PERSONALPLANUNG DER LANDESPOLIZEI 2000 BIS 2004 UND TEILREVISION DES POLIZEIGESETZES (NR. 71/200), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 27 unserer Tagesordnung: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Personalplanung der Landespolizei 2000 bis 2004 und die Teilrevision des Polizeigesetzes, wobei hinsichtlich dieser Gesetzesänderung soeben eine Neufassung der Regierungsvorlage verteilt wurde.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident. Erlauben Sie mir, dass ich kurz ausführe, was es mit dieser neu verteilten Vorlage auf sich hat. Sie soll die ursprüngliche Vorlage ersetzen. Die Regierung hat dem Landtag mit dem nun zur Behandlung anstehenden Bericht vorgeschlagen, das Polizeigesetz dahingehend zu ändern, dass ausnahmsweise in begründeten Fällen auch Nicht-Liechtensteiner bei der Landespolizei beschäftigt werden können. Man hat im Gesetz den Hauptanwendungsfall, den wir im Auge haben - oder im Moment den einzigen Anwendungsfall, der vorstellbar ist - angesprochen, indem die Bildung von Spezialeinheiten erwähnt ist. Dieser Vorschlag hat zu Diskussionen Anlass gegeben, auch in der Finanzkommission des Landtages. Wir haben in dieser Situation beschlossen, eine neue Regelung auszuarbeiten, die besser zum Ausdruck bringt, was gewollt und beabsichtigt ist. Nicht die Absicht der Regierung ist es, die Polizei generell und auf Dauer für Nicht-Liechtensteinerinnen und Nicht-Liechtensteiner zu öffnen. Wir müssen in der Lage sein, den Polizeidienst mit eigenen Leuten erfüllen zu können. Wir wissen aber auch, dass wir in sehr kurzer Zeit eine Spezialeinheit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bei unserer Polizei aufbauen müssen, und wir wissen, wie schwer es ist, dafür geeignete Personen kurzfristig aufbieten zu können.Wir haben es also mit einem zeitlich befristeten Problem zu tun, mit einem Übergangsproblem. Deshalb schlagen wir Ihnen nun vor, diese Ausnahmeregelung als Übergangsregelung in den Übergangsbestimmungen des Polizeigesetzes zu formulieren. Sie sehen auf der zweiten Seite des neu verteilten Gesetzesvorschlages die entsprechende Übergangsbestimmung im Abschnitt III. Wir wollen also, weil es, wenn es um die Polizei eines Staates geht, eine besonders sensible und wichtige Angelegenheit ist, diese Ausnahmebestimmung so eng wie möglich formulieren. Wir haben sie mehrfach eingeengt. Erstens zeitlich, indem wir sagen, für den Aufbau einer Spezialeinheit soll ausnahmsweise auf die Staatsbürgerschaft verzichtet werden können. Zweitens nur im Rahmen von befristeten Dienstverträgen, also nicht beliebig lange, und es ist drittens klargemacht, dass dies überhaupt nur gelten soll für den Aufbau einer Spezialeinheit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, also überhaupt nur für eine Einheit bei der Landespolizei, nicht etwa für die Verkehrspolizei oder für andere Bereiche der Polizei. Also eine grösstmögliche Einengung dieser Ausnahme in zeitlicher und sachlicher Hinsicht. Wir sind überzeugt, dass wir mit der so formulierten Vorlage Missverständnisse vermeiden können und besser zum Ausdruck bringen, was in der speziellen Situation, in der wir uns befinden, notwendig ist.
Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Eingangs ein paar klärende Worte an Sie, Herr Landtagspräsident. Wenn ich in meinem Beitrag Kritik an der Regierung oder an der Führung der Polizei anbringe, so sind natürlich nicht alle Innenminister, Regierungschefs oder Führungsverantwortlichen der Polizei der letzten dreissig Jahre gemeint, sondern diejenigen, die jetzt Verantwortung tragen. Ich beziehe mich auf die aktuelle Situation und den aktuellen Beitrag. Ich hoffe, dass diese Klarstellung Missinterpretationen Ihrerseits vorbeugen kann.Die Regierungsvorlage zur Personalplanung bei der Landespolizei und der Teilrevision des Polizeigesetzes beinhaltet Lösungsvorschläge für betriebsorganisatorische, personalpolitische und staatspolitische Problemstellungen. Die Problemanalyse beschränkt sich jedoch zumeist auf die Beschreibung der Symptome an der Oberfläche. Den wahren Ursachen der heutigen Situation wird kaum nachgegangen. So ist es nicht weiter verwunderlich, wenn die vorgeschlagenen Massnahmen die eigentlichen Schwierigkeiten kaum beheben werden. Dabei müsste man bei der Landespolizei das Übel an der Wurzel packen. Personalaufstockung als Lösung: Bei der Landespolizei fehlt es an allen Ecken und Enden. Diesen Eindruck vermitteln die Ausführungen der Regierung. Darum soll nun der Personalbestand im Verlauf von vier Jahren von 62 Stellen auf 99 - rund 100 - Stellen aufgestockt, also nahezu verdoppelt werden.Die Regierung verspricht sich daraus, dass dann alles zum Besten bestellt und die Sicherheit im Lande gewährleistet ist. Leider werden die Probleme bei der Landespolizei in den Ausführungen der Regierung allein aus organisatorischer Sicht beschrieben. Diese Sichtweise scheint mir zu einseitig, zu eindimensional. Sie löst das Problem bei der Landespolizei nicht nachhaltig. Auf dem Papier lässt sich alles regeln, hingegen ist vorauszusehen - und da dürfen wir uns nichts vormachen - dass die vorgeschlagenen organisatorischen Massnahmen nicht die erhoffte Wirkung haben werden, wenn die tiefer liegenden Probleme nicht gelöst werden. Die tiefer liegenden Probleme - die eigentlichen Probleme - liegen im Führungsbereich der Landespolizei. So sind gewisse Personalengpässe auch auf die übergrosse Fluktuation in den letzten Jahren zurückzuführen. Diese Fluktuationen sind zu einem grossen Teil auf die Führungsmängel auf der obersten Ebene zurückzuführen.Die geplante enorme Entwicklung des Personalbestands und die organisatorische Erweiterung mit neuen Verantwortungsbereichen stellen, wie die Regierung auch selber erkennt, zweifelsohne auch höhere Anforderungen an die Führung der Landespolizei. Ohne die Verbesserung und Sicherstellung der Führungsqualität auf oberster Ebene - das bedeutet auch, dass sie sich nicht scheut vor unliebsamen personellen Konsequenzen - leitet die Regierung mit den von ihr vorgeschlagenen Massnahmen das nächste Desaster bei der Landespolizei ein. Das hätte die Landespolizei nicht verdient. So wäre es hilfreich, wenn die Erkenntnisse der PUK, welche zur Abklärung der unerfreulichen Vorgänge bei der Landespolizei eingesetzt worden ist, wenn die Erkenntnisse dieser Untersuchungskommission in die Problemanalyse miteinbezogen werden könnten. Die Regierung wird jedoch, auch ohne dass PUK-Ergebnisse vorliegen, nicht darum herumkommen, den erhöhten Führungsanforderungen an der Spitze der Landespolizei mit geeigneten Massnahmen Rechnung zu tragen.Ein weiterer Aspekt wird in der Regierungsvorlage sichtbar. Es ist beabsichtigt, für möglichst alle Aufgaben, die innerhalb der Landespolizei anfallen, ausreichend Stellen zu schaffen. Damit bewegt sich die Regierung ganz entgegen dem Ziel einer schlanken Organisation. Nicht allein in der Wirtschaft, sondern auch in den öffentlichen Verwaltungen hat man in den letzten Jahren erkannt, dass es nicht zweckmässig ist, alle anfallenden Aufgaben in eigener Kompetenz zu erledigen. Das Auslagern von Nebenaufgaben, die Privatisierung von gewissen Dienstleistungen können zur Effizienz und besseren Wirksamkeit - auch von Verwaltungen - beitragen. Auch bedienen sich verschiedene Amtsstellen unserer Landesverwaltung für gewisse Aufgaben externer Dienstleister. Es stellt sich die Frage, warum dies bei der Landespolizei nicht in Betracht gezogen wird.In den Ausführungen der Regierung finden sich nirgends Hinweise, was für Aufgaben eventuell ausgelagert werden könnten. Die Regierung unterscheidet wohl zwischen polizeilichen Aufgaben und administrativen Aufgaben, die nicht von Polizeikräften wahrgenommen werden müssten. Das Bemühen müsste meines Erachtens aber weiter gehen. Ein Ziel müsste es doch sein, dass sich die Landespolizei noch mehr als bisher auf die eigentlichen Kernaufgaben und Kernprozesse konzentriert. Es ist nicht einsichtig, warum alle die Aufgaben zum Beispiel im Bereich Logistik oder im Informatikbereich durch die Polizei selber abzudecken sind. Hier wären sicherlich Outsourcing-Möglichkeiten prüfenswert.Nach den Vorstellungen der Regierung soll sich der Personalbestand der Landespolizei in den nächsten vier Jahren nahezu verdoppeln. Diese forcierte Entwicklung des Personalbestandes in so kurzer Zeit kann meines Erachtens zu Problemen der Gesamtorganisation führen. Aber man kann mit all diesen Unzulänglichkeiten leben. In Belangen der Betriebsorganisation kann man wirklich verschiedene Wege gehen oder gewisse Defizite und Schwachstellen in Kauf nehmen. Man kann sich im Führungsbereich mit der Situation arrangieren. Solange wir finanziell gut gebettet sind, müssen wir uns auch nicht fragen, wie lange man bereit ist, die Aufwendungen für Polizeiausbildungen - die Polizeiausbildung ist ja nicht gratis - durch die unnötigen Austritte und Abgänge von fähigem Polizeipersonal einfach in den Wind zu setzen.Was mich an der ursprünglichen Regierungsvorlage am meisten beschäftigt, war der Vorschlag, auch für den Polizeidienst auf die Voraussetzung der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft zu verzichten. Ich bin persönlich gegen den Verzicht auf diese Anstellungsbedingungen für Polizeikräfte. Die Regierung hat im neuen Vorschlag hier auch ein eingeschränktes Modell vorgelegt. Ich unterstütze den Aufbau einer Einheit zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens. Aber in mir sträubt sich etwas gegen die Absicht, Ausländer für den Polizeidienst zu rekrutieren. Wenn man möglichst rasch eine solche Einheit aufbauen will, so wären eben auch Übergangsmodelle denkbar. Ich denke hier an die Zusammenarbeit mit namhaften Revisionsunternehmen oder etwa an die Verstärkung der Staatsanwaltschaft mit entsprechenden Fachkräften. Es wäre denkbar, dass diese neue Einheit der Staatsanwaltschaft zuzuordnen wäre. Ich glaube, das haben wir bei der Finanzkommission auch diskutiert. Dieser Ansatz würde mir besser gefallen als der jetzt gewählte, weil wir bei der Staatsanwaltschaft schon dieses Modell der beschränkten Anstellungen kennen. Wenn wir alles tun, damit die Landespolizei das ihr zustehende gute Image erhält, ist sie auch ein attraktiver Arbeitgeber mit interessanten Aufgaben.Bei der Personalrekrutierung spielt, wie gesagt, das Image des Arbeitgebers eine wichtige Rolle. Das Image und die Atmosphäre haben bei der Landespolizei Schaden genommen und die hohe Fluktuation hat zu einem enormen Know-how-Verlust geführt. Hier ist die Regierung nun gefordert, die Reorganisation der Landespolizei konsequent abzuschliessen und die Entscheidungen zu treffen. Somit möchte ich von Ihnen, Herr Regierungschef-Stellvertreter, noch eine Stellungnahme haben zu meinem Vorschlag, diese Einheit bei der Staatsanwaltschaft einzugliedern. Danke.