Parlamentarische Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die Politischen Parteien (Nr. 90/2023) [1. Lesung: 4. Oktober 2023] - Keine separate Stellungnahme der Initianten; 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit den Beratungen fort, wir kommen zu Traktandum 4: Parlamentarische Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die Politischen Parteien. Die Vorlage wurde am 4. Oktober 2023 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Es gibt keine separate Stellungnahme der Initianten.Wir können mit der Lesung der legistisch geprüften Vorlage durch Artikelaufruf beginnen.
Art. 3 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. In der 1. Lesung habe ich auf eine Schwachstelle im Art. 3. bei einer allfälligen Spaltung von Parteien hingewiesen. Leider haben die Initianten dieses Szenario für diese 2. Lesung nicht gesetzlich berücksichtigt. Der Abg. Wendelin Lampert brachte den Vorschlag einer proportionalen Aufteilung nach einer Parteispaltung ein, den auch der Abg. Thomas Rehak für schlüssig und konsequent erklärte. Ich stelle daher einen Abänderungsantrag zu Art. 3 - Höhe der Beiträge - Abs. 3, dieser lautet wie folgt: Zusätzlich erhält jede politische Partei, die bei den Landtagswahlen aufgetreten und im Landtag vertreten ist, einen jährlichen Pauschalbetrag von CHF 80'000. Im Falle einer Spaltung einer Partei nach der Landtagswahl, aus der eine oder mehrere neuen Parteien hervorgehen, werden die CHF 80'000 auf die politischen Parteien im Verhältnis der Landtagsmandate aufgeteilt. Die Verteilung erfolgt nach dem Verhältnis der abgespaltenen Mandate zu den Gesamtmandaten, der bei der Landtagswahl aufgetretenen politischen Partei. Begründung: Im Gesetzesentwurf für die 1. Lesung ist die Abspaltung als Szenario nicht enthalten. Die Regierung hat in Ihrer Stellungnahme auf diesen Mangel hingewiesen und auch einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag sah vor, dass Parteien, die nach der Landtagswahl gegründet werden und in dieser Konstellation nicht als Partei bei der Landtagswahl angetreten sind, nichts erhalten. Ich halte es aber für gerechter, bei einer Abspaltung den erhaltenen Betrag proportional zu den Landtagsmandaten aufzuteilen und dies im Gesetz zu verankern, damit keine Zweifel aufkommen, wie der Gesetzgeber dies regeln will. Im Falle einer Abspaltung und anschliessender Parteigründung, sollten die CHF 80'000 nicht zusätzlich vom Staat beziehungsweise vom Steuerzahler für die abgespaltene Partei bezahlt werden müssen, sondern der Ursprungspartei in Rechnung gestellt werden. Schliesslich handelt es sich um parteiinterne Vorgänge, die nicht funktioniert haben. Warum wir alle dafür bezahlen sollen, ist für mich als Volksvertreter und als jemand, der an einem ausgeglichenen Staatshaushalt interessiert ist, nicht nachvollziehbar. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke. Dem Protokoll der 13. Sitzung der Finanzkommission vom 29. November kann entnommen werden, dass die vorliegende parlamentarische Initiative theoretisch grosse finanzielle Auswirkungen haben kann. Ich zitiere: «Die Regierung verweist dabei auf das VGH-Urteil, nachdem nach einer Parteispaltung beiden gespaltenen Teilen der pauschale Beitrag zustand. Danach verweist die Regierung auf das StGH-Urteil bezüglich des Parteiaustritts einer stv. Abgeordneten. Würde diese oder andere (stellvertretende und ordentliche) Abgeordnete nun selber eine Partei gründen oder sich einer nicht im Landtag vertretenden Partei anschliessen, stünde dieser Partei ebenfalls der jährliche pauschale Beitrag zu.» Somit könnte eine einzelne Person, die im Landtag vertreten ist und aus ihrer bisherigen Partei austritt, CHF 80'000 jährlich einfordern. Sie müsste dazu nur eine eigene Partei gründen. Die Vorgaben, die dabei an eine neue Partei gestellt werden, sind relativ gering. So würde ein finanzieller Anreiz zu Parteiaustritten geschaffen. Damit sich Parteiaustritte finanziell nicht lohnen, schlage ich eine Abänderung vor. In Anlehnung an den Vorschlag der Regierung gemäss Bericht und Antrag stelle ich den Antrag Art. 3 Abs. 3 wie folgt zu ändern: Zuerst kommt die bisherige Version: «Zusätzlich wird jeder der», dann kommt mein Einschub - bei der letzten Landtagswahl aufgetretenen und -, dann geht es wie gehabt weiter, «im Landtag vertretenen politischen Parteien ein pauschaler Beitrag von jährlich CHF 80'000 ausgerichtet». Es würde mich freuen, wenn Sie meinen Antrag unterstützen. So können theoretisch denkbare, hohe finanzielle Folgen ausgeschlossen werden. Zudem schaffen wir so keine Anreize für Parteiaustritte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die beiden Vorschläge, die für mich beide in die richtige Richtung zielen. Ich werde beide Anträge unterstützen. Ich