Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) zur Vor-Ort-Erfassung des biometrischen Gesichtsbildes (Nr. 103/2023), 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 38: Abänderung des Heimatschriftengesetztes zur Vor-Ort-Erfassung des biometrischen Gesichtsbildes. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 103/2023.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Mit dieser Vorlage sollen neu die biometrischen Gesichtsbilder für Reisepässe und IDs direkt beim Ausländer- und Passamt vor Ort erfasst werden. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass die Qualität der Gesichtsbilder wohl in der Vergangenheit oftmals nicht den gewünschten Kriterien und Sicherheitsaspekten entsprochen hat. Und dies soll jetzt künftig mit der Erstellung dieser Bilder direkt beim APA verbessert werden. Wenn ich mich recht erinnere, dann haben wir hier drin schon öfters darüber diskutiert, dass der Staat sich eigentlich nicht in unternehmerische Aufgaben einmischen soll oder diese nicht an sich ziehen soll. Und für mich stellt dieses Vorhaben so einen Fall dar. Es stellt für mich eine Einmischung des Staates in die Privatwirtschaft dar. Und ich möchte von der Regierung daher konkret wissen, kann ein Fotograf aufgrund all dieser verlangten Sicherheitsvorschriften diese Vorgaben nicht auch umsetzen? Und im Bericht und Antrag heisst es dann auch noch bei der Zusammenfassung, ich zitiere: «Ausserdem müssen die Antragsteller keine Kosten für die bis anhin selbst mitgebrachten Gesichtsbilder mehr tragen.» Also, ich finde das ein wenig irreführend, denn ich glaube, künftig wird diese Kosten einfach nicht mehr der Einzelne tragen, sondern wir alle zahlen diese Bilder, egal ob man jemals einen Pass dann beantragen wird oder nicht. Und wir dürfen auch nicht vergessen, dass ab 1. Januar 2024, glaube ich, dass die Pässe und diese IDs ja ohnehin billiger werden und da könnte doch ein Foto von einem unserer einheimischen Unternehmen drin liegen. Aber wenn die Sicherheitsbedingungen nicht erfüllt werden können von einem Fotografen, habe ich Verständnis, und wenn es aber an den Automatenfotos liegen sollte, dann könnte wir hier einfach den Zusatz machen, dass diese künftig nicht akzeptiert werden sollen. Aber die Regierung wird mir hier sicher noch Genaueres mitteilen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Ziel dieser Vorlage ist es ja, die Qualität der Gesichtsbilder sicherzustellen, wobei ich überzeugt bin, dass die Qualität der Gesichtsbilder, welche von professionellen Fotografen aufgenommen wurden, sicher den Qualitätsanspruch erfüllten, und natürlich einfache Automatenfotos nicht, da gehe ich mit der Abg. Gunilla Kranz-Marxer einher. Ein weiteres Ziel war, die Manipulation von Gesichtsbildern zu verhindern und damit auch Sicherheitslücken zu schliessen. Die Lösung war somit eine Vor-Ort-Erfassung der Gesichtsbilder. Die vorgeschla-gene Änderung betrifft den Datenschutz nicht, da die Beibringung des Fotos lediglich durch eine Vor-Ort-Erfassung ersetzt wird.Das Fotogewerbe wird durch diese Massnahme sicher deutlich geschwächt, da doch ein wesentlicher Anteil des Umsatzes wegbricht. Bereits die Information, dass die Pässe 2024 günstiger werden, hat dazu geführt, dass Personen die Verlängerung eines Passes oder eine ID soweit wie möglich hinausschieben, und somit werden jetzt vor 2024 weniger Passfotos gemacht; dies wird natürlich in 2024 nachgeholt. Bisher wurden die Kosten von den Privaten getragen. Neu werden diese verallgemeinert und von der Verwaltung getragen. Bei dieser Vor-Ort-Erfassung der Gesichtsbilder müssen die Personen immer zum Schalter kommen. Aber was ist denn mit Spezialfällen, mit Babys oder nicht mobilen Personen? Dazu hätte ich noch gerne weitere Ausführungen von der Regierung. Für mich sollte die Möglichkeit, ein Foto in Ausnahmefällen vorbeizubringen, unbedingt erhalten bleiben. Dies ist auch in der Vorlage über eine Verordungskompetenz sichergestellt. Wesentlich ist zudem noch die Möglichkeit einer mobile Erfassungsstation. Sollte keine mobile Erfassungsstation eingesetzt werden, müssten die Kosten der Fotoerstellung von mir aus gesehen übernommen werden. Denn warum sollten Personen mit körperlicher Einschränkung die zusätzlichen Aufwände für das Foto bezahlen, wenn die Kosten für alle anderen neu vom Amt übernommen werden.Betreffend Kosten hätte ich auch noch zwei, drei Fragen. Ich bezweifle, dass das Scanning einen gleichen zeitlichen Aufwand beinhaltet wie das Vor-Ort-Erfassen. Das Foto lege ich am Schalter auf den Tresen oder den Tisch und beim Vor-Ort-Erstellen des Gesichtsbildes muss ich mich hineinsetzen, mich entsprechend platzieren, dass das Gesicht in der Mitte ist. Das benötigt seine Zeit und gerade bei Babys wird der Aufwand massiv höher sein. Der zeitliche Aufwand wird sich meiner Ansicht nach deutlich erhöhen. Bei den Bereitstellungskosten wird ein Betrag von bis CHF 100'000 - 130'000 aufgeführt. Können Sie mir erklären, wie sich diese zusammensetzen und wie viele Apparate sie enthalten? Denn nur ein Gerät aufzustellen, wird wohl nur schon aufgrund der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft nicht ausreichen. Zusammen mit der Annahme, dass der administrative und zeitliche Aufwand vor Ort höher sein wird, und dem Risiko, dass das Gerät nicht funktioniert, könnte ich mir noch vorstellen, dass hier weitere Gedanken für den Betrieb vorgenommen werden sollten, und ich wäre hier über weitere Ausführungen Ihrerseits sehr dankbar. Und mich würde noch interessieren, wie die Regierung zur Aussage kommt, dass die Betriebskosten pro Pass im einstelligen Frankenbereich zu liegen kommen. Wie viele Pässe stehen welchen Betriebskosten pro Jahr gegenüber? Und was würde eine mobile Erfassungsstation kosten? Und wie viele Ressourcen würden diese binden beziehungsweise mit wie vielen Einsätzen muss gerechnet werden und sind dadurch weitere Stellenprozente einzusetzen?
Im Bericht wird erwähnt, dass diese Vor-Ort-Erfassung auch für biometrische Aufenthaltsausweise angewendet wird. Dazu habe ich folgende Fragen: Wird die dafür notwendige Verordnungsanpassung gleichzeitig mit Inkrafttreten der Abänderung des Heimatschriftengesetzes erfolgen? Und wie viele Aufenthaltsausweise werden pro Jahr schriftlich ausgestellt, ohne dass eine Person vor Ort sein muss. Vielfach werden diese Aufenthaltsausweise ja auch schriftlich eingereicht mit dem Passfoto drauf und der Unterschrift. Und diese müssten ja jetzt jedes Mal direkt vor Ort kommen. Da würde mich interessieren, wie viele Anträge schriftlich vorgelegt werden, also wirklich, wie viele Personen an den Schalter kommen und wie viele Personen dies über den Briefweg machen. Im Antrag wird noch festgehalten, dass auf ein Kundenmanagementsystem aufgrund hohem administrativen Aufwand verzichtet wird. Diese Entscheidung begrüsse ich, doch bitte ich die Regierung darzulegen, wie sie mit dem künftig höheren Aufkommen von Kundenkontakt am Schalter umgehen wird. Denn wie gesagt, ich glaube Ihnen nicht, dass sich der administrative Aufwand wirklich reduzieren wird, sondern ich bin der Überzeugung, er wird sich erhöhen, da die Wartezeit bis eine Person das Foto gemacht hat, deutlich länger ist, als wenn ich ein Foto auf den Tresen lege, das gescannt wird. Weiters frage ich mich noch beim Inkrafttreten: Dieses ist relativ schwammig formuliert und ich bitte die Regierung, die Vorlage zur 2. Lesung in den Landtag zu bringen, wenn wirklich klar ist, wann das Inkrafttreten sein soll.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ja, ich bin weniger kritisch gegenüber dieser Vorlage. Ich begrüsse sie. Die Betriebskosten würden mich auch interessieren, ob da zusätzliche Betriebskosten anfallen und wie hoch die sind. Natürlich habe ich sonst auch eine wirtschaftsliberale Einstellung, aber ich denke, für den Benutzer oder für denjenigen Bürger, der eine neue ID oder einen neuen Pass benötigt, ist das doch viel einfacher, wenn man dieses Foto gerade vor Ort erstellen kann, zumal es ja bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Und soweit ich informiert bin, ist es in der Schweiz bereits so und da hat man Erfahrungen, wie schnell so eine Erfassung vor sich geht, und somit müsste man eigentlich auch ungefähr wissen, wie hoch diese Mehrkosten, wenn es denn solche gäbe, tatsächlich sind. Ich kann mir auch vorstellen, dass heute immer wieder Personen aufscheinen mit Fotos, die nicht den Anforderungen genügen, und deshalb belegen diese Personen den Schalter ja auch öfters und diese Kosten würden