Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen (Beantwortung der Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen) (Nr. 110/2023); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir beginnen jetzt mit Traktandum 21. Ich kann nicht gut abschätzen, ob das ein länger dauernder Prozess sein wird. Jedenfalls werde ich um 12:30 Uhr für eine Mittagspause unterbrechen. Traktandum 21: Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen (Beantwortung der Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 110/2023, er steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Zuerst bedanke ich mich bei der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Dabei handelt es sich um die Beantwortung einer Motion aus dem Jahre 2015. Damals wollten die unterzeichneten Abgeordneten von der Regierung erfahren, ob und allenfalls wie die Regierung die Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen durch griffigere Aufsichtsmittel durchsetzen könnte. Es gab und gibt immer wieder Vorfälle bei den öffentlichen Unternehmen, bei denen sich die öffentliche Meinung und auch der Landtag ein stärkeres Durchgriffsrecht der Regierung wünschen würde. So wünschten die Motionäre damals, dass für die Abberufung eines Verwaltungs- oder Stiftungsrats nicht nur wichtige Gründe vorliegen müssen, sondern ein gestörtes Vertrauensverhältnis für eine vorzeitige Absetzung genügen sollte. Acht Jahre haben wir auf die Beantwortung gewartet. Immer wieder haben Abgeordnete die Regierung gefragt, bis wann man mit der Beantwortung rechnen könne. Und immer wieder wurde der Landtag mit dem Hinweis vertröstet, der Bericht könne nicht vorgelegt werden, um ein laufendes Gerichtsverfahren gegen einen ehemaligen VR-Präsidenten nicht negativ zu beeinflussen. Bei mir entstand so über die Jahre der Eindruck, dass die Regierung dem Landtag etwas wirklich grundlegend Neues vorlegen würde. Nun liegt der Bericht und Antrag vor und ich bin ehrlich gesagt ernüchtert. Meine erste Reaktion war denn auch: Wieso musste deswegen ein Gerichtsfall, der sich über Jahre hinzog, abgewartet werden?Nun, ich habe den Bericht dennoch mit Interesse gelesen, weil er aufzeigt, wie Corporate Governance in Liechtenstein entstanden ist und welche Überlegungen und Zielsetzungen ihm zugrunde liegen. Aufbau, Anwendungsbereich, Rollenverteilung und Kontroll- und Steuerungsinstrumente von Landtag und Regierung sind beschrieben. Die Regierung kommt abschliessend zur Feststellung, dass das ÖUSG als Rahmengesetz und die diversen Spezialgesetze, bis auf einige wenige Punkte, stimmig sind und keiner grundlegenden Reform bedürfen. Im mit 28 Artikeln sehr schlanken Rahmengesetz ÖUSG sind jene Themenbereiche geregelt, die für alle öffentlichen Unternehmen gleichermassen gelten. Das sind unter anderem die Wahl und Abberufung von Mitgliedern der strategischen Führungsebene, Unvereinbarkeitsbestimmungen, Strategieprozesse, Auskunftsrecht der Regierung und Transparenzanforderungen. Das sind die spannenden Themen, und hier hätte ich schon gewisse Anpassungen erwartet. Das passiert zwar zum Teil, jedoch nicht in dem Umfang, wie ich es erwartet hätte. Die Regierung erläutert zuerst eingehend, weshalb zum Beispiel eine Abberufung eines Mitglieds der strategischen Führungsebene ohne wichtige Gründe, ohne rechtliches Gehör und ohne richterliche Überprüfungsmöglichkeit nicht nur kumulativ, sondern bei Vorliegen jedes einzelnen der genannten Tatbestände verfassungswidrig wäre. Sie kommt daher zum Schluss, dass das geltende Recht bezüglich Abberufung grundsätzlich angemessen sei und der geltende Art. 8 ÖUSG durchaus einen gewissen Ermessensspielraum zulasse. Hier möchte ich die Regierung fragen, wo sie angesichts der genannten doch sehr restriktiven Vorgaben der Gerichte dennoch einen Ermessensspielraum erkennt. Und hier erkenne ich auch den einzigen Zusammenhang oder einen gewissen Zusammenhang, weshalb es mit der Beantwortung der Motion gedauert hat. Demzufolge schlägt die Regierung nur einige kleinere Anpassungen im Zusammenhang mit Art. 8 ÖUSG vor. Klarheit möchte die Regierung bei der Festlegung der Entschädigung der strategischen Führungsebene schaffen. Sie ist der Überzeugung, dass es die Aufgabe des Wahlorgans ist, also der Regierung, sowohl die Wahl der strategischen Führungsebene vorzunehmen, als auch die dafür zu erhaltene Entschädigung festzulegen. Dies soll über die Spezialgesetze geregelt werden, soweit sie nicht bereits geregelt sind. Ich unterstütze dieses Vorhaben explizit. Mir erscheint es logisch, dass ein Stiftungsrat nicht seine eigene Entschädigung festlegen kann.Weiters schlägt die Regierung die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zum Erlass eines Personalreglements vor, welches die wesentlichen Grundsätze und Eckwerte betreffend die Entlohnung, die Nebenleistungen sowie die Arbeitszeit umfasst. Und dieses Personalreglement muss durch die strategische Führungsebene erlassen werden, es kann nicht delegiert werden. Auch dies kann ich nachvollziehen. Dennoch frage ich die Regierung: Sind die strategischen Führungsebenen der öffentlichen Unternehmen bezüglich der Festlegung dieser Eckwerte völlig frei? Auf der Seite 66 lese ich jedenfalls, dass diese Reglemente der Regierung bezüglich Transparenz und Vergleichbarkeit zur Kenntnis gebracht werden müssen. Und sollte aus Sicht der Regierung Handlungsbedarf bestehen, könne dies die Regierung über die Eigner- und Beteiligungsstrategien machen. Nun habe ich eine konkrete Frage. Der Lohn des Interimsmanagers, der beim Landesmuseum derzeit als Überbrückung angestellt ist, wurde durch den Stiftungsrat des Landesmuseums festgelegt. Könnte die Regierung demgemäss über die Eigner- und Beteiligungsstrategie einem Stiftungs- oder Verwaltungsrat diesbezüglich Vorgaben machen? Falls ja, überlegt sich die Regierung diesbezüglich vielleicht tätig zu werden? Ich unterstütze jedenfalls die stärkere Einbindung der Oberaufsicht bei Entscheidungen der Unternehmen mit wesentlichen finanziellen Konsequenzen. Die Regierung muss ja schliesslich dem Landtag gegenüber auch etwaige daraus entstehende Nachtragskredite glaubhaft und überzeugend begründen können. Damit sind wir beim Thema Eigner- und Beteiligungsstrategie und hier plant die Regierung einen Schritt, der wahrscheinlich in diesem Hohen Haus kaum auf Zustimmung stossen wird. So vermute ich es jedenfalls. Die Regierung schlägt mit der Änderung von Art. 16 Abs. 2 vor, dass die Regierung in Zukunft nicht mehr den Landtag, sondern die Geschäftsprüfungskommission über die Festlegung oder Änderung von Eigner- und Beteiligungsstrategien informiert. Durch die Behandlung der GPK und deren Protokolle sowie der elektronischen Veröffentlichung der Eigner- und Beteiligungsstrategien stünden dem Landtag die entsprechenden Informationen weiterhin zur Verfügung und allfällige Fragen oder Unklarheiten könnten mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten des Landtags vorgebracht werden. Die GPK hat sich anlässlich der letzten Sitzung auch mit diesem Thema beschäftigt, allerdings konnte die Thematik nur andiskutiert werden. Eine tiefer gehende Diskussion fand aus Zeitgründen nicht statt. Die GPK hat diesbezüglich dennoch kein gemeinsames Statement verfasst. Persönlich stehe ich dieser Änderung kritisch gegenüber, vor allem aus Transparenzgründen. Gemäss Art. 16 Abs. 2b und 2c kann der Landtag die Regierung beauftragen, eine Eigner- und Beteiligungsstrategie festzulegen oder abzuändern. Für mich erscheint es deshalb nur folgerichtig, dass der Landtag auch von der Regierung über die festgelegten oder abgeänderten Eigner- und Beteiligungsstrategien informiert wird. Diese Haltung wurde anlässlich der Vernehmlassung auch durch die AHV-IV-FAK-Anstalten sowie die Finanzkontrolle vertreten. Das sind die wichtigsten Änderungen, die das Rahmengesetz ÖUSG betreffen.
Eine Änderung in den Spezialgesetzen erfährt die Mindestanforderung bei einer Revision. Die Regierung schlägt eine Ergänzung vor, die besagt, dass die Abschlussprüfung gemäss Art. 1058 PGR als Mindestanforderung definiert wird. Diesen Vorschlag unterstütze ich. Geprüft wurde auch, ob die Regierung bei der Wahl des Vorsitzenden der Geschäftsleitung einen stärkeren Einfluss nehmen könnte und ob dies die Oberaufsicht stärken würde. Die Regierung kommt dabei zum Schluss, dass die Wahl der Geschäftsleitung in die Verantwortung der strategischen Führungsebene gehört und daran festgehalten werden soll. Jedoch soll das zuständige Ministerium in den gesamten Auswahlprozess eingebunden und über den jeweiligen Stand des Verfahrens informiert sein. Dies soll in allen Eigner- und Beteiligungsstrategien festgehalten werden, wie dies bereits bei den öffentlichen Unternehmen in den Bereichen Kultur und Bildung geschehen ist. Für mich ist dies ein weiterer Grund, weshalb der Landtag über solche Änderungen der Eigner- und Beteiligungsstrategien direkt informiert sein sollte. Ich bedanke mich nochmals bei der Regierung für die ausführliche Beantwortung dieser Motion. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Dem Dank des Abg. Georg Kaufmann und grossmehrheitlich auch seinen Ausführungen kann ich mich anschliessen. Wir haben auch gehört, dass die Beantwortung einer Motion durchaus länger als 24 Monate dauern kann. Seit Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen am 1. Januar 2010 sind mittlerweile 13 Jahre vergangen. Zeit genug, um eine Einschätzung vorzunehmen und das Gesetz mit justierten Zielsetzungen für die Zukunft zu optimieren. Der Landtag als Institution hat im Rahmen dieser gesetzlichen Umsetzung seine damalige einzige Kompetenz mehrheitlich zugunsten der Regierung abgegeben. Die im September 2015 eingereichte Motion forderte auf Basis der Fragestellung die Regierung direkt oder auch indirekt auf, das Optimierungspotenzial im Rahmen einer Gesetzesanpassung vorzulegen, die sicherstellt, dass diese Oberaufsicht noch wirksamer wahrgenommen werden kann, und versucht dies auch mit den Inhalten der Regierungsvorlage, folgend ab Seite 137 im blauen Abschnitt, und den gesetzlichen Anpassungsvorschlägen. Zur allgemeinen Interpretation der Umsetzung im Jahr 2010: Im Rahmen einer Corporate Governance Strategie wurden Grundlagen angewandt, welche die Strategie definieren, die angewandt wird, um ein Unternehmen im Einklang und mit dem Interesse seiner Stakeholder sowie den geltenden Vorschriften zu führen. Die Regierung führt in ihrer Zusammenfassung im vorliegenden Bericht und Antrag aus, dass sich diese Rollenverteilung mit der Schaffung des Rahmengesetzes auf dieser Basis seit der gesetzlichen Umsetzung grundsätzlich bewährt habe. Die zahlreichen Jahresberichte, die der Landtag meist im Laufe der Mai- und Juni-Sessionen zur Kenntnis nehmen soll, basieren in der Grunddiskussion im Normalfall auf Situationen im Laufe des jeweiligen Berichtsjahres, die eine Vertiefung und eine Diskussion in diesem Rahmen rechtfertigen. Dies auch unter dem Blickpunkt einer angemessenen Sorgfalt öffentlicher Mittelverwendung. Erfahrungsgemäss ist es meistens der Fall, dass unter dem Stichwort Corporate Governance die eine oder andere Kritik am funktionieren derselben laut wird. Die Steuerung und Überwachung, vor allem auch die Transparenz in öffentlichen Unternehmen, sind im Fokus öffentlicher Mittelverwendung, rücken aber erst immer dann in den Fokus dieses Hohen Hauses, wenn ein Unternehmen in die Schlagzeilen gerät oder bildlich gesprochen, wenn der Dachstuhl bereits brennt. Art. 78 Abs. 4 der Verfassung beinhaltet wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aufgaben und auch die Errichtung von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Diese ausserhalb der Landesverwaltung gegründeten Betriebe unterstehen gemäss demselben Verfassungsartikel der Oberaufsicht der Regierung. Die bisherigen Rechte der GPK beziehungsweise des Landtages sind gemäss ÖUSG bis zum heutigen Datum wie folgt zu erwähnen: - Vorgängige Informationen der GPK im Falle einer Abrufung von strategischen Organen aus wichtigen Gründen.
- Die Kenntnisnahme der Eigner- oder der Beteiligungsstrategien durch den Landtag.
- Die Auftragserteilung zur Abänderung von Eigner- oder Beteiligungsstrategien durch den Landtag.
- Die jährliche Information der GPK über die Vornahme und die Ergebnisse des Beteiligungscontrollings sowie
- die Kenntnisnahme der Geschäftsberichte.
