Kenntnisnahme von Eigner- und Beteiligungsstrategien sowie die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung (Nr. 8/2024)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 30: Kenntnisnahme von Eigner- und Beteiligungsstrategien sowie die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung. Der Bericht und Antrag über die Eigner- und Beteiligungsstrategien und die Abänderung über die Liechtensteinische Gasversorgung trägt die Nr. 8/2024 und steht zur Diskussion.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Der vorliegende Bericht und Antrag hat zum Ziel, den Stand der Überarbeitungen fast aller Beteiligungsstrategien aufzuzeigen. Die aktuelle Überarbeitung hat dazu geführt, dass Präzisierungen vorgenommen wurden und Begrifflichkeiten zeitgemäss gestaltet wurden. Weil fast alle Beteiligungsstrategien auf dem Prüfstand standen, liegen uns nun im Quervergleich zeitgemässe Strategien vor. Diese stehen nun im Einklang mit der Klimastrategie 2050. Ich erachte es auch als wichtig, dass in diesen Strategien auch Aussagen zur Vergabe von Aufträgen bezüglich ökologischer Kriterien getätigt wurden. Ich erachte es auch als wichtig, dass das auch bei Vorgaben zum Risikomanagement getätigt wurde. Auch der Anpassung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung mit dem Ziel, diese in die Anstalt Liechtenstein Wärme zu überführen, kann ich zustimmen. An dieser Stelle herzlichen Dank für die Arbeit aller vorliegenden Strategien.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es keine weiteren Wortmeldungen?Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Nach vier Jahren wurden die Beteiligungsstrategien nach der geltenden Bestimmung auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft und mit Ausnahme des Landesspitals aufgrund laufender Verhandlung über eine neue Globalkreditvereinbarung Ende Januar 2024 genehmigt. Es ist begrüssenswert, dass die Strukturen der Beteiligungsstrategien nochmals vereinheitlicht wurden und sich jeweils ein Abschnitt zur Cybersicherheit findet. Es ist auch zufriedenstellend, dass die Einrichtungen sich in ihrer Geschäftstätigkeit an den UN-Nachhaltigkeitszielen zu orientieren haben und, wo immer möglich, Aufträge lokal zu vergeben sind. Dazu zwei Anmerkungen: Es ist bemerkenswert, dass sich die Regierung knapp zehn Jahre Zeit lässt, die 2050 ratifizierten UN-Nachhaltigkeitsziele in die Beteiligungs- und Eignerstrategien aufzunehmen. Das wäre in meinen Augen einer der ersten Schritte nach dem Bekenntnis zu den Zielen gewesen.Zuversichtlich stimmt, dass sich einige Staatsbetriebe bereits aktiv in der Umsetzung zeigen. So war aus der Zeitung vernehmbar, dass sich einige Betriebe zusammengeschlossen haben, um sich in einem von der LGU organisierten Workshop mit ausgewählten Vereinen und Institutionen zu informieren, wo sie sich engagieren können. Hinsichtlich der lokalen Vertragsvergabe irritiert, dass die Regierung in der Postulatsbeantwortung eine gegensätzliche Haltung einnimmt. Sie sieht keine Notwendigkeit, Änderungen im Öffentlichen Auftragswesengesetz auch vorzunehmen. Insbesondere im Punkt «lokale Auftragsvergabe» wird dargelegt, dass Zuschlagskriterien wie Transportwege und Wertschöpfung unzulässig wären, da diese gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung verstossen. In Beteiligungsstrategien erwartet sich die Regierung jedoch, «dass die Vergabe von Aufträgen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen soweit möglich an die einheimische Wirtschaft erfolgt und an ökologische Kriterien geknüpft wird». Also genau das, was der Landtag in einem Postulat von der Regierung zu prüfen verlangt hat. Zu den einzelnen Strategien - AIBA, Erwachsenenbildung. Die AIBA kann eine Reserve von bis zu CHF400'000 bilden, die Stiftung Erwachsenenbildung bis zu CHF250'000. Kann die Regierung erläutern weshalb sich diese Beträge in den Bildungsinstitutionen unterscheiden? Zur FMA und weitere: Die Regierung erwartet die Pflege eines offenen Austausches mit anderen relevanten Behörden und Stellen sowie ein politisch neutrales Verhalten in den Verhandlungen und Äusserungen der FMA. Es ergibt sich dadurch die Frage, ob es hier in der Vergangenheit Probleme diesbezüglich gab. Bei einigen Einrichtungen heisst es zum Anschluss an die SPL, dass die Leistungen betreffend die betriebliche Vorsorge jene des Staatspersonals nicht übertreffen dürfen. Gab es dies in einigen Fällen, sodass dieser Satz entsprechend formuliert wurde, oder weshalb wurde nicht einheitlich, wie es in einigen anderen Fällen zutrifft, festgehalten: «Die Leistungen der betrieblichen Vorsorge entsprechen denjenigen für das Staatspersonal»?Zu Liechtenstein Wärme: In Kapitel 3 auf Seite 6 heisst es: Das Gas soll bis 2050 klimaneutral sein. Können Sie hierzu bitte erläutern, wie diese Transformation auf klimaneutral funktionieren soll?Zum LKW: Hier wird erwartet, dass UKW stets noch gewährleistet wird. Weshalb ist UKW noch drin, wenn in der Schweiz nach einer Frist ab 2026 kein UKW mehr betrieben wird? Zum Liechtensteinischen Rundfunk: Erfreulich ist, dass das Statut veröffentlicht wird. Kann die Regierung zu einem möglichen Widerspruch Stellung nehmen? Es heisst im Kapitel «Vorgaben zur Kommunikation», ich zitiere: dass der LRF «die Interessen der Regierung als Eignervertreterin wahrzunehmen hat». Gleichzeitig heisst es in den politischen Zielen, «dass die Regierung jederzeit die journalistische Freiheit und Unabhängigkeit des LRF zu achten hat». Sieht die Regierung in diesen Aussagen eventuell ein gewisses Konfliktpotenzial?Abschliessend zur Universität Liechtenstein: In der neuen Strategie im Kapitel zu den Finanzen wurde die Äufnung eines Forschungsförderungsfonds in Bezug auf die Verwendung der Grundfinanzierung gestrichen. Kann die Regierung die Gründe beziehungsweise den Hintergrund dieses Forschungsförderungsfonds genauer erläutern? Insbesondere auch, was mit dem geäuften Betrag durch die Streichung geschieht? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Hier frage ich mich wirklich, was es bringt, wenn uns die Regierung alle vier Jahre die überprüften Eignerstrategien zur Kenntnisnahme vorlegt. Wir haben es ja gestern wieder gesehen am Beispiel der Abänderung der Eignerstrategie der LIEmobil. Der Handlungsspielraum des Landtags, hier etwas zu ändern, ist mehr als gering. Für mich ist es eine Verschwendung an Zeit und Ressourcen, dass wir die Abänderung der Eignerstrategie überhaupt immer wieder aufs Neue erfolglos probieren. Wir haben im Dezember 2023 die 1. Lesung zur Abänderung des Gesetz ÖUSG abgehalten. Ich möchte gerne vom Herrn Regierungschef wissen, was die Regierung davon hält, im ÖUSG den Art. 16 2b und 2c entsprechend abzuändern, sodass der Landtag künftig keine Änderung der Eignerstrategie mehr beantragen kann, und ob dies allenfalls noch in die 2. Lesung mit eingearbeitet werden könnte? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, ich möchte die Ausführung der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch ausdrücklich unterstreichen. Ich frage die Regierung, was sie überhaupt vom Landtag erwartet? Weshalb sie uns diese Eignerstrategien vorlegt, da der Landtag eh nichts machen kann an den Eignerstrategien. Das ist auch eine Beschäftigungstherapie gegenüber dem Landtag vonseiten der Regierung. Wenn der Landtag sich da befassen sollte - ich würde es gern -, aber es bringt ja nichts, wenn ich da viel Zeit investiere, weil man bei den Eignerstrategien eh kein Wort mitreden kann. Man kann dann bei den Finanzbeschlüssen das Ja einbringen, das ist gut so für die Regierung. Aber ich frage mich was die Regierung erwartet und weshalb sie das dem Landtag überhaupt vorlegt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte eigentlich genau das Gegenteil, und zwar möchte ich mich bei der Regierung explizit bedanken, dass sie meine Bitte aufgenommen hat. Es hat mich wirklich sehr gefreut, dass sie bei der Eignerstrategie der LKW meine Bitte nach dynamischen Preismodellen aufgenommen hat. Weil es mich so sehr gefreut hat, lese ich Ihnen gerne diese Auszug vor: ‹«Die LKW führen neben festen Strompreisen auch dynamische Preismodelle ein. Kunden und Kundinnen sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihr Verhalten an den Marktpreisen auszurichten.» Ich denke das ist ein wichtiger Beitrag für unsere Energiewende und das zeigt, dass es funktioniert. Besten Dank für ihre Kooperation, geschätzte Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich würde jetzt nicht kapitulieren vor dem ÖUSG. Immerhin ist das ÖUSG ein Gesetze und Gesetze können wir anpassen, Frau Bühler-Nigsch. Ich denke, wir müssen uns einfach einmal klar werden, was wir wollen. Ich denke, das ist die Schwierigkeit. Gewisse Dinge gehen nicht. Klar, die Anpassung der Eignerstrategie der LIEmobil hat jetzt halt nicht funktioniert. Aber man kann nicht, wenn etwas einmal nicht funktioniert hat, gleich das Kind mit dem Bad ausschütten. Das sollten wir nicht machen. Das ÖUSG - mit diesem Gesetz bin ich auch nicht glücklich, aber wir müssen es halt anpassen. Wir müssen halt punktuelle Anpassungen vornehmen und uns klar werden, was wir damit erreichen wollen. Wie viel Mitspracherecht wollen wir in den operativen Bereich hinein haben? Wollen wir Mit-spracherechte haben? Der Landtag hat sich damals, als er das ÖUSG verabschiedet hat, entschieden, dass er eben kaum noch etwas zu diesen Dingen sagen will. Er hat alles outgesourct, eigentlich nicht einmal an die Regierung, sondern an die strategische Führungsebene. Das ist jetzt halt das Resultat. Aber wir könnten uns auch überlegen, ob wir gewisse Kompetenzen zurückholen. Eine Kompetenz habe ich schon einmal in dieser Session erwähnt. Wir könnten uns die Frage stellen, ob wir in Zukunft wieder selber bestimmen möchten, wer die strategische Führung in diesen Unternehmen wahrnehmen soll. Ob der Landtag das mit einer Wahl hier drinnen bestimmen soll oder ob das halt weiterhin die Regierung macht. Das sind so Fragen, die man sich stellen kann. Auch inwiefern man bei welchem Unternehmen welche operativen Mitspracherechte möchte oder ob man eben keine will. Da gibt es verschiedene Ausgestaltungen.Aber ich würde jetzt nicht einfach aufgeben und sagen: Wir haben eh nichts zu sagen, dann hören wir komplett auf. Dann müssten wir alle Unternehmen veräussern, das wäre dann konsequent. Das möchte ich natürlich auch nicht, weil schlussendlich denke ich, dass wir im Moment einfach nur die Schulden zahlen. Wenn wir ein Unternehmen, ich erinnere zum Beispiel an die Post, retten müssen. Oder an den LRF, wo wir Nachtragskredite sprechen müssen, ohne dass wir tatsächlich operativ mitreden können. Das ist sehr unbefriedigend. Ich denke, wir müssen diese Probleme punktuell angehen und versuchen, Verbesserungen zu implementieren. Aber es liegt an unserem Ideenreichtum und wir müssen jetzt einfach kreativ werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte noch präzisieren, es ist natürlich schon klar, dass uns jetzt diese Eignerstrategien vorliegen, denn das steht ja aktuell so im Gesetz, dass diese alle vier Jahre überprüft werden. Im Art. 16 Abs. 2 steht: «Die Regierung legt dem Landtag die festgelegten oder abgeänderten Eigner- oder Beteiligungsstrategien zur Kenntnisnahme vor.» Das ist genau das, was wir jetzt tun, darum geht es ja, ob wir das dann, wenn wir die 2. Lesung durchführen, allenfalls ändern möchten. Also das vorliegende Traktandum ist natürlich auf jeden Fall so, so muss es sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die vorliegenden Eigner- und Beteiligungsstrategien sowie dem Gesetz betreffend die liechtensteinische Gasversorgung. Ich denke mir, wenn der Gesetzgeber hier drinnen denkt, dass Gesetze zu ändern sind, dann muss er die Gesetze ändern. Es liegt in unserer Kompetenz. Meine Fragen zu diesem Bericht, zuerst einmal zu den grundsätzlichen Ausführungen gemäss Seite 15. Die Vorgaben zur Organisation: Da führen Sie unter anderem aus, da nehmen Sie auch Bezug auf den Bericht und Antrag 10/2023, konkret die Besetzung der Geschäftsleitungen. Die soll gemäss diesen Ausführungen auf Seite 15 zukünftig in Absprache mit dem Ministerium erfolgen. Ich frage mich einfach: Was heisst das? Das zieht sich jetzt durch alle diese Eigner- und Beteiligungsstrategien. Wer entscheidet in letzter Konsequenz? Ist es dann das Ministerium, ist es die strategische Führungsebene? Was heisst das «in Absprache mit dem Ministerium»? Sie nehmen da auch Bezug auf den Bericht und Antrag Nr. 10/2023. Das widerspiegelt sich jetzt natürlich auch schon im grünen Teil dieser Vorlage. Dann ist mir im Bereich der LKW aufgefallen, dass Sie auf Seite 44 ausführen, dass die LKW zukünftig vom Ausland unabhängiges UKW/DAB-Netz aufbauen sollen. Da möchte ich nur fragen: Ist bereits bekannt, von was für Kosten wir hier sprechen? Das Netz soll ja dann bis 2025 realisiert sein und dem LRF zur Verfügung stehen. Da würden mich nur die Kosten interessieren, wenn diese bereits bekannt sind. Dann auf Seite 56 geht es um das Landesmuseum, ich glaube hierzu hat es auch eine Kleine Anfrage gegeben. Da wird die Unterscheidung zwischen einer Inventarisierung der Sammlung, welche anscheinend zu aufwendig sei, und einer