ABÄNDERUNG DES BESOLDUNGSGESETZES SOWIE DES GESETZES ÜBER DIE PENSIONSVERSICHERUNG FÜR DAS STAATSPERSONAL (VERBESSERUNG DER FRÜHPENSIONIERUNGSMÖGLICHKEITEN) (NR. 80/2000), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 28 der Tagesordnung: Abänderung des Besoldungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal betreffend Verbesserung der Frühpensionierungsmöglichkeiten. Bericht und Antrag Nr. 80/2000 der Regierung steht zur Diskussion.
Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. In Analogie zur bereits verabschiedeten Vorlage über die Verbesserung des Rentenvorbezuges in der Privatwirtschaft sollte dieser selbstverständlich in Zukunft auch den Angestellten der Landesverwaltung bzw. den Lehrern ermöglicht werden. Die Kriterien für einen vorzeitigen Ruhestand sind unabhängig davon, ob man selbstständig erwerbend, in der Privatwirtschaft oder beim Staat angestellt ist, zu bewerten. Das Bedürfnis nach mehr Lebensqualität, gesundheitliche Aspekte und andere Gründe können ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben notwendig machen, wozu grundsätzlich jedem Erwerbstätigen die Möglichkeit eröffnet werden sollte, wenn dieser die entsprechende Altersgrenze erreicht hat. Insofern ist Eintreten auf diese Vorlage unbestritten.Bei Durchsicht dieser Vorlage konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Angestellten der Landesverwaltung bzw. Teile davon und die Lehrerschaft in der Regierung eine gute Lobby haben. Mit andern Worten: Diese Vorlage ist teilweise zu grosszügig und daher korrekturbedürftig, wozu wir in den Lesungen ausreichend Gelegenheit haben werden. Gestört hat mich die Feststellung auf Seite 11 am Ende des langen Abschnittes, wonach ein Grund für die Vorlage dieses Vorruhestands bzw. Pensionierungskonzeptes die Attraktivitätssteigerung der Arbeitsplätze in der Landesverwaltung sei. Solange die Nachfrage nach sicheren staatlichen Arbeitsplätzen grösser ist als deren Verfügbarkeit, glaube ich kaum, dass diese Arbeitsplätze grundsätzlich eine Aufwertung notwendig haben. Diese Vorlage stellt auch fest, dass es bezüglich vorzeitiger Ruhestandslösungen Vergünstigungen anderer Art - Urlaube usw. - unterschiedlich grosszügige Arbeitgeber gibt. Dass alle Arbeitsplätze in diesem Land jemals gleichwertig sein werden, ist eine Illusion. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Probleme, die wir im Verlaufe dieser Landtagssitzung erörtert haben, erscheint es mir von grösserer Bedeutung zu sein, die Arbeitsplätze zu erhalten, statt deren ohnehin schon sehr hohe Qualität noch zu verbessern, nämlich über das Mass der vergleichbaren Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft hinaus.Nicht einverstanden bin ich damit, dass die Stellen des Führungskaders aufgewertet werden sollen, indem das Pensionseintrittsalter auf 58 Jahre verkürzt wird, nachdem zuvor eine bis zu 3-jährige hierarchische Rückstufung erfolgte. Ebenso ungeeignet scheint mir die vorgeschlagene Form der Ausschüttung bis zu 4 Jahrespensionen nach Dienstjahren, wobei gerade hierbei ein hohes Mass an Ungerechtigkeit liegt, dergestalt, dass vor allem Frauen, die durch Familienpause wieder ins Erwerbsleben eingetreten sind, all diese Fristen verpassen.Positiv zu bewerten ist, dass aufgrund der derzeitigen Altersstruktur der Staatsbediensteten eine mittelfristige finanzielle Überschaubarkeit besteht, augenblicklich also etwa 1% der Lohnsumme beträgt. Hierbei dürften vermutlich auch Steigerungen für die Zukunft zu erwarten sein. Danke.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich habe offenbar den Bericht anders gelesen wie mein Kollege Hartmann und bin zur Erkenntnis gelangt, dass die Lehrerschaft keine Lobby in der Regierung hat. Die Möglichkeit einer frühzeitigen Pensionierung verbunden mit attraktiven Konditionen ist eine wirkungsvolle Massnahme, um Überforderung zu begegnen. Es ist aber auch, um es negativ zu formulieren, ein eleganter Weg, um Personalprobleme zu lösen. Ich habe aber meine Zweifel daran, ob es sozial ausgewogen ist, wenn ausschliesslich Angestellte in Führungspositionen ab dem 56. Lebensjahr ins zweite Glied zurücktreten und ab dem 58. Lebensjahr ungekürzt in Pension gehen können, während alle andern dazu nur mit einschneidenden Abstrichen in der Lage sein werden. Führungskräfte werden so bevorteilt. Ich meine, dass höhere Qualifikationen und Verantwortung in unserem Besoldungssystem ausreichend berücksichtigt sind. Führungskräfte können zudem Aufgaben und Kompetenzen delegieren. Wenn schon ein Frühpensionierungmodell, dann müssen alle Beschäftigten in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt werden. Gerade das Problem des Burn-out-Syndroms ist ja nicht nur von den Führungskräften gemietet. Es macht auch nicht Halt vor ganz normalen Angestellten. Oder etwa die Tatsache, dass sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren sehr verändert haben und die Anforderungen und Qualifikationsansprüche praktisch in allen Bereichen der Landesverwaltung gestiegen sind. Das betrifft ja auch die Angestellten mit niedrigem Einkommen. Wir sollten auch nicht dem Irrtum verfallen, dass allein strukturelle Verbesserungen die im Bericht angesprochenen Probleme im Alter beseitigen können. Gerade die Landesverwaltung, die je länger mehr professioneller zu arbeiten hat, deren Arbeitsfeld sich ständig erweitert, ist angewiesen auf permanente Weiterbildung und Beratung.Es ist ganz offensichtlich, dass Lehrpersonen, weil es sehr viele davon gibt, nur aus finanziellen Überlegungen heute praktisch komplett von bevorzugter Frühpensionierung ausgeschlossen werden, ganz im Gegensatz zu anderen Führungspositionen, wo mit den Funktionen Gruppenleiterin und Gruppenleiter die Abstufung und damit die Möglichkeit der Frühpensionierung grosszügig vorgenommen wird. Für Lehrpersonen ist weder ein Rücktritt ins zweite Glied vorgesehen noch können sie die attraktive Frühpensionierung in Anspruch nehmen. Lediglich Inspektoren, Schulleiter und Schulleiterinnen-Stellvertreter können ab 59 frühzeitig in Pension gehen und das auch nur, wenn sie diese Funktion 15 Jahre lang ausgeübt haben. Dazu zwei Bemerkungen:1. Die Funktionen Schulleiter/Schulleiterin und Schulleiterstellvertreter sind in der Regel bezüglich Arbeits- und Führungsbelastung überhaupt nicht zu vergleichen und2. Angesichts der Tatsache, dass die Ausgestaltung der Schulleitung heute vollkommen quer zu einer sich rasch verändernden Schule steht, da doch die meisten Schulleitungen permanent überlastet und überfordert sind, wird heute niemand mehr auf diesem Posten 15 Jahre lang ausharren. In den weiterführenden Schulen ist ausserdem das Rotationsprinzip üblich. Es kommen also bei den Lehrpersonen mit Ausnahme der Inspektoren nur noch wenige für die erleichterte Pensionierung in Frage. Die Aufnahme der Schulleitung und des Inspektorats ist deshalb für mich mehr Alibi als ernsthafte Bemühung.Die Sache mit der Frühpensionierung ist nicht so einfach, wie es die Vorlage skizziert. Um ein ausgewogenes Konzept vorlegen zu können, müsste man zuerst eine exakte Belastungsanalyse aller Sparten vornehmen.Ich möchte das Problem der veränderten Belastung angesichts des Lehrerberufes im Folgenden beschreiben. Lehrpersonen sind heute mit der Situation konfrontiert, dass die Schule sich im eigentlichen Umbruch befindet. Die Anforderung an die Lehrerschaft und die Rahmenbedingungen der Schule haben sich grundlegend geändert. Ein paar Beispiele dazu: Die teilautonomen Schulen verlangen ein intensives persönliches Engagement und verursachen zudem aufwendige Projektarbeit. Die Unterrichtsformen sind heute vielfältig und aufwendig. Sie sollen den individuellen Begabungen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Der Kontakt mit Eltern, Sozialdiensten und Schulbehörden ist intensiver und anspruchsvoller geworden. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht mehr die gleichen, wie wir sie noch im Kopf haben. Lehrpersonen schlagen sich heute jeden Tag mit Desinteresse oder gar Verweigerung herum. Darunter leidet das Kerngeschäft Unterricht und die Befindlichkeit der Lehrpersonen.Dazu ist die Schule mit Reformen konfrontiert, die von der Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen werden: Neue Beurteilungsformen, Qualitätssicherung, Englisch, Einführung eines neuen Lehrplans, computerunterstützter Unterricht etc. Und zudem leidet der Lehrerberuf unter einem Imageproblem. Es ist wahrscheinlich, dass solche oder ähnliche Belastungen auch auf andere Angestellte der Landesverwaltung zutreffen. All das fordert und überfordert, Entlastung gibt es kaum. Die Entlastung für Lehrpersonen mit 2 Lektionen ab 56 und weitere 2 Lektionen ab 60 ist zu den Anforderungen und Belastungen im Lehrerberuf keine adäquate Lösung. Mehr Substanz bezüglich Neuausrichtung der eigenen Persönlichkeit und der Berufslaufbahn behinhaltet der besoldete halbjährliche Studienurlaub für Hauptlehrpersonen, nicht aber für Teilzeitlehrpersonen, dem zudem ein detailliertes Programm einer im Zusammenhang mit dem Lehrerberuf stehenden Weiterbildung zugrunde liegen muss. Mehr aber als ein Tropfen auf den heissen Stein angesichts der oben beschriebenen Problematik ist auch das nicht. Nicht umsonst gehören Lehrpersonen zu den meistbetroffenen Berufsgruppen des Burn-out-Syndroms. Es braucht deshalb im Lehrberuf dringend entsprechende Vorsorgemassnahmen.Aufgrund der Unausgewogenheit der Vorlage spreche ich mich für die Zurückweisung an die Regierung aus.
