Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2023) (Nr. 111/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herrn Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 10: Bewilligung von Nachtragskrediten I/2023. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nummer 111/2023. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Mit dem Vorschlag 2023 wurde für das liechtensteinische Landesmuseum ein Staatsbeitrag in der Höhe von CHF 3,175Mio. genehmigt. Gemäss dem uns nun vorliegenden Nachtragskredit sah sich der Stiftungsrat des liechtensteinischen Landesmuseums gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Direktor aufzulösen, was in der Folge in verschiedenen Bereichen zu erheblichen Mehrkosten geführt hat. Diese ausserordentlichen Kosten, die in der Grössenordnung von CHF 346’000, basierend auf den Beschlüssen im Stiftungsrat, resultieren und nun in einem Nachtragskredit über CHF 250’000 münden.In der Eignerstrategie zu den Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Ziele unter Abs. 4.2 wird ausgeführt, ich zitiere: «Bei vertraglichen Verpflichtungen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, ist das zuständige Ministerium vorgängig zu informieren.» Und weiter: «Wesentliche Abweichungen vom Budget sind mit dem zuständigen Ministerium zu besprechen. Eine Verschuldung ist nicht zulässig.»Dazu meine Fragen: Sofern ein Entscheid im Stiftungsrat dazu geführt hat, dass dieses Budget 2023 wesentlich überschritten wird, würde ich gerne von Ihnen, Herr Kulturminister, erfahren, zu welchem Zeitpunkt Sie in diesen Entscheid für eine Interimslösung einbezogen wurden, also vorgehend zum Beschluss im Stiftungsrat oder erst im Nachgang. Ich gehe davon aus, dass zum Entscheidungszeitpunkt ebenso klar ersichtlich war, dass für eine Budgetüberschreitung in diesem Ausmass, falls grob nach Adam Riese nachgerechnet, ein Nachtragskredit notwendig werden wird. Im Protokoll der Finanzkommission 12/23 ist nachzulesen, dass der Stundensatz für den externen Interimsmanager hoch sei. Ich stelle meine Frage konkreter: Wurde der Interimsmanager in der Kompetenz vom Stiftungsrat in Eigenregie angestellt oder mit ihrer Freigabe und dem Bewusstsein dieser Budgetüberschreitung? Weiter würde ich dann auch gerne von Ihnen erfahren, was passieren würde, wenn diesem Nachtragskredit allenfalls nicht entsprochen würde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Bei der Familienhilfe wird ein Nachtragskredit von CHF 400'000 beantragt. Bei diesem Betrag ist eigentlich klar, der Beitrag des Landes folgt der Leistung. Bei mehr Leistung wird auch der Betrag höher, den das Land zu leisten hat. Dieser Nachtragskredit ist meiner Ansicht nach unbestritten. Wenn jemand etwas dagegen einwendet, dann müsste sicherlich der Mechanismus für diese Leistungsvereinbarung genauer angeschaut werden. Im Museum gab es sicher sehr strube Zeiten und ich danke allen Mitarbeitern für ihren Einsatz im Museum und auch für ihren Durchhaltewillen. Froh bin ich, dass dort jetzt ein Neustart erfolgen kann, dass eine Nachfolge gefunden wurde. Ich denke aber auch, dass diese Nachfolge sicher noch einiges vom Vorgänger aufarbeiten muss oder auch noch einiges aufdecken wird. Das erwartete Defizit von CHF 228’000 entspricht sozusagen fast dem Nachtragskredit von CHF 250’000. Eigentlich wird dieses Defizit nur von diesen ausserordentlichen Aufwendungen, die der Abg. Vogt schon angesprochen hat, erwirkt. Dabei sind drei Bereiche im Bericht ausgearbeitet. Juristisches Fachwissen wurde benötigt, ein externer Interimsmanager und ebenfalls die Neuausschreibung. Dazu würde mich interessieren: Wie lange war der Interimsmanager im Amt? Und die zweite Frage: Wie ist die Verteilung der ausserordentlichen Aufwände auf diese drei Bereiche, juristisches Fachwissen, externer Interimsmanager und Neuausschreibung in Prozenten? Damit wir ein Gefühl bekommen, welcher Bereich wirklich der ausschlaggebende Punkt