Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz) - Abänderung der Position 2.7 des Anhangs (Alpenvereinshütten) (Nr. 87/2023); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen jetzt zu Traktandum 23: Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz) - Abänderung der Position 2.7 des Anhangs (Alpenvereinshütten). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 87/2023 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Ja, waren Sie schon einmal auf einer mehrtägigen Bergwanderung mit zwei Kids bei strömendem Regen, Blitz und Donner und nass bis auf die Knochen? Und kennen Sie das Gefühl, wenn dann in der Ferne endlich das Ziel, nämlich die nächste Hütte auftaucht? Ein Ort, an dem Sie Ihre nassen Kleider aufhängen können, an dem Sie endlich Ihre durchweichten Bergschuhe loswerden und wo ein Tee und eine warme Suppe auf Sie warten. Sie merken, ich bin ein Fan von Alpenvereinshütten. Bekanntlich haben wir in Liechtenstein zwei solcher Hütten, die an guten Tagen viele Besucher anziehen. So liegen beide Hütten beispielsweise auf der Via Alpina und Liechtenstein ist auch weit über die Grenzen hinaus bekannt für seine schöne Alpenwelt. Vergessen werden darf dabei aber nicht, dass das Führen solcher Alpenvereinshütten nicht einfach ist. Bei Absagen, wenn schlechtes Wetter prophezeit ist, erhalten diese keine Stornogebühren und der Lebensmitteltransport oder auch mal der Elektriker, der auf der Hütte benötigt wird, kosten um einiges mehr als im Tal. So werden diese Hütten den Pächtern keine Unsummen bescheren und auch dem LAV mittels Pachtbeiträgen nicht wirklich viel Geld in die Kasse spülen. Wieso erwähne ich das alles? Geht es doch vorliegend nicht um die Einnahmen, die ein Hütte generiert oder die Ausgaben, welche die Hütten haben. Es geht auch nicht um Erneuerungs- oder Unterhaltsarbeiten und auch nicht um Ersatzanschaffungen. Das alles muss der LAV mit dem jährlichen Landesbeitrag und wohl auch mit den Pachteinnahmen stemmen. Ich möchte damit einfach einmal aufzeigen, dass es doch recht kostenintensiv ist, solche Hütten zu betreiben. Auch hat seit Corona die Anzahl Personen, die wandern gehen, stark zugenommen. Ergänzungsbauten an Hütten oder auch wesentliche Umbauten sind nicht oft, aber doch immer mal wieder notwendig. Zudem steigen auch die Ansprüche der Wanderer. Und es soll ja nicht so sein, dass die liechtensteinischen Hütten beispielsweise eben auf der Via Alpina ausgelassen werden, weil sie nicht mehr wirklich ajour sind. Und daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn ich den uns hier vorliegenden Antrag stütze. Und zwar nicht nur wegen der warmen Suppe, sondern auch, weil ich es als für berechtigt erachte, diesen Subventionssatz zu erhöhen. Zumal damit erst eine Grundlage geschaffen wird, damit künftig in einem Einzelfall einem konkretem Hüttenprojekt von landesweitem Interesse eine höhere finanzielle Unterstützung gewährt werden könnte als bisher, und damit eine Angleichung von Förderung von Sportstätten und Förderung von Alpenvereinshütten erfolgt. Neben Eintreten befürworte ich auch eine abschliessende Behandlung, da der Bericht und Antrag nicht wirklich komplex ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Hasler
Herzlichen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich werde meinen Beitrag zur Effizienz dieses Hauses leisten. Wer mich kennt, weiss, dass ich auch ein Bergsportfan bin, im Sommer wie im Winter, und deshalb ist auch für mich unbestritten, was die Landtagsvizepräsidentin schon gesagt hat. Der Alpenverein leistet einen grossen Beitrag mit der Anpassung von 30 auf 80 Prozent ziehen wir mit Sportstätten von landesweitem Interesse gleich. Und somit ist auch für mich Eintreten und abschliessende Behandlung gesetzt. Die einzige Frage, die ich noch hätte: Es wird im Bericht und Antrag auf Seite 9 noch erwähnt, dass ein Antrag vorliegt, den Landesbeitrag auf CHF 300'000 zu erhöhen. Und ein Antrag auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung. Hier aus Interesse, kann die Regierung vielleicht sagen, wie weit diese Anträge schon in Behandlung gezogen wurden. Und natürlich, was interessiert: Gibt es schon ein konkretes Bauvorhaben, das der Regierung bekannt ist oder das terminiert ist? Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Mein Votum ist nicht so blumig, wie das von der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz, dennoch liegt mir die Vorlage am Herzen, weshalb ich noch ein paar Ausführungen machen möchte. In den letzten Jahren hat der grösste Verein in Liechtenstein, der LAV, an Bedeutung gewonnen. Der Bergsport hat in unserer Region zweifellos an Beliebtheit gewonnen, und die Alpenvereinshütten spielen eine entscheidende Rolle für die einheimische Bevölkerung sowie für den Tourismus. Sie bieten nicht nur einen sicheren Rückzugsort für Bergsteiger und Wanderer, sondern tragen auch massgeblich zur Förderung unseres Landes als Reiseziel für Naturbegeisterte bei. Vor diesem Hintergrund kann ich die vorgeschlagene Abänderung des Subventionssatzes für die Alpenvereinshütten von 30 Prozent auf maximal 80 Prozent nur unterstützen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, allenfalls notwendige wesentliche Umbauten der Gafadurahütte und Pfälzerhütte oder in die Zukunft gerichtete Neubauten zu ermöglichen. Dieser Schritt ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Alpenvereinshütten weiterhin in einem erstklassigen Zustand und attraktiv sind und für alle zugänglich sind. Deshalb bin ich für Eintreten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank. Auch ich bekenne mich als regelmässigen Gast in unseren Alpenvereinshütten, die ich bei jedem Wetter sehr schätze. So möchte ich mich an dieser Stelle bei den Wirtenden sowie Hüttenwarten bedanken für ihren grossen Einsatz zum Wohle aller Gäste. Der vorliegende Bericht und Antrag basiert auf einer Antragsstellung des Alpenvereins den aktuell geltenden Subventionssatz von 30 Prozent auf maximal 80 Prozent anzupassen. Subventionsberechtigt sind Neubauten, wesentliche Umbauten sowie Ergänzungsbauten, nicht jedoch Erneuerungs- und Unterhaltsarbeiten, das haben Sie bereits gehört. Dafür erhält der LAV einen Jahresbeitrag. Für mich ist Eintreten unbestritten und meine Zustimmung gewiss. Zudem befürworte ich die ergänzende Bestimmung von maximal 80 Prozent. Dies impliziert, dass der Satz angemessen auf das bauliche Vorhaben abgestimmt wird und nicht in jedem Falle 80 Prozent beträgt. Der LAV hat mit seinen Mitteln, die im Wesentlichen aus dem Jahresbeitrag und Mitgliederbeiträgen bestehen grosse Aufwendungen mit der Führung der Alpenvereinshütten. Diese sind wiederum wohl unbestritten in diesem hohen Hause von landesweitem Interesse für den Tourismus und auch für die Naherholung. Aus der vorliegenden Vorlage ergeben sich mir noch einige Interessensfragen: 1. Was hat zu dem Satz von 80 Prozent geführt und welche Kriterien werden herangezogen für die Bestimmung des effektiven Subventionssatzes eines baulichen Projekts?2. Zu Seite 7: Hier liegt im Zusammenhang mit dem Erhalt des Jahresbeitrags die Verpflichtung vor, einen Erneuerungsfonds für Unterhaltsarbeiten zu speisen. Mit den Ausführungen im letzten Absatz auf Seite 9 interpretiere ich die Absetzung des besagten Fonds. Ich wäre dankbar, wenn die Regierung hier Klarheit schaffen kann. 3. Ich bleibe auf Seite 9 und beim letzten Absatz: Der Sachverhalt, dass der LAV einen um CHF 200'000 höheren Landesbeitrag wünscht und beantragt, sei nicht Gegenstand dieser Vorlage. Wenn dies hier aber schon erwähnt ist, möchte sich die Regierung hier bitte äussern, ob diesem Antrag stattgegeben wurde und mit welcher Begründung. Es würde mich bei dem beantragten Betrag von CHF 100'000 für Unterhalt und Renovation interessieren, wie hoch die durchschnittlichen Jahresausgaben beim LAV für diesen Posten sind. Ist es so gedacht, dass mit nicht verwendeten Mitteln dieses Budgets vom LAV Reserven gebildet werden können? Und wären diese zweckgebunden? 4. Zurück nochmals zu Seite 7, hier heisst es: «Darüber hinaus wird dem LAV der an den Unterhalt von Berg- und Wanderwegen geleistete Beitrag vergütet.» Hier würde mich interessieren, wie hoch der Satz dafür ist und wie hoch im Durchschnitt die jährliche Vergütung hierfür wäre, ebenso die durchschnittlichen Ausgaben.Wie gesagt möchte ich festhalten, dass ich den Alpenvereinshütten für den Tourismus wie auch die Naherholung und Freizeitgestaltung für die lokale und sportinteressierte Bevölkerung grosse Bedeutung zumesse. Dafür sollten auch die Beiträge so gestaltet sein, dass die Aufgaben angemessen erfüllt werden können. Deshalb erachte ich es als zielführend und verantwortungsvoll, wenn der Subventionsbeitrag über 50 Prozent liegt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank, wenn Sie mich kennen, wissen Sie, dass ich natürlich so eine Vorlage unterstützen muss. Ich bin auch ein Fan des Alpenvereins. Der Alpenverein leistet seit vielen Jahren sehr viel, besonders für unsere Senioren gibt es sehr viele Wanderungen, die wöchentlich zwei bis dreimal stattfinden. Er leistet viel für unsere Jugend und der Alpenverein leistet auch einiges für den Tourismus. Wir haben das gehört, ich möchte das jetzt auch nicht wiederholen. Aber ich möchte mich beim Alpenverein bedanken und ich bedanke mich beim Alpenverein. Er hat die letzten Jahre, solange ich zumindest in die Zahlen hineingesehen habe, sehr, sehr viel Geld in die Hütten investiert und dieses Geld hat der Alpenverein immer via Sponsoren gesammelt