Abg. Paul Vogt:
Meine Damen und Herren. Wenn diese Vorlage durchkommt, werde ich sehr glücklich sein, dann werde ich voraussichtlich in 10 Jahren in Frühpension gehen. Es wird für mich auch deshalb attraktiv sein, in die Frühpension zu gehen, weil die Lohneinbusse gegenüber meinem jetzigen Einkommen dadurch ausgeglichen wird, dass, wenn ich dann noch mein jetziges Einkommen haben sollte, dann bekommt mein Kind kein Stipendium, wenn es an die Universität geht. Wenn ich in Frühpension gehe, bekommen meine Kinder, sofern sie dann an die Universität gehen, Stipendien. Und das wird dann etwa einkommensmässig auf das Gleiche herauskommen. Ich würde dann also vor der Situation stehen, entweder gratis arbeiten zu können oder in Frühpension zu gehen mit den gleichen Bezügen. Ich glaube, es würde mir nicht schwer fallen, mich zu entscheiden.Mein Vorredner hat gesagt, die Vorlage sei unausgewogen. Ich schliesse mich diesem Urteil an. Sie schiesst meines Erachtens weit über das Ziel hinaus. Meine Hauptkritik geht in die Richtung, dass hier eine Ungleichbehandlung stattfindet zwischen den Personen in Führungsfunktionen, die mit 58 in die Frühpension gehen können und dabei die volle Pension erhalten, während alle andern Landesangestellten, die keine Führungsfunktion haben, erst ab 60 in die Pension gehen könnten, und das noch mit gekürzten Renten. Das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Ich denke auch, dass das schwer durchzuführen sein wird. Wenn ein Landesangestellter, der in keiner Führungsposition ist, in Frühpension gehen will, dann wird er wohl vor der Versuchung stehen, eben sich selber zum Problemfall zu machen, dass er sagt: Ja, ich habe jetzt ein Burn-out-Syndrom. Ich kann hier nicht mehr arbeiten. Wenn man dann feststellt, es gibt dieses Burn-out-Syndrom bei diesem einzelnen Mitarbeiter, dann besteht eben wieder die Möglichkeit, dass er ohne Pensionskürzung in die Frühpension gehen kann. Ich glaube, auch hier wird wirklich ein Problemfall geschaffen.Eine weitere Kritik bezieht sich auf die Formulierung "spezielle Projekte", für die nun Führungskräfte eingesetzt werden können, wenn sie bereits mit 55 Jahren ins zweite Glied zurücktreten wollen. Ich frage mich: Wie sieht das aus? Werden nun einfach neue Stellen geschaffen, die dann für diese Leute, sofern es dann mehrere sein sollten, irgendwie gesucht werden müssen im Rahmen der Landesverwaltung? Ich denke auch, wenn es dann solche zusätzlichen, auf drei Jahre befristete Stellen geben wird, dann werden auch die finanziellen Einsparungen, die man sich erhofft, nicht mehr in grossem Masse stattfinden können. Auf solche finanziellen Auswirkungen geht der Bericht zu wenig ein.Aus all diesen Überlegungen schliesse ich mich dem Antrag meines Vorredners an, die Vorlage zur Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass ich in diesem Bereich Handlungsbedarf sehe. Ich sehe die grundlegenden Überlegungen der Regierung, die zu diesem Antrag geführt haben. Ich sehe, dass man bei älteren Mitarbeitern etwas machen sollte, dass man die Möglichkeiten zur Frühpensionierung schaffen muss. Aber ich denke, das sollte sozial ausgewogener sein. Es kann nicht sein, dass die einen mit 58 in Frühpension gehen und die volle Rente bekommen und die andern gehen mit 60 und haben noch gekürzte Renten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Zuerst zum Grundsatz vielleicht, der dieser Vorlage unterliegt bzw. zur Idee, die dieser Vorlage unterliegt. Die Idee ist, dass, wenn es Richtung Pensionsalter geht, dass man eine gewisse Flexibilität hineinbringen will. Eine Flexibilität, die einerseits den Bedürfnissen der Angestellten Rechnung tragen soll, andererseits aber auch den Bedürfnissen des Arbeitsgebers. Das ist ja auch legitim. Es soll, wenn wir an den Arbeitnehmer denken, nicht so sein, dass jemand, der eben wegen Erreichung des Pensionsalters einfach nicht mehr durchhält, auf der Strecke bleibt oder einfach gekündigt werden muss, sondern dass man da flexibel reagieren kann. Es soll aber auch ein Führungsinstrument der Regierung sein. Das ist vielleicht zu wenig klar herausgekommen. Es gibt Bestimmungen, die sind "kann", wenn Sie das anschauen. Es gibt andere Bestimmungen, wo es heisst: "das Land übernimmt". Also konkret: Wo es um die Möglichkeit geht, ab dem vollendeten 60. Altersjahr in die Pension zu gehen. Dort ist eine absolute Bestimmung, das ist ein Anspruch. Die anderen Bestimmungen sind (Kann-Bestimmungen( und müssen auch noch zum Teil noch stärker in der Verordnung dann detailliert werden. Mir scheint, dass dies vielleicht auch zu wenig klar herübergekommen ist. Vielleicht auch ein Grund, bei der Gesetzesredaktion auf eine allfällige 2. Lesung - sofern heute eine 1. Lesung stattfindet - hier zu reagieren.Die Idee ist nämlich ganz klar die, dass nicht jetzt für Kaderleute das Pensionsalter auf 58 Jahre reduziert wird. Es wird also nicht bloss so sein, dass der Abg. Paul Vogt oder nicht als Abgeordneter - so lange wünsche ich weder Ihnen noch uns, dass Sie hier sind, einfach weil Sie dann zu penetrant würden, aber ich glaube, das verstehen Sie - als Landesarchivar-Stellvertreter käme es dann darauf an, dass dies auch ins Konzept passt von der Planung her, es muss ein gegenseitiges Interesse sein. Das geht vielleicht zu wenig klar aus der Vorlage hervor. Es ist ja nicht die Idee, das nur ins Belieben der betroffenen Person zu stellen, sondern es ist eine (Kann-Bestimmung(. Ich gebe aber zu: Das könnte allenfalls etwas sein, was man klarstellen muss.Eine Hauptkritik, die ich bei allem Positiven in der Eintretensdebatte gehört habe ist, dass es zu grosszügig geworden sei. Ich kann dies nicht ganz nachvollziehen. Ich verstehe aber das Beispiel beispielsweise, das der Abg. Paul Vogt gebracht hat, so soll es nun doch nicht sein. Wir haben das in der Verwaltung sehr intensiv diskutiert. Es gab weiter gehende Forderungen. Ich glaube, dass der Personalverband öffentlicher Verwaltungen Liechtensteins Ihnen auch etwas hat zukommen lassen. Das muss man sicherlich nochmals genau durchrechnen und vielleicht doch grössere Flexibilität schaffen. Es wurde sehr genau angeschaut. Ich schliesse aber nicht aus, dass uns auch vielleicht das eine oder andere etwa entgangen sein könnte.Der nächste Kritikpunkt ist die spezielle Behandlung des Führungskaders. Das sei nicht fair, hat es geheissen, das sei eine Ungleichbehandlung, die nicht zu rechtfertigen sei. Ich glaube, da liegt ein grosses Missverständnis vor. Die spezielle Situation beim Führungskader ist doch die, dass an sich nur die Chance besteht, entweder ins zweite Glied zurückzutreten, wenn man sich darauf einigt und findet. Das kann nicht einfach im Belieben der betroffenen Person stehen, sondern das muss passen. Das ist die eine Variante; oder, wenn jemand das nicht will, eine Versetzung vorzunehmen - nur man wird dann in der Regel nichts finden auf Kaderebene, das der bisherigen Funktion adäquat ist. Weil jemand wird ja die Funktion nicht mehr ausüben wollen, weil er oder sie eben einfach merkt, dass das gesundheitlich nicht mehr funktioniert, emotional nicht mehr funktioniert, psychisch nicht mehr funktioniert. Dort wird es häufiger sinnvoll sein und die einzige Möglichkeit, mit einem frühzeitigen Abgang das Ganze zu regeln. Auf einer tieferen Ebene gibt es viel mehr Möglichkeiten der Versetzung und andere adäquate Funktionen zu finden, das ist ganz die andere Qualität.Man darf auch nicht vergessen, dass abgesehen vielleicht vom Spezialfall, wo Kinder in der Ausbildung stehen - speziell Universität - ja ein Lohnverzicht damit verbunden ist. Die Idee auf jeden Fall des Vorschlages war nicht, dass jemand einfach durchrechnet: Was passt mir, was passt mir nicht?, sondern es muss ein gegenseitiges Interesse vorhanden sein. Ebenfalls wurde erwähnt, dass es grosszügig sei, allenfalls bis zu vier Jahrespensionen zu übernehmen. Ich denke, wenn man jetzt noch bei den anderen beiden Aspekten - dem Leistungsbereich und beim Führungskader - am ehesten noch wirklich Diskussionspunkte findet, dass bei 30 und mehr Dienstjahren die Übernahme von vier Jahrespensionen durchaus etwas ist, was akzeptiert werden könnte, weil unter anderem Ähnliches auch in der Privatwirtschaft durchaus nicht ungewöhnlich ist. Die Wünsche des Personalverbandes gehen jedenfalls noch weiter, wie Sie vielleicht aus dem Schreiben entnommen haben.Schliesslich die Lehrer: Ein Rücktritt ins zweite Glied ist fast unmöglich. Ich wüsste nicht wie. Wenn ich Lehrer der dritten Primarschulklasse bin, wird ein Rücktritt ins zweite Glied