war. Den Nachtragskredit nicht zu geben, würde bedeuten, dass das Eigenkapital aufgefressen werden würde und sozusagen grössere Probleme im Betrieb entstehen würden. Am meisten Mühe habe ich mit den ausserordentlichen Aufwänden. Ich war nicht bei den Stiftungsratssitzungen dabei, ich habe Vertrauen eigentlich in den Stiftungsrat, aber stelle doch auch die Frage, ob dieser externe Interimsmanager wirklich die beste Lösung war oder einfach ein Schnellschuss. Aber vielleicht können Sie dazu noch nähere Ausführungen machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich habe auch noch eine Frage zum Landesmuseum. In mehreren Berichten und auch hier auf der Seite 7 im Nachtragskredit wird festgehalten, dass die Mitarbeitenden im Landesmuseum seit Längerem überlastet seien. Hier würde mich interessieren, kann das konkretisiert werden: seit Längerem? Und wieso wurde auf diese Situation nicht reagiert, nachdem sie den Entscheidungsträgern offensichtlich schon seit Längerem bekannt ist. Das würde mich noch interessieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Wie von der Abg. Karin Zech-Hoop ausgeführt, ist der erste Kredit bezüglich der Familienhilfe Liechtenstein und der Lebenshilfe aus meiner Sicht unbestritten, weil die Unterstützung kommt dann ja den Hilfsbedürftigen zugute und ist ja geknüpft an die Leistungsvereinbarung. Vielleicht könnte man gegebenenfalls einmal die Leistungsvereinbarung ansehen, wie sie ausgestattet ist. Aber dieser Punkt ist für mich unbestritten, also somit die CHF 401'000 für die beiden Institutionen.Dann zum Punkt Landesmuseum: Da sind schon einige Fragen gestellt worden. Ich hätte da noch ein paar ergänzende Fragen. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist die fristlose Kündigung am 25. Mai erfolgt, also die Kündigung des Direktors ist am 25. Mai ausgeprochen worden. Unmittelbar danach ist dann auch die Interimsführung bestellt worden. Da würde mich auch interessieren, wie der Kostensatz war. Denn da wusste man schon, dass die Rekrutierung sicherlich länger oder vermutlich bis zu einem halben Jahr dauern wird. Dann konnte man, wenn man den Kostensatz hat, relativ einfach hochrechnen, welche Kosten hier ungefähr auf die Institution zukommen. Also das würde mich interessieren. Und wenn ich mir das Datum anschaue, 25. Mai und jetzt haben wir Dezember und werden mit dem Nachtragskredit begrüsst. Die Ausführung in der Eignerstrategie sagt ja ganz klar, wie es mein Vorredner Günter Vogt ausgeführt hat, eine Verschuldung ist nicht zulässig. Deshalb sind diese Antworten natürlich nicht trivial. Es ist also sehr wichtig, diese Anstellung, wie natürlich auch die Aufteilung der verursachten Kosten, wie es auch die Abg. Karin Zech-Hoop wissen möchte. Wie ist die Verteilung? Das ergibt sich natürlich dann auch über den Kostensatz. Deshalb, weil das aus meiner Sicht zwei unterschiedliche Nachtragskredite sind, stelle ich den Antrag, getrennt darüber abzustimmen. Und warte jetzt zuerst einmal die Antworten ab. Vorerst wäre das einmal alles gewesen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Es liegen heute zwei Nachtragskredite vor, die beide aus meinem Bereich stammen. Erwähnen möchte ich noch, dass es die erste Sammelvorlage in diesem Jahr ist. Das ist ja grundsätzlich erfreulich, dass wir mit der Nummerierung I im Dezember-Landtag starten. Noch erfreulicher wäre, wenn wir gar keine Sammelvorlage in diesem Jahr gehabt hätten. Da denke ich, kann ich für alle meine Kolleginnen und Kollegen in der Regierung sprechen. Das ist auch unser Ziel, dass das, wann immer möglich, eben nicht benötigt wird.Zuerst zur Familienhilfe: Hier sind CHF 401’000 beantragt. Ziel der ambulanten Betreuung und Pflege ist es, die Menschen aller Altersgruppen so lange und so selbstbestimmt wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld belassen zu können. Insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung kommt der ambulanten Betreuung und