hoffe, einer der Anträge wird eine Mehrheit erhalten. Nun zur Diskussion in der Finanzkommission, ein Gegenargument gegen den Vorschlag des Abg. Mario Wohlwend beziehungsweise meine Idee aus der 1. Lesung war von einem Mitglied: Wenn da bei einer kleinen Partei jemand austritt, nehmen wir einmal an, es würde jemand aus der Freien Liste austreten, dann wäre das ein Drittel, das dieser Partei verloren gehen würde. Deshalb sei es für kleine Parteien schwierig. Das war ein Gegenargument gegen den Antrag vom Abg. Mario Wohlwend, aber ich werde Ihren Antrag auch unterstützen. Ich finde auch den gut, Hauptsache einer dieser beiden Anträge findet eine Mehrheit, deshalb unterstütze ich beide. Denn es kann nicht sein, dass man hier so leichtfertig mit dem Geld umgeht. Worst Case hätten wir dann im Endeffekt 25-mal CHF 80'000 zu bezahlen. Das wird nicht stattfinden, aber wir sollten dem nicht noch Vorschub leisten, indem wir dieses Gesetz so verabschieden, wie es jetzt hier liegt. Da sollten wir jetzt schon präventiv einen Riegel vorschieben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte dann ganz einfach die Frage in die Runde geben, ob sich die beiden Anträge allenfalls anpassen liessen? Ich finde es beinahe schade, dass wir eine Kampfabstimmung haben, obschon eigentlich wahrscheinlich beide dasselbe Ziel verfolgen. Ich wäre allenfalls auch bereit ein Time-out zu gewähren, wenn das erwünscht wäre.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Besten Dank für das Wort. Wenn ich mir das so anhöre, könnte hier nicht ein Widerspruch in dieser Formulierung drin liegen: denn zusätzlich erhält jede politische Partei, die bei den Landtagswahlen aufgetreten ist, das ist ja der Einschub. Wenn man sich aber nach zwei Jahren abspaltet, dann ist man ja nicht mit dieser politischen Partei bei den Landtagswahlen aufgetreten. Dann fällt das ja. Also für mich ist das widersprüchlich, da sehe ich ein Problem.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei den Abg. Mario Wohlwend und Sascha Quaderer für Ihre Anträge. Ich würde beide Anträge unterstützen, würde es ebenfalls begrüssen wie Sie, Herr Präsident, ob die allenfalls kombinierbar wären. Mir persönlich steht jetzt der Antrag des Abg. Wohlwend eine Spur näher. Meines Erachtens sollte, soweit ich Sie verstanden habe, Herr Quaderer, die austretende Person überhaupt nichts erhalten. Eine proportionale Aufteilung, wie es der Abg. Wohlwend vorgeschlagen hat, entspricht jetzt eher meinen Vorstellungen. Aber wichtig erscheint mir einfach das übergeordnete Ziel, den Anreiz eines Austritts zu minimieren. Stellen wir uns vor, wir erhöhen diesen Betrag einmal auf beispielsweise CHF 150'000. Wenn wir diesen Betrag auf CHF 150'000 erhöhen würden, dann würde eine Person nach der heutigen Gesetzeslage, die aus einer Partei austritt und dann noch einen Verein gründet, was relativ einfach zu bewerkstelligen ist, einen Betrag von CHF 150'000 zuzüglich sämtlichen weiteren Zahlung, die das Landtagsmandat mit sich bringt, erhalten. Das ist meines Erachtens ein absoluter Fehlanreiz.Es kann Probleme innerhalb einer Partei geben und es kann Austritte geben. Von mir aus soll eine solche Person auch zu gewissen Teilen entschädigt werden, aber im Verhältnis zu der Gesamtpartei. Von dem her würde ich grundsätzlich den Antrag des Abg. Wohlwend unterstützen, würde aber auch Ihren Antrag unterstützen, Herr Abg. Quaderer, selbstverständlich. Wichtig, es sollen keine Anreize für eine Parteispaltung geschaffen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. In Bezug auf diese beiden Anträge, ich glaube es nochmals wichtig zu sehen, was für Beiträge überhaupt ausgerichtet werden. Es gibt das Bezügegesetz und da bekommen Sie direkt als Abgeordneter einen Beitrag, dann gibt es gemäss Art. 3 der Beiträge an die politischen Parteien, so heisst dieses Gesetz, eben einen Beitrag von CHF 710'000, der nach Massgabe der Anteile der Wählerstimmen zugeteilt wird. Dieser Beitrag geht an die Parteien, je nachdem, wie viele Wählerstimmen man erhalten hat, also dieser ist verhältnis-mässig. Und über was wir jetzt noch reden, sind diese CHF 80'000 oder davor CHF 55'000 - diese Pauschale. Alles andere wird aufgeteilt. Jetzt reden wir noch über diese Pauschale und ob diese Pauschale auch noch aufgeteilt werden soll. Diese Pauschale ist übrigens bei der FBP und VU gleich gross, wie bei der DpL und der Freien Liste. Also diese CHF 80'000 - hier gibt es nicht mehr oder weniger für jede politische Partei. Wir definieren jetzt hier, was eine politische Partei sein soll und was nicht. Die Idee der Regierung und früher einmal des Gesetzgebers war, dass eine politische Partei, die Geld erhalten soll, bei den Landtagswahlen angetreten sein sollte und dann bekommt man für die nächsten vier Jahre immer diese CHF 80'000. Das wäre jetzt bei beiden Vorschlägen beim ersten Satz und bei Ihnen im ganzen Satz gegeben. Wenn wir danach beginnen, bei der Aufspaltung noch zu definieren, was danach auch noch politische Parteien wären, wenn wir sagen, wenn man sich spaltet und dann ist man vertreten und dann bekommt noch einen Teil davon, dann wird man plötzlich auch noch zur politischen Partei, die im Landtag ist. Das ist aus Sicht der Regierung schwierig. Legistisch können wir so etwas nicht prüfen oder unterstützen. Wir verstehen zwar, was der Sinn dahinter wäre. Aber ich glaube, das Wichtige, was wir hier tun - hier geht es um die Beiträge an die politischen Parteien und wir sollten genau definieren, was eine politische Partei ist, und wir denken es wäre wichtig, wenn es eben die Parteien sind, die auch bei den Landtagswahlen auftreten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Ich kann die Argumentation des stv. Pascal Ospelt verstehen, aber gemäss meiner Sprachkompetenz ist es so, dass zuerst die Gelder ausbezahlt werden, und zwar an die angetretenen Parteien in der Landtagswahl, und da es ja während des Jahres zu einer Trennung kommen kann und es nicht immer ein sauberer Schnitt ist, ist es so, dass diese Ursprungspartei dann angehalten ist, das Geld proportional zu zahlen. Also man macht hier wieder - sprachlich -, ich glaube das versteht jeder, das Tor auf, wie es damals mit der Abspaltung der DpL von der DU eingetreten ist. Dann würde das Geld eigentlich aufgeteilt werden. Ich sehe es nicht ganz wie der Regierungschef. Wenn eine Abspaltung erfolgt - diese Gelder sind ja auch für das Marketing, für den Unterhalt. Auch mit der Argumentation der Freien Liste, wenn von drei sich jemand abspaltet, dann ist es auf beiden Seiten: Auf der einen Seite zwei Drittel und auf der anderen ein Drittel, aber die Gewichtung stimmt dann nach wie vor. Wenn man der Argumentation von Thomas Vogt folgt, wenn man den Anreiz minimieren möchte, dann ist es so, wie meine Mutter zu pflegen sagte, zum Streit gehören immer zwei Parteien dazu. Wer dann mehr Aktien hat, ist dann dahingestellt, aber es sollte beiden ein bisschen wehtun, sodass wir vermeiden, dass es überhaupt zu einer Aufsplitterung kommt.Wenn man jetzt Angst hat, dass es zu einer Abspaltung kommt und deshalb dem nicht zustimmt, dann finde ich es gegenüber den Wählern auch ein bisschen komisch, denn das suggeriert: Die Wahrscheinlichkeit ist latent vorhanden, dass es zu einer Abspaltung kommen kann. Auf der anderen Seite müssten alle daran arbeiten, dass es zu keiner Abspaltung kommt. Nur der vorliegende Antrag der Initianten macht in Gottes Namen Tür und Tor offen für eine Willkür. Also ich habe kein Jurastudium gemacht, aber bezüglich der Sprachkompetenz und mit der Begründung und den Materialien ist jedem klar, was da gemeint ist. Dass es nicht kompliziert wird und unter dem Jahr Abspaltungen vorkommen werden, das beugt dieser Vorschlag auch auf vor, weil die Ursprungspartei das Geld in Gottes Namen auszahlen muss. Wir alle hier drinnen hoffen, dass es nie der Fall ist, aber gegebenenfalls soll es aus meiner Sicht wehtun. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ein Wort zu Ihrem Vorschlag des Splittings, Herr Abg. Wohlwend: Die Gewichtung stimmt eben nicht ganz. Auch wenn Sie jetzt sagen, wenn sich von Dreien eine Person abspaltet, ist es dann natürlich 2:1, von dem her stimmt es rechnerisch schon. Aber dieser Sockelbeitrag ist grundsätzlich für die Parteien gedacht, dass sie ihre Arbeit machen können, und die Partei besteht ja nicht nur aus den drei Personen, die im Landtag vertreten sind. Da braucht es noch sehr viel mehr Arbeit im Hintergrund, damit man diese Arbeit überhaupt leisten kann. Und ja, das sage ich Ihnen als Vertreterin einer kleinen Partei: Es ist ein existenzbedrohendes Problem, wenn wir unser Budget um ein Drittel kürzen müssten und uns dann fragen müssen, wie wir unsere Geschäftsstellenleiterinnen bezahlen. Das mag vielleicht für den einen oder anderen hier drinnen kein grosser Betrag sein, für uns ist es fundamental. Wenn da einfach ein Teil wegfällt, dann sind beide bedroht. Die neue Partei, die sich abspaltet plus die Mutterpartei, die eben nicht mehr über die ausreichende Finanzierung verfügt. Wir haben hier keinen grossen Spielraum, dass man sagen kann, wir stecken das locker weg. Damit steigt das Risiko, dass die Diversifizierung hier im Landtag schrumpft. Das finde ich nicht erstrebenswert, dass die Parteienlandschaft schrumpft, weil man es sich finanziell nicht mehr leisten kann. Ich finde das wirkt der Stärkung des Landtags entgegen. Aus diesen Gründen bin ich ganz klar gegen den Vorschlag, den Sie hier vorbringen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wenn ich