Abänderung des Offenlegungsgesetzes (OffG) sowie weiterer Gesetze (Nr. 114/2023); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Regierungschef. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 22: Abänderung des Offenlegungsgesetzes sowie weiterer Gesetzte. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 114/2023. Er steht zur Diskussion.Stv. Abg. Hubert Büchel
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Ich danke der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesabänderung wird das Offenlegungsgesetz, OffG, den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Durch die Einführung von verschiedenen Richtlinien wurde festgestellt, dass auch beim OffG Abänderungsbedarf besteht. Ein zentraler Aspekt der Änderung betrifft die Implementierung des «Official Appointed Mechanism, OAM» bei der Finanzmarktaufsicht, FMA. Der OAM soll dazu dienen, alle vorgeschriebenen Informationen, die von Emittenten stammen, bei der FMA zu speichern. Diese Informationen müssen sowohl der Öffentlichkeit als auch dem europäischen, elektronischen Zugangsportal bei der «European Securities and Market Authority», ESMA, zugänglich gemacht werden. Während des Vernehmlassungsverfahrens wurde die vorgeschlagene Gesetzesänderung von den Teilnehmern einhellig und ohne Stellungnahme begrüsst. Daher ist das Eintreten unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ich denke mir, mein Vorredner hat die Vorlage gut zusammengefasst. Wie er es ausgeführt hat, hat es im Rahmen der Vernehmlassung auch keine kritischen Inputs gegeben. Der einzige Punkt, der mir aufgefallen ist, ist genau dieses OAM-System. Wenn wir uns die Seite 14 betrachten, da führt die Regierung aus: «Obwohl ein OAM nur betrieben werden muss, wenn Wertpapiere zum Handel an einem geregeltem Markt im Herkunftsmitgliedstaat zugelassen sind, sind aufgrund einer möglichen Ansiedlung eines geregelten Marktes in Liechtenstein alle Vorkehrungen dafür zu treffen.» Und da frage ich mich einfach: Müssen wir dieses System wirklich bereits einführen? Könnten wir nicht zuwarten, bis hier konkrete Anträge vorliegend sind. Da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie zu diesem OAM-System etwas sagen könnte, bevor wir über Eintreten entscheiden. Ich meine, für mich ist Eintreten auch unbestritten. Es ist klar, dass wir das umsetzen müssen. Aber da frage ich mich schon: Sollen wir dieses OAM bereits in vorauseilendem Gehorsam umsetzen? Sollten wir nicht warten, bis hier konkrete Anträge vorliegend sind?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Rechtlich, glaube ich, haben wir keinen Spielraum. Technisch - das können wir gerne auf die 2. Lesung noch ausführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Eintreten wurde einhellig mit 24 Stimmen beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 2 Bst. a sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 2 Bst. a sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Bst. a Einleitungssatz, Bst. e und p werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. a Einleitungssatz, Bst. e und p stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1 und 7a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 1 und 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Sachüberschrift und Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Sachüberschrift und Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 2 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 2 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19a steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Danke für das Wort. Hier sind wir jetzt eben bei diesem OAM-System, welches wir einrichten möchten, und auf Seite 14 wird noch ausgeführt: eine mögliche «Ansiedlung eines geregelten Marktes in Liechtenstein». Gibt es denn für die Regierung Anzeichen, dass sich hier ein geregelter Markt ansiedeln möchte? Haben Sie dazu Informationen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Auf die Frage des Abg. Wendelin Lampert: Ich habe im Moment keine Anzeichen, aber ich glaube, dass wir hier ein grundlegendes Thema haben, wenn wir solche Sachen übernehmen oder machen. Dann können wir nicht bedarfsorientiert gewisse Sachen einführen, wenn dann jemand kommt, sondern dann haben wir das Gesetz und setzen um, damit wir quasi diese Gleichheit haben. Ich verstehe, dass sich die Frage stellt und dass wir auch nicht vorauseilend etwas machen wollen, aber wir können uns auch nicht einfach zurückhalten. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 20 Abs. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Abs. 1 Bst. c Ziff. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 Bst. c Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Sachüberschrift und Abs. 1 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Sachüberschrift und Abs. 1 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FINANZMARKTAUFSICHTSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Anhang 1, Abschnitt H wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1, Abschnitt H steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Kapitel XI wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Kapitel XI steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES ÜBERNAHMEGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes. Art. 32 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 22 erledigt.
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