Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) sowie das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) (Nr. 65/2023) [1. Lesung: 7. September 2023] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 96/2023); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen sowie das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz). Diese Vorlage wurde am 7. September 2023 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen zur 2. Lesung.Der Bericht und Antrag trägt die Nummer 96/2023.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich beantrage Behandlung durch Gesetzesaufruf. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde 2. Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 24 Stimmen stattgegeben. Wir können die 2. Lesung durch Gesetzesaufruf vornehmen. Das Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen steht zur Diskussion.
Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Diese Woche ist uns ein Schreiben des Regierungschefs zugestellt worden. Das Schreiben stammt eigentlich von letzter Woche. Es gab innerhalb der Dienste eine Unklarheit oder eine Verzögerung durch Abwesenheit, darum ist es erst diese Woche bei uns eingetroffen. In diesem Schreiben schlägt die Regierung eine Ergänzung zum Art. 31 vor, und zwar beim Inkrafttreten, damit kurzfristig reagiert werden kann. Ich begrüsse das explizit, ich hatte ja bereits in meinem Votum im September etwas Ähnliches gefordert. Ich zitiere kurz: «Weiters möchte ich der Regierung nahelegen, bei der Umsetzung nicht an vorderster Front dabei zu sein. Da noch viele Details definiert werden müssen, es wäre es unklug, wenn der Umsetzungschampion Liechtenstein auch hier bei den Ersten sein will. Einen Platz im Mittelfeld erachte ich als vollkommen ausreichend.» Und ich hatte dann auch die Frage gestellt: Ist eine Gesetzeseinführung per 1. Januar 2024 überhaupt machbar? Und wenn ja, ist das überhaupt sinnvoll? Der Regierungschef hatte da gleich auch dann die Antwort geliefert in der Sitzung. Damals erachtete er es als sinnvoll. In der Zwischenzeit hat sich wieder einiges bewegt. Es ist zum Beispiel gerade heute in der «Neuen Zürcher Zeitung» auf der Frontseite auch ein Artikel, wie das in der Schweiz ausschaut. Da haben sich auch die Vorzeichen geändert. Offenbar gibt es ein Positionspapier des Schweizer Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse. Von 140 beteiligten Staaten werden offenbar drei Viertel die Mindeststeuer erst nach 2024 umsetzen. Der Dachverband ist der Meinung, die Schweiz solle keine Vorreiterrolle einnehmen und frühestens 2025 einführen. Sonst vergebe man sich den Wettbewerbsvorteil der niedrigen Gewinnsteuern, während andere Länder gar nicht an eine Umsetzung dächten. Meine Frage nun an die Regierung: Sollen wir uns allenfalls eine Möglichkeit schaffen, das erst später, sogar erst nach 2025, umzusetzen, falls das opportun erscheint? Nicht, dass wir uns hier ein zu enges Korsett aufzwingen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Gerne gehe ich kurz auf dieses Vorbringen ein. Ich habe schon mehrfach, eigentlich immer wieder, wenn es um dieses Thema ging, öffentlich gesagt, der Zeitplan und der Druck, mit dem hier dieses Gesetz und diese Vorgaben, also nicht das Gesetz hier, aber eigentlich dieser globale Kompromiss durchgepeitscht wird, das ist schon sehr, sehr ambitioniert. Und wir sehen es nur schon am heutigen Tage wieder, Sie haben die «NZZ» erwähnt und der Dachverband der Schweizer Wirtschaft Economiesuisse sagt, bitte später. Vor zwei Stunden hat der Deutsche Bundestag das Gesetz verabschiedet und gesagt, in Deutschland kommt es jetzt also, und wir sind eigentlich dauernd in Beobachtungsstellung, um zu schauen, ja, gehen wir jetzt oder gehen wir jetzt nicht. Die Schweiz wird wahrscheinlich erst im Dezember nach der Dezember-Landtagssitzung entscheiden, was die Schweiz macht. Wir haben ein bisschen eine andere Ausgangslage als EWR-Staat. Und deshalb haben wir auch diesen Antrag oder Vorschlag eingebracht mit dem Schreiben. Muss ich dann den Antrag dann noch stellen oder ist der quasi eingebracht?Landtagspräsident Albert Frick
Der gilt als eingebracht.Regierungschef Daniel Risch
Ja, genau. Und für mich zeigt das eigentlich auch, dass der Vorschlag der Regierung, hier einerseits Flexibilität zu erhalten und andererseits trotzdem Rechtssicherheit zu gewährleisten, sich jetzt auch als richtig erweist. Und wie im Schreiben der Regierung an den Landtag festgehalten, hat die Umsetzung in Deutschland für Liechtenstein natürlich eine besondere Relevanz. Die Diskussion in der Schweiz werden wir aber ebenfalls genau beobachten. Sollte sich herausstellen, dass sich wieder alles ändert, würden wir halt dann dringlich an den Landtag herantreten oder im nächsten Jahr dann, im März, wie auch immer, aber ich glaube, es ist jetzt wichtig, dieses Gesetz so zu verabschieden, diese Flexibilität einzubauen und dann halt zu schauen, wie sich das entwickelt. Ich bedaure, dass das so ein bisschen unkoordiniert wirkt, aber es ist einfach auch die internationale Entwicklung in diesem Bereich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Ich war eigentlich auch erstaunt, als ich diese Stellungnahme gelesen habe, denn im Rahmen der 1. Lesung wurde klar gesagt, dass wir uns da Zeit lassen. Und jetzt nach diesen Aussagen von Ihnen frage ich mich schon, wieso wir es nicht einfach auf den Dezember-Landtag nehmen, auf den nächsten. Was ist jetzt die Dringlichkeit, dass wir das jetzt heute verabschieden? Da Sie auch sagen, es ist alles sehr dynamisch, dass wir einfach noch abwarten bis zum Dezember-Landtag. Dann können wir es immer noch verabschieden. Aber ich wäre Ihnen dankbar um zusätzliche Informationen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ja, im Dezember-Landtag wissen wir vermutlich nicht sehr viel mehr und wie ich gesagt habe, die Schweiz wird vermutlich in der letzten Bundesratssitzung, und die ist um den 15. Dezember herum, entscheiden, und deshalb macht es eben Sinn, wie wir es jetzt hier vorgeben. Einerseits heute die Rechtssicherheit zu schaffen, dann ist auch die Referendumsfrist ja noch im Dezember abgelaufen, andererseits die Flexibilität der Regierung zu geben. So haben wir eigentlich das Beste aus beidem.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir unter Beachtung des neu eingefügten Artikels 31 die Schlussabstimmung vornehmen. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STEUERGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen hat der Landtag einhellig zugestimmt und wir haben Traktandum 29 erledigt. -ooOoo-