nicht dadurch erfolgen können, dass man die zweite Klasse übernimmt. Da gibt es keine Ausweichmöglichkeit. Man ist Lehrer oder man ist es nicht. Da bin ich gespannt auf Ihre Argumente, Herr Abg. Ritter. Ich sehe es nicht. Vielleicht haben Sie wirklich ein stechendes Argument, das uns nicht bekannt ist. Das Zweite ist, dass aufgrund der speziellen Ausbildungswege der Lehrer er faktisch damit die Frühpensionierung für Lehrer - gerade auch mit dieser Lösung der 30 Arbeitsjahre - vorgezeichnet hätte. Das kann nicht sein. Man darf, bei allem Respekt vor dem hohen Anforderungsprofil an die Lehrer - Sie haben einige Elemente genannt, die kann ich unterschreiben, ich kann das sehr gut nachvollziehen - bei allem Respekt davor, darf man nicht vergessen: Es gibt so etwas wie Bildungsurlaub, es gibt so etwas wie die Stundenreduktion, die auch ein Stück weit helfen kann. Es gibt andere Aspekte, die beim Lehrer zu berücksichtigen sind. Insofern denke ich, dass es nicht damit zusammenhängt, dass die Lehrer keine Lobby haben, das ist nicht der Punkt, sondern dass der Lehrberuf wirklich sehr spezifisch ist. Das mit der fehlenden Lobby haben nicht Sie gesagt. Ich weiss, das kam von einer anderen Stelle, aber ich erwähne es dennoch.Ich hoffe trotzdem, dass der Landtag auf die Vorlage eintritt. Das würde uns auch helfen, zu erkennen, wo denn wirklich die grössten Bedenken sind. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll und zielführend ist, grossartig eine Studie durchzuführen, eine Belastungsstudie, glaube ich, haben Sie es bezeichnet. Das Durchführen einer derartigen Studie würde ausser guten Honoraren für die Experten und einer langen Dauer recht wenig bringen. Ich möchte das damit nicht verniedlichen oder als absolut sinnlos herbeiführen, aber man würde einfach bestätigt in verschiedenen Einschätzungen, wo etwa eben diese Belastungen sein könnten. Es würde, glaube ich, inhaltlich, vom Wissen her, nichts bringen. Ich schlage da wirklich vor, die 1. Lesung aufzunehmen. Es ist ein vernünftiger Ansatz. Ich denke, dass die 1. Lesung uns auch gerade Hinweise geben kann: Wo ist man zu grosszügig? Wo muss man vielleicht noch präziser formulieren? - gerade auch um den Bedenken dann Rechnung tragen zu können. Danke für die Aufmerksamkeit.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte nur zur Präzisierung festhalten, dass ich nicht der Meinung bin, dass die Vorlage dort zu grosszügig ist, wo es um die Pensionierung für alle ab 60 Jahren geht. Da schliesse ich mich der Meinung des Beamtenverbandes durchaus an, dass man da durchaus etwas grosszügiger sein dürfte. Verkehrt ist aber meines Erachtens die Situation, dass man hier Ungleichheiten schafft, dass man die Führungsleute stark privilegiert gegenüber den anderen Personen. Das eine Problem, das haben Sie bereits angesprochen, diese (Kann-Formulierung(. Offenbar sind Sie bereit, dies nochmals zu überprüfen. Aber so wie das jetzt im Gesetz steht, führt das zu Willkür. Das könnte ich mir also nicht vorstellen, dass man sagt: Ja, die Regierung entscheidet von Fall zu Fall, ob sie nun einem leitenden Beamten diese Frühpensionierung ermöglicht oder nicht.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich möchte den Eindruck vermeiden, dass es mir in erster Linie darum geht, die Interessen der Lehrpersonen durch alle Böden hindurch zu verteidigen. Ich wollte nur am Beispiel der Lehrpersonen zeigen, wie unausgewogen das ist. Sie sagen, Herr Regierungschef, man wollte oder will mit dieser Vorlage den Bedürfnissen der Arbeitnehmer entgegenkommen. Sie sagen aber nicht, dass mit diesen Arbeitnehmern nur die Elite gemeint ist. So entsteht der falsche Ausdruck. Der beste Beleg dafür sind ja auch die Aussagen des Abg. Hartmann, dass hier verstanden wurde, dass praktisch alle Angestellten der Landesverwaltung und dazu noch die Lehrpersonen von dieser Regelung der Frühpensionierung automatisch in den Genuss kommen. Das stimmt so nicht. Meine Meinung ist, dass, wenn ich eine Führungsposition besetze, dass mir klar ist, dass ich hier erweiterte Anforderungen in Kauf nehmen muss. Aber mir ist auch klar, dass ich dafür entsprechend höher belohnt werde und das über Jahre hinweg. Also diese Mehrleistung und Mehrverantwortung wird durch die Entlohnung genügend abgedeckt. Und jetzt werde ich noch einmal belohnt, wenn es mir dann im Alter schwer fällt, diese Position zu besetzen, dass ich zurücktreten kann mit entsprechend wenigen Einbussen, dass mir durch den Staat ausgeglichen wird, was sonst verloren gehen würde. Und das finde ich einfach nicht gerecht. Ich meine, es müssten dazu andere Lösungen gefunden werden als diese Privilegierung.Sie haben noch gesagt dass Sie gespannt sind, welche Möglichkeiten es zum Beispiel bei den Lehrpersonen geben würde. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Lehrpersonen, die überlastet sind, durchaus ins zweite Glied zurücktreten könnten und auch in der Einstufung, in der Lohnskala, nach unten gehen, nach unten rutschen könnten, wenn es Ihnen möglich ist. Dass sie vielleicht im Schulhaus ganz andere Aufgaben besetzen als (nur( den Unterricht. Dass sie gewisse Projekte betreuen könnten oder auch im Haus andere Aufgaben übernehmen könnten, das wäre auch eine Art von Modell der Entlastung.Und noch einmal zum Schluss: Nicht nur Führungskräfte sind heute extrem belastet, das sind doch alle. Also müsste auch darüber nachgedacht werden, wie man hier entsprechende Entlastungen schaffen könnte, und das nicht nur für eine Elite.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Die Debatte zeigt mir eines sehr deutlich auf: Der Lehrer kämpft nun für die Lehrer, der Staatsangestellte generell für alle Staatsangestellten und es wird der Vergleich zur Wirtschaft allgemein etwas in den Hintergrund gerückt. Ich möchte schon eines auch zum Ausdruck bringen, das vielleicht in diesem Bericht sehr wenig in den Vordergrund gestellt wird, nämlich die Vorteile, welche die Staatsangestellten auch jetzt schon haben und damit eigentlich auch auf das Votum des Abg. Walter Hartmann generell zurückkommen, auch auf dasjenige des Abg. Paul Vogt bezüglich der Grössenordnung, die hier vorgeschlagen ist. Es wurde jetzt ausführlich vom stellvertretenden Abg. Adolf Ritter die Situation der Lehrer betont, es wurde das Burn-out-Syndrom in den Vordergrund geschoben usw. Was nicht erwähnt wurde, war, dass die Lehrer natürlich höhere Gehaltssprünge haben im Vergleich zu allen anderen Staatsangestellten, dass sie Stundenreduktionen haben - das wurde vom Regierungschef bereits erwähnt, aber ist hier auch wenig zum Ausdruck gekommen -, dass sie Bildungsurlaub haben, was natürlich letztlich auch einen Teil der Entlöhnung darstellt und dass sie somit generell eigentlich doch eine Besserstellung erfahren gegenüber anderen, womit sicherlich Nachteile in ihrem Beruf anderweitig aufgewogen werden dürften.Bei den Staatsangestellten generell ist festzuhalten, dass in den letzten Jahren massgebliche Verbesserungen erfolgt sind. Ich erinnere zum Beispiel nur an eines, dass die (Brücken( frei verfügbar sind, dass also keine Arbeitszeiteinholung mehr erfolgt beim Staat. Damit wurden - ich bin jetzt nicht ganz sicher - etwa vier oder fünf zusätzliche Arbeitstage gratis zur Verfügung gestellt. Vielleicht sind es nur drei, wie es der Regierungschef mir deutet. Aber das sind ebenfalls drei zusätzliche freie Tage, die nur das Staatspersonal zur Verfügung hat, nicht die Privatwirtschaft. Und all diese Vergleiche hinken, wenn man nicht auch diese Aspekte miteinbezieht.Es ist schon richtig: Generell auf dieser Welt hat sich Einiges geändert. Durch die Globalisierung kommt es zu viel komplexeren Problemen, die sich an jedem Arbeitsplatz ausdrücken. Die Reglementierungen in der Gesetzgebung werden immer dichter, nicht nur bei uns, in allen Ländern. Aber diese Entwicklungen treffen alle, die ganze Bevölkerung. Ich möchte vielleicht zum Abschluss auch eines noch zu bedenken geben: Wenn die Thematik wegen den Führungspersonen in den Vordergrund gestellt wurde, da sollte man vielleicht schon insoweit bedenken, dass eine bessere Entlöhnung während einer längeren Zeit auch die Möglichkeit schafft, Ersparnisse zu bilden. Diese Ersparnisse könnten natürlich auch einen Teil dazu beitragen, dass eine frühzeitigere Pensionierung möglich ist, und zwar nicht nur immer auf Kosten des Arbeitgebers und des Staates, sondern vielleicht auch einmal auf Kosten der eigenen Ersparnisse, welche für mich immer noch einen wesentlichen Teil der Selbstverantwortung jedes Mitarbeiters darstellen.