Pflege eine immer grössere Bedeutung zu. In Liechtenstein wird die ambulante Betreuung und Pflege insbesondere durch die Vereine Familienhilfe Liechtenstein sowie die Lebenshilfe Balzers erbracht. Hierfür wurde mit den Vereinen eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen, wonach das Land einen leistungsabhängigen Landesbeitrag für die erbrachten Leistungen gewährt. Mit der budgetierten Leistungsmenge ergibt sich ein maximaler Landesbeitrag. Die Familienhilfe Liechtenstein hat im Rahmen der Ausarbeitung einer aktuellen Einschätzung erkannt, dass die budgetierten Mittel nicht ausreichen werden, und einen Nachtragskredit beantragt. Die Budgetabweichung bei der Familienhilfe Liechtenstein beläuft sich auf gesamthaft CHF 375’000, was einem Plus von 9,6 Prozent entspricht. Die Spitex beziehungsweise KVG-Leistungen sind mit minus CHF 30’000 beziehungsweise minus 2,9 Prozent leicht unter Budget. Des Weiteren sind die Leistungen in der Betreuung beziehungsweise Hauswirtschaft mit CHF405’000 beziehungsweise 14,2 Prozent deutlich über dem budgetierten Wert. Die Steigerung im Bereich Betreuung Hauswirtschaft lässt sich damit erklären, dass die Anzahl der Betreuungsstunden in der Säuglings- oder Kleinkinderbetreuung sich mehr als verdoppelt hat und dass rund 9 Prozent mehr Klientinnen und Klienten in der Altersgruppe von 0 bis 79 Jahren sowie 6 Prozent mehr in der Altersgruppe ab 80 Jahren betreut wurden.
Auch die Lebenshilfe Balzers hat im Bereich Familienhilfe bei der Spitex beziehungsweise den KVG-Leistungen eine Budgetüberschreitung in Höhe von CHF 26’000 Franken oder plus 8,9 Prozent angezeigt. Dieses ist einerseits durch einen Anstieg der Klientinnen und Klienten um 6,7 Prozent sowie andererseits durch die generell älteren und betreuungsintensiveren Klientinnen und Klienten begründet. Aus all diesen Gründen hat die Regierung beantragt, der Landtag wolle für das Jahr 2023 für die Familienhilfe Liechtenstein sowie die Lebenshilfe Balzers aufgrund der höheren prognostizierten Leistungsmengen als im Voranschlag 2023 den beantragten Nachtragskredit bewilligen und dem Finanzbeschluss genehmigen. Abschliessend möchte ich bei dieser Gelegenheit den Familienhilfen Liechtenstein, also konkret der Familienhilfe Liechtenstein und der Lebenshilfe Balzers und allen Mitarbeitenden für ihre geschätzte und wertvolle Arbeit herzlich danken. Bei ihren Voten beziehungsweise Fragen war nur eine am Rande mit dabei, die die Familienhilfe betrifft, und zwar die Frage des Abg. Mario Wohlwend nach den Leistungsvereinbarungen, dass diese in Zukunft überarbeitet werden sollten. Das werden sie, also die Familienhilfe Liechtenstein wird ja auf den 1. Januar 2024 von einem Verein in eine öffentlich-rechtliche Struktur überführt und für diese öffentlich-rechtliche Struktur, also eine Stiftung öffentlichen Rechts, ist dann natürlich auch eine neue Leistungsvereinbarung auszuarbeiten. Also dieser Punkt wird auf jeden Fall adressiert mit Wirkung per 1. Januar 2024.Zum zweiten Punkt, zum Landesmuseum. In Bezug auf das Landesmuseum lässt sich der beantragte Nachtragskredit mit den ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem ehemaligen Direktor begründen. Das war ein Entscheid des Stiftungsrats. Ich bin aber überzeugt davon, dass das die einzig richtige Möglichkeit gewesen ist. Leider hatte dieser Entscheid auch erhebliche finanzielle Konsequenzen. Es waren ausserordentliche Aufwendungen für die interimistische Geschäftsleitung, für juristische Beratung, die Neuausschreibung der Stelle sowie zusätzliche Sitzungen des Stiftungsrates notwendig. Diese Kosten konnten aus den vorhandenen Reserven nicht vollständig gedeckt werden. Gleichzeitig zeigt die positive Entwicklung der Eintritte und der Shop-Einnahmen, die 70 Prozent beziehungsweise 17 Prozent über dem Budget liegen, dass das Landesmuseum ohne diese ausserordentlichen Kosten auf einem guten Weg ist. Es freut mich, dass der Stiftungsrat mit der