mir jetzt auch die Geschichte betrachte, das ist mir gerade erst jetzt in den Sinn gekommen: In der Regel werden doch die Rechte dieser austretenden Personen sowohl vom VGH als auch StGH geschützt. Ich denke, da haben wir jetzt diverse Rechtsprechungen erlebt, die das bestätigt haben. Wir haben ja gerade noch in diesem Landtag eine entsprechende Anpassung machen müssen. Nun, wenn wir den Vorschlag des Abg. Sascha Quaderer betrachten, habe ich ein wenig Angst, dass dann geklagt wird und dass dann wiederum ein VGH oder ein StGH sagen könnte, dass diese austretende Person sehr wohl einen gewissen Anspruch auf eine gewisse Grundfinanzierung hat. Dieses Restrisiko erkenne ich schon. Zumindest beim Vorschlag des Abg. Wohlwend könnte man sagen, immerhin hat sie oder er proportional einen Anteil erhalten. Ich bin auch kein Jurist, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass, rein rechtlich betrachtet, der Antrag des Abg. Wohlwend tendenziell einen Vorteil hat. Dass dann eben ein VGH oder StGH eher sagt, doch zumindest wurden diese Teilrechte geschützt. Diese Person hat einen Teilbetrag erhalten und nicht null. Null, da weiss ich nicht, was ein VGH oder StGH sagen wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident, guten Morgen zusammen. Ich kann den Antrag vom Abg. Sascha Quaderer unterstützen. Ich finde es richtig, denn wenn ich an eine Landtagswahl denke, dann wählen die Wähler die Kandidaten auf den Parteienlisten, und wenn jemand die Abg. Haldner-Schierscher auf der Liste der Freien Liste wählt oder den Abg. Mario Wohlwend auf der Liste der Vaterländischen Union, dann geht man ja davon aus, dass dieser Abgeordnete auch diese Partei vertritt. Dann will man nicht ein Privatprojekt, eine Privatpartei von einem Abgeordneten mitfinanzieren. Bei grossen Parteien mag das vielleicht nicht so ins Gewicht fallen, aber wenn man eine kleine Partei hat mit zwei Abgeordneten, dann kann es finanziell einfach auch sehr lukrativ sein, wenn man dann einfach noch einmal ein CHF40'000-Budget bekommt, dafür dass man dann eine private Partei gründet, von der der Wähler bei den Wahlen einfach nichts gewusst hat. Deshalb kann ich den Antrag von Sascha Quaderer unterstützen, müsste mich aber dann vermutlich als Notnagel auf den Antrag des Abg. Mario Wohlwend einlassen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Es scheint darauf hinauszulaufen, dass derjenige Antrag, über den zuerst abgestimmt wird, wahrscheinlich auch angenommen wird. Ich wäre nach wie vor froh, wenn wir vielleicht doch einen gemeinschaftlichen Antrag hätten.Abg. Sascha Quaderer
Danke. Es wurde noch eine Frage vom Abg. Thomas Vogt an mich gestellt. Ja, die austretende Person würde bei meinem Vorschlag nach meinem Verständnis nichts von dieser Pauschale bekommen. Das ist korrekt. Ich stelle es mir so vor: Es wäre nicht sachgerecht, wenn diese austretende Person, die eine neue Partei gründet, diese Pauschale beziehen könnte. Stellen Sie sich vor, jemand, der jetzt nicht im Landtag vertreten ist, gründet eine neue Partei, der- oder diejenige müsste auch zuerst bei den Landtagswahlen antreten und müssten dann eine 8-Prozent Hürde schaffen, damit sie in den Genuss dieser Pauschale kommen. Darum sehe ich nicht, warum jetzt jemand, der sich hier aus einer bestehenden Partei abspaltet, diese Pauschale bekommen soll. Dann zu den rechtlichen Bedenken, ich bin auch kein Jurist, ich habe einfach den Vorschlag aufgenommen, den die Regierung eingebracht hat. Ich nehme an, da hat es Juristen und diese haben sich das vermutlich auch überlegt, ob es korrekt ist oder nicht. Von dem gehe ich aus. Aber da würde ich den Herrn Regierungschef nochmals bitten, wie Sie zu diesem Vorschlage gekommen sind. Ich mache mir da jetzt keine Sorgen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Nur eine kurze Replik an die Abg. Manuela Haldner-Schierscher bezüglich divers. Die Auflage ist ja auch, dass eine Partei gegründet werden muss. Es kann nicht eine Einzelperson das Geld abgreifen. Dann hat ja mit ihrer Argumentation diese kleine Partei die gleichen Aufwendungen wie die Ursprungspartei sozusagen. Also deshalb, wenn ich darüber nachdenke bezüglich divers, greift dieses Mittel nicht. Klar, divers ist es dann wirklich, wenn man mit der Giesskanne an der ursprünglichen Variante festhaltet, dass jeder von diesen 25 Landtagsabgeordneten eine eigene Partei gründen kann und diese CHF80'000 abgreifen kann. Das kann dann schon gar nicht im Sinne des Wählers sein, weil dann ist er doppelt und dreifach beschiessen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Urteile vom Verwaltungsgerichtshof und Staatsgerichtshofs sind begründet. Da ist ein klares Urteil, wie das bei Abspaltungen, Austritten zu handhaben ist. Ich denke, damit kann man gut