Abg. Hubert Sele:
Um das Stimmungsbild in dieser Eintretensdebatte zu ergänzen, möchte ich kurz meine grundsätzliche Haltung zur Frühpensionierung und zu dieser Vorlage äussern. Aus arbeitsmarktlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen, aber auch von der Lebensphilosophie her, bin ich grundsätzlich ein Befürworter von Frühpensionierungen, von solchen Systemen. Frühpension hat in meinen Augen auch mit Lebensqualität zu tun. Die Frage ist nur: Ab welchem Alter und in welchem Masse sollen Frühpensionierungen ermöglicht bzw. gefördert werden?Bei der Beantwortung dieser Frage wie auch bei der Lohnpolitik im Allgemeinen steht der Staat als Arbeitgeber irgendwie im Spannungsfeld unterschiedlicher Regelungen in der Privatwirtschaft. So sind die Löhne und Anstellungsbedingungen von Branche zu Branche, von Unternehmen zu Unternehmen, teils recht unterschiedlich. Deutlich ist dies beispielsweise, wenn man Finanzdienstleistungsunternehmen mit dem einen oder dem anderen Gewerbebetrieb vergleicht. Für den Staat ist somit die Personalpolitik nicht immer einfach. Will er für die Erfüllung der ständig anforderungsreicheren Aufgaben gut qualifiziertes Personal einstellen oder behalten, so müssen halt auch entsprechende Anstellungsbedingungen geboten werden.Das Frühpensionierungssystem ist eine dieser Anstellungsbedingungen. Ich bin der Meinung, dass der Staat in Bezug auf die Förderung der Frühpensionierung ein für die Arbeitnehmer attraktives Modell anbieten soll, dass er eine gewisse Vorbildrolle übernehmen darf. Man kann darüber diskutieren, ob die in dieser Vorlage vorgeschlagene Regelung angemessen ist, ob sie höher oder tiefer sein dürfte.Was meiner Ansicht nach überprüfenswert ist, was mir auch etwas Mühe bereitet, obwohl diese Regelung in Bericht und Antrag begründet wird, ist die unterschiedliche Regelung für Führungskräfte und die Regelung für die Angestellten in nicht leitender Stellung. Ich glaube, es dürfte in manchen Fällen auch recht problematisch sein, zu definieren, was als leitende Stellung gilt. Ist damit zum Beispiel nur der Amtsleiter gemeint - oder auch der Stellvertreter? Wie sieht es aus mit dem Abteilungsleiter? Wie ist die Handhabung bei der Pensionierung eines Angestellten bzw. einer Angestellten, der oder die eine äusserst verantwortungsvolle und anspruchsvolle Stelle hat, aber nicht im eigentlichen Sinne eine leitende Stellung hatte? Ich meine, die Unterscheidung zwischen leitenden und nicht leitenden Funktionen dürfte manchmal recht schwierig sein und vielleicht auch unter dem Personal zu Missstimmungen führen.Ich könnte mir vorstellen, dass für die Führungskräfte wie auch für das andere Personal grundsätzlich dieselben oder angeglichene Pensionierungsbedingungen gelten, dass aber - der Regierungschef hat vorhin die Flexibilität angesprochen - die Regierung in begründeten Fällen, zum Beispiel bei Überforderung oder wenn gesundheitliche Probleme bestehen, die Regierung Sonderregelungen treffen kann, wie etwa eine vorzeitige Frühpensionierung ermöglichen. Ich würde es befürworten, wenn die Regierung im Gesetz einen gewissen Spielraum erhielte, damit sie die Frühpensionierungsfälle individuell anschauen, beurteilen und zugeschnittene Lösungen finden könnte. Ich finde eine bestimmte Flexibilität besser als ein automatisiertes, starres System.Was die Eingliederung auf einer anderen hierarchischen Ebene anbelangt, finde ich den Vorschlag so weit gut. Im Gegensatz zu den Abgeordneten der Freien Liste finde ich überhaupt, dass dieser Gesetzesvorschlag in die richtige Richtung geht. Ich bin also für Eintreten auf die Regierungsvorlage. Ich danke allen, die daran gearbeitet haben und bitte, meinen Vorschlag bezüglich Angleichung der Regelung für leitende und nicht leitende Angestellte zu überprüfen.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich möchte eigentlich nicht ausführlich auf die Vorlage eingehen. Es ist immer schwierig, wenn man indirekt betroffen ist von einer Vorlage, darüber zu sprechen. Aber vielleicht doch zwei Anmerkungen, die ich hier machen möchte. Ich glaube, das Gesetz hat zwei Zielrichtungen. Erstens einmal soll es Führungsinstrument sein, gerade was hier die Umteilung in eine andere hierarchische Ebene betrifft, deshalb hier die vielen Kann-Bestimmungen. Das macht einem irgendwo unsicher: Wie kann das gehandhabt werden, damit hier eine Gleichbehandlung gegeben ist, wenn zu vergleichende Fälle auftreten? Ich glaube, da muss man sicher noch einmal darüber gehen.Dann, das zweite Problem: Das wurde bei der Lehrerschaft angesprochen. Und da frage ich mich einfach: Inwieweit kann man auf individuelle Fälle reagieren? Also wenn eine Lehrperson im Umgang mit Jugendlichen sich wirklich verbraucht und abbraucht, und wenn es hier Probleme gibt, dann sind das nicht nur Probleme für die Lehrperson, sondern auch Probleme für die Jugendlichen, welche sie unterrichtet. Und die Frage ist einfach: Wie findet man hier individuelle, adäquate Lösungen, damit dem Problem Rechnung getragen werden kann? Ich bin mir nicht sicher, ob man das überhaupt über eine gesetzliche Vorschrift regeln kann. Ich meine, die Regierung hat hier, wie Sie ausgeführt haben, einfach die Angst, wenn wir das allgemein gesetzlich regeln, dass dann der Altersrücktritt mit 58 Jahren eingeführt ist. Ich glaube, das ist ja nicht das Ziel dieser Vorlage.
Abg. Marco Ospelt:
Ich kann nicht umhin, zu dieser Vorlage aus ärztlicher Sicht etwas zu sagen. Wir werden offenbar immer älter, aber wir werden damit nicht unbedingt gesünder oder lebensfreudiger. Offenbar ist für uns Arbeit eine Quelle der Befriedigung, der Selbstbestätigung, aber auch eine Quelle der Belastung; manchmal sogar etwas, was uns krankmacht. Ich spreche hier die Regierung an in ihrer Verantwortung als Arbeitgeber. Ich meine das jetzt nicht als Kritik, ich bitte, mir das abzunehmen. Es geht mir hier um ein ganz prinzipielles Problem, das nicht nur die Regierung als Arbeitgeber betrifft, sondern das alle Arbeitgeber betrifft, das uns alle eigentlich betrifft. Für mich hat diese ganze Vorlage eigentlich vor allem eine Frage aufgeworfen: Wie geben wir Sorge zu uns selber? Wir lesen in der Vorlage, dass die Belastungen am Arbeitsplatz innerhalb der Landesverwaltung so gross geworden sind, dass man sich verpflichtet fühlt, Leute in einem sehr frühen Alter von den Belastungen zu befreien, vorzeitig zu pensionieren. Wenn ich daran denke: Die Altersangabe, die hier in der Vorlage enthalten ist, das wäre für mich in vier Jahren, für den Herrn Landtagspräsidenten noch viel früher, das Verfalldatum rückt immer näher. Ich denke, das kann es doch nicht gewesen sein, dass wir einfach feststellen, die Belastungen werden für uns zu gross und dann einfach sagen: Nun treten wir halt aus. Ich denke, wir sind alle verpflichtet, hier uns zu überlegen, wie wir mit diesen Belastungen anders umgehen könnten. Wie wir es schaffen können, dass Arbeit auch zu einer Quelle von Befriedigung, von Kraft und von Gesundheit werden kann. Ich denke, wir müssen auf die saluto genese viel mehr Gewicht legen, wir müssen uns viel eher überlegen, wie wir Arbeitsbedingungen ändern können, dass sie nicht mehr krankmachend sind, wie wir Arbeitnehmer stark machen können, dass sie den Belastungen gewachsen sind, wie wir die saluto genese fördern können, wie wir insgesamt besser Sorge tragen zu uns. Wenn ich diese Vorlage sehe, und wenn ich auf die Besetzung des Landtages heute schaue und das mit vor vier Jahren vergleiche, dann denke ich, der Landtag hat hier auch etwas zu überlegen. Also auch wir als Landtagsabgeordnete sind Glieder dieser Gesellschaft und ich denke, auch wir müssen uns überlegen: Wie gehen wir miteinander oder mit uns selber um?
