ABÄNDERUNG DER GESETZE ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG, DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG, DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV- UND IV, DIE FAMILIENZULAGEN, DIE GEWÄHRUNG VON BLINDENBEIHILFEN SOWIE DES SCHULGESETZES (EINGLIEDERUNGSMASSNAHMEN DER IV) (NR. 68/2000), 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zur Fortsetzung der Landtagssitzung. Wir befinden uns nach wie vor in der Eintretensdebatte zu Punkt 26 der Tagesordnung: Eingliederungsmassnahmen bei der IV. Die Diskussion ist offen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Die Vorlage zur Revision des Invalidenversicherungsgesetzes und weiterer Gesetze gibt uns die Chance, in der Behindertenpolitik einen grossen Schritt weiterzukommen. Es ist - da sind wir uns alle einig - eine noble Aufgabe des Landes, für jene Gruppe von benachteiligten Menschen in unserem Land etwas zu tun, denen wir mit einer Verbesserung des IV-Gesetzes helfen können. Ziel dieser Vorlage ist es denn auch, die Lebenssituation von Behinderten zu verbessern. Es geht nicht etwa um eine Sparvorlage, sondern die Vorlage wird das Land erhebliche Mittel kosten, ca. 2 Mio. Franken im Durchschnitt in den nächsten Jahren. Ich denke, dass dies eine gute Investition ist, ein guter Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der genannten Personen. Im Zentrum der Verbesserung steht das neue Lohnzuschusssystem. Ich brauche nicht ausführlich im Rahmen der Eintretensdebatte auf die einzelnen Punkte einzugehen, da die Vorlage grundsätzlich unbestritten ist.Verschiedene Fragen wurden aufgeworfen zum Vorschlag, den Bereich der medizinischen Massnahmen aus der Invalidenversicherung herauszunehmen und der Krankenversicherung zuzuweisen, wo sie theoretisch und konzeptionell sicher besser hinpassen, eigentlich hingehören. Sowohl von Seiten des Landtags, aber auch in den vergangenen Tagen von Seiten besorgter Eltern bin ich darauf hingewiesen worden, dass Befürchtungen bestehen, dass diese Verlagerung zu den Krankenkassen mit einer Schlechterstellung der Behinderten bzw. der Eltern von behinderten Kindern verbunden sein könnte. Es ist mir wichtig, im Rahmen der ersten Lesung darauf hinzuweisen, dass keine Schlechterstellung beabsichtigt ist. Wir haben versucht, das auch im Bericht darzulegen. Wir werden aber noch einmal und noch detaillierter darlegen, wie es bewerkstelligt werden soll, dass es keine Schlechterstellung für die Behinderten gibt, weil das sicher nicht akzeptabel wäre. Wenn ich sage, keine Schlechterstellung, so soll das nicht ausschliessen, dass es bei bestimmten Punkten punktuelle, geringfügige Schlechterstellungen geben kann, die aber kompensiert werden müssen durch Verbesserungen in anderen Bereichen. Also unter dem Strich darf es keine Verschlechterungen für die Betroffenen geben.Die Abg. Laternser hat in ihrem eindrücklichen Votum ebenfalls auf diesen Problemkreis hingewiesen. Wir werden in der Stellungnahme zur 2. Lesung ausführlich auf die aufgeworfenen Fragen eingehen. Ich gehe davon aus, dass es möglich ist, durch einen sehr klaren Leistungsauftrag an die Krankenkassen zu gewährleisten, dass es nicht zu Schlechterstellungen kommt, die als unannehmbar oder unverhältnismässig zu bezeichnen wären. Wir müssen jedoch die Gesamtheit der Massnahmen sehen, die vorgeschlagen sind. Sie haben selbst die häusliche Pflege erwähnt, wo es zu einer deutlichen Besserstellung kommen kann, wo die IV maximal CHF 2'010 im Monat ausrichtet für die häusliche Betreuung und neu die Krankenkassen bekanntlich CHF 3'000 maximal im Monat. Gerade wenn es um schwerbehinderte Kinder geht, ist davon auszugehen, dass dieser Maximalbetrag für die häusliche Betreuung in Zukunft CHF 3'000 beträgt und ausbezahlt werden kann.Wenn man nun sieht, dass bei den Reisekosten eine Schlechterstellung resultiert, weil die Krankenkassen Reisekosten nicht erstatten, bei der häuslichen Pflege aber doch eine sehr deutliche, nämlich 50%ige Leistungsausweitung festzustellen ist, dann ist die Regierung der Meinung, dass das eine annehmbare Änderung im Leistungskatalog sozusagen ist.Wir sind der Meinung, dass wir diesen Leistungsauftrag an die Krankenkassen auch deshalb sehr selbstbewusst und bestimmt formulieren können, weil der Staat ja 90% der Kosten trägt. Ich kann Ihnen aber gerne zusichern, dass wir hier allenfalls noch bestehende Unklarheiten bis zur 2. Lesung bereinigen werden. Sollte es wider Erwarten sich erweisen, dass hier gravierende Nachteile für bestimmte Gruppen von Behinderten entstehen, dann müsste man auf die Ausgliederung der medizinischen Massnahmen verzichten. Wir würden so weit gehen. Wir sind aber zuversichtlich, dass es möglich ist, dass wir eine ausgewogene Lösung auf dem Tisch haben und es möglich ist, dies bis zur 2. Lesung das auch im Detail zu belegen.Mit grossem Interesse verfolgen wir die Diskussion in der Schweiz über die sogenannte Assistenz-Entschädigung und die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten. Das ist tatsächlich ein interessantes Konzept. Wir werden nicht zögern, dieses Konzept für Liechtenstein zu übernehmen, sobald erkennbar ist, dass es für unsere Bedürfnisse richtig ist, genügend ausformuliert ist. Wir werden das dann gerne in unser System übernehmen. Ich bin mir nicht sicher, ob das für die 2. Lesung möglich sein wird. Aber wir verfolgen das mit grosser Aufmerksamkeit.Eine konkrete Frage möchte ich beantworten, die von der Abg. Laternser gestellt worden ist zu Art. 49 betreffend das Taggeld: Es ist so, dass das Taggeld nicht nur erwerbstätige Personen bekommen im Fall von Art. 49, sondern jede Person, auch die nicht Erwerbstätige. Es ist dabei freilich so, dass bei nichterwerbstätigen Personen ein Mindestansatz zur Anwendung kommt, da ja kein Erwerbseinkommen vorhanden ist, an dem man sich orientieren könnte. Also jede behinderte Person hat Anspruch auf Taggeld, wenn sie sich Eingliederungsmassnahmen stellt und dabei an ihrer üblichen Tätigkeit verhindert ist. Diese übliche Tätigkeit kann beispielsweise die Tätigkeit einer Hausfrau sein, die nicht erwerbstätig ist. Auch da wird ein Taggeld bezahlt.Der Abg. Marco Ospelt hat die medizinische Abklärungsstelle und die entsprechende Vereinbarung mit der Klinik Valens erwähnt, zu Recht. Ich möchte das auch hervorheben. Ich halte es für einen grossen Fortschritt, dass die IV diese Vereinbarung getroffen hat mit Valens. Das ist in mehrfacher Hinsicht begrüssenswert. Wir haben eine hochprofessionelle Abklärungsstelle unter Vertrag nehmen können, die nicht nur die Arbeit in der notwendigen Qualität macht, sondern auch Rechtsgleichheit herstellt. Das scheint mir ganz wichtig zu sein. Im bisherigen System, in dem die Hausärzte sicher mit bestem Willen, aber doch halt jeder für sich entschieden haben zu Handen der IV, was ihres Erachtens die Beeinträchtigung eines bestimmten Patienten ist, war es sehr schwer möglich, eine rechtsgleiche für alle nach gleichen Massstäben bemessene Praxis zu haben. Jetzt ist zumindest für die anspruchsvolleren Fälle ein definiertes Gremium zuständig. Damit ist auch das Problem gelöst, dass es für die Hausärzte manchmal sicher schwierig ist, gegenüber dem eigenen Patienten Erwartungen enttäuschen zu müssen oder eben nicht enttäuschen zu können. Dieses Loyalitätsproblem, in dem sich die Hausärzte befanden, sollte damit auch gelöst sein.Der Abg. Marco Ospelt hat auch die Frage der Finanzierung aufgeworfen. Er hat auf eine andere Finanzierungsregelung hingewiesen, die in der Schweiz seit jeher praktiziert wird, nämlich einfach 50% der Ausgaben zu bezahlen. Die Regierung möchte am bisherigen Finanzierungsmodell festhalten. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Vergleich mit der Schweiz so nicht gemacht werden kann, weil wir beispielsweise den Lohnzuschuss einführen, der vollständig vom Staat finanziert werden soll. Schon von daher kann man nicht argumentieren, in der Schweiz wird fifty-fifty finanziert, man soll das bei uns auch so machen, weil dann beispielsweise der Lohnzuschuss ja dann logischerweise auch hälftig zwischen Arbeitgeber/Arbeitnehmer einerseits und dem Staat andererseits zu finanzieren wäre, was nicht unsere Absicht ist.Dem Abg. Adolf Ritter möchte ich sagen, dass das Image der IV nicht so negativ ist, wie er es in seinem einleitenden Satz erwähnt hat. Aber wir können das Image sicher weiter verbessern und das machen wir gerne.Es wird nicht möglich sein, die Frage der medizinischen Massnahmen mit jedem einzelnen Fall abzuklären, aber es ist sicher eine gute Idee, anhand von konkreten Beispielen, von konkreten Fällen in Zusammenarbeit mit betroffenen Eltern diese Frage abzuklären. Und das werden wir machen.Wir werden auch mit den Krankenkassen die Frage der Zusatzversicherung diskutieren, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass es in der IV keine Zusatz- oder Privatversicherung gibt. Es gilt dort die einfache und zweckmässige Behandlung, wie sie in der Krankenversicherung auch gilt. Unser Ziel muss sein, dass alle Versicherten, auch jene, die keine Zusatzversicherung haben, die gebotene medizinische Versorgung bekommen.Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit dem Lohnzuschuss ist jene der Definition des Invaliditätsgrades, der erreicht sein muss, damit man überhaupt in den Genuss eines Lohnzuschusses kommt. Wir haben das in der Arbeitsgruppe sehr intensiv und mehrfach diskutiert, was der richtige Invaliditätsgrad ist. 40% ist eine vorsichtige Annäherung an das Thema. Man könnte auch diskutieren bei 30 oder 35%, das zu machen. Was sicher nicht sinnvoll wäre, weiter hinunter zu gehen. Uns wurde von einem Arzt halb spasseshalber, halb ernst gesagt, also 20% Beeinträchtigung der Gesundheit könne er, wenn es nötig sei, praktisch jedem Mitglied der Arbeitsgruppe attestieren. Also das sei so ein Graubereich, dass man da einfach Missbräuchen Tür und Tor öffnet. Wir haben das zur Kenntnis genommen und denken, dass, wenn wir ein neues System der sozialen Sicherheit einführen, nämlich den Zuschuss, dass wir vorsichtig beginnen. Und wenn wir dann in 2, 3 Jahren merken, dass es gut funktioniert, aber ein bisschen zu streng ist, dann ist es einfacher, nach unten grosszügiger zu werden, als die Hürde nachträglich hinaufsetzen zu müssen.Die Betreuung in den Betrieben von Leuten, die in diesem Zuschusssystem sind, wird sehr wichtig sein. Die Koordination und Beratung ist Sache der Invalidenversicherung. Wir können hier die Betriebe nicht auf sich allein gestellt lassen, wir müssen sie beraten. Wie die Abgenzung zur beschützenden Werkstätte ist, das muss ich abklären bis zur zweiten Lesung. Da bin ich im Moment überfragt. Das muss natürlich geklärt sein.Die Frage des Behindertenausweises wird derzeit im Ressort geprüft, weil wir eine entsprechende Forderung eines Behinderten auf dem Tisch haben. Ich denke, es ist eine gute Idee, bis zur 2. Lesung zu prüfen, ob hier, gerade in dieser Vorlage, eine gesetzliche Grundlage erforderlich und allenfalls sinnvoll ist. Das werden wir gerne tun. Ich kann darauf hinweisen, dass es EU-intern ein Projekt gibt, einen EU-weiten anerkannten Behindertenausweis zu schaffen, der dann sicher auch in den EWR übernommen werden könnte. Das wäre natürlich gut, wenn wir einen Ausweis hätten, der dann anerkennungsfähig im Ausland ist.Schliesslich werden wir auch zum behindertengerechten Bauen in der Stellungnahme einige Ausführungen machen. Ich darf heute nur darauf hinweisen, dass beim Bau von öffentlichen Gebäuden sehr viel in dieser Richtung in den vergangenen Jahren gemacht worden ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir mit der 1. Lesung beginnen, nachdem Eintreten zweifelsfrei unbestritten ist.Art. 4 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 Bst. d steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 9 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 bis 14quater wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 bis 14quater steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Genau auf diesen Artikel bezog sich mein Vorschlag, dass der Staat ähnlich wie in der Schweiz 50% sämtlicher Kosten der IV übernehmen solle, und zwar auf diesen Art. 28 Abs. 2. Ich denke, den Abs. 1 kann man ohne weiteres so stehen lassen. Ich finde es richtig, dass der Staat die Lohnzuschüsse erbringt. Ich bin mir sicher, nein ich bin mir nicht sicher, aber ich kann mir erwarten, dass eine gewisse Entlastung des Staates bei Sozialleistungen entstehen wird, falls er mit diesen Massnahmen zur Wiedereingliederung Erfolg hat, weil dann nämlich ja Rentenleistungen wegfallen und Einkommen und dadurch Sozialbeiträge generiert werden. Also es gibt gute Gründe, dass der Staat die Aufwendungen für den Lohnzuschuss übernimmt. Und alles Weitere bezieht sich dann ja auf Abs. 2. Und dort ist zu sagen, dass die Schweiz nicht nur 50% der Leistungen der IV übernimmt, sondern 50% der jährlich entstehenden Kosten. Dazu gehören auch Verwaltungskosten usw. Ich denke, es ist für die IV angebracht, es ist einfacher, die Entwicklung der IV vorauszusehen, wenn der Staat 50% der Kosten übernimmt. Und es ist ja bei der IV auch nicht so, dass ein unerhört hoher Fonds angeäufnet würde, ganz im Gegenteil: Es werden immer mehr Renten ausbezahlt und es ist abzusehen, dass die IV ihre Beiträge sogar wird erhöhen müssen. Ich sehe das auch dann im Zusammenhang mit den beruflichen Massnahmen, die in Art. 39 erwähnt sind und mit meinen Vorschlägen dahingehend, die beruflichen Massnahmen zu intensivieren, falls dies geht. Jedenfalls sich das zu überlegen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Die Regierung sieht an sich keinen Grund, vom heutigen - unseres Erachtens bewährten - Finanzierungsmodell abzugehen, aber wir können das gerne noch einmal anschauen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 33 und die Überschriften davor stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 35 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Mitwirkungspflicht, im Gegenteil. Partnerschaftliche Mitwirkung stärkt das Prinzip der Selbstbestimmung und das Selbstvertrauen und fördert das Verständnis für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Beteiligten. Die Formulierung aber in Art. 35 Abs. 2, wonach "jene Massnahmen unzumutbar sind, die eine ernsthafte Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen" erachte ich aufgrund ihrer negativ ausgelegten Formulierung nicht glücklich. Vor allem in Hinblick des grossen Interpretationsspielraumes und ihrer emotionalen Wirkung auf Betroffene lässt sie einiges zu wünschen übrig. Was ist mit Massnahmen, die eine verminderte ernsthafte Gefahr darstellen oder mit Massnahmen, die ein gewisses Risiko beinhalten? Bei den Betroffenen sicher subjektiv etwas anderes als was objektiv geltend gemacht werden könnte. Meines Erachtens wäre es besser, man würde formulieren, was zumutbar ist. Zum Beispiel: "Als zumutbar gelten Massnahmen, die im Normalfall mit keinen Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sind".