leben. Wenn jemand austritt, nur um das Geld abzuholen, dann ist dieser oder diese Gruppierung politisch sowieso tot. Das wird vom Volk nicht akzeptiert. Das kann einmal gemacht werden, dann ist es aber vorbei. Ich sehe die Gefahr nicht, dass da ein Austritt quasi geplant wird, um das Geld abzuholen. Das wird nicht goutiert. Für bei den letzten Landtagswahlen aufgetretenen politischen Parteien kann es genauso ein Anreiz sein, dass irgendein Verein einfach bei der Landtagswahl antritt und falls jemand austritt, diesen dann zu sich holen könnte. Das kann auch umgangen oder irgendwie ausgenutzt werden. Wenn jemand derartig handelt und nicht im Sinne des Gesetzes und der Verfassung, dann ist es sowieso daneben. Also ich glaube nicht, dass das gross Fuss fassen wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wenn ich die Ausführungen des Herrn Regierungschefs richtig interpretiere oder auffasse, dann sind an und für sich beide Anträge, je länger wir darüber diskutieren, hier fehl am Platz, dass beide Anträge hier keinen Platz haben, weil es hier um einen Sockelbeitrag geht. Also, wenn jemand austritt, erhält er dann wahrscheinlich von diesem Topf von diesen CHF710'000, der auf die Mandate aufgeteilt ist, denn je nachdem hat die Partei entsprechendes Geld enthalten, dass dann diesen Leuten ein Anteil zur Verfügung steht. Ich würde sehr vorsichtig sein. Wir haben jetzt in der Vergangenheit einige Male, wenn etwas mit Landtagsmandat zu tun gehabt hat oder Landtagswahlen mit diesen Ad-hoc-Entscheidungen oder Entscheidungen, die wir hier ohne richtige Berücksichtigung der Verfassungsintensionen getroffen haben, immer wieder bei den Gerichten Schiffbruch erlitten. Also hier ad hoc etwas einfügen, um dann wiederum zurückgepfiffen werden zu müssen, müssen wir sehr vorsichtig sein. Das würde ich mir hier nochmals gut überlegen. Ich möchte aber vom Herrn Regierungschef vielleicht nochmals bestätigt wissen, ob jetzt diese beiden Anträge am richtigen Ort sind? So wie ich den Regierungschef verstanden habe, geht es hier um Sockelbeiträge und diese sind auch überschaubar. Und zu argumentieren, dass 25 Abgeordnete jetzt austreten würden, um diesen Beitrag zu holen, ist sehr weit hergeholt und damit irgendwie einen solchen Antrag zu begründen, ist jetzt schon irgendwie vermessen. Also ich würde sagen: eine vernünftige Lösung.Dann habe ich es auch so, wie die Abg. Haldner-Schierscher es ausgedrückt hat. Es ist ja auch nicht unbedingt wahnsinnig etwas Schlechtes, wenn es eine Diversifizierung von Parteien im Parlament gibt. Deshalb ist auch die Hürde, so wie sie heute ist, im Rahmen. Und ich würde hier nicht etwas überspannen, insbesondere, wenn wir uns auf dem Eis bewegen, was die Landtagsmandate und Landtagswahlen betrifft.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Nur eine kurze Replik an den Abg. Wohlwend. Vielleicht habe ich mich auch ungünstig ausgedrückt, das möchte ich nicht ausschliessen. Der Verlust der Diversität durch die Aufteilung dieses Sockelbeitrags bedeutet in meinen Augen, dadurch riskiert man den Bestand der aufgetretenen kleinen Partei. Allenfalls auch den Bestand, aber das ist wieder ein anderes Thema, dieser neuen Partei, die sich da bildet. Ganz nach dem Motto, es muss sich ja keine Partei bilden, im Gegenteil, es kann ja auch eben dieser Sockelbeitrag aufgeteilt werden nach dem Motto, zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben. Das ist das Problem, das sehe ich darin. Das heisst, ich nehme jetzt die Freie Liste als Beispiel, wir müssen diesen Beitrag aufteilen, 2:1, die Mutterpartei kriegt zwei Teile, der abgespaltene Teil diesen anderen Drittel. Das gefährdet die Existenz einer kleinen Partei. Das müssen wir uns einfach bewusst sein. Die Luft ist finanziell dünn. Damit gefährden Sie, dass diese Partei bei den nächsten Wahlen nicht mehr existiert. Das empfinde ich als Verlust. Nicht nur in der Biodiversität, sondern auch in der Parteienlandschaft. Ich bin sowieso überzeugt, dass es ein Riesenverlust wäre, wenn es die Freie Liste nicht gibt. Aber ich bin sicher und das höre ich auch manchmal aus Ihren wertschätzenden Beiträgen, dass es auch hier geschätzt wird, dass sich auch andere Stimmen aus einer anderen Optik hier mit beteiligen. Dadurch, weil eben die finanzielle Decke dann relativ schmal ist, riskieren Sie mit dieser Aufteilungsvariante einfach eben die Existenz etablierter Kleinparteien. Davor möchte ich einfach warnen. Da habe ich es auch mit, ich weiss gar nicht mehr, wer es gesagt hat: keine Experimente jetzt in diesem Bereich. Da bin ich dann schon für die Variante, nicht nur aus Eigennutz, sondern in der Gesamtbetrachtung vom politischen System Liechtensteins, dass man hier etwas grosszügiger ist. Denn ich bin auch überzeugt, auszutreten