Abg. Ingrid Hassler:
Um dem Risiko vorzubeugen, dass es nicht zu einer 1. Lesung kommt, möchte ich noch meine Ansicht kundtun: Ich spreche mich auch gegen diese Kaderlösung aus, wie sie - ich glaube bis jetzt von allen - nicht befürwortet worden ist. Gemäss Art. 39d Bst. a, und in dem Zusammenhang natürlich auch mit Art. 39c. Ich könnte mir vorstellen, die Eingliederung auf einer anderen hierarchischen Ebene gemäss Art. 39c durchzuführen. Ich würde sie dann aber zwischen dem 57. und 60. Lebensjahr einführen, ich würde sie gerne für alle sehen. Ich würde eine Kann-Bestimmung hineingeben, dass nur die Regierung das beschliessen kann, und dass es kein Anspruch der Arbeitnehmer ist.Wo ich mich sehr dafür einsetze - und deswegen eigentlich auch für Eintreten auf diese Vorlage bin -, dass ich unbedingt möchte, dass Art. 39d Abs. 2 - also die Frühpensionierung aller Staatsangestellten und Lehrer - ab dem 60. Lebensjahr möglich ist. Das ist für mich der Hauptanlass dieser Vorlage überhaupt. Wo ich in diesem Teil, diesem Abs. 2 nicht glücklich bin - ich würde das auch bestreiten - ist, dass eine Abstufung zwischen einer und vier Jahrespensionen - in der Pensionskasse können das ja erhebliche Jahresbeträge sein - abgestuft ist nach Dienstjahren, in diesem Verhältnis 1: 4 zwischen 15 Dienstjahren und letztlich 30 Dienstjahren; also innerhalb von 15 Dienstjahren mehr kann man die vierfache Pension bekommen. Ein Hauptgrund, warum ich das System der Anrechenbarkeit der Dienstjahre oder die Abstufung nach Dienstjahren auch bestreite ist, dass ich denke, dass es einige Angestellte in unserem Staatsdienst gibt, vielleicht sind es sogar auch sehr viele Frauen, die eben kaum einmal über diese 19 Dienstjahre hinauskommen und somit dann höchstens, weil sie vielleicht sonst schon eine schlechte Versicherungskarriere haben, höchstens mit 63 in Frühpension gehen können anstatt mit 60 Jahren. Ich möchte da die Regierung bitten, dem System a bis d eine Alternative dann entgegenzusetzen, vielleicht eine prozentuale Kürzung, die dann für alle gilt. Für mich ist die Anzahl Dienstjahre nicht das Kriterium. Ich glaube auch, dass es Angestellte im Staat gibt, die spät eingetreten sind, die vielleicht sogar sehr viel Kapital einbezahlen mussten, also Jahre eingekauft haben, die werden hier nicht berücksichtigt. Die haben Kapital drin, keine eigene Rendite erzielen können mit dem Kapital. Ich glaube, es gäbe Gründe und sicher auch Alternativen, hier ein anderes System - wenn wir eine 2. Lesung haben - zu dieser Vorlage vorzuschlagen.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich meine, es kann doch nicht sein, dass ich, wenn ich Probleme im Alter bekomme, vielleicht anderen auch zur Last falle und meinen Beruf nicht mehr richtig ausüben kann - oder wie es gesagt wurde, dass ich einfach überfordert bin, dass da als Lösung praktisch nur in Frage kommt, dass ich wegpensioniert werde und damit die Probleme gelöst sind. Ich meine, das müsste viel differenzierter gelöst werden. Mich stört auch, dass das einzige Kriterium für diese Frühpensionierung das Elite-Kriterium ist. Ich vermisse auch in diesem Bericht und Antrag eine komplexe Beschreibung des Problems, wie die Belastungen im Alter, im Beruf steigen können und die Menschen überfordern können. Das ist in diesem Bericht überhaupt nicht der Fall. Es fehlen mir auch Modelle in anderen Staaten oder in der Wirtschaft, wie hier differenzierter in Frühpensionierung gegangen werden kann.
Abg. Paul Vogt:
Aufgrund der bisherigen Voten, glaube ich, feststellen zu können, dass die Meinungsunterschiede zwischen uns, die eine Rückweisung beantragt haben und denjenigen Abgeordneten der VU, die diese Vorlage verteidigen, inhaltlich nicht so gross sind, wie es im ersten Augenblick vielleicht scheint. Ich glaube, für mich reduziert sich das Ganze eher auf eine Art des Vorgehens. Wenn wir heute Eintreten beschliessen und die 1. Lesung durchführen, dann werden wir zur 2. Lesung - das glaube ich aufgrund der bisherigen Voten behaupten zu dürfen - eine vollständig überarbeitete neue Fassung erhalten. Für mich macht es Sinn, wenn man diese vollständig überarbeitete Fassung dann wiederum in 2. Lesungen behandelt und nicht einfach eine fast neue Gesetzesvorlage dann in einer Lesung verabschiedet. Deshalb bin ich nach wie vor der Meinung, dass es an sich Sinn macht, wenn man das heute zurückweist.
Regierungschef Mario Frick:
Ich merke, dass sehr stark der Aspekt des Kaders aufstösst, dass das sehr stark ein Unbehagen auslöst, dass man sich sagt: Die verdienen eh gut, die wissen auf was sie sich einlassen, also was soll da nochmal eine Privilegierung? Es stimmt aber nicht, dass nur diese Personen in diesen Genuss kommen könnten. Das ist eine Kann-Bestimmung und das würde man bei der Lesung klar erkennen. Es heisst ja dort, dass ab dem 58. Altersjahr das gemacht werden kann, entweder eben bei Kaderfunktionen: In leitenden Funktionen, wie es heisst, wenn die Stelle aufgehoben wird, bei Reorganisationsmassnahmen oder bei gesundheitlichen Problemen. Also es ist nicht nur auf das Kader fixiert. Ich verstehe aber - auch aus der Debatte heraus -, dass man das Gefühl hat, es gehe Richtung versteckten Automatismus für Kaderfunktionen. Das höre ich so etwas durch. Also mir ist klar, dass vor dem Hohen Landtag nur eine Vorlage bestehen kann, die diesen Aspekt ziemlich stark herausnimmt.Die Frage nun, wenn man Anpassungen vornehmen muss - und ich glaube, so sensibel bin ich auch, dass ich merke, dass da verschiedenste Anpassungen vorgenommen werden müssen, damit die Vorlage eine Chance hat, den Landtag zu passieren - die Anpassungen, die vorgenommen werden müssen, sind nicht so gravierend, rein redaktionell, wie man jetzt vermuten würde, überhaupt nicht. Es geht bei dieser Vorlage auch um eine sehr starke gesellschaftspolitische Vorlage. Es hört sich vielleicht komisch an, nachdem ja "nur Staatsangestellte( betroffen sind, also ein Bereich der Gesellschaft. Aber es ist eine Vorlage, die eben nicht rein technisch ist, sondern wo sehr stark Grundsätze und Annahmen dominieren. Mir ist daher eine Vorgehensweise, wo in 1. Lesung beschlossen wird, die Regierung eine veränderte Vorlage auf die 2. Lesung bringt und dann immer noch entschieden werden kann, braucht es zur Verfeinerung sogar noch eine 3. Lesung, viel sympathischer, als wenn jetzt gesagt wird: Regierung, du hast ungefähr gehört, was wir so wollen. Gehe zurück und mache es besser.Daher würde ich sehr auf eine 1. Lesung drängen, damit man die Chance hat bei den einzelnen Artikeln, zusätzlichen Input zu geben.
Abg. Klaus Wanger:
Ich habe nun aufmerksam die Diskussion mitverfolgt. Ich befürworte grundsätzlich eine angemessene Frühpensionierung für das Staatspersonal, denn nur zusammen, mit der Verbesserung des Rentenvorbezuges, das wir am Mittwoch verabschiedet haben, macht es Sinn, in Kombination so ein Paket zu schnüren. Der eine Teil ist nun geschnürt mit doch vernünftigen Kürzungssätzen was die AHV betrifft.Ich sehe die Problematik dahingehend - der Regierungschef hat in seinem Votum von Flexibilität gesprochen bezüglich den leitenden Angestellten - ich sehe das Problem auch in der freien Wirtschaft. Dort ist es natürlich sehr viel einfacher, mit einem 55- oder 56-Jährigen individuell eine Lösung zu treffen, die dann sowohl für den Mitarbeiter wie für den Arbeitgeber eine gute Lösung ist. Trotzdem - ich habe keine Lösung - trotzdem glaube ich aber, dass diese Lösung, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, dass man ab dem 56. Altersjahr die Möglichkeit hat, ins zweite Glied zurückzutreten; dann nach drei Jahren - das ist, glaube ich, auch in der Vorlage - dass man nach drei Jahren dann zwingend in die Pension geht. Also wäre es dann ja nur eine Überbrückung von drei Jahren. Er entscheidet sich und drei Jahre später geht er zwingend in die Frühpension. Die Regierung sollte irgendwelche Lösungen suchen, dass das nicht - glaube ich jetzt - vom Parlament als Automatismus gesehen wird und das Gefälle zu den übrigen Beamten und Angestellten vergrössert wird. Wenn eine Lösung gefunden werden kann, ähnlich wie in der Privatwirtschaft, dann würde ich das sicher begrüssen.Das Zweite: Es gibt ja hier also drei Kategorien. Das Gros würde nach diesem Vorschlag dann mit dieser Übernahme der verschiedenen Jahrespensionen ab dem 61. Jahr gelten, wenn ich das richtig verstehe, ab 61, 62, 63 Jahren und für die abgestuften Dienstjahre würden dann ein bis vier Jahrespauschalen den jeweiligen Personen gewährt. Sie wissen: In der Industrie gibt es - und auch in der Wirtschaft generell - spricht man von Frühpensionierungen, abgesehen jetzt von den individuellen Problemlösungen. Dann spricht man eigentlich praktisch ausschliesslich ab dem 60. Altersjahr. Ich kenne Lösungen, die auch andere Möglichkeiten bieten. Aber beim Gros der Belegschaft spricht man vom 60. Altersjahr, das korrespondiert ja auch mit der AHV-Lösung, die wir mit 60 getroffen haben.Ich bin der Ansicht, dass wir eine Lösung suchen müssen, die attraktiv, aber auch ausgewogen ist, ausgewogen in der liechtensteinischen Landschaft. Das heisst nicht, dass das nicht gut ist, aber es muss ausgewogen sein. Ich bin auf alle Fälle für Eintreten. In dem Zusammenhang würde mich auch noch interessieren: Wenn Sie mir bis zur 2. Lesung oder vorgängig beantworten: In den Unterlagen sind Kürzungssätze der Pensionierungsmodelle auf Seite 48 in der Schweiz aufgeführt. Da heisst es aber immer nur: "gekürzt, Kürzungssatz". Das sagt natürlich gar nichts aus, um einen Vergleich mit dem Bund oder mit einem Kanton St. Gallen machen zu können. Das Gleiche gilt da für die Industrie. Da ist beispielsweise die Balzers AG aufgeführt. Da heisst es einfach auch: "wird gekürzt". Das Einzige, das ausformuliert ist, ist das Beispiel der Hilti AG und dieses Beispiel ist natürlich selbstsprechend. Dieses Beispiel ist heute, wenn es so angesehen wird: Von 60 bis 64 Jahren werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern je 3% pro Jahr abgezogen. Und wenn ich die Vorlage richtig verstanden und gelesen habe, dann haben wir heute bei der Landesverwaltung einen Ist-Zustand - heute schon - wo ab dem 60. Altersjahr generell mit einer Kürzung von lediglich 2% in die Pension gegangen werden kann.Dann, Herr Regierungschef, dann habe ich etwas übersehen. Das hat mich nämlich verwundert, ehrlich gesagt. Auf Seite 15 in Ihrem Bericht steht: (Aufgrund der vorhergehenden Aussagen usw. usf. Dies trifft besonders auf die mittleren und oberen Gehaltsbereiche zu. Die Kürzung der Pension mit 2% der versicherten Besoldung pro Jahr ist für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gross". Ja, 2% der Besoldung. Aber man muss natürlich sehen: Das Land gewährt natürlich auch noch Überbrückungsrenten. Die Überbrückungsrenten ab dem 59. Altersjahr von CHF 2'010. Also ich spreche mich da nicht gegen dieses Modell aus. Aber ich glaube, dass es einige Hausaufgaben jetzt gibt, die die Regierung bis zum nächsten Mal uns in einer - wie die Abg. Ingrid Hassler sagt - in einer überarbeiteten Vorlage nochmals präsentiert. In dem Sinne spreche ich mich nochmals klar für Eintreten aus.