Schnellerfassung aller Objekte gemacht. Hierzu hat es nach meinem Wissensstand eine Kleine Anfrage gegeben. Mich würde nur interessieren: Kann man erläutern, was hier der Unterschied ist? Ich denke mir, es liegt schon in den Worten. Anscheinend geht das eine sehr viel schneller als das andere. Mich würde noch interessieren, ob man hierzu zusätzliche Ausführungen machen kann.Zum grünen Teil im Bereich AHV auf Seite 13, das ist der Punkt 4.5, Übrige Vorgaben der Regierung, da wird auf Seite 13 im zweiten Absatz von einer Beteiligungsstrategie gesprochen. Ist das die richtige Wortwahl? Müsste das nicht Eignerstrategie heissen? Dann bei Liechtenstein Wärme, Seite 7, das zieht sich eigentlich auch durch alle Eigner- und Beteiligungsstrategien durch. Es wird immer wieder im Bereich Finanzen die Aussage gemacht, dass die Regierung informiert werden müsse bei vertraglichen Verpflichtungen mit erheblicher Bedeutung. Das ist einfach sehr schwammig. Ich frage mich schon, müsste man sich da nicht auf einen Prozentsatz einigen? Was heisst erhebliche Bedeutung? Ist das je nach Staatsbetrieb sehr verschieden? Ich frage mich einfach: Müsste man da nicht konkreter werden? Das wären meine Fragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Ich habe eine Frage an Frau Bühler-Nigsch: Was meinen Sie hier mit 2. Lesung? Die Eigner- und Beteiligungsstrategie nehmen wir ja nur zur Kenntnis. Das einzige, was man hier in 1. und 2. Lesung lesen werden, ist das Gesetz über die Liechtensteinische Gasversorgung, wo es um die Namensänderung geht. Aber hier lautet ja der Antrag der Regierung auf abschliessende Behandlung. Ich kann jetzt nicht ganz folgen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich beziehe mich auf die letzte Landtagssitzung im Dezember. Da hatten wir das Traktandum zur Abänderung des ÖUSG in 1. Lesung behandelt und das kommt jetzt dann demnächst in 2. Lesung. Da haben wir ja schon verschiedene Anmerkungen diskutiert und eben auch, ob sie uns die Änderungen überhaupt vorlegen sollen oder nicht. Da wird uns ja der Herr Regierungschef dann Ausführungen dazu machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Gerade in Bezug auf diese Sitzung habe ich unter anderem bereits Vorschläge gemacht. Es gibt zwei zentrale Steuerungsargumente. Früher hatten wir einmal ein Genehmigungsrecht des Budgets beziehungsweise des Voranschlages und die Wahl der strategischen Führungsebene. Mein Vorschlag war im Rahmen der 1. Lesung, dass zumindest die Finanzkommission vorab über diese Budgets informiert wird. Also wir sprechen noch gar nicht von Genehmigungsrechten, aber zumindest wieder weitere Informationsrechte aufseiten des Landtages. Da wären jetzt konstruktive Ansätze dann auf die 2. Lesung gefordert. Ganz konkret müsste man dann Änderungsanträge einbringen. Da müssen wir schauen, ob wir 13 Personen finden, die diese Anträge auch gut finden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ja, zumal möchte ich auch erinnern, dass die Geschäftsprüfungskommission einmal jährlich über die Vornahme der Ergebnisse des Beteiligungscontrollings informiert wird. Sie hat natürlich sehr wohl Interesse, was in dieser Eignerstrategie steht. Denn, wie soll man sonst ein Beteiligungscontrolling prüfen können, ob es durchgeführt wurde? In dem Zug möchte ich die Regierung fragen, ob die Regierung die Richtlinien erlassen hat, wie der Geltungsbereich des Beteiligungscontrollings ist, denn diese Frage betrifft den Art. 18 des ÖUSG betreffend das Beteiligungscontrolling. Da ist im Abs. 2 normiert, dass die Regierung Richtlinien zu erlassen hat, die den Geltungsbereich und den Inhalt des Beteiligungscontrollings definieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich gehe gerne auf die Fragen in meinem Bereich ein und mache auch ein paar allgemeine Ausführungen. Es ist in der Tat natürlich so, dass wir zwischen der 1. und 2. Lesung des ÖUSG sind. Gut wäre gewesen, die Ideen schon in der 1. Lesung einzubringen, dann hätten wir sie auf die 2. Lesung vorbereiten oder beurteilen können, aber natürlich ist es Ihnen unbenommen, dann auch in der 2. Lesung entsprechende Änderungsanträge einzubringen. Ich gehe davon aus, dass wir im ersten Halbjahr noch die Möglichkeit haben, dann hier die 2. Lesung des ÖUSG zu machen. Ich beginne mit ein paar Ausführungen der Abg. Manuela Haldner-Schierscher beziehungsweise möchte ich mich zunächst explizit bedanken für