dann natürlich wegfallen. Also ich glaube nicht, dass das eine riesige Kostenfrage sein wird, danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Ich habe eine kurze Frage: Ist diese Vor-Ort-Erfassung ein Muss oder habe ich trotzdem weiterhin die Wahlmöglichkeit, wenn ich das möchte, bei meinem Fotografen, von dem ich weiss, der macht gute Passfotos, das Foto zu machen und dann ins APA mitzubringen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass ich diese Vorlage begrüsse. Und ich habe auch gesehen, dass die Wirtschaftskammer und die LIHK auch die Gelegenheit genutzt haben, eine Stellungnahme abzugeben. Und von der LIHK wurde sie sogar explizit befürwortet. Und die Wirtschaftskammer hat sie, glaube ich, einfach nur zur Kenntnis genommen. Also, ich glaube nicht, dass das ein grosses Problem darstellt mit den Fotografen. Ich glaube, das ist einfach dem Puls der Zeit geschuldet, wo die Reise hingeht. Und es erhöht einfach den Kundenservice enorm. Das sind einfach zwei Botengänge, die man zu gehen hat, wenn man sonst den neuen Pass braucht, wenn man davor noch zum Fotografen muss. Und so kann man alles auf einmal erledigen. Und das sehe ich schon als grossen Vorteil. Und diese Automaten sind ja auch nicht ganz neu. Ich denke, wenn man beim Flughafen die automatische Einreise nutzt, wo man ja auch schon diese Fotoautomaten benutzt, um den Pass zu verifizieren, dann wir auch ein Bild vom Gesicht gemacht und es wird biometrisch erfasst. Also ich begrüsse das sehr. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, auch ich möchte diese Regierungsvorlage loben. Das ist meiner Meinung nach wirklich der Puls der Zeit, der Abg. Sebastian Gassner hat es gesagt, das ist dem geschuldet. Als ich das gelesen habe, habe ich mich wirklich auch gefreut, denn ich weiss, es gibt ja Gänge zum Passamt mit Fotos, die ich vorher am Automaten gemacht habe, und dann wird mir gesagt, ich lache da zu viel, das ist mein natürliches Ding, aber das heisst nichts anderes, als dass ich diese Fotos wieder mitnehmen kann. Die kann ich für mich behalten oder jemandem schenken, aber das heisst, ich muss wieder Geld ausgeben für neue Fotos. Von dem her, das ist damit erledigt. Das andere ist natürlich auch so, als Blutspender weiss man auch, auch Blutspenderausweise werden direkt vor Ort ausgestellt. Das heisst, das Foto wird direkt vor Ort gemacht, im ähnlichen Prinzip, wie es hier angedacht ist. Und auch die jungen Leute kennen ja mittlerweile nichts mehr anderes als die beliebten Fotoboxen. Auch die haben hier sehr wenig Probleme, um hier zu erscheinen, und würden sich wahrscheinlich auch freuen, wenn sie vorher nicht irgendwo einen Fotoautomaten oder was auch immer aufsuchen müssen. Von dem her finde ich das eine sehr gelungene Sache. Natürlich ist mir auch der Gedanke in den Sinn gekommen: Es kostet nichts. Ich finde das zum einen löblich, zum anderen ist mir natürlich in den Sinn gekommen, dass wir die Pässe jetzt ohnehin vergünstigt haben, das ist einfach so ein bisschen das Spannungsfeld, das ich hier drinnen sehe, dass ich für mich persönlich ausmache. Von dem her, herzlichen Dank dafür. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag und den vorgesehenen Anpassungen im Heimatschriftengesetz soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit biometrische Gesichtsbilder für liechtensteinische Reisepässe, Identitätskarten und biometrische Aufenthaltsausweise künftig direkt beim Ausländer- und Passamt vor Ort erfasst werden. Das ist auch ein Müssen. Für alle anderen Ausweise besteht nach wie vor die Möglichkeit, über Fotografen zu gehen. Das betrifft zum Beispiel Aufenthaltsausweise für Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz sowie die Ausweise für Grenzgänger, die sind von dieser Regelung nicht betroffen. Es geht hier nur um die Gesichtsbilder für die Reisepässe, die Identitätskarten und die biometrischen Aufenthaltsausweise. Heute müssen die Fotos für die Beantragung von Reisepässen, IDs und Aufenthaltsausweisen durch die antragstellenden Personen selbst beschafft werden, wofür sie Zeit und Geld aufwenden müssen. Und im Rahmen der Antragstellung werden dann die Fotos beim APA eingereicht, welches diese dann für die Personalisierung einscannt. Die Qualität der selbst mitgebrachten