Abg. Alois Beck:
Aufgrund der bisherigen Voten gehe ich nicht davon aus, dass die Unterscheidung, wie sie jetzt hier getroffen ist, zwischen Mitarbeitern und in leitender Funktion und nicht leitender Funktion dann später noch dieselbe ist. Es wurde, glaube ich, schon angesprochen in der Eintretensdebatte: Ich glaube auch, dass die Regierung diese Überlegungen nicht zu Ende gedacht hat. Einfach die Unterscheidung "leitend, nicht leitend", zumindest in der Privatwirtschaft. Ich gehe davon aus, beim Staat wird das zusehends auch der Fall sein. Ich sage einmal, ich unterscheide mal zwischen Führungsfunktionen und Fachfunktionen. Das heisst auch, wenn jemand nicht in einer Führungsfunktion oder leitenden Funktion ist, kann er deshalb auch eine wichtige Position einnehmen, nennen wir es mal eine Fachfunktion, wo hohe Qualifikationen erforderlich sind, Spezialisten, sage ich mal in ganz bestimmten Bereichen. Das wird auch in Zukunft beim Staat vermehrt der Fall sein, dass wir solche Leute rekrutieren müssen. Ich gehe davon aus, dass auch hier als ein Mittel der verbesserten Rekrutierungsmöglichkeit, dass diese Leute nicht durch den Rost fallen. Dass sie sagen: Ich kann in meiner Funktion die gar nicht leiten wollen und die gar nicht leiten müssen, sondern eben irgendwo, zum Beispiel Telekommunikation, irgendwie eine ganz spezifische Funktion ausüben, die hoch qualifiziert ist, die aber hier nicht darunter fällt. Ich glaube, solche Leute werden in Zukunft auch beim Staat vermehrt rekrutiert werden, dass man sich hier Überlegungen macht, wenn man so eine Regelung trifft, dass man dies mit in die Überlegungen miteinbezieht. Sonst habe ich das Gefühl, dass man hier eine Ad-hoc-Lösung macht, die aber dann nicht den umfassenden Bedürfnissen, auch des Staates, auf lange Sicht entspricht.
Abg. Marco Ospelt:
Nachdem Sie, Herr Regierungschef, in Ihrer Antwort auf mein Votum nicht eingegangen sind, möchte ich mich gerne ein bisschen konkreter ausdrücken. Ich habe mein Votum auch ein bisschen als Auftrag an Sie verstanden. Als Auftrag dahingehend, abzuklären, wie Sie die Belastungen Ihrer Mitarbeiter reduzieren können. Als Auftrag dahingehend, wie Sie die Ihnen Anvertrauten stärken können im Umgang mit diesen Belastungen. Ob Sie es vielleicht erreichen können, dass Ihre Mitarbeiter Kraft und Freude aus der Arbeit schöpfen, mehr als bisher. Ich denke, der Staat hat auch in dieser Beziehung eine Vorbildfunktion. Ich habe vorher gesagt: Das ist eine Aufgabe, die unsere ganze Gesellschaft betrifft, an der wir alle arbeiten müssen. Und ich denke, hier hat der Staat eine vornehme Aufgabe, als Vorbild voranzugehen.
Abg. Paul Vogt:
Der Regierungschef hat so getan, als ob das eigentlich keine grosse Sache wäre, diese Vorlage auf die 2. Lesung hin zu überarbeiten im Lichte dieser Voten. Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Ich möchte noch mal klarstellen, dass es mir ganz wichtig ist, dass hier eine Gleichbehandlung stattfindet, dass die Staatsangestellten und Lehrer nicht in verschiedene Gruppierungen aufgeteilt werden dürfen: Die einen Personen erhalten diese Regelung, die andern Personen erhalten eine andere Regelung. Ich denke, und die beiden Abgeordneten der Freien Liste haben auch versucht, das herauszustellen und auch andere Abgeordnete - ich möchte hier den Abg. Marco Ospelt wirklich miteinschliessen, auch wenn ich ihn nicht zu unserer Fraktion zähle - grundsätzlich stehen hier sehr viele Angestellte vor dem gleichen Problem: Dass man sich überfordert sieht, dass man gestresst wird usw. Hier sollte man nicht anfangen, die Leute aufzuteilen in verschiedene Gruppen und sagen: Die haben dann ein Anrecht auf eine frühere Pensionierung, die haben Anrechte auf attraktivere Bedingungen usw. Es sollte wirklich eine Gleichbehandlung stattfinden. Der Staat sollte sich hier auch in besonderem Masse zum Gleichheitsgrundsatz verpflichtet fühlen, weil es immerhin um öffentliches Recht geht.In dem Sinn eben auch keine Willkür, möglichst keine problematischen (Kann-Bestimmungen( in diesem Gesetz, sondern da soll alles geregelt sein.Unterstützen möchte ich auch das Votum der Abg. Ingrid Hassler, dass man das Ganze auch noch einmal im Hinblick auf (gender streaming( durchschaut, ob nicht hier eine spezielle Gruppe, nämlich die Frauen, die in der Regel weniger Dienstjahre haben, benachteiligt werden. Ich möchte das also ausdrücklich unterstützen.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich möchte nachdoppeln. Ich bin auch nicht der Meinung, Herr Regierungschef, dass man da an einzelnen Artikeln herumschrauben kann. Es wird nicht besser dadurch. Wir sind einfach auf dem falschen Dampfer. Es stimmt einfach der Grundgedanke nicht, der diesem Modell zugrunde liegt, nämlich wie wir grundsätzlich mit Überforderung am Arbeitsplatz umgehen und das zutreffend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Man müsste also, bevor man ein Modell präsentiert, wie das jetzt geschehen ist, sich über die Kriterien einer Frühpensionierung überhaupt klar werden. Die müssen zuerst mal formuliert sein. Und ich behaupte, Vater dieses Gedankens, dieser Vorlage war nicht, wie wir grundsätzlich mit der Arbeitsbelastung am Arbeitsplatz und im Alter umgehen, sondern wie wir Führungspersonen frühzeitig pensionieren können. Und das ist falsch.
Abg. Christian Brunhart:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte anknüpfen beim Votum des Abg. Alois Beck. Er hatte die Problematik aufgezeigt zwischen Führungsfunktion und Fachfunktion. Da muss sich die Regierung wirklich überlegen, mit Leuten, die eine wichtige Fachfunktion haben, dass die nicht durch den Rost fallen. Ich möchte auch die Problematik der leitenden Funktion herausschälen. Da ist für mich vieles unklar, wie das genau geht. Es ist wohl auf Seite 40 einiges aufgelistet, dass Fachfunktionen Personen sind, die in Besoldungsklassen A und B sind, Amtsstellenleiter und Amtsstellenleiterinnen, Abteilungsleiter und Gruppenleiter. Also für mich ist nicht klar, was ein Gruppenleiter ist. Ich habe relativ wenige Leute angetroffen mit (Gruppenleiter(. Ich hätte gerne definiert, was man darunter meint. Ich kenne Fachbereichsleiter, Fachexperten, aber Gruppenleiter ist mir zu wenig geläufig. Dann, glaube ich, ist auch noch ein Problem, weil es heisst ja, man muss 20 Jahre beim Land arbeiten und 15 Jahre in leitender Stellung. Früher, wenn ich mich richtig entsinnen mag, hat es Ämter gegeben, die hatten nur einen Amtsleiter und sonst keine Abteilungsleiter. Es hat Leute gegeben, die hatten die Funktion eines Abteilungsleiters irgendwie, aber faktisch hatten sie nicht den Titel von Abteilungsleitern. Jetzt sehe ich das Problem, wenn man nachweisen muss, dass man 15 Jahre Abteilungsleiter war und den Titel erst 2, 3 Jahre hatte, dass das irrsinnig grosse Abgrenzungsprobleme gibt und dass da einfach ein bisschen allzu sehr viel Gummi drin ist.
Abg. Hubert Sele:
Im Gegensatz zu einer Aussage, die vorhin gefallen ist, bin ich schon der Meinung, so wie es die Regierungsvorlage vorsieht, dass bei der Pensionierung die Dienstjahre berücksichtigt werden sollen. Ich glaube, jemand der 20 oder 25 Jahre in den Diensten des Staates war, soll eine bessere Lösung angeboten bekommen, als jemand der erst 5 Jahre oder 10 Jahre dabei war.