und das sind mehrere CHF 100'000, die der Alpenverein mit Sponsoren in die Hütten investiert hat. Dafür gebührt dem Alpenverein Dank. Dann ist ja die Via Alpina genannt worden, da hat tatsächlich die Gafadurahütte und auch die Pfälzerhütte eine sehr grosse Bedeutung und da möchte ich einfach noch zu bemerken geben, dass der Weg von der Gafadurahütte zur Pfälzerhütte nicht für alle machbar ist. Denn da fehlt in der Zwischenzeit das Bergrestaurant Sücka, was eine sehr gute Möglichkeit gewesen ist, um einen Zwischenstopp einzulegen und dabei zu übernachten. Das sehe ich immer wieder, dass Menschen dort vor der Sücka stehen und eigentlich eine Übernachtungsmöglichkeit suchen, keine finden und die sind dann halt in der Zwischenzeit gezwungen, im Stall zu übernachten - ich weiss nicht, ob das für unseren Tourismus eine gute Werbung ist - oder zum Teil halt hinter dem Haus ein Zelt aufzuschlagen, wenn sie denn eins dabei haben. Dann möchte ich einfach die Gemeinde Triesenberg einmal darauf hinweisen, dass man hier weitermacht und dieses aus meiner Sicht sehr wichtige Haus in Schwung bringt, damit diese Via Alpina auch wieder richtig begangen werden kann. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es wurde auf den Antrag des Alpenvereins verwiesen und wir haben eben diesen Antrag aus Sicht des Infrastrukturministeriums geprüft und der Regierung den vorliegenden Bericht und Antrag vorgelegt. Da geht es eben ganz konkret um diese Erhöhung des Subventionssatzes, der jetzt 30 Prozent ausmachte auf 80 Prozent. Wichtig ist, dass der Alpenverein unabhängig davon einen Jahresbeitrag von CHF 100'000 erhalten hat, den soll der Alpenverein auch weiterhin erhalten. Bisher war diese Summe geknüpft an die Bedingung, dass 25 Prozent dieses Jahresbeitrags einem Erneuerungsfonds zuzuführen sind und mit der Erhöhung dieses Subventionssatzes soll eben diese Verpflichtung fallen, das heisst, hier hat der Alpenverein diese gesamte Summe eigentlich zur Verfügung, wie man es dann halt eben richtig einsetzen will.Ergänzend dazu erhält der Verein natürlich weitere Gelder aus dem Sportbereich und auch in Bezug auf den Unterhalt der Wanderwege, dass man da ein bisschen die gesamte Situation sieht. Uns ist nicht bekannt, dass es schon ein konkretes Bauvorhaben in Bezug auf die beiden Hütten gäbe. Uns ist das nicht bekannt. Und dann noch zur Frage der stv. Abg. Sandra Fausch: Wieso maximal 80 Prozent? Da haben wir uns dem Subventionssatz oder der Regelung der Sportstätten angeschlossen beziehungsweise haben eine analoge Lösung gewählt. Die Bestimmung, maximal 80 Prozent, erlaubt einen gewissen Spielraum, damit man dann eben beim Projekt entscheiden kann, wie hoch die Subvention sein soll.Dann die Frage, was die durchschnittlichen Ausgaben des LAV sind. Da haben wir keine Informationen, da müsste man den Alpenverein direkt fragen, da liegen uns keine weiteren Informationen vor. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Eine Frage kann ich vielleicht beantworten. Es bestehen tatsächlich Vorprojekte zur Pfälzer Hütte, die möchte man komplett revidieren, denn man hat die letzten Jahre immer wieder sehr viel Geld in die Pfälzer Hütte investiert und man hat gemerkt, dass diese Teilrenovierungen nicht wirklich zum Ziel führen. Die verursachen schlussendlich in Summe viel mehr Kosten, als wenn man das einmal richtig macht, aber bis dato war der LAV einfach nicht in der Lage so eine grosse Summe zu stemmen, aber man ist in einer Vorprojektphase. Das weiss ich. Danke
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Entschuldigen Sie die Spontanität. Ich möchte aber dennoch zurückfragen, Frau Marok-Wachter: Wenn Sie sagen, es gibt keine Angaben, von wem das dann vergütet ist, wenn nicht von vom Land, also für den Unterhalt der Berg- und Wanderwege.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Die Wanderwege werden zusätzlich zu dem, was wir da heute diskutieren, vom Land vergütet, der Unterhalt der Wanderweg. Dafür erhält der Alpenverein Gelder. Das sind gemäss Auskunft der Regierungschef-Stellvertreterin CHF 120'000 im Jahr. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Danke für die Klärung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das scheint nicht der Fall zu sein. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Anhang Pos. 2.7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang Pos. 2.7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Behandlung. Wer mit abschliessender Behandlung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde einhellig zugestimmt. Wir nehmen die 2. Lesung vor. Anhang Pos. 2.7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang Pos. 2.7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt. Wir haben Traktandum 23 erledigt. -ooOoo-