Vorprüfung der Parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die Politischen Parteien (Nr. 90/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 4: Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien. Der Bericht und Antrag über die Vorprüfung durch die Regierung trägt die Nr. 90/2023. Der Landtag hat vor einer Behandlung festzustellen, ob die parlamentarische Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Die Regierung kommt in ihrer Vorprüfung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative sowohl mit der Verfassung, als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Wird vorab noch das Wort zur Verfassungsmässigkeit gewünscht? Nein.Wir stimmen ab. Wer damit einverstanden ist, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde zugestimmt. Bevor wir über Eintreten auf die Gesetzesinitiative befinden, führen wir eine Eintretensdebatte durch. Wird das Wort gewünscht?Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Ich fasse mich kurz. Als Mitinitiant versteht es sich von selbst, dass ich die parteiübergreifende Initiative sehr gut finde. Die Fülle der Aufgaben der Parteien lässt sich nur durch ausreichende Mittel auch wahrnehmen. Heute erhält jede im Landtag vertretene politische Partei CHF 55'000 und nach Annahme dieser Initiative CHF 80'000 als Pauschalbeitrag. Dies führt zu Mehrkosten von CHF 100'000. Gemäss Regierung ist diese Initiative verfassungs- und gesetzeskonform, das haben wir bereits bestätigt. Die Hinweise der Regierung zu den Artikeln 1 und 3 kann ich sehr gut nachvollziehen und unterstütze sie. Dadurch wird in einer Anpassung auch klargestellt, dass Neugründungen einer Partei nach der Wahl nicht zur Bezugsberechtigung dieser Pauschale führen. Ich bin gespannt auf die Würdigung während der 1. Lesung dieser Anpassungswünsche. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich bin ebenfalls Mitinitiant dieser Initiative. Ich denke, wir haben hier mit dieser Initiative einen Nenner unter den Parteien gefunden. Ich finde es etwas bedauerlich, dass die Regierung ihr Eigeninteresse in dieses Initiativbegehren einbaut. Das wird die Initiative gefährden. Denn wenn die Regierung im Rahmen der Parteifinanzierung Änderungen wünscht, dann möchte ich sie dazu einladen, dass sie einen separaten Vorstoss dazu macht und das nicht in diesem Rahmen mit diesem Vorstoss vermischt. Ich denke auch, so wie die Regierung argumentiert, das ist lückenhaft und würde hier den Rahmen sprengen, was wir hier als Initianten vorgesehen haben. Deshalb warne ich davor, hier zusätzliche Bedingungen einzubauen, die dann eben zum Beispiel einer abgesplitteten Wählergruppe oder Partei hier finanzielle Beiträge verwehren würden. Das ist ein anderes Thema als das, was wir hier heute und jetzt behandeln. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank an die Regierung für die Vorprüfung der Initiative. Als Mitinitiant, auch stellvertretend für die Vaterländische Union, möchte ich hiermit meine Unterstützung für die Initiative kundtun. Die letzte Anpassung der Beiträge an die Parteien erfolgte im Jahr 2014 und somit vor knapp zehn Jahren. Zehn Jahre später sind die Anforderungen an die Parteien grundsätzlich dieselben, jedoch haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Gerade in der Öffentlichkeitsarbeit fallen mit Blick auf die heutige Medienvielfalt, wie Print, Online-Formate, Radio, Fernsehen, deutlich höhere Kosten als noch vor zehn Jahren an. Zudem werden von den Parteien auch öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge oder Podiumsdiskussionen angeboten. Eine Erhöhung des Sockelbeitrags erachte ich somit für sinnvoll. Dabei werden alle Parteien gleichmässig mit CHF 25'000 mehr pro Jahr unterstützt, das heisst anstatt jährlich CHF 55'000 neu mit CHF 80'000. Dieser Beitrag scheint auch im Rahmen der Förderung demokratischer Parteien - und damit für die Demokratie als Ganzes - als vertretbar. Dem Vorschlag der Regierung in der Stellungnahme kann ich auch einiges abgewinnen. Nach dem Regierungsvorschlag sollen nur Parteien von den Beiträgen berücksichtigt werden, welche auch bei den letzten Wahlen angetreten und im Landtag vertreten sind. Die aktuelle Regelung benachteiligt Parteispaltungen nicht und kann falsche Anreize setzen, da keine finanziellen Konsequenzen getragen werden müssen. Wenn sich in einer Legislaturperiode nämlich mehrere Parteien spalten, so hätte jede abgespaltene Gruppierung Anspruch auf den finanziellen Beitrag, was in Summe ins Gewicht fallen könnte. Ich bin für Eintreten auf die Initiative. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Auch ich kann mich ganz kurzfassen. Ich werde der Gesetzesänderung ebenfalls zustimmen. Ich bin auch für Eintreten. Den Änderungsvorschlag der Regierung unterstütze ich persönlich, da er zur Präzisierung beiträgt und diesbezügliche gesetzliche Unklarheiten beseitigt. Auch der entsprechenden Argumentation der Regierung kann ich folgen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Jetzt muss ich trotzdem darauf eingehen, ich wollte das eigentlich vermeiden. Die Regierung stellt ja den Antrag, dass man abgespaltenen Wählergruppen und Parteien gemäss dem VGH-Urteil den Sockelbeitrag nicht mehr zugestehen soll. Für mich ist das eine schlechte Entwicklung, denn wenn sich eine Gruppierung abspaltet, dann wird es ja wohl kaum eine Einzelperson sein, die dann schlussendlich eine Partei gründet und hier Anspruch auf einen entsprechenden Sockelbeitrag stellt. Das haben wir zumindest in der Vergangenheit nie gesehen. Die Abspaltung war eine grössere Fraktion, sprich unsere Fraktion, das waren drei Abgeordnete, sprich mit Fraktionsstärke. Sie müssen einfach berücksichtigen, wenn Sie dem jetzt zustimmen, wem Sie dann am Schluss das Geld geben. Denn das ist mit dieser Regelung nicht geregelt. Sie machen Tür und Tor auf für Streitereien, das finde ich nicht den richtigen Weg. Man hat hier eine pragmatische Lösung gefunden, der VGH hat eine pragmatische Entscheidung getroffen, sodass eine grössere abgespaltete Gruppe nicht im finanziellen Regen stehen gelassen wird. Wenn man dem nicht so gleichkommt, wie es der VGH sieht, dann wird das interne Diskussionen befeuern, wie man in Zukunft dann die Parteifinanzierung aufzuteilen hat und wer schlussendlich darüber zu bestimmen hat, wie diese Parteifinanzierung aufgeteilt werden muss. Ist es am Schluss die Wählergruppe? Ist es der übrig gebliebene Verein, sprich dieser Vorstand dieser Partei? Wer entscheidet schlussendlich, wohin die Parteifinanzierung dann am Schluss als Ganzes zu fliessen hat? Das ist alles nicht klar und aufgrund dessen würde ich jetzt davor warnen, hier so einen Schnellschuss zu machen und einfach zu sagen: Okay, dann gibt es überhaupt kein Geld für diese neuen Fraktionen, die sich unter Umständen bilden könnten. Das Geld bleibt dann vielleicht bei einer Minderheit übrig, die politisch inaktiv ist, wie wir es dann ja gesehen haben. Ich denke, das kann ja nicht im Sinne der politischen Meinungsvielfalt sein. Deshalb bitte ich Sie, hier vorsichtig zu sein. Ich denke, die Regelung, die gilt, animiert in keinster Weise, so wie es geschrieben ist, zu Parteiabspaltungen. Sie haben ja Realitäten, die Sie betrachten können, was passiert, wenn sich Parteien spalten. Da wird man von fünf Abgeordneten auf zwei reduziert, das muss einem bewusst sein, wenn man so eine Abspaltung durchleben muss. Das hat nichts mit irgendwelchen Vorteilen zu tun. Sie haben eine komplett falsche Einschätzung, wenn Sie da die Meinung der Regierung teilen, dass es irgendwo attraktiv sein kann - auch wenn es vielleicht kurzfristig einmal CHF80'000 zu geben scheinen mag. Das kann nie die Motivation sein, um eine Abspaltung von einer Partei zu vollziehen. Denn am Schluss wird der Wähler dann eine Entscheidung treffen und er wird die richtigen Entscheidungen treffen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Nachdem der Abg. Rehak jetzt so viele Sachen gesagt hat, die nicht richtig sind, sehe ich mich gezwungen, diese halt richtigzustellen. Zum Punkt 1, die Regierung verfolgt hier eigene Interessen und baut die ein - das haben Sie im ersten Votum gesagt: Nein, wir verfolgen überhaupt keine eigenen Interessen, wir verfolgen die Interessen, dass die Gesetze so, wie sie eigentlich gedacht waren, halt auch gelten. Hier hat sich gezeigt, dass der VGH zu einer anderen Auslegung kommt - einer, die der DpL damals nützlich war. Und in der Folge ist jetzt klar, bei jeder Abspaltung, auch wenn sich eine Einzelperson ab-spaltet und dann eine Partei gründet, dann hätte sie Anspruch auf diesen Sockelbeitrag. Der wird jetzt erhöht von CHF50'000 auf CHF80'000, das ist attraktiv, wenn man sich abspaltet und dann eine Partei gründet. Es gab hier drinnen schon Abspaltungen von Einzelpersonen, die