Die Regierung schlägt nun gemäss den Ausführungen auf Seite 46 vor, auf eine Behandlung der Eigner- und Beteiligungsstrategie im Landtag zu verzichten und die Informationen nur noch der GPK zukommen zu lassen. Nun, ich nehme es bereits vorweg, ich werde auf der Basis der heutigen direkten Form unserer aktuellen Parlamentsstruktur und ohne eine ähnliche Form von vorbereitenden Kommissionen, wie dies in der Schweiz der Fall ist, die als Ausschüsse des Parlaments die Aufgabe erhalten, zugewiesene Geschäfte vorzuberaten, weiter an der bestehenden Form von Art. 16 im ÖUSG festhalten. Vorbereitende Kommissionen wären allenfalls ein Ansatz, der meines Erachtens aber in einer umfassenden Parlamentsreform berücksichtigt werden müsste. Nun zu einigen Punkten im Inhalt dieser Vorlage. Die Regierung ist gemäss den Ausführungen auf Seite 65 der Ansicht, dass Art. 8 des ÖUSG zur geltenden Abberufungsregel angemessen ist und nicht angepasst werden soll. In den Absätzen 1, 3 und 5 wird eine Präzisierung eingefügt, welche ich grundsätzlich begrüsse. Die Anmerkungen auf Seite 89 im Bericht und Antrag der Finanzkontrolle zur Anwendung des True-and-Fair-View-Grundsatzes, dass es bei der Rechnungslegung, insbesondere bei kleineren staatsnahen öffentlichen Unternehmen, zu einer massgeblichen Veränderung der Jahresrechnung führen könnte, wodurch die budgetäre Führung durch die Oberaufsicht erschwert würde, kann ich nur bedingt nachvollziehen. Meines Erachtens müssten im ÖUSG diese Transparenz und ebenso dieser True-and-Fair-View-Grundsatz auch für kleinere staatsnahe Betriebe oder Unternehmen gelten. Dass allenfalls von einer Aktivierung zum Beispiel von Kunst- und Sammlungsobjekten abzusehen wäre, kann ich eingrenzend unterstützen. Die Anmerkungen der FMA zum Schwerpunkt der Entschädigungsregel der strategischen Führungsebene, diese in Zukunft einheitlich durch das Wahlorgan auf Basis der übertragenen Aufgaben zu definieren und festzulegen, ist zur besseren Vergleichbarkeit und Transparenz sehr wohl angemessen. Dass dadurch Besonderheiten, wie die Komplexität der übernommenen Verantwortung oder auch die zeitliche Belastung etc., bei der Bestimmung dieser Entschädigung in allen öffentlichen Unternehmen adäquat berücksichtigt werden müssten, eher weniger. Hier wird ein falscher und wohl im Sinne der FMA implizierter Entschädigungsansatz formuliert. Ich stelle fest, dass diese Entschädigungsregel im Besonderen bei den Finanzintermediären wohl sehr grosszügig interpretiert wird und im Vergleich zu den Salären am Beispiel der Regierung sich wohl in keinem angemessenen Verhältnis bewegt. Damit belasse ich es auch bei den Ausführungen zu dieser Entschädigungsregel. Ich darf die Regierung bitten, diese erwähnten Anmerkungen für die 2. Lesung zu berücksichtigen und sofern dies nicht in einer für mich angemessenen Form erfolgt, werde ich dazu auch entsprechende Anträge einbringen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich danke der Regierung und allen an der Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags beteiligten Personen für denselbigen. Meinen beiden Vorrednern kann ich mich grösstenteils anschliessen. Im September 2015 haben FBP-Abgeordnete eine Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen eingereicht. Der Überweisung der Motion stimmten 20 Abgeordnete bei 24 Anwesenden zu. Dass der Landtag erst heute darüber beraten und entscheiden kann, wurde von den Vorgängerregierungen wie auch der jetzigen Regierung bisher mit einem laufenden Gerichtsverfahren begründet, auf das der gegenständliche Bericht und Antrag einen Einfluss haben hätte können. Die Regierung schlägt verschiedene Veränderungen vor, beispielsweise sollen die Abberufungsreglemente präzisiert, der Erlass von Personalreglementen verankert und die Festlegung der Entschädigungsregelungen betreffend die strategische Führungsebene weitestgehend vereinheitlicht werden.Ein paar Anmerkungen und Fragen habe ich zu diesem Bericht und Antrag. Im Bericht und Antrag wird auf Seite 17 ausgeführt, dass mittels Spezialgesetz im Ausnahmefall vom Rahmengesetz abgewichen werden kann. Hier würde ich gerne von der Regierung wissen, in welchen Bereichen dies geschehen ist und wann dies geschehen ist. Dann wird auf Seite 27 zu Art. 18 Abs. 3 zur jährlichen Information der GPK durch die Regierung über die Durchführung und das Ergebnis des Beteiligungscontrollings ausgeführt. Hier möchte ich erwähnen, dass ich es in der GPK sehr schätze, dass die Regierung nicht mehr wie in der Vergangenheit nur Teile aus den Rechenschaftsberichten wiederholt, sondern eine eigene Abschätzung abgibt. Wenn ich einen Wunsch anbringen darf, dann würde ich es sehr schätzen, wenn zumindest in der GPK noch offener und direkter und somit transparenter über Unzulänglichkeiten informiert wird.Zum Vorschlag der Regierung, dass die Eignerstrategien zukünftig in der GPK behandelt werden sollen und nicht mehr im Landtag: Aus Sicht der Regierung und auch, um die Eignerstrategien als Führungsinstrument nutzen zu können, kann ich den Regierungsvorschlag nachvollziehen. Bisher ist es doch so, dass jede Kenntnisnahme einer Eignerstrategie zu einer umfassenden Grundlagendiskussion des entsprechenden staatsnahen Betriebs führt. Allerdings glaube ich nicht, dass der Vorschlag der Regierung aufgrund der Erfahrungen im Landtag - ich bin mittlerweile seit sechseinhalb Jahren in diesem Gremium - hier drin mehrheitsfähig ist. Auch im Sinne der Transparenz und des Interesses der Öffentlichkeit an den staatsnahen Betrieben und teilweise auch der Kritik, die an uns Abgeordnete herangeführt wird, denke ich, dass der Vorschlag der Regierung somit nicht mehrheitsfähig ist. Deshalb würde ich die Regierung auffordern, auf die 2. Lesung einen Mittelweg vorzuschlagen, womit sowohl die Leistungsvereinbarung als Führungsinstrument genutzt werden kann und dennoch nicht jede Kenntnisnahme hier im Landtag zu einer Grundsatzdiskussion führt. Was mich sehr erstaunt, ist eine Aussage auf Seite 114 im letzten Absatz unten. Hier führt die Regierung aus, dass die Interessenabwägung durch ein Gericht kaum umfassend nachvollzogen und daher auch nicht durch eine eigene Abwägungsentscheidung ersetzt werden kann. Hier möchte ich einfach darauf hinweisen, dass Gerichte Recht sprechen und ich finde es bedenklich, wenn die Regierung, zumindest implizit, an der Rechtsprechung der Gerichte Kritik übt. Das Kontrollrecht des Landtags erstreckt sich gemäss Art. 63 Landesverfassung über die gesamte Staatsverwaltung unter Einschluss der Justizverwaltung, jedoch ohne die Rechtsprechung der Gerichte. Das wird im selben Artikel im selben Absatz festgehalten. Deshalb möchte ich von der Justizministerin gerne wissen, was ihre Meinung zu dieser kritischen Äusserung im Bericht und Antrag zur Rechtsprechung ist, und dies insbesondere vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung einerseits und der richterlichen Unabhängigkeit andererseits. Dann zu den Ausführungen des Abg. Günter Vogt zum True-and-Fair-View-Grundsatz von vorhin, da kann ich die einschränkende Meinung der Finanzkontrolle nachvollziehen. Denn wenn dieser Ansatz bei kleinen staatsnahen Betrieben auch zur Einführung kommen würde, müsste eine Aktivierung vorgenommen werden, ebenso Abschreibungen und Rückstellungen. Das wäre in meinen Augen nicht verhältnismässig. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ich möchte in meinem Votum insbesondere auf die Rechnungslegungsvorschriften der öffentlichen Unternehmen eingehen. Auf Seite 70 wird erwähnt, dass die Regierung im Rahmen des Vernehmlassungsberichts vorgeschlagen hat, das True-and-Fair-View-Prinzip übergeordnet als Rechnungslegungsgrundsatz im ÖUSG zu verankern. Die vorgeschlagene Bestimmung entsprach Art. 17 des Finanzhaushaltsgesetzes, wonach die Landesrechnung ein den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Aufgrund der Stellungnahme der Finanzkontrolle wird jedoch bedauerlicherweise auf die gesetzliche Verankerung des True-and-Fair-View-Prinzips im ÖUSG verzichtet. Die Regierung schlägt nun statt dessen vor, die jeweiligen Rechnungslegungsgrundsätze in Spezialgesetzen festzulegen und bei staatsnahen Unternehmen die Vorschriften in einem Reglement vorzugeben. Auf Seite 72 des Berichts und Antrags heisst es in einem Satz, ich zitiere: «Die Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts richten sich in erster Linie an Unternehmen, welche ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben und somit vor allem an privat-rechtliche und wirtschaftlich tätige Unternehmen. Für öffentliche Unternehmen, welche hingegen einen politischen Auftrag haben und sich durch grosse Nähe zur Landesverwaltung auszeichnen, würden die Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts gegenüber der heutigen Praxis zu einem erheblichen Verlust an Transparenz führen.»
Dies muss im Umkehrschluss heissen, dass die Rechnungslegungsvorschriften, die beispielsweise vom Landesspital in der Vergangenheit angewendet wurden, das Mass aller Dinge sind und ein Paradebeispiel für Transparenz darstellen. Dies sehe ich anders, zumal das Landesspital bis letztes Jahr aufgrund der angewendeten Rechnungslegungsvorschriften ein um CHF 3 Mio. tieferes Eigenkapital aufgrund stiller Reserven in den Rückstellungen auswies, wir diese Bilanz jährlich in diesem Hohen Hause zur Kenntnis nahmen und diese Bilanz schlussendlich im 2018 auch Grundlage für einen Forderungsverzicht mit Geld aus der Staatskasse hätte sein sollen. Mein Antrag fand damals im 2018 eine Mehrheit, wonach zuerst eine Jahresrechnung vom Landesspital nach tatsächlichen Werten zu erstellen war und anstatt auf das damalige Darlehen von CHF 2,3 Mio. zu verzichten, einen Rangrücktritt zu gewähren. Durch die Anpassung an die ergänzenden PGR-Vorschriften nach tatsächlichen Werten wurden nun im Geschäftsjahr 2022 die stillen Reserven erstmals aufgelöst und das Eigenkapital vom Landesspital erhöhte sich von CHF 347’000 auf neu CHF 3,4 Mio.Zudem wird im obigen Absatz ausgeführt, dass die PGR-Vorschriften für öffentliche Unternehmen nicht zweckmässig sind, da diese nur auf Unternehmen ausgerichtet sind, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Die Universität Liechtenstein ist ein gutes Beispiel, dass beides falsch ist. Eine Uni ist sicherlich nicht mit einem normalen Industriebetrieb vergleichbar. Trotzdem erstellt die Universität Liechtenstein bereits jetzt schon eine Jahresrechnung unter Berücksichtigung der ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften. Im Anhang zur Jahresrechnung der Uni heisst es nämlich: "Die Jahresrechnung der Universität Liechtenstein wurde gemäss Eignerstrategie [...] in Übereinstimmung mit den allgemeinen und ergänzenden Vorschriften des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) erstellt. Das oberste Ziel der Rechnungslegung ist die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft».Die Uni beachtet die Vorschriften für grosse Gesellschaften und erstellt sogar einen Lagebericht. In Deutschland kommen für Unis übrigens auch die normalen Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches, kurz HGB, zur Anwendung. Ich habe dies beispielsweise im Geschäftsbericht der Uni Münster nachgeschaut, wo es heisst, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches für grosse Kapitalgesellschaften Anwendung finden. Dieses Beispiel zeigt sehr eindrücklich, dass es sehr wohl auch für öffentliche Unternehmen möglich ist, eine Jahresrechnung nach PGR zu erstellen. Die Jahresrechnung der Uni ist sehr transparent und aufgrund der PGR-Grundsätze lassen sich Abschlüsse auch einfacher vergleichen beziehungsweise wird klar aufgezeigt, welche Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kommen.Es gibt somit auch kein Sammelsurium an unternehmensspezifischen Spezialvorschriften. Das PGR ist übrigens flexibler, wie man meinen möchte, beziehungsweise nicht so starr wie es im Bericht und Antrag zum Ausdruck kommt. In Art. 1067 Abs. 5 PGR heisst es nämlich: «Gliederung und Bezeichnung der mit arabischen Ziffern versehenen Posten der Bilanz und der Erfolgsrechnung sind zu ändern, wenn dies wegen der Besonderheiten der Gesellschaft zur Aufstellung einer klaren und übersichtlichen Bilanz und Erfolgsrechnung erforderlich ist.» Anders ausgedrückt heisst das: Wenn das vorgegebene PGR-Schema keinen Sinn macht, muss es geändert werden. Auch hier zeigt die Uni Liechtenstein wieder sehr eindrücklich, wie so etwas funktioniert. Meines Erachtens könnten praktisch alle auf der Seite 71 aufgeführten staatlichen Unternehmen die PGR-Vorschriften anwenden. Viele tun es ja bereits wie die Uni, FMA etc. Einzig bei der AHV habe ich meine Zweifel. Bei den AHV-IV-FAK-Anstalten empfehle ich aufgrund der Individualität und als spezielles Konstrukt beim bereits bestehenden Reglement über die Rechnungslegung zu bleiben, da in diesem bereits das True-and-Fair-View-Prinzip verankert ist. Als Alternative könnte man auch einen Blick über die Grenze in die Schweiz wagen. Unser Vorsorgesystem ist ähnlich aufgebaut und ähnliche Rechnungslegungsvorschriften würden die Vergleichbarkeit und Transparenz erhöhen. In der Schweiz kommt mit dem «International Public Sector Accounting Standard» seit Kurzem ein internationaler Standard zur Anwendung. Eine Anwendung eines solchen international gültigen Standards müsste somit auch für Liechtenstein möglich sein. Die Finanzkontrolle begrüsst auch die Anwendung der Vorschriften in Spezialgesetzen, da Anschaffungen von Mobilien, Kunst- und Sammlungsobjekten, Instrumenten etc. direkt als Aufwand in der Erfolgsrechnung zu erfassen sind. Für beispielsweise ein Museum ist die Nichtaktivierung von Kunst und Sammlungsobjekten aus meiner Sicht absolut nachvollziehbar. Abnutzbar sind solche Objekte nicht, sodass eine Abschreibung über eine Nutzungsdauer keinen Sinn macht. Gleichzeitig dürfte für die meisten Objekte kein objektiver Wert feststellbar sein, sodass ein Pro-memoria-Wert absolut Sinn macht. In der Schweiz ist ebenfalls das True-and-Fair-View-Konzept für Museen verankert und