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Meine Damen und Herren. Mit dem Lesen des vorliegenden Bericht und Antrages sind mir die Hintergründe der Probleme bei der Landespolizei etwas klarer geworden. Da mangelt es an allen Ecken an Personal und damit verbunden an den notwendigen Kompetenzen und Infrastrukturen. Und das seit Jahren. In der Medizin würde man sagen: Ein chronischer Patient. Der Stellenbericht liest sich wie ein Zustandsbericht der Landespolizei. Überall, so scheint es, ist Mangel und dringender Handlungsbedarf. Und dabei, so finde ich, wird manches noch beschönigt, die Versäumnisse werden regelrecht kleiner geredet. So was rächt sich, denn anders ist nicht zu erklären, wie sich in den vergangenen Jahren der Stellenbedarf regelrecht aufgetürmt hat. Ein Beispiel noch für das Herunterspielen der Probleme: Da wird auf Seite 15 zum Stellenbedarf der Einheit für Wirtschafts- und organisierte Kriminalität - Kurzform EWOK - ausgeführt, dass einer effektiven und effizienten Bekämpfung des kriminellen Missbrauchs des Finanzplatzes "nicht voll" genügt werden konnte. Ich meine, das Qualitätskriterium "praktisch überhaupt nicht" entspräche eher den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Bereich. Solche Beispiele liessen sich beliebig wiederholen. Der Handlungsbedarf scheint tatsächlich gegeben.Ich habe beim Durchlesen keine der beantragten Stellen als überflüssig befunden. Im Gegenteil: Ich finde sämtliche dringend notwendig. Ich habe nur ein Bedenken: Die Stellen müssen nicht nur besetzt, wie das mein Vorredner auch schon gesagt hat, sondern sie müssen auch mit Inhalt gefüllt werden und mit der gesamten Landespolizei vernetzt werden. Das scheint mir die grosse Herausforderung zu sein.Lassen Sie mich noch ein Wort zum Bereich "Verkehr" sagen: Im Bericht wird zum Thema "Kontrolle des Schwerverkehrs" festgehalten, dass die Kontrollen "unbedingt" intensiviert werden müssten und dass die vorgeschlagenen Kontrollen "nicht in befriedigendem Umfang" durchgeführt werden können. Tatsache ist, dass umfassende und regelmässige Kontrollen des Schwerverkehrs in unserem Lande nicht erfolgen, weil einerseits das entsprechende Fachpersonal und damit die notwendigen Kompetenzen fehlen und andererseits die dazu notwendigen Ausrüstungen gar nicht vorhanden sind. Wenn man weiss, dass etwa jeder fünfte LKW mit Gefahrengütern bestückt ist, dass täglich ca. 500 schwere Lastwagen über die Grenze beim Zollamt Schaanwald-Tisis rollen und Kontrollen im Ausland zeigen, dass die Übertretungen im Güterverkehr auf der Strasse massiv sind, so kann man die Forderung nach umfassender Kontrolle der Ruhezeiten, des Zustandes des Fahrzeuges, der Art der Ladung und der Tonnagen leicht nachvollziehen.Liechtenstein hat selber 700 immatrikulierte schwere LKW und die Prognosen zeigen, dass der Güterverkehr in den nächsten Jahren stark zunehmen wird. Im Zuge der Aufhebung der 28-Tonnen-Limite in der Schweiz wird Liechtenstein mit Bestimmtheit von der Verlagerung ins Rheintal einiges zu spüren bekommen. Es sollte also langsam bezüglich Kontrollen zur Tat geschritten werden, lieber heute als morgen. Im Stellenantrag für das Jahr 2000, noch für das Jahr 2001, habe ich für den Bereich "Verkehrskontrolle" keine Stelle gefunden. Gemäss des Berichtes sind aber für den Spezialdienst "Verkehr" fünf zusätzliche Stellen notwendig. Ich werde deshalb vorschlagen, für diesen Bereich für das Jahr 2001 drei zusätzliche Stellen zu genehmigen.
Stv. Abg. Walter Vogt:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Für die Gewährleistung der inneren Sicherheit in unserem Landes ist in erster Linie die Landespolizei zuständig. Die Aufgaben sind enorm gewachsen, vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Um diese bewältigen zu können, müssen der Landespolizei gemäss Bericht und Antrag zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies vor allem im Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Im letzten Jahr wurde die Reorganisation der Landespolizei erfolgreich abgeschlossen. Somit wurde eine wichtige Voraussetzung für eine personelle Aufstockung erfüllt. Wie es innerbetrieblich und zwischenmenschlich aussieht, wird uns wohl dann der noch ausstehende PUK-Bericht zeigen.Mit dem vorliegenden Bericht wird im Landtag die voraussichtliche Personalplanung der Landespolizei dargelegt. Gleichzeitig wird die Schaffung entsprechender Stellen zur Genehmigung empfohlen. Es ist ein guter Bericht. Er zeigt, in welchem Bereich die Reorganisation erfolgreich abgeschlossen werden konnte und in welchem noch Bedarf ist. So konnten zum Beispiel durch die Verschmelzung der ehemaligen Sicherheits- und Verkehrspolizei in Verkehrs- und Einsatzpolizei einige Synergien gewonnen werden. Durch die Reorganisation konnte die uniformierte Aussenpräsenz im Interesse einer erhöhten Präventivwirkung sowie eines beschleunigten Eingriffes auch verbessert werden. Der frühere zwölf-Stunden-Schichtturnus wurde auf achtstündige Dienstzeiten reduziert. Angesichts der Einzelbesetzung der Notruf- und Einsatzzentrale und der hohen Konzentrationsanforderung an den Einsatzposten stellt dies eine deutliche Verbesserung der Sicherheit in der Einsatzzentrale dar.Künftig verfolgt die Landespolizei die Strategie, Polizeibeamte ausschliesslich für polizeiliche Aufgaben einzusetzen. Für administrative Aufgaben soll, wenn möglich, auf zivile Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation zurückgegriffen werden. Gerade im Bereich der Informatik erscheint mir dies sinnvoll. Sie stellt der Polizei Instrumente zur Verfügung, welche für die moderne Polizeiarbeit von essenzieller Bedeutung sind. Die ehemalige Hilfspolizei - heute Bereitschaftspolizei - wurde personell erweitert. Sie ist eine gut funktionierende Stütze der Landespolizei und übernimmt im Gesamtkonzept eine wichtige Aufgabe.Die als notwendig erachtete Controlling-Funktion konnte aufgrund der Personalsituation nicht realisiert werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Funktion unentbehrlich ist, will man den Nutzen der informatikgestützten polizeilichen Fahndungsinstrumente wirklich bereitstellen. Einen weiteren Punkt der nicht erfüllten Ziele stellt die Interpol-Zentralstelle für internationale Amtshilfe dar. Diese Stelle wurde innerhalb der Kriminalpolizei von einer Person besetzt, welche daneben kriminalpolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen hatte. Angesichts der Globalisierung im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist dies unbefriedigend. Der zentrale Polizeiposten, als erste Anlaufstelle zur sofortigen Bearbeitung kleinerer Bürgeranliegen, konnte im Zuge der Reorganisation aufgrund der herrschenden Personalknappheit nicht realisiert werden. Der Bürger hat ein Anrecht darauf, dass seine Anliegen, mögen sie noch so klein sein, sofort behandelt werden. Es sind nur einige Punkte herausgegriffen, welche erreicht wurden und welche noch realisiert werden müssen. Dies alles braucht Personal. Bis ins Jahr 2004 soll unser Polizeikorps auf 99 Angestellte aufgestockt werden.In diesem Zusammenhang möchte ich nur eine Abteilung herausgreifen. Zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität soll ausgewiesenes, speziell ausgebildetes Personal eingestellt werden. Weil die Regierung der Ansicht ist, dass diese Stellen sehr schwierig mit Liechtensteinerinnen oder Liechtensteinern zu besetzen sind, sollen auch Ausländer eingestellt werden können. Will man hier vor dem Hintergrund der Ereignisse in jüngster Zeit, welche unser Land in eine sehr heikle Lage gebracht haben, voreilig und unüberlegt etwas durchzwängen? Dagegen wehre ich mich. In diesem Zusammenhang begrüsse ich die neue Regierungsvorlage, in welcher neu eine Übergangsbestimmung enthalten ist, die erlaubt, ausländische Spezialisten nur zum Aufbau der Spezialeinheit mit befristeten Dienstverträgen einzustellen. Ich bin der Meinung, dass es möglich sein muss, die Polizeistellen mit einheimischem Personal zu besetzen. Mit attraktiven Angeboten, entsprechenden Arbeitsplätzen und mit gutem Willen findet man sie auch bei uns in Liechtenstein.
Abg. Helmut Konrad:
Wir haben es gehört. Es mangelt an allen Ecken und Enden an Personal bei der Landespolizei, von aufgetürmtem Stellenbedarf ist gesprochen worden. Das bringt der Bericht anschaulich zum Ausdruck. Wenn man dann schaut, wie es begründet wird, dann heisst es: Gewachsene Aufgaben, quantitativ, qualitativ, auch vielfältigere Aufgaben, anspruchsvollere Aufgaben in Zusammenhang mit der zunehmenden Wirtschaftskriminalität, internationale Zusammenarbeit etc. Es wird weiter erwähnt, dass es eine erfolgreiche Fortsetzung der Reorganisation sei, dass Voraussetzungen für eine personelle Aufstockung geschaffen worden seien. Es ist ein Lob auf die konsequente Umsetzung der Reorganisation nachzulesen, die wesentlichen Erfolge werden dargestellt. Man versucht, den Eindruck zu erwecken, als ob auf beschönigende Art und Weise - wir haben das vorhin auch gehört - man versucht, den Eindruck zu erwecken, als ob das alles planmässig vor sich gehe. Ich habe da meine Fragezeichen, wenn ich eben sehe, in was für einem Umfang jetzt in den nächsten Jahren dieses Personal aufgestockt werden soll, oder wohl werden muss. Ich denke, auch hier stecken riesige Defizite dahinter, die sich in den letzten Jahren aufgetürmt haben. Das haben Gespräche aufgezeigt mit den vor zwei, drei Jahren auf äusserst fragwürdige Art und Weise abgesetzten Führungskräften, die immer auf Personalbedarf hingewiesen haben. Man hat das alles negiert, man hat reorganisiert über deren Köpfe hinweg, hat dort die Anliegen nicht ernst genommen. Und jetzt geht das auf einmal.Das ist für mich dann eben nicht diese konsequente Planung, die im Bericht versucht wird, in den Vordergrund zu stellen, sondern es ist auch hier eine gewisse Hektik und auch fehlende Planung, eine fehlende vorausschauende Analyse dessen, was auf diese Polizei mit den Jahren zugekommen ist. Sonst hätte man meines Erachtens früher einen Bedarf feststellen müssen. Vielleicht hätte man auch etwas für die Fortbildung innerhalb der Landespolizei unternehmen müssen, um nicht jetzt auf einen Schlag mit diesem gewaltigen Personalbedarf an den Landtag zu gelangen. Ich sehe auch hier einfach diese fehlende Entwicklung, diese fehlende Vorausschau, ohne wieder auf Vorwürfe reagieren zu müssen, was Prophetie usw. anbetrifft. Ich denke, das müsste bei einer konsequenten Analyse vorher und stufenweise vorausschaubar sein, vorauszusehen sein.Deshalb möchte ich noch einmal den Eindruck, den mir der Bericht macht, zusammenfassend wiedergeben: Es ist nicht diese konsequente Weiterentwicklung der Reorganisation und nur die gewachsenen Aufgaben und dergleichen - das ist nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte der Wahrheit ist die, dass man über Jahre hinweg vieles verpasst hat, vieles jetzt auf eine hektische Art und Weise nachholen muss.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich möchte nur kurz zum Vorschlag oder der Idee des Abg. Johannes Matt, diese Wirtschaftskriminalitätsspezialisten - die sogenannte EWOK - allenfalls der Staatsanwaltschaft anzuschliessen und sie somit nicht bei der Landespolizei einzugliedern, Stellung nehmen. Ich halte das eigentlich aus sachlicher Hinsicht, aus zwei Gründen, für keine gute Idee. Einerseits deshalb, weil nach dem System unserer Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungspersonal hat und keine eigenen Ermittlungskompetenzen hat. Im Stadium von Vorerhebungen beauftragt sie entweder gemäss Gesetz, gemäss Strafprozessordnung, die Polizei damit oder im Stadium der ordentlichen Voruntersuchung hat sie ausschliesslich Anträge beim Untersuchungsrichter zu stellen. Das ist der eine Beweggrund. Da könnte man theoretisch sagen: Ja gut, dann ändern wir halt die Strafprozessordnung. Das ist theoretisch natürlich möglich.Aber der andere - und aus meiner momentanen Sicht fast schwerwiegendere - Grund ist der, dass damit die Abteilung "Kriminalpolizei" unserer Landespolizei schwer desavouiert und in eine Art Bedeutungslosigkeit versinken würde, die den psychischen Zustand dieser Abteilung - gelinde gesagt - nicht verbessern würde. Wie wir, also einige Angehörige des Landtages aus den umfangreichen Ermittlungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission wissen, bestehen gewisse Selbsteinschätzungs-, gewisse Selbstbewusstseinsprobleme offenbar gerade bei dieser Abteilung. Ich glaube, es wäre generell für die Kriminalpolizei gut, es würde ihr gut tun und damit indirekt auch dem gesamten Polizeikorps, der gesamten Landespolizei, wenn eine so gewichtige und qualitativ hochstehende Abteilung, wie sie zukünftig sicherlich diese EWOK sein wird, durchaus im Rahmen der Landespolizei besteht und damit auch die Bedeutung der Kriminalpolizei im Rahmen der Landespolizei aufwertet, nachdem sich diese Abteilung offenbar in der unmittelbaren Vergangenheit - seit etwa März 1999 - verschiedentlich im Ansehen, in der Bedeutung gegenüber der Verkehrs- und Einsatzpolizei hintangesetzt gefühlt zu haben scheint. Das mag Ihnen momentan als vielleicht nicht so wichtig erscheinen. Aber ich glaube, eines der Probleme unserer Landespolizei sind gewisse Image-Probleme, nicht nur der Polizei gesamthaft, sondern einzelner Abteilungen, einzelner Personen. Ich fände es wichtig, gerade mit der Aufwertung der Polizei, die ja an und für sich mit dieser Personalaufstockung und mit dieser qualitativen Verstärkung sicherlich verbunden sein wird, auch auf einen Schlag gewissermassen dort helfend einzugreifen, anstatt umgekehrt, diese Probleme mit Sicherheit noch gravierend zu verstärken, indem man solche qualitativ hochstehende Abteilungen überhaupt ausgliedert.
Abg. Marco Ospelt:
Ich wollte mich ursprünglich zu diesem Thema als Mitglied der Parlamentarischen Untersuchungskommission nicht melden. Ich möchte hier meine Unabhängigkeit wahren. Ich muss aber, gerade jetzt auf Ihr Votum hin, Herr Landtagspräsident, etwas dazu sagen. Diese - wie soll ich das nennen - diese Krise des Selbstvertrauens innerhalb der Kriminalpolizei hat sich deutlich gezeigt während der Befragungen der Untersuchungskommission. Genau deshalb habe ich Bedenken, jetzt ausländische Polizeibeamte als "Superspezialisten, als weisse Riesen, als Supermen" diesen Beamten in der Landespolizei quasi vor die Nase zu setzen. Ich möchte schon von der Regierung wissen, inwieweit sie sich mit der Landespolizei ins Reine gesetzt hat, inwieweit hier mit der Landespolizei gemeinsam abgeklärt wurde, wie man diese EWOK integrieren kann und wie man sich vorstellt, dass man diese Übergangsbestimmung dann auch verwirklicht, nämlich wie man von einem ausländischen, quasi "Unterpolizeikorps" zu einer inländischen Polizei wieder kommen will. Nachdem ja diese Abänderung der Regierungsvorlage offensichtlich sehr kurzfristig erarbeitet wurde, habe ich da gewisse Zweifel, ob das wirklich auch abgeklärt wurde, ob das wirklich auch mit der Polizei, mit der Landespolizei in Einklang steht. Hier interessiert mich eigentlich schon fast weniger die Meinung der Polizeiführung als vielmehr die Meinung dieser Abteilung, nämlich der Kriminalpolizei, die dann mit dieser EWOK ja vor allem zusammenarbeiten müssen wird.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich möchte auch auf den Vorschlag des Abg. Johannes Matt zu sprechen kommen, nämlich diese Spezialeinheit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität eventuell der Staatsanwaltschaft zu unterstellen. Ich meine, Ihre Anmerkungen, Herr Präsident, die verdienen es sicher, vertieft betrachtet zu werden. Ich persönlich möchte auf keinen Fall auf die Voraussetzung verzichten, dass man für den Eintritt in die Polizei die liechtensteinische Staatsbürgerschaft vorweisen muss. Die Polizei nimmt wichtige Aufgaben wahr. Sie ist da zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Polizisten begegnen in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe immer wieder den Bürgerinnen und Bürgern des Staates und sie vertreten den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber auch das staatliche Gewaltmonopol. Das hat auch mit Identifizierung mit dem Staat zu tun, das kann ich nicht einfach nur so rein sachlich begründen. Aber für mich ist es klar, dass, um in die Polizeidienste eintreten zu können, dass man da die Staatsbürgerschaft vorweisen muss. Ich würde mir schon überlegen, ob man für die befristete Zeit, bis diese Einheit aufgebaut ist, diese Einheit nicht der Staatsanwaltschaft unterstellen kann, wenn nötig mit den gesetzlichen Anpassungen. Und wenn sie dann mit liechtensteinischen Staatsbürgern besetzt ist, dass man sie dann zurückführen kann. Ich weiss nicht, ich habe jetzt keine Lösung. Aber das würde ich mir schon gut überlegen.
Abg. Johannes Matt:
Ich habe natürlich nicht Ihren Wissensstand aus der PUK, das respektiere ich. Aber ich habe gerade die umgekehrte Überlegung gemacht. Ich habe gedacht, gerade für eine neue Einheit, mit neuen Beamten, also mit ausländischen Beamten für die Aufbauarbeit, wäre es umso leichter und umso besser, wenn diese bei der Staatsanwaltschaft angegliedert wären, weil, dann hätten sie nicht mit den Problemen direkt, mit den organisatorischen Problemen innerhalb der Polizei, die nicht direkt diese Abteilung betreffen, zu tun. Ich könnte mir vorstellen, dass das vielleicht eine einfachere Aufbauarbeit wäre, als wenn sie in die gesamten Probleme der Polizei eingegliedert sind. Das sind meine Überlegungen zu diesem Vorschlag. Aber ich bin jetzt gespannt, was der Herr Regierungsvertreter dazu sagen wird.