Abg. Klaus Wanger:
Ich beneide die Regierung nicht, die Vorlage für die 2. Lesung vorzubereiten. Die Aussage, es dürfen keine Kann-Bestimmungen hinein: Grundsätzlich wäre mir das am liebsten, wenn wir eine Lösung finden würden, wo es keine Kann-Bestimmungen drin gibt. Aber glauben Sie mir, dann wird das zementiert, dann sprechen wir halt über Altersgruppen etc. Ich plädiere eher dafür, dass wir Lösungen suchen, die auf die individuellen Bedürfnisse vor dem 60. Altersjahr Rücksicht nehmen können. Und die Aufgabe oder die Bitte an den Regierungschef, die Umweltbedingungen bei der Landesverwaltung zu verbessern, das höre ich wohl, aber ich meine, wir sind ja in einer freien Marktwirtschaft. Und wenn man uns das in der Wirtschaft sagen würde, dann müssten wir ja sagen: Wir stehen ja in einem Wettbewerb. Und ich wünsche, dass auch die Landesverwaltung in einem Wettbewerb steht. Man kann ja nicht alle unter einer Glocke behandeln oder völlig aus dem Verkehr ziehen. Die sind doch genau im Wirtschaftskreislauf integriert wie die Industrie oder im Dienstleistungsgewerbe. Das scheint mir schon etwas philosophisch, zwar gut gemeint, aber in der Praxis kann ich mir das nicht vorstellen. Ich gehe nicht davon aus, dass in der Landesverwaltung mit letztem Druck die Leute auf das 55. Altersjahr hin so in die Burn-out-Situation gebracht werden, dass wir eine generelle Regelung treffen müssen.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Eine letzte Bemerkung: Wie willkürlich und zufällig das alles ist, zeigt ja allein schon der Umstand, welche führenden Funktionen aufgenommen worden sind, um in den Genuss dieser Frühpensionierung usw. zu kommen. Da steht u.a. auch Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter. Ich bringe Ihnen zig Fachpersonen in diesem Land, die mindestens dieses Kriterium von der Belastung her erfüllen.
Regierungschef Mario Frick:
Ich glaube, der Aspekt "Führungsperson", diese speziell zu "highlighten", dürfte zu Grund und Boden geredet sein. Ich glaube, das ist dem Begriffstutzigsten in diesem Saal bewusst geworden, und das bin ich sicherlich nicht. Das können Sie unter sich ausmachen. Ernsthaft: Ich möchte zuerst vielleicht auf das Votum des Abg. Marco Ospelt eingehen. Ich bin deswegen nicht darauf eingegangen, weil ich sehr vieles begrüssen kann. Sie haben Recht: Man muss schauen, dass man dem Personal hilft, Rüstzeug zu kriegen, um mit all dem, was auf sie zukommt, umzugehen. Wenn Sie das Ausbildungsprogramm der Landesverwaltung anschauen, werden Sie feststellen, dass ein Teil reine Wissensvermittlung ist und ein anderer Teil - wie soll ich sagen, Lebenskunde ist der falsche Ausdruck - es sind mehr Kurse, die helfen sollen, mit dem Wissen, das auf einem zustürmt, umzugehen. Die helfen sollen, mit Kontakten umzugehen, mit Konfrontationen umzugehen, und zwar sehr gute Geschichten, die ein Rüstzeug geben. Das andere ist sicherlich auch das jeweilige Klima in den entsprechenden Amtsstellen. Nichtsdestotrotz: Wenn ich im Moment die unmittelbare Regierungsumgebung anschaue, da sind im Moment alle am Anschlag. Wenn die Zeiten so sind, sind sie so, leider. Das ist aber nicht etwas, was hoffentlich 20, 30 Jahre dauert.Ich möchte ein Argument für das Durchführen der 1. Lesung anbringen, das ein eher technisches Argument ist. Ich behaupte, dass so viel gesagt wurde jetzt in der Eintretensdebatte, dass man eine gewisse Spur erkennen kann, wohin die Reise gehen soll, und vor allem auch Abstriche machen kann, das und das ist auf jeden Fall nicht gewünscht. Man will beispielsweise, so habe ich es verstanden, nicht eine Pensionierungsmöglichkeit ab 58 Jahren, die auf Kaderleute und die drei anderen Kriterien fokussiert ist, sondern einen allgemeineren Ansatz.Ein kritisches Argument ist Folgendes: Wenn jetzt die Regierung die Vorlage rücküberwiesen erhält, wird das überprüft werden müssen. Das ist unmöglich auf den Oktober-Landtag zu schaffen, unmöglich, d.h. frühestens im November, wenn es gut läuft, allenfalls sogar Dezember. Ich kann das nicht garantieren. Das würde bedeuten: Die Vorlage würde diesem Hohen Landtag gerade mal für die 1. Lesung noch übermittelt, und müsste dann wohl liegen bleiben. Jetzt kann man sagen: Die Regierung soll halt schneller arbeiten. Mit Verlaub, das sind verschiedenste Abklärungen, die getätigt werden müssen. Das braucht Zeit. Ich kann Ihnen auch nicht garantieren, dass, wenn jetzt die 1. Lesung durchgeführt wird, dass wir eine Vorlage rechtzeitig in entsprechender Qualität bringen können, die dann auch das Gefallen des Landtages findet. Aber wir hätten immerhin eine Chance und können dann immer noch entscheiden: Nein, es braucht eine separate 3. Lesung. Ich möchte das auch noch zu bedenken geben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Überraschenderweise nicht. Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Adolf Ritter auf Zurückweisung dieser Gesetzesvorlage an die Regierung. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Damit ist der Landtag auf die Vorlage eingetreten und wir können die 1. Lesung durchführen.Art. 27 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe eine Verständnisfrage, ob es im Gesetz klar ausgedrückt ist, wenn am Schluss dieses Satzes steht: "sowie der Pensionen bei vorzeitiger Pensionierung an die Teuerung", d.h. sind nur die Pensionsbeträge gemeint, die aus den Jahren der vorzeitigen Pensionierung bezahlt werden, die hier automatisch dieser Teuerung angepasst werden, aber nicht die ordentlichen Pensionen, die zu bezahlen sind, wenn das ordentliche Pensionsalter beginnt? Sonst müsste es vielleicht heissen: "sowie der Pensionen aus der vorzeitigen Pensionierung". Dann wäre es klarer.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird das abklären, nehme ich an. Wir können weiterlesen.Art. 36a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschriften vor Art. 39a und Art. 39a werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39a Abs. 2 und 6 sowie die Überschriften zu diesem Artikel steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 39b Abs. 2, 3, 4 und 5 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39b Abs. 2, 3, 4 und 5 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte zum Verständnis fragen, ob Art. 39a und 39b gänzlich entfallen würden bei der Revision, wenn ein Rentenalter unter 60 Jahren nicht mehr zum Tragen kommt oder eine vorzeitige Pensionierung unter dem 60. Lebensjahr nicht mehr realisiert würde?
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte darauf hinweisen, dass Abs. 2 nicht deutsch ist. Das ist unverständlich. Es hat zumindest einen grammatikalischen Fehler drin, der das Verständnis verunmöglicht. Ansonsten würde ich begrüssen, wenn dieser Abs. 2 ersatzlos gestrichen würde, wie das der Beamtenverband auch vorschlägt, und zwar mit derselben Begründung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef Mario Frick:
Der Schwerpunkt dieser beiden Artikel zielt in der Tat auf das 58. Altersjahr ab. Es gibt aber einzelne Absätze, die auch sonst benötigt würden. Aufgrund der Diskussion ist klar, dass, glaube ich, nicht grundsätzlich die Möglichkeit auch beim 58. Altersjahr jemanden die Pensionierung zu ermöglichen bestritten wird, sondern, dass es eine Eingrenzung der Gründe, einen anderen Ansatz bei den Gründen, einen klareren Ansatz bei den Gründen für eine derartige Pensionierung braucht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 39c und Art. 39c werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Überschrift vor Art. 39c und Art. 39c stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Um dem Titel "Vorzeitiger Altersrücktritt" gerecht zu werden, schlage ich hier eine Lösung vor, die generell ist, die für alle Angestellten der Landesverwaltung Gültigkeit hat und nicht nur für leitende Funktionen. Das auch - wie andernorts gesagt wurde - im Sinne oder im Lichte der Eintretensdebatte.
Abg. Christian Brunhart:
Bei der Eintretensdebatte habe ich die Frage gestellt wegen dieser leitenden Funktion, wie das geht mit den Gruppenleitern und Fachgebietsleitern usw. und wie das in die Vergangenheit abgegrenzt wird, wenn es in einem Amt beispielsweise nur den Amtsleiter gegeben hat. Und ich frage mich auch im Abs. 4, ob das "mindestens 1 Jahr", wenn sich die Person das vorher noch überlegen muss, ein halbes Jahr, dann dauert der ganze Prozess 1 1/2 Jahre, ob das wirklich 1 Jahr sein muss. Weil wenn nämlich diese Person krank würde, dann ist sie von einem Tag auf den andern weg, und es müssten auch Lösungen gefunden werden.
Abg. Klaus Wanger:
Ich glaube, dass der Art. 39c generell aufgrund der Eintretensdebatte überarbeitet werden muss.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich bin der Meinung, wie der Abg. Klaus Wanger sagte, und erinnere einfach noch an eine Alternative, dass diese Eingliederung ab dem 57. bis 60. Lebensjahr möglich wäre. Damit verbunden ist eine Einkommenseinbusse, wie drinsteht. Aber dann, wenn dann, nur für alle und nicht für diese Kaderlösung.
