Totalrevision des Gesetzes über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz, LFG) (Nr. 122/2023), [1. Lesung: 6. Dezember 2023] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 16/2024); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Totalrevision des Gesetzes über die Luftfahrt. Diese Vorlage wurde am 6. Dezember 2023 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 16/2024. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Georg Kaufmann
Danke. Ich habe hier eine Frage. Die Überschrift in Art. 10 lautet jetzt «Übertragung von Tätigkeiten und Zusammenarbeit». Aber im Kommentar auf der Seite 10 lese ich: «Zudem empfiehlt die Regierung die Sachüberschrift durch ‹Vollzugshilfe› zu ergänzen.» Jetzt frage ich mich schon, ob hier nicht «Vollzugshilfe» stehen müsste - es ist ja auch unterstrichen - oder ob «Zusammenarbeit» hier schon richtig ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Vermutlich könnte man beide Titel nehmen. Aber es ist ein Widerspruch, da haben Sie recht. «Vollzugshilfe» passt wahrscheinlich besser, dann könnte man den Titel ändern auf «Vollzugshilfe».Landtagspräsident Albert Frick
Also wie würde das jetzt lauten?Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Dann würde der Titel lauten: «Übertragung von Tätigkeiten und Vollzugshilfe». Dann entspricht dieser Titel den Ausführungen auf Seite 10 der Erläuterungen zu dieser Bestimmung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über den Artikel ab, geben Sie bitte jetzt Ihre Stimme ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu dieser Bestimmung habe ich einen Abänderungsantrag. Gemäss Art. 6 Abs. 1 EMRK hat jedermann Anspruch darauf, dass seine Sache in Streitigkeiten über zivilrechtliche Ansprüche («civil rights») von einem Gericht oder Tribunal gehört wird. Diese Verfahrensgarantie umfasst demnach auch den Anspruch auf eine öffentliche Verhandlung. Gemäss EMRK-Rechtsprechung fallen Betriebsbewilligungen unter den Begriff «civil rights». Bei der VBK handelt es sich nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs um ein Tribunal im Sinne des Art. 6 EMRK. Die Regierung ist weder ein Gericht noch ein Tribunal. Wird die Regierung in der gegenständlich vorliegenden Rechtsmaterie somit als erste Rechtsmittelinstanz eingesetzt, so würde dies bedeuten, dass die Rechtssache nicht von einem Gericht oder Tribunal gehört werden würde, sodass die Beweiserhebung und eine allfällig durchzuführende öffentliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof nachzuholen wäre, um den Erfordernissen des Art. 6 EMRK zu entsprechen. Ich beantrage somit den Art. 18 dahin gehend abzuändern, dass die Regierung durch die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten ersetzt wird.Landtagspräsident Albert Frick
In beiden Absätzen?Abg. Thomas Vogt
Ich kann die Absätze auch noch vorlesen wie sie zu lauten haben.Landtagspräsident Albert Frick
Zum allgemeinen Verständnis wäre es wahrscheinlich gut.Abg. Thomas Vogt
Die neue Bestimmung soll daher wie folgt lauten: Gegen Entscheidungen und Verfügungen des AHR kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten erhoben werden. Abs. 2: Gegen Entscheidungen und Verfügungen der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort. Vielen Dank für diesen Antrag. Diese Argumente wurden in der Vernehmlassung nicht vorgebracht. Bei ihrer Lösung könnten die öffentlichen Verhandlungen bereits auf Ebene VBK durchgeführt werden, was den VGH allenfalls entlasten könnte. Wenn dem gegenüber die Regierung in erster Instanz entscheiden würde, hätte der VGH allenfalls die öffentliche Verhandlung durchzuführen. Es spricht daher nichts dagegen, die VBK anstatt der Regierung als Rechtsmittelinstanz zu bestimmen. Ich unterstütze daher Ihren Antrag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über den Änderungsantrag des Abg. Thomas Vogt ab, Art. 18 in der Form, wie er vorgetragen wurde, zu genehmigen. Wer mit dem Änderungsantrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt und wir können weiterlesen. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat seine Zustimmung mit 25 Stimmen einhellig erteilt und wir haben Traktandum 26 abgeschlossen.-ooOoo-