Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (Einführung zinslose Darlehen) (Nr. 24/2024)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 3: Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Energieeffizienzgesetzes.Der Bericht und Antrag über die Vorprüfung durch die Regierung trägt die Nr. 24/2024. Der Landtag hat vor der Behandlung einer parlamentarischen Initiative festzustellen, ob diese mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Die Regierung kommt in ihrer Vorprüfung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Wir stimmen daher ab, wer damit einverstanden ist, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
23 Stimmen, der Landtag hat somit festgestellt, dass die Initiative zulässig ist. Bevor wir über Eintreten befinden führen wir eine Eintretensdebatte durch.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Besten Dank auch an die Abgeordneten der Freien Liste. Es gibt mit Sicherheit Einzelfälle, bei denen die Finanzierung von Photovoltaik eine finanzielle Herausforderung sein kann. Das erkennt auch die Regierung. Hierzu können zinslose Darlehen überzeugend mithelfen, eine PV-Anlage installieren zu lassen. Dass dem Staat bei korrekter Betrachtung indirekte Kosten entstehen, weil auf die zu erwirtschaftenden Anlageerträge verzichtet wird und somit auch auf die entsprechenden Kapitalerträge, darf und soll meines Erachtens sicherlich erwähnt werden. Unter dem Strich heisst dies, dass zinslose Darlehen durchaus motivierend für die Installation von PV-Anlagen sein können. Allerdings darf dies nicht als kostenlose Förderung betrachtet werden. Und wenn der Effekt hier positiv sein sollte, muss eben auch erwähnt werden, dass diese Unterstützung letztlich nicht kostenlos ist. Bei dieser Abänderung des Energieeffizienzgesetzes tut der Staat nach wie vor etwas sinnvolles und daher werde ich diese parlamentarische Initiative unterstützen. Aber auch den Banken kommt ein Vorbildcharakter zu, denn sie verzichten freiwillig auf die entgangenen Zinsen und verzichten so auch auf die üblichen Margen, allen voran die LLB. Nun offenbaren LGT und VP-Bank ebenso, dass sie bereit wären, zinslose Darlehen für energetische Massnahmen zu gewähren und diese zinslosen Darlehen gemäss Gesetzesinitiative auch tatsächlich zinslos sein würden, wie Silvio Tribelhorn, Geschäftsführer des Liechtensteinischen Bankenverbandes, heute im «Vaterland» mitteilt. Dass der Staat wie zu Corona-Zeiten direkt die zinslosen Darlehen ausgeben soll, wie von der Solargenossenschaft vorgeschlagen, stimmt so nicht wirklich. Auch bei Corona haben die Banken beziehungsweise die LLB die Kreditvergabe gemacht, einfach auch deshalb, weil sie diesen Prozess beherrschen beziehungsweise sind sie die wirklichen Profis. Was mich allerdings noch interessieren würde ist, ob die budgetierten CHF10Mio. jährlich ausreichen? Besten Dank,Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, mit dieser Initiative greift die Freie Liste eine gute Idee, aus der an der Urne gescheiterten Photovoltaikpflicht auf. Das Stimmvolk hat mehrheitlich entschieden sich keine Pflicht für die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern Liechtensteins aufzuerlegen. Leider wurde mit dem Nein zur PV-Pflicht auch eine weitere gute Idee abgelehnt, die der zinslosen Darlehen für die Finanzierung für energetische Sanierungen und der Errichtung von PV-Anlagen. Die parlamentarische Initiative, die Ihnen nun vorliegt, entspricht dem damaligen Vorschlag der Regierung. Mit der Abänderung des Art. 1 und des Art. 15 soll eben dieses zinslose Darlehen nun ermöglicht werden. Mit dem zinslosen Darlehen soll ein zusätzlicher Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energien geschaffen werden. Der Regierung soll damit die Möglichkeit gegeben werden mit Banken Vereinbarungen für die Refinanzierung von zinslosen Krediten für förderungswürdige Massnahmen abzuschliessen. Sobald diese Vereinbarung zwischen dem Land und einer Bank geschlossen ist, stellt das Land der Bank zinslose Darlehen zur Verfügung, damit die Banken entsprechende Kredite vergeben können. Die Solargenossenschaft hat berechtigterweise die Frage aufgebracht, ob diese zinslosen Darlehen auch für die Kreditnehmer zinslos sind. Die Regierung hat in ihrem Schreiben vom 5. April 2024 klargestellt, dass die Kredite an die Kreditnehmer zinslos sind. Wie die Regierung schreibt, ist es sogar eine Voraussetzung für eine Refinanzierungsvereinbarung mit einer Bank. Gerne zitiere ich hierzu zwei Sätze aus dem Schreiben: «Somit wird für eine solche Vereinbarung (Refinanzierung) vorausgesetzt, dass die Banken für solche ‹Nachhaltigkeitskredite› keine Zinsen von ihren Kreditnehmern verlangen. So hat die Liechtensteinische Landesbank bereits im Juli des letzten Jahres bekannt gegeben, dass sie Kredite für förderungswürdige Massnahmen nach Art. 3 EEG mit einem Zinssatz von 0,00% anbieten möchte, sofern die Vorlage angenommen wird. Auch andere Banken sind interessiert daran, ein solches Angebot zu schaffen. Dieses Engagement unserer Banken im Sinne der Nachhaltigkeit ist begrüssenswert und hat Vorbildcharakter, denn sie verzichten mit dieser Massnahme auf die übliche Marge.»Heute war auch in der Zeitung zu lesen, dass nebst der Landesbank auch die LGT und die VPB-Bank sich schon einmal zu diesem Commitment bewegen konnten, zinslose Darlehen anzubieten, sofern wir diese Initiative annehmen und das Energieeffizienzgesetz entsprechend abändern. In der Initiative haben wir kein Inkrafttreten angegeben. Sofern keine triftigen Gründe dagegensprechen, so sollte einem Inkrafttreten auf den 1. Juli 2024 nichts im Wege stehen, aber da sind wir sehr offen, was die Regierung als Inkrafttreten als empfehlenswert sieht. Mit diesen zinslosen Darlehen können wir den Zubau von erneuerbaren Energien im Inland und somit der Erhöhung des Eigenversorgungsgrades einen weiteren Impuls geben und wir freuen uns sehr auf ihre Zustimmung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Initianten für die vorliegende Initiative. Ich möchte kurz begründen, warum ich gegen Eintreten gestimmt habe. Mir fehlt im Bericht der Regierung ein Hinweis beziehungsweise eine Äusserungen zum Volksrechtegesetz Art. 70 Abs. 3, dieser lautet wie folgt: «Initiativbegehren (Sammel- oder Gemeinde-Initiativen) auf Erlass, Abänderung oder Aufhebung eines Gesetzes oder der Verfassung dürfen, wenn ein solches Begehren in einer Volksabstimmung verworfen worden ist, über denselben Gegenstand erst nach Ablauf von zwei Jahren seit der Volksabstimmung und ein Abberufungsbegehren innert dem Zeitraume eines Jahres nur einmal gestellt werden.» Dazu hätte ich doch noch gerne Aussagen vonseiten der Regierung, wie sie das sieht. Ist das überhaupt zulässig? Deshalb war ich dann auch ein wenig überrascht, dass wir zuerst abgestimmt haben, bevor wir ein wenig diskutieren konnten, wie es konkret im Zusammenhang mit diesem Art. 70 Abs. 3 im Volksrechtegesetz zu handhaben ist. Denn Sie wissen alle, in der Sache war ich unter anderem auch einer der im Rahmen der 1. Lesung diese zinslosen Darlehen gefordert hat. Eigentlich bin ich im Grundsatz dafür, ich stelle aber auch fest, und das möchte ich jetzt schon sagen, im Rahmen der Diskussion zu diesem Gesetz gab es Gegenargumente, wie «diese Kredite bekommt man ja nur bei der Landesbank». Seit heute wissen wir, anscheinend ist die LGT und die VPB-Bank auch bereit, hier diese zinslosen Kredite zu geben. Diese konkreten Äusserungen haben mir ein wenig gefehlt im Abstimmungskampf.Dann habe ich auch von Gegnern gehört, die gesagt haben, ich bin gar nicht bereit da Volksvermögen zu investieren. Ich möchte eigentlich nicht auf jedem Dach eine PV-Anlage. Wir vermuten jetzt, dass das Volk gegen die PV-Pflicht war, aber das Volk für diese zinslosen Darlehen wäre. Ich weiss es nicht, ich denke mir auch, dass es so ist. Wirklich wissen tun wir es nicht. Wie gesagt, direkte Demokratie ist keine Einbahnstrasse, es herrscht Gegenverkehr. Man kann gegen jedes Gesetz sein, man trägt dann einfach auch die Verantwortung für seine Handlungen. Das ist halt direkte Demokratie, wie gesagt, da herrscht Gegenverkehr. Es ist nicht nur ein Recht, es ist auch eine Pflicht, dass man Verantwortung für sein Abstimmungsverhalten übernimmt. Aber ich wäre der Regierung noch dankbar, wenn sie etwas zu diesem Art. 70 Abs. 3 des Volksrechtegesetzes sagen könnte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Für die Einreichung der Gesetzesinitiative zur Abänderung des Gesetzes über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes möchte ich mich bei den Abgeordneten der Freien Liste bedanken. Der Landtag hat sich mit der Energiestrategie 2030 sowie mit der Klimastrategie 2050 zu einer Abkehr von fossilen Brennstoffen bekannt. Das heisst, wir wollen uns auf nachhaltige und erneuerbare Lösungen fokussieren und diese auch priorisieren. Der Gebäudesektor macht ein Drittel des Energieverbrauchs unseres Landes aus und ist für 35 Prozent der Treibhausgasemissionen Liechtensteins verantwortlich. Damit wir die gesetzten Ziele bei der Energiestrategie und auch bei der Klimastrategie erreichen, müssen wir sie konsequenter und entschlossener weiterverfolgen und umsetzen. Mit dem doppelten Nein zu den Energievorlagen im Januar durch das Volk war leider auch die Möglichkeit betroffen, dass das Land den interessierten Banken die Vergabe von zinslosen Krediten für Sanierungen und erneuerbare Energien refinanziert. Ich glaube nicht, dass das so gewollt war. Aus meiner Sicht soll jemand, der umwelt- und energiebewusst baut unterstützt und nicht auch noch bestraft werden. Sollte diese Initiative also angenommen werden, können interessierte Banken ihren Kunden innovative Produkte und Finanzierungslösungen für erneuerbare Energien anbieten. Deshalb trifft die Freie Liste meiner Meinung nach mit dieser Initiative für die Refinanzierung zinsloser Kredite für erneuerbare Energien ein wichtiges Thema. Denn zinslose Bankdarlehen können einen zusätzlichen Anreiz zum Umstieg auf erneuerbare Energien sein und unterstützen somit unsere Energiestrategie 2030. Ich befürworte deshalb diese Initiative und unterstütze sie. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für das Wort. Ich stimme dem Abg. Lampert zu, aber wir haben ja nicht über Eintreten befunden, sondern über die Verfassungsmässigkeit, der Initiative. Was ich natürlich schon im Grundsatz bei Initiativen bedauere, ist, dass Volksinitiativen ein höheres Anforderungsprofil haben als Initiativen, die aus dem Landtag stammen. Das stört mich eigentlich, denn der Landtag muss ja keinen Bedeckungsvorschlag für eine Initiative machen. Wenn es eine Volksinitiative ist, dann benötigt man eben einen Bedeckungsvorschlag. Da müsste man sich auch einmal Gedanken machen, ob das dann schon so ist, weil schliesslich sind wir hier eher die Profis. Dann, es ist eine berechtigte Frage des Abg. Lampert. Ich frage mich auch, ob wir hier nicht mit diesem Vorschlag warten müssten. Das Volk hat ihn abgelehnt. Herr Lampert hat gesagt, wir befinden uns nicht auf einer Einbahnstrasse, wir haben Gegenverkehr vom Volk und da bin ich froh drum. Ich möchte auf dieser im Gegenverkehr stark befahren Strasse bleiben und in keine Einbahn einbiegen.Dann kurz zur Initiative, für mich zielt sie ein wenig in die falsche Richtung - zinslose Darlehen. Die Banken müssen dann die zinslosen Darlehen natürlich ihrem Kundenkreis geben, die auch garantieren können, dass sie das zurückbezahlen können. Vermutlich können diese Personengruppen dann sowieso auf ein zinsloses Darlehen zur Gänze verzichten, da ja eine Auf-Dach-Anlage in dem Sinne nicht sehr kostenintensiv ist und man sich diese vermutlich leisten kann. Wenn die Gemeinden dann aber Vorgaben machen, dass man In-Dach-Anlagen bauen muss, und das gibt es, hätte ich sehr begrüsst, wenn man eine Initiative in diese Richtung sieht. Dass man halt die Gemeinden auch verpflichtet, wenn sie bestimmte Vorgaben machen in Bezug auf das raumplanerische und optische Erscheinungsbild der PV-Anlagen, dass sie halt entsprechend ihre Förderungen anpassen müssen, denn da gibt es sicher ein Potenzial.Dann hätte ich eher auch eine Initiative für das Energieeffizienzförderungsgesetz erwartet, denn dort besagt es ja im Art. 17, wie hoch die Förderungen für eine produzierte Kilowattstunde ist. Da hat nämlich der Landtag beschlossen, dass es 6 bis 10 Rappen pro Kilowattstunde sind. Dann unter 2b) steht dann, ich zitiere: Der Beitrag «errechnet sich aus der Differenz zwischen der jährlichen Mindestvergütung und dem durchschnittlichen jährlichen marktorientierten Preis». Das ist doch ein Problem, wenn wir den Spotmarktpreis derzeit anschauen. Vom Januar bis April war der meistens, plus/minus fifty-fifty, unter 6 Rappen pro Kilowattstunde. Der Marktpreis ist sehr volatil und der höchste Preis war 11 Rappen und der tiefste Preis war bei 2 Rappen. Das war aber der Tagesdurchschnitt und nicht der Stundendurchschnitt. Da sieht es noch einmal anders aus. Von dem Sinn her wird man wohl in Zukunft mit diesen 6 Rappen Vergütung kalkulieren müssen. Das macht natürlich die Attraktivität für PV-Anlagen schlechter, vor allem, weil man natürlich in den Sonnenstunden viel zu viel Strom produziert, und wenn man ihn eigentlich benötigt, dann ist er nicht mehr zur Verfügung. Dann zahlt man schlussendlich den LKW wiederum teure Netznutzungsgebühren, die auch angehoben wurden. Somit sinkt natürlich die Attraktivität für PV-Anlagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Mit dieser Vorlage Nr. 24/2024 legt die Regierung dem Landtag einen Bericht und Antrag einer angemeldeten parlamentarischen Initiative vor, bei welcher die Regierung gemäss Art. 9a Abs. 2 des Volkrechtegesetzes zu prüfen hat, ob das Initiativbegehren mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Die Regierung hat auch bei dieser parlamentarischen Initiative wiederholt legistische Anpassungen vorgenommen, wenn auch aufseiten der Regierung nur in einer sehr geringfügigen Weise. Sie haben den Abg. Wendelin Lampert gehört, Art. 70 Abs. 3 Volksrechtegesetz, da besteht halt absolut ein gewisser Interpretationsspielraum zu diesem Gesetz. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass durch eine Vorprüfung von Gesetzesvorlagen und anderen parlamentarischen Massnahmen durch einen eigenen Rechtsdienst im Parlament das Parlament seine Rolle als Kontrollorgan der Regierung stärken könnte. Ein interner parlamentarischer Rechtsdienst kann sicherstellen, dass die Gesetzgebung den Interessen der Bürger entspricht und die Gewaltenteilung gewahrt bleibt und so bereits legistisch geprüfte Vorlagen die Regierung erreichen. Insgesamt kann meines Erachtens ein eigener Rechtsdienst für ein nationales Parlament dazu beitragen, eben genau diese Qualität der Gesetzgebung zu verbessern und eine Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Effizienz des Gesetzgebungsprozesses, über die wir jetzt wieder diskutieren, zu steigern.Nun zum eigentlichen Anliegen, zur Einführung von zinslosen Darlehen, wie diese schon in der ursprünglichen Motion vom April 2022 zur Einführung einer Photovoltaikpflicht auf allen Dächern gefordert wurde. Folgend wurde dann im EEG vorgesehen, hierfür einen zusätzlichen Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energien von staatlicher Seite zu setzen. Leider wurde diese Vorlage von der Bevölkerung Anfang dieses Jahres abgelehnt. Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme richtig erwähnt, ist das negative Abstimmungsergebnis wohl nicht auf die zinslosen Darlehen zurückzuführen. Investitionen in energieeffiziente Technologien können langfristig zu Kosteneinsparungen führen, beispielsweise durch niedrigere Energiekosten. Zinslose Darlehen ermöglichen es unseren Bürgern, solche langfristigen Einsparungen zu realisieren, ohne zu Beginn hohe Zinskosten zu tragen. Insgesamt können zinslose Darlehen in diesem Anliegen des Staates zur Förderung von Massnahmen, wie dem Ausbau von Solaranlagen oder zur Verbesserung der Energieeffizienz, eine sinnvolle Massnahme sein, um Umweltschutz, wirtschaftliche Entwicklung und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Ich begrüsse aus diesem Grund diese parlamentarische Initiative und ich gehe davon aus, dass auf die Anmerkungen der Solargenossenschaft die Regierung noch Stellung beziehen wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, als Erstes unterstütze ich auch die Fragestellung des Abg. Wendelin Lampert, ob nach dieser Abstimmung bereits das Gesetz vorsieht, dass man bestehende Abstimmungsresultate in diesem Sinne negiert und gleich schon wieder Initiativen startet. Aber ich habe dem trotzdem zugestimmt.Ich habe jedoch eine andere Frage. Es hat eine zweite Situation auch noch die Ausgangslage geändert. Als diese Einführung dieses zinslosen Darlehens mit dem Abstimmungsunterlagen kreiert wurde und auch dem Volk vorgelegt wurde, war die Verordnung der Regierung vom 1. November 2023 noch nicht vorhanden, also mit dieser Amortisationsverschärfung. Ich frage die Freie Liste, ob sie diese Situation auch einmal mit den Banken angeschaut hat. Denn bei dieser Förderung mit der heutigen Situation werden nicht diejenigen gefördert, die gefördert werden wollen, um einen zinslosen Kredit zu erhalten. Die Banken müssen nach den neuen Tragbarkeitsberechnungen, Verordnung der Regierung/FMA, mit der Amortisationsverschärfung genau die gleiche Kreditüberprüfung vornehmen.
Wenn die Tragbarkeit mit dem Gesamtkredit von 33 Prozent überschritten wird, können die Kredite, also das zinslose Darlehen, nicht beansprucht werden. Genau die Rentner oder junge Familien, bei denen es sonst schon eng ist, bekommen die Förderung von den Banken in diesem Sinne wieder nicht. Das zinslose Darlehen sollten jene bekommen, die es sich kaum leisten können, eine PV-Anlage zu installieren. Vermögende und Grossverdienende brauchen an und für sich das zinslose Darlehen nicht. Fakt ist einfach, das zinslose Darlehen muss mit der 33 Prozent Tragbarkeit vereinbar sein. Also wir erreichen mit diesem zinslosen Darlehen nicht diejenigen, die wir erreichen wollen. Ein Lösungsweg wäre, das wäre aus meiner Sicht schon der ursprüngliche richtige Weg gewesen, über die Wohnbauförderung - die Regelung bei Investitions- und Finanzknappheit für junge Familien. Diese zinslose Förderung in der Wohnbauförderung zu integrieren - dann bekämen es wirklich diejenigen, die es auch brauchen müssten. Dies wäre dann zentral geregelt und jeder, der es wirklich notwendig hätte und darauf angewiesen ist, hätte diese Möglichkeit für die Realisierung einer PV-Anlage. Ich frage die Freie Liste, ob sie das auch in ihre Überlegungen miteinbezogen hat, weil an und für sich, wenn sie dies einbezogen hätten, hätten sie eine Initiative in Richtung Wohnbauförderung machen müssen, denn hier beschliessen wir etwas, das eigentlich diejenigen, die es bekommen sollten, wieder nicht erreichen können, weil sie von den Banken das Geld dann schlussendlich nicht bekommen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Als diese zinslosen Darlehen ursprünglich auf die Tagesordnung kamen, ging es eigentlich darum, die befürchtete Belastung durch eine PV-Pflicht zu eliminieren. Das war auch durchaus gerechtfertigt, wieso der Landtag sich das gewünscht hat. Mit den Energievorlagen hätte auch sichergestellt werden können, dass Liechtenstein bereits in zehn Jahren halb so viel Strom produziert, wie wir heute verbrauchen.Heute diskutieren wir die zinslosen Darlehen jedoch ohne diese Gewissheit oder einer möglichen Belastung von Unwilligen, die zu ihrem Glück verpflichtet wurden. Ich gehe davon aus, dass ein Grossteil der zinslosen Darlehen an Personen gehen wird, die ohnehin nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind und sowieso auch in energetische Massnahmen investiert hätten.Auf die Ausbaugeschwindigkeit von PV-Anlagen oder die Sanierungsquote werden sie also kaum einen Einfluss haben, deshalb kann ich die Argumente meiner Vorredner durchaus nachvollziehen, auch die des Abg. Johannes Kaiser, der die Wohnbauförderung ins Spiel gebracht hat, die vermutlich ein treffenderes Instrument wäre.Da die Gesetzesvorlage bereits am Referendum des Volkes gescheitert ist, müsste die Initiative nach meinem Verständnis jetzt auch durch das Volk und nicht durch den Landtag verabschiedet werden. Ich meine, mir ist es schon klar, dass es vermutlich im Referendum unbestritten war, aber es wurde durchaus auch bereits kritisiert, ob diese zinslosen Darlehen etwas bringen. Das wurde da auch offen kundgetan. Deshalb würde mich interessieren, warum die Initianten nicht den Weg über eine Volksinitiative gewählt haben. Vielleicht wäre es ja auch angebracht, dass sich die Bevölkerung abseits der Pflichtdiskussion nochmals explizit mit den grosszügigen Förderungen in unserem Land auseinandersetzen kann. Die zinslosen Darlehen waren vermutlich unbestritten, ich bin aber kein Freund einer freien Interpretation von Abstimmungsergebnissen. Als nächstes wird gegen die Gemeindeautonomie oder die Bewilligungsverfahren von Wärmepumpen argumentiert, was beim Referendum durchaus auch kritisch gesehen wurde. Dem Ruf nach weniger Staat und mehr Eigenverantwortung kommt diese Initiative leider auch nicht nach. Der Staat wird bei seinen Einnahmen auf Vermögenserträge verzichten, um private Vermögenswerte aufzubessern. Geld ist nun einmal nicht gratis, auch wenn es nur «geliehen» ist.Wenn ich für eine Investition von CHF 50'000 bereits 60 Prozent Subventionen geschenkt bekomme, bleiben nur noch CHF20'000 übrig. Wenn ich für diese CHF20'000 nun auch noch ein zinsloses Darlehen erhalte, wird sich mein Kontostand trotz Investition nicht verändern. Anschliessend wird man diese Investition über die Ersparnisse von vielleicht CHF2'000 pro Jahr amortisieren können und in zehn Jahren ist alles abbezahlt.Nachdem diese CHF50'000 vollständig investiert und abbezahlt sind, kann noch in 15 Jahren im fünfstelligen Frankenbereich Geld eingespart oder im Falle einer Vermietung sogar verdient werden. Geld, das man sonst mit Arbeit verdienen oder woanders einsparen müsste. Diese Rendite ist mit einer Mindesteinspeisevergütung gar noch staatlich abgesichert.Wenn wir die Förderungen überladen, befürchte ich in wenigen Jahren Diskussionen, wenn die Menschen ohne Eigenheim bemerken, wie sehr die Immobilienbesitzer von den Förderungen profitiert haben. Besonders wenn diese dann auch noch den überschüssigen Strom für den Eigenverbrauch speichern und ihn nicht zum Marktpreis der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen mit Technologien, die es in der Zukunft geben wird. Darauf müssen wir uns einstellen, dass das der Fall sein wird. Eigentlich sollten sich Förderungen auch nicht jährlich ändern, es wird bereits nach geförderten Batterien zur Speicherung gerufen, gleichzeitig will die Regierung kurz vor der Massentauglichkeit die Elektroautos besteuern. Und nun soll die Stromproduktion für Privathaushalte faktisch kostenfrei durch den Staat finanziert werden. Die Mindesteinspeisevergütung oder die Netznutzungsgebühren wurden heute auch wieder kritisiert. Ich habe grundsätzlich für jede einzelne Massnahme Verständnis. In Summe führt das alles aber nur zu sehr viel Unruhe im System. Und wir sollten aufhören ständig an einzelnen Schräubchen zu drehen, welche nur darauf abzielen, den Profit und nicht die Ausbauquote zu erhöhen. Immerhin bleibt das Thema so auf der Tagesordnung und vor allem im Bewusstsein der Bevölkerung. Dennoch muss ich gestehen, dass ich sehr zwiegespalten bin. Auf der einen Seite erachte ich zinslose Darlehen als ein spannendes Instrument und es wurden auch bereits innovative Produkte ins Gespräch geführt, die damit ermöglicht werden vonseiten der Banken, gerade wenn die Banken auf ihre üblichen Gebühren verzichten werden. Auf der anderen Seite glaube ich jedoch, dass in Kombination mit bestehenden Förderungen eine Überförderung ohne Wirkung droht. Deshalb möchte ich mit drei Fragen an die Initianten abschliessen.Erstens interessiert mich, wie diese zinslosen Darlehen in Kombination mit den öffentlichen Beteiligungsmodellen funktionieren sollen. Denn wenn das Geld ohnehin gratis vom Staat zur Verfügung gestellt wird, gibt es ja kein Grund mehr, nach öffentlichen Beteiligungen zu suchen. Ich finde diese öffentlichen Beteiligungsmodelle eigentlich sehr gut, weil damit auch die Leute, die kein Eigenheim haben, die Möglichkeit bekommen, sich von ihren monatlichen Stromkosten zu entkoppeln. Da ist schon die Frage: Ist es auch möglich, diese zinslosen Darlehen dann für solche Beteiligungsmodelle zu erhalten oder wird dann diese Option verschwinden, weil alle Investoren werden das Geld ohnehin gratis von der Bank bekommen. Oder werden nur die Betreiber diese Darlehen bekommen?Dann noch die zweite Frage, es waren doch nur zwei Fragen, das hat der Abg. Johannes Kaiser bereits angesprochen. In Zukunft wird ja jeder Neubau, meiner Meinung nach, über eine PV-Anlage verfügen. Wird das bedeuten, dass jeder eine erste und zweite Hypothek hat und dann noch eine EEG-Hypothek obendrauf bekommen soll? Wie wird sich diese EEG-Hypothek, wie ich sie nenne, verhalten? Soll diese gedeckelt werden? Was sind da die Rückzahlungskonditionen? Vor allem, wie wird die Tragbarkeit von solchen Hypotheken bewertet? Ich denke, das ist schon entscheidend, wenn wir uns dazu entschliessen wollen, dieses Geld zur Verfügung zu stellen. Dann müssen wir auch wissen, wo dieses Geld dann wirken soll. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Vielen Dank auch für die Voten, die bisher eingegangen sind. Die Frage betreffend das zinslose Darlehen und der Tragbarkeitsbewertung kam auf. