unter Steuerexperten einen Disput darüber, ob Liechtenstein als EWR-Mitglied die grossen inländischen Gruppen dem GloBE-Gesetz zu unterstellen hat oder nicht. Die Regierung möchte den sicheren Weg gehen, um Schaden von Liechtenstein abzuwenden und es sind auch nur sehr wenige Gruppen bei uns betroffen. Trotzdem heisst es in letzter Konsequenz, dass wir die EU über die Steuerhöhe rein inländischer Geschäftsfälle entscheiden lassen. Ich finde das einen unnötigen Verzicht auf liechtensteinische Souveränität und habe Mühe, diesen Schritt gutzuheissen. Auf die 2. Lesung hin würde mich die Einschätzung von Norwegen und Island interessieren. Werden dort grosse inländische Gruppen der Mindestbesteuerung unterstellt? Dann die Frage an die Regierung: Wie könnte Liechtenstein ein Schaden hieraus erwachsen? Müsste Klage zum Beispiel beim EFTA-Gerichtshof erhoben werden? Und wer würde hier klagen? Weiters möchte ich der Regierung nahelegen, bei der Umsetzung nicht an vorderster Front dabei zu sein. Da noch viele Details definiert werden müssen, wäre es unklug, wenn der Umsetzungschampion Liechtenstein auch hier bei den Ersten sein will. Einen Platz im Mittelfeld erachte ich als vollkommen ausreichend. Dann stellt sich mir auch die Frage: Ist eine Gesetzeseinführung per 1. Januar 2024 überhaupt machbar? Und wenn ja, ist das überhaupt sinnvoll? Vieles ist hier noch im Fluss, international ist vieles noch unklar. Hingegen sollten wir dringend bei den Doppelbesteuerungsabkommen Gas geben, um steuerliche Nachteile für Betroffene zu minimieren. Das hat die LIHK in die Vernehmlassung eingebracht und wie ich heute Morgen auf der Webseite von Radio Liechtenstein lesen konnte, wurden neu Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Rumänien ausgearbeitet, die bald in den Landtag kommen. Das ist gut so, bitte machen Sie weiter so. Auf die 2. Lesung hätte ich auch gerne Vorschläge, was die Regierung mit den Mehrerträgen zu tun gedenkt. Das fehlt im Bericht und Antrag leider komplett. In meinen Augen muss es das Ziel sein, so weit wie möglich die betroffenen Unternehmen zu entlasten. Es sind ja gemäss Protokoll Nr. 7 der Finanzkommission doch 70 bis 80 Firmen bei uns im Land. Da könnte man zum Beispiel die Rahmenbedingungen oder die Standortattraktivität verbessern oder die GloBE-kompatiblen Tax Credits einführen, wie es in der Vernehmlassung eingebracht wurde. Eintreten ist für mich unbestritten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Besten Dank an die Regierung und alle Mitarbeitenden für die Ausarbeitung des gegenständlichen Berichts und Antrags. Besteuern, wo Wert geschaffen wird. Das ist die Intention der OECD-Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen mit dem Ziel einer weltweit fairen Besteuerung. Was im Kern gut gemeint ist, verfehlt nicht nur das Ziel, sondern verschärft teilweise die Problematik, indem die Mindeststeuer entgegen der Zielsetzung wirkt. Lassen Sie mich dafür einen Blick in die Schweiz werfen, wo diese OECD-Mindeststeuer am 18. Juni 2023 über eine Volksabstimmung angenommen wurde. Die Schweiz hat zusammen mit weiteren Tiefsteuerländern wie Luxemburg und Irland den OECD-Mindeststeuersatz erfolgreich auf 15 Prozent heruntergehandelt. Die USA beispielsweise wollten den Satz bei 21 Prozent festlegen. Damit geraten Länder des globalen Südens unter internationalen Druck, ihre Steuern dem OECD-Satz anzugleichen. In weiten Teilen liegen diese mit 25 bis 35% weit über dem Mindestsatz. Für die betroffenen Länder sind Steuereinnahmen in dieser Höhe essenziell für die Bewältigung staatlicher Aufgaben, wie beispielsweise das Bereitstellen von Infrastruktur und dem Bildungswesen. Wiederum ergibt sich ein Anreiz für die Tiefsteuerländer, die Steuern weiterhin tief zu halten. Indem Ergänzungssteuern dort erhoben werden können, wo der Steuersatz unter 15 Prozent liegt, können die Zusatzeinnahmen auch im Inland verbleiben. In der Schweiz sind Rohstoffhändler sowie die Schifffahrt von der Mindeststeuer ausgenommen - also Branchen, die einen hohen Wertschöpfungsgrad aufweisen. Die Aufteilung der Einnahmen der Mindest-steuer sieht in der Schweiz wie folgt aus: 75 Prozent davon gehen an die Kantone, wo die Einnahmen für die weitere Förderung der Standortattraktivität verwendet werden soll. Als Beispiel nenne ich hier die Tiefsteuerkantone Zug und Genf mit den ansässigen Rohstoffhändlern. Die Ausgestaltung, wie sie in der Schweiz nun in Umsetzung ist, treibt den Umverteilungsgedanken ad absurdum. Statt das Geld denen zukommen zu lassen, für die es gedacht wäre, nämlich an die, auf deren Kosten dieses verdient wurde, verteilt man das Geld lieber im eigenen Land. Dies alles verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass es in erster Linie Ziel der OECD ist, möglichst viele multilaterale Regeln für ein reibungsloses globales Wirtschaftssystem zu fixieren und nicht den Schwerpunkt darauf legt, Umverteilungen und Entwicklungen im globalen Süden voranzutreiben. Wir im globalen Norden haben eine globale Verantwortung, wodurch es nicht sein kann, dass wir die systematische Vergrösserung der Schere zwischen armen und reichen Ländern weiter aktiv vorantreiben. Wir müssen angesichts der existenzbedrohlichen Klimakrise ein Interesse daran haben, dass diese Länder über genügend Mittel für ihre staatlichen Aufgaben sowie den Umbau ihrer Wirtschaft im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele verfügen. Ich hätte folgende Fragen:- Wie viele liechtensteinische Unternehmen beziehungsweise Geschäftseinheiten oder Tochterfirmen wären von dieser Besteuerung aktuell betroffen?
