Abkommen vom 10. November 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Nr. 91/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Abkommen vom 10. November 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 91/2023, er steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Finanzministerium und bei der Verhandlungsdelegation sowie der Steuerverwaltung, für das vorliegende Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien. Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 10. November 2022 unterzeichnet. Aufgrund von innerstaatlichen Abläufen in Rumänien liegt es nun knapp ein Jahr später zur Behandlung im Landtag vor. Das Abkommen orientiert sich am internationalen Standard der OECD und tritt nach Abschluss der innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren in Kraft. Es ist somit frühestens ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Jedes DBA ist meines Erachtens ein gutes DBA, weshalb das vorliegende Abkommen mit Rumänien ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes ist. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Rumänien. Ich werde dem Abkommen gerne meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden, er lautet, «der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 10. November 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 18 abgeschlossen.-ooOoo-