keine Partei gegründet haben. Heute, nach dem VGH-Entscheid und dieser Auslegung, wäre es vermutlich anders. Man würde wahrscheinlich eine Partei gründen. Sie haben gesagt: Wenn man einmalig dann die CHF80'000 bekommt. Nein, man bekommt sie nicht einmalig, sondern jährlich. Also Sie haben das jetzt schon ein bisschen heruntergespielt. Diese Attraktivität gibt es dann halt einfach. Ich möchte einfach dieses Eigeninteresse der Regierung sachlich und inhaltlich zurückweisen. Ich muss es fast sogar umdrehen: Die eigenen Interessen lagen damals ziemlich exakt auf Ihrer Seite. Sie haben es dann auch erstritten und recht bekommen. Jetzt haben wir eine Rechtslage und eine Auslegung des VGH, die man hier einfachst korrigieren könnte. Und ich glaube, es ist auch Aufgabe der Regierung, wenn dann solche Sachen vorgelegt werden, dass wir dann sagen: Hier könnte man einfach etwas machen. Dann haben Sie gesagt: Die Regierung hat den Antrag gestellt. Nein, die Regierung hat keinen Antrag gestellt, die Regierung sagt, es wäre hier einfach zu bewerkstelligen. Also die Regierung schlägt dem Landtag vor, es jetzt doch gleich zu tun. Das sind einfach diese kleinen, falschen Dinge, die in Summe dann dazu führen, dass es halt nicht korrekt ist. Das bedauere ich sehr, da ich nämlich davon ausgehe, dass Sie schon wissen, was da drinsteht. Dass Sie es genau gelesen haben und es deshalb besser wissen würden. Wie gesagt, das bedauere ich. Ich glaube, ich habe eigentlich die wesentlichen Punkte jetzt schon erwähnt. Dann haben Sie noch gesagt, es wäre ein Schnellschuss. Nein, das ist kein Schnellschuss, das ist eine Präzisierung von dem, wovon wir eigentlich immer ausgegangen sind. Ich habe hier das «Volksblatt» vom 15. September 2018 vorliegen; da wurde der Landtagspräsident zu diesem Thema gefragt. Der Titel ist: «Ein Parteiaustritt soll nicht mit finanziellen Vorteilen einhergehen.» Ich glaube, das ist die gemeinsame Meinung. Damals waren wir auch der Meinung, auch der Landtagspräsident, aber auch generell war man der Meinung, dass man jetzt halt zwischen den aufgespaltenen Gruppen eine Lösung finden muss. Der VGH hat es anders gesehen, das ist sein gutes Recht. Ihr gutes Recht ist, die Empfehlung der Regierung aufzunehmen für die 2. Lesung und dann darüber abzustimmen. Aber einen Antrag der Regierung gibt es dazu nicht. Es ist vielleicht ein freundlich gemeinter, zielführender Hinweis. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Heisst das konkret, dass die Regierung bei der 1. Lesung ihre Präzisierungsvorschläge nicht einbringen wird, sondern es den Initianten überlassen will, ob man diese auf die 2. Lesung aufnehmen will?Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ich glaube, die Regierung hat es auf dem Silber-, ich würde fast sagen auf dem Goldtablett präsentiert und sagt, dass es einfach zu bewerkstelligen wäre. Wir möchten hier eben explizit keinen Antrag stellen, da es vom Landtag kommt, und wir möchten einfach darauf hinweisen. Natürlich würden wir es richtig finden, dem Vorschlag der Regierung zu folgen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Danke dem Regierungschef für diese Präzisierung. Wenn er mir schon Falschaussagen unterstellt, dann möchte ich ihm seine Falschaussagen auch entgegenhalten. Auf der Seite 7 zum Beispiel können Sie unten lesen, dass nur Parteien, die im Landtag vertreten sind und ein Mandat erzielt haben, «Anspruch auf einen wählerstimmenabhängigen Anteil an dem Gesamtbetrag von CHF 710'000 und ‹zusätzlich› auf die Pauschale» hätten. Das ist nachweislich falsch. Deshalb ist es aus meiner Sicht ein Schnellschuss. Sie haben sich einfach nicht alle Optionen überlegt. Aber Sie haben jetzt ja klargestellt, dass Sie nicht einen Antrag von sich aus hier sehen. Also müssen das die Initianten aufnehmen und da ich einer davon bin, werde ich mich dagegen wehren, dass es hier eingebaut wird. Ich bitte Sie, wenn Sie hier Präzisierungen im Parteifinanzierungsgesetz wünschen, dass Sie einen eigenen Bericht und Antrag dazu verfassen. Dann kann man sich auch intensiv mit diesen Themen auseinandersetzen. Das habe ich gemeint mit «Einmischen in diese Sache». Denn hier wurde ein gemeinsamer Nenner gefunden zwischen den Parteien und mit solchen Nebenschauplätzen, die Sie hier auf dem Goldtablett, so wie Sie sagen, einbringen, verkomplizieren Sie leider diese Absicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Um es in Ihren Worten zu sagen, Herr Abg. Thomas Rehak: Sie haben ebenfalls nicht alle Optionen ins Feld gebracht. Denn Sie haben eigentlich die Situation skizziert: Wenn man dann bei den nächsten Landtagswahlen wieder antritt, dann wird man gegebenenfalls abgestraft. Eigentlich haben Sie die Antwort schon selbst gegeben: «Wenn» man wieder antritt. Das heisst, wenn jetzt ich im letzten Jahr für mich entscheide, es ist mir zu blöd, ich trete aus, dann nehme ich die CHF80'000 mit. So einfach wäre es gegebenenfalls. Hier sind auch nicht alle Optionen ins Feld gebracht worden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Initianten für diese Initiative. Vielleicht ein Vorschlag zur Güte: Der Herr Regierungschef hat ja vorhin auch gesagt, man hätte eigentlich gedacht, dass die Abspaltung der DpL von den DU dann eine Aufteilung des vorhandenen Geldes gewährleisten würde. Das ist dann eben nicht erfolgt. Den entsprechenden Gerichtsentscheid kennen wir alle. Es wurde eben entschieden, dass der Beitrag dann einfach zweimal ausbezahlt wird. Ich frage mich schon, ob man nicht mitunter auf die 2. Lesung eine Lösung finden könnte, dass man sagt: Okay, wenn es eine Abspaltung gibt, wird dieser Betrag einfach aufgeteilt. Konkret: Wenn es zum Beispiel bei der DpL diese Abspaltung geben würde, dann wäre es fifty-fifty. Wenn es bei der FBP diese Abspaltung geben würde von einer Person, wäre es ein Zehntel. Das man sagt: Es ist klar, es gibt zwar den ganzen Betrag, aber der wird aufgeteilt. Dies nur für die Initianten als Gedanke für die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank, Herr Lampert. Das ist ein sehr guter Vorschlag, welchen Sie hier einbringen. Das würde auch die ganze Situation entschärfen und würde der Sache helfen. Dann noch eine Replik zum Abg. Wohlwend im Rahmen der Parteifinanzierung: Die hat einen Zweck. Es ist nicht so, dass Sie sich einfach abspalten und CHF80'000 mitnehmen können, wenn Sie eine Partei gründen. Das genügt noch nicht. Sie müssen dann auch noch den Zweck der Parteifinanzierung erfüllen. Es ist dem eben nicht so, dass man nur eine Partei zum Selbstzweck hat und sich selbst finanziert mit diesem Parteigeld - so, wie es die Regierung suggeriert. Das ist überhaupt nicht die Idee. Denn, wenn das so wäre, Herr Regierungschef, dann müssten Sie einen Bericht und Antrag bringen, dass man das Parteifinanzierungsgesetz anpasst und den Zweck der Parteifinanzierung entsprechend so ausgestaltet, dass man es eben auch für die politische Meinungsbildung ausgeben muss. So, wie es ja bereits heute vorgesehen ist, und nicht für einen Selbstzweck. Dann müsste man das halt ausschliessen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ja, Herr Abg. Rehak, Ihre regierungskritische Haltung in Ehren, aber die Seite 7 muss dann halt auch mit der Seite 8 gelesen werden. Es wird hier dann erklärt, es wird auf das Jahr 1984 zurückgegangen, es wird das Gutachten von Professorin Schiess zitiert. Ich glaube, das ist nicht luftleerer Raum oder lückenhaft. Es ist eigentlich sehr klar und einfach. Und Sie wissen auch, nach dem VGH-Urteil ist eben die Lesensart nachweislich eine andere. Deshalb ist es der Regierung nun einmal auch unbenommen, in einer solchen Stellungnahme gewisse Vorschläge zu machen. Wir kennen Sie ja sonst für Ihre pragmatische Art und ich denke, hier war die Regierung auch pragmatisch und macht einen Vorschlag. Also verwehren Sie sich nicht, versuchen Sie vielleicht eine bessere Lösung in die Richtung des Abg. Lampert, da hat die Regierung auch nichts dagegen. Aber wir sollten einen Parteiaustritt oder eine Parteispaltung nicht noch finanziell belohnen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, wir befinden über Eintreten. Wer für Eintreten auf die Gesetzesinitiative ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen hat der Landtag einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der legistisch geprüften Initiativvorlage vor.Art. 3 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung der Gesetzesvorlage vorgenommen. Es liegt nun an den Initianten, einen Bericht und Antrag im Lichte dieser Debatte für eine 2. Lesung vorzulegen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 4 erledigt. Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 13:50 Uhr.
Mittagspause (von 12:15 bis 13:50 Uhr)
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