- Wie sollen die Einnahmen (die angeblich nicht abgeschätzt werden können) verwendet werden?
- Die Gemeinden haben keine Stellungnahme abgegeben. Falls geplant ist, dass diese Steuereinnahmen in Liechtenstein bleiben sollen, ist eine Verteilung zwischen Land und Gemeinden geplant? Wenn dem so ist, müssen wir uns auf einen ähnlichen, wenn auch im kleineren Rahmen, aber dennoch auf einen Wettbewerb unter den Gemeinden einstellen?
- Um der Intension der ursprünglichen Idee dieser OECD-Mindeststeuer nachzukommen, nämlich durch Trockenlegung von Steueroasen sicherzustellen, dass die Gewinne dort besteuert werden, wo wirtschaftliche Tätigkeiten und Wertschöpfung tatsächlich stattfindet, frage ich Sie konkret: Wie beteiligen wir uns hierzulande an einem solchen Ausgleich? Gibt es konkrete Ideen, wie diese Steuereinnahmen eingesetzt werden, damit Liechtenstein seiner internationalen Verantwortung nachkommt?
Zweckgebundene Töpfe wurden ja in diesem Landtag gegen den Willen der Freien Liste erfolgreich abgeschafft. Deshalb frage ich Sie: Gibt es Ideen, wie diese Gewinne zum Beispiel in einen Klimafonds oder ein anderes geeignetes Gefäss fliessen können, damit vor allem auch der globale Süden, der von der Ausbeutung durch multinationale Konzerne wie auch von den Folgen der Klimaerwärmung am meisten betroffen ist, tatsächlich profitieren kann? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die Freude über diesen Bericht und Antrag hält sich zwar in Grenzen, aber wir werden hier mitmachen müssen. Selbstverständlich kann man auch ins Feld führen, dass die Sache ja grundsätzlich einmal einen guten Ansatz hatte. Was dann hinten herauskommt, das wird sich dann in Zukunft weisen. Einige Fragen zum vorliegenden Bericht und Antrag: Auf Seite 5 führt die Regierung aus: «Die Richtlinie wurde vom Rat am 16. Dezember 2022 formell beschlossen und ist innerhalb der EU bis Ende 2023 umzusetzen.» Kann die Regierung hierzu Ausführungen machen? Ist das realistisch? Werden sämtliche EU-Mitgliedstaaten diese Richtlinie bis Ende 2023 umgesetzt haben? Wir haben es ja gehört, die EU hat diese Vorgaben zusätzlich verschärft. Dann Seite 11 wird ausgeführt, die USA würden diese zweite Säule wahrscheinlich nicht umsetzen. Ist der Regierung bekannt, wieso die USA diese zweite Säule wahrscheinlich nicht umsetzen werden? Dann die Geschichte mit den DBAs, da führt die Regierung auf Seite 25 aus: «Es muss aber zur Kenntnis genommen werden, dass der Ausbau des DBA-Netzwerks nicht mit dem gewünschten Tempo erfolgen kann ...». Jetzt haben wir ja gerade gehört, im nächsten Landtag werden wir wiederum zwei DBAs haben. Aber was ist denn der Grund, dass man diese DBAs nicht mit dem gewünschten Tempo umsetzen kann, denn das ist ja auch eine Forderung der LIHK? Da würde ich doch interessieren, was hier primär das Problem ist. Dann diese Umsatzgrenze, der jährliche Umsatz von mindestens EUR750Mio. Die Frage wurde jetzt bereits mehrmals gestellt: Wie viele Betriebe, Unternehmungen sind betroffen hier im Land? Da würde mich noch interessieren: Wir haben in der Finanzkommission ja eine Zahl erhalten und mich würde jetzt einfach noch interessieren, wenn man sich diese gesamte Zahl betrachtet, welches sind die Unternehmungen mit EUR750Mio. und welches sind dann die grossen Inlandsgruppen? Kann man das noch differenzierter betrachten? Sprich, welches sind die mit EUR750Mio. Mindestumsatz und welches sind die inländischen grossen Gruppen? Da wäre ich der Regierung noch dankbar um zusätzliche Ausführungen. Dann zu dieser Steuergeschichte, die gerade meine Vorrednerin angesprochen hat. Da haben wir auch zusätzliche Informationen im Rahmen der Finanzkommission erhalten. Diese Aufteilung der Steuereinnahmen, wenn es dann einmal solche gibt - was wir ja auf der einen Seite hoffen -, wie werden diese dann aufgeteilt zwischen Land und Gemeinden? Das hat man uns in der Finanzkommission klar gesagt, da werden dann primär zwei Gemeinden davon profitieren. Das wird Schaan und Vaduz sein. Da werden genau diese Unternehmungen ansässig sein. Also das wird dann eher diesen zwei Gemeinden zugutekommen.Wie gesagt, ich bin für Eintreten. Was ich schon auch unterstützen möchte, ist, was der Abg. Sascha Quaderer gesagt hat. Ich denke mir auch, mit der 2. Lesung werden wir uns dann Zeit lassen, bis wir die weitere Entwicklung sehen, was hier global abgeht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Ich möchte kurz etwas zum Votum des Abg. Sascha Quaderer sagen. Ich verstehe, dass Sie den Sinn dieses Gesetzeswerkes hinterfragen, denn Sie möchten eigentlich das, was wir mehr an Steuern einnehmen, den Firmen zurückgeben. Ja, wieso machen wir dann das? Dann sollen wir es doch gleich den Firmen belassen. Sie erwarten, dass das, was kommt, wieder an die Firmen zurückfliesst. Aber das ist überhaupt nicht im Sinne der Sache. Es geht hier nicht um Rückgabe, es geht wirklich um Umverteilung, wie es meine Fraktionskollegin Haldner-Schierscher argumentiert hat.Für mich fehlt in diesem Gesetz irgendwo der Zweckartikel. Wieso macht man dieses GloBE-Gesetz eigentlich? Es geht nicht darum, dass hier Geld von Firmen im Inland abgeschöpft wird und dann geht es wieder zurück in die Firma. Sondern da geht es wirklich um das Thema Umverteilung vom globalen Norden, von uns, in den globalen Süden, dorthin, wo es die grossen Probleme gibt. Diese leiden unter Klimaproblemen, diese leiden darunter, dass sie benachteiligt sind. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Sollte diese Mindestbesteuerung mehr Steuereinnahmen bringen, dann bin ich schon gar nicht für eine Umverteilung. Das geht in den normalen Steuertopf und das Geld brauchen wir, um unseren Staatshaushalt zu finanzieren. Wir haben keine Schuld, um das ins Ausland zu geben, irgendwo in den globalen Süden. Das sind unsere Steuereinnahmen. Es genügt, wenn uns die Steuern vorgeschrieben werden. Normalerweise hat der Staat eine Steuerhoheit, aber hier werden uns mit Druck höhere Steuern aufgezwungen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Also das sehe ich jetzt überhaupt nicht, Herr Abg. Kaufmann, wie hier dann vom Norden nach Süden verteilt wird. Man zwingt hier die Niedrigsteuerländer, mehr Steuern zu erheben. Das ist eigentlich alles, was passiert. Wieso das dann schwieriger sein soll für die Entwicklungsländer, wenn wir höhere Steuern erheben als vorher, das habe ich noch nicht begriffen. Das müssen Sie mir vielleicht nochmals erklären, Frau Haldner-Schierscher. Aber letzten Endes ist das ein Steuerkartell und da zwingt man uns, mitzumachen. Es geht nicht um mehr und nicht um weniger. Was dann mit dem Geld angestellt wird, okay, darüber kann man diskutieren. Aber ich sehe jetzt keinen Grund, warum man das nicht den Firmen zurückgeben soll, denen man es genommen hat. Aber es ist eh schwierig, das zielgerichtet zurückzugeben. Das ist wahrscheinlich eh schon ein Ding der Unmöglichkeit. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich möchte Ihnen gerne eine kurze Antwort geben, aber das wird in dieser Umverteilungsthematik nicht möglich sein und ich werde jetzt auch keine Umverteilungsdebatte anstreben hier drin. Aber wenn Sie sich damit auseinandersetzen, was eben die Grundidee gewesen wäre - dort zu besteuern, wo es generiert wird und auf Kosten und Ressourcen von denen, die das Nachsehen haben, betreffend die grossen Gewinne dieser multinationalen Konzerne. Und dass man vielleicht mit etwas Empathie darüber nachdenken könnte: Okay, was bedeutet das, wenn wir hier alle Gewinne abschöpfen? Und wir im globalen Norden halt einfach besser bestellt sind. Darum geht es. Grundsätzlich war das die Idee. Aber eben, man hat es ja gesehen in der Schweiz, wie das praktiziert wird. Da schaut man auf nationale Interessen. Der Finanzminister hat gesagt: Wir müssen schauen, dass wir das Geld hierbehalten können. Kann man so sehen, wenn man das aus diesem Blickwinkel betrachtet. Wenn man es allerdings von der Grundidee her sieht: Diesen Umverteilungsgedanken finde ich einfach halt schon einen wichtigen Grundsatz, wenn wir uns vor Augen führen, dass diese Welt nicht nur aus dem globalen Norden besteht. Und dass es auf Kosten der Leute geht, die uns diesen Wohlstand hier auch ermöglichen. Und dass man dann vielleicht darüber nachdenkt: Wäre es vielleicht opportun, hier auch etwas wieder zurückzugeben, damit die sich auch entwickeln können? Damit sie die Folgen der Klimaerwärmung, die auch eine Folge unseres Lebensstils ist, diese zumindest angehen können, wenn auch nicht bewältigen. Das ist die Idee der Umverteilung. Wir können hier gerne eine Debatte darüber führen, die wird allerdings länger dauern. Aber wenn wir jetzt hier über so ein GloBE-Gesetz reden, dann muss das schon auch Platz haben und der Blickwinkel ein bisschen geweitet werden über die Problematik, die hier zugrunde liegt. Wenn man eine, wie ich anfangs gesagt habe, gute Idee wieder in eine Wie-können-wir-uns-noch-besser-optimieren-Idee umwandelt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich persönlich sehe in dieser Vorlage nicht den geringsten Hauch einer globalen Umverteilung, sondern es geht rein um Steuern. Wie wir Steuern erheben, wie wir Ergänzungssteuern erheben. Aber ich hätte eigentlich noch zwei Fragen für mein Verständnis, und zwar reden wir auf Seite 19 von einem «Peer-Review-Verfahren» der OECD. Da wäre ich froh, wenn der Herr Regierungschef noch darauf eingehen könnte, wie das Verfahren in diesem Bereich ablaufen würde. Wie der Zugang der OECD zu unserem Steuersystem ist und wie wir das umgesetzt hätten. Und auch betreffend die Frage der Legalität und der Konsequenzen, was sich daraus ergeben würde. Dann auf Seite 32, ganz oben rechts, wird erwähnt, dass die Stiftungen und Anstalten ebenfalls zu den juristischen Personen gezählt werden. Da würde mich interessieren, ob es Kriterien gibt, ab wann eine Stiftung oder eine Anstalt zu einem multinationalen Unternehmen gehört. Vielleicht haben Sie dort noch ein paar Ausführungen. Der dritte Punkt, der mich noch interessieren würde: Auf Seite 40 wird von anerkannten Ergänzungssteuern gesprochen. Diese Anerkennung ist ja, denke ich mir, ein Prozess, der zusammen mit der OECD läuft. Hier würde mich auch interessieren, wie das Verfahren abläuft. Wenn man jetzt zum Beispiel sagt: Okay, wir haben diese Ergänzungssteuer sauber umgesetzt und die OECD sieht das aber gar nicht. Ob es hier auch die Möglichkeit von Vetos gibt? Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Ich möchte zum Schluss schon noch der Regierung ein Kränzchen widmen. Denn sie hat die Grundidee dieser Besteuerung schon verstanden. Lesen Sie einmal auf der Seite 76 den Punkt 7.3, betroffene UN-SDGs, in der Mitte: «Die Herstellung einer fairen Besteuerung für grosse Unternehmensgruppen kann global zusätzliches Steuersubstrat schaffen, das u.a. für die Beseitigung von Armut, die Gleichstellung von Frauen, die Förderung der Bildung, die Verbesserung der Gesundheitsversorgung sowie die Bekämpfung des Klimawandels eingesetzt werden kann.» Jawohl, darum geht es. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Das ist aber kein Ansatz für eine Umverteilung. Damit ist gemeint, dass, wenn wir höhere Steuern haben, die Firmen vielleicht in andere Länder gehen. Aber das ist kein Ansatz für eine Umverteilung - überhaupt nicht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Herr Landtagspräsident, Sie geben mir ein Zeichen, wenn Sie in die Mittagspause wollen. Bei mir wird es ein bisschen länger dauern. Also ich kann jetzt zehn Minuten sprechen und dann machen wir Mittagspause. Wie Sie wünschen. Landtagspräsident Albert Frick
Wir können sie auch jetzt machen. Dann würde ich vorschlagen, dass wir jetzt die Mittagspause machen.Regierungschef Daniel Risch
Das können wir auch tun. Landtagspräsident Albert Frick
Ja, sonst wird das vielleicht zu lange. Das ist ein guter Einwand. Also, wir machen eineinhalb Stunden Mittagspause, das wäre dann 13:50 Uhr. Mittagspause (von 12:20 bis 13:50 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzter Herr Regierungschef, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 29 betreffend das Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen fort. Das Wort hat der Herr Regierungschef.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe vor der Mittagspause interessiert Ihren Voten zugehört, vor allem auch der Diskussion, wie wir das Geld, das wir dann zusätzlich einnehmen, verteilen könnten. Man sollte ja das Fell nicht verteilen, bevor man den Bären erlegt hat. Und wir haben hier schon noch einiges zu erlegen. Damit das noch ein bisschen eingebettet ist, erlaube ich mir am Anfang, noch zurückzuschauen, wo wir eigentlich herkommen mit dieser Thematik und warum wir heute an diesem Punkt stehen.Seit annähernd zehn Jahren befasst sich die OECD mit den Themen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Die bisher geltenden Grundsätze für die Besteuerung international tätiger Unternehmen sind durch Möglichkeiten der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, auf Englisch Base Erosion and Profit Shifting, das sogenannte BEPS, aus Sicht der OECD und der G20-Staaten infrage gestellt. Hierbei wurden vor allem Grosskonzerne identifiziert, die durch Gewinnverlagerung niedrige Steuerquoten erzielen konnten. Nach einem langen Prozess, in dem Liechtenstein seine Vorbehalte gemeinsam mit weiteren befreundeten Staaten jeweils vorbrachte, einigten sich im Oktober 2021 die mehr als 130 Staaten im sogenannten «Inclusive Frameworks on BEPS», dem auch Liechtenstein angehört, auf die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung für grosse Unternehmensgruppen, das heisst Konzerne mit einem Umsatz grösser als EUR750Mio. Derartige Konzerne beziehungsweise deren Konzerngesellschaften sollen künftig einer effektiven Mindestbesteuerung in Höhe von 15% unterliegen. Der vorliegende Bericht und Antrag betrifft die Einführung der Mindestbesteuerung für grosse Unternehmensgruppen in Liechtenstein. Dazu soll ein eigenes GloBE-Gesetz geschaffen werden, das zusätzlich zum Steuergesetz Anwendung findet. Für betroffene Konzerngesellschaften wird daher in einem ersten Schritt die Steuer nach dem Steuergesetz ermittelt und in einem zweiten Schritt wird eine Ergänzungssteuer nach dem vorliegenden GloBE-Gesetz ermittelt, sodass im Endeffekt effektive Steuern in Höhe von 15 Prozent bezahlt werden. Liechtenstein müsste die Mindestbesteuerung grundsätzlich nicht einführen. Dadurch würde die Mindestbesteuerung für die betroffenen liechtensteinischen Konzerne jedoch nicht verhindert. Die OECD sieht vor, dass ansonsten ein anderer Staat, in welchem der Konzern tätig ist, die Differenz besteuert. Es fallen somit auf jeden Fall 15 Prozent an, die Frage ist nur, wo. Liechtenstein kann seine wirtschaftlichen fiskalischen Interessen