Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (CBCR-Richtlinie)) (Nr. 124/2023); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 26. Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze. Umsetzung der Richtlinie EU 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sowie der Richtlinie EU 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 124/2023 und steht zur Diskussion.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte zuerst einen Dank ausrichten an die Regierung, an die Verwaltung und auch an die Vernehmlassungsteilnehmer für die geleistete Arbeit. Der vorliegende Bericht dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, dem sogenannten CSRD, also «Corporate Sustainability Reporting Directive» sowie der Ertragssteuerberichterstattung, dem sogenannten CBCR, «Country by Country Reporting». Die neuen Berichtspflichten gelten für AGs, GmbHs und KAGs. Die Regierung ortet teilweise erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen. Sie ist jedoch der Meinung, dass die Anzahl der betroffenen Unternehmen eher niedrig ist. Ich sehe das ein bisschen anders, insbesondere beim CSRD, aber dazu später mehr. Auch die Vernehmlassungsteilnehmer sehen grosse Herausforderungen, insbesondere beim sehr anspruchsvollen Zeitplan der Regelungsbreite und der Regelungstiefe. Die vorliegende Minimalumsetzung wird deshalb ausdrücklich begrüsst. Zuerst kurz zur Ertragssteuerberichterstattung. Hier sind Ertragssteuerberichte in vorgegebenen Rastern zu erstellen und prüfen zu lassen und dann zu veröffentlichen. Das trifft vor allem für grosse Unternehmen zu, da es eine Umsatzschwelle gibt, ab wann das zu tun ist.Ich möchte nun aber ein bisschen näher auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das CSRD, eingehen. Hier geht es darum, einen Nachhaltigkeitsbericht in den Jahresbericht aufzunehmen. Es geht hier vor allem um grosse Unternehmen sowie um KMU von öffentlichem Interesse, also das sind börsenkotierte KMU, Banken und Versicherungen. Ich habe mit Verantwortlichen aus mehreren Unternehmen gesprochen. Sie sehen sehr grosse Aufgaben auf sie zu kommen. Sie sehen aber auch einen positiven Einfluss auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen. Nachhaltigkeit wird in diesem Regelwerk sehr breit verstanden. Sie haben mich aber auch darauf hingewiesen, dass für sie firmenintern eine Umsetzung mit Augenmass sehr wichtig ist. Man solle für sich wichtige Punkte definieren und diese dann speziell verfolgen. Es wurde auch die Schätzung genannt, dass in Europa rund 50'000 Unternehmen betroffen sein werden, und eine weitere Schätzung, die ich gehört habe, dass derzeit über 50'000 Fachleute im Bereich Nachhaltigkeitsreporting gesucht werden, und das ist schon eines der grossen Probleme, unter diesem Zeitdruck Experten zu finden. Es sind im Moment tausende von Firmen, die das machen. Das ist sicher nicht einfach. Ein weiteres Problem, das durch diese Vorlage entsteht, ist, dass halt noch mehr Papier oder Dokumente erarbeitet werden müssen, dass noch mehr Arbeit im Overhead anfällt. Die Kunst wird sein, das Reporting-System so auszugestalten, dass es nicht nur einen Aufwand bedeutet, sondern dass wichtige Informationen auch für die Geschäftsleitung und die Organisation als Ganzes generiert werden. Dann macht die ganze Übung einen Sinn, sonst ist es ein weiterer Papiertiger. Dann noch ein kurzer Hinweis an alle KMU, die vielleicht denken, dass sie nicht von diesem Regelwerk betroffen sind: Seien Sie sich nicht zu sicher. Wenn Sie grosse Unternehmen beliefern, werden Sie über kurz oder lang auch Nachhaltigkeitsdaten an Ihre Kunden geben müssen. Es ist also gut möglich, vor allem als grösseres KMU, dass auch Sie in wenigen Jahren indirekt betroffen sein werden. Befassen Sie sich mit dem Thema und seien Sie vorbereitet. Denn wenn ein grosser Kunde zwischen Lieferanten auswählen muss, wird er unter sonst gleichen Voraussetzungen in Zukunft wohl eher denjenigen Lieferanten auswählen, der die CSRD relevanten Daten liefern kann. Eintreten ist natürlich unumstritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort und guten Morgen allerseits. Ich danke ebenfalls den Ministerien für Infrastruktur und Justiz sowie Präsidiales und Finanzen für den vorliegenden Bericht und Antrag. Mit diesem Bericht und Antrag haben wir ein umfassendes Regelwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen, kurz CSRD, sowie für die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen vorliegen. Ein Regelwerk für eine