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Ich habe genau dieselben Ideen wie der Abg. Ritter. Auch mir erscheint die Formulierung, wie sie jetzt im Art. 35 gewählt ist, problematisch. Also aus meiner Sicht als Medizinerin geht das irgendwo ein bisschen in die Richtung Eingriff in die persönliche und körperliche Integrität oder Freiheit. Im Regierungsbericht ist beschrieben, dass denn, je nachdem die beteilige Person alle Anstrengungen unternehmen muss, um ein möglichst günstiges Ergebnis zu erreichen, eventuell auch Operationen in Angriff nehmen. Und wer entscheidet das dann? Ist es die IV-Behörde? Also irgendwo ist mir das nicht klar genug abgegrenzt, wie viel Recht der Einzelne auf diese Entscheidung hat als Patient, als Betroffener.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich verstehe das geäusserte Anliegen. Ich glaube aber nicht, dass der vorgeschlagene Weg das Problem besser löst als die Formulierung, die wir hier getroffen haben. Wir haben ja die Formulierung gegenüber der Vernehmlassungsvorlage geändert durch die Einfügung des Wortes "insbesondere" und wollen damit zum Ausdruck bringen, dass solche Massnahmen, die eine ernsthafte Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen, jedenfalls nicht zumutbar sind. Und damit ist auch gesagt, dass es weitere Massnahmen geben kann, die zwar nicht eine ernsthafte Gefahr darstellen, weder für Leben noch für Gesundheit, aber aus anderen Gründen nicht zumutbar sind. Und wir öffnen hier der Rechtssprechung - letztlich entscheiden die Gerichte - Platz, um das auszulegen. Das Schweizerische Bundesgericht hat hierzu einige Rechtsprechungen entwickelt, die bei uns übernommen werden dürften, weil wir vergleichbare Rechtsgrundlagen haben. Mit der Formulierung, wie sie der Abg. Ritter vorgeschlagen hat, hängen wir diese Regelung zum Nachteil der Behinderten ein, wenn wir positiv sagen, was zumutbar ist. Wenn wir dem Vorschlag der Regierung folgen und regeln, was jedenfalls nicht zumutbar ist, ist das einmal so eindeutig wie möglich gesagt. Es besteht aber immer noch Raum, auch in andern Fällen zu diesem Ergebnis zu kommen. Also, ich glaube schon, dass wir mit der notwendigen Sensibilität dieses Problem versucht haben zu lösen. Wir stützen uns dabei auf einschlägige Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts, das in solchen Fragen immer sehr mit grossem Fingerspitzengefühl und sehr viel Feingefühl auch operiert. Wir können gerne versuchen, das Problem noch eleganter und für die Betroffenen noch feiner einzufangen. Ich glaube aber nicht, dass das ohne weiteres möglich sein wird. Wir müssen darauf vertrauen, dass die Gerichte hier wissen, was sie entscheiden. Klar ist, dass niemand zu einem körperlichen Eingriff gezwungen wird. Das ist sowieso klar. Die Frage ist nur, ob es nicht Fälle gibt, bei denen ein Behinderter Abstand nimmt von einer solchen Regelung, ob das nicht wirklich als unzumutbar zu betrachten wäre. Es braucht so eine Regelung. Denken Sie an, um ein vielleicht hinkendes Beispiel zu machen, denken Sie an einen Pianisten, der einen kleinen steifen Finger hat und mit einem leichten Eingriff wäre das zu beheben und er macht Berufsunfähigkeit geltend und sagt: "Ich denke nicht daran, diesen Eingriff zu machen", obwohl das mit örtlicher Betäubung praktisch schmerzfrei und ohne medizinisches Risiko möglich wäre. Ich glaube, in diesem Fall müsste man sagen: "Dann kannst du aber auch nicht die Wohltaten des Gesetzes haben, wenn du nicht bereit bist, den Schaden zu mindern in diesem Fall, der doch zumutbar scheint(. Also wir werden das Problem im Gesetz umkreisen können, aber wir werden es nicht definitiv lösen können.