deshalb nur wahren, wenn es die Mindestbesteuerung national umsetzt. Wie sieht die Umsetzung nun konkret aus? Einerseits wird eine liechtensteinische Ergänzungssteuer eingeführt. Das heisst, in Bezug auf die inländische Geschäftseinheit eines betroffenen Konzerns wird die Differenz zwischen dem Ergebnis nach dem Steuergesetz und der 15-prozentigen Mindeststeuer erhoben. Auf diese Weise wird verhindert, dass ein anderer Staat die Differenz zur Mindestbesteuerung erhebt. Andererseits ist eine internationale Ergänzungssteuer vorgesehen, nach der Liechtenstein in Einklang mit den Mustervorschriften der OECD eine allfällige Ergänzungssteuer in Bezug auf ausländische Geschäftseinheiten eines Konzerns erhebt. Wichtig zu erwähnen ist ebenso, dass es für alle anderen Unternehmen, beispielsweise klein- und mittelgrosse Unternehmen, zu keinen Änderungen kommt. Hier ist weiterhin ausschliesslich nur das Steuergesetz anwendbar. Die Regierung hat bereits frühzeitig eine strategische Taskforce und eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Frage befassen, ob und wie die Mindestbesteuerung umgesetzt werden soll und kann. Das Ergebnis der Diskussionen und Arbeiten ist der vorliegende Bericht und Antrag, in dem auch die Eingaben aus der Vernehmlassung weitgehend berücksichtigt sind. Mit dieser Umsetzung gewährleisten wir die dringend notwendige Rechtssicherheit. Nun komme ich zu den einzelnen Fragen, die Sie aufgeworfen haben. Ich beginne mit den Fragen des Abg. Manfred Kaufmann. Sie haben gefragt, ob abgeschätzt werden könne, wie viele Unternehmen ungefähr betroffen sind. Ja, das kann abgeschätzt werden, die Abg. Manuela Haldner-Schierscher hat die gleiche Frage gestellt, ich verweise auf Seite 3 des Finanzkommissionsprotokolls. Wir rechnen mit rund 70 bis 80 Unternehmen, die hier betroffen sind. Die Frage, mit wie viel zusätzlichen Steuereinnahmen wir rechnen, kann auch mit Verweis auf das Finanzkommissionsprotokoll beantwortet werden. Hier ist in aller Transparenz zu erwähnen - Sie werden ja in den nächsten Wochen auch den Landesvoranschlag, und vor allem die Finanzplanung erhalten: Wir haben im letzten Jahr in der Finanzplanung mit rund CHF10Mio. gerechnet, um die es zu Mehreinnahmen kommen könnte oder sollte. Wir gehen heute nicht mehr davon aus, dass es in dieser Grössenordnung ist, da wir einfach gesehen haben, dass einzelne Firmen das schon einmal vorweggenommen haben und geschaut haben, was es ausmachen würde. Und es macht allenfalls eben nicht so viel aus. Zudem wird die Ergänzungssteuer auf Basis der Konzernrechnungslegung ermittelt und diese Informationen liegen natürlich erst später vor. Es gibt auch Abzüge, wie beispielsweise die Substanzausnahmen, und die können einfach nicht quantifiziert werden. Deshalb wäre eine Vorhersage in der Grössenordnung nicht möglich. Dann, ist es ersichtlich, dass die Umsatzgrenze von diesen EUR750Mio. gesenkt wird? Ersichtlich ist es nicht, aber natürlich lässt es sich leider nicht ausschliessen, dass das irgendwann kommen wird und das Gleiche gilt natürlich auch für den Steuersatz von 15%. Wir hoffen natürlich nicht, dass sich dieser bewegt. Dann: Wie steht die Regierung zum Gutachten betreffend grosse inländische Gruppen? Ich glaube, da haben wir sehr umfassend im Bericht und Antrag ausgeführt, wie wir dazu stehen. Wir haben diesen Punkt im Detail mittels Gutachten von ausgewiesenen Fachexperten im EU-Steuerrecht abgeklärt. Und diese waren klar der Ansicht, dass grosse inländische Gruppen zu erfassen sind. Zum gleichen Ergebnis kommt auch die EU, wie in der verabschiedeten EU-Richtline zu Säule 2 zu sehen ist. Die detaillierte Begründung ist eben im Bericht und Antrag enthalten. Dann komme ich zum Abg. Sascha Quaderer. Sie haben die geringe Begeisterung, die auch die Regierung hat, dann sehr spitz formuliert. Inhaltlich habe ich dazu kaum etwas hinzuzufügen, ausser vielleicht noch, dass mir natürlich auch der Subventionswettlauf in der EU, in den USA und anderen Ländern dann auch Sorgen macht. Wenn wir von Umverteilung sprechen, viel zu nehmen und dafür viel zu geben im Bereich der Subventionen, das ist eine Umverteilung, die wir in Liechtenstein eigentlich nicht kennen und nicht machen wollen. Aber das ist halt das, was wir international leider vermehrt zu sehen bekommen. Und da meine ich nicht, viel in den globalen Süden zu geben, sondern im eigenen Land dann wieder als Subventionen einzusetzen. Dann haben Sie nach der Einschätzung von Norwegen und Island gefragt. Norwegen hat bereits den Gesetzesentwurf veröffentlicht. Da sind die inländischen Gruppen inkludiert. Wir glauben auch, dass es gar nicht anders geht. Island hat noch nicht veröffentlicht, aber wir haben natürlich Gespräche geführt und sie werden das auch mit aufnehmen. Dann, wenn wir nicht EWR-konform umsetzen würden, was würde passieren? Wer würde klagen? Diese Fälle wären dann im Zuständigkeitsbereich der EFTA-Überwachungsbehörde und es ist davon auszugehen, dass auch die EU-Kommission und die EU-Länder dies aufgreifen würden. Wir sind überzeugt, dass wir mit dieser Art der Umsetzung konform sind. Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass Ihr Vorschlag wäre, es jetzt einmal nicht EWR-konform zu versuchen und zuzuwarten, was passiert. Wir sind überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Dann, ob eine Einführung per 1. Januar 2024 überhaupt machbar ist oder ob man mit der Umsetzung zuwarten kann. Zur Frage der Machbarkeit: Ja, das erachten wir als möglich. Betreffend zuwarten: Die EU setzt die «Income Inclusion Rule» auf 2024 um und die «Undertaxed Payments Rule» per 2025. Sprich, die EU-Länder würden bereits im 2024 einen Teil wegbesteuern und den Rest spätestens im 2025. Ein Zuwarten ist daher eigentlich nicht empfehlenswert. Selbstverständlich werden wir sämtliche inter-nationalen Entwicklungen genau beobachten. Das beinhaltet natürlich auch die Umsetzung in anderen Ländern. Unsere engsten wirtschaftlichen Partner, das heisst die Schweiz und Deutschland, planen die Umsetzung ebenfalls auf den 1. Januar 2024. Dabei gibt es natürlich nicht nur die rechtliche Komponente, sondern - wie wir bei uns bestens wissen - vor allem auch die politische Wahrnehmung, die da relevant ist. Dann, die Frage kam von Ihnen, aber auch vom Abg. Wendelin Lampert, zu den DBAs. Die Regierung unternimmt alles - und damit meine ich wirklich alles -, um zielgerichtet den Ausbau des DBA-Netzwerkes voranzutreiben. Allerdings ist das Interesse zur Aufnahme und zum Abschluss von Verhandlungen aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung Liechtensteins bei unseren Partnern eingeschränkt, sage ich jetzt einmal. Jeder Abschluss eines DBAs ist das Resultat intensiver und langfristiger Arbeiten und damit als Erfolg zu werten. Ich kann jetzt im Hinblick auf den Oktober-Landtag auch sagen, es dauert manchmal einfach auch lange. Mit Italien hatten wir vor vier Jahren die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und wir haben jetzt vier Jahre gebraucht, um eine Unterschrift zu bekommen. Das zeigt einfach, wie nicht ganz einfach es manchmal ist, hier wirklich Erfolge zu erzielen. Aber im Oktober ist es zumindest jetzt einmal hier im Landtag. Dann: Vorschläge, was die Regierung mit den Mehreinnahmen zu tun gedenkt. Wie gesagt, wir rechnen aktuell gar nicht mit so wahnsinnig grossen Mehreinnahmen. Grundsätzlich werden die in die Staatskasse fliessen beziehungsweise der Anteil der Gemeinden an die Gemeinden. Das steht auch so im Gesetz. Wir sind aber natürlich in dieser Arbeitsgruppe auch dabei zu schauen, wo es allenfalls für die Firmen, die jetzt ja mehr bezahlen müssen, irgendwelche Möglichkeiten gäbe. Sie haben die Tax Credits angesprochen. Das klingt im ersten Moment gut, aber das werden wir sehen, wo es dann Möglichkeiten gibt. Dann zur Frage der Abg. Manuela Haldner-Schierscher. Wie beteiligen wir uns an einer wirkungsvollen Umverteilung zum globalen Süden? Wir haben das bei den SDGs drin und mehr Steuergerechtigkeit hilft natürlich. Aber bei der GloBE-Vorlage geht es nicht um eine Umverteilung der Steuereinnahmen, sondern um die Sicherstellung einer Mindeststeuer für Grosskonzerne. Umverteilungsüberlegungen finden sich teilweise bei Säule 1. Hier ist aber nicht absehbar, ob und wann diese global umgesetzt wird, sondern es ist eher sogar absehbar, dass sie nicht umgesetzt wird. Dort ging es ja um die Digital-Konzerne. Also dort waren diese Überlegungen drin. Aber die Staaten, die begeistert von einer Mindeststeuer sind, die argumentieren natürlich damit, dass das fairer sei. Wir, die doch durchaus eine wirtschaftsliberale Haltung haben und auch Wettbewerb bei den Steuern ganz im Grundsatz etwas Gutes finden, sind hier natürlich etwas kritischer und haben uns auch entsprechend geäussert. Dann zum Abg. Wendelin Lampert. Ich glaube, die meisten Fragen habe ich bereits beantwortet. Zusätzlich war noch die Frage, wie viele inländische Gruppen unter den betroffenen Unternehmen sind, habe ich mir aufgeschrieben. Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass es betroffene inländische Gruppen gibt, deren Anzahl aber aufgrund der Umsatzschwelle von EUR750Mio. sehr klein sein dürfte. Eine genaue Abschätzung kann ich Ihnen aber nicht geben. Dann hat die Abg. Karin Zech-Hoop noch einige Fragen gestellt, wie das dann abläuft, beispielsweise wie läuft ein Peer-Review-Verfahren ab. Da kann ich Ihnen gerne ein bisschen Einblick geben. Ein Peer-Review-Verfahren beginnt immer mit einem Self-Assessment. Das heisst, die innerstaatliche Umsetzung wird geklärt und dargelegt, samt Übersetzung sämtlicher relevanter Abkommen, Gesetze und Verordnungen. Also die Vorbereitung ist im Inland durchaus umfassend. Anschliessend macht die OECD eine Analyse und einen Entwurf der Beurteilung. Dieser Entwurf mit dem überprüften Land dann besprochen, anschliessend wir ein Bericht erstellt und