überschaubare Anzahl betroffener Unternehmen, wie sich feststellen lässt. Und dennoch ist dieses Regelwerk durchaus sehr zu begrüssen. Mit der CSRD werden bestimmte Unternehmen ab einer bestimmten Grösse dazu verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, und fast noch wichtiger, die Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Ein Regelwerk, dessen Einführung ich mir für Europa und letztlich für unsere Wirtschaft zeitnah nach dem Beschluss des Übereinkommens von Paris gewünscht hätte. Eintreten ist deshalb für mich unbestritten. Lassen Sie mich einen kurzen Ausschnitt auf Seite 13 zitieren: «Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der EU sollen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft gemeinsam in Einklang gebracht und eine langfristige Nachhaltigkeit in Europa gesichert werden. Zu den hierzu definierten Zielen zählen etwa die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz.» Ich wünsche mir, dass dies in der EU, hierzulande, aber auch weltweit zu einem Selbstverständnis wird und entsprechende Weichen gestellt werden. Gleichzeitig hat die gestrige Diskussion zum dritten Monitoringbericht gezeigt, dass wir genau damit vor einer grossen Aufgabe stehen. Auch wenn diese Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung nur für die drei grossen liechtensteinischen Banken und einige wenige Unternehmen gilt, setzen wir durch die Übernahme des Regelwerks in Liechtensteins Recht einen neuen Massstab. Bei der Einschätzung der Regierung auf Seite 31, dass mittel- und langfristig damit zu rechnen ist, dass viele Unternehmen zumindest in gewissem Umfang freiwillig über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Tätigkeit berichten werden, bin ich zugegebenermassen vorsichtig optimistisch. Zukunftsorientiert und lobenswert wäre dieses Vorgehen aber allemal.Auf Seite 14 verweist die Regierung darauf, dass die CSRD auf die bestehenden nichtfinanziellen Berichtspflichten der NFRD aufbaut. Dem Wunsch, diesen zu konsultieren, konnte ich nicht nachkommen, da unter der angegebenen Gesetzesnummer LGBl. 2016 Nr. 357 im Bericht und Antrag kein Gesetzestext unter «gesetze.li» erscheint. Vielleicht kann die Regierung bitte angeben, unter welcher LGBl.-Nummer die entsprechende geltende Berichtspflicht zu finden ist. Besten Dank. Die CSRD erweitert gemäss der Regierung den Anwendungsbereich in beträchtlichem Umfang. Dafür lohnt sich ein Blick in den Artikel 1096, und dazu habe ich dann auch bei Eintreten weitere Detailfragen zum Inhalt über die Nachhaltigkeitsberichterstattung. So ist für grosse Unternehmen beispielsweise erforderlich, anzugeben, ich zitiere «die Art und Weise, einschliesslich Durchführungsmassnahmen und zugehörigen Finanz- und Investitionsplänen, wie die Gesellschaft beabsichtigt sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell [...] mit dem [...] Übereinkommen von Paris [...] vereinbar ist.» Es gibt natürlich auch hier abgestufte Erleichterungen. Meine Fragen hierzu, wie auch Anmerkungen zu weiteren gesetzlichen Artikeln, stelle ich, wie gesagt, gerne beim Aufruf der Gesetzesartikel im Falle von Eintreten.Bezeichnend erachte ich zudem, dass die Finanz- und Investitionspläne Bestandteil der Berichterstattung sind. Ein Hauptziel des EU-Aktionsplans ist es, Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzukehren. Liechtenstein verfügt bekanntlich über einen starken Finanzplatz und damit einen wirkungsvollen Hebel für diese Zielsetzung. Der Finanzplatz Liechtenstein ist somit in der Verantwortung, sich in der Geschäftstätigkeit an der Agenda 2030 zu orientieren und klimaneutral zu werden. Vieles ist aber hier bereits passiert in diesem Bereich und das ist begrüssenswert. Das möchte ich hier auch festgehalten haben. Ich habe noch einige Fragen zu Seite 10. Hier ist in der Aufzählung die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, kurz SFDR, erwähnt. Kann die Regierung bitte beantworten, ob diese durch die CSRD abgelöst wird oder ob sich diese beiden ergänzen?Dann auf Seite 37: Der Bankenverband erachtet zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten für wesentlich, dass die zur Berichtspflicht notwendigen Daten und Schwellenwerte zentral auf nationaler Ebene verfügbar gemacht werden. Vor diesem Hintergrund habe der Bankenverband das Gespräch mit dem Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt aufgenommen. Meine Frage wäre, ob dieses Gespräch bereits stattgefunden hat und etwas zum Stand gesagt werden kann. Abschliessend würde