SCHAFFUNG EINER BESCHWERDEKOMMISSION FÜR VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN (NR. 31/2000 UND NR. 102/2000), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 8: Schaffung einer Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten. Auch hier führen wir eine 2. Lesung durch, wobei die Regierung uns betreffend eine der 7 Vorlagen, die dieser Regierungsbericht beinhaltet, eine Abänderung verteilen liess. Ich nehme an betreffend die gesamte Vorlage, aber da werden wir im Zuge der Lesung noch darauf kommen.
Regierungschef Mario Frick:
Ich danke fürs Wort. Ist in der Tat etwas verteilt worden. Auf das werde ich dann bei der Vorlage 2 zu sprechen kommen. Ich wollte jetzt schon den Antrag der Regierung deponieren für die neue Vorlage 7, die formaliter heute erst in 1. Lesung zu behandeln wäre, dass also bei dieser neuen Vorlage 7 die Regierung den Antrag stellt, sie abschliessend heute zusammen mit dem Gesamtpaket zu behandeln. Es geht dort um die Zuständigkeit bei Rechtsmitteln im Zusammenhang mit dem Gesetz über Mietbeiträge für Familien. Das ist das, was wir bei der Behandlung des Gesetzes seinerzeit diskutiert haben, dass man die Zuständigkeiten eben im Zusammenhang mit diesem Gesetz anpasst.-ooOoo-
BESCHWERDEKOMMISSIONSGESETZ
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich stelle einen Abänderungsantrag zu Abs. 3 und möchte folgenden Wortlaut haben: "Der Präsident und Vizepräsident müssen ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben und in den 3 Jahren vor der Wahl einen Beruf ausgeübt haben, der zur Tätigkeit der Kommission einen Bezug hat". Ich hatte etwas Ähnliches nur mit einer längeren Frist von 5 Jahren in der 1. Lesung beantragt. Was mir die Regierung hier im Bericht und Antrag als Gegenargumente hineinschreibt, das ist mir ehrlich gesagt, nicht einsichtig oder zu wenig mit Substanz behaftet. Die Regierung schreibt mir da beispielsweise: "Was wäre zum Beispiel, wenn man einen qualifizierten Juristen oder eine qualifizierte Juristin hätte, die nur 4 1/2 Jahre in einem entsprechenden Beruf tätig war. Welches wären die Berufe, die einen Bezug zur Kommission haben? Das würde alles wieder Fragen aufwerfen". In einem Gesetz brauchen wir keine Detailregelungen. Und hinsichtlich dieser Berufe möchte ich doch auf den Kompetenzkatalog des Art. 4 der Gesetzesvorlage verweisen. Dort kann man sich ein Bild davon machen, in welchen Berufen oder in welchen Rechtsabteilungen solche Personen ihre Arbeitsstelle haben.
Regierungschef Mario Frick:
Ich möchte doch klar für die Vorlage der Regierung plädieren. Der Landtag bindet sich absolut unnötigerweise die Hände. Bedenken Sie, dass bis dato die Regierung für die Abhandlung der entsprechenden Beschlüsse zuständig ist. Und bei der Regierung kenne ich keine Vorschrift, dass der Vorsitzende - sprich der Regierungschef - Jurist sein müsste. Ich überzeichne das ganz bewusst, einfach um das auch in den richtigen Rahmen zu stellen. Ich glaube, die Rechtskundigkeit muss ausreichen und das mit zusätzlichen Kautelen zu belegen, das verstehe ich nicht. Der Landtag bindet sich unnötigerweise die Hände. Und ich bin überzeugt, irgendwann einmal hätten wir eine tolle Person, die allen passen würde und man stösst dann allenfalls bei strenger Auslegung mit der entsprechenden Gesetzesbestimmung zusammen. Ich weiss nicht was das soll. Ich würde dem Landtag sehr davon abraten, sich selber die Hände zu binden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Ich muss sagen, dass die Ausführungen des Herrn Regierungschefs durchaus etwas für sich haben, vor allem, weil die Personalressourcenauswahl, die wir haben, nicht so gross ist, dass wir, wenn wir schon fähige Juristen finden - und rechtskundig: Darunter versteht man in der Praxis Juristinnen oder Juristen - die bereit wären, das zu machen. Und das wird gar nicht leicht sein, solche zu finden. Und wenn wir dann noch selbst gebunden sind dadurch, dass die in den 3 Jahren vor der Bestellung da irgendeine berufliche Tätigkeit in den Gebieten Bauwesen, Strassenverkehr, Telekommunikation oder Wohnungswesen ausgeübt haben müssen, dann könnte das wirklich zu Problemen führen. Ausserdem spricht, meine ich, für die Regierungsvorlage auch noch der Umstand, dass sowohl beim Staatsgerichtshof als bei der VBI nur von Rechtskundigkeit die Rede ist, wie hier auch, und was dort recht ist, sollte eigentlich der niedrigeren Instanz oder für die niedrigere Instanz billig sein. Denn von dieser Beschwerdekommission geht ja dann der Beschwerdeweg an die VBI. Und in der VBI heisst es einfach nur, dass der Präsident und der Stellvertreter und dessen Stellvertreter rechtskundig sein muss, so wie hier die Regierung auch vorschlägt für Präsident und Vizepräsident.Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wir stimmen zunächst ab über den Antrag des Abg. Peter Sprenger, Abs. 3 von Art. 2 wie folgt zu formulieren - wenn ich es falsch habe, bitte verbessern Sie mich: "Präsident und Vizepräsident müssen ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben und in den 3 Jahren vor der Wahl zum Präsidenten oder Vizepräsidenten der Kommission einen Beruf ausgeübt haben, der zur Tätigkeit der Kommission einen Bezug hat". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 1 Stimme
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir ab über Art. 2 in der Fassung der Regierungsvorlage. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe noch eine Frage, die sich eigentlich auf Art. 6 bezieht, aber bezüglich In-Kraft-Treten dann seine Wirkung zeigt. Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in welchen vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung ergangen ist. Nun ist per 1. Januar 2001 eventuell diese Kommission noch nicht bestellt. Was passiert dann mit den Fällen, die dann noch keine rechtsmittelfähige Verfügung erlangt haben? Fallen die irgendwo zwischen den Rost oder wer behandelt diese Fälle, wenn diese immer noch bei der Regierung liegen? Oder wird dann irgendwann einmal Tabula rasa gemacht? Diese Zeit, wie ist die abgedeckt?
Regierungschef Mario Frick:
In der In-Kraft-Tretens-Bestimmung sehen Sie, dass wir sehr differenziert vorgehen. Ich greife auf diese jetzt zu. Nämlich, dass das Gesetz grundsätzlich am 1. Januar 2001 in Kraft tritt. Von dort weg wird das behandelt. Bis dorthin versucht die Regierung, so viel wie möglich Entscheidungen wegzubringen, damit die Beschwerdekommission auf möglichst sauberem Boden starten kann. Abs. 2 sagt, Art. 1 und 2 treten am Tage der Kundmachung in Kraft. Das ist früher, das wird in diesem Jahr sein. Wir haben jetzt Ende Oktober, das sollte Anfang Dezember sein, wenn es irgendwie geht. Das würde dann dem Landtag ermöglichen, im Dezember-Landtag die notwendigen Wahlen vorzunehmen, damit dann für das neue Jahr eine Beschwerdekommission auf dem Platz ist. Das bedeutet, dass wir jetzt bei positiver Behandlung schon mal mit den Parteien etc. in Kontakt treten und sie bitten, sich schon mal Gedanken zu machen, wen man dem Landtag zum Vorschlag bringen könnte für diese Funktionen. Also es sollte nach dem Zeitplan, den wir uns da vorgestellt haben, möglich sein, dass der Landtag in der Dezembersitzung diese Kommission zusammenstellt, sodass sie im neuen Jahr loslegen kann und damit keine Verzögerung auftritt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich stelle den Antrag, Art. 7 wie folgt zu fassen: "Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2001 in Kraft". Ich möchte das wie folgt begründen: Ich glaube, dass die Bedenken, die hier geäussert worden sind betreffend kurzfristige In-Kraft-Tretens-Probleme nicht von der Hand gewiesen werden können. Nach den üblichen Zeitabläufen beim In-Kraft-Treten von Gesetzen rechne ich damit, dass die Ausschreibung zum Referendum wahrscheinlich ca. um den 3. November herum erfolgen wird. Dann läuft die Referendumsfrist. Dann wird es Anfang Dezember. Dann muss das Gesetz vom Fürsten sanktioniert werden und dann muss erst die Publikation veranlasst werden. Und das alles inklusive dem Suchen williger Kommissionsmitglieder soll noch vor dem 13. Dezember passieren, damit der Landtag am 13. Dezember die Wahl vornehmen kann. Das ist mir, ehrlich gesagt, zu knapp. Mir ist die Gefahr zu gross, dass wir dann am 13. Dezember keine Wahl vornehmen können, aus welchen Gründen auch immer. Zum Beispiel weil die Kundmachung noch gar nicht erfolgt ist, was mir nicht abwegig erscheint als Möglichkeit. Und ich sehe auch nicht, warum diese grundlegende Neuregelung bei verschiedenen Verwaltungsverfahren, warum die um jeden Preis am 1. Januar in Kraft treten muss. Die kann genauso zu einem anderen Stichtag in Kraft treten, nämlich zu einem Stichtag, wo wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass erstens das Gesetz in der Zwischenzeit kundgemacht ist und dass zweitens in aller Ruhe die geeigneten und qualitativ zu begrüssenden Personen für die Besetzung der Beschwerdekommission ausgesucht worden sind, um sie dann im Laufe des Frühjahrs vom neu gewählten Landtag wählen lassen zu können. Ich glaube, im Hinblick darauf, dass wir jetzt den 25. Oktober haben, ist es, wie gesagt, besser. Wir haben dann auch eine einheitliche In-Kraft-Tretens-Bestimmung und nicht so eine aufgesplittete wie hier. Darum erscheint es mir besser, das Gesetz lieber erst entsprechend später in Kraft treten zu lassen.Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht?
Regierungschef Mario Frick:
Es hat durchaus etwas für sich, was Sie da sagen. Als direkt Betroffener wäre es mir natürlich lieber je früher, je besser, weil es sind wirklich technische, rein juristische Entscheidungen, wo nicht ein politisch gewählter Spruchkörper tätig sein sollte. Das ist meine Überzeugung. Wenn man auf den 1. Juli kommt - was ich durchaus verstehen kann - so ist mir aber noch nicht ganz klar, wie das dann vernünftig abläuft. Im Juli wird der Landtag vermutlich keine Sitzung haben. Ab dem 1. Juli wäre eine neue Zuständigkeit - und jetzt bin ich mal auch etwas formalistisch: Das würde bedeuten, dass der Landtag erst nach dem 1. Juli berechtigt wäre, eine entsprechende Kommission zu wählen. Ab dem 1. Juli würde aber an sich die neue Zuständigkeit bestehen. Dann haben wir den Juli, dann haben wir den August, und Mitte September findet die Wahl statt. Also, ich glaube, eine gewisse Differenzierung muss stattfinden. Ich glaube auch, ganz so simpel kann man es nicht formulieren, aber allenfalls könnte die Formulierung dahingehend sein: "Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 am 1. Juli 2001 in Kraft". Abs. 2 dann, wo die Wahl geregelt würde, die vor oder die in der ersten Landtagssitzung der Mandatsperiode 2001 bis 2005 zu erfolgen hätte. Da bin ich sicher, dass Sie eine sehr präzise Formulierung finden werden. Was wir heute klar halten ist die Position der Regierung: Wir hätten es lieber per 1. Januar 2001. Aber ich glaube, der Landtag muss selber beurteilen, ob für ihn die Zeit, gerade für Wahlen der Beschwerdekommission, für die Rekrutierung des notwendigen Personals zu knapp wird. Ich hätte Verständnis dafür.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke, Herr Regierungschef. Sie weisen völlig richtig darauf hin, dass ich da einen Denkfehler gemacht habe. Es muss berücksichtigt werden, dass der Landtag die Möglichkeit hat, die Kommission vor dem 1. Juli 2001 zu wählen. Ich ändere meinen Antrag daher dahingehend ab, dass er lautet: "Abs. 1: Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 am Tage der Kundmachung in Kraft. Abs. 2: Art. 4 tritt am 1. Juli 2001 in Kraft". Art. 4 ist nämlich der Zuständigkeitsartikel. Und bevor der in Kraft tritt, hat die Kommission keine Zuständigkeit und muss und kann daher nicht in Tätigkeit treten, aber wir können sie wählen, wenn der Rest des Gesetzes bereits in Kraft getreten ist. Und am 1. Juli beginnt dann ihre Funktionsperiode, auch wenn sie vielleicht schon im April oder im Mai gewählt wird. Das schadet sicher nicht, wenn sich diese Kommission noch ein paar Wochen auf ihre Aufgabe vorbereiten kann, ohne gleich am ersten Tag der Bestellung voll in Aktion treten zu müssen.
Regierungschef Mario Frick:
Ich widerspreche ungern, aber da kommen wir allenfalls in Konflikt mit Art. 6 - hängige Fälle: "Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in welchen vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes" - und das wäre am Tag der Kundmachung, wenn ich es richtig verstanden habe - "noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung ergangen ist". Mir scheint daher trotzdem, dass folgender Text sinnvoller ist: "Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 am 1. Juli 2001 in Kraft". Abs. 2: "Die Wahl der Beschwerdekommission kann nach Kundmachung dieses Gesetzes vorgenommen werden". Punkt, fertig. Dann haben wir das Ganze offen, weil das Gesetz wird sicherlich noch heuer kundgemacht werden. Dann hat der Landtag die Wahl, will er das im März-, im April- oder im Mai-Landtag machen. Ich glaube, da sind wir am sichersten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich muss sagen, mir gefällt das nicht so. Ich möchte lieber - das ist jetzt ein bisschen eine "Hauruckaktion", aber ich glaube, dass wir so am besten fahren - ich möchte dann lieber den Art. 6 erst am 1. Juli 2001 in Kraft treten lassen. Nachdem der Art. 6 eine In-Kraft-Tretens-Bestimmung aber in sich trägt, ist das nur möglich, wenn der Landtag dem Vorschlag zustimmt, wenn wir dann auf Art. 6 zurückkommen würden. Dann könnte man nämlich im Art. 6 sagen: "Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in welchen am 1.7.2001 noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung ergangen ist".Nachdem nach der Geschäftsordnung zunächst einmal der hängige Paragraph bzw. die hängige Bestimmung vor einem solchen Rückkommensantrag abzuwickeln ist, geht es darum - nachdem die Regierung, wenn ich die Ausführungen des Herrn Regierungschefs richtig verstanden habe, bei ihrer bisherigen Vorlage bleibt - geht es darum, zunächst über den Abänderungsantrag zu Art. 7 abzustimmen, mit der aber bereits von mir als Antragsteller kundgetanen Absicht im Anschluss daran, falls der Landtag meinem Antrag zustimmt, einen Rückkommensantrag auf Art. 6 zu stellen.Wir das Wort hierzu noch gewünscht? Es geht hier mehr um technische Abwicklungen. Die Absicht ist, wie Sie bereits gehört haben, die Kommission im Frühjahr wählen zu können ohne Zeitnot und ihr dann aufzuerlegen, erst ab 1. Juli tätig werden zu müssen. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wir stimmen zunächst über den Abänderungsantrag zu Art. 7 ab. Der Antrag lautet: Art. 7: In-Kraft-Treten. Abs. 1: "Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 am Tage der Kundmachung in Kraft". Abs. 2: "Art. 4 tritt am 1. Juli 2001 in Kraft". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Art. 7 beschlossen. Jetzt stelle ich den Antrag, auf Art. 6 zurückzukommen, um dort auch den 1. Juli 2001 verankern zu können. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit dem Rückkommensantrag auf Art. 6 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit steht Art. 6 wiederum zur Diskussion. Hier beantrage ich jetzt, Art. 6 wie folgt zu formulieren: "Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in welchen am 1. Juli 2001 noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung ergangen ist". Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit diesem Abänderungsantrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir mit gewissen Schwierigkeiten die 2. Lesung der Vorlage 1 dieses Regierungsberichtes beendet und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit der Erlassung dieses Beschwerdekommissionsgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BAUGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 2 in der Neufassung, die ja heute verteilt worden ist. Aber zunächst noch der Herr Regierungschef.
Regierungschef Mario Frick:
Ich möchte jetzt, damit es keine unnötigen Diskussionen gibt, schon festhalten, dass die Regierung von sich aus bei den folgenden Vorlagen inklusive der angepassten Vorlage 2, das In-Kraft-Treten auf den 1. Juli 2001 festlegt. Ich glaube, das ist die - wenn ich es jetzt richtig durchgedacht habe - die logische Konsequenz dieser Anpassung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können mit der Lesung beginnen.Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Herr Regierungschef: Ich möchte Sie eigentlich fragen, was überhaupt der Sinn dieses neu verteilten Textes ist, weil ich sehe überhaupt keinen Unterschied zum Text in der Vorlage.
Regierungschef Mario Frick:
Das erkläre ich gerne. In der Vorlage heisst es: "Gegen Verfügungen und Entscheidungen des Hochbauamtes oder Beschlüsse des Gemeinderates" - und jetzt kommt es - "betreffend den Erlass oder die Abänderung von Zonenplänen". Und in diesem Zusammenhang hat das Hochbauamt keine Kompetenzen. Also, so wäre jetzt allenfalls ein Missverständnis entstanden; darum diese Umformulierung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wird sonst das Wort zu Art. 4 gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung hat das geändert auf 1. Juli, also am 1. Juli 2001 tritt das Gesetz in Kraft. II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Baugesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE LANDESVERMESSUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 3.Art. 22 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Landesvermessung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BRANDSCHUTZGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 4. Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Brandschutzgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES STRASSENVERKEHRSGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 5.Art. 98 Abs. 1 Bst. a, Abs. 3 und Abs. 3a werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 98 Abs. 1 Bst. a, Abs. 3 und Abs. 3a stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 99 Abs. 2 und 2a werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 99 Abs. 2 und 2a stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES (TELG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 6.Art. 42a Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42a Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Entschuldigung, der Herr Regierungschef.
Regierungschef Mario Frick:
Eine redaktionelle Korrektur, die leider untergegangen ist. In der 2. Zeile heisst es: "Beschwerdekommission in Verwaltungsangelegenheiten". Es müsste heissen: "Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann bessern wir das entsprechend aus und stimmen über diesen verbesserten Absatz ab. Wer damit einverstanden ist, dass dieser geänderte Abs. 2 erlassen wird, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Telekommunikationsgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER MIETBEITRÄGE FÜR FAMILIEN 1., 2. UND 3. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen jetzt noch die Vorlage 7 in 1. Lesung.Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Mario Frick:
Auch hier gilt das schon Ausgeführte, dass die In-Kraft-Tretens-Bestimmungen auf den Juli angepasst werden.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe eine vielleicht für Juristen etwas laienhafte Frage: Kann ein Gesetz, dass noch nicht in Kraft ist, mit einem anderen Gesetz bereits abgeändert werden?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein.
Regierungschef Mario Frick:
Das ist nun eine gute Frage. Ich hätte sie mit Ja beantwortet. Und da sieht man, dass die alte Regel gilt: Zwei Juristen, drei Meinungen. Und zwar weiss ich das deswegen - also mindestens in der Schweiz geht das. Das geht, ganz klar. Wenn es nicht in Kraft tritt, dann geht es ins Leere. Also das ist in der Schweiz in der Lehre klar ausdiskutiert. Das geht.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Darf ich die gewünschte dritte Meinung beitragen. Ich sehe das Problem nicht ganz. Diese zwei Gesetze wirken dann, wenn sie dann in Kraft treten, das ist logisch.
Abg. Rudolf Lampert:
Das Problem liegt darin, dass wir hier ein Gesetz abändern, das noch gar nicht in Kraft ist. Deshalb stellt sich mir schon die Frage. Ich habe ursprünglich gedacht, dass es eine etwas dilettantische Frage sei. Aber ich stelle fest, dass drei Juristen das auch nicht so eindeutig beantworten. Deshalb, glaube ich, war die Frage doch berechtigt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Frage war sicher berechtigt. Und wenn ich spitzfindig und rechthaberisch sein würde, was ich selbstverständlich nicht bin, dann könnte ich jetzt argumentieren in typischer Rechtsanwaltsart, dass ich ja nur Ihre Frage verneint habe, ob wir das, wenn es noch nicht in Kraft getreten ist, was ich nicht weiss, das Mietbeiträge-Gesetz jetzt abändern können. Das habe ich verneint. Jetzt können wir es nicht abändern. Aber so, wie es der Herr Regierungschef-Stellvertreter gesagt hat, kann das natürlich eine Wirkung haben auf den Zeitpunkt, wo das dann in Kraft tritt. Sie sehen: Ein Jurist weiss immer einen Ausweg.
Abg. Marco Ospelt:
Was spricht dagegen, diese Vorlage 7 dann zu behandeln, wenn das Gesetz über Mietbeiträge für Familien in Kraft ist?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich will nicht mehr vorschnell eine Meinung abgeben wie vorher. Sonst würde ich sagen: Nichts.
Regierungschef Mario Frick:
Vom Rechtlichen her - das möchte ich noch einmal betonen - spricht überhaupt nichts dagegen, das jetzt durchzuziehen. Vom Fachlichen, vom Sachlichen kann man durchaus sagen: Gut, dann machen wir halt die 1. Lesung und im November-Landtag einfach formell die 2. und 3. durch. Das wäre durchaus möglich. Es ist einfach unnötig. Wenn der Landtag aber zu dieser Ansicht kommt, dann soll er das ruhig machen. Rechtlich, das muss ich klar festhalten: Das ist in der Schweiz in der Lehre absolut unbestritten. Es ist also überhaupt kein Problem. Aber um Ihre Frage zu beantworten: Möglich ist es, dass man es erst im nächsten Landtag behandelt. Unschön ist vor allem der Punkt, dass es sich hier an sich um ein Paket handelt, und Pakete sollen in der Regel gleichzeitig verabschiedet werden, umso mehr, dass das ganze Jahr am Beschwerdekommissionsgesetz hängt. Und die Gesetzesvorlagen sind ja so formuliert, dass alle anderen auch fallen, wenn das Beschwerdekommissionsgesetz fallen würde, wenn jetzt also das Referendum ergriffen würde und erfolgreich das Referendumsbegehren durch die Volksabstimmung durchginge. Ich würde es daher behandeln. Ich kann Ihnen versichern: Da bin ich wirklich auf sicherem Boden, das ist möglich, das ist zulässig.
Abg. Rudolf Lampert:
Dann frage ich doch noch einmal den Herrn Landtagspräsidenten: Sind Sie auch der Ansicht, dass sich der Herr Regierungschef jetzt auf sicherem Boden bewegt? Ich habe gar nichts dagegen, dass das als Paket verabschiedet wird. Ich möchte aber doch rechtlich die Sicherheit haben, die jetzt eben doch in Frage gestellt wurde durch den Herrn Landtagspräsidenten. Ich weiss, er sitzt hier als Abgeordneter und nicht als Jurist. Aber trotzdem interessiert mich seine juristische Meinung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist sicher kein Problem - meiner Meinung nach. Wenn wir jetzt, sollten wir, was wir noch gar nicht haben, beschliessen, jetzt auch die 2. Lesung durchzuführen und dann abzustimmen überhaupt, was ja noch nicht geschehen ist, um das Gesetz zu verabschieden, dann läuft über dieses Gesetz auch eine Referendumsfrist. Und bis diese Frist abgelaufen ist, ist das Mietbeiträge-Gesetz schon längst in Kraft getreten, sodass bei der Publikation dann die richtige Landesgesetzblattnummer eingesetzt werden kann. Ich sehe da rechtlich kein Umsetzungsproblem. Wenn die Diskussion beendet ist, dann haben wir gleichzeitig auch die 1. Lesung beendet. Wir kommen jetzt zum Antrag der Regierung, heute, also jetzt gleich im Anschluss an die 1. Lesung, die 2. Lesung und allfällige Schlussabstimmung dieses Gesetzes durchzuführen. Der Antrag steht zur Diskussion. Sie wird nicht gewünscht. Dann stimmen wir ab. Wer mit diesem Antrag der Regierung auf Durchführung der 2. Lesung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit führen wir die 2. Lesung durch.Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir auch diese Vorlage verabschiedet und damit überhaupt das Traktandum 8 behandelt.-ooOoo-