Regierungschef Mario Frick:
Das ist übrigens genau der Punkt, dass hier der Regierung klar geworden ist, dass diese spezifisch Kader-orientierte Lösung keine Chance hat, dass ich auch nicht gross auf Gruppenleiter etc. eingehe. Was soll das? Ist ja nicht mehr notwendig. Uns ist klar, dass Art. 39 mit diesem nun wirklich auf die leitenden Funktionen beschränkten Ansatz nicht durchkommt. Also müssen wir überlegen, ob es einen breiteren Ansatz gibt, wo insbesondere die Voten aus der Eintretensdebatte berücksichtigt werden. Ich verzichte darum darauf, die entsprechenden Argumente zu wiederholen, wie Sie es ja auch getan haben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 39d wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39d steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Zum Abs. 4 war in der Finanzkommission die Diskussion, wie das Wort "ganz übernommen" zu interpretieren ist. Können Sie das erklären? Und die Kosten, nehmen wir an, dass diese gemeint sind gemäss Abs. 1 und Abs. 2 dieses Art. 39d.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Auch hier sollte eine Lösung gefunden werden zu Gunsten aller, also nicht wie in Art. 39d Abs. 1 Bst. a (bei mindestens 20 Dienstjahren, davon 15 Jahre in einer leitenden Funktion". Ich könnte mir durchaus vorstellen, auch was der Abg. Sele vorgeschlagen hat, dass man das Kriterium (Dienstjahre( viel stärker betonen könnte.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Mir geht es um die gleiche Problematik. Die Lösung zu Gunsten aller würde heissen, dass diese auf einer reduzierten Basis erfolgen müsste, weil im Grunde genommen jetzt vor allem auch die Führungskräfte bevorzugt waren. Wenn man das für alle machen möchte, müsste eine gewisse Reduktion der Basis erfolgen. Die Dienstjahre sehe ich eigentlich auch als gutes Kriterium an. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es neben der Pensionierung auch noch verschiedene andere Möglichkeiten gibt, nämlich z.B. einen nicht bezahlten Urlaub zu nehmen, dass man Tapeten- sprich Stellungswechsel vornimmt, dass man eine Teilzeitstelle annimmt. Schliesslich habe ich noch einen Aspekt, den ich hier einbringen möchte. Wir reden hier von Beamten, Angestellten und Lehrern. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen betreffend der Gehaltsschemata. Es gibt andere Gehaltssprünge. Es gibt Bildungsurlaube etc. Man müsste sich schon überlegen, ob man diese Unterschiede beibehalten will zwischen den Angestellten, Beamten einerseits und den Lehrern andererseits, und wie sich solche zusätzlichen Erleichterungen dann auswirken auf eine Gleichbehandlung all dieser Angestellten.
Abg. Hubert Sele:
Hier haben wir jetzt ja in Abs. 1 die Regelung für die leitenden Angestellten, für welche der Staat ab dem 58. Altersjahr die Alterspension und die Pensionsversicherungsbeiträge übernimmt, im Abs. 2 die Regelung für die andern Angestellten, also ab dem 60. Altersjahr. Wenn es nun zu einer Angleichung kommt, so möchte ich eben überprüft haben, wie im Eingangsvotum dargelegt, ob nicht ein zusätzlicher Absatz angebracht werden müsste, mit welchem der Regierung ein gewisser Spielraum gegeben wird, dass sie die Pensionierungsfälle individuell beurteilen kann und zugeschnittene Lösungen finden kann, eben in Fällen, wo gesundheitliche Probleme bestehen, wo Überforderung der Fall ist usw.
Abg. Christian Brunhart:
Herr Präsident, Damen und Herren. Ich nehme an, dass der Abs. 1 sowieso sehr stark geändert wird im Lichte der Diskussion. Grundsätzlich finde ich, dass die Kriterien einfach sehr weit gefasst sind und die Regierung extrem viel Spielraum hat, d.h. man kommt in den Genuss, "wenn die Stelle aufgehoben wird, bei Reorganisationsmassnahmen". Da kann man sehr viel hineininterpretieren und es besteht die Gefahr, dass nicht Gleichbehandlung in den verschiedenen Fällen gegeben ist. Ein Problem habe ich mit den Dienstjahren. Ich bin mir nicht sicher, ob es richtig ist, dass man die Dienstjahre so stark berücksichtigt, weil 30 Dienstjahre sind wirklich eine lange Zeit. Ich bin der Überzeugung, dass eigentlich die Landesverwaltung nicht Personen will, die schon nach der Lehre eintreten und für immer bleiben, sondern möchte auch Personen haben mit Erfahrung. Es ist ja kein Schaden, wenn man vorher mal irgendwo anders gearbeitet hat. Also das mit den Dienstjahren finde ich einfach zu lange. Der Beamtenverband macht einen Vorschlag: 15 bis 19 Jahre: 2 Jahrespensionen, ab 20 Dienstjahre 4 Jahrespension. Das ist natürlich auch problematisch, dass da innerhalb von einem Jahr die Differenz 2 Jahrespensionen sind. Das ist sicher auch kein zielführender Vorschlag.Dann Abs. 4: "Die Kosten werden ganz übernommen, wenn der frühzeitige Altersrücktritt koordiniert und im Einvernehmen erfolgt", d.h. wenn die Regierung nicht will, dann gibt es kein Einvernehmen und dann bekommt man nichts, oder wie ist das zu interpretieren? Und dann geht es weiter: "und somit dem Dienstgeber keine Schwierigkeiten erwachsen". Ich habe da Probleme, das zu verstehen mit "keine Schwierigkeiten". Das müsste man schon noch besser definieren.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe in den Diskussionen so eine gewisse Differenzierung zwischen Staatspersonal und Lehrerschaft herausgehört. Da erinnere ich mich an eine Bemerkung - ich glaube in der Finanzkommission - dass für die Lehrerschaft ohnehin noch eine ganz andere Lösung unterwegs sei. Also wenn das der Fall ist, dann möchte ich bitten, bis zur 2. Lesung eine solche neue Lösung wenigstens ansatzweise vorzustellen.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass man den Bildungsurlaub hier nicht verrechnen darf. Wenn Lehrer einen Bildungsurlaub haben, dann bin ich überzeugt, setzen sie den für ihre Aufgabe ein. Das kommt der Schule wieder zugute. Man sollte nicht so tun, als ob man das mit Frühpensionierung gleichsetzen könnte. Lehrer haben Anspruch auf max. 6 Monate Bildungsurlaub. Diese Zeit müssen sie für ihre Weiterbildung verwenden. Das ist nicht einfach freie Zeit, die ihnen zur Verfügung steht. Und sie brauchen diese Zeit, weil ein Lehrer nach 10, 15 Jahren einfach regenerieren muss. Er braucht einen Unterbruch. Das kommt letztlich wieder den Schülern und der Schule zugute.
Abg. Alois Beck:
Ich möchte hier lediglich von der Regierung meine Interpretation bestätigt wissen. In Abs. 1 heisst es ja: Das Land übernimmt ja die Beiträge ab dem vollendeten 58. Altersjahr und dann werden die Kategorien aufgezählt. Und das ist ja nicht kumulativ gemeint, d.h. wie ich das lese, kann z.B. auch ein Lehrer ab dem vollendeten 58. Altersjahr, wenn er eben gesundheitliche Probleme hat, kann das Land dann diese Beiträge übernehmen. Es ist schon so. Bis jetzt habe ich den Eindruck gehabt, die seien da in dem Sinne ausgeschlossen, dass das nur für die leitenden Funktionäre - wollte ich jetzt sagen - gültig ist. Hier, glaube ich, muss man auch noch ein wenig differenzieren in der Debatte. Also die Regierung hat die Möglichkeit, diese Fälle, die hier teilweise angesprochen wurden, zu berücksichtigen. Allerdings habe ich auch gewisse Befürchtungen mit einer solchen Kann-Bestimmung, dass da der Ermessensspielraum allzu weit ist und hier womöglich Tür und Tor geöffnet wird.
Regierungschef Mario Frick:
Ich bin dankbar auch für diesen Input. Er zeigt eben, dass man 39d Abs. 1 differenziert lesen muss in der Tat. Ich merke auch aufgrund der Debatte, dass es in diesen Bestimmungen auch weitere Ausführungen braucht, die wahrscheinlich auch dem Votum des Abg. Adolf Ritter Rechnung tragen, dass es nicht bloss mit der Pensionierung getan ist, wenn jemand Probleme hat. Also dass man vielleicht in das Gesetz auch aufnimmt, dass vorgängig Massnahmen getätigt werden sollten, um dem Rechnung zu tragen. Ich glaube, dass es klarer Wille ist: Normales Rentenalter ist 64, ab 60 kann man es machen wie man will - grundsätzlich. Vorher soll man eine gewisse Flexibilität haben, um auf spezielle Situationen und Fälle reagieren zu können. Also zwischen 58 und 60 ist die Ausnahme, ganz klar die Ausnahme. Und ab 60 ist eine Freiwilligkeit grundsätzlich. Das muss klarer herauskommen. Ich glaube, dass wir uns da seitens der Regierung mit der besonderen Hervorhebung der leitenden Funktionen ein Stück weit einen Bärendienst geleistet haben, weil das natürlich den Fokus angezogen hat. Aber ich glaube, die Botschaft ist angekommen.Zum Abs. 4: Es ist in der Tag eine unklare Formulierung, Frau Abg. Ingrid Hassler, die müssen wir anpassen, bezieht sich zum Teil über den Artikel hinaus, die ist misslungen, ganz klar. Zum Spielraum grundsätzlich: Wir brauchen (Kann-Bestimmungen(, aber (Kann-Bestimmungen(, die stärker eingegrenzt werden. Das werden wir auch auf die 2. Lesung versuchen. Und dann ist auch das Votum aufgenommen betreffend der Frage, ob diese Abstufung, wie sie in Abs. 2 dargestellt ist in den Buchstaben a bis d so richtig ist. Wir werden das gründlich überarbeiten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE PENSIONSVERSICHERUNG FÜR DAS STAATSPERSONAL
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen noch die zweite Vorlage über die Abänderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal.Art. 30 Abs. 1 und 3, Sachüberschrift
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 Abs. 1 und 3 sowie die Sachüberschrift stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt behandelt. Wir machen jetzt eine Pause von 30 Minuten.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 20:00 UHR)
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