die Museen aktivieren diese Objekte nicht. Kritisch hingegen sehe ich die Nichtpassivierung von Rückstellungen wie Rechtsfälle oder Feriensalden. Solche müsste man auch bei Anwendung der allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften passivieren. Beim Landesspital hatten wir eine positive Überraschung aufgrund zu hoher Rückstellungen. Zu tiefe Hilferückstellungen können umgekehrt schnell für negative Überraschungen sorgen. Die Verantwortlichen könnten dann erst handeln, wenn es schon viel zu spät wäre. So etwas gehört zeitnah auf den Tisch und kommuniziert. Auch bei kleinen Unternehmen können plötzlich wesentliche Sachverhalte auftauchen, die bei mangelnder Transparenz erst spät zutage treten, und dann wirklich ein Problem darstellen. Ich bitte deshalb die Regierung, meine Überlegungen auf die 2. Lesung zu überprüfen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort, besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Als letzter der damaligen Motionäre, erlaube ich mir auch einige Anmerkungen zu diesem Bericht und Antrag. Um es gleich vorwegzunehmen, ich stand diesem ÖUSG schon immer kritisch gegenüber und die letzten Jahre haben für mich auch bewiesen, dass diese kritische Haltung durchaus angebracht ist. Wenn die Regierung auf Seite 24 ausführt, dass sich diese Rollenverteilung aus Sicht der Regierung bewährt habe, dann stelle ich einfach fest: Ja, das ist die Sicht der Regierung. Aus Landtagssicht muss man einfach festhalten, die Gesetzgebung ist wunderbar, aber im Endeffekt wissen Sie alle ganz genau, dass, wenn etwas schiefgeht, die Regierung zu uns kommen wird. Sei dies ein Nachtragskredit für das Landesmuseum, sei das bei der Post in der Vergangenheit. Am Ende des Tages ist es eben nicht so, wer zahlt befiehlt, sondern wir befehlen nicht, aber wir müssen zahlen beziehungsweise das Volk muss bezahlen. Deshalb stehe ich dieser ganzen Geschichte kritisch gegenüber.Ich unterstütze konkret die Voten der Abg. Georg Kaufmann und Günter Vogt. Wir müssen uns vielmehr überlegen - das Papier ist relativ dünn: Wo können wir jetzt konkret auf die 2. Lesung Punkte einfordern, um eben etwas zu verbessern. Ich muss Ihnen einfach sagen, Geschäftsberichte zur Kenntnis zu nehmen ist wunderbar. Der Geschäftsbericht ist Geschichte, «back to the future». Das ist Vergangenheit. Wir müssen in die Zukunft steuern. Deshalb habe ich jetzt einige Ideen, wo wir uns als Landtag mitunter ein wenig mehr Rechte aneignen können, um eben besser informiert zu sein. Denn die richtigen Fragen können nur Leute stellen, die Informationen haben. Wer nichts weiss, der kann auch nicht die richtigen Fragen stellen. Dann ist es eben schwierig, hier über Hol- und Bringschuld zu diskutieren. Man muss Informationen haben, nur dann kann man entsprechende Fragen stellen. Die Regierung führt dann auch aus, dass der Landtag ja mittels Definition in den Zweckartikeln in Spezialgesetzen eine Einflussmöglichkeit betreffend die strategische Stossrichtung hätte. Das sind einfach Rahmengesetze und im Endeffekt ist es einfach ein Dilemma. Der Gesetzgebungsprozess ist sehr langatmig und entsprechend können wir dann in den entsprechenden Situationen eben nicht schnell reagieren. Deshalb ist nur das Gesetz von mir aus gesehen eben zu wenig. Einfach ein wenig aus der Historie, Seite 28, die Abberufung von strategischen Führungsorganen: Zumindest in der Vergangenheit, die liegt schon lange zurück diese Vergangenheit, hatte der Landtag sogar noch die Wahlmöglichkeit dieser strategischen Führungsorgane. Hier drinnen wurden Verwaltungsräte der Landesbank zum Beispiel gewählt, aber das ist natürlich alles schon lange her. Aber ich denke mir, zumindest der Abg. Kaiser und ich können uns noch an solche Wahlvorgänge erinnern. Wie gesagt, im Endeffekt sollte der Landtag von mir aus gesehen zusehen, dass er mehr Rechte erhält.Dann der Punkt mit dem Beteiligungscontrolling: Es wurde bereits erwähnt, dass man das jetzt nur noch der Geschäftsprüfungskommission zeigen möchte. Das sehe ich genau gleich. Also ich werde das sicher nicht unterstützen. Und das hat mich jetzt aber auf eine neue Idee gebracht: Wenn die Regierung sagt: Okay, wir könnten ja die Beteiligungsvorgaben nur noch der Geschäftsprüfungskommission zeigen. Ich könnte mir eben vorstellen, dass man zukünftig die Voranschläge, die Budgets dieser staatsnahen Betriebe dem Landtag zur Information zustellt. Wenn das zu viel sein sollte, dass man dann sagt, zumindest der Finanzkommission werden diese Voranschläge dieser Betriebe zur Information zugestellt. Denn dann hätte der Landtag zumindest durch die Finanzkommission wieder einen Informationsvorsprung. Das wäre für mich ein Punkt, den man auf die 2. Lesung sicher berücksichtigen sollte, damit der Landtag wieder über mehr Informationen verfügt. Und wie gesagt, informierte Personen können dann mitunter die richtigen Fragen stellen. Wer keine Informationen hat, der tut sich einfach schwer, die richtigen Fragen zu stellen.Dann Seite 36, ich zitiere kurz: «In diesem Zusammenhang überrascht es nicht, dass vor allem bei negativen Vorkommnissen eine stärkere Einschränkung des Handlungsspielraums oder Interventionsmöglichkeiten gefordert werden.» Ja, das ist genau wunderbar, aber wenn man es erst merkt, wenn das Problem schon da ist, dann ist es eben zu spät. Also wenn der Landtag erst sagt: Ja, wir sollten halt da früher eingreifen können. Jetzt haben wir eben genau die Chance, hier beim blauen Teil, gewisse Vorgaben zu definieren, damit wir zukünftig nicht erst handeln können, wenn das Problem da ist, sondern vielleicht vorausschauend. Und vorausschauend ist halt das Budget ganz zentral. Das Budget geht auf das nächste Jahr. Der Geschäftsbericht ist Vergangenheit. Dann, Seite 37, Aufsichtsmittel und Informationsfluss, da sagt die Regierung selbst: «Wird dieser Artikel losgelöst von den restlichen Corporate Governance-Vorgaben betrachtet, befindet sich die Regierung bezüglich des Informationsflusses eher in einer Holschuld.» Aber auch da muss ich feststellen, auch die Regierung kann natürlich nur das holen, was sie weiss. Wie kann ich die richtigen Fragen stellen, damit ich auch entsprechende Informationen erhalte? Also es geht hier anscheinend der Regierung ganz ähnlich wie dem Landtag. Dann Seite 38, da führt die Regierung unter anderem aus: «Situationen, in welchen die öffentlichen Unternehmen ihren Pflichten resultierend aus den Vorgaben des Eigners - ob bewusst oder unbewusst - nicht nachkommen, können aus Sicht der Regierung auch nicht durch eine weitergehende Informationspflicht vermieden werden». Aber zumindest, wenn wir eine bewusste Vorgehensweise haben, da muss gehandelt werden nach meinem Dafürhalten.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für eine Mittagspause bis 14:10 Uhr. Mittagspause (von 12:30 bis 14:10 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir haben in der Mittagspause die erschütternde Nachricht vom Ableben seiner Durchlaucht Prinz Constantin, des jüngsten Sohnes seiner Durchlaucht des Landesfürsten Hans Adam II. erhalten. Ich bitte Sie, sich im Stillen Gedenken an S.D. Prinz Constantin zu einer Schweigeminute zu erheben. Vielen Dank. Wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 21 fort.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vor der Mittagspause war ich auf Seite 38 gelandet bei diesem vorliegenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des ÖUSG. Hier werde ich nun fortfahren. Auf Seite 38 führt die Regierung aus: «Situationen, in welchen die öffentlichen Unternehmen ihren Pflichten resultierend aus den Vorgaben des Eigners - ob bewusst oder unbewusst - nicht nachkommen, können aus Sicht der Regierung auch nicht durch eine weitergehende Informationspflicht vermieden werden». Hierbei denke ich mir einfach, zumindest wenn eine bewusste Handlung vorliegend ist und diese ist nachweislich beziehungsweise beweisbar, da muss sicherlich eine Durchgriffsmöglichkeit bestehen, und da, denke ich mir zumindest, beweist die aktuelle Rechtsprechung doch, dass hier die Regierung auch entsprechende Mittel hat, um durchzugreifen, wenn sie der Ansicht ist, dass hier entsprechende Verfehlungen vorliegend sind.Dann führt die Regierung auf Seite 40 aus: «Nebst der gesetzlichen Vorgabe betreffend das Eingehen von Beteiligungen, könnten diese in den jeweiligen Eigner- oder Beteiligungsstrategien näher spezifiziert werden. Entsprechende Bestimmungen könnten dabei zum Beispiel wie folgt formuliert werden». Ich werde Ihnen jetzt diese kursiv dargestellten Absätze nicht vorlesen, aber ich habe mir einfach gedacht: Hätte das zum Beispiel das Problem bei der Post gelöst? Also ich kam zu der Ansicht, nein. Auch diese Bestimmungen, diese Formulierungen in den Eigner- und Beteiligungsstrategien hätten die Probleme bei der Post nach meinem Dafürhalten nicht gelöst. Aber da wäre ich der Regierung noch dankbar, ob sie hier noch zusätzliche Informationen hat. Weiters auf Seite 42, hier ist nachzulesen: «Ausserdem lassen sich auch durch entsprechende Vorgaben wirtschaftliche Fehlentscheidungen nicht vollständig verhindern, weder durch eine vorgängige Information, noch durch ein Vetorecht oder eine Bewilligungspflicht.» Das stimmt schon, aber ich denke mir, diese vorgängige Information wirkt eben präventiv. Wenn man ja weiss, dass bestimmte Gremien vorab informiert werden, zum Beispiel der Landtag betreffend diese Eigner- und Beteiligungsstrategien, oder wie mein Vorschlag wäre, dass man eben die Finanzkommission auch über die Voranschläge informieren würde, dann kann das doch präventiv wirken. Das wäre für mich doch ein wichtiger Schritt in eine richtige Richtung.Dann Seite 47, da führt die Regierung aus: Dem Landtag würden auch noch die entsprechenden parlamentarischen Instrumente zur Verfügung stehen. Das stimmt schon, aber es ist halt einfach so, wir sind ein Milizsystem und es gibt einfach auch eine zeitliche Komponente. Ich denke mir, es ist einfach schwierig. Wir haben zu wenig Zeit und entsprechend ist das wunderschön, das wissen wir doch alle, dass wir entsprechende parlamentarische Instrumente haben, aber uns fehlt doch im Endeffekt einfach auch die Zeit. Auch der Verweis auf die Jahresrechnung und die Geschäftsberichte auf Seite 47, wie gesagt, das ist die Geschichte - das letzte Jahr. Ich hätte gerne den Blick für den Landtag in die Zukunft und da komme ich wieder zu diesem Informationsrecht im Bereich des Budgets für die Finanzkommission, das ich eigentlich zukünftig gerne in diesem ÖUSG zementiert hätte. Dann Seite 50, hier führt die Regierung aus: «Insgesamt bestand im Landtag Einigkeit darüber, dass die Regierung bei der Abberufung von Mitgliedern der strategischen Führungsebene genügend Handlungsspielraum haben müsse». Zumindest als wir diese Motion überwiesen haben, war eine Mehrheit des Landtags der Ansicht, dass eben die Regierung nicht die entsprechenden Instrumente hat, denn es ging ja darum, der Regierung mehr Möglichkeiten zu geben, hier durchzugreifen. In der Zwischenzeit wissen wir doch dank dieser Rechtsprechung, dass die Regierung entsprechende Möglichkeiten hat. Aber wie gesagt, im Jahr 2015, als eine Mehrheit des Landtags diese Motion unterstützte, war anscheinend die Mehrheit der Ansicht: Nein, diese Instrumente reichen eben nicht aus, um diese Oberaufsichtsfunktion durch die Regierung auch effektiv umsetzen zu können. Dann Seite 58. Hier führt die Regierung aus: «Diese Abweichung vom Privatrecht ist nach Meinung der Regierung gerechtfertigt, zumal das Abberufungsrecht der Regierung damit nicht, wie dies in der Motion zum Ausdruck gebracht wird, ‹ausserordentlich› erschwert» wird. Ja, das sehen wir jetzt ja. Dieses Verfahren hat mehrere Jahre gedauert. Es ist ja nicht im Jahr 2015 gestartet, dieses Verfahren wurde erst später gestartet. Aber wie gesagt, zumindest damals war eine Landtagsmehrheit der Ansicht, dass man hier etwas anpassen muss und dank dieser Rechtsprechung wissen wir jetzt: Doch die Regierung hat hier entsprechende Möglichkeiten. Dann zu diesem Personalreglement, Punkt 3.7., Seite 66, da führt die Regierung aus: «Gerade für Unternehmen, welche am Markt tätig sind, gilt es in der Ausgestaltung der Personalreglemente eine grössere Flexibilität zu gewährleisten sowie die Attraktivität als Arbeitgeber im Marktvergleich sicherzustellen.» Ich denke mir, das ist ein generelles Problem. Wir haben es bei der Pflege erlebt, ich habe es bereits bei der Landespolizei zitiert. Die Demografie wird da eiskalt die Grenzen aufzeigen, und zwar querbeet durch sämtliche Unternehmungen im Land, und da sind zum Beispiel die Polizei, aber auch die Pflegeberufe gute Beispiele dafür. Aber wie gesagt, wir sprechen gar nicht mehr von einem Fachkräftemangel, wir sprechen von einem Arbeitskräftemangel. Es fehlt an allen Ecken und Enden, und das wird eine riesige Aufgabe werden.Dann zu den Rechnungslegungsvorschriften, Punkt 3.10, Seite 69, da führt die Regierung aus: Das Postulat im Jahr 2019 wurde zwar im Landtag beraten, aber nicht an die Regierung überwiesen. Jetzt stelle ich aber doch fest, dass doch etliche Inhalte dieses Postulats übernommen wurden. Also anscheinend ist es so, auch wenn Postulate nicht überwiesen werden, kann es durchaus sein, dass dann ein Teil dieser Postulate umgesetzt wird, was durchaus zu begrüssen ist, insofern können wir zukünftig auch hoffen, wenn Postulate nicht überwiesen werden, dass sie dann mitunter doch einmal Eingang in die Regierungsentscheidung finden werden. Dann auf Seite 84, hier ist nachzulesen: Dies rechtfertige es, dass die Regierung über die unternehmensspezifischen Personalreglemente informiert ist und in die Lage versetzt wird, entsprechende Vergleiche zu ziehen. Da frage ich mich halt auch: Ich finde es gut, dass die Regierung informiert ist, aber sollten wir nicht auch die Geschäftsprüfungskommission und/oder die Finanzkommission über diese Personalreglemente informieren oder sogar den Landtag? Ich denke mir, das wird schwierig werden, aber zumindest eine der beiden Kommissionen, damit zumindest ein