es mich noch interessieren, welche Konsequenzen eine ungenügende Berichterstattung der Unternehmen zur Folge hat. Hier wäre ich froh um Ausführungen der Regierung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen allerseits. Ja, diese Vorlage dient, wir haben es schon gehört, der Umsetzung von zwei Richtlinien. Bei der einen Richtlinie geht es darum, dass bestimmte Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Man muss hier wissen, es gibt jetzt schon Regeln für sogenannte nichtfinanzielle Berichterstattung. Diese Regeln betreffen allerdings aktuell nur die drei grossen liechtensteinischen Banken. Mit der Richtlinie CSRD werden diese Pflichten zur Berichterstattung erweitert und auf weitere, insbesondere grosse Unternehmen, erstreckt. Der Jahresbericht bestimmter Unternehmen muss also künftig einen Nachhaltigkeitsbericht enthalten, der entsprechend offenzulegen und zu prüfen ist. Im Jahresbericht sind diverse Angaben zu Nachhaltigkeitsaspekten zu machen. In der Praxis müssen die Unternehmen darüber Bericht erstatten, wie sich ihr Geschäftsmodell auf die Nachhaltigkeit des Unternehmens auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren, wie beispielsweise Klimawandel oder auch Menschenrechtsfragen, ihre Tätigkeit beeinflussen. Das macht man darum, dass Investoren und andere Interessenträger anhand dieser Informationen künftig in der Lage sein sollen, Nachhaltigkeitsfragen besser in ihre Entscheidungen einfliessen zu lassen.Die zweite Richtlinie, die mit der gegenständlichen Vorlage umgesetzt wird, ist die CBCR-Richtlinie. Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie betrifft multinationale, umsatzstarke Unternehmen und insbesondere Konzerne, die ihren Sitz, Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Grösse im EWR haben. Diese Unternehmen sollen künftig zur Ertragssteuerberichterstattung verpflichtet werden. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Ertragssteuerinformationen dieser Unternehmen transparent zu machen. Die Berichterstattung über Ertragssteuerinformationen soll aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten erfolgen, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Man nennt das «Public Country by Country Reporting on Taxes». Die betroffenen Unternehmen unterliegen bereits nach geltendem Recht einer entsprechenden Meldepflicht gegenüber der Steuerverwaltung nach dem CbC-Gesetz. Neu sind diese Informationen aber nicht nur der Behörde zu melden, sondern nach einem vorgegebenen Raster zu erstellen, von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen und auf der Webseite des betreffenden Unternehmens zu veröffentlichen und dort während fünf Jahren verfügbar zu halten. Um den Aufwand der betroffenen Unternehmen möglichst gering zu halten, haben wir hier eine Erleichterung vorgesehen, sodass die betroffenen liechtensteinischen Unternehmen die notwendigen Informationen auf Grundlage der gemäss der CbC-Gesetzgebung gemachten Angaben erstellen können. Banken unterliegen bereits einer entsprechenden Regelung und fallen daher nicht unter die neuen Verpflichtungen. Ich möchte hier auch noch darauf hinweisen, dass am 17. Oktober dieses Jahres eine weitere Richtlinie von der EU-Kommission angenommen worden ist, die eine inflationsbedingte Anhebung der Schwellenwerte für die Grössenklassen von Unternehmen bewirkt. Je höher die Grössenklasse, desto höher die Anforderungen an die Rechnungslegung. So werden an die Kleinstunternehmen die geringeren Anforderungen gestellt als an ein grösseres Unternehmen. Wenn die Schwellenwerte für die grösseren Klassen erhöht werden, bedeutet dies im Endeffekt für die Unternehmen eine Erleichterung, weil sie dann allenfalls in eine tiefere Kategorie fallen. Die inflationsbedingte Anhebung der Schwellenwerte beträgt mindestens 25 Prozent. Also das kann Erleichterungen für unsere Unternehmen bedeuten. Wir planen diese Anpassungen bereits auf die 2. Lesung hin in die Vorlage zum PGR zu integrieren, um so eine Anwendung der, ich sage einmal, idealen Schwellenwerte für unsere Unternehmen bereits sicherzustellen.Dann zur Frage der Abg. Fausch, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und den relevanten Artikeln im PGR. In Art. 1096 b, wo Sie dann ja ohnehin, glaube ich, noch Fragen haben, sind massgebliche Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung festgehalten. Ich kann Ihnen die Frage jetzt nicht detailliert beantworten. Es sind sehr technische Fragen. Ich glaube, wir müssen das dann einfach schriftlich machen beziehungsweise dann bei den einzelnen Artikeln noch einmal anschauen. Auch der Zusammenhang zwischen den einzelnen Richtlinien hier - ich kann Ihnen das jetzt ad hoc nicht beantworten, das müssen wir dann auch schriftlich auf die 2. Lesung hin machen. Sie haben dann auch noch Informationen in Bezug auf das Ministerium für Inneres gewünscht, dazu haben wir auch keine Informationen, also, ob diese Meetings stattgefunden haben. Das kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 170 Abs. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 170 Abs. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 192 Abs. 3a. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 192 Abs. 3a. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 196 Abs. 1 Bst. e und Abs. 9 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 196 Abs. 1 Bst. e und Abs. 9 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 196b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 196b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 201 Abs. 3a und 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 201 Abs. 3a und 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 347a Abs. 6 Bst. a bis e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 347a Abs. 6 Bst. a bis e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1096 Abs. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096 Abs. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1096a Abs. 1 Ziff. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096a Abs. 1 Ziff. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 1096b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 1096b steht zur Diskussion.
Art. 1096b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1096c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1996d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1996d steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen und Herren. Ich habe eine Frage zum Abs. 2. Da werden in Ziff. c explizit diese 1,5 Grad Celsius erwähnt und ich frage mich einfach: Hat es Konsequenzen? In diesem Abs. 2 geht es ja um die genannten Informationen, welche diese zu umfassen haben. Und ich frage mich, was die Konsequenzen sind, wenn entweder diese Informationen eben nicht geliefert werden oder diese Informationen belegen, dass die 1,5 Grad Celsius nicht eingehalten werden. Da wäre ich Ihnen dankbar um zusätzliche Ausführungen auf die 2. Lesung; konkret: Was sind die Konsequenzen, wenn das nicht geliefert wird, oder wenn das, was geliefert wird, beweist, dass die 1,5 Grad Celsius nicht erfüllt werden?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Zu Ziff. 5: Da geht es um diese Anreizsysteme, also ich lese kurz vor: «Angaben über das Vorhandensein von mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpften Anreizsystemen, die Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane angeboten werden». Vielleicht könnte man auf die 2. Lesung hin überprüfen - ich habe mich einfach gefragt, wie es mit den Mitarbeitenden auch aussieht in den Unternehmen und ob man das auf die 2. Lesung hin überprüfen könnte, das zu ergänzen. Dann zu Bst. 6b, da heisst es: «oder potenziellen negativen Auswirkungen». Das wird aber nicht näher erläutert. Negative Auswirkungen zu was? Vielleicht kann man dies auf die 2. Lesung hin präzisieren. Zu Bst. c: Da werden diese negativen Auswirkungen auch wieder erwähnt. Auch hier eine Präzisierung auf die 2. Lesung hin mit Bezugnahme auf die Nachhaltigkeit, was man hier als negative Auswirkungen bezeichnet. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.
Art. 1096e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096e steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank nochmals. Hier zu Abs. 2, hier heisst es: «Für die ersten drei Jahre». Ich lese hier kurz vor, auf Seite 47 vom Bericht und Antrag heisst es: «Nach Abs. 2 haben die Unternehmen für den Fall, dass nicht alle erforderlichen Informationen über ihre Wertschöpfungskette verfügbar sind, während einer Übergangsfrist von drei Jahren zu erläutern, was die Gründe dafür sind und wie sie gedenken, erforderlichen Informationen künftig einzuholen.» Vielleicht kann die Regierung auf die 2. Lesung hin beantworten, was nach Ablauf von den drei Jahren ist. Wie würde vorgegangen werden, wenn diese Informationen immer noch nicht verfügbar sind oder das es nicht möglich ist, dies in den drei Jahren dann umzusetzen. Das erachte ich hier als noch zu wenig definiert. Dann zu Abs. 4, hier lese