Andrea Kauer Loens, die bislang das rätische Museum in Chur leitet, eine gute Lösung für die neue Leitung gefunden hat. Frau Loens bringt umfangreiche Erfahrungen im Museumsmanagement und eine beeindruckende Erfolgsbilanz mit. Sie war an ihren bisherigen Arbeitsplatz verantwortlich für die strategische Ausrichtung, das Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm sowie die Sammlungspflege und Erweiterung. Während dieser Zeit konnte Sie die Institution als modernes und lebendiges Haus positionieren und ein breites Zielpublikum erreichen. Ich bin zuversichtlich, dass das Landesmuseum im kommenden Jahr unter neuer Leitung viel erreichen kann. Als Grundlage dafür braucht es aber eine finanzielle Grundlage. Deshalb hoffe ich auf eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Dann gehe ich gerne auf Ihre Fragen ein, zunächst auf die Fragen des Abg. Günter Vogt. Das Ministerium wurde im Nachgang zur Entscheidung vom Stiftungsrat informiert, also der Stiftungsrat hat den Entscheid über die Interimsleitung getroffen und das Ministerium dann anschliessend informiert. Das Ausmass der budgetären Konsequenzen war zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar oder es wurde auf jeden Fall deutlich tiefer eingeschätzt. Der Aufwand für die interimistische Leitung war, das hat sich jetzt übers Jahr gezeigt, deutlich höher als erwartet. Vielleicht kurz zur Erklärung: Bei dieser Interimsleitung wurde eine Lösung mit einem Stundensatz gefunden, also die Person wird auf Stundenbasis beschäftigt, und zwar nur so lange, wie sie benötigt wird und auch nur zum Ausmass, wie sie benötigt wird. Also wenn Mehrarbeit anfällt, hat man da die Flexibilität, diese Person mehr in Anspruch zu nehmen. Wenn weniger Arbeit anfällt, kann man das entsprechend wieder reduzieren.Ich habe das in meinem Votum ausgeführt. Ich bin der Überzeugung, dass der Stiftungsrat seiner Verantwortung nachgekommen ist. Die Verantwortung hat er wahrgenommen, in dem das Arbeitsverhältnis des ehemaligen Direktors eben gekündigt wurde. Gleichzeitig hat der Stiftungsrat aber auch die Verantwortung wahrgenommen, dass er eine operative Leitung auch für diese Überbrückungszeit sichergestellt hat. Ich kann in diesem Zusammenhang auch sagen, dass das Ministerium sich an den Stiftungsrat gewandt hat und gebeten hat, dass diese Kosten so stark wie möglich eingedämmt werden können. Ergo, dass der Interimsmanager eben nur dann in Anspruch genommen wird, wenn er in Anspruch genommen werden muss oder dass eine alternative Lösung getroffen werden kann. Sie haben dann auch gefragt, was die Konsequenz von einem Nein zum Nachtragskredit wäre. Wenn der Nachtragskredit abgelehnt würde, rutscht das Landesmuseum in eine Überschuldung und startet sicherlich mit einer Hypothek ins neue Jahr. Das ist sicherlich nicht das, was erstrebenswert ist.Zur Frage der Abg. Karin Zech-Hoop, wie lange der Interimsmanager im Amt tätig ist. Er hat also zeitnah nach der Freistellung diese Funktion übernehmen können und wird reduziert bis zum Amtsbeginn der neuen Leitung hier tätig sein. Das ist sicher zielführend, dass wir hier auch eine gute Lösung bis dahin eben sicherstellen können. Wie gesagt mit dem Wunsch oder dem Anliegen des Ministeriums, dass es kostenseitig eben im Griff gehalten werden kann. Sie haben ferner danach gefragt, Frau Abg. Zech-Hoop, wie sich die Kosten auf die einzelnen Bereiche aufteilen würden. Der Löwenanteil, also der grösste Teil, ist effektiv für diese interimistische Leitung angefallen, für die juristische Begleitung und auch für die Rekrutierung sind jeweils CHF 50’000 entsprechend angefallenen. Ein kleiner Betrag ist auch für die zusätzlichen Aufwände des Stiftungsrats angefallen. Dann haben Sie gefragt, ob die interimistische Lösung oder das Interimsmanagement die beste Lösung gewesen ist oder - Sie hatten die Formulierung - ob sie nicht ein Schnellschuss gewesen ist. Ich denke nicht, der Stiftungsrat hat sich das gut