Teil des Landtags hier auch informiert ist, nicht nur die Regierung, sondern auch der Landtag, der ja in letzter Konsequenz auch die Finanzhoheit hat. Da komme ich gerade zur Seite 96, da führt die Regierung auch aus, dass es eben unter anderem darum gehe, das staatliche Vermögen zu schützen. Das ist natürlich auch die zentrale Aufgabe des Landtags. Wie gesagt, der Landtag hat die Finanzhoheit. Auch der Landtag und die Regierung versuchen, möglichst diese staatlichen Vermögen zu schützen, aber im Endeffekt muss dann halt doch der Landtag über diese Kredite befinden. Das wäre mein Punkt gewesen. Wie gesagt, ich wäre dankbar, wenn weitere Abgeordnete auch Ideen hätten, wie wir hier mitunter zusätzlich gewisse Sachen in die Debatte einbringen können. Ich wäre Ihnen auch dankbar, wenn Sie zum Beispiel auch sagen: Es wäre doch gut, wenn auch der Landtag zukünftig über diese Voranschläge der verschiedenen Institutionen zumindest informiert würde. Und wenn wir sagen, nicht der Landtag dann zumindest die Finanzkommission. Diesen Punkt möchte ich hier doch in die Runde geben. Was meinen Sie dazu? Und auch die Personalreglemente - was spricht dagegen, dass auch der Landtag oder eine seiner Kommissionen über diese Sachen informiert wird? Das möchte ich zur Debatte stellen. Wenn Sie auch Ideen haben - da bin ich noch so dankbar -, ich würde mich gerne zu Ihren Ideen äussern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Also ich möchte auch anbringen, dass die Ausgestaltung der Eignerstrategie und Beteiligungsstrategie beim Landtag bleiben soll, denn das wäre eine Schwächung des Landtags und das möchte ich nicht. Dann auch diese Nachtragskredite, die noch dringlich sind, weil die Finanzen dem Betrieb irgendwie ausgehen. Das sollte in Zukunft schon anders geregelt sein, denn solche finanzielle Schwierigkeiten kommen ja nicht von heute auf morgen, und wenn das voraussichtlich so kommen wird, dann denke ich, sollte der Landtag eingebunden werden. Also, ich schliesse mich Herrn Lampert an, der Landtag sollte in die Zukunft schauen können und nicht rückwirkend etwas einfach absegnen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte zuerst noch der Regierung danken für den vorliegenden Bericht und Antrag, und vor allem für den umfassenden Überblick über das bestehende Corporate-Governance-Gesetz und die Entstehungsgeschichte. Das war sehr interessant für mich, die Hintergrundinformationen dazu zu bekommen und zu wissen, wie der ganze Hergang war. Ich möchte kurz darauf eingehen, der Abg. Wendelin Lampert hat ja um Rückmeldung gebeten zu den Ideen und dass wir uns auch dazu äussern sollen. Ich bin einig mit Ihnen, wenn Sie sagen, die Kenntnisnahme der Jahresberichte ist sozusagen Schnee von gestern und da wir das im Nachhinein machen und nur zur Kenntnis nehmen, können wir nicht viel dazu ausrichten. Ich finde es wichtig, dass wir Bescheid wissen. Ob es jetzt im Voraus oder eben im Nachhinein ist, das werden wir dann schauen. Sie haben angesprochen, dass die Budgets an die Finanzkommission gehen könnten im Voraus. Ja, also an den Landtag sicher nicht. Das wäre jetzt wirklich «too much» - in die Finanzkommission vielleicht, aber das würde dann bedeuten, dass einfach auch die klaren Kompetenzen und die Verbindlichkeit der Finanzkommissionsentscheide gewährleistet sein müssen. Gestern Abend hatten wir ein Beispiel, als es um den Nachtragskredit beim SOL ging, der wurde drei zu zwei in der Finanzkommission abgelehnt. Man muss sich ein bisschen darauf verlassen können, auf diese Entscheide der Finanzkommission, und deshalb stimme ich mit dem Abg. Günter Vogt überein, genau auch da brauchen wir eben diese Landtagsreform, sodass klar definiert ist: Sollen wir Jahresberichte einfach nur zur Kenntnis nehmen, etwas darüber entscheiden oder was ist dann die genaue Aufgabe der Kommissionen?Wir hatten es davor noch von der Kenntnisnahme der Eignerstrategien und dass die dann Grundsatzdiskussionen im Landtag auslösen würden. Ja, das glaube ich und deshalb habe ich ein gewisses Verständnis, auch für die Regierung, dass Sie sagen, sie kommen ganz selten mit Änderungsanträgen der Eignerstrategie, eben weil es ja dann Grundsatzdiskussionen auslöst, und dann lässt man es vielleicht eben eher zusammenkommen, bis man solche Entscheide dann trifft. Was ich viel eher sehe, wie schwierig es überhaupt ist, dass wir als Landtag eine Eignerstrategie mal abändern können. Also es ist ja da auch aufgeführt. Verschiedene Bestrebungen haben stattgefunden und das ist, glaube ich, noch nicht gerade viele Male, vielleicht ein Mal gelungen, eine Änderung zu erzielen. Und wir werden ja im März dann wieder ein Beispiel davon haben, wenn wir die Stellungnahme der Regierung bekommen zur Anpassung der Eignerstrategie der LIEmobil und wir wissen wahrscheinlich jetzt schon, dass die nicht auf Begeisterung stossen wird, und deshalb denke ich schon, dass wir da vielleicht schauen müssen, was wir wirklich für Möglichkeiten als Landtag haben, wo wir gezielteingreifen können. Dann vielleicht noch kurz: Ich war auch einmal Stiftungsratspräsidentin der Stiftung Erwachsenenbildung und habe da gesehen, wenn man auf jener Seite ist, ist es natürlich schon wichtig, dass man einen gewissen Handlungsspielraum hat, dass man eine Strategie ausarbeiten und etwas vorwärtsbringen kann. Und deshalb habe ich natürlich Verständnis, dass das auf jene Seite gewährleistet sein muss, und da müssen wir dann halt auch die Relationen im Auge behalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Ja, ich möchte Ihnen, geschätzter Abg. Lampert, eine kurze Antwort geben auf Ihre Idee, die Budgets in die Finanzkommission zu geben. Ja, ich weiss dann nicht, was die Finanzkommission dann mit diesem Wissen, mit dieser Information, macht, das ist das eine. Und was ich einfach jetzt denke, ist: Zu Diskussionen führen nicht die Budgets, sondern zu Diskussionen führen ausserordentliche Geschehnisse mit finanziellen Konsequenzen und die finden wir halt in Gottes Namen äusserst selten in den Budgets, sondern wir sehen das beim Landesmuseum, das war nicht budgetiert, und das führt trotzdem zu grossen Diskussionen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Idee, das Budget der Finanzkommission vorzulegen, so viel Sinn macht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte mich kurz noch zu diesem Vorschlag äussern, der auf die Behandlung der Eigner- und Beteiligungsstrategien abzielt. Als jüngstes Mitglied, und das beziehe ich nicht aufs Alter, der GPK ist mir das ins Auge gefallen und ich kann das Anliegen der Regierung verstehen, dass sie das nunmehr der GPK vorlegen möchte als kleineres Gremium. Ich halte aber nichts davon und ich habe jetzt auch schon ein paar Stimmen gehört, dass es wohl hier drinnen keine Mehrheit finden wird. Davon gehe ich ehrlich gesagt auch aus und ich finde es nach wie vor wichtig, dass die Eigner- und Beteiligungsstrategien dem Landtag vorgelegt werden. Dann habe ich mich, wir hatten es jetzt ein paarmal vom Personalreglement, ehrlich gesagt gewundert, dass es bis jetzt keine gab. Also für mich ist es irgendwie für ein Unternehmen selbstverständlich und neben dem Arbeitsvertrag bekommt man meistens gleich schon das Personalreglement mit in die Hand gedrückt, und somit begrüsse ich es sehr, dass diese Personalreglements eingeführt werden, und ich möchte gerade auch noch anregen, dass das Thema Mobbing, und dass es nicht geduldet wird und der Hinweis, dass es auch strafbar ist, da dann gleich auch mit eingefügt wird. Dann zur Rückmeldung an den Abg. Lampert bezüglich der Idee. Ich muss sagen, da habe ich ein bisschen andere Ansichten als der Abg. Kaufmann. Ich denke, der Rückblick ist auch wichtig zu den Jahresberichten. Und Einsicht in das Budget vorab zu erhalten, dem kann ich aber auch etwas abgewinnen. Ich würde sagen, es könnte ein sowohl als auch sein. Ob das dann gleich im Landtag sein muss, sei dahingestellt. Aber wenn die Finanzkommission Einblick hätte oder mal Informationen hätte, dann kann man vielleicht Anregungen geben. Man hat einfach die Informationslage und kann Anregungen bringen oder wird vielleicht auf etwas aufmerksam gemacht. So kann ich dieser Idee doch einiges abgewinnen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke der Regierung auch, dass dieser Bericht über das ÖUSG nach vielen Jahren vorliegt und ich möchte auch ein paar Inhalte von Voten bestärken. Erstens möchte ich mich anschliessen - wenn Sie sich noch erinnern können, an die sehr guten Eingangsvoten von Abgeordneten vor dem Mittag. Die Abg. Georg Kaufmann, Günter Vogt und Wendelin Lampert haben grundsätzliche Sachen aufgeführt, die ich alle vollumfänglich unterstützen kann. Ich möchte zwei, drei Themen auch noch herausgreifen. Das ist das Thema, das alle eingebracht haben, betreffend die Eignerstrategie und Beteiligungsstrategie, die die Regierung in der GPK wünscht. Die Abg. Sandra Fausch hat noch Verständnis dafür aufgebracht. Ich bringe dafür absolut kein Verständnis auf, dass die Regierung das aufgenommen hat, da sie wahrscheinlich von vornherein weiss, dass der Landtag darüber nicht begeistert ist. Beim zweiten Teil der Aussage von Sandra Fausch bin ich wieder ident. Ich halte nichts davon, auch von dieser Idee. Den Vorschlag des Abg. Wendelin Lampert, dass auf der anderen Seite die Budgets der staatsnahen Betriebe in der Finanzkommission betrachtet werden, finde ich gut, das ist überlegenswert und die Regierung wird sich sicher auf die 2. Lesung darüber Gedanken machen. Dass die Finanzkommission diesbezüglich verbindliche Entscheide trifft, ist nicht in unserem System. Wir haben nicht die vorbereitenden Arbeitsgruppen, wie zum Beispiel eine Kommission, wie das in der Schweiz üblich ist. Das ist auch nicht notwendig. Wir sind ein kleines Gremium und ich finde es gut, dass wir nicht in einem kleinen Gremium Entscheide noch zu einem kleineren Gremium in Form von Arbeitsgruppen oder Kommissionen delegieren. Ich glaube, wir haben diese Übersicht hier im Landtag mit dieser Grösse, dass wir diese Kommissionsaufgaben in beratender Funktion haben, wie das auch so ist, insbesondere ausserhalb der speziellen Entscheidungsaufgaben, die die Kommissionen haben. Aber hier hätte die Finanzkommission, die ja immer vorausschauend die Finanzthemen, die wir im Landtag behandeln, betrachtet, auch einen Input, der überlegenswert ist.Dann habe ich eine Frage bezüglich des Personalreglements und der Lohnleistungen. Da steht auf Seite 84: «Um eine klare Grundlage für den Personalaufwand als meist bedeutendste Aufwandposition öffentlicher Unternehmen zu schaffen, empfiehlt die Finanzkontrolle der Regierung, vorzugeben, welche Grundsätze und Eckwerte sowie welche Lohnnebenleistungen detailliert zu regeln sind. Da die Beurteilung, ob die jeweiligen Reglemente den Vorgaben der Regierung als Oberaufsichtsbehörde entsprechen, der Regierung obliege, erachtet die Finanzkontrolle in diesen Fällen eine Genehmigung und nicht nur eine Kenntnisnahme durch die Regierung als notwendig.» Hier bitte ich den Regierungschef noch Ausführungen dazu zu machen, ob sie diese Empfehlung der Finanzkontrolle aufgenommen hat und in welcher Form sie sie aufnimmt, denn wenn wir sehen, insbesondere bei der Entlöhnung der Finanzintermediäre oder der FMA, da fällt es sehr stark auf, wo die Lohngestaltung ja viel höher ist als die der Regierung. Dazu möchte ich auch die Regierung fragen, in welchem Rahmen dies neu geregelt ist bei den Personalreglementen und wie die Regierung über die Entlöhnung Einfluss nehmen kann oder mindestens beratend zur Seite genommen wird. Das wären die Punkte, die ich an dieser Stelle noch bestärken mochte. Und ja, das wäre es im Moment.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Ja, öffentlich-rechtlich vom Staat kontrollierte Unternehmen haben oft monopolähnliche Stellungen in ihren jeweiligen Branchen. Jedoch stellen sich Herausforderungen für den Staat als Eigentümer dieser Unternehmen, da er sowohl wirtschaftlich auch soziale Verantwortung tragen muss. Wie schon oft gehört, das ist ja nicht das Hauptproblem. Das Problem oder die Herausforderung besteht dann im Controlling dieser Unternehmen. Der Staat muss sicherstellen, dass die Unternehmen ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen und nicht missbrauchen oder nicht optimal, was das auch immer heisst, ausführen. Dies erfordert eine Aufsicht und diese Aufsicht lebt davon, wie transparent die Kommunikation ist. Also ich sehe den Punkt auch nicht, dass man die Information in die Geschäftsprüfungskommission gibt. ich denke, die gehört aus meiner Sicht hier in den Landtag. Ich sehe aber sehr wohl bezüglich des Beteiligungscontrollings, dass das teilweise sehr gut funktioniert, muss ich sagen. Wenn es nicht funktioniert, sind dann meistens die Informationen sehr spät. Dann stellt sich die Herausforderung für den Landtag, einen Kredit zu sprechen, das ist meistens ein Nachtragskredit. Wir werden über ausserordentliche Vorkommnisse im Beteiligungscontrolling informiert. Teilweise würde ich mir wünschen, wenn das auch ein bisschen einen ausblickenden Charakter noch mehr hätte.Das Risikomanagement ist bei allen Unternehmen gefordert worden, wird auch gemacht. Wir haben jetzt bei den LKW gesehen, dass es nicht so optimal funktioniert hat, weil gewisse Risiken dort anscheinend unterschätzt wurden. Und das sind auch fortlaufende Prozesse, das heisst aus meiner Sicht nicht unbedingt, dass diese schlecht sind, aber wenn wir hier aufhören, daran zu arbeiten, dann haben wir auch aufgehört, gut zu sein, sozusagen.Dann, ich würde eigentlich beim Beteiligungscontrolling auch die Punkte, die hier aufgeführt wurden, bezüglich Personal unterstützen. Wenn dort vielleicht auch vermehrt die Geschäftsprüfungskommission informiert wird bezüglich Entwicklungsmöglichkeiten. Klar, es ist immer die Diskrepanz, es ist immer der Spagat zwischen unternehmerischer Freiheit und Controlling. Aber ich denke mir, das würde aus meiner Sicht schon Transparenz schaffen, auch bezüglich der Kommunikation. Das Thema