das Vorgehen, das der Abg. Wendelin Lampert gewählt hat, nämlich immer die Seiten aufzurufen. Das hilft uns dann auch, denn bei gewissen Fragen sind wir dann verloren, wenn es einfach quer durchgeht. Deshalb fand ich das sehr gut, gerade bei diesen dicken Berichten und Anträgen. Sie haben ausgeführt, dass Sie hier einen Widerspruch zur Postulatsbeantwortung von gestern bezüglich nachhaltiger Ausschreibungen und zu den Vorgaben hier in der Eignerstrategie orten. Das ist aus meiner Sicht nur ein vermeintlicher Widerspruch und kein realer. Ich verschone Sie aber heute Abend davor, das, was ich gestern gesagt habe, zu wiederholen, aber es gilt aus meiner Sicht natürlich weiterhin. Natürlich sollen die Unternehmen bei den Ausschreibungen das im Blick haben und mit der Ausschreibung haben sie ja die Möglichkeiten bei technischen Spezifikationen und so weiter und so fort, wie ich es gestern gesagt habe, das hineinzunehmen. Aber wir wollten eben nicht weitere gesetzliche Regelungen. Ich glaube, da gibt es nicht wirklich einen Widerspruch, sondern das ist jetzt der richtige Ort, das zu tun. Dann haben Sie bezüglich der SPL bei mehreren ausgeführt, ich kann jetzt allgemein ausführen, sonst bitte fragen Sie mich nochmals, wenn ich den Nagel jetzt nicht auf den Kopf treffe, es war bei einzelnen Unternehmen noch nicht in der Eignerstrategie oder Beteiligungsstrategie festgehalten, dass sie der SPL angeschlossen sein müssen. Das haben wir einfach vereinheitlicht und jetzt ist es überall gleich drin. Dann komme ich zur Abg. Dagmar Bühler-Nigsch. Sie haben sich einleitend gefragt, was es bringt, das alle vier Jahre zu tun. Da ist es so, dass wir das überhaupt nicht alle vier Jahre tun. Was wir alle vier Jahre zu tun haben, ist es zu prüfen, und wenn wir dann bei der Prüfung festgestellt haben, dass es nur geringfügig ist, dann haben wir es eben nicht gemacht. Wir haben uns in dieser Legislatur eben entschieden, es wirklich einmal über alle zu machen, weil es doch vieles gab, was wir dachten, was anzupassen und anzugleichen ist. Deshalb jetzt auch diese Sammelvorlage. Und warum es zu Sammelvorlagen kommt, da verweise ich auf mein Votum im Dezember-Landtag bei der 1. Lesung zum ÖUSG. Dann haben Sie noch gefragt, ob es sinnvoll wäre den Art. 16 im ÖUSG herauszunehmen, dass sie Aufträge erteilen könnten, die Eignerstrategie anzupassen. Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht mehrheitsfähig sein würde. Würde ich im Landtag und nicht auf der Regierungsbank sitzen, fände ich es auch keine gute Idee. Denn ich finde nämlich schon, dass diese Möglichkeit durchaus ein gewisse Berechtigung hat, wenn eben Dinge auf Ebene Eignerstrategie angepasst werden sollen und nicht Dinge, die man besser im Gesetz oder richtigerweise im Gesetz anpasst. Also ich persönlich, und wenn ich auf Ihrer Seite sitzen würde, möchte ich das nicht abgeändert haben. Und selbstverständlich würde ich mich jetzt schwertun, aus dieser Debatte auf die 2. Lesung irgendetwas zu ändern, sondern richtigerweise wäre das in der 1. Lesung gewesen. Und es ist Ihnen selbstredend unbenommen, in der 2. Lesung einen Antrag auf Streichung zu stellen. Aber so viel vielleicht dort dazu.Zum Abg. Johannes Kaiser, ich habe Sie so notiert: Was erwartet die Regierung überhaupt, wenn sie uns diese Seiten schickt? Eigentlich erwarten wir gar nichts. Dass es zur Kenntnis genommen wird, das steht ja auch so drin. Aber ich denke, dass Sie erwarten, dass wir die Gesetze einhalten, Sie selber sind ja durchaus schon ein bisschen länger in diesem Hohen Haus und haben damals wahrscheinlich auch diese Debatte mitbestimmt, als es darum ging, dass wir das eben vorlegen und es die Möglichkeit gibt, die Eignerstrategien anzupassen. Ich habe die Protokolle nachgelesen, ich weiss, dass die Regierung damals nicht unbedingt erpicht darauf war, das zu schicken, und auch nicht, dass es dort die Möglichkeit gibt, dort in die Eignerstrategien hineinzugehen. Es war ein expliziter Wunsch des Landtags. Jetzt machen wir das. Im Dezember habe ich gesagt, wir würden es lieber gerne der GPK schicken, und wenn die GPK findet, man soll es dem Landtag vorlegen, ist das für uns auch gut. Dieser Vorschlag wurde ja nicht heiss, aber durchaus diskutiert und wir werden dann auf die 2. Lesung einen entsprechenden Punkt vorbringen. Aber ich sehe das ein bisschen wie Sie, diese Kenntnisnahme ist jetzt nicht wahnsinnig