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Nachdem wir festgestellt hatten, vor mittlerweile einigen Jahren, dass bei der Landespolizei seit vielen Jahren ernst zu nehmende Schwierigkeiten bestehen, haben wir dieses Problem entschlossen angepackt. Wir haben von allem Anfang an klargemacht, dass man zwei Sachen machen muss: Erstens die dringend notwendige Reorganisation und zweitens dann, wenn der Betrieb reorganisiert ist, ein Eingehen auf Stellenbegehren - und nicht umgekehrt. Und das ist die Erklärung, weshalb es in den letzten drei, vier Jahren nicht zu massiven Personalaufstockungen gekommen ist. Es ist freilich nicht so, dass die Landespolizei in den letzten zehn Jahren nicht gewachsen wäre. Sie ist, wie übrige Bereiche der Verwaltung, beträchtlich gewachsen.Die Landespolizei ist sicher ein spezieller Teil unserer Landesverwaltung und ein Bereich, der sich grundsätzlich schlecht für Privatisierung und Outsourcing eignet, weil wir es hier mit einer ganz zentralen Tätigkeit des Staates zu tun haben. Wir sind nicht in Texas oder Alabama, wo man relativ leicht solche Privatisierungsvorhaben auch in diesem Bereich realisieren mag. Wir brauchen hier eine mit hoheitlichen Kompetenzen ausgestattete Polizei, die funktionsfähig ist. Die Tatsache, dass wir im Moment beim Aufbau der EWOK nicht genügend ausgebildete liechtensteinische Staatsangehörige finden können - so wie es aussieht nicht genügend - die gefällt uns auch nicht. Landtagsvizepräsident Otmar Hasler spricht mir aus dem Herzen, wenn er sagt, dass er das gar nicht vollständig rational erklären kann, sondern dass sich etwas sträubt in ihm, das hat auch der Abg. Johannes Matt gesagt, wenn wir Nicht-Liechtensteiner im Polizeidienst beschäftigen müssen. Das geht mir auch so. Ich bin der Meinung - und das ist auch die Haltung meiner Regierungskollegen -, dass es als Prinzip gelten muss, dass, wer bei uns Polizist sein will, Liechtensteiner sein muss. Das Problem ist, dass wir sehr rasch eine funktionierende Spezialeinheit zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität brauchen und dass wir nicht über genügend Liechtensteinerinnen oder Liechtensteiner verfügen, die das bewerkstelligen können. Jetzt haben wir die Wahl, eine Ausnahme vom Prinzip zuzulassen, zeitlich und sachlich eng befristet oder beengt - ich habe die Übergangsregelung eingangs erwähnt - oder in Kauf zu nehmen und die Nachteile zu tragen, wenn wir es nicht schaffen, in den nächsten Monaten eine glaubwürdige EWOK-Sondereinheit zu haben. Die Regierung ist der Auffassung, dass in der Situation, in der wir sind, es bei dieser Güterabwägung richtig ist, ausnahmsweise zeitlich befristet ausschliesslich für die EWOK auf das Erfordernis der Staatsangehörigkeit im Rahmen befristender Dienstverträge zu verzichten.Wir haben sehr intensiv die Variante geprüft, die der Abg. Johannes Matt in der Finanzkommission in die Diskussion gebracht hat mit der Staatsanwaltschaft. Ich habe das mit der Polizei, aber auch mit der Staatsanwaltschaft selber diskutiert, und zwar hatte ich eine längere Unterredung mit dem leitenden Staatsanwalt. Er hat mir Folgendes gesagt: Er hat gesagt: Rechtlich wäre das ein Systembruch, der nicht nur dogmatisch überhaupt nicht überzeugt, sondern auch in der Praxis nicht funktionieren würde. Die Staatsanwaltschaft darf selbst keine Vernehmungen durchführen. Die Staatsanwaltschaft hat nicht polizeiliche Befehlsgewalt und auch die "Polizisten", die der Staatsanwaltschaft beigegeben wären, hätten dies nicht. Sein Hauptargument waren jedoch praktische Erwägungen. Selbst wenn man durch eine Änderung der Strafprozessordnung alle diese gesetzlichen Voraussetzungen schaffen würde und Systembrüche für ein paar Jahre in Kauf nehmen würde, sagte er, es würde auch praktisch nicht funktionieren. Und das Gleiche sagt auch die Landespolizei.Die Landespolizei hat eine Kriminalpolizei-Abteilung, die KRIPO. Diese muss als Polizei-Abteilung funktionsfähig sein. In der Polizeiarbeit ist es so, wenn es um Wirtschaftskriminalität geht, beginnt die Ermittlung häufig mit einem relativ kleinen Delikt. Das kann ein Betrugsverdacht sein, das kann ein Betäubungsmittelvergehen sein. Es ist praktisch unvorstellbar, dass wir in der Kriminalpolizei diese Arbeiten machen. Dann muss es irgendwann, wenn man merkt, es könnte ein grösserer Fall sein, übergeben werden an die Staatsanwaltschaft, die dann dieses Verfahren weiterzuführen hätte. Das gäbe nicht nur doppelte Strukturen, das gäbe eine unlösbare Schnittstellen-Problematik, wie mir sowohl der Staatsanwalt als auch die Polizei sagt.Ein weiterer wichtiger Punkt: Eine EWOK kann nur funktionieren, wenn sie kooperieren kann mit der ausländischen Polizei. Hier gibt es bewährte, eingespielte Kontakte. Ich nenne als Stichwort Interpol, ich nenne Beizug von Polizeikräften, wie in der Vergangenheit schon vorgekommen. Es gibt eingespielte Verfahrensabläufe, die nur in einer Polizeieinheit funktionieren können. Das können Sie nicht haben, wenn Sie die Polizei bei der Staatsanwaltschaft ansiedeln. Das würde nicht funktionieren. Es ist notwendig, dass die ermittelnde Polizei über die polizeilichen Erkenntnisse aus anderen Bereichen - Stichwort Betäubungsmittel - verfügt, mit anderen Polizeien kooperieren kann. Und es muss schon zu denken geben, wenn der Leiter der Staatsanwaltschaft, der an sich gerne mehr Personal hätte, sagt: So leid es mir tut, mit diesen Leuten könnte ich nichts anfangen, die gehören nicht zu mir, die gehören zur Polizei, es würde nicht funktionieren. Ich denke, das muss man, wenn es vom leitenden Staatsanwalt selbst gesagt wird, zur Kenntnis nehmen.Schliesslich möchte ich das sehr bekräftigen, was der Herr Landtagspräsident gesagt hat. Es wäre für die Kriminalpolizei ein schwerer Schlag, wenn man diese EWOK, die wir bereits mit Regierungsbeschluss geschaffen und in der Kriminalpolizei integriert haben, dort wieder herauslösen würden. Es ist also keinesfalls so, dass die Kriminalpolizei diese Einheit wieder loswerden will, wohl wissend, dass ein Teil des Personals dieser Einheit ausländischer Nationalität sein wird für ein paar Jahre, wenn der Landtag diesem Konzept seine Zustimmung erteilt.Der Abg. Helmut Konrad hat sich sehr kritisch zum Bericht geäussert. Es mag sein, dass während vieler Jahre Probleme nicht so angegangen worden sind, wie es hätte sein müssen. Ich kann Ihnen nur sagen: Seitdem ich für die Polizei verantwortlich bin, mache ich das mit grosser Entschlossenheit. Es gibt einfachere Aufgaben, als einen Betrieb zu reorganisieren, der so ist, wie ich ihn angetroffen habe. Aber wir haben einiges erreicht. Wir dürfen heute sagen, dass trotz vieler Widerstände, trotz einem politisch nicht immer einfachen Umfeld in dieser ganzen Sache die Reorganisation erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Polizei arbeitet seit vielen Monaten mit der neuen Organisation. Diese ist von den Leuten akzeptiert und sie funktioniert. Das heutige Führungsteam, mit dem Polizeichef und den Abteilungsleitern, das funktioniert auch. Das sollte uns freuen, wenn wir das zur Kenntnis nehmen dürfen.Im Übrigen ist es nicht so, dass hier lauter Stellen vorgeschlagen werden, die nicht diskutabel sind. Wir schlagen Ihnen eine Verbesserung der inneren Sicherheit in Liechtenstein vor. Wenn der Landtag das nicht will, kann er auch mit guten Gründen sagen: Das wollen wir nicht. Beispielsweise eine zweite Patrouille in der Nacht. Es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass wir zwei Patrouillen haben müssen in Liechtenstein. Das ist sehr personalintensiv. Wir glauben, dass wir eine zweite Patrouille in der Nacht haben sollten. Das ist aber kein Versäumnis, wenn man das nicht vor zehn Jahren schon vorgeschlagen hat. Das ist eine Verbesserung der inneren Sicherheit.Eine Doppelbesetzung der Einsatzzentrale: Äusserst personalintensiv. Sie wissen, 24 Stunden Dienst, sieben Tage in der Woche. Das braucht enorm viel Personal, mit Ferien, Krankheit usw. Das ist eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Einsatzzentrale, diese gab es bislang nicht. Wenn der Landtag einverstanden ist, können wir dieses Mehr an innerer Sicherheit haben. Aber man soll nicht so tun, als wenn das ein Versäumnis seit zwanzig Jahren wäre. Das war vor wenigen Jahren noch überhaupt kein Thema. Und jetzt möchten wir Ihnen beliebt machen, dass Sie sagen: In Ordnung, für die Verbesserung der inneren Sicherheit geben wir diese Mittel frei.Es gibt Bereiche, wo es sicher Versäumnisse gegeben hat. Das möchte ich auch konzedieren. Beispielsweise Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität: Das war sicher unterentwickelt. Aber da ist die Polizei nicht der einzige Bereich, sondern das zieht sich durch, das wissen Sie. Das gilt für die Staatsanwaltschaft, das gilt für das Untersuchungsgericht, das gilt für die Gerichte selbst. Hier hatten wir in der Vergangenheit nicht das Problembewusstsein, welches es braucht heutzutage, und hier müssen wir überall die Strukturen stärken, in all diesen genannten Bereichen. Das möchte ich durchaus selbstkritisch für diese und vielleicht auch frühere Regierungen anmerken.Ich habe erwähnt, dass die KRIPO diese EWOK will und braucht. Wir dürfen nicht Entscheidungen fällen, die die KRIPO in eine Situation bringt, wo sie sich noch um Opferstock-Diebstähle kümmert und um Kirschen klauen - und der Rest ist in der EWOK, ausserhalb der Polizei. So würden wir die Polizei kaputtmachen. Wenn wir eine glaubwürdige KRIPO brauchen, müssen wir diese EWOK in der Polizei akzeptieren und sie entsprechend dotieren.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Bevor wir mit der Eintretensdebatte fortfahren, machen wir eine zehnminütige Kaffee-Pause.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren. Wir setzen die Landtagssitzung fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 27: Personalplanung der Landespolizei und die Teilrevision des Polizeigesetzes. Das Wort hat der Abg. Alois Beck.
Abg. Alois Beck:
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch zuerst auf einige Ausführungen des Vize-Regierungschefs zurückkommen. Ich bin mit Heinrich Heine versucht zu sagen: "Ich kenne die Weise, ich kenne den Text". Im Zusammenhang mit der Polizei versuchen Sie ja immer mit Ihren Seitenhieben auf Ihre Vorgänger die ganze Verantwortung abzuschieben, und dann seien Sie gekommen und haben alles reorganisiert und diese Reorganisation sei erfolgreich abgeschlossen. Ich bin nicht in der Parlamentarischen Untersuchungskommission. Was ich einfach sonst so höre und sehe von Leuten, die es wissen müssen, muss ich sagen, dass diese Reorganisation nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Ansonsten muss man sich fragen, mit was für Kriterien man eine erfolgreiche Reorganisation misst. Aber ich glaube nicht, dass das hier das Thema ist, das werden wir vielleicht später einmal vertiefen müssen.Noch etwas zur gegenständlichen Vorlage. Es ist, glaube ich, nicht nur in Liechtenstein unbestritten, es ist auch international so, dass hoheitliche Aufgaben bzw. deren Durchsetzung im Normalfall durch die Landesangehörigen erledigt werden. Das ist nicht eine spezifisch liechtensteinische Spezialität und hat ja auch etwas mit einem gewissen Selbstverständnis zu tun. Deshalb tut man sich schon schwer - wie es der Abg. und Landtagsvizepräsident Otmar Hasler ausgedrückt hat - hier leichtfertig so etwas aufzugeben. Ich glaube, man muss die Sache schon etwas differenzierter anschauen. Nach meinem Kenntnisstand war es auch in der Vergangenheit so, dass gewisse Tätigkeiten auch - und gerade in diesem Bereich - outgesourct wurden. Das ist ja auch fast verständlich, wenn man sieht, welche Komplexität Wirtschaftskriminalfälle annehmen können. Da ist es nicht unüblich, wenn man externe Experten quasi fallweise für gewisse Untersuchungen beauftragt. Das wurde meines Wissens bis jetzt auch gemacht, weil eben eine Expertise im Land zum Teil überhaupt in dem Sinne nicht vorhanden war, dass wir - auch wenn wir später gewisse Leute da haben - für gewisse komplexe Dinge so oder so externe Berater beiziehen müssen. Das sind dann wirklich Fälle, die sich nicht so schön schematisieren lassen.Nur um einen Hinweis darauf zu geben, weil Sie gesagt haben, es gibt Bereiche, und gerade hier, man kann nicht hier alles outsourcen. Am Anfang, als die Diskussion aufgekommen ist bezüglich der Vorwürfe an Liechtenstein, der mangelnde Vollzug, konnte man da und dort, auch in ausländischen Medien und Beratern lesen: Warum nehmen Liechtensteiner nicht eben externe Beratungsbüros, Revisionsgesellschaften oder andere quasi fallweise dazu? Ich könnte mir auch so eine Variante vorstellen. Ich habe einfach den Eindruck, dass hier die Alternativen nicht wirklich abgeklärt worden sind.
Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte nur ganz kurz einige Ausführungen zum Eigenlob in Bezug auf die Reorganisation machen, das Sie für sich in Anspruch genommen haben. Ich denke, wenn man zurückschaut, dann sind die Verhältnisse natürlich schon anders. Dem Eigenlob verbunden war ja dieser Seitenhieb auf Ihren Vorgänger. Sie hatten eine ganz andere Ausgangslage. Damals, und das ist eben das, was mich aus der Distanz stört, damals waren ja auch Personalanträge vorliegend. Auch diese verdienten Abteilungsleiter, die abgesetzt wurden, haben unter diesem Personalmangel gelitten, haben diesen geltend gemacht, das weiss ich aus Gesprächen. Dort ging offensichtlich nichts. Da haben Sie eben eine ganz andere Ausgangslage in der jetzigen Regierung. Sie können diese Personalanträge stellen in dieser Zahl und dann können Sie diese auch realisieren. Das war eben für den Vorgänger nicht möglich. Es ist eine ganz andere Ausgangslage, die jetzt hier vorhanden ist. Und wenn man dann den Erfolg der Reorganisation auch noch anschaut in Bezug auf das, was sich seither getan hat: Ich nehme nur das Beispiel Personalfluktuation, was an Austritten zu verzeichnen gewesen ist - der Abg. Johannes Matt hat darauf hingewiesen, dass das auch eine Verschleuderung von personellen Ressourcen, von Know-how usw. sei - dann sind das meine Wahrnehmungen, die ich in Zusammenhang mit der Reorganisation habe. Und dann stellt sich das Ganze eben ganz anders dar, als Sie es soeben darzustellen versucht haben.
Abg. Marco Ospelt:
Ich muss mich wieder einmal verwahren gegen das Vorgehen der Regierung in einem Gesetzgebungsprozess. In ihrem ursprünglichen Antrag schlägt uns die Regierung vor, die Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei abschliessend in einer Landtagssitzung in Behandlung zu ziehen. Für mich - und ich spreche hier auch für die anderen Mitglieder meiner Fraktion - war es klar, dass der ursprüngliche Antrag der Regierung, der ursprüngliche Gesetzesvorschlag der Regierung, so wie sie ihn in ihrem Bericht und Antrag dargelegt hat, dass dieser Antrag für uns nicht akzeptabel ist. Mehrere meiner Fraktionsmitglieder haben das begründet, zum Beispiel Landtagsvizepräsident Otmar Hasler. Er hat eindrücklich gesagt, dass es für ihn nicht in Frage kommt, auch aus emotionalen Gründen nicht in Frage kommt, hoheitliche Rechte durch Ausländer ausführen zu lassen. Er hat die emotionalen Schwierigkeiten geschildert, die wir damit haben, dass der Staat in seinem Gewaltmonopolanspruch dem Bürger entgegentritt und dass hier Ausländer diesen Staat dann vertreten sollen. Das ist für uns ein schwer vorstellbares Vorgehen. Auf diesen ursprünglichen Antrag der Regierung haben wir uns vorbereitet. Hier haben wir gute Argumente gesammelt, hier haben wir uns informiert, hier können wir begründet argumentieren.Nun kommt die Regierung so in Schnellschusstaktik, fast in Wildwestmanier, und bringt uns fünf Minuten vor Beratung der Regierungsvorlage einen abgeänderten Vorschlag und bittet uns nun, diesen Vorschlag abschliessend in einer Sitzung zu beraten, nachdem sie ja ihren Antrag nicht abgeändert hat, gleichzeitig. Dazu muss ich sagen: Ein Mitglied unserer Fraktion hat in der Finanzkommission einen Vorschlag eingebracht, der für uns eher vorstellbar wäre zur Verwirklichung dieser Einsatzgruppe Wirtschafts- und organisierte Kriminalität. Sie haben das abgeklärt, Herr Regierungschef-Stellvertreter, und Sie berichten uns nun mündlich über Ihre Abklärungen und verlangen von uns, dass wir das jetzt so hinnehmen von Ihnen, glauben, ohne dass da uns Begründungen vorliegen, ohne dass wir uns hätten damit auseinander setzen können, einfach so vom blauen Himmel weg. Das ist etwas, womit wir uns nicht identifizieren können. So stellen wir uns einen Gesetzgebungsprozess nicht vor.Ich mache deshalb einen Vorschlag zur Güte. Mein Vorschlag ist, dass wir dieses Gesetz in erster Lesung heute behandeln und wir bitten Sie dann, die Abklärungen, die Sie getroffen haben, uns in schriftlicher Form vorzulegen, dass Sie uns dabei begründen, weshalb diese EWOK unerlässlicherweise bei der Landespolizei angesiedelt wird, und dass Sie uns Zeit geben, abzuklären unsererseits, wie es denn ausschauen könnte, weil Sie von uns schon eine ganz "dicke Kröte" verlangen, nämlich zu schlucken, dass ausländische Personen hoheitsrechtlich hier in Liechtenstein als Polizeibeamte wirken. Nicht, dass ich etwas gegen Ausländer hätte, Sie wissen das ganz genau. Ich schätze die Leistungen unserer ausländischen Mitbürger sehr hoch, die sehr wesentlich dazu beitragen, dass unser Staat so funktioniert, wie er funktioniert. Aber hier geht es doch um einen ganz speziellen, sehr sensiblen Bereich, wo ich denke, wir müssen die nötige Sorgfalt anwenden, wir dürfen das unseren Bürgern nicht so ohne weiteres zumuten.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Der Vorschlag des Abg. Marco Ospelt ist zielführend. Es war für uns in der Regierung klar, dass, wenn wir heute so kurzfristig eine geänderte Gesetzesvorlage präsentieren, dass wir nicht erwarten können, dass Sie das praktisch ungelesen heute in zwei Lesungen verabschieden. Ich habe das nicht ausdrücklich gesagt, ich hole das hiermit gerne nach. Damit sind wir uns einig. Auch die Regierung ist der Meinung: Heute Lesung Nr. 1. Schriftliche Stellungnahme der Regierung, das ist ein neuer Aspekt, dem kommen wir gerne nach. Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass wir diese Überlegungen in den nächsten Tagen zu Papier bringen. Ich werde auch gerne den leitenden Staatsanwalt bitten, dass er seine Überlegungen zu Papier bringt, dass Sie auch den Originalton hören, und dann Ihnen umgehend das für den Oktober übermitteln. Vielleicht können wir die Dreiwochenfrist nicht ganz einhalten. Aber bei Stellungnahmen gilt sie ja auch nicht so strikt - es ist ja auch nicht eine Riesenvorlage. Ich denke, dass wir damit einer vernünftigen Lösung einen guten Schritt näher gekommen sind.Sie haben gesagt: Hoheitliche Rechte durch Ausländer ausüben ist nicht unproblematisch. Ich habe gesagt, das empfinden wir auch so, ungeachtet der Tatsache dass wir seit vielen Jahrzehnten Richter haben, die natürlich auch hoheitliche Befugnisse ausüben, dass wir Staatsanwälte mit ausländischer Nationalität haben. Aber die Polizei ist etwas anderes, weil es um das Gewaltmonopol geht. Da sind wir grundsätzlich der gleichen Meinung. Auch uns fällt es nicht leicht, diese gesetzliche Ausnahme zu machen. Wir sind der Meinung: Wir müssen sie machen.Was meinen Vorgänger angeht: Ich habe diesen nicht persönlich angesprochen. Es ist nach meiner Einschätzung keine besondere Leistung, Personalanträge zu stellen. Die Leistung ist, einen Betrieb, der in einer schwierigen Situation ist, zu reorganisieren. Das war überfällig, ohne Kritik an irgendeiner Person anzubringen. Leichtfertig, Herr Abg. Alois Beck, machen wir diese Gesetzesänderung sicher nicht mit diesem Beizug von Ausländern zur Polizei, sondern wir machen das schweren Herzens, wohl überlegt und sehr eng begrenzt. Mit dem Beizug von Revisionsgesellschaften ist es nicht getan, weil, diese Leute, die wir in der EWOK einsetzen müssen, diese müssen polizeiliche Befugnisse haben. Aber auch dazu können wir schriftlich Stellung nehmen für die 2. Lesung.
Abg. Johannes Matt:
Bis zur 2. Lesung hätte ich auch gerne eine klare Definition der Befristung, also: Für wie lange, denken Sie, dass diese befristeten Dienstverträge abgeschlossen werden? Wie lange rechnen Sie damit, bis diese Abteilung aufgebaut sein wird? Was wird dann in der Zwischenzeit mit Ausschreibungen für liechtensteinisches Personal passieren? Das heisst, wenn wir jemanden haben, der drei Jahre angestellt ist, dann müssen sofort wieder Ausschreibungen erfolgen, damit sich diese hier vorbereiten können, allenfalls jemanden, den man noch einarbeiten muss. Das ist das eine. Das Zweite: Ich möchte von Ihnen dennoch dargelegt haben, ob Sie sich das problemlos vorstellen können, dass zum Beispiel eine Leiterin oder ein Leiter der EWOK, die folgende Anforderungen haben - wir haben verdankenswerterweise bei der Finanzkommission die Anstellungsbedingungen erhalten resp. die Ausschreibungen. Hier steht: "Anforderungen: Zur Erfüllung dieses anspruchsvollen Aufgabengebietes benötigen Sie entweder ein abgeschlossenes Rechts- oder Wirtschaftsstudium verbunden mit Berufserfahrung im Bank- oder Treuhandwesen oder eine höhere Polizeiausbildung mit Erfahrung im Bereich der Wirtschaftsermittlung und Strafverfolgung. Notwendig sind im Weiteren Führungserfahrung sowie sehr gute Englisch- und EDV-Kenntnisse. In persönlicher Hinsicht erwarten wir belastbare, entscheidungsfreudige Bewerber mit ausgeprägten kommunikativen Fähigkeiten sowie selbstständiger, teamorientierter und integrer Arbeitsweise".Das sind doch sehr hohe Anforderungen, die wir hier stellen. Da frage ich mich, wie in der Organisation der Landespolizei diese Leiterin oder dieser Leiter dann eingegliedert werden kann, damit sie Ihrem Anforderungsprofil auch gerecht werden, in der Organisation und im Ablauf?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Auf diese Fragen gehen wir gerne in der Stellungnahme ein. Klar ist: Wenn wir mit einem Konzept der Befristung arbeiten, müssen wir sofort darangehen, unsere Leute auszubilden. Ich hatte vor wenigen Tagen Gelegenheit, mit dem Justizdirektor des Kantons Zug dieses Thema zu besprechen. In Zug gibt es eine Fachhochschule, die Fachleute zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität ausbildet. Die entsprechenden Kontakte mit unserer Polizei sind hergestellt. Wenn der Gesetzgeber uns vorgibt, befristete Verträge - und das ist unser Vorschlag - dann haben wir damit gleichzeitig den Auftrag, innert weniger Jahre unsere eigenen Leute so weit zu haben. Das werden wir unverzüglich in die Hand nehmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird - aber der Abg. Alois Beck wünscht es noch.
Abg. Alois Beck:
Noch kurz zur Befristung: Ist es die Idee der Regierung, dass sie innerhalb von drei Jahren so weit sein müssen, dass sie diese Einheit nachher vollständig mit liechtensteinischen Landesbürgern besetzen kann? Ist das so?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Rechtlich betrachtet ist es nicht so. Es geht ja um vom Landtag bewilligte Stellen, sodass wir von da her keine Befristung haben, was die Berechtigung angeht, Leute an diesen Stellen zu beschäftigen. Wenn es im Gesetz heisst "befristet", so ist klar, dass wir keine ständigen Dienstverhältnisse begründen dürfen, weder durch unbefristete Verträge noch durch befristete Verträge, die wir immer wieder verlängern. Wie lang diese Frist sein soll? Drei Jahre ist vielleicht etwas knapp, ich denke fünf Jahre ist eine realistischere Frist. Ich würde davon abraten, die fünf Jahre ins Gesetz hineinzuschreiben. Ich würde es besser finden, wenn wir dem Landtag sonst berichten, wie sich das entwickelt. Aber das Ziel muss sein, binnen fünf Jahren selbstständig alle Polizeistellen inklusive EWOK mit Staatsangehörigen besetzen zu können.
Abg. Alois Beck:
Ist es nicht so, dass dieser Ausdruck "befristete Verträge" eigentlich aufgrund anderer Gesetze klar definiert ist, dass diese Dreijahresfrist dann eingehalten werden muss? Wenn Sie jetzt diese Ausführungen machen, habe ich das Gefühl, dass hier schleichend aus einem befristeten ein unbefristeter Vertrag wird. Ich glaube, diese Problematik müssen Sie auch noch in der Stellungnahme etwas genauer darlegen.
Abg. Marco Ospelt:
Also ich für meinen Teil möchte hier gleich festhalten, dass ich grössten Wert darauf lege, dass diese Fristen klar festgelegt werden und dass diese Fristen so kurz als möglich sind, die Sie hier für ausländische Polizeikräfte vorsehen. Sonst wäre mir immer noch lieber, wir machen jetzt gleich diese Ausbildung mit liechtensteinischen Staatsbürgern und nehmen so lange ausländische Polizeikräfte zu Hilfe im gleichen Rahmen, wie wir das gemacht haben seit Frühjahr dieses Jahres. Aber ich kann auf keinen Fall einer "Wischiwaschi-Übergangsbestimmung" zustimmen, bei welcher diese Frist nicht ganz klar, eindeutig und endgültig festgelegt ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, hat der Landtag diesen Bericht betreffend die Personalplanung der Landespolizei zur Kenntnis genommen. Wir kommen jetzt zunächst zu den Stellenbewilligungsanträgen, die hier von der Regierung gestellt werden.Der erste Antrag lautet, für das Jahr 2000 folgende 10,3 Stellen für die Landespolizei zu genehmigen und deren Einsatz wie folgt zur Kenntnis zu nehmen:6 Stellen: Einheit für Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität EWOK.4,3 Stellen: Doppelbesetzung Einsatzzentrale.
Abg. Marco Ospelt:
Eine Frage zu den 6 Stellen: Einheit für Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität EWOK: Ich habe schon ausgedrückt, dass ich Wert darauf lege, so eine Abteilung für Wirtschaftskriminalität zu haben. Ich glaube, wir brauchen das, wir müssen in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität unsere Ressourcen ausbauen. Aber mein Problem ist: Hängt diese Personalaufstockung nicht zusammen mit diesem Gesetz betreffend Änderung des Gesetzes über die Landespolizei? Also können wir jetzt 6 Stellen für die EWOK genehmigen, wenn nachher diese Regierungsvorlage nicht die Gnade des Landtages finden sollte? Müssten wir nicht zunächst einmal dieses Gesetz dann wirklich in Kraft setzen, bevor wir die EWOK-Stellen bewilligen? Oder würde es heissen, wenn wir jetzt einfach so die EWOK-Stellen bewilligen, dann brauchen wir die Regierungsvorlage ja gar nicht mehr? Dann schicken wir diese sechs Leute nach Zug - zum Beispiel - zur Ausbildung und haben diese dann halt, wenn sie wieder zurückkommen?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Stellen als solche sind von dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung überhaupt nicht abhängig. Es werden ja nicht durch das Gesetz neue Ämter oder was geschaffen, die jetzt mit Stellen besetzt werden müssen. Das Einzige, was von der Genehmigung der Regierungsvorlage abhängig ist, ist die Anstellung von Ausländern. Also das heisst, solange das Gesetz in diesem Punkt nicht geändert ist, können, auch wenn jetzt Stellen bewilligt werden, keine Ausländer angestellt werden.Wird das Wort noch gewünscht? Wird gewünscht, dass wir für diese 10,3 Stellen getrennt abstimmen, über die 6 Stellen EWOK einerseits und 4,3 Stellen Einsatzzentrale andererseits, oder kann man gemeinsam abstimmen? Offenbar kein Problem.Dann stimmen wir zunächst über diesen Antrag ab. Wer dem Antrag der Regierung, für das Jahr 2000 10,3 Stellen für die Landespolizei zu genehmigen und zur Kenntnis zu nehmen, dass 6 Stellen davon für die Einheit für Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität eingesetzt werden und 4,3 Stellen als Doppelbesetzung für die Einsatzzentrale, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir zum nächsten Antrag. Die Regierung beantragt, für das Jahr 2001 8,5 Stellen zu bewilligen, und zwar 4 Stellen als Polizeibeamte - Daten-Controlling/Innenfahndung, Staatsschutz und allgemeine Polizeiarbeit - 2 Stellen für die vorher genannte EWOK; 1,5 Stellen Informatik und 1 Stelle Medienbetreuung/Ausbildungskoordination. Wird dazu das Wort gewünscht?
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Weil es unbestritten ist, dass im Bereich LKW-Kontrollen dringender Handlungsbedarf besteht, der Regierung diese Lücke auch seit Jahren bekannt ist und die Regierung durch Regierungsrat Norbert Marxer auch erst kürzlich in Aussicht gestellt hat, dies zu ändern, und weil sich die Rahmenbedingungen im Güterverkehr auf der Strasse in den nächsten Jahren für unser Land bedeutend verändern werden, weil es auch zu mehr Verkehr kommen wird und der Bedarf im Bericht und Antrag auch ausgewiesen ist, stelle ich den Antrag, für das Jahr 2001 die Stellen von 8,5 auf 11,5 zu erweitern, und zwar sollen die drei zusätzlichen Stellen der Verkehrsüberwachung und Kontrolle zugeordnet werden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Zwei Bemerkungen zu diesem Antrag: Abgesehen davon, dass wir uns immer freuen, wenn das Parlament uns viele Stellen bewilligt, wir werden Rekrutierungsprobleme haben. Es ist so schon schwierig genug, genügend Leute erstens zu finden und zweitens auch die Ausbildungsplätze für diese Personen zu haben. Die zweite Bemerkung: Es wird so sein, dass, wenn wir diese Stellen, die der Landtag jetzt bereits im Begriff ist, zu genehmigen, dass die von uns beantragten Stellen besetzt werden können, dass das auch zu einer Entlastung in der Verkehrspolizei führen wird, sodass mit dem dann bestehenden Personal bereits sehr viel mehr und bessere Kontrollen gemacht werden können. Wir können mit dem leben, wie wir es beantragt haben. Aber Sie werden nicht erwarten, dass wir uns gegen die Bewilligung zusätzlicher Stellen aussprechen.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Noch eine kurze Bemerkung zu Ihren Ausführungen: In Bericht und Antrag ist ja deutlich festgestellt worden, dass es dazu spezialisierte Fachleute braucht und dass es nicht einfach genügt, jetzt, weil Leute frei werden, diese umzuschichten und den LKW-Kontrollen zuzuordnen. Das wird schlicht nicht möglich sein, weil das Know-how nicht da ist.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Bei allem Respekt. Ich glaube es geht hier darum, dass wir nicht einfach auf Vorrat Stellen schaffen und dass wir ganz klar die Prioritäten dort legen, wo sie jetzt auch von der Regierung gelegt wurden. Es ist mit diesen beantragten Stellen, glaube ich, mehr als schwierig, die entsprechenden Leute rechtzeitig rekrutieren und ausbilden zu können. Ich glaube, dass hier wirklich der Handlungsbedarf viel grösser gegeben ist als das jetzt im Moment bei der Verkehrspolizei der Fall zu sein scheint. Es gibt ja neben den Stellen bei der Landespolizei auch noch andere Stellen in der Landesverwaltung, welche zu besetzen sind. Primär ist es immer noch eine Aufgabe - so sehe ich es zumindest -, dass Regierung und Parlament den Staatsapparat nicht unnötig aufblähen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wir stimmen zunächst über den Abänderungsantrag des Abg. Adolf Ritter ab. Er lautet: Für das Jahr 2001 mögen 11,5 Stellen für die Landespolizei zusätzlich genehmigt werden und zusätzlich zu den Einsatzstellen, die hier angegeben sind im Bericht und Antrag der Regierung, die zusätzlichen 3 Stellen für die Verkehrsüberwachung und Kontrollen. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Jetzt stimmen wir über den Antrag der Regierung ab, für das Jahr 2001 8,5 Stellen zu bewilligen zu dem Zweck, wie ich ihn vorher vorgelesen habe. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit hat der Landtag auch zur Kenntnis genommen, dass die Landespolizei aufgrund der besonderen Rekrutierungsvoraussetzungen im Stellenplan einen Überhang von 5 Stellen haben kann.