habe ich schon ein paar Mal angesprochen. Ich denke mir auch dort, wenn man sieht, ich muss das Beispiel nochmals anführen, wie die LKW informiert haben, dort hätte man sicherlich im Nachhinein Dinge besser machen können. So war es auch bei Radio L. Und ich denke mir, wir müssen an diesen Dingen arbeiten. Vielleicht ist es auch nicht ganz repräsentativ. Wir haben ja sehr viele öffentlich-rechtliche Unternehmen, die gut laufen, von denen man nichts hört, und wenn natürlich dann zwei, drei teilweise ein bisschen hervorstechen, dann werden natürlich die anderen Unternehmen auch in ein schlechtes Licht gerückt. So ist es teilweise. Man bekommt dann eigentlich ein bisschen einen falschen Eindruck. Also zusammenfassend würde ich mir wünschen, dass man weiterhin am transparenten Beteiligungscontrolling arbeitet und auch darüber nachdenkt vielleicht, die Punkte im Beteiligungscontrolling durch den einen oder anderen Punkt zu erweitern. Und bezüglich der Abänderung von Art. 16, das sehe ich dort auch nicht. Ich denke mir, der Landtag sollte hier ein Wörtchen mitreden. Und dann ist ja noch das Thema bezüglich der Reglemente beim Personal, das angelehnt ist an die Verwaltung. Ich denke auch dort sollte man weiterhin bemüht sein, dass wir dort eine möglichst einheitliche Regelungen haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die Rückmeldungen, auch die kritischen Rückmeldungen. Nur zum Punkt betreffend die Jahresberichte, da wollte ich nicht sagen, dass wir die zukünftig nicht mehr im Landtag zur Kenntnis nehmen. Ich finde diese Debatte immer sehr gut. Zuerst haben wir diese Berichte in der Finanzkommission. Da gibt es ein Protokoll. Da sehen Sie bereits, welche Fragen in der Finanzkommission gestellt wurden, wie sind die Fragen beantwortet worden von Seiten der Regierung. Danach kommt es in den Landtag, also dieser Blick in die Vergangenheit, den möchte ich nicht abschaffen, der soll beibehalten werden. Mir geht es jetzt einfach um den Blick in die Zukunft und wenn Sie sich die Seite 33 ansehen, die Regierung genehmigt sehr viele Voranschläge, aber zum Beispiel gewisse Voranschläge nicht. Zum Beispiel diejenigen der Gasversorgung, Kraftwerke, Landesbank, Post, Telekom oder LIEmobil werden nicht von der Regierung genehmigt. Und die Idee wäre auch nicht, dass die Finanzkommission hier eine Genehmigung aussprechen würde. Die Genehmigung würde beibehalten, sprich entweder bei der Regierung oder bei diesen Verwaltungsräten, aber es würde um die Information gehen. Wenn Sie sich das letzte Finanzkommissionsprotokoll angesehen haben, da haben wir auch die Vermögensanlagen, die Anlagestrategie diskutiert - das nehmen wir ja auch zur Kenntnisse in der Finanzkommission. Wir können Fragen stellen und dann kommt eben der Punkt, es gibt ein Protokoll und der ganze Landtag wird dann eben über dieses Protokoll informiert. Es gibt Ihnen eben die Chance, dass Sie weitere Informationen haben. Aus diesen Informationen kann mitunter eine Kleine Anfrage entstehen, es kann ein parlamentarischer Vorstoss entstehen. Es geht einfach darum, dass man ein wenig den Blick in die Zukunft richtet, und da wäre die Chance für den Landtag zuerst bei der Finanzkommission ohne Genehmigungsrecht. Es geht rein um die Information, um die Chance der Mitglieder der Finanzkommission Fragen zu stellen. Dann wird natürlich der Landtag via Protokoll informiert und dann haben Sie auch alle die Chance, wenn sie kritische Punkte sehen, wie gesagt, eine Kleine Anfrage zu machen oder eine Interpellation.Es würde einfach dem Landtag die Chance geben, ein wenig in die Zukunft zu blicken und das könnte ich mir vorstellen, dass das irgendwo ein Vorschlag wäre, der dem Landtag wieder mehr Einflussmöglichkeiten gibt, denn Sie wissen alle, wir haben dann zwar kein Genehmigungsrecht, aber wenn wir uns hier drinnen einig sind, dann können wir sehr viel bewegen. Zumindest 13 müssen dann der gleichen Meinung sein, dann geht sehr viel, wenn wir das dann wollen. Das wäre eben die Zukunft und die Zukunft ist in zentral.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich auch noch kurz zur Finanzkommission melden. Die Finanzkommission schaut nach vorne, nicht in den Rückspiegel, wie die GPK, von dem her begrüsse ich die Voten. Jedoch kann ich mir es jetzt einfach nicht verkneifen, noch etwas zum gestrigen Landtag zu sagen. Die Finanzkommission gibt Empfehlungen ab. So weit, so gut. Gestern war es als Beispiel so, dass die Finanzkommission die Empfehlung gesamthaft abgegeben hat, dem SOL nicht zuzustimmen. Da haben zumindest zwei Personen in der Finanzkommission ihre Meinung seit der Finanzkommission geändert.Landtagspräsident Albert Frick
Herr Abgeordneter, Sie schweifen jetzt zu sehr vom Thema ab.Abg. Thomas Vogt
Ja, nur ganz kurz. Ich möchte jetzt das Thema ganz kurz doch bringen.Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte Sie bitten, das Fass jetzt wirklich nicht hier aufzumachen.Abg. Thomas Vogt
Ich möchte kein Fass aufmachen und Sie wissen, dass ich auch nicht bekannt bin für lange Reden. Das einzige, was ich möchte, dass dieses Thema zukünftig in der nächsten Finanzkommission noch einmal traktandiert wird, wie wir zukünftig mit Empfehlungen umgehen, denn es geht am Schluss auch um das Vertrauen in die Finanzkommission und um die Meinung der Finanzkommission. Das war schon alles.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, vielen Dank für Ihre zahlreichen und sehr konstruktiven und tiefen Voten. Deshalb wird es bei mir jetzt auch ein bisschen länger dauern und ich werde dann gegebenenfalls auch von meinen Regierungskolleginnen und -kollegen ergänzt, da eben das ÖUSG uns ja alle in der einen oder anderen Form betrifft. Uns war es wichtig, sowohl im Vernehmlassungsbericht als jetzt auch im Bericht und Antrag nochmals ausführlich zum ÖUSG, zum öffentlichen Unternehmenssteuerungsgesetz auszuführen, wo es herkommt, was es tut und was es soll. Und man kann natürlich kritisch sein und man kann sagen, der Landtag hat damals Kompetenzen abgegeben. Das hat er auch, und das ist jetzt eben Gesetz und wir gehen mit dem jetzt seither um. Die Regierung kommt zum Schluss, so schlecht ist dieses Gesetz und sind diese Spezialgesetze nicht. Wenn man sieht, was damals die Intention war, eben gewisse Sachen aus der Staatsverwaltung quasi herauszugeben und etwas freier funktionieren zu lassen. Damit gibt man eben halt auch Kompetenzen ab, man gibt auch Verantwortung ab und umgekehrt muss man es auch kontrollieren. Ich glaube, dieses System, das man sich damals ausgedacht hat, hat das sehr viel Gutes, jedenfalls aus der Sicht der Regierung, das dokumentieren wir ja auch.Es sind, wie Sie auf Seite 19 sehen, 22 Betriebe, die dem ÖUSG heute unterstehen, und ich glaube, das kann jeder nachvollziehen, wenn Sie 22 Kinder haben oder ein Unternehmen, das 22 Tochtergesellschaften hat, eines ist immer krank, mindestens, und dann braucht es eben Pflege. Da muss man etwas genauer hinschauen, da muss man etwas unterstützend helfen, aber man muss alle 22 irgendwie im Blick haben. Wir fünf versuchen, all die 22 im Blick zu haben und ihnen dann eben auch die notwendige Pflege, wörtlich formuliert, zukommen zu lassen mit Ihrer Unterstützung. Wenn unsere Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, dann müssen/dürfen wir zu Ihnen kommen und das Problem gemeinsam angehen. Ich glaube, so muss man das sehen, so beschreiben wir das auch auf den Seiten 19, 20 usw. Gerade die Seite 20 mit der Rollenverteilung zeigt aus meiner Sicht ein wunderbares Bild, das die Mitarbeitenden der Landesverwaltung hier für uns erstellt haben. Ich glaube, da kann man sich dann wirklich wiederfinden. Oft wurde und wird über das Thema Abberufung gesprochen. Das klingt so, wie wenn das bei uns an der Tagesordnung wäre. Das ist natürlich absolut die Ultima Ratio. Wir versuchen immer, mit anderen Möglichkeiten zum Ziel zu kommen, aber selbstverständlich, wenn man weiss, dass eine Abberufung extrem schwierig ist oder fast unmöglich, dann ist es auch nicht so abschreckend, wie wenn man weiss, dass die Regierung, wenn sie das Vertrauen verliert, eben auch dieses Mittel zur Verfügung hat. Werkzeuge, die man nicht gebrauchen kann, bringen nichts. Und das war dann auch der Grund, weshalb der Fokus natürlich schon bei der Motion 2015 als auch dann in der Folge und auch hier darauf liegt. Ich habe mich sehr gefreut, dass doch, glaube ich, fast alle Mitglieder oder die meisten Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sich zu Wort gemeldet haben. Das sieht man auch auf der Seite 20, von der Regierung geht das zuerst mal noch zur Geschäftsprüfungskommission und dann zum Landtag. So ist quasi der Hierarchieaufbau, gerade auch im ÖUSG, und deshalb ist es, ich glaube, auch wichtig, dass sich gerade auch die Geschäftsprüfungskommissionsmitglieder oder auch der Vorsitzende der Finanzkommission natürlich auch ausführlich mit den Möglichkeiten und Werkzeugen befassen. Ich starte mit den Fragen oder Anmerkungen des Vorsitzenden der Geschäftsprüfungskommission, dem Abg. Georg Kaufmann. Sie haben zuerst gesagt, Sie wären ein bisschen enttäuscht. Ich hätte jetzt gehofft, sie wären ein bisschen erfreut, aber das kann man eben nicht immer steuern. Sie haben zuerst gefragt: Wieso musste deswegen ein Gerichtsfall abgewartet werden? Das ist eine sehr gute Frage, die ich nicht schwarz auf weiss beantworten kann. 2015 kam das, dann hätte man das innerhalb von zwei Jahren vielleicht machen können und vielleicht auch nicht, das brauchte vielleicht noch ein paar Abklärungen. Ende 2017 dann die Abberufung, 2018 begann dann das Verfahren. Dann hat man gesagt: Na ja, wenn das schon der Kernpunkt ist, wollen wir nicht abwarten? Dann wissen wir, was das Gericht entschieden hat, dann können wir weitergehen.Und warum haben wir es jetzt trotzdem gebracht? Wir haben es trotzdem gebracht, weil ich gesagt habe in diesem Frühjahr, ich möchte das noch in dieser Legislatur abschliessen und nicht dem nächsten Regierungschef vielleicht übergeben müssen. Und deshalb haben wir dann gesagt, wir kommen jetzt mit all dem, was wir haben, wir gehen in die Vernehmlassung und wir bringen es. Damit wir die 2. Lesung noch schaffen, sind wir jetzt halt hier im Dezember-Landtag. Jetzt hat sich das so ergeben, dass das Urteil im August dann doch noch gefällt wurde, da waren wir eigentlich schon unterwegs, und jetzt kam das irgendwie zusammen. Ich kann es nicht besser erklären, das ist in voller Transparenz so, wie es passiert ist. Ich glaube, wichtig ist, dass wir es jetzt vorliegen haben. Jetzt können wir uns darum kümmern.Dann zu Art. 8, Abberufung, haben Sie gefragt: Wo erkennt die Regierung den Ermessensspielraum? Ja, wenn man liest, was da steht, steht halt eben am Schluss immer noch drin, dass es für das Land insgesamt unzumutbar sein muss, und das ist ein gewisses Ermessen, also ob die Regierung dann als Gremium entscheidet: Doch jetzt ist also auf Liechtensteinisch «knuag Hö hun» - ich weiss nicht, wie man das auf Hochdeutsch sagt, das wird dann der Parlamentsdienst übersetzen müssen im Protokoll. Wenn das der Fall ist, und das staut sich ja vielleicht dann manchmal auf und irgendwann sagt man, also das war jetzt der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, und deshalb muss man dort handeln.Also es geht hier ja nicht um strafrechtliche Sachen oder vielleicht rechtliche Übertretungen, sondern hier war das Verhältnis vielleicht mal so zerrüttet, dass man sagt: Jetzt ist das und das und das passiert, kumulativ, jetzt reicht's. Da gibt es natürlich ein Ermessen, und es ist mir einfach auch wichtig, die meisten von Ihnen oder alle wissen das, aber ich möchte es im Protokoll haben, Ermessen ist natürlich ganz etwas anderes als Willkür. Natürlich sollen, dürfen, wollen wir nicht willkürlich abberufen, sondern wir wollen es dann tun können, wenn es eben sein muss.Dann haben Sie auf Seite 66 gefragt, ob die strategischen Führungsebenen bezüglich der Festlegung völlig frei sind. Grundsätzlich, wenn es keine Vorgaben gibt, ist es so. Aber natürlich werden sie sich auch in einem gewissen Rahmen halten, denn sonst haben wir das Auge drauf, die GPK und dann auch das Parlament. Dann haben Sie eine konkrete Frage zum Landesmuseum gestellt. Ich weiss aber ehrlich gesagt nicht mehr, was die konkrete Frage war, und ich nehme an, sonst würde der Gesellschaftsminister dort dann auch antworten oder sonst müsste die Frage nochmals wiederholt werden. Dann zum grossen Thema, ich weiss nicht, ob ich es hier abschliessend erschlage, vielleicht komme ich dann bei dem einen oder anderen Abgeordneten nochmals dazu: die Kenntnisnahme der Änderungen der Eignerstrategie. Sie glauben nicht, dass der Landtag dem zustimmt? Ich auch nicht. Es ist nun mal so. Also der Reflex des Landtags funktioniert natürlich gut, wenn man sagt: Ja, da würden wir gerne etwas mehr Effizienz haben, wir würden gerne etwas wegnehmen, so fühlt es sich wahrscheinlich an und dann schnappt der Reflex und Sie sagen, nein, das geht nicht. Warum haben wir es trotzdem vorgeschlagen? Das war auf keinen Fall, um sie zu ärgern oder die Reflexe zu testen, sondern es ist wirklich so. Ich kann Ihnen aus der Verwaltungs- und Regierungspraxis sagen und auch aus der Praxis mit den Unternehmen, da sieht man etwas und sagt: Ja, das könnte man eigentlich in die Eignerstrategie reinschreiben. Ich habe von einigen Leuten schon gehört: Eine Weisung wäre halt gut. Nein, eine Weisung können wir den Betrieben nicht geben und das ist auch richtig, dass wir das nicht können. Die sollen so arbeiten können mit Gesetz, mit Eignerstrategie und dann mit ihren eigenen Sachen, also haben wir kein Weisungsrecht, und das finden wir gut so. Das ist auch so vorgegeben. Aber wir haben die Eignerstrategie. Jetzt sagen wir: Ja, da könnte man doch diesen Satz ändern oder diese Formulierung passt eigentlich nicht mehr, die ist ja schon fünf oder zehn Jahre alt, vielleicht ist sie auch nicht mehr gendergerecht oder was weiss ich nicht was, wie jetzt die Nachhaltigkeitsthemen, wo wir