ergiebig, zumal, und das ist mir das Allerwichtigste hier, diese Eignerstrategien und Beteiligungsstrategien öffentlich sind. Und zwar ziemlich unmittelbar nachdem die Regierung das entschieden hat, machen wir eine Medienmitteilung dazu und veröffentlichen diese auf den entsprechenden Seiten. Also das, was wir hier vorlegen, ist überhaupt nichts Geheimes, sondern das ist öffentlich. Dann zum Abg. Wendelin Lampert, zur Seite 15, zu den allgemeinen oder organisatorischen Themen: Da geht es ja um die Bestellungen in Absprache mit dem Ministerium, so haben Sie das ausgeführt. Wichtig ist, es ist nicht die Bestellung, sondern es geht um das Vorgehen bezüglich der Wahl und der Abberufung, was wir aufgenommen haben, und das heisst, die konkrete Bestellung, also wer es dann wird, ist selbstredend in der Verantwortung der strategischen Führungsebene. Aber wie oder ob ausgeschrieben wird oder wie vielleicht das Ministerium noch informiert wird, das kann man natürlich gemeinsam abstimmen. Ich erinnere mich selbst an Bestellungsverfahren, als ich dann aus der Zeitung erfahren habe, wer bestellt wurde, und ich natürlich unmittelbar gefragt wurde, ob ich das jetzt eine gute Bestellung finde. Das ist jetzt egal, ob ich es fand oder nicht. Aber es ist natürlich schon noch hilfreich, wenn das Ministerium von der strategischen Führungsebene informiert wird, bevor die Medien informiert werden. Aber das heisst ja nicht, dass man einen Einfluss hat, sondern dass man vielleicht eine Information hat. Dieses Prozedere soll man natürlich abstimmen und gewisse Beteiligungsstrategien und Eignerstrategien hatten das schon, gewisse nicht. Und jetzt haben wir es einfach auch hier glattgezogen. Also von dem her glaube ich, war das wirklich gut und wichtig, dass wir das jetzt gemeinsam so gemacht haben, weil wir durchaus auch von den verschiedenen Ministerien lernen konnten und dann quasi einen Best-of-Breed-Ansatz gewählt haben.Dann komme ich noch zum Abg. Rehak bezüglich der Richtlinien zum Geltungsbereich des Beteiligungscontrollings, ob das definiert wurde oder nicht. Ja, das ist definiert. Insbesondere die frühere Stabsstelle Finanzen, heute das Amt für Finanzen, schaut und koordiniert auch das Beteiligungscontrolling, damit wir dort überall auf der gleichen Flughöhe sind und auch dann alles für die GPK vergleichbar ist. Vor diesem Hintergrund gibt es Vorlagen, Richtlinien, wie wir beim Beteiligungscontrolling entsprechend vorgehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort. Ich gehe noch auf ein paar Fragen ein der Abgeordneten zu den öffentlichen Unternehmen in meinem Zuständigkeitsbereich. Ich beginne mit der Frage der Abg. Manuela Haldner-Schierscher, wie denn Liechtenstein Wärme ihr Gasnetz bis 2050 ökologisieren will. Liechtenstein Wärme will ihr Gasnetz gemäss der eigenen Zielsetzung bis 2030 zu 30 Prozent ökologisieren, und zwar mit Biogas, synthetischen Gasen und Wasserstoff und bis 2050 soll dann auch gemäss der eigenen Zielsetzung das Gasnetz zu hundert Prozent CO2 neutral sein. Dann, warum ist UKW noch wichtig? Ich habe das, glaube ich, schon mehrere Male hier im Landtag beantwortet. Wir sind der Meinung, vor allem aus Sicht des Bevölkerungsschutzes, dass UKW weiterhin wichtig ist, weil eben DAB+ zum Beispiel in Schutzräumen oder Kellern nicht erreichbar ist. Daher sind wir der Meinung, dass UKW weiterhin aufrechterhalten werden soll. Wir sehen auch in der Schweiz wie schwierig der Ausstieg ist, jedes Jahr wird der Ausstieg wieder um ein Jahr verlängert. Wir sind der Meinung, dass es auch aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist, dass wir hier ein Stück weit auch unabhängig werden. Dann zur Frage, ob es hier einen Widerspruch gibt zwischen der Eignerstrategie des LRF und der Unabhängigkeit des LRF. Ich sehe das nicht so. Diese Formulierung unter dem Kapitel Kommunikation ist bei allen öffentlichen Unternehmen gleich gehalten. Es geht hier nicht um die redaktionelle Unabhängigkeit, sondern um die Kommunikation nach aussen, die als öffentlich-rechtlicher Rundfunk natürlich im Landesinteresse passieren muss. Dann noch zur Frage des Abg. Wendelin Lampert, zu den Kosten des Aufbaus eines eigenen UKW-Netzes. Die Investitionskosten betragen voraussichtlich rund CHF320'000; die sind budgetiert. Die Kosten werden dann langfristig über den LRF refundiert über jährliche Nutzungsgebühren. Die Kosten werden für den LRF deutlich