ich kurz auf Seite 48: «Abs. 4 erlaubt, es unter gewissen Voraussetzungen und basierend auf einer sorgfältig begründeten Einschätzung bestimmte Informationen nicht im Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen, falls dies dem Unternehmen ernsthaft Schaden würde.» Wenn ich mir diesen Art. 4 auf Seite 109 dann durchlese, ist das doch schon etwas, - ja, es ist jetzt vielleicht wieder dieses «Juristendeutsch», aber kann die Regierung hier auf die 2.Lesung hin konkrete Beispiele für so einen Fall nennen, weil sonst erachte ich vielleicht die Chance ein bisschen hoch, dass man da einen Vorschub leistet, dass das jetzt dem Unternehmen schaden würde, wenn man das aufnimmt. Da wäre ich froh um eine Erläuterung auf die 2. Lesung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.
Art. 1096f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096f steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank. Ja, ich führe hier durch die Artikel. Hierzu muss ich vielleicht anmerken: Es ist schwierig, nachzuvollziehen, für wen jetzt letztlich was gilt. Hier möchte ich vielleicht anregen, allenfalls dies nochmals sprachlich zu vereinfachen, sofern dies möglich ist. Grundsätzlich frage ich mich aber, weshalb für kleine und mittelgrosse Unternehmen, wohlbemerkt mit einem Umsatz von CHF 7,4 Mio., nicht ebenfalls eingefordert werden soll, Bericht darüber zu erstatten, wie es im Art. 1096d gefordert wird beispielsweise Punkt 1c oder auch Punkt 2 oder auch Punkt 5 von Art. 1096d. Diese wären für mich ebenfalls notwendig und meiner Ansicht nach bewerkstelligbar für Unternehmen dieser Grösse. Ich rege daher an, diese Erleichterung noch auf die 2. Lesung hin nochmals zu überprüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Ist es geplant von der Verwaltungsseite her, irgendwelche Tools den Unternehmen zur Verfügung zu stellen, so wie Checklisten oder so, was jetzt wirklich an Angaben geliefert werden muss, also wirklich mehr als Übersicht, dass sie die meisten Punkte sozusagen wirklich durchgehen können und sehen: Habe ich das oder habe ich das nicht? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort. Zur Frage der Abg. Fausch, ob man nicht Regeln gewissermassen ausdehnen könne auf kleinere Unternehmen. Nein, also da bin ich völlig dagegen. Also, man muss sich schon bewusst sein, diese Reportings sind mit wirklich grossem Aufwand verbunden und das würde ich auf keinen Fall weitergehend umsetzen, als dass es von der EU gefordert wird. Da bin ich wirklich dagegen, dass wir hier irgendetwas ausdehnen. Es geht schon sehr weit, was man hier machen muss, das mal von der grundsätzlichen Stossrichtung her. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann der Justizministerin hier nur beipflichten, wenn Sie die Vernehmlassungsstellungnahmen sehen, dann wird gerade darauf hingewiesen, dass das, was jetzt hier gemacht werden muss, schon massiv ist und dass man extrem froh ist, dass die kleinen Unternehmen ausgenommen werden können, so weit es geht. Deshalb erachte ich eine Prüfung, ob man nicht vielleicht doch weitergehen könnte, auf die 2. Lesung auch im Sinne der Vernehmlassung, die wir hier vorgelegt haben, als einen Weg in die falsche Richtung. Zur Frage der Abg. Zech-Hoop: Also wenn Sie Tools im Sinne von IT-Tools meinen, dann werden wir dann nichts zur Verfügung stellen können, sollen und müssen. Aber natürlich wird versucht von den verschiedenen involvierten Stellen, auch hier zu unterstützen, damit man weiss, was geliefert werden muss und was nicht, soweit es nicht ohnehin aufgrund der Rechtsgrundlage schon klar ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort, guten Morgen miteinander. Ich bin sehr dankbar über die klaren Worte und Antworten von der Regierungsbank zu diesem Vorschlag. Ich kann Ihr Ansinnen verstehen, auch nachvollziehen, aber das ist wirklich ein riesengrosser Aufwand. Das wurde mir auch bei den Verbänden, mit denen ich gesprochen habe, gesagt. Selbst für grosse Unternehmen wird das eine Herausforderung werden und im Sinne der Verhältnismässigkeit müssen wir da auch wirklich schauen, dass wir kleinere und mittlere Unternehmen hier nicht mit Bürokratie überfordern, dass sie gar nicht mehr zum Arbeiten kommen. Darum, hier auch wirklich im Sinne der Verhältnismässigkeit, bin ich sehr froh, dass die Regierung hier eine klare Meinung hat, und fürs Stimmungsbild, ich glaube, ich kann hier auch für mehrere sprechen, begrüsse ich das sehr.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Auch von meiner Seite möchte ich klar erklären, dass eine Ausweitung dieser Berichterstattung für mich überhaupt nicht in Frage kommt. Ich würde sogar so weit gehen, dass man wirklich nochmals versucht, gewisse Sachen zu kürzen oder noch restriktiver zu handhaben, so weit als möglich. Also, hier würde ich die Regierung selbstverständlich unterstützen in so einem Ansinnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort und die Rückmeldungen, die mich zugegebenermassen auch nicht sehr überraschen. Natürlich ist ein Aufwand damit verbunden, aber wenn es letztlich darum geht, die Klimaziele zu erreichen und die Wirtschaft zu transformieren in Richtung Einhaltung der Klimaziele, dann muss man sich eben ja auch Gedanken über Lieferketten, über Herstellungsprozesse usw. machen. Man muss sich analysieren, man muss reflektieren, muss Weichen stellen, man muss vielleicht Prozesse ändern usw., um die Klimaziele einzuhalten. Und ein erster Schritt ist ja, Bericht darüber zu erstatten, sich Gedanken machen zu müssen, Daten einzuholen, wo Produkte oder Dienstleistungen eingekauft werden, wo Dinge bezogen werden, wie gearbeitet wird, mit wem Partnerschaften eingegangen werden und so weiter und so fort.Natürlich bin ich auch für ein adäquates Mass an, sag ich einmal, Bürokratie, aber es geht doch auch darum, das eigene Handeln und Tun zu hinterfragen, reflektieren und sich ernsthaft Gedanken zu machen, wie Prozesse so gestaltet werden können und Geschäftsmodelle so ausgestaltet sind, dass sie dem Übereinkommen von Paris auch gerecht werden oder diesem Schritt näherkommen. Wir hatten es ja auch gestern vom Monitoringbericht, wie wir Energie und Treibhausgase reduzieren können, und das hier dient letztlich dazu, dass man Bericht erstattet, wie wir diese Ziele einhalten können, wie künftig gewirtschaftet wird. Und da habe ich Mühe, dann Voten zu hören, die sagen: Bloss nicht, ja nicht, absolutes Minimum. Wie wollen wir denn die Ziele einhalten, wenn wir nicht wirklich vor der Haustüre schauen, wie wir denn eigentlich wirtschaften. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Ja, ich sehe mich gezwungen, hier auch nachzudoppeln. Man muss hier wirklich unterscheiden zwischen der Dokumentation und dem Tun, also wenn wir hier noch Leistungen von 100 Prozent in die Dokumentation von den Betrieben hineinstecken müssen, also das ist verpuffte Energie im wahrsten Sinne des Wortes. Ich denke, sie sollten die Prozente, die sie zur Verfügung haben, ins Tun und nicht in die Dokumentation hineinfliessen lassen. Ein gewisser Misstrauensantrag spielt ja hier auch noch mit, wenn die verpflichtet sind, zu dokumentieren und zu rechtfertigen. Also, ich möchte mich auch hüten, hier noch weiterzugehen, als die Vorlage es vorsieht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich möchte hier auch noch mal etwas klarstellen zur Verhältnismässigkeit. Wir müssen auch immer schauen, wenn wir solche Vorgaben aus der EU übernehmen, wenn wir von kleinen Betrieben sprechen oder wenn wir unsere Wirtschaft anschauen, ich meine, in Deutschland ist ein Grossbetrieb ein Betrieb mit zum Teil mehreren hunderttausend Mitarbeitern. Solche Betriebe haben wir gar nicht. Also wenn wir von Klein- und Mittelbetrieben reden, dann sprechen wir wirklich von kleinen Betrieben, und deshalb muss man hier die Verhältnismässigkeit bei der Umsetzung schon auch berücksichtigen. Das ist so das eine, da müssen wir immer auch die Grössenverhältnisse auch der Betriebe berücksichtigen. Und ansonsten möchte ich das Votum des Abg. Mario Wohlwend doppelt unterstreichen. Was Sie sagen, dass wir mit den Informationen und der Berichterstattung müssen anfangen, das erachte ich als komplett falsch. Wir müssen anfangen mit dem Tun. Und diese Betriebe machen das auch. Also, das ist kein Freifahrtschein, es nicht zu tun, sondern sie sollen es tun. Diese Reporting-Pflichten sehen wir in vielen Bereichen bei uns, die wir auch als Staat zum Teil haben gegenüber verschiedenen Institutionen. Die bringen uns fast um. Echt, die Leute, die die Arbeit machen sollen, machen nicht die Arbeit, sondern das Reporting. Und das ist gefährlich, gerade für ein kleines Land, für eine kleine Administration und für kleine Firmen bei uns in Liechtenstein und deshalb ist es überhaupt nicht so, dass wir hier sagen, das soll man nicht tun. Das soll man unbedingt tun, da sind wir uns einig, aber wir sollten uns nicht mit Reportingpflichten quasi uns in eine blöde Ecke bringen, die wir nicht wollen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Noch