sagten, die sollten wir jetzt noch reinschreiben. Aber wenn wir das jetzt machen, wenn wir es noch einzeln bringen, dann diskutieren wir halt doch vielleicht ein bisschen lange über etwas, was eigentlich einfach gemacht werden könnte. Und deshalb sagt man, das machen wir jetzt nicht. Dann warten wir noch, wir sammeln einfach noch und so hat, glaube ich, jeder von uns eine Sammlung von zukünftig möglichen Anpassungen in der Eignerstrategie. Und das Instrument, die Eignerstrategie, die gehört uns, das ist unser Instrument, das Instrument der Regierung, das steht so im Gesetz. Wir nutzen sie, aber nicht so, wie sie damals gedacht war, sondern wir sammeln halt Änderungen und irgendwann - dann sind wir wieder beim Fass, das überläuft - sagen wir: So jetzt ist genug zusammengekommen, jetzt sammeln wir das alles und schicken es möglichst als Block. Ich bin jetzt sehr, sehr ehrlich - wir schicken es als möglichst dicken Block, damit Sie möglichst viel Arbeit haben in den vier Wochen vor dem Landtag, damit Sie möglichst nicht alles sehen, was wir geändert haben, damit wir dann schnell wieder weg sind. Und das ist doch einfach nicht sinnvoll. Es macht weder Spass noch Sinn noch irgendetwas, aber das ist quasi der Auswuchs des Systems, was wir uns ausgedacht haben. So ist es nun mal.Jetzt ist die Frage, jetzt sagen Sie, «nein, weiterschicken», also werden wir das weiter tun; wir werden sammeln. Wir sind übrigens dabei, jetzt einen ziemlich grossen Block Ihnen dann zu schicken, weil wir die Nachhaltigkeitsthemen und alles andere jetzt da reinpacken, und wahrscheinlich können Sie dann im März ganz viele Eignerstrategien studieren. Und unser Gedanke war, wieso nicht die Effizienzsteigerung? Wir möchten mit diesen Tools arbeiten, und zwar schnell. Der Abg. Wendelin Lampert hat vorhin auch gesagt, wir sind ein Milizparlament, wir sind ja im Gesetzgebungsprozess und so vielleicht auch richtigerweise im Vergleich zu anderen Ländern eher extrem schnell, aber natürlich bei gewissen Entscheidungen etwas träge. Das ist aber systembedingt. Wir hätten gerne, dass wir die Eignerstrategien schneller durchpeitschen könnten und keine Grundsatzdiskussion hätten. Und jetzt kommt der Wunsch, der fromme Wunsch, des Abg. Daniel Seger, der gefragt hat: Gibt es einen Mittelweg? Gibt es einen Vorschlag, damit wir keine Grundsatzdiskussionen im Landtag führen? Ja, da bin ich jetzt der falsche Adressat, einen Vorschlag zu machen, wie Sie diskutieren. Das ist wirklich Ihr Thema. Wir haben auch schon vorgeschlagen - und ich glaube, dieser Vorschlag wäre es vielleicht wert, diskutiert zu werden -, bei den Geschäftsberichten haben wir das auch schon vorgeschlagen und, ich glaube, bei der Eignerstrategie wäre das auch eine Möglichkeit: Wir schicken der zuständigen Kommission, der Geschäftsprüfungskommission beispielsweise, diese Eignerstrategie und auch gerne die Geschäftsberichte. Sie schauen das an und wenn Sie sagen, das muss im Parlament diskutiert werden, das möchten wir öffentlich diskutieren, dann sagen Sie dem Landtagspräsidium, «traktandieren», und wenn Sie sagen, das ist unkritisch, das braucht es jetzt nicht im Parlament, dann sagen Sie, «nicht traktandieren». Und wenn ein Mitglied des Landtags es trotzdem sieht - warum er es trotzdem sieht, sage ich gleich -, dann kann es auch selbst vielleicht noch den Antrag ans Präsidium stellen, es zu traktandieren. Heute haben wir einen Automatismus, dass einfach bei den Eignerstrategien alles traktandiert wird, bei den Geschäftsberichten werden gewisse separat gemacht, gewisse liegen dem Rechenschaftsbericht bei. Also grundsätzlich haben Sie auch dort volle Transparenz. Also vielleicht nochmals zurück zu meinem Vorschlag, wir würden die Änderungen der Eignerstrategien der GPK schicken, wenn die GPK sagt, das sind massgebliche Anpassungen und die wollen wir im Parlament diskutieren, dann diskutieren wir sie hier. Wenn die GPK sagt, das ist es eigentlich, wir haben es angeschaut, das sind minder wichtige Sachen, dann braucht es das nicht, dann ist es passiert.Jetzt komme ich zu einem Punkt, den hat fast jeder gesagt, der sich zu den Eigner- und Beteiligungsstrategien geäussert hat: die Transparenz, quasi der Transparenzhammer. Gemäss Gesetz werden die Eigner- und Beteiligungsstrategien auf den Websites veröffentlicht. Die Regierung hat eine Informationspflicht. Wenn wir eine Eignerstrategie anpassen, dann kommunizieren wir das per Medienmitteilung, dann muss sie beim entsprechenden Unternehmen aufgeschaltet werden. Also die ist dann auch schon entschieden. Und wenn ich den Abg. Mario Wohlwend höre, der sagt: Da will ich schon ein Wörtchen mitreden - also Sie können bei den Eignerstrategien schon reden, Sie können relativ lange reden bei der Kenntnisnahme, nur die sind dann schon beschlossen. Also die sind beschlossen, sie sind schon auf der Website. Und mitreden heisst für mich auch mit beschliessen und mit beschliessen, da gibt es quasi die Möglichkeit für Sie, uns zu sagen: Bitte prüft diese Anpassungen der Eignerstrategie. Also ich habe es jetzt nochmals aus unserer Sicht verteidigt. Ich weiss, unser Vorschlag fliegt dann trotzdem raus, aber ich möchte es nochmals erklären, möchte es verteidigen. Wir haben das wirklich nicht zum Spass gemacht. Es wäre uns ein grosses Anliegen, es ist uns sehr ernst mit diesem Anliegen, weil wir wirklich glauben, dass es uns in der Arbeit und auch Sie effizienter machen würde, wenn wir das ändern. Sonst hätten wir es nicht vorgeschlagen, aber wir sind davon ausgegangen, dass es einen gewissen Grad an Kritik natürlich geben würde. Dann komme ich zum Abg. Günter Vogt und eigentlich gleich auch zum Abg. Manfred Kaufmann bezüglich True and Fair View und die Revisionen. Diese Inputs nehmen wir selbstverständlich gerne auf und werden auf die 2. Lesung da auch noch darauf eingehen. Dann, der Abg. Günter Vogt hat auch ein beliebtes Thema hier eingewoben. Das sind die Entschädigungen der Führungsebenen in gewissen staatsnahen oder staatlichen Betrieben und das Verhältnis, beispielsweise, Sie haben es genannt, zu den Entschädigungen oder Löhnen der Regierung. Ich kann mich nur wiederholen. Ich finde diese Vergleiche mit beispielsweise dem Lohn des Regierungschefs nicht unbedingt angebracht. Ich meine, wir müssen schauen, dass wir in diesen Führungsgremien Personen haben, wo wir auch marktgerecht unterwegs sind, und im Finanzbereich werden eben höhere Löhne bezahlt. Dann können wir nicht sagen, aber es muss weniger sein als beim Regierungschef, sonst kriegen wir dort nicht das entsprechende Personal. Was man bei der Regierung auch sehen muss, das ist ja auch im Gesetz geregelt, es gilt ja nicht der Lohn, sondern es gilt die Regelung insgesamt, und ich weiss, dass in der Schweiz genau die gleichen Diskussionen immer und immer wieder geführt werden und bei uns auch. Mir ist wichtig, dass diese Löhne regelmässig auch geprüft werden, ob die marktgerecht sind, ob sie verhältnismässig sind, das werden sie und das sind sie, und das ist für mich massgebend. Und nicht, ob es mehr oder weniger ist als das, was die Regierungsmitglieder verdienen. Ich weiss, da kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber das ist die meine.Dann komme ich zum Abg. Daniel Seger. Ich glaube allerdings, dass ich die Frage zur Eignerstrategie bereits mehr oder weniger beantwortet habe. Ich schaue mal noch schnell, was ich noch so aufgeschrieben habe, sonst fragen Sie mich wieder. Dann haben Sie gefragt, wo die Spezialgesetze vom ÖUSG abweichen. So habe ich es jedenfalls verstanden. Ich kann Ihnen ein, zwei Beispiele nennen. Im ÖUSG beispielsweise der Art. 6 Abs. 1 heisst: «Mitglieder der strategischen Führungsebene werden für eine ordentliche Amtsdauer von vier Jahren gewählt», und dann in Abs. 3: «Nach Ablauf der ersten Amtsperiode ist eine einmalige Wiederwahl zulässig.» Und wenn wir jetzt ins Landesbankgesetz schauen, dann wählen wir dort für drei Jahre und eine zweimalige Wiederwahl ist möglich und wenn wir dann beim Finanzmarktaufsichtsgesetz schauen, dann sind es dort fünf Jahre und eine einmalige Wiederwahl. Das ist jetzt nicht vollständig. Es gibt halt immer einmal wieder gewisse Abweichungen. Dann beim Abg. Manfred Kaufmann, wie gesagt, das nehmen wir gerne auf. Zum Abg. Wendelin Lampert und gleichzeitig Vorsitzenden der Finanzkommission: Sie haben eben ausgeführt, Sie waren immer schon kritisch. Ich habe es so zwischen den Zeilen gehört, dass Sie sich wünschen würden, dass der Landtag wieder die strategischen Führungsebenen bestellen könnte. Wie gesagt, wir sind die Exekutive, wir tun, was im Gesetz steht, und wenn man das wieder ändern möchte, dann müsste man das eben tun. Ich finde es gut, wie es ist.Dann haben Sie eine neue Idee eingebracht, dass die Budgetvoranschläge dem Landtag vorgelegt werden oder der Finanzkommission, so habe ich das bei mir aufgeschrieben. Da muss ich jetzt einfach dazu sagen, dass alle Betriebe, die Staatsbeiträge erhalten, dass die Finanzkommission diese Detailbudgets hat. Mit dem Landesvoranschlag teilen wir die dann auch aus und wenn ich mich recht erinnere, ich müsste jetzt ins Finanzkommissionsprotokoll schauen, gab es nicht eine einzige Frage letztes Mal zu den Detailbudgets der Staatsbeitragsbetriebe. Also genau das, was Sie sich jetzt wünschen, ist eigentlich aus meiner Sicht gelebte Praxis. Und was wir uns schon überlegen müssen, also ich habe die Finanzkommission immer - das geht auch in die Richtung des Abg. Johannes Kaiser - als vorberatende, vielleicht nicht als vorbereitende, aber als vorberatende Kommission gesehen. So gehen wir auch in die Finanzkommission und wir denken, dass wir dort die Finanzthemen vertieft besprechen. Wir nehmen da ja auch etwas mit aus diesen Sitzungen und jedenfalls beim Landesvoranschlag habe ich auch das Gefühl, dass der Vorsitzende der Finanzkommission immer seine Rolle auch sehr wahrnimmt, indem er das Budget vorstellt und er darauf eingeht und nicht der Finanzminister das vorstellt. Ich habe das Gefühl, das funktioniert schon recht ähnlich wie in anderen Parlamenten. Die vorbereitete Kommission, die APK oder auch die Finanzkommission und dann die nachbereitende, prüfende, die GPK. So ist jedenfalls unsere Sicht der Dinge.Dann haben Sie zu Seite 38 gefragt, ob diese Vorgaben das Problem bei der Post gelöst hätten. Nein, natürlich nicht, also das hätten sie nicht. Sie haben dann wegen den Eignerstrategien und vor allem wegen der Budgets noch gesagt, dass ein Informationsvorsprung gut wäre. Das Problem mit dem Informationsvorsprung ist halt irgendwann auch: Also informieren ist okay, Kenntnisnahme ist schon formeller, genehmigen, dann tut es dann weh, denn dann sind sie auch schuld. Und die Frage ist halt immer: Was will man? Ich sehe es schon in der Kompetenz der Regierung mit ihrer Finanzhoheit, also mit den Finanzen, die Sie uns geben, das dann zu tun. Deshalb beantragen wir dann auch Staatsbeiträge, begründen die und legen natürlich auch Details vor. Und Sie haben dann im nächsten Satz zu den parlamentarischen Mitteln gesagt, dass Sie ein Milizsystem sind und wenig Zeit haben und irgendwann ist das für mich dann widersprüchlich, was man will. Will man mehr Details, will man mehr Verantwortung, will man mehr Führen? Oder gibt man der Regierung mehr Verantwortung und kontrolliert sie in dem, was sie tut? Und ich glaube, bei der Kontrolle, da scheuen wir auch nichts, also da soll man uns kontrollieren, tut man auch. Und wenn ich den Abg. Mario Wohlwend dann höre, der sagt, bei einem Beteiligungscontrolling oder beim Bericht an GPK zum Beteiligungscontrolling, da hätten wir das und das noch gerne mehr, dann sagen Sie uns, was Sie gerne mehr hätten, fragen Sie nach, machen Sie uns Vorgaben und wir werden versuchen, diese zu erfüllen. Kein Thema. Wir haben hier nichts zu verstecken. Es muss am Schluss, und da bin ich, glaube ich, bei Ihnen allen - am Schluss muss es handhabbar sein. Also wir wissen auch, Sie haben nicht so viel Zeit wie wir. Aber es muss am Schluss die Informationen sein, mit der Sie arbeiten können. Und wenn wir da etwas optimieren können, sagen Sie es uns, und wir versuchen, das wirklich zu machen. Ich übergebe kurz dem Landtagspräsidenten, um unsere Gäste zu begrüssen.Landtagspräsident Albert Frick