Abg. Marco Ospelt:
Ich glaube, der Haken liegt unter anderem darin, dass hier von einer ernsthaften Gefahr für Leben und Gesundheit gesprochen wird. Und ich möchte die Regierung auffordern, dann auch abzuklären, wie sie eine ernsthafte Gefahr von einer Gefahr abgrenzt oder ob es nicht genügen würde, dass einfach eine Gefahr für Leben und Gesundheit vorliegen müsse - im Gegensatz zu einer ernsthaften Gefahr. Also ich sage jetzt im Gegensatz. Aber mir ist gar nicht klar, wo da der Unterschied liegen soll.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Das Beispiel des Pianisten trifft eigentlich die Problematik nicht in diesem Fall. Da ist es klar, da braucht es praktisch auch keine Definition. Aber ich sehe das schon, dass es gewisse Eingriffe gibt, die eine ernsthafte Komplikation beinhalten. Ich habe es wie der Abg. Ospelt: Dieses Wort "ernsthaft" suggeriert subjektiv, dass doch Gewaltiges zumutbar ist, auch gewisse Restrisiken, die mit grosser Eventualität eintreffen können. Subjektiv empfinde ich das so. Meine Anregung ist einfach, dass man hier eben für die Betroffenen dieses Wort "ernsthaft" entschärft.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Um eine weiteres Beispiel zu machen: Jede Narkose ist eine Gefahr. Das wird niemand bestreiten. Es ist, hoffe ich, keine ernsthafte Gefahr. Aber wir überprüfen das bis zur nächsten Lesung und hoffen, dass wir noch eine bessere Regelung finden können.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Überschrift vor Art. 37 steht zur Diskussion. Ich gehe davon aus, dass damit das Wort "Anspruch" gemeint ist. Oder ist auch die Titelüberschrift "Medizinische Massnahme" gemeint?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich gehe davon aus, dass auch der Titel "Medizinische Massnahmen" gemeint ist, weil wir diese ja herauslösen wollen aus der IV. Aber wir überprüfen das noch einmal.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann müsste es besser "Überschriften" heissen, oder? Gut, wir können weiterlesen.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 37 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 39 und Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 39 und Art. 39 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Überschrift vor Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Überschrift vor Art. 40 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 40 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 43 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 44 und Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 44 und Art. 44 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Überschrift vor Art. 45 und Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 45 und Art. 45 stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Wie ich in meinem Eingangsvotum darauf hingewiesen habe, finde ich diese 40% hoch. Der Berufsverein der Psychologen und Psychologinnen weist auch in der Vernehmlassung darauf hin, dass die Praxis zeige, dass oft auch Leistungseinbussen von 20 bis 35% vorlägen, bei denen kein entsprechender Ausgleich im Sinne eines Ergänzungslohnes möglich sei. Dies könne Mittelfristig zum Stellenverlust führen. Ich bitte also deshalb, noch einmal zu überlegen, wie weit man diese 40% nach unten korrigieren kann. Und ich bitte auch noch die Regierung um Auskunft, was behinhaltet ein 50% Invaliditätsgrad?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 45bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 45ter wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45ter steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Wie ich bereits im Eintretensvotum sagte, wollte ich bei diesem Artikel anregen, ob dort nicht ergänzt werden könnte wie auf Seite 99 des Regierungsberichtes steht, dass der Arbeitgeber auf den gesamten Bruttolohn Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten hat.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ergibt sich an sich aus dem übrigen Sozialversicherungsrecht. Aber wir prüfen, ob es nicht gut wäre, das der Klarheit halber zu sagen. Es wäre doppelt genäht, aber wir schauen das noch einmal an.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 45quater wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45quater steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 45quinquies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45quinquies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 45sexies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45sexies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 45septies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45septies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 45octies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45octies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 46 und Art. 46 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 46 und die Überschrift vor Art. 46 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 46bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 46bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 47 und Art. 47 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 47 und Art. 47 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 48 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 49 und Art. 49 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 49 und Art. 49 stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Im Bericht der Regierung habe ich an einer Stelle gelesen, dass das Taggeldsystem in der Schweiz wesentlich vereinfacht werden soll oder werden wird. Wissen Sie hier Genaueres?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
