Beschluss Nr. 114/2023 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates («EASA-Verordnung»)) (Nr. 88/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Beschluss Nr. 114/2023 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates («EASA-Verordnung»)).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 88/2023 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich bedanke mich bei der Infrastrukturministerin Graziella Marok-Wachter für den vorliegenden Bericht und Antrag. Mit der Übernahme dieser Verordnung wird ein Regelungswerk zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt geschaffen. Die Verordnung aktualisiert die Gesetzgebung im Bereich der Flugsicherheit und enthält ein überarbeitetes Mandat für die Agentur der EU für Flugsicherheit. Ebenfalls zielt die Verordnung auf Verbesserungen im Bereich der Auswirkungen auf die Umwelt ab. Die Durchführung der Verordnung erfordert die Anpassung des Luftfahrtgesetzes. Die 1. Lesung für die Gesetzesanpassung ist noch dieses Jahr geplant und die 2. Lesung in der ersten Hälfte des nächsten Jahres 2024. Die Relevanz für Liechtenstein ist gering. Auch führt die Vorlage zu keinen personellen, finanziellen, organisatorischen oder räumlichen Anpassungen. Ich werde der Vorlage deshalb meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Guten Morgen, geschätzte Anwesende. Auch ich bedanke mich beim Ministerium für Infrastruktur und dem Amt für Hochbau und Infrastruktur für den vorliegenden Bericht und Antrag. Hier geht es um die Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der EU für Flugsicherheit. Mit Beschluss vom 28. April dieses Jahres hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss die Übernahme der entsprechenden Verordnung in das EWR-Abkommen beschlossen. Aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft ist Liechtenstein zur Übernahme verpflichtet. Dies bedingt in einem nächsten Schritt dann auch die Anpassung des liechtensteinischen Luftfahrtgesetzes. Da Liechtenstein auf Basis eines entsprechenden Notenaustausches im Bereich der Zivilluftfahrt eng mit der Schweiz zusammenarbeitet, soll auch aufgrund der nun geänderten rechtlichen Vorgaben an dieser Zusammenarbeit festgehalten werden. Die Schweiz hat die entsprechende EU-Verordnung bereits in ihren Rechtsbestand aufgenommen, sodass es in diesem Zusammenhang zu einem Gleichklang der entsprechenden Rechtsgrundlagen kommen sollte. Die Schweiz setzt auf Basis des Luftverkehrsabkommens mit der EU um, Liechtenstein auf Basis seiner EWR-Mitgliedschaft. Luftfahrtrechtliche Agenden mit Liechtenstein Bezug sollen also gemäss den Aussagen auf der Seite 12 des Berichts und Antrags weiterhin durch die zuständigen schweizerischen Behörden bearbeitet werden. Konkret wird dies durch die Anpassung des Luftfahrtgesetzes geregelt. Hier frage ich die Regierung, bis wann wir mit dem Bericht und Antrag zu dieser Gesetzesanpassung rechnen können. Dann noch eine Bemerkung zu den im Bericht und Antrag erwähnten UNO-Nachhaltigkeitszielen. Die Regierung führt an, dass die Übernahme dieser Verordnung Auswirkungen unter anderem auf das SDG 13 haben wird, das Massnahmen zum Klimaschutz umfasst. Nun ich sehe in dieser EU-Verordnung herzlich wenig, dass zum Klimaschutz beitragen wird, im Gegenteil, Hauptziel der Verordnung ist klar eine Verbesserung der Gesamtleistung des Zivilluftfahrtsektors und eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Luftbranche im EU-Raum. Wirtschaftliche Ziele stehen weit über Klimazielen. Wenn solche angedeutet werden, dann in sehr abstrakter und unverbindlicher Weise. Ich empfehle deshalb der Regierung im kommenden Bericht und Bericht zur Anpassung des Luftfahrtgesetzes das SDG 13 nicht zu erwähnen. Der Übernahme des EWR-Beschlusses gebe ich meine Zustimmung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen allerseits. Zur Frage des Abg. Georg Kaufmann in Bezug auf den Zeitpunkt: Der Bericht und Antrag ist fast fertig. Es ist geplant, dass wir diesen noch bis zum Dezember-Landtag finalisieren. Uns fehlen noch gewisse Informationen. Falls wir diese nicht bekommen, gehen wir davon aus, dass es allerspätestens im März-Landtag im kommenden Jahr dann der Fall sein wird, dass sich der Landtag mit diesem Bericht und Antrag beziehungsweise mit der Revision des Luftfahrtgesetzes beschäftigen kann. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag zu, «der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 114/2023 vom 28. April 2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen». Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 17 abgeschlossen. -ooOoo-