überlegt. Er sah keine andere Lösung als realisierbar auf die Schnelle und bedarfsgerecht, dass eben auch die zahlreichen Mitarbeitenden gut geführt werden und dass auch weiterer Schaden verhindert werden kann in dieser Situation. Der Abg. Georg Kaufmann hat gefragt, ob diese Überlastung der Mitarbeitenden nicht schon länger bekannt gewesen ist. Von der Überlastung der Mitarbeitenden haben wir nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem ehemaligen Direktor erfahren. Da hat es sich einfach gezeigt, dass es schon längere Zeit der Fall gewesen sein muss. Weder der Stiftungsrat geschweige denn das Ministerium hatten davon jedoch Kenntnis. Wichtig ist, der Stiftungsrat hat die strategische Leitung inne und nicht die operative Führung der Mitarbeitenden. Aber ich denke doch, dass der Stiftungsrat hier auch eine Lösung gesucht hat, in diesem schwierigen Prozess eine gute Lösung zu finden. Es war eine schwierige Situation, wir haben es eingangs auch gehört. Solche Prozesse sind nie einfach. Das ist schwierig für die direkt betroffene Person, das ist aber auch schwierig für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer solchen Einrichtung. Ich denke, da hat der Stiftungsrat versucht, eine gute Lösung zu erzielen, damit das Landesmuseum diese schwierige Zeit überbrücken kann und wir im nächsten Jahr unter neuer Leitung in eine positive Zukunft starten können. In diesem Zusammenhang möchte ich auch dem Stiftungsrat und allen Mitarbeitenden im Landesmuseum danken, dass sie dem Landesmuseum Treue gehalten haben in diesen sicherlich schwierigen Zeiten und dass sie den Zusatzaufwand auch erbracht haben. Somit konnte der Museumsbetrieb und kann auch der zukünftige Museumsbetrieb mit allen Möglichkeiten der Erweiterung in Zukunft gewährleistet werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, Sie haben zwar die Antwort nicht direkt gegeben, aber der Nachtragskredit ist ja CHF 250’000. Wenn für die übrigen zwei Beträge je CHF 50’000 ange-fallen sind, dann sind ergo für die Interimslösung CHF 150’000 angefallen, wenn ich das so richtig sehe. Jetzt bleibt eigentlich immer noch, denn das ist schon noch matchentscheidend, zu sagen: Mit welchem Kostensatz ist man diese Interimslösung angegangen? Dann kommt noch dazu, wenn man sich das so vorstellt, dass natürlich die Anstellung vermutlich in einem hohen Prozentsatz ist, zumindest am Anfang, wenn man sich in ein Thema einarbeiten muss, wo vermutlich auch nicht alles im Reinen ist. Also das war vorhersehbar. Also ich hoffe jetzt nicht, dass man hier einen Blankoscheck ausgestellt hat und dann dem Berater gesagt hat: Arbeite so viel wie nötig und schicke uns dann die Rechnung. Also man hat hier sicherlich Annahmen getroffen und die sind sicherlich in einem hohen Prozentsatz zu sehen. Die Anstellungsbedingungen waren auch klar und darum sage ich, es war auch klar, was die Konsequenzen sind, weil man auch wusste, dass man vermutlich mindestens von einem halben Jahr ausgehen konnte, wenn nicht mehr, bis eine Lösung gefunden ist. Also mit diesen Parametern, mit dem Budget im Rücken, denke ich mir, sind gute Abschätzungen möglich. Wenn man sich dann auch noch im Klaren ist, dass eine Überschuldung nicht zulässig ist, dann sind acht Monate viel, bis wir mit einem Nachtragskredit begrüsst werden.Also ich möchte hier nochmals nachhaken, es ist für meine Entscheidung, ob ich diesem Nachtragskredit zustimme, matchentscheidend. Mit welchem Kostensatz hat man den Interimsmuseumsleiter angestellt? Das möchte ich gerne wissen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Selbstverständlich ist es eine unglückliche Geschichte mit diesem Nachtragskredit beim Landesmuseum. Wir hatten ja für die Budgetdebatte im November-Landtag in der Finanzkommission noch detaillierte Angaben der Regierung erhalten; diese haben lediglich die Finanzkommissionsmitglieder erhalten. Konkret betrug das Eigenkapital in der Rechnung 2022 noch knapp CHF 173’000, im Budget 2023, das wurde im Jahr 2022 erstellt, ging man noch von einem Eigenkapital von gut CHF 27’000 aus. In der mutmasslichen Rechnung gemäss diesen Unterlagen war bereits ein negatives Eigenkapital von CHF 54’000 erkennbar. Ich frage mich einfach, was passiert bei einem Nein - diese Frage wurde im Prinzip schon gestellt und Sie haben dann gesagt: Dann startet das Landesmuseum nächstes Jahr halt mit diesem negativen Impact. Aber was bedeutet das konkret? Müssen wir hier Sanierungsmassnahmen einleiten? Werden Ausstellungen gekürzt? Was bedeutet das? Denn das Budget 2024 geht auch lediglich von einem Gewinn von CHF2'000 aus. Also wenn wir hier mit diesem negativen Eigenkapital starten würden, das ist gemäss den aktuellen budgetären Prognosen für das Jahr 2024 dann nicht behebbar. Ich frage mich einfach, was dann die Konsequenzen für das Landesmuseum sind. Muss man dann aktiv sanieren, ganz konkret? Man kann natürlich jetzt schon sagen, dass der Stiftungsrat hier mitunter anders entscheiden hätte sollen. Aber hätte er nicht durchgegriffen, würde mitunter jetzt die gleichen Damen und Herren sagen: Ja, wieso hat man da zugesehen? So fair muss man einfach auch sein und, wie gesagt, ich frage mich, was das für unser Landesmuseum bedeutet, wenn wir wirklich sagen, negatives Eigenkapital per 1. Januar 2024.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann hier bei meinen zwei Vorrednern anschliessen. Dass die Situation im liechtensteinischen Landesmuseum mit den uns vorliegenden Informationen, die wir besitzen, nicht einfach war, das ist glaube ich klar in diesem Hohen Haus. Dass der Entscheid für diesen Interimsmanager im Stiftungsrat getroffen wurde, ist irgendwie auch nachvollziehbar. Aber es wird halt in der Eignerstrategie auch ausgeführt, dass bei vertraglichen Verpflichtungen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, das zuständige Ministerium vorgängig zu informieren ist, und eine Verschuldung nicht zulässig ist. Für mich sieht das jetzt halt so aus, dass der Stiftungsrat die Vorgaben der Eignerstrategie nicht konsequent beachtet hat. Sie hatten ausgeführt, dass der Stiftungsrat nicht abschätzen konnte, wie hoch diese Aufwendungen werden. Ich denke, es war aber schon absehbar. Für mich ist ganz klar, der Stiftungsrat hätte sie vorgehend zu diesem Entscheid informieren müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Frick. Mich würde noch interessieren, wie die Situation jetzt aussieht. Haben Sie Informationen vom Stiftungsrat, ob sich die Situation auch im Museum etwas beruhigt hat? Welche Entwicklung es jetzt gegeben hat, seit der Interimsmanager das Zepter übernommen hat? Und ob es auch Rückmeldungen von Personal diesbezüglich gibt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank nochmals für das Wort. Zunächst zum Abg. Mario Wohlwend. Es ist eben nicht so, dass dieser Nachtragskredit die gesamten ausserordentlichen Kosten abdeckt. Das Landesmuseum hat ja auch erfreuliche Zahlen bei der Ertragsseite gehabt. Zum Kostensatz, die Kostensätze sind Ihnen über die entsprechenden GPK-Protokolle bekannt, wie hoch diese angesetzt waren. Ich denke, der Hauptpunkt ist, dass diese Kündigung nicht absehbar war. Die Kündigung erfolgte aufgrund, wie Sie es wissen, eines Verstosses gegen einen Verhaltenskodex, nicht wegen Verfehlungen bei der Mitarbeiterführung. Das ist auch wichtig. Die Annahmen für den Arbeitsaufwand erwiesen sich als zu gering, das habe ich anfangs auch gesagt, da nicht bekannt war, welche internen Themenstellungen das noch ergibt. Also Zeitpunkt Mai wurden die Stunden oder das Pensum, zu welchem der Interimsmanager angestellt wird, unterschätzt. Es hat sich gezeigt, dass da eben entsprechender Mehrbedarf ist. Aber natürlich nein, da gab es keinen Blankoscheck, mach einfach mal, sondern das wurde eng vom Stiftungsrat begleitet. Betreffend die Zeitspanne bin ich mit Ihnen einverstanden, Herr Abg. Wohlwend, dass der Nachtragskredit