Fotos variiert teils erheblich. Der Abg. Peter Frick hat es angesprochen. Die Fotoqualität wiederum hat einen Einfluss auf die Qualität des Scannings und schliesslich auf die Qualität des gedruckten Gesichtsbildes im Reise- und Aufenthaltsdo-kument. Bei mitgebrachten Fotos können Bildbearbeitung oder gar Bildmanipulationen, wie beispielsweise Morphing, nicht ausgeschlossen werden. Die heutige Scanninglösung weist somit Sicherheitsrisiken auf. Rund 30 Prozent der mitgebrachten Fotos entsprechen nicht den formellen Anforderungen. Zum Beispiel ist der Kopf nicht zentriert, der Mund geöffnet oder das Foto älter als sechs Monate. Dies führt dazu, dass Kunden dann nochmals Zeit und Geld aufwenden müssen, um ein konformes Foto zu besorgen. Mit der Realisierung dieser Vorlage können somit die Qualität der Gesichtsbilder standardisiert und vereinheitlicht, Aufwände für Kunden und das APA erheblich reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Jetzt zu Ihrer Frage, Frau Landtagsvizepräsidentin, ob die Fotografen die Sicherheitsanforderungen auch umsetzen könnten. Dann müssten wir die Fotografen involvieren, das wäre sehr viel aufwendiger. Das Personal müsste dann auch regelmässig sicherheitsüberprüft werden. Es geht hier um die Erfassung von biometrischen Merkmalen. Das ist grundsätzlich eine hoheitliche Aufgabe. Es würde einfach den ganzen Prozess viel aufwendiger machen, wenn wir die Fotografen hier in diesem Prozess auch involvieren müssten. Das Scanning habe ich bereits beschrieben. Wir sind der Meinung, dass das Scanning definitiv nicht schneller ist als die Vor-Ort-Aufnahme. Der Antrag muss ausgedruckt werden, das Foto aufgeklebt, kontrolliert und unterzeichnet werden. Das erachten wir als einiges aufwendiger als mit der Vor-Ort-Erfassung. Ja, es gibt mobile Lösungen für Babys und auch für Spezialfälle, das ist so vorgesehen. Und es ist vorgesehen, dass drei Geräte beim APA aufgestellt werden. Dann noch zum Inkrafttreten. Ja, das ist daher etwas schwammig definiert, weil das davon abhängt, wann das Ausländer- und Passamt ins neue Dienstleistungszentrum umziehen kann und wann die Maschinen effektiv dann auch da sind. Denn sobald dieses Gesetz in Kraft tritt, besteht natürlich der Anspruch auf diese Vor-Ort-Erfassung. Und daher wurde das abhängig gemacht mit diesem Datum. Wir gehen auch nicht davon aus, dass es höhere Kundenfrequenzen gibt, zumal die 30 Prozent Blindleistungen wegfallen. Ja, der Personenkreis muss ja heute schon persönlich beim APA erscheinen. Und wie gesagt, die Vor-Ort-Erfassung ist ein Muss für Reisepass, ID und biometrischen Aufenthaltsausweis. Wir gehen davon aus, dass wir an Kosten und Aufwand sparen werden, daher auch diese Vorlage und das Bestreben der Regierung, auf diese Vor-Ort-Erfassung umzusteigen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Ich möchte einfach nochmals festhalten: Ich finde das eine sehr wichtige Vorlage, gerade auch für die Sicherheit und die Reisetätigkeit ist das eine sehr wichtige Vorlage. Ich wollte einfach noch auf Auswirkungen hinweisen, die wir unterschiedlich einschätzen. Wichtig wäre mir noch eine Erläuterung zu der mobilen Erfassung. Wird dann eine Person vom Ausländer- und Passamt zu den entsprechenden Personen gehen und wer gehört zu den Personen, die wirklich aufgesucht werden ausserhalb des Amtes? Das würde mich hier interessieren. Und kann von Babys wirklich vor Ort ein Foto gemacht werden? Denn dort ist der Aufwand sicher grösser, bis sie einmal die Augen offen haben. Dass das nicht so einfach ist, habe ich schon festgestellt. Ich wäre froh, wenn hier auch in der Verordnung vielleicht eine gewisse Flexibilität sichergestellt ist, dass das Amt doch, ich sage jetzt einmal, in Fällen, wo es nicht so ganz klar ist, doch eher einmal sagt: Okay, wir gehen die Person besuchen und machen das dann entsprechend bei ihr zu Hause.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich habe jetzt ad hoc keine Antwort auf Ihre Frage. Wir werden das auf die 2. Lesung hin dann darlegen, wie das genau vonstattengehen soll. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung durch Artikelaufruf vor. Art. 26 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 38 erledigt.
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