Ich habe die Ehre, ein paar sehr hohe Gäste bei uns begrüssen zu dürfen. I have the honour and the privilege of welcoming esteemed guests to our Parliament. I warmly welcome members of the IMF, the International Monetary Fund, to our Parliament. Thank you for visiting us.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. Auch von meiner Seite herzlich Willkommen. Wie Sie wissen, ist die IWF-Mission seit letzter Woche und bis diesen Freitag in Liechtenstein auf einer sogenannten «fact finding mission» und besucht jetzt heute in diesem Rahmen auch das Parlament. Dann versuche ich gleich weiterzugehen. Sie haben ausgeführt, Herr Abg. Wendelin Lampert, dass man der Meinung war, als man die Motion 2015 überwiesen hat, dass man nicht genügend Mittel hat bei der Abberufung. Ich war 2017 der Meinung, dass man sehr wohl genügend Mittel hat. Und jetzt wissen wir, dass wir ein bisschen Optimierungspotenzial dort haben und das legen wir hier auch offen. Dann, zu Ihrer Aussage, dass wir auch Postulate, die nicht überwiesen werden, zum Teil natürlich aufnehmen. Das ist für uns selbstverständlich. Klar, wir hören und sehen vieles, auch in diesem Raum, aber auch draussen, und wenn wir etwas gut finden, dann bringen wir es natürlich auch, egal ob das schon einmal beauftragt wurde oder nicht. Wir arbeiten auch ohne Auftrag. Dann zum Abg. Herbert Elkuch: Sie haben gesagt, so habe ich Sie verstanden, dass die Ausgestaltung der Beteiligungs- und Eignerstrategie beim Landtag bleiben sollte. Da muss ich einfach sagen: Die Ausgestaltung nicht, die war noch nie beim Landtag. Sie gestalten das Gesetz aus und wir die Eignerstrategie. Es ging wahrscheinlich, vielleicht haben Sie das auch so gemeint, aber es war anders formuliert, um die Kenntnisnahme. Dann zum Abg. Johannes Kaiser. Da habe ich nicht alles gehört. Da müssen Sie vielleicht nochmals nachfragen, wenn ich nicht alles erwischt habe. Einfach nochmals zur Finanzkommission, ob die jetzt vorberatend ist oder nicht. Ich hatte immer das Gefühl, wir schicken den Landesvoranschlag, beispielsweise den Rechenschaftsbericht, sechs Wochen vorher, deshalb haben wir, glaube ich, dort schon die Möglichkeit. Dann haben Sie noch gefragt, in welchem Rahmen das mit dem Personalreglement jetzt neu geregelt ist. Ist es eben noch nicht. Das würden wir dann entsprechend tun, wenn wir hier dann nach der 2. Lesung die Grundlagen auch hätten. So hätte ich das verstanden, aber wenn das nicht die Frage war, dann gerne nochmals. Ich habe keine Fragen mehr aufgeschrieben, wenn noch welche offen wären, dann bitte ich Sie nachzufragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort. Der Abg. Seger hat eine Frage an mich gerichtet und die bezieht sich auf Art. 8 Abs. 5. Da geht es darum, dass die Abberufung eines Mitglieds der strategischen Führungsebene nicht mehr im Hinblick auf Ermessen, sondern eben lediglich noch auf willkürliche Handhabung hin überprüft werden soll. Und Sie haben zu den Ausführungen, zur Begründung dieser Passage Fragen aufgeworfen. Also ich glaube, inhaltlich ist klar, was gemeint ist. Gemeint ist mit diesen Ausführungen, dass die Gerichte diese Entscheidungen ja nicht direkt persönlich, sondern gewissermassen indirekt dann nachvollziehen müssen und da eine gewisse Distanz haben. Und ich glaube, es ist auch nicht so zu verstehen, dass man den Gerichten da irgendwelche Kompetenzen abspricht. Das ergibt sich schon daraus, dass ja dann der Folgesatz ist: «Die Gerichte üben daher in der Praxis hierbei grosse Zurückhaltung [...].» Sprachlich kann man immer diskutieren, man kann es auch immer noch präziser formulieren, aber ich glaube, inhaltlich ist klar, was gemeint ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, ich habe die Frage des Abg. Georg Kaufmann gehört. Sie bezog sich spezifisch auf das Landesmuseum, ist aber genereller Natur, und die Frage, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ging in die Richtung: Hat die Regierung eine Möglichkeit, auf Personalentscheide, welche der strategischen Führungsebene zugeordnet sind, Einfluss zu nehmen? Generell ist diese Frage zu verneinen. Also die Regierung wählt die strategische Führungsebene, die strategische Führungsebene dann eben die operative aus, mit einer kleinen Einschränkung, also nicht ein Mitentscheidungsrecht, aber ein Information- oder Auskunftsrecht bei der Leitung der operativen Ebene. Dazu gibt es auch Ausführungen im entsprechenden Bericht und Antrag und was generell gilt, gilt natürlich auch für das Landesmuseum so. Da ist die Kaskade wieder ähnlich, also Sie als Abgeordnete können Vertrauen oder Misstrauen uns gegenüber aussprechen. Wir haben diese Möglichkeit, wenn man das so weiter fassen will, auf die strategische Ebene der öffentlich-rechtlichen Unternehmungen und wenn es eben in einer Funktion eben nicht geigt, um dieses Wort aufzunehmen, ist die strategische Leitung in der Aufgabe, das mit dem operativen Personal so vorzunehmen. Da können wir das entsprechend nicht überspringen in diesem Kaskadenaufbau und das gilt auch natürlich für das Landesmuseum, wie für alle anderen auch, wie gesagt, mit dem Hinweis, dass jetzt eben die Besetzung der operativen Leitung, also eines Direktors, einer Direktorin, dass dieser Funktionen eine spezielle Rolle zukommt und da eine entsprechende Auskunft und Information an die Regierung verlangt wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die getätigten Ausführungen. Ja, zu diesen Unterlagen, die die Finanzkommission hat, das sind zusätzlich nochmals 31 Seiten detaillierte Ausführungen zu den verschiedenen Institutionen. Wir haben es ja gestern gerade live erlebt beim Landesmuseum, nur die Finanzkommission hatte diese Details betreffend das Landesmuseum, diese Unterlagen hat eben der Rest des Landtags nicht. Da gebe ich dem Herrn Regierungschef recht, das können wir zukünftig dem gesamten Landtag abgeben. Aber das sind eben nur die Betriebe, die einen Staatsbeitrag haben, aber wie wir auf Seite 33 sehen, trifft das eben nicht zu auf die Gasversorgung, die Liechtensteinischen Kraftwerke, Landesbank, Post, Telekom und Verkehrsbetriebe Liechtenstein. Und diese Budgets hat die Finanzkommission eben auch nicht. Das wäre dann eben noch der weitere Punkt, dass wir sagen, dann würde die Finanzkommission auch die Budgets dieser anderen Unternehmungen zur Informationen erhalten. Und wir müssen uns einigen, dass wir dem Landtag auch diese Detailblätter abgeben zum Budget. Und es hat da schon Fragen gegeben. Zum Beispiel wurde von meiner Seite die Frage gestellt beim Konto Expertengutachten und Öffentlichkeitsarbeit: Reicht das Geld für das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt? Also man hat da schon noch Fragen gestellt zu diesen Detailkonten. Das ist jetzt nicht ein staatsnaher Betrieb, das ist ein Regierungskonto, aber die Frage konnte man nur stellen, wenn man diese 31 Seiten angesehen hat, denn der restliche Landtag hatte diese Informationen nicht, und wie gesagt, wir haben eben etliche Betriebe, die eben nicht aufgeführt sind auf diesen 31 Seiten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Danke der Regierungsbank für ihre Ausführungen. Ich kann mir jetzt einen Kommentar nicht verkneifen, Herr Regierungschef. Ich verstehe die Befindlichkeiten zum Vorgehen möglicher Anpassungen in Bezug auf die Eignerstrategie der Regierung nicht. Ich wäre da viel mehr relaxt. Bringen Sie doch Ihre Anpassungsvorschläge. Parlament kommt von «parlare» und die Parlierenden dürfen dann diese Anpassungen zur Kenntnis nehmen und damit ist dann das Thema auch hier drinnen erledigt. Dann noch zum Thema der Verhältnismässigkeit von Gehältern: Die ist eben subjektiv und in der öffentlichen Wahrnehmung spielt es aber eben schon eine Rolle, ob die Verhältnismässigkeit der Gehälter einer Regierung oder eines Direktors eines Finanzintermediärs in einem gewissen Verhältnis steht. Gehälter von Führungskräften sollen im Allgemeinen mit den Verantwortlichkeiten und Aufgaben in irgendeiner Beziehung stehen. Die Regierung trägt ebenso eine erhebliche Verantwortung für unser Land und das wollte ich damit aussagen. Für mich stimmt dieses Verhältnis eben nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank, geschätzter Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Sie haben einen Kompromissvorschlag eingebracht, dass die Beteiligungs- und Eignerstrategien eventuell in die GPK kommen und die GPK dann entscheidet, welche dann dem Landtag vorgelegt werden sollen. Ja, ich finde, das ist einmal ein Vorschlag, der hier auf dem Tisch liegt, und ich hätte gerne noch mehrere Rückmeldungen aus dem Kreis der Abgeordneten dazu gehört. Dann, Danke für Ihre Ausführungen, Herr Regierungsrat Frick. Meine Frage ist zur Hälfte beantwortet. Meine Frage ging dorthin: Im Personalreglement werden wesentliche Grundsätze und Eckwerte festgelegt betreffend Entlohnung oder auch Arbeitszeit. Und es ist mir klar, dieses Reglement muss durch die strategische Führungsebene erlassen werden. Es kann auch nicht an Sie delegiert werden. Dann lese ich aber auf der Seite 66, dass diese Reglements der Regierung bezüglich Transparenz zur Kenntnis gebracht werden müssen und sollte aus Sicht der Regierung Handlungsbedarf bestehen, könne dies die Regierung über die Eigner- und Beteiligungsstrategie machen. Und jetzt habe ich das Beispiel vom Landesmuseum gebracht und gefragt: Könnte die Regierung diesbezüglich auch für solche Situationen über einen Satz oder einen Abschnitt in der Eigner- und Beteiligungsstrategie da gewisse Dinge mit vorentscheiden? Das war die Frage, die ich hatte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich danke dem Regierungschef und auch der Justizministerin für ihre Ausführungen. Ich möchte noch ein paar Sachen anführen, und zwar zur Abberufung. Da teile ich die Meinung, dass dieses Instrument nur als Ultima Ratio angewandt wird, denn wir dürfen nicht vergessen, mit jeder Abberufung, und wir haben es in diesem Fall auch gesehen, ist halt auch ein bestimmtes Prozessrisiko, das finanzielle Folgen haben kann, verbunden. Dann zum Landesvoranschlag. Ich finde es immer noch gut, dass der Landesvoranschlag sechs Wochen, bevor wir diesen hier drin behandeln, vorliegt, wenn auch nur zuerst mal elektronisch und dann, glaube ich, vier Wochen davor dann auch in Papierform. Trotzdem möchte ich hier an die Regierung und auch an den Landtag appellieren, dass wir, wenn wir die Budgetdebatte haben, versuchen, in dieser Budgetde-batte nicht noch andere schwerwiegende, schwierige oder mit den Worten des Regierungschefs dicke Brocken auf der Traktandenliste haben, damit die Arbeit etwas besser verteilt ist. Wir haben im letzten Monat drei Tage lang von morgens um 9:00 Uhr bis abends um 22:00 Uhr und später hier drinnen debattiert. Wir hatten dieses Jahr Landtagssitzungen, ich glaube einmal sogar nur von einem Tag und dann auch darauf von zwei Tagen. Hier sollten wir wirklich schauen, und das geht nicht nur an die Adresse der Regierung, sondern auch an uns und dann auch an uns im Landtagspräsidium, dass wir hier dann auch mal sagen: Nein, dieses Traktandum können wir auf eine andere Sitzung verschieben. Ich glaube, wir müssen da wirklich auch versuchen, diese Ressourcen, die wir hier im Landtag haben, besser über das Jahr zu verteilen. Und noch etwas zur Justizministerin: Mir war es einfach wichtig, darum begrüsse ich Ihre Ausführungen auch, dass man das hier drin nicht so verstehen kann oder soll, dass die Regierung, ob jetzt implizit oder explizit, Kritik an der Rechtsprechung führt. Mit ihrem Kopfschütteln sehe ich, dass Sie dem zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Ja, noch eine Rückmeldung an den Regierungschef. Ja, der Transparenzhammer - also das sollte eben kein Transparenzhammer sein, sondern es sollte eher ein kontinuierliches Lüftchen sein, wenn fortlaufende Informationen stattfinden. Ich denke, sie findet auch statt. Ich finde nur, dass man sie noch verbessern könnte. Das hat mich dann auch gefreut, dass natürlich die Wechselwirkung - ich sehe natürlich die Pfeile schon auf Seite 20. Kontrolle der Aufgabenerfüllung und das Beteiligungscontrolling, das hat ja eine Wechselwirkung, die man nur gemeinsam, also sprich die Geschäftsprüfungskommission und die Regierung gemeinsam bewältigen können. Und so sollte auch der Prozess sein.Bezüglich der Eignerstrategie, da nehme ich die Schuld natürlich auf mich. Es ist ja immer eine Frage von Sender und Empfänger. In diesem Fall habe ich ein falsches Signal ausgesendet. Ich hatte da ans Debattieren gedacht und nicht ans Mitentscheiden bei der Eignerstrategie im Landtag. Bezüglich des Kompromissvorschlags, das ist schon ein bisschen aufgeweicht, dass es an die Geschäftsprüfungskommission zuerst geht. Dann besteht aber auch immer die Möglichkeit, dass natürlich der Landtag von sich aus sagt, zum Beispiel, diese Institution, die wollen wir jährlich haben oder weil es kritische Punkte gibt. Wenn wir dort einen Weg finden, denke ich, können wir vermutlich das Ganze auch ein bisschen entschlacken mit den Geschäftsberichten vielleicht auch und mit der Eignerstrategie auch, dass man damit nicht prinzipiell hier landet. Ich denke, das ist wahrscheinlich beides für die öffentlichen Institutionen: Manchmal sitzen die natürlich auch auf Nadeln, wenn hier Äusserungen fallen. Manchmal sind es auch Komplimente, die natürlich auch guttun. Ich denke, da muss man auch ein bisschen die Brillen wechseln, dass man natürlich auch als Landtag hier eine grosse Verantwortung hat. Also ich bin dort schon für mehr Flexibilität bei diesem Punkt. Also der Kompromissvorschlag, finde ich, wäre ein für mich gangbarer Weg. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe noch einige Fragen oder Anmerkungen bekommen. Zuerst zum Abg. Wendelin Lampert wegen den Fragen in der Finanzkommission. Ja, Sie haben natürlich jetzt eine Frage zitiert, die nicht die Staatsbetriebe, sondern die Regierungskonten betrifft. Wenn wir Ihnen die 31 Seiten geben können, kann man die natürlich auch weitergeben. Zu den anderen Betrieben, die eben keinen Staatsbeitrag erhalten, da ist es zum Teil im Gesetz noch nicht einmal vorgesehen, dass die Regierung dort das Budget genehmigt. Wir können zwar überall Einsicht haben, das tun wir auch, aber wir müssen einfach auch sehen, dass wir quasi zum Teil Aktiengesellschaften haben mit Verwaltungsräten. Es wäre ganz schwierig, wenn die Regierung dann noch ein Budget genehmigen würde. Also, es gibt da einfach verschiedene Strukturen, aber wir haben natürlich selbstredend nichts gegen Transparenz.Dann zum Abg. Günter Vogt, Parlament kommt von «parlare», in der Tat. Exekutive kommt aber nicht exekutieren, sondern vom lateinischen «exequi», das eben «ausführen» heisst. Und ich meine, wenn Sie die Zeit haben - und da höre ich den Abg. Daniel Seger und kann Ihm nur beipflichten -, quasi jede Kleinstanpassung in der Eignerstrategie hier einfach automatisch zu traktandieren, wie Sie es auch mit den Kenntnisnahmen der Geschäftsberichte tun - Herr Abg. Wohlwend, ich möchte Sie nicht desillusionieren, aber es wartet kaum ein Staatsbetrieb darauf, bis er hier drinnen zur Kenntnis genommen wird, weil er dann so gelobt wird. Das ist ja nicht die absolute Regel. Wir haben oft auch lobende Worte, dann geht es meistens schnell, sonst geht es halt lange. Also, wir wollten Ihnen eigentlich ein Brückchen bauen, um die Traktandenlast gegebenenfalls zu reduzieren, wenn es nicht notwendig ist und nur nach Bedarf quasi dann hier hineinzukommen. Dieses Brückchen, über das muss man nicht gehen. Also ich habe auch überhaupt, Herr Abg. Günter Vogt, keine Befindlichkeiten darin. Ich habe Ihnen einen Einblick in die Praxis gegeben, einen vertieften, einen sehr transparenten. Das ist die heutige Praxis, die kann man gut oder schlecht finden. Die heutige Praxis ist auch: Es gibt einen Automatismus, der heisst: Eignerstrategie angepasst, von der Regierung beschlossen, ist in Kraft, wird später noch irgendwann im Landtag diskutiert. Das ist die gegebene Regelung und an der können Sie natürlich festhalten.Dann hat der Abg. Georg Kaufmann noch gefragt: Könnte man in die Eignerstrategie vielleicht noch irgendwas hineinschreiben, damit gewisse Sachen nicht passieren. Das kann man immer. Sie haben das Landesmuseum nochmals angesprochen. Wir haben gestern, glaube ich, ausführlich darüber sprechen können. Heute steht beispielsweise auch drin, dass das Lohnsystem sich am Besoldungsgesetz orientieren muss, aber man kann einen Interimsmanager im Auftrag anstellen. Diese Möglichkeiten sind dann auch mannigfaltig. Und vor diesem Hintergrund ist die Eignerstrategie natürlich das Tool für uns, um Vorgaben zu machen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 6 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 1, 3 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 1, 3 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Sachüberschrift und Abs. 1 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Sachüberschrift und Abs. 1 stehen zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort. Hier werden ja im Abs. 1 diese Personalreglemente erwähnt. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass diese nicht öffentlich sind. Ich frage mich da einfach auch: Sollte man mitunter diese Personalreglemente entweder der GPK oder der Finanzkommission zumindest zur Information zur Verfügung stellen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe den Abg. Wendelin Lampert so verstanden, dass er sich das fragt und nicht mich, aber wir werden das auf die 2. Lesung gerne nochmals ausführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 16 Abs. 2 und 2c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 2 und 2c stehen zur Diskussion.