aus einer Partei, warum auch immer, eine neue Partei zu gründen, das ist kein Spaziergang, den man eben mal kurz beim Kaffee bespricht und das so leichtfertig durchzieht. Da wäre ich für eine Variante: lieber grosszügiger und dafür nicht zu riskieren, dass wir hier einen Biodiversitätsverlust im Landtag erleiden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich bin Jurist und ich bin auch Rechtsanwalt, genau wie der Abg. Thomas Vogt. Ich bin aber kein Experte, wenn es um Legistik geht. Ich habe zwar einmal beim Rechtsdienst in der Regierung ein Praktikum gemacht, aber das war dann auch alles, was ich in diesem Bereich gemacht habe. Was ich aber habe, ich habe ein Meinung zu diesen zwei Vorschlägen oder Anträgen des Abg. Wohlwend und auch des Abg. Quaderer. Was auch häufig bei Juristen passiert, sie sind sich nicht einig und sie haben nicht dieselbe Meinung. So steht mir beispielsweise der Antrag des Abg. Quaderer wesentlich näher als derjenige des Abg. Wohlwend, und zwar aus folgenden Gründen. Ich nehmen hier das Beispiel der Aufspaltung der DU in DU und DpL. Als die Abgeordneten der jetzigen DpL sich von der DU verabschiedet haben oder dort ausgetreten sind, war die DpL noch keine Partei, so wie ich es in Erinnerung habe. Und somit hätte sie dann auch keinen Anspruch auf irgendwelche Gelder daraus gehabt. Das ist der eine Punkt. Es hätte dann aber auch für die DU bedeutet, wie es eben die Abg. Haldner-Schierscher gerade auch ausgeführt hat, die Planungssicherheit, die man auch als Partei für eine ganze Legislaturperiode macht, wäre dahingefallen, wenn man diesem Antrag des Abg. Wohlwend folgen würde. Das sehe ich auch kritisch. Ich möchte auch diese Vielfalt der Parteien und Meinungen hier im Landtag erhalten wissen. Zudem wurden diese VGH- und StGH-Urteile immer wieder einmal erwähnt. Diese beurteilen das Recht zum Zeitpunkt, der im Anlassfall anwendbar war. Wenn wir jetzt hier, heute an diesen Rechtsnormen etwas verändern, dann ist es äusserst fraglich, ob diese Rechtsprechung überhaupt noch zur Anwendung kommt. Darum bringt es gar nichts, wenn wir uns einmal pauschal auf dieses Gerichtsurteil oder diese Entscheidungen berufen. Das kann nur das entsprechende Gericht, der Verwaltungsgerichtshof als höchstes ordentliches Verwaltungsgericht oder der Staatsgerichtshof als unser Verfassungsgericht dann machen. Das ist eben auch ein Grund, warum ich dem Antrag des Abg. Wohlwend nicht zustimmen kann, aber sehr wohl demjenigen des Abg. Quaderer. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Vielen Dank für das Wort. Sofern man überhaupt eine Regelung für Parteienspaltung will, muss diese Thematik Parteienspaltung von Grund auf neu aufgegleist werden. Es sollte nicht hier jetzt in einer Schnellschussaktion vorgenommen werden. Es könnte auch möglicherweise verfassungswidrig sein, zum Beispiel beim Gleichbehandlungsgrundsatz. Es ist ja nicht so einfach, wie es hier immer dargestellt wird. Jede Partei muss dem Grundsatz des Parteifinanzierungszwecks nachleben. Für die Zwecke der politischen Bildung, der Öffentlichkeitsarbeit und der Mitwirkung an der politischen Willensbildung. Damit die Gelder nicht zweckentfremdet werden können, muss viel mehr die zweckkonforme Verwendung der Mittel sichergestellt werden. Und nochmals, wenn wir von diesen CHF 80'000 Sockelbeitrag ausgehen und es gibt Austritte, verlieren die grossen Parteien dabei nur einen kleinen Teil des Betrages. Bei einer Parteigrösse von zehn Abgeordneten, würde ein Abgeordneter, der seiner angestammten Partei den Rücken kehrt, CHF 8'000 für seine neue Partei erhalten. Bei einer Parteigrösse von vier Abgeordneten, bei Abspaltung eines Abgeordneten, sind dies CHF 20'000 für seine neue Partei. Gehen wir davon aus, dass es eine Einmannpartei wäre, bekäme er alles und die angestammte Partei hätte gar keine Finanzierung mehr. Das kann kaum im Sinn und Zweck der Parteienfinanzierung sein. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Wie leicht man doch die Vergangenheit vergisst. Bei einer Abspaltung muss es ja nicht zwangshalber, eine Person sein, sondern es können auch wie in Ihrem Fall mehrere sein. Auch bei einer Grosspartei, man kann zwar argumentieren, dass es finanziell nicht so weh tut, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer 50:50-Spaltung kommt ist auch nicht wesentlich kleiner, als nur wenn einer geht. Weil dann sind etwelche Probleme vorhanden und dann kann es durchaus sein, dass es zwei Lager gibt und nachher ist es auch eine 50:50-Entscheidung. Also diese Argumentation mit arithmetischen Mitteln hier zu rechnen, spiegelt aus meiner Sicht nicht die Realität. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe noch ein paar Fragen bekommen und möchte deshalb noch ein paar Ausführungen machen. Ich glaube, das Allerwichtigste, was wir uns hier nochmals vor Augen führen müssen, ist, dass es eben einen VGH-Entscheid und jetzt auch einen StGH-Entscheid gegeben hat, der nicht ganz unerheblich ist, auf das, was wir hier tun. Vor diesem VGH-Entscheid bei der Spaltung der DpL ist man nicht davon ausgegangen, dass man hier diese CHF80'000 würde aufteilen müssen. Das war auch aus unserer Sicht nicht die Intention damals des Gesetzgebers. Jetzt, nach diesem Urteil ist es aber klar, dass man das in Zukunft so auslegen würde. Das heisst eine Spaltung oder wenn jemand austritt und sich irgendwo anschliessen würde, das wurde schon ausgeführt, dann hätte er grundsätzlich diesen Anspruch, wenn er dann eine Partei gründet oder irgendwo beitritt. Das ist halt eine Änderung, die sich in den letzten Jahren ergeben hat. Mit dem StGH-Urteil, das wir später noch anzuschauen haben, ist auch davon auszugehen, dass inskünftig so geurteilt werden würde, dass auch ein stv. Abgeordneter grundsätzlich im Landtag vertreten ist oder eine im Landtag vertretende Partei wäre, wenn er dann hier einsitzt und deshalb auch in diesen Kreis kommen würde. Ich glaube, das sind die Fakten, die durch diese Urteile geschaffen wurden, diese müssen natürlich auch berücksichtigt werden. Der Abg. Wendelin Lampert hat Angst, das ist vielleicht das falsche Wort, aber er hat doch eine gewisse Befürchtung von neuerlichen Urteilen dieser Höchstgerichte geäussert. Ich glaube, das ist ein übliches Vorgehen, dass es dort Urteile gibt, dass aber auch der Gesetzgeber sagt, mit diesem Urteil gehen wir so um. Sie haben ja den Vorschlag bei Traktandum 27, wie Sie damit umgehen. Hier kann man auch damit umgehen und sagen, bei der Parteienfinanzierung fassen wir das jetzt so, wie wir das eigentlich denken. Der Gesetzgeber ist ja durchaus eine sehr hohe Instanz bei uns im Land und so sollte man sich auch an diese Gesetze halten. Ich hätte diese Befürchtung nicht, sondern würde sagen: Was wollen wir eigentlich? Wollen wir die Parteien hier unterstützen oder wollen wir die Spaltung regeln oder wollen wir schauen, dass es eine Aufteilung gibt? Das kann man auch wollen, das müssen Sie wissen, was Sie dort tun wollen. Das Gesetz heisst eben Gesetz zur Finanzierung der politischen Parteien, deshalb sollten diese auch im Zentrum stehen und von der Regierung gut gefasst werden. Vielleicht noch eine kurze Ergänzung, der Herr Landtagspräsident hat ausgeführt, ob man sich vielleicht bei diesen beiden Anträgen finden könnte. Ich glaube, es sind unterschiedliche Anträge. Der eine ist deutlich weitergehend und würde auch die Spaltung definieren, der andere definiert, was die Partei ist. Vielleicht findet man sich in einem Time-out, das mag wohl sein. Ich muss es jetzt einfach noch etwas zum Gleichheitsgrundsatz ausführen, das Thema Gleichheit wurde noch ausgeführt. Wir sollten einfach schauen, Gleichheit heisst halt, wenn man die Parteien einheitlich definiert, dann ist es dann so. Dann bekommen die, die zur Landtagswahl angetreten sind einen Beitrag und die, die nicht beigetreten sind, nicht. Wenn wir eine Spaltung auch noch definieren, definieren wir neue Parteien und dann haben wir ein Thema mit dem Gleichheitsgrundsatz. Das sehe ich schon so. Aber das ist meine Ansicht, die könnten wir dann von dem entsprechenden Gericht dereinst wieder bestätigen oder verwerfen.Zum Abg. Sascha Quaderer, er hat mich gefragt, wie denn die Regierung zu diesem Vorschlag gekommen ist. Na ja, ich kann auf das Dokument, das Sie haben, verweisen. Die Regierung hat eigentlich relativ ausführlich in diesem Bericht und Antrag ausgeführt, warum sie denkt, dass es wichtig ist. Ich bedauere ein bisschen, dass die Initianten nicht auf die 2. Lesung wenigsten ein bisschen darauf eingegangen sind, sondern einfach gesagt haben, die Regierung hat halt etwas geschrieben, das ist uns aber ein bisschen egal. Das kann man so machen. Ich hätte es begrüsst, wenn man sich materiell mit dem Punkt auseinandergesetzt hätte. Es ist jetzt aber nicht so, jetzt bin ich dankbar, dass Sie sich heute doch mit dem Thema befassen. Und vor allem auch, dass man sieht, da haben wir ein Thema und es gibt jetzt auch Vorschläge, wie man das Thema aus meiner Sicht auch richtig angehen kann. Dann hat der Abg. Johannes Kaiser noch gefragt, ob Sie mich richtig verstanden haben, dass hier beide Anträge hier fehl am Platz seien. Nein, Anträge sind grundsätzlich nie fehl am Platz. Mir war es nur wichtig, nochmals einzuordnen, dass wir verschiedene Bezüge auf der einen Seite und Beiträge an die Parteien haben und hier über die Pauschale sprechen und auch über die Definition, was denn eine Partei ist und was nicht. Insofern sind die Anträge schon am richtigen Ort. Zur Abg. Manuela Haldner-Schierscher, Sie haben