spät kommt. Also das ist so. Der Nachtragskredit kommt spät und ich kann auch nachvollziehen, dass es für Sie im Landtag jetzt unbefriedigend ist, wenn man mit so etwas im Dezember-Landtag kommt. Wichtig ist, die Zeitspanne war ungefähr Mai bis Oktober, der Nachtragskredit wurde dann mit der entsprechenden Frist von der Regierung verabschiedet. Das macht es aber nicht wett. Also ich rede mich da nicht raus. Die Themenstellung war einfach, wir wussten für eine Befassung des Landtags in einem vorherigen Landtag einfach zu wenig genau, mit welchem Aufwand man rechnen musste. Also früher wäre möglich gewesen und das wäre Ihnen auch recht gewesen, wenn das früher gewesen wäre. Aber der Unsicherheitsfaktor wäre da einfach grösser gewesen, was effektiv für eine Zahl benötigt würde. Das längere Zuwarten ermöglichte mehr Wissen, wie hoch die ausserordentlichen Aufwendungen effektiv sind. Aber ich kann Ihren Unmut und Ihr Unverständnis nachvollziehen. Aber unter Umständen wäre man dann mit einer nicht korrekten Zahl früher hier gewesen und hätte dann vielleicht nachjustieren müssen. Das ist in etwa die Abwägung, die wir hier hatten. Aber Ihre Unzufriedenheit, Herr Abg. Wohlwend, kann ich sehr gut nachvollziehen in diesem Punkt. Und wir haben auch versucht, das im Rahmen der GPK immer transparent darzustellen.Ja, was bedeutet eine Überschuldung? Also dann können gewisse Zahlungen nicht getätigt werden. Das ist für mich schon ein Worst-Case-Szenario mit Sanierungsplan. Was auch immer da entsprechend kommen würde, das ist sicherlich nicht die Ausgangslage, die ich dem Landesmuseum für den Start mit einer neuen Leitung im neuen Jahr entsprechend wünschen würde. Ich gehe davon aus, dass radikal gespart werden müsste, wenn der Nachtragskredit abgelehnt würde. Das würde dann eben ja aufwandseitig heissen, dass da relativ viel nicht angeboten werden könnte. Ich habe das als Hypothek bezeichnet, Hypothek nicht im Bankensinn, sondern einfach als Vorbelastung. Diese möchte ich nach Möglichkeit der neuen Leitung im Landesmuseum nicht mit auf den Weg geben. Die Abg. Karin Zech-Hoop hat gefragt, ob sich die Situation beruhigt hat. Ich habe ausgeführt, dass es ein sehr schwieriger Prozess war. Ich denke, dass der Stiftungsrat umsichtig, auch mit den Mitarbeitenden umgegangen ist. Dass auch die Interimsleitung da ihr Bestes gegeben hat, dass eben die Mitarbeitenden gut abgeholt werden können. Und meine Rückmeldung, die ich von den Mitarbeitenden habe, sind diesbezüglich sehr positiv, also dass sie in diesem schwierigen Prozess doch gut begleitet werden. Ich denke, in einer Institution wie dem Landesmuseum arbeiten viele Mitarbeiter; ich bin überzeugt davon, dass sehr gute Mitarbeitende in diesem Museumsbetrieb arbeiten. Es ist ganz wichtig, dass man diese Personen in einem solchen Prozess auch gut begleitet, sodass wir nicht einen grösseren Schaden haben im nächsten Jahr. Das, denke ich, konnte eben durch diese Lösung gewährleistet werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir den Finanzbeschluss lesen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Mario Wohlwend
Ja, ich möchte meinen Antrag nochmals wiederholen. Ich stelle den Antrag, separat über die beiden Anträge abzustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen also zu Abstimmung. Der Abg. Mario Wohlwend beantragt gesondert über die beiden Anträge abzustimmen. Wir stimmen zuerst über den Nachtragskredit Staatsbeitrag Landesmuseum ab. Wer diesem Nachtragskredit die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Nachtragskredit wurde mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir stimmen über den Nachtragskredit Landessubventionen an Familienhilfen ab. Wer diesem Nachtragskredit zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig zugestimmt. Wir stimmen über Art. 2 Inkrafttreten ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig zugestimmt und wir haben Traktandum 10 abgeschlossen. -ooOoo-