In diesem Bereich haben wir keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Aber wir werden auch in dieser Hinsicht die schweizerische Vorlage genau anschauen und schauen, ob wir etwas lernen können für unsere Vorlage und das gegebenenfalls für die 2. Lesung berücksichtigen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 49bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 49bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Es wird dabei ebenfalls darauf hingewiesen, dass beim Taggeld ungenügender Versicherungsschutz besteht, weil lediglich AHV- und IV-Beiträge entrichtet werden. Ist hier an eine Möglichkeit gedacht, dies zu ändern?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Die Höhe des Taggeldes ist bisher in den Art. 48 bis 50 geregelt. Und die Grundzüge dieser Regelung haben wir in den vorliegenden Art. 50 übernommen, sodass wir, da wir keine gravierenden Änderungen vorgenommen haben, die Frage nicht geprüft haben. Aber wir können dem gerne nachgehen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 50bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 51 und Art. 51 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 52 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 52bis und Art. 52bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 52bis und Art. 52bis stehen zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Mich haben die Argumente der Regierung, mit der sie den Selbstbehalt begründet, nicht überzeugt. Ich denke nicht, dass es zu irgendwelchen Kostenreduktionen im Bereich der IV führen kann, wenn die Versicherten einen Selbstbehalt zu tragen haben. Ich glaube, hier entstehen Kosten, denen sich der Versicherte nicht entziehen kann, die er auch nicht durch eigene Massnahmen reduzieren kann. Ich sehe deshalb diese Notwendigkeit eines Selbstbehalts nicht ein. Ich glaube, hier werden einfach Kosten auf den Versicherten übertragen, ohne dass da ein tieferer Sinn dahinter steht. Ich bin deshalb dafür, dass man diesen Selbstbehalt ersatzlos streicht.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Die Überlegung hinter der vorgeschlagenen Selbstbehaltsregelung ist sicher keine Überlegung, Kosten zu sparen, weil es nicht um Beträge geht, die für den Staat oder die IV gravierende Grösse annehmen. Mir ist auch klar, dass jede zusätzliche Belastung nach Möglichkeit zu vermeiden ist auf Seiten der Behinderten und ihrer Angehörigen. Es ist mehr eine Frage der administrativen Vereinfachung, ob es wirklich notwendig ist, auch Kleinspesen abzurechnen. Wir werden das gerne noch einmal kritisch überprüfen und vielleicht auch vor dem Hintergrund der Schweizer Regelung schauen, was wir hier tun können.
Abg. Marco Ospelt:
Für Kleinspesen gibt es ja die Möglichkeit, pauschaliert abzugelten, wie in Abs. 3 vorgesehen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Eine Bemerkung zu Abs. 5: Mit der vorgeschlagenen Regelung in Art. 53 Abs. 5 soll festgelegt werden, dass Renten, die einem Invaliditätsgrad von weniger als 50% entsprechen, nur ausgerichtet werden, wenn der Wohnsitz in Liechtenstein ist. Das bedeutet konkret, dass die Ein-Viertel-Rente nicht exportiert werden kann. Wenn ich mir das in der Praxis vorstelle, dann kann für die betroffenen Personen eine Viertel-Rente doch ein massgebender Anteil zur Bestreitung der Lebenskosten bedeuten und manche Situation lindern helfen. Ich bitte deshalb zu überlegen, ob die Ein-Viertel-Rente nicht doch auch exportiert werden könnte.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Viertel-Rente ist noch nie exportiert worden. Seit ihrer Einführung mit LGBl. 1988/Nr. 47 hat diese Vorschrift in genau dem gleichen Wortlaut immer bestanden.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ist richtig. Ich kann Sie verweisen auf Seite 134 unten des Berichtes und Antrages, wo diese Frage diskutiert wird. Ein Export findet natürlich statt in unsere Vertragsstaaten, namentlich sind das einerseits die Schweiz, andererseits die EWR-Länder, wo wir uns staatsvertraglich verpflichtet haben, einen Export zu machen. Dort finden wir das auch in Ordnung, weil es dort definierte Verbindungsstellen gibt, die die notwendigen Abklärungen vor Ort machen. Das ist ein verlässliches System. Das ist nicht unbedingt bei den Nicht-EWR-Staaten und Nicht-Schweiz-Staaten gewährleistet, sodass wir von daher etwas zurückhaltend sind mit einer weiteren Ausdehnung der Exportpflicht.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Können Sie bitte bis zur zweiten Lesung abklären, wie viel eine Viertel-Rente ausmacht insgesamt, wie viel da ausbezahlt werden muss.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird das abklären, nehme ich an. Wir können weiterlesen.Art. 54 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 54 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 55 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 55 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 56 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 62 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 63ter wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 63ter steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 66 und Art. 66 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 66 und Art. 66 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 70 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 71bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 71bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 75 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 76 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 77 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 77 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 77bis und Art. 77bis werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 77bis und Art. 77bis stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Art. 77ter wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 77ter steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 77quater wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 77quater steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 78 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Überschrift vor Art. 81 und Art. 81 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 81 und Art. 81 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.§ 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 1 der Übergangsbestimmungen steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Ich wollte zum Abs. 4 sagen: Da steht geschrieben, dass: "Während eines Jahres nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes werden medizinische Behandlungen nach bisherigem Recht fortgeführt". Und da wollte ich, nachdem was bei der Eintretensdebatte gesagt wurde, zu bedenken geben, dass es im Zusammenhang mit den medizinischen Massnahmen eventuell weitergehende Neuregelungen braucht, eventuell neue Verträge mit dem Vertragsspital usw., und das kann länger dauern als ein Jahr. Und ob man den Gesetzestext nicht insofern ändert, dass für bereits begonnene Behandlungen mindestens ein Jahr, aber zumindest so lange, dass ein ungestörter Fortgang der begonnen Behandlung gewährleistet ist, Übergangsregelungen gelten, also das alte Recht gilt, also dass man die Frist eventuell länger hält als ein Jahr.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich denke, das ist ein sehr valabler Hinweis. Und wenn es sich erweisen sollte, dass es angezeigt ist, das Vertragsnetz für die Behandlung von Kindern auszudehnen, dann müssen wir in der Übergangsbestimmung auf das Bedacht nehmen und entsprechende Regelungen vorsehen. Das werden wir gerne machen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
§ 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich möchte Sie informieren, dass wir überprüfen werden bis zur 2. Lesung, ob wir ein etwas späteres Inkrafttretensdatum wählen sollten, um eine geordnete Vorbereitung inklusive Ausarbeitung von Verordnungen zu haben. Wir stellen uns vor, dass das In-Kraft-Treten auf Frühjahr des nächsten Jahres stattfinden soll. Aber wir werden dazu Bericht erstatten.-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen noch die Vorlage 2 betreffend die Abänderung des AHV-Gesetzes.Art. 6 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Also hier stimmt offenbar irgendetwas nicht. Das müsste 2 heissen. Wir können weiterlesen.Art. 19 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 77ter Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 77ter Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 82 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 82 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 82quater Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 82quater Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Sachüberschrift zu Art. 82quinquies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift zu Art. 82quinquies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Sachüberschrift zu Art. 83ter wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift von Art. 83ter steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 83quater wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 83quater steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschriften vor Art. 83quinquies und Art. 83quinquies werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschriften vor Art. 83quinquies und Art. 83quinquies stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Überschrift vor Art. 84 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 84 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Überschrift des Art. 86 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift des Art. 86 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Überschrift vor Art. 87 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 87 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Überschrift des Art. 89 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift des Art. 89 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Überschrift des Art. 97bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift des Art. 97bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 3 betreffend die Abänderung des Ergänzungsleistungengesetzes.Art. 1quater Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1quater Bst. b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1quinquies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1quinquies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3bis Abs. 5, 6 und 6bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3bis Abs. 5, 6 und 6bis steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Ich möchte nur zu Art. 6bis feststellen, dass ich den letzten Satz: "Die Regierung kann zudem durch Verordnung die Ausrichtung eines Kostgeldbeitrages bei Heimaufenthalt von Personen bis zum vollendeten 18. Altersjahr festsetzen", dass ich es sehr wichtig finde, dass das im Gesetz festgeschrieben ist. Diese Kostgeldbeiträge für Ferienaufenthalte sind für Familien mit behinderten Kindern wichtig, enorm wichtig. Die Ferienaufenthalte der Kinder sind überhaupt für die Familien und die Geschwister von grosser Bedeutung. Und ich möchte zur Ausgestaltung der Verordnung nur folgende Bitte anbringen, dass man die gängige recht liberale Praxis beibehält, Heime grosszügig als Ferienheime zu akzeptieren und nicht der Tendenz nach immer höheren Ansprüchen nachgibt, denn bei Ferienheimen geht es in erster Linie darum, dass sich das betreffende Kind auch wohlfühlt, dass es gut betreut wird. Therapiemöglichkeiten sind während eines Ferienaufenthaltes nicht so von grosser Bedeutung. Also bitte die bisherig gängige Praxis der IV in diesem Zusammenhang beibehalten.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich kann dem gerne beipflichten, was Sie ausgeführt haben. Wir werden das berücksichtigen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 3ter und Art. 3ter werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 3ter und Art. 3ter stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Überschrift vor Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Art. 4bis Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4bis Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 8 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FAMILIENZULAGEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 4 betreffend die Abänderung des Familienzulagengesetzes.Art. 5 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 10 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Sachüberschrift vor Art. 50bis und Art. 50bis werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 50bis und Art. 50bis stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Sachüberschrift vor Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 51 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON BLINDENBEIHILFEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 5 über die Abänderung des Blindenbeihilfegesetzes.Art. 4bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES SCHULGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Schliesslich lesen wir noch die Vorlage 6 betreffend die Abänderung des Schulgesetzes.Art. 15b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 35 und Art. 35 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 35 und Art. 35 stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich weiss, dass in Art. 35 Abs. 1 der Begriff "Entwicklungsstörung" Pate gestanden hat. Ich mache den Vorschlag, dass es heisst: "durch die Sonderschulung der Kinder und Jugendlichen, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder behindert sind", ähnlich wie es vorher in Art. 15b Abs. 1 auch formuliert wurde. Dort heisst es nämlich: "Kinder und Jugendliche, die ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind", anstatt dieses "gestört".