Abg. Marco Ospelt:
Da bin ich nicht der Meinung, dass wir das zur Kenntnis genommen hätten. Wir haben darüber eigentlich noch gar nicht gesprochen, wir haben uns dazu eigentlich auch gar nicht geäussert. Die anderen Probleme in Zusammenhang mit der Landespolizei haben uns viel zu sehr beschäftigt, als dass wir uns noch mit diesem Überhang hätten beschäftigen können. Dieser Überhang, den die Regierung hier vorsieht für die Landespolizei, hat mit Personalfluktuation zu tun, mit unvorhergesehener Personalfluktuation zu tun, relativiert ein bisschen die überschwenglichen Aussagen des Herrn Regierungschef-Stellvertreters über den Erfolg der Reorganisation. Das möchte ich hier festhalten. Ich finde auch, dass dieser Überhang ein bisschen - sagen wir einmal - dürftig begründet ist im Bericht und Antrag: Weil eben Personal abgehen würde, sei es nötig, 5 Stellen mehr besetzt zu halten, als im Stellenplan vorgesehen seien. 5 Stellen mehr besetzt zu halten, das gäbe ja eine ungeheuere Fluktuation, denke ich, wenn man 5 Stellen mehr braucht. Ich kann mich vor allem im jetzigen Zeitpunkt mit dem Überhang von 5 Stellen überhaupt nicht einverstanden erklären. Ein Argument hat der Herr Regierungschef-Stellvertreter selbst genannt, nämlich: es wird Rekrutierungsschwierigkeiten geben. Wenn es für die 3 Stellen zur Verkehrskontrolle Rekrutierungsschwierigkeiten gibt, dann gibt es für die 5 Überhangstellen entsprechend mehr Rekrutierungsschwierigkeiten. Ich denke, wir warten jetzt einmal ab, was dieser Stellenplan ergibt. Ich denke, wir warten jetzt einmal ab, wie sich das dann entwickelt. Wenn nächstes Jahr tatsächlich dieser Überhang sich als notwendig erweist, dann kommen wir auf diesen Antrag zurück.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist eine geschäftsordnungsmässig etwas diffizile Sache. Grundsätzlich meine ich, weil Sie ja anfänglich gesagt haben, Herr Abg. Marco Ospelt, wir haben das noch gar nicht zur Kenntnis genommen, wir haben das noch gar nicht besprochen. Der Bericht lag vor. Die Debatte war zu Ende. Es ist richtig, dass niemand zu diesem Thema etwas gesagt hat. Aber auch wenn überhaupt niemand das Wort ergreift im Rahmen einer Debatte, zu einem Bericht der Regierung, dann wird eben der Inhalt wortlos zur Kenntnis genommen. In diesem Fall die Ausführungen der Regierung auf Seite 40 und Seite 41 oben.Sie haben sich jetzt dahingehend ausgesprochen, dass Sie nicht bereit seien - so wie ich Ihre Ausführungen verstanden habe - diese von der Regierung angezeigte angebliche Notwendigkeit eines Überhanges von 5 Stellen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Das hat die Regierung aber auch gar nicht beantragt. Die Regierung geht offenbar davon aus - ob das rechtlich zutreffend ist, sei dahingestellt, ich fühle mich, ehrlich gesagt, im Moment nicht in der Lage, das zu beurteilen - die Regierung geht offenbar davon aus, dass eine Zustimmung des Landtages dazu gar nicht nötig ist, denn sie beantragt ja einfach eine einfache Kenntnisnahme. Sie beantragt nicht etwa, wir mögen dies zustimmend zur Kenntnis nehmen oder genehmigen oder bewilligen oder sonst was auch immer. Das ist ein Antrag, der formalrechtlich gesehen eigentlich überhaupt nicht notwendig wäre. Wenn das gar nicht da stehen würde auf Seite 51, die ersten drei Zeilen, aber im Bericht diese Mitteilung drinnen stehen würde, dann hätten wir es auch zur Kenntnis genommen.Etwas anderes ist, wenn wir der Meinung sein sollten, die Einrichtung oder die ständige Beibehaltung eines solchen Überhangs sei ohne irgendeine Art von Landtagsgenehmigung nicht zulässig, dann müssten wir uns auf andere Art und Weise dagegen zur Wehr setzen. Das ist schon richtig.
Abg. Marco Ospelt:
Dann möchte ich die Regierung doch bitten, zu begründen, weshalb sie meint, in der Lage zu sein, in einer Landesstelle 5 Personen mehr zu beschäftigen als laut Stellenplan bewilligt sind, und zwar nicht befristet dort zu beschäftigen, sondern als Überhang dort zu beschäftigen.
Regierungschef Mario Frick:
Wie im Bericht und Antrag auf Seite 40/41 ausgeführt ist, ist a) die Rekrutierung von Polizeibeamten nicht ganz einfach und b) auch deren Ausbildung recht aufwendig. Wenn man dann noch sieht, dass die Funktion eines Polizeibeamten/einer Polizeibeamtin sehr anspruchsvoll ist - man hat in bestimmten Funktionen täglich Kontakt mit Leuten in Extremsituationen, in Ausnahmesituationen - so ist leicht nachzuvollziehen, dass bei einer Polizei fast schon naturgemäss eine etwas stärkere Fluktuation sein wird - und vor allem auch, was Frühpensionierungen anbelangt, eine grössere Tendenz vorliegen dürfte. Das ist ganz normal. Ich glaube, das muss ich Ihnen, gerade als Mediziner, nicht näher erläutern. Das wissend und wissend, dass man immer wieder Gefahr läuft, dass der Personalbestand eben nicht dem gewünschten entspricht, braucht es eine gewisse Anzahl von Leuten über dem eigentlich geplanten Personalbestand. Man läuft dann immer noch Gefahr, dass man mal kurzfristig darunter kommt. Das ist der Hintergrund. Wir können problemlos gemäss Verwaltungsorganisationsgesetz mit befristeten Stellen und entsprechenden technischen Vorgaben das lösen. Das ist nicht das Problem. Es ist nur eine relativ sinnlose Übung. Wir können das entsprechend darstellen jeweils im entsprechenden Stellenplan. Unsere Ansicht war: Wir stellen das entsprechend dar in der Gesamtzahl, ohne dass wir diese Details und zum Teil komplizierten Berechnungen ausweisen. Das ist unserer Meinung nach rechtlich zulässig, und wir werden das, je nach Bedarf, auch ausüben. Es ist in dem Sinn wirklich eine Kenntnisnahme, weil wir im Hintergrund sicherlich Buch führen werden: Wo wird welche Person welcher definitiven Stelle zugeordnet? Aber wenn Sie Mühe haben - zur Kenntnis genommen haben Sie es - verpflichtet sind Sie deswegen nicht. Wir werden das sicherlich auch nochmals genau anschauen, einfach, um auf Nummer sicher zu gehen. Aber ich habe da keinerlei Bedenken.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, Herr Regierungschef. Jetzt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind das 5 Stellen, die Sie einfach neu dazu schaffen, wie immer Sie diese besetzen. Und ich frage mich schon, warum Sie die 5 Stellen dann nicht beim Landtag beantragen. Ich weiss nicht, wie Sie da arbeiten, ob Sie da mit befristeten Verträgen arbeiten wollen oder wie auch immer. Aber für mich ist das ein Überhang von 5 Stellen.
Regierungschef Mario Frick:
Wenn Sie im Bericht und Antrag schauen, dann stellen Sie fest, dass wir auf Seite 40 dargestellt haben, dass je nach Rekrutierungssituation bis zu 5 Stellen Überhang notwendig sind. Das heisst, je nachdem, wie die Situation ist, je nachdem wie die Altersstruktur bei der Polizei ist, wird man sich entsprechend ausrichten. Es gibt da Erfahrungswerte, das heisst, es hat vielleicht eine Zeit, wo 2 Überhang ist, vielleicht gibt es mal eine Zeit ohne Überhang. Unter Umständen rutschen wir trotzdem mal in eine Situation, wo 2, 3 Unterbestand ist, aber wir brauchen einfach eine gewisse Flexibilität. Das ist der ganze Hintergrund. Wir würden es falsch finden, jetzt einfach "auf Vorrat" zusätzliche Stellen zu machen. Das müsste eigentlich auch im Interesse des Landtages sein, weil ja dann wiederum die Verführung für die Regierung oder die Versuchung gross wäre, dies einfach voll auszuschöpfen und dann dort wieder 1, 2, 3 Personen mehr mit befristeten Aufträgen aufzunehmen. Im Prinzip, was heisst im Prinzip? Es ist ganz schlicht ein Vorgehen der Transparenz, dass diese Schwankung dargestellt wird innerhalb dieser 5 Personen. Aber wir können da sicherlich in Zusammenhang mit dem Stellenplan dann auch diskutieren. Wenn man diese komplizierteren Darstellungen will, "wo" jetzt jemand "wie" befristet angestellt ist, das ist möglich gemäss Verwaltungsorganisationsgesetz. Es wird einfach sehr unübersichtlich.
Abg. Alois Beck:
Eine Frage zu diesem Überhang: Ich habe das vorher so interpretiert, dass nach dem Jahre 2001 - wir haben jetzt ja Stellen bewilligt für dieses Jahr und für das nächste Jahr -, dass dann nach dieser Zeit quasi aus Gründen der Erfahrung, Fluktuationen usw. ein Überhang hier eingebaut wird. Ich gehe davon aus, dass dann jeweils dem Landtag auch dieses gekennzeichnet wird. Es ist ja wahrscheinlich nicht so, dass diese Stellen, die wir hier bewilligt haben, zum Überhang zählen, dass die Regierung sich später dann in den Anträgen und Berichten klar dazu äussert. Oder ist das eine falsche Interpretation?
Abg. Marco Ospelt:
Also ich interpretiere diese Definition des Überhangs, wie sie weiter vorne von der Regierung geschildert wird, so, dass die Regierung in der Lage ist, jetzt 15,3 Stellen zu besetzen dieses Jahr und nächstes Jahr noch 8,5 Stellen dazu - oder dieses Jahr 12 und nächstes Jahr 11,5 Stellen. Eigentlich ganz, wie sie es beliebt. De facto hat der Landtag hier 5 Stellen bewilligt. Die Regierung bezeichnet diese Stellen als Überhang und sagt, der Landtag solle das nur zur Kenntnis nehmen. Aber de facto, wenn wir uns dagegen nicht wehren, haben wir 5 Stellen bewilligt, weil diese 5 Leute werden ja dann eingestellt.
Regierungschef Mario Frick:
Also zuerst einmal die nächsten 2, 3 Jahre habe ich wenig Befürchtungen, dass wir in eine solche Situation kommen, wo wir einen Überhang haben. Wir werden erhebliche Schwierigkeiten haben bei der Rekrutierung und Ausbildung. Nur, es wird dann auch weitergehen. Ich bringe einen sehr gewagten Vergleich. Wenn Sie bei stark frequentierten Flugverbindungen buchen, gibt es immer ein "Overbooking", immer, und trotzdem reichen die Plätze dann auch aus. Und eine ähnliche Situation wird hier auch sein, das heisst, dass mit der Ausbildungszeit etc. man das Gefühl hat, jetzt ist man drüber. Bis diese dann wirklich am Platz sind, ist nicht nur die Person, deren Nachfolge sie wahrnehmen, nicht mehr da, sondern unter Umständen jemand anderer, der unerwartet weggeht. Ich darf Sie auch daran erinnern, dass wir auch bemüht sind, zusätzlich Polizistinnen zu rekrutieren. Dort ist gerade mit Kinderpause etc. ein zusätzlicher Aspekt zu berücksichtigen. In Tat und Wahrheit werden wir aber die nächsten 2, 3 Jahren kaum in die "Verlegenheit" des Überhangs kommen. Wir hätten es gerne an sich, aber wir werden dort gar nicht hinkommen. Bitte aber noch einmal zur Kenntnis zu nehmen - ich sage das auch für das Protokoll: Das ist nur eine "Kenntnisnahme", dass das die Regierung vorhat. Wir haben Ihre Bedenken gehört und werden uns diese sicherlich auch noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Sie können aber versichert sein, dass es rechtlich überprüft wurde.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich hätte auch noch eine Frage, Herr Regierungschef, und zwar wie - vielleicht irre ich mich da - wie im Zusammenhang mit dieser Überhangtheorie die Stellenplanbesetzung auf Seite 42 zu verstehen ist. Aus den Zahlen, die dort von der Regierung präsentiert werden, vergleicht man die jeweils bewilligten Stellen mit dem effektiv vorgesehenen Personalbestand. Zu Beginn der jeweiligen Periode ersehe ich, dass für Beginn 2002 ein Personalbestand von 2,8 mehr Stellen als bewilligt vorgesehen ist, für 2003 4 Stellen, für 2004 5 Stellen und für 2005 ebenfalls 5 Stellen mehr als bewilligt. Hat das etwas mit diesem Überhang zu tun, oder hat das andere Gründe?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Für die operative Seite liegt die Zuständigkeit bei mir. Das hat damit zu tun: Beim Überhang geht es darum, dass wir in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht haben, dass einerseits die Landespolizei Stellenwünsche hat, mehr Stellen bewilligt haben möchte und gleichzeitig die bewilligten Stellen nicht besetzt sind, weil Leute aus Krankheit, Schwangerschaft, was immer, unangekündigt, unerwartet aus dem Dienst ausscheiden. Und das ist gemeint mit Überhang, dass wir rechtlich diese "Überbuchung" machen können, so lange wir nicht mehr Leute mit ständigen Dienstverträgen beschäftigen, als wir Stellen bewilligt haben. Wenn Sie eine Abteilung mit 5 Leuten haben, dann brauchen Sie keine Überhangstellen. Aber wenn Sie eine Verwaltung mit 100 Personen haben, dann kommt dieses Phänomen, wo Sie diese Flexibilität brauchen, dass Sie unter dem Jahr immer wieder einmal ausscheidende Personen aus den genannten Gründen auffangen können. Nicht dass Sie Stellen haben und nicht das Personal dazu.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber das war keine Antwort auf meine Frage, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Meine Frage war, warum in der Personalplanung der Regierung heute schon vorgesehen ist, dass man anfangs 2002 2,8 Stellen mehr besetzt haben wird als bewilligt, anfangs 2003 4 Stellen und dann für die Folgejahre jeweils 5 Stellen mehr als bewilligt.
