Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG), des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) sowie des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1157 (Nr. 121/2022) [1. Lesung: 2. Dezember 2022] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 82/2023); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 14: Abänderung des Heimatschriftengesetztes, des Gesetztes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige sowie des Gesetztes über die Ausländer zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1157. Diese Vorlage wurde am 2. Dezember 2022 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 82/2023. Wir können mit der Lesung der Vorlagen durch Artikelaufruf beginnen. Art. 26 Abs. 5 und 5a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 Abs. 5 und 5a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 Abs. 3,4 und 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 3,4 und 7 stehen zur Diskussion.
Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Guten Morgen und besten Dank für das Wort. Für die 2. Lesung gab es hier eine Änderung bei Art. 29 Abs. 3. Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb auf der liechtensteinischen Identitätskarte der Geburtsort und nicht der Heimatort aufgedruckt werden soll. Dies vor allem, da wir wissen, dass es nicht ganz einfach ist, in Liechtenstein geboren zu werden. So liegt es auf der Hand, dass wir nicht eine Gemeinde im Ausland auf der liechtensteinischen ID aufführen wollen. Auch wenn 90 Prozent der EU- und EFTA-Staaten den Geburtsort verwenden, so ist dies für Liechtenstein bestimmt nicht die beste Lösung. In der Schweiz wird der Heimatort verwendet und dies sollten wir auch für unser Land in Betracht ziehen. Zudem ist durch die Angabe der persönlichen Identifikationsnummer, der PEID, welche der AHV-Nummer entspricht, ein zusätzliches, eindeutiges Unter-scheidungsmerkmal sichergestellt. Und ich möchte beantragen, dass wir hier den Heimatort statt den Geburtsort verwenden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung dazu das Wort?Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Wir haben auf Seite 13 des Berichts und Antrags ausgeführt, warum wir den Geburtsort für richtig betrachten. Das stimmt auch überein mit den Angaben im Führerschein. Dort ist auch der Geburtsort angegeben. Es wird dargelegt, dass das auch der Standard in der EU ist und daher sind wir der Ansicht, dass auf diesen offiziellen Dokumenten hier die europäische Lösung massgebend ist. Die schweizerische Lösung ist auch nicht unproblematisch. Für Auslandsgeschäfte ist der Geburtsort massgebend und der Heimatort verwirrt dann eher. Ich würde daher anregen, dass wir bei der Bestimmung bleiben, wie sie ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen dazu?Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Ich danke für die Ausführungen. Ich habe das auch so gelesen auf Seite 13. Es ist mir bewusst geworden, auf dem Führerschein ist es auch so. Aber ich meine, wir sind ein kleines Land mit elf Gemeinden. Bei uns ist es doch viel eher nachvollziehbar, dass wir die Identität herausfinden mit den elf Gemeinden, wie wenn wir in der Schweiz nach dem Geburtsort suchen müssen und ich möchte deshalb trotzdem am Antrag festhalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Guten Morgen miteinander. Ich glaube, es geht weniger darum, dass wir uns in Liechtenstein identifizieren, sondern international. Und auf internationalen Dokumenten sei das in Kanada, USA, Afrika oder sonst wo, wird nirgends nach dem Heimatort gefragt, sondern nach dem Geburtsort. Darum würde ich hier wirklich beliebt machen, dass wir hier bei der Vorlage der Regierung bleiben und nicht ein Experiment eingehen. Denn es ist die Identitätskarte, die für die Identifizierung auch international immer wieder herangezogen wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Nein. Damit können wir über den Antrag der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch abstimmen. Sie beantragt, bei Art. 29 Abs. 3 «Geburtsort» durch «Heimatort» zu ersetzen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Vier Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben und wir stimmen über Art. 29 Abs. 3, 4 und 7 gemäss Regierungsvorlage ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen hat der Landtag die Zustimmung einhellig erteilt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES PERSONENFREIZÜGIGKEITSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes. Art. 13 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde die Zustimmung einhellig erteilt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES AUSLÄNDERGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes.Art. 31 Abs. 4b und 5 Bst. c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 4b und 5 Bst. c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 70b Abs. 2 und 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70b Abs. 2 und 2a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 24 Stimmen erteilt und wir haben Traktandum 14 erledigt. -ooOoo-