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Hier wäre wieder der Begriff "die in ihrer Entwicklung gestört sind" zu überprüfen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 106 Abs. 3 Bst. k wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 106 Abs. 3 Bst. k steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 107 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 107 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich finde die Ausweitung des Schulrates sinnvoll im Zusammenhang mit den zusätzlichen Aufgaben, die anfallen. In dem Zusammenhang ist ja auch die Bestimmung herausgenommen worden, dass zwei Mitglieder vom Bildungsrat bestellt werden. In Abs. 3 heisst es - der ist hier nicht aufgeführt -, dass die Amtsdauer des Schulrates zusammenfalle mit der Amtsdauer des Bildungsrates. Und den gibt es ja nach Ausführungen im erläuternden Text seit Bestehen eigentlich gar nicht. Da habe ich eben die Frage, ob man diesen Abs. 3 nicht auch ändern müsste und die Frage auch, warum man den Bildungsrat 30 Jahre lang jetzt im Gesetz lässt, obwohl es ihn noch nie gegeben hat.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Mir fällt auf, dass bis anhin die Begriffe geschlechtsneutral formuliert wurden, also Kinder, jugendliche Personen usw. Und ab jetzt beginnt es männlich zu werden. Es heisst: "aus dem Leiter des Schulamtes" und später heisst es "Schulpsychologe, Lehrer, Vertreter( usw. Ob man das hier nicht auch geschlechtsneutral machen könnte?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Zur ersten Frage betreffend Bildungsrat: Diesen Bildungsrat gibt es wirklich, er existiert. Er wird alle 4 Jahre neu nominiert. Es ist aber so, dass er nicht aktiv ist. Er hätte die Aufgabe, im Bildungsbereich beratend tätig zu sein. Aber wir alle wissen ja, dass im Bildungsbereich auch auf Gemeindeebene, aber auch auf Landesebene sehr viele Kontakte stattfinden direkt zwischen den Schulen, den Eltern, den Lehrerorganisationen usw. Aus diesem Grunde war es bisher nicht notwendig, diesen Bildungsrat zu involvieren, weil ja so viele Kontakte stattfinden. Dies ist etwas im Gegensatz zum Berufsbildungsrat, wo nicht solche Strukturen vorhanden sind, wo man darauf angewiesen ist, dass in diesem Berufsbildungsrat entsprechende Rückmeldungen von der Industrie, vom Gewerbe usw. wirklich stattfinden. Das heisst konkret also, dass das Gesetz, dieser Artikel nicht angepasst werden muss, dass man sich aber Gedanken machen muss, was die zukünftige Rolle dieses Bildungsrates sein soll, weil er seit vielen, vielen Jahren nicht aktiv ist. Und es macht sicher keinen Sinn, eine Kommission weiterhin im Gesetz aufzuführen, wenn sie nicht benutzt wird.Dann zum zweiten Punkt: Wir werden das untersuchen betreffend die geschlechtsneutrale Formulierung. Das muss man sicherlich im Zusammenhang des ganzen Gesetzes sehen. Ich wollte mich schon vorher melden beim Begriff "in der Entwicklung gestört". Das ist sicher ein Begriff, der auch noch an vielen Orten des Schulgesetzes vorkommt. Also da müsste man das vermutlich dann gesamtheitlich anpassen und nicht nur punktuell in 1, 2 Absätzen.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Diese "Entwicklungsstörung": Ich meine ja nur im vorgeschlagenen Text von Art. 15b Abs. 1, da heisst es ja schon: "Kinder und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind". Also auch hier ist schon eine Mischung gemacht worden. Mir gefällt dieses "beeinträchtigt" besser.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 108 Abs. 1 Bst. p und q wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 108 Abs. 1 Bst. p und q steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 109 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 109 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 124 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 124 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Ich möchte nur die Gelegenheit benützen und darauf hinweisen, dass in diesem Gesetzesentwurf erstmalig etwas geregelt ist, was längst überfällig ist, und zwar das Recht auf unentgeltlichen Schulzubringerdienst für Sonderschüler. Das war bisher ja längst nicht in allen Fällen so, genauso wie im Art. 31 Abs. 1 die unentgeltliche Ausbildung für Sonderschüler. Beides sind Regelungen, die wirklich längst überfällig sind und sehr zu begrüssen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
§ 1 der Übergangsbestimmungen wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 1 der Übergangsbestimmungen steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 2 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich habe eine Frage zu dieser Kann-Bestimmung. Es werden zwei Bedingungen genannt in Punkt a) und b), unter denen die bisherig tätig gewesenen Therapeutinnen auch in den Rang versetzt werden können, der in Art. 15b Abs. 3 aufgeführt wird, eben dass sie eine Fachhochschul- oder Hochschulausbildung haben. Worin liegt dann noch die Möglichkeit, das als Kann-Bestimmung zu formulieren? Ich denke, wenn diese beiden Bereiche erfüllt sind, dann muss man das doch machen und die Ausbildungsnachweise anerkennen, sonst ist ja das nachher ohne Kriterien einfach möglich. Dann ist dem Zufall Tür und Tor geöffnet.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu das Wort gewünscht?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Wir werden überprüfen, ob dieses "kann" in ein verpflichtendes "wird" umformuliert werden kann, ob diese zwei Bedingungen wirklich ausreichend sind, um eine entsprechende Bewilligung erteilen zu können.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung dieser Vorlage beendet.
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