Abg. Mario Wohlwend
Beim Abs. 2, wenn man jetzt der Debatte folgt, wäre darüber nachzudenken, ob man das dort noch ergänzt mit einem Bedarf auch des Landtags. Jetzt ist es relativ klar. Ja, die Möglichkeit besteht immer, aber das man das auch vielleicht in diesem Artikel festhält. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ja, ich denke, die Regierungsbank hat die Voten zu Art. 16 empfangen und ich würde es grundsätzlich begrüssen, an dem ursprünglichen Artikel festzuhalten, aber ich bin ja auch kompromissbereit, wie Sie mich kennen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie in der Eintretensdebatte erwähnt, könnte ich mir vorstellen, dass wir diesen Art. 16 mit einem neuen Absatz 2d erweitern, der zum Beispiel wie folgt lauten könnte: Die Regierung informiert die Finanzkommission des Landtages über die Voranschläge der staatsnahen Betriebe. Das Beispiel Landesbank könnte man hier ja ausnehmen, indem man sagt, dass börsenkotierte Unternehmen nicht erfasst sind. Wenn Sie da Probleme sehen mit den börsenkotierten Unternehmungen. Das wäre für mich ein Vorschlag für die 2. Lesung, und mitunter könnte man auch die Personalreglemente hier einfliessen lassen. Das wäre eigentlich auch die Frage gewesen zum Art. 15: Sollte man diese Personalreglemente nicht auch entweder der GPK oder der Finanzkommission zur Informationen zustellen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe in meinem Eingangsvotum schon erwähnt, ob es hier nicht allenfalls einen Kompromiss gäbe, damit die Regierung auch die Eignerstrategien, wie sie eigentlich ursprünglich angedacht waren, als Führungsinstrument nutzen kann, dass dann aber nicht jedes Mal die Eignerstrategie in den Landtag kommt. Ich könnte mir hier beispielsweise vorstellen, dass eine erstmalige Erstellung oder auch eine grössere inhaltliche Abänderung bereits bestehender Eignerstrategien im Landtag besprochen wird, kleinere und unbedeutendere Änderungen in der GPK mit der Möglichkeit, wenn die GPK zur mehrheitlichen Meinung kommt, dass das in den Landtag muss, dass dann die GPK einen Antrag ans Landtagspräsidium stellen kann, dass es für die Landtagssitzung traktandiert wird. Oder eine weitere Möglichkeit wäre, dass jede Eignerstrategie alle vier Jahre ein Mal dem Landtag vorgelegt wird. Das wären jetzt einfach einmal Kompromissvorschläge, die mir auf die Schnelle in den Sinn gekommen sind. Und da würde ich gerne die Ideen oder die Meinungen der Regierung dazu für die 2. Lesung wissen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ich kann Ihnen schon die spontane Meinung des Regierungschefs sagen, aber wir werden das natürlich auf die 2. Lesung noch konsolidieren. Quasi ein Mal pro vier Jahre, die vorzulegen, das klingt - und ich muss es nochmals wiederholen, ich war vielleicht zu undeutlich oder zu leise, hat man mir auch gesagt, ich glaube, wir sind heute alle ein bisschen leiser, weil ich kann Sie auch manchmal fast nicht hören, vielleicht kann man die Technik hier auch ein bisschen lauter machen. Das klingt ein bisschen so, wie wenn die Eignerstrategien ein Geheimwerkzeug wären. Das sind sie mitnichten, also die sind - mehr Transparenz gibt es nicht - auf den Websites einsehbar, und wenn wir sie ändern, dann hat die Regierung eine Informationspflicht. Dann werden wir selbstverständlich eine Medienmitteilung machen und das auch kommentieren, was wir geändert haben. Also vor diesem Hintergrund ist das ohnehin öffentlich. Und wenn der Landtag das traktandieren will und, sagen wir einmal, wir sprechen in einem Sondertraktandum über die Eignerstrategie von XYZ, also das ist ihnen komplett unbenommen.Das einzige, was wir hier infrage stellen, ist der Automatismus: jede Änderung ein Traktandum im Parlament. Das war der Punkt, wo wir gesagt haben: Das müsste doch nicht sein. Und mein Kompromissvorschlag wäre: Die GPK soll sich das anschauen und dem Landtagspräsidium sagen, das hätten wir gerne breit besprochen, weil da gibt es schon Themen. Aber das Problem ist, wenn wir von uns aus entscheiden müssten, ob es eine grosse oder eine kleine Änderung ist, und das ist nicht so, weil wir einfach so denken. Meistens werden wir sagen, es ist vermutlich eher eine kleine Änderung. Es kann aber auch ein einziger Satz eine sehr grosse Änderung sein, weil es eine klare Vorgabe ist. Und deshalb ist die Einschätzung unsererseits vielleicht für Sie nicht massgebend. Ich glaube, all das, was wir hier tun, basiert auf Vertrauen, Sie müssen uns vertrauen. Das ist sogar in der Verfassung so festgeschrieben, aber ich glaube, das Parlament muss auch der GPK vertrauen, dass sie dort die Einschätzung richtig setzt, zu sagen: Also, das wollen wir jetzt ins Parlament bringen oder nicht. Und ich glaube, wenn wir so einen Kompromiss finden könnten, dann ist der halt eher, glaube ich, im Ermessen des Gremiums als im Gesetz zu fassen. Das wäre so meine spontane Meinung dazu. Wir elaborieren dazu aber noch einen Text auf die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ja, wir haben hier heute wirklich an- und abschwellende Nebengeräusche und ich weiss auch nicht, wo die herkommen, aber ich möchte Sie wirklich auch ersuchen, beim Sprechen darauf zu achten, dass das Mikrofon in der Nähe Ihres Sprechorgans ist und dass Sie Ihrem Organ zu etwas Stärke verhelfen.Abg. Georg Kaufmann
Ja, ich möchte einfach betonen, dass ich diesen Vorschlag des Regierungschefs bezüglich diesem Art. 16 Abs. 2 sinnvoll und überprüfbar finde. Ich glaube, die GPK könnte das anschauen, könnte Rückfragen stellen an die Regierung und wenn sie zum mehrheitlichen Entschluss kommt, das ist jetzt wichtig, dass sich der Landtag damit beschäftigt, dann könnte die GPK das dann traktandieren lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AGENTUR FÜR INTERNATIONALE BILDUNGSANGELEGENHEITEN
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten.
Art. 9 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE STIFTUNG «ERWACHSENENBILDUNG LIECHTENSTEIN»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Erwachsenenbildung Liechtenstein». Art. 8 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 9b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 9b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHE ALTERS- UND KRANKENHILFE
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe. Art. 10 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FAMILIENHILFE LIECHTENSTEIN
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein. Art. 10 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHE GASVERSORGUNG
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung. Art. 8 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Sandra Fausch
Mir fällt hier nur auf, dass in der Gesetzgebung hier der alte Name «Liechtensteinische Gasversorgung» verwendet wird, aber das Unternehmen ja unter «Liechtenstein Wärme» nun läuft. Darf ich mich hier erkundigen, warum hier «Liechtensteinische Gasversorgung» verwendet wird?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich übernehme hier gerne kurz. «Liechtenstein Wärme» ist nach wie vor nur ein Markenname. Das Gesetz ist immer noch, wie es ist, bis wir es anpassen. Wir haben es jetzt nicht in diesem Zuge mit aufgenommen, sondern das kommt voraussichtlich im März-Landtag, dass wir es dann anpassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 9 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 13a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
13a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Abs. 2 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2 Bst. g steht zur Diskussion.
Abg. Günter Vogt
Besten Dank, Herr Präsident. Ich stelle mir hier die Frage, dass in Art. 14 Abs. 2 die Entschädigung des Verwaltungsrates doppelt aufgeführt ist. Hat das irgendeinen Grund zu den Kapiteln? In anderen Gesetzen ist dies auch nicht der Fall. Das ist für mich jetzt nicht ganz klar. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Das schauen wir uns gerne auf die 2. Lesung an.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE STIFTUNG «KUNSTMUSEUM LIECHTENSTEIN»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Kunstmuseum Liechtenstein». Art. 7 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 10b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 10b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE STIFTUNG «KUNSTSCHULE LIECHTENSTEIN»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Stiftung «Kunstschule Liechtenstein».Art. 7 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 9b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 9b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE «KULTURSTIFTUNG LIECHTENSTEIN»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die «Kulturstiftung Liechtenstein». Art. 9 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 12a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 12a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHEN KRAFTWERKE
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinischen Kraftwerke. Art. 9 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 16a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 Abs. 2 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 2 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHE LANDESBIBLIOTHEK
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Landesbibliothek.Art. 9 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS LIECHTENSTEINISCHE LANDESMUSEUM
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesmuseum. Art. 8 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS LIECHTENSTEINISCHE LANDESSPITAL
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Abänderung des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesspital.Art. 9 Abs. 1 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 17a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 17a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHE MUSIKSCHULE
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Musikschule. Art. 9 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN «LIECHTENSTEINISCHEN RUNDFUNK»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über den «Liechtensteinischen Rundfunk». Art. 21 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Universität Liechtenstein.Art. 11 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES STANDORTFÖRDERUNGSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Abänderung des Standortförderungsgesetzes. Art. 10 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN «VERKEHRSBETRIEB LIECHTENSTEINMOBIL»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über den «Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil». Art. 10 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 13a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Abs. 2 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.Art. 7 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25ter wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES FINANZMARKTAUFSICHTSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur nächsten Vorlage: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Art. 12 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE LIECHTENSTEINISCHE POST
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Post.Art. 10 Abs. 3 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 3 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 2 Bst. b und Abs. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 2 Bst. b und Abs. 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE TELECOM LIECHTENSTEIN AG
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Abänderung des Gesetzes über die Telecom Liechtenstein AG. Art. 6 Abs. 3 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 3 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 Bst. b und Abs. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 Bst. b und Abs. 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir alle Vorlagen in 1. Lesung beraten. Der Antrag auf Abschreibung der Motion wird nach der 2. Lesung behandelt und wir haben Traktandum 21 abgeschlossen.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:50 bis 16:15 Uhr)
-ooOoo-