dieser wird von der Peer-Review-Gruppe beschlossen. Daraus können sich Empfehlungen ergeben, die umzusetzen sind, um standortkonform zu bleiben. Und eine standortkonforme Umsetzung ist dann insbesondere auch im Interesse der betroffenen Konzerne, um dann wiederum Doppelbesteuerungen zu vermeiden. So schliesst sich dann eigentlich wieder der Kreis. In der Finanzplatzstrategie 2019 hat die Regierung zudem festgelegt, dass ein hohes Mass an Konformität für den Finanzplatz entscheidend für den langfristigen Erfolg ist. Dann haben Sie mich gefragt, warum Stiftungen und Anstalten zu den juristischen Personen gezählt werden. Also Stiftungen und Anstalten sind bereits gemäss PGR juristische Personen. Auch unter dem Steuergesetz gelten diese als juristische Personen und unterliegen daher der Ertragssteuer. Dann haben Sie gefragt, wie eine Stiftung zu einem betroffenen Unternehmen wird. Die GloBE-Mustervorschriften definieren eigenständig den Begriff «Rechtsträger» und dieser umfasst unter anderem sämtliche «legal persons», zu Deutsch also sämtliche juristische Personen. Eine Stiftung kann beispielsweise eine Mehrheitsbeteiligung an einem grossen Konzern halten und somit ist sie dann als «Ultimate Parent Entity» zu qualifizieren. Dann wollten Sie wissen, wie festgestellt wird, ob eine nationale Ergänzungssteuer als anerkannte nationale Ergänzungssteuer gilt. Die zuständige Arbeitsgruppe der OECD hat ein Papier erarbeitet und veröffentlicht, in dem dargelegt wird, wie eine Ergänzungssteuer ausgestaltet sein muss, um als anerkannte nationale Ergänzungssteuer zu gelten. Und diese Ausführungen wurden bei der gegenständlichen Vorlage berücksichtigt und entsprechend eingearbeitet. Da sollten wir also konform sein. Am Schluss wird im Rahmen des Peer Reviews, nach dem Sie ja gefragt haben, festgestellt, ob alles dann auch diesen Vorgaben entspricht. Sie haben ja am 25. August von mir auch noch ein Schreiben zu dieser Vorlage erhalten. Man sieht auch an diesem Schreiben, dass da alles ein Stück weit noch im Fluss ist und dass immer wieder neue Sachen dazukommen. Also wir versuchen, das halt so gut wie möglich hier einzuarbeiten. Aber es wird hier mit hohem Druck und hoher Geschwindigkeit versucht, diese Lösung hinzubekommen und wir versuchen, Schritt zu halten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Wenn nicht, können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Ich hätte eine Frage. Gibt es zu Art. 2 Abs. 2 «Bei der Anwendung der GloBE-Mustervorschriften gilt Liechtenstein als ‹Implementing Jurisdiction›» keinen deutschen Ausdruck? Muss man diese Standards hier so anpassen, damit es mit den Vorgaben der OECD übereinstimmt? Diese Frage habe ich generell zu verschiedenen Begrifflichkeiten, einmal in Deutsch, einmal in Englisch. Wie wird das gehandhabt? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ich habe die gleiche Frage auch im Vorfeld gestellt, da es mir auch aufgefallen ist, dass wir hier doch eine Durchmischung haben. Da wir hier halt einen Standard der OECD umsetzen und das Original in Englisch ist und wir sicher sein wollen, dass wir überall genau die gleiche Terminologie haben und nicht eine deutsche Übersetzung, die dann nicht offiziell wäre, haben wir uns für dieses Vorgehen entschieden. Wir können nochmals schauen, vielleicht gibt es bis zur 2.Lesung etwas, was wir noch eindeutschen können. Aber grundsätzlich möchten wir daran festhalten. Denn die Model Rules, und auf denen basiert das, die sind bisher und wahrscheinlich auch weiterhin ausschliesslich in Englisch. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Hier wird in Abs. 1 als Währung Euro angegeben. Ich wollte hier einfach fragen: Warum wird hier Euro angegeben und nicht Schweizer Franken? Oder allenfalls würde ich mit der OECD jetzt auch eher US-Dollar noch in Verbindung setzen. Vielleicht können Sie hier etwas dazu sagen? Oder sonst auch erst auf die 2. Lesung natürlich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Hier verhält es sich ein bisschen ähnlich wie mit Englisch/Deutsch. Man hat sich auf diese EUR750Mio. verständigt. Wir könnten es jetzt umrechnen und wenn der Kurs sich bewegt, dann müssten wir nachschärfen. Daher denke ich, es macht schon Sinn, hier diese Euros eben so drin zu haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Danke. Können Sie da noch etwas sagen, welcher Wechselkurs dann zur Anwendung kommt? Ist das derjenige vom Finanzstichtag Ende des Jahres? Oder muss dann praktisch täglich geschaut werden, ob man mit diesem entsprechend anwendbaren Tageskurs über diesen Wert kommt oder nicht? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Da gibt es von der Steuer her schon und auch in den Model Rules genaue Stichtage, was das verwendet wird. Wir werden wahrscheinlich nicht viele Flatterunternehmen haben, die knapp drunter oder drüber sind und mit dem Kurs dann hineinfallen würden. Aber das sollte klar sein für die, die dies betrifft. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich hätte eine Frage zu Art. 5 Abs. 2a. Ich bin keine Steuerexpertin, überhaupt nicht. Vielleicht können Sie mir das genauer erklären, was es bedeutet: «Die liechtensteinische Ergänzungssteuer ist bei der Berechnung nach Art. 5.2.3 der GloBE-Mustervorschriften nicht in Abzug zu bringen.» Wie muss ich das verstehen? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Das werden wir Ihnen auf die 2.Lesung gerne beantworten, da ich jetzt Art. 5.2.3 der GloBE-Mustervorschriften gerade nicht gefunden habe und im Kopf habe. Aber das werden wir Ihnen gerne erläutern. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich war jetzt ein bisschen zu spät. Ich wollte einfach noch beim Art. 6 auf das Schreiben hinweisen, das Sie am 25. August erhalten haben, dass es dort noch einen Abs. 3 gibt, den wir natürlich in der 2.Lesung dann mit aufnehmen. Da geht es um Joint Ventures. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich frage jetzt ein bisschen naiv nach. Könnten wir hier nicht einen Passus reinbringen, dass eben auch diese Steuern nicht verteilt werden, sondern dass der Landtag oder die Regierung per Verordnung diese Einnahmen anderweitig verteilen kann? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Bevor wir hier eine grosse Diskussion öffnen: Ich bin ganz froh, dass wir in dieser Küche keine Töpfe mehr haben. Also dass wir quasi wirklich das Staatsvermögen haben und das nicht wieder zuordnen. Das ist eine grosse Errungenschaft der letzten Legislatur. Jetzt wieder spezielle Gefässe zu schaffen, das wäre wirklich systemfremd. Sie sind der Landtag mit der Finanzkompetenz, Sie haben hier drin die Möglichkeit - und das sagt der Finanzminister nicht gerne -, quasi aus dem Vollen zu schöpfen. Also Sie haben den ganzen Topf und Sie können dort Entscheide fällen. Es hat sich aber gezeigt, dass diese Systematik mit den verschiedenen Töpfen keine sehr gute Idee war. Wir haben jetzt glücklicherweise eine andere. Da fühlen Sie sich dort wohl, mit dem was Sie haben, und bitte nicht, dass wir hier systemfremde Sachen einbauen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte einfach dem Regierungschef mitgeben, damit er ein gewisses Stimmungsbild hat: Das möchte ich ausdrücklich nicht. Ich möchte keine Zweckbindungen; ich möchte, dass die Einnahmen direkt in den Staatshaushalt kommen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Ich möchte hier nur nachfragen: Die Regierung führt bei diesen Verjährungs- und Verwirkungsfristen aus: Unter Umständen könnten zehn Jahre zu kurz sein. Dann stellt sich für mich die Frage: Ist das dann nicht mehr limitiert? Ist diese Verjährungs- und Verwirkungsfrist dann theoretisch unendlich? Oder wie muss ich das verstehen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich habe nur eine Frage, ob diese Voraussetzungen in Bst. a und b kumulativ oder alternativ gegeben sein müssen. Ich würde deswegen empfehlen, dass auf die 2.Lesung am Ende von Bst. a ein «und» oder «oder» eingefügt wird, damit wir hier Klarheit haben. In anderen Gesetzen wird dies sehr häufig auch gemacht. Damit es einfach kristallklar ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, wir werden beide Themen gerne auf die 2. Lesung aufbereiten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Ich hätte eine Frage zu der Zahl von fünf Jahren. Sind diese Verjährungsfristen aus dem Strafrecht oder woher werden diese Verjährungszeiten abgeleitet? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Das kann ich Ihnen jetzt spontan nicht sagen, da werden wir Ihnen auf die 2.Lesung die Quellen geben, wo das auch so ist oder sonst erklären, warum es richtig ist, wie es hier ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich hätte eine Frage, wieso in der Übergangsphase Straffreiheit vorgesehen ist. Irgendwo konnten wir lesen, dass den Unternehmen ja ein hoher Grad an Know-how zugesprochen wird. Dann hätte ich hier die Frage, weshalb diese Übergangsphase mit Straffreiheit vorgesehen ist? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Auf die Frage der Abg. Haldner-Schierscher kann ich gerne auf die Seite 51 verweisen. Dort ist ausgeführt, dass aufgrund der sehr hohen Komplexität dieser Mustervorschriften wir in der ersten Phase noch nicht gleich mit der Strafandrohung kommen wollen, sondern dass man hier eine gewisse Frist gibt. Das ist die Begründung. Mit Blick auf die Frage, die Sie vorhin zu Art. 21 gestellt haben, kann ich Ihnen die Antwort auch mit Blick auf die Seite 49 zu Art. 21 geben. Dort ist nämlich ausgeführt, dass die Verjährungsfristen analog zum Steuergesetz Art.145 so gemacht wurden. Dann ist diese Frage auch beantwortet. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STEUERGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes. Art. 1 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 29 erledigt.
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