Abänderung des Bankengesetzes, des EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen (Nr. 115/2023); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Bankengesetzes, des EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 115/2023. Er steht zur Diskussion.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Der vorliegende Bericht dient der Durchführung einer EU-Verordnung in Liechtenstein, zu welcher wir aufgrund unserer EWR-Mitgliedschaft verpflichtet sind. Dazu werden Anpassungen an verschiedenen Gesetzen vorgenommen, am Bankengesetz, am EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetz, am Vermögensverwaltungsgesetz und am Finanzmarktaufsichtsgesetz. Das zugrunde liegende Ziel ist dabei, die Distributed-Ledger-Technologie mittels einer auf sechs Jahre befristeten Pilotregelung zu fördern. Im Anschluss an diese Pilotphase wird eine Evaluierung vorgenommen werden seitens der EU und natürlich auch von unserer Seite. Bei diesen Regelungen handelt es sich um eine sehr technische und hochspezifische Materie. Deshalb ist das Feedback aus der Vernehmlassung besonders relevant für mich. Soweit ich das beurteilen kann, wurden die Inputs aufgegriffen. Von daher kann ich diesen Bericht und Antrag befürworten und bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Mein Vorredner hat eigentlich schon alles angesprochen, auch was abgeändert wird. Was mir noch wichtig erscheint - ich glaube, das ist ein zentraler Punkt -, dass die regulatorische Klarstellung des Begriffs des Security Tokens hier klar geregelt wird. Das wird dem klassischen Finanzinstrument gleichgestellt und fällt somit unter die MiFID-Regelung. Diese Präzisierung dient der rechtlichen Einordnung und schafft somit Klarheit im Bereich dieser Security Token. Wie schon ausgeführt: einhellige Zustimmung der Vernehmlassungsteilnehmer, wobei auch der Bankenverband das von mir vorher Erwähnte explizit nochmals erwähnt hat und auch begrüsst hat.Vielleicht auch noch in diesem Zusammenhang, wenn ich das der Regierung mit auf den Weg geben darf, bei der Diskussion kam es auf: Die Einführung von MICAR ist meines Wissens, oder im Markt wird das so gehandelt, auf den 1. Februar 2025 geplant. Da wurde der Wunsch geäussert, dass man das allenfalls auf 1. Januar 2025 analog der EU terminieren könnte. Auch hier ist Eintreten unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Vielen Dank auch für die Zusammenfassung des gegenständlichen Berichts und Antrags. Und ja, diese Ausführungen sind sehr technisch, selbst für uns in der Regierung. Wir haben das alles von den Vernehmlassungsteilnehmern aufgenommen, ich glaube, deshalb passt das so weit. Zu Ihrem Punkt der zukünftigen Umsetzung, ich kann Ihnen schon sagen, warum es der 1. Februar sein wird. Der Zeitplan ist sehr, sehr dicht und wir rechnen nicht damit, dass wir es in den November-Landtag schaffen, sondern in den Dezember-Landtag. Wenn wir im Dezember-Landtag sind, können wir aufgrund der Referendumsfrist kein Inkrafttreten auf den 1. Januar sicherstellen, weil das einfach zeitlich nicht geht. Und eine Dringlicherklärung ist nochmals ein anderes Thema. Aber das können wir dann gegebenenfalls im nächsten Jahr bei der 1. und dann bei der 2. Lesung diskutieren. Vielleicht schaffen wir es auch in den November-Landtag, aber ich möchte Ihnen jedenfalls keine falsche Hoffnung machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 3 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3a Abs. 1 Ziff. 42a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3a Abs. 1 Ziff. 42a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 1, Abs. 3 Bst. abis sowie Abs. 4 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 1, Abs. 3 Bst. abis sowie Abs. 4 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63a Abs. 1 Bst. k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63a Abs. 1 Bst. k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Vielen Dank.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES EWR-ZENTRALVERWAHRER-DURCHFÜHRUNGSGESETZES (EWR-ZVDG)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetzes (EWR-ZVDG).Art. 1 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1 sowie 2 Bst. a und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 sowie 2 Bst. a und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Abs. 2 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 2 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Vielen Dank.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES VERMÖGENSVERWALTUNGSGESETZES (VVG)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes.Art. 4 Abs. 1 Ziff. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Ziff. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Vielen Dank.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FINANZMARKTAUFSICHTSGESETZES (FMAG)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Anhang 1 Abschnitt A. Ziff. 2c sowie Abschnitt I.ter Ziff. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt A. Ziff. 2c sowie Abschnitt I.ter Ziff. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Vielen Dank, wir haben alle Vorlagen in 1. Lesung beraten und wir haben gleichzeitig Traktandum 23 erledigt.
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