eine Replik an die stv. Abg. Sandra Fausch und hier kann ich wirklich die Voten des Abg. Mario Wohlwend oder auch des Regierungschefs unterstützen. Wie wir diese Ziele erreichen wollen? Indem wir ins Handeln kommen und nicht noch mehr Papier produzieren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Guten Morgen, besten Dank für das Wort. Der Landtag sollte alles daransetzen, dass wir die Wirtschaft im Land erhalten können. Und solche Formulare und was es da alles braucht, da haben wir schon genug Belastung. Ich bin für eine minimale Umsetzung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auf die Gefahr hin, dass ich meine Vorredner wiederhole: Wir müssen uns einfach eingestehen, das ist jetzt erstmal nur ein Reporting und das ist nicht sehr zielführend bei den KMU, denn die werden mit so einer Richtlinie masslos überfordert sein. Und es sollte nicht dazu führen, dass so ein Reporting zu einer unreflektierten Pflichterfüllung führt, sondern sie müssen verstehen, was zu tun ist. Und deshalb kann ich dem Appell vom Abg. Sascha Quaderer folgen. Die KMU sollten sich damit auseinandersetzen, weil früher oder später werden sie vermutlich irgendwo damit in Verbindung kommen, wenn sie bei einem grossen Unternehmen mitspielen wollen und da in den Lieferketten Berücksichtigung finden wollen. Aber ich finde, für uns ist es einfach viel zielführender, wenn wir direkte Massnahmen im Inland umsetzen, die auch einen direkten Einfluss haben und auch einen sichtbaren Einfluss für die Unternehmen haben. Und da haben wir ja bereits sehr zielführende Massnahmen veranlasst, die auch den kleinen Unternehmen sehr viel helfen werden in Zukunft. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Es soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass ich Unternehmen dazu quälen möchte, nur Papier zu produzieren, letztlich, und da pflichte ich dem Herrn Regierungschef bei, geht es darum, ins Tun zu kommen, absolut, und nicht nur Reportings zu schreiben. Und ich glaube, das ist vielleicht der Appell, den ich ihr mitgeben möchte, dass man, und das sieht man dann schlussendlich im Energiemonitoringbericht, wo wir mit den Nachhaltigkeitszielen dann stehen, ob wir auf Kurs sind, ob unsere Unternehmen auf Kurs sind. Und natürlich, ich lege mehr Wert darauf, dass die Unternehmen ins Tun kommen und wir die Ziele erreichen, als dass wir einen Haufen Papier produzieren. Das ist absolut klar, und dem pflichte ich auch bei. Nur denke ich, man kann sich als Unternehmen auch fragen, ob es nicht möglich ist, festzuhalten, wie man dieses Ziel erreichen möchte. Es geht ums Tun, ja, und nicht nur um die Unternehmen mit Papierkram zu quälen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 1096g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1096h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1096i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1096k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1096k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1099 Abs. 2 Ziff. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1099 Abs. 2 Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1100 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1100 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1121 Abs. 1 und 3a bis 3d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1121 Abs. 1 und 3a bis 3d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1123 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1123 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1123a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1123a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1125 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1125 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1131 Abs. 1, 2 und 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1131 Abs. 1, 2 und 2a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1137 Abs. 1 bis 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1137 Abs. 1 bis 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 1138g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 1138g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 1139 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 1139 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 1140 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 1140 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1140 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1140 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschriften vor Art. 1141 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschriften vor Art. 1141 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1141 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1141 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Art. 1142 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1142 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1143 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1143 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1144 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1144 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1145 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1145 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1146 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1146 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 1147 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 1147 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1147 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1147 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1148 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1148 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1149 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1149 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1150 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1150 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1151 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1151 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1152 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1152 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1153 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1153 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Gibt es die Möglichkeit, das Inkrafttreten noch weiter hinauszuschieben?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort. Ich kann Ihnen diese Frage nicht sicher beantworten. Ich nehme an, dass das eine Vorgabe ist, eine zeitliche Vorgabe, die wir aufgrund dieser internationalen Standards haben, aber das ist deine Annahme, aber das können wir noch prüfen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes. Art. 2 Bst. a Ziff. 4 und Bst. c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Bst. a Ziff. 4 und Bst. c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 8, 11, 14 und 16 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 8, 11, 14 und 16 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 2 Bst. a und b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 2 Bst. a und b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 Bst. l werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 Bst. l stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 Abs. 4 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 4 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 47a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 47a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 Abs. 1, 2 Bst. g und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 1, 2 Bst. g und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 80 Abs. 2 Einleitungssatz sowie Bst. c und d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 80 Abs. 2 Einleitungssatz sowie Bst. c und d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 87 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 87 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 101 Abs. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 101 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 112a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 112a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Darf ich einen kurzen Rückkommensantrag stellen auf Art. 47a Abs. 2. Ich habe ja nur eine grammatikalische Verbesserung anzubringen, ich habe das allerdings verpasst. Abs. 2, «Wirtschafsprüfer», da müsste noch ein «T» hinein.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das wurde zur Kenntnis genommen. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES OFFENLEGUNGSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes. Art. 3 Abs. 1 Bst. u wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. u steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 2 Bst. c und Abs. 3 bis 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 2 Bst. c und Abs. 3 bis 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten, und wir haben Traktandum 26 erledigt.
-ooOoo-