Abg. Alois Beck:
Ich verstehe die Regierung so: Sie macht den Antrag, dass wir das zur Kenntnis nehmen, dass sie diese Entwicklung - wie vorhin kurz aufgezeigt wurde - in Planung hat. Ich gehe davon aus, für das Jahr 2002 wird sich der Landtag - der neue Landtag dann - mit dieser Sache in dem Sinne zu befassen haben, wo es wirklich um die Bewilligung geht. Ich gehe auch davon aus, dass dann klar gesagt wird, "hier ist quasi eine Reserve eingebaut und das sind Stellen, die wir brauchen". Nochmals kurz auf meine Ausgangsfrage: Ist meine Interpretation im Grossen und Ganzen schon richtig, dass wir eben hier für dieses und für das nächste Jahr Stellen bewilligt haben, die nichts mit dem Überhang zu tun haben, sondern diese werden jetzt effektiv gebraucht, und dass im Zuge der langfristigen Entwicklung nach 2002 solche quasi "Reservepolster" eingebaut werden, damit mittelfristig ein Minimalbestand gesichert ist, sage ich mal?
Abg. Marco Ospelt:
Also mich hat die Regierungsbank trotz gemeinsamer Bemühungen nicht überzeugt in der Begründung dieses Überhangs. Ich behalte mir vor, hier Abklärungen in rechtlicher Hinsicht zu treffen. Ich kann diese nicht selber machen. Ich habe einfach so ein Gefühl im Bauch, dass das so nicht stimmen kann. Ich werde das abklären. Ich finde das nicht in Ordnung, dass hier einfach so darüber hinweggegangen wird und dadurch dem Landtag einfach angekündigt wird: "Hört einmal, ihr bewilligt uns jetzt hier 80 Stellen, aber wir sagen euch gleich, dass wir 85 besetzen werden". Ich finde das nicht in Ordnung. Ich werde das abklären.
Regierungschef Mario Frick:
Zuerst zu einer Bestätigung des Abg. Alois Beck: Also die Stellen sind geplant als "normale Stellen". Bei der Planung gehen wir natürlich vom Optimum aus, dass es optimal läuft, dass eine Rekrutierung stattfinden kann und dass man im Hinblick darauf, dass ja das noch ein Stück weit unter Umständen weitergeht, die Schwankungsreserven eingebaut sind. Man möchte ja mal eine optimale Situation erreichen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten 1, 2 Jahre und der Rückmeldungen des Amtes für Personal und Organisation habe ich meine Zweifel, ob wir dieses Optimum erreichen werden. Aber selbstverständlich versucht man, in der Vorgabe optimal heranzugehen und zu sagen: Wenn es wirklich super läuft, ist das unser Ziel. Wir müssen uns dieses Ziel setzen. Was dann klappt, sehen wir. Es ist lediglich eine Kenntnisnahme. Es ist Ihr gutes Recht, Herr Abg. Marco Ospelt, dass Sie das überprüfen und anschauen. Sie können gerne auch Kontakt aufnehmen mit unserer Personalstelle und diskutieren, wie das gemeint ist, wie das ausgelegt wird. Das ist Ihnen absolut unbenommen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
So locker ist das nicht, Herr Regierungschef. Je länger diese Debatte dauert, desto mehr bin ich auch der Meinung, dass das unzulässig ist, und zwar deshalb, weil faktisch - wenn ich das richtig verstehe - wenn einfach von vorneherein 2, 3, 4 oder 5 Stellen mehr besetzt werden als bewilligt sind, wenn auch in der verständlichen Absicht, diese Vorgänge, wie sie auf Seite 40 dargestellt werden, abfedern zu können, das trotzdem die Besetzung einer nicht bewilligten Stelle ist, auch wenn es nur für - von mir aus - sieben Monate sein soll, weil, diejenige Person wird ja fix angestellt, die wird ja nicht vorübergehend für sieben Monate angestellt, sondern die wird fix angestellt in einem Zeitpunkt - jetzt einmal als theoretisches Beispiel gesagt - wo sämtliche bewilligten Stellen besetzt sind. Es mag wohl sein, dass man davon ausgeht, dass nach statistischen Erwartungen in absehbarer Zeit vielleicht einmal eine Polizistin schwanger sein wird und man will auf diese Art und Weise - das verstehe ich durchaus positiv - eigentlich nur erreichen, dass die Polizei auf diese Art und Weise trotz dieser Fluktuationsumstände nie unter die bewilligte, unter die notwendige Zahl an Stellen sinkt. Aber dann müsste man meiner Meinung nach, wenn man es rechtlich - sagen wir mal - unanfechtbar machen will im Hinblick auf Art. 11 Satz 2 der Verfassung, dann müsste man eben eine solche Zahl an Zusatzstellen beantragen, und wenn diese bewilligt sind, dann kann man das machen.Wir haben daher - das ist jetzt meine persönliche Interpretation, über eine Kenntnisnahme brauchen wir nicht abzustimmen - wir haben daher die Ausführungen der Regierung zur Kenntnis genommen. Aber ich möchte festhalten, dass der Landtag damit in keiner Weise eine rechtliche, verbindliche Zustimmung gegeben hat und auch keine Stellen - in welcher Art auch immer - für diese Überhangspolitik bewilligt hat.Wenn zu diesem Thema das Wort nicht mehr gewünscht wird, dann kommen wir zur Gesetzesvorlage. Wir stimmen zunächst ab über Eintreten. Im Hinblick auf doch sehr kritische Voten in der Eintretensdebatte halte ich es für richtig, darüber abzustimmen.Wer mit Eintreten auf die Gesetzesvorlage der Regierung zur Abänderung des Polizeigesetzes in der heute verteilten geänderten Fassung vom 12. September 2000 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir mit der 1. Lesung beginnen.Art. 11 Abs. 2 Bst. c und d wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 Abs. 2 Bst. c und d steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich bin der Meinung, dass man die Bereitschaftspolizei Leuten ab 20 Jahren zugänglich machen sollte. Ab 18 Jahren ist man volljährig, mündig, man hat die politischen Rechte. In der Regierungsvorlage heisst es einfach, dass man ab 25 Jahren eine gereifte Persönlichkeit sei. Ich denke, das hängt weniger vom Alter ab als von der Persönlichkeit, ob man für den Bereitschaftsdienst geeignet ist.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich denke, es macht schon Sinn, die Altersgrenze bei 25 Jahren zu haben, weil das ja nicht Leute sind, die in eine mehrjährige Ausbildung gehen, sondern Leute, die nach einer eher kürzeren Einschulung dann in den Ordnungsdienst eingesetzt werden, zunehmend auch in Situationen geraten können, wo sie durchaus gefordert sind. Ich bezweifle, ob es gut ist, Leute, die erst 20 Jahre alt sind, in solche Stresssituationen zu bringen, die auch einem Bereitschaftspolizisten begegnen können. Mit 25 Jahren ist man doch sehr viel gefestigter als mit 20 Jahren. Das ist ein Erfahrungswert. Wir können uns das gerne nochmals überlegen. Ich werde es auch mit den Polizeistellen besprechen, was ihre Meinung ist. Vielleicht sollten wir auch schauen, was im Ausland hier etwa an Voraussetzungen statuiert wird. Aber ich persönlich denke, 20 Jahre ist recht tief als Altersgrenze.
Abg. Paul Vogt:
Mir scheint es einfach ein sehr hohes Alter zu sein. Es gibt keine andere staatliche Funktion mit einer so hohen Altersbeschränkung. Ich denke auch nicht, dass man alle Bereitschaftspolizisten zwischen 20 und 25 Jahren dann für jeden Dienst einsetzen muss, sondern da wird man auch auswählen können und diese langsam in diese Aufgaben hineinwachsen lassen. Ich sehe hier keine rechtlichen Argumente, die für ein Alter von 25 Jahren sprechen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Werner Ospelt:
Ich habe bei diesem Artikel mit der Formulierung etwas Mühe. Ich möchte da anmerken, da steht: "Für den Aufbau einer Spezialeinheit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität kann im Rahmen zu befristender Dienstverträge". Wäre es da nicht besser "von befristeten Dienstverträgen" zu sprechen oder "von auf drei Jahre befristeter Dienstverträge" vielleicht. Und dann heisst es: "auf die Anstellungsvoraussetzung der Staatsbürgerschaft". Da müsste man doch klar schreiben: "auf die Anstellungsvoraussetzung der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft", nicht einfach "Staatsbürgerschaft". Das könnte man vielleicht aufnehmen und überlegen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Gemäss Art. 11 Abs. 1 heisst es - und dort steht nämlich drin, dass Anstellungsvoraussetzung die liechtensteinische Staatsbürgerschaft ist, in Art. 11 Abs. 1 - also dass nicht irgendeine Staatsbürgerschaft gemeint sein kann, ist damit schon sichergestellt.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ja, das wollte ich gerade sagen. Der Verweis auf Art. 11 Abs. 1. L.st das zweite genannte Problem. Es ist zu überlegen, ob man die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung nimmt. Die Frage wird sein, ob man eine Jahresfrist nennt, und wenn ja, welche? Das werden wir bis zur 2. Lesung vorbereiten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
IV. In-Kraft-Treten wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
IV. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung beendet. Die Ausführungen des Herrn Regierungschef-Stellvertreters vorher waren wohl so zu verstehen, dass die Regierung ihren Antrag, abschliessend in einer Landtagssitzung das zu behandeln, zurückzieht.-ooOoo-