das Beispiel von 2:1 oder 1:2 in Ihrem Fall ausgeführt im Vorschlag des Abg. Mario Wohlwend. Nach dem StGH-Urteil ist das nicht mehr so sicher, ob das dann 2:1 wäre, sondern Sie haben dann fünf Mandatare allenfalls, weil man die Stellvertreter mitrechnen muss. Also dann müsste man dann 4:1, 3:2 oder was auch immer teilen. Das zeigt ein bisschen, irgendwann wird irgendjemand in diesem Land das Thema der Wählergruppe fassen müssen. Ich denke, wahrscheinlich wird es uns hier drinnen treffen oder die nächsten, die hier drinnen sitzen. Aber wir haben heute mit dem Wählergruppenbegriff, dem Parteienbegriff, dem Fraktionsbegriff einfach noch eine offene Flanke und die erreicht uns jetzt bei dieser Diskussion wieder. Diese lösen wir heute aber ganz gewiss nicht. Insofern wäre ich sehr dankbar, wenn Sie im Sinne der Regierung dem Antrag des Abg. Sascha Quaderer zustimmen könnten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Beim ersten Punkt gehe ich natürlich mit dem Regierungschef überein, mit dem zweiten natürlich weniger. Kleine Rückmeldung an die DpL: Was jetzt vermutlich passieren wird, ist, dass über meinen Antrag zuerst abgestimmt wird. Wenn dieser abgelehnt wird, dann wird die Wahrscheinlichkeit relativ gross sein, dass der Antrag vom Abg. Sascha Quaderer angenommen wird. Ich weiss nicht, ob das dann in Eurem Sinne ist, denn nach meiner Einschätzung, das ist nur eine politische Einschätzung, diese kann natürlich hundert Prozent falsch sein, wird der vorliegende Antrag der Initianten hier nicht durchkommen. Also ist die Wahl aus meiner Sicht zwischen meinem Antrag und dem Antrag des Abg. Quaderer. Was ich gemäss der Debatte verfolgt habe, sind alle drei Varianten möglich, aber das, was ich jetzt an Stellungnahmen gehört und eingeordnet habe, stützt meine Einschätzung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also wenn dann kein Antrag auf ein Time-out kommt, werde ich einfach abstimmen lassen.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich bin in einem Punkt nicht einig mit Ihnen, Herr Abg. Wohlwend, wenn Sie sagen, der Antrag der Initianten wird nicht eine Mehrheit finden. Es ist immer noch möglich, dass er eine Mehrheit findet, wenn der Antrag von Ihnen keine Mehrheit findet, der des Abg. Quaderer keine Mehrheit findet, dann kommt der dritte Antrag zum Tragen und dann stimmen wir dann darüber ab. Aber wenn wir dafür auch keine Mehrheit finden, dann bleibt es so, wie es ist. Besten Dank. Ich glaube, wir können jetzt abstimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann wiederhole ich das, was ich schon des Öfteren wiederholt habe, nämlich, dass es immer auch möglich ist, wenn ein Antrag nicht angenommen wird, dass man dem nächsten Antrag zustimmt und hoffentlich dann zu allermindest dem dritten Antrag. Sonst wäre die Übung vergebens gewesen. Also ich bitte die beiden Antragsteller Ihren Antrag nochmals im Wortlaut zu wiederholen, damit wirklich alle wissen, worüber wir abstimmen. Wer möchte zuerst?Abg. Mario Wohlwend
Ich stelle den Abänderungsantrag zu Art. 3 Höhe der Beiträge, Abs. 3, dieser lautet wie folgt: Zusätzlich erhält jede politische Partei, die bei den Landtagswahlen aufgetreten und im Landtag vertreten ist, einen jährlichen Pauschalbeitrag von CHF80'000. Im Falle einer Spaltung einer Partei nach der Landtagswahl, aus dem eine oder mehrere neue Parteien hervorgehen, werden die CHF80'000 auf die politischen Parteien im Verhältnis Landtagsmandate aufgeteilt. Die Verteilung erfolgt nach dem Verhältnis der abgespaltenen Mandate zu den Gesamtmandaten der bei der Landtagswahl aufgetretenen politischen Partei. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke. Also meine Version des Art. 3 Abs. würde wie folgt lauten: Zusätzlich wird jeder der bei der letzten Landtagswahl aufgetretenen und im Landtag vertretenen politischen Parteien ein pauschaler Beitrag von jährlich CHF80'000 ausgerichtet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kommen wir zu den Abstimmungen über Art. 3 Abs. 3. Ich lasse zuerst über den Antrag des Abg. Mario Wohlwend abstimmen, weil er auch in meinem Empfinden der weiterführende ist und dann über den Antrag des Abg. Sascha Quaderer und falls notwendig, auch noch über die Vorlage der Initiative. Wer dem Antrag des Abg. Mario Wohlwend zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen nicht zugestimmt. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Sascha Quaderer ab. Wer dem Antrag des Abg. Sascha Quaderer zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung, wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt, wir haben Traktandum 4 abgeschlossen. Dann machen wir jetzt Mittagspause bis 13:50 Uhr. Mittagspause (von 12:05 bis 13:50 Uhr)
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