tiefer ausfallen als mit der heutigen Lösung, da heute ein sehr grosses Gebiet mit DAB+ bedient wird, was nicht wirklich sinnvoll ist. Ein kleineres Abdeckungsgebiet mit DAB+ ist ohne eigenes Sendernetz nicht möglich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, ich habe noch zwei Fragen des Abg. Wendelin Lampert zur AHV und zum Landesmuseum zu beantworten. Zunächst zu den AHV-IV-FAK-Anstalten: Chapeau, Herr Abg. Lampert, wie genau Sie diese Texte lesen. Sie haben natürlich recht, es sollte nicht Beteiligungs- sondern Eignerstrategien sein. Das ist Ihnen aufgefallen, mir ehrlich gesagt nicht. Diesen Fehler nehme ich auf meine Kappe. Eignerstrategien wäre der richtige Terminus im Zusammenhang mit den AHV-IV-FAK-Anstalten. Ihre zweite Frage betraf das Landesmuseum und den Unterschied zwischen Inventarisierung und Schnellerfassung. Also auch da ist Ihr Gedanke richtig, also Schnellerfassung ist das kleinere, das geht entsprechend schneller. Es werden aber alle Daten von den entsprechenden Objekten im System detailliert erfasst und auch mit Fotos und den Daten entsprechend dazu. Bei der Inventarisierung hingegen würde auch die Bewertung aufgenommen, also was die entsprechenden Exponate für einen Wert haben. Das ist ein deutlich grösserer Aufwand. Ausserdem ist es nur eine Momentaufnahme, da sich in vielen Objekten aus der Sammlung eben der Wert nicht per se oder so leicht bemessen lässt. Also was ist ein Objekt in der Sammlung des Landesmuseums wert, wie wird das bemessen? Das kann sich auch recht schnell entsprechend ändern. Das fällt bei der Schnellerfassung eben weg und darum hat man sich für dieses Vorgehen entschieden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich habe gerade noch eine Anschlussfrage zur Inventarisierung. Das war ja eine grosse Versicherungsfrage. Deshalb wollte man ja da mit der Inventarisierung vorwärtsmachen, vor allem für die Exponate des Landesmuseums. Es hat sehr wertvolle Exponate und wenn diese nicht erfasst sind, können sie auch nicht versichert werden. Hat man da bei den wertvollen Exponaten eine Priorisierung gemacht oder sind die jetzt erfasst oder nicht? Ich kann mich einfach erinnern, das war ein ewiges Thema aus der Vergangenheit. Auch die Finanzkontrolle hat immer wieder gerügt, dass man hier vorwärtsmachen soll. Da ist man über lange Zeit nicht weitergekommen. Vielleicht können Sie kurz einen Input geben, ob man hier die wichtigen Exponate inventarisiert hat. Entschuldigung, das ist ein Nebenschauplatz. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank nochmals für das Wort. Es ist ein Nebenschauplatz, aber er ist wichtig. Also bei den wichtigsten und teuersten Exponaten gab es schon immer oder schon lange Zeit eine Werterfassung. Das sind auch die Exponate, die eben gezeigt werden. Es ist naheliegend, das Schönste, das Wertvollste zeigt man natürlich auch in den Ausstellungen, in der Schatzkammer oder Landesmuseum selber. Diese Objekte sind selbstverständlich erfasst und auch mit einem Wert hinterlegt. Die Fragestellung zum Versicherungsschutz ist dann: Was wird durch die All-Risk-Versicherung der Landesverwaltung, die eben auch das Landesmuseum abdeckt, gedeckt und was nicht? Da ist die Fragestellung, ob da allenfalls für gewisse Objekte eine zusätzliche Einzelversicherung notwendig ist. Die kulturpolitisch grössere Fragestellung ist nicht der Wert, also wenn man einen Wert von einer Versicherung ersetzt bekommt, denn die Objekte sind dann weg und die kann man nicht ohne Weiteres wieder ersetzen. Aber, um auf Ihre Frage konkret zu antworten: Ja, das ist selbstverständlich erledigt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen. Zuerst zurückkommend zur Seite 15, diese Absprache der strategischen Führungsebene betreffend die Wahl und die Abberufung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung: Wenn ich Ihre Aussage, Herr Regierungschef, richtig interpretiere, sagen Sie, dass es um eine Information des Ministeriums geht, aber hier wird von einer Absprache gesprochen. Es sind für mich dann doch Nuancen. Das eine ist reine Information, das andere tönt für mich dann doch danach: Man spricht sich ab betreffend die Wahl und Abberufung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung. Also zumindest Ihre Ausführung habe ich da anders vernommen; da konnte ich keine Absprache hören, das tönt mehr nach einer Information. Eine Frage hatte ich noch und diese bezieht sich auch generell - ich habe Sie auf die Liechtenstein Wärme oder die LGV bezogen auf der Seite 7 im grünen Teil. Sie führen bei allen diesen staatsnahen Betrieben aus: Bei vertraglich einzugehenden Verpflichtungen, die von erheblicher Bedeutung seien, ist die Regierung vorab zu informieren. Jetzt wissen wir alle, das ist je nach Staatsbetrieb ganz verschieden. Ich denke mir einfach, «erhebliche Bedeutung» - das könnte zukünftig schon noch Relevanz zeigen. Je nachdem ist eben die zentrale Frage: Wann müssen diese staatsnahen Betriebe die Regierung informieren? Mit dieser Ausführung «erhebliche Bedeutung» ist es doch relativ schwammig formuliert. Ich frage mich einfach: Wäre es nicht besser, wenn man es an irgendeinen Prozentsatz der letzten Rechnung koppelt? Mir kommt jetzt gerade auch keine Idee, mit «erheblicher Bedeutung» ist es relativ schwammig. Das könnte zukünftig schon noch zu Diskussionen führen. Wann muss dieser Betrieb die Regierung informieren und wann nicht?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zur Frage des Abg. Wendelin Lampert verweise ich gerne auf die Seite 15. Ja, in diesem Satz steht auch Absprache, aber es steht auch das Vorgehen. Ich zitiere kurz: Es steht, «wonach die strategische Führungsebene das Vorgehen bezüglich der Wahl und Abberufung des oder der Vorsitzenden der Geschäftsleitung in Absprache mit dem zuständigen Ministerium festgelegt wird». Also in Absprache wird das Vorgehen festgelegt, das ist der wichtige Teil. In Absprache wird quasi nicht die Wahl der einzelnen Person festgelegt, sondern wie man vorgeht. Also, gibt es eine Ausschreibung? Normalerweise, wahrscheinlich schon. Dann, wann wird wer wie informiert? Aber der Entscheid ist sonnenklar in der Verantwortung der strategischen Führungsebene, das ist mir wichtig zu unterstreichen. Dann zum Thema, was Sie jetzt im grünen Teil exemplarisch bei der LGV erwähnt haben. Vielleicht sagt die Regierungschef-Stellvertreterin in der Funktion wahrscheinlich als Wirtschaftsministerin mit den meisten oder mit vielen dieser Betriebe etwas dazu. Also grundsätzlich ist einmal zu sagen, diese erheblichen Auswirkungen oder die Entscheide mit erheblichen Folgen - das muss natürlich immer im Rahmen des Gesetzes, im Rahmen der Eignerstrategie sein, also von dem her ist das schon einmal der richtige Rahmen, den wir haben. Wenn in diesem Rahmen dann die Geschäftsleitung oder die strategische Führungsebene das Gefühl hat, das ist jetzt doch etwas Erhebliches, dann ist es auch ein Stück weit ermessen, wann sie informieren und wann nicht. Ich glaube, das wäre schwierig über alle die Betriebe oder auch für die einzelnen Betriebe zu sagen, wenn es den Betrag übersteigt oder wenn es das ist, dann ist zu informieren. Jedenfalls bei meinen Betrieben oder auch früher als Wirtschaftsminister habe ich immer gesagt, im Zweifelsfall informiert ihr besser, weil das hilft und das macht auch frei. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich habe hier nicht viel zu ergänzen, ich stimme mit den Ausführungen des Regierungschefs überein. Ja, es ist tatsächlich ein Stück weit im Ermessen des Unternehmens. Ich bin aber auch der Meinung, dass hier die strategische Führungsebene auch die Verantwortung hat, über diese erhebliche Investition die Regierung und damit die Eignerin zu informieren. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll wäre, hier einen bestimmten Betrag respektive einen Prozentsatz festzulegen. Aber das Unternehmen ist ohnehin verpflichtet über bedeutende Geschäfte generell die Regierung zu informieren. Also es ist ein Stück weit Ermessen, aber ich denke auch, dass die strategische Führungsebene diese Verantwortung trägt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zur Kenntnisnahme der Eigner- und Beteiligungsstrategien gibt, stimmen wir über Eintreten auf die Vorlage über die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Lesung, wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, wir nehmen die 2. Lesung durch Artikelaufruf vor: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Gasversorgung.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit hat der Landtag einhellig zugestimmt und wir haben Traktandum 30 erledigt. Damit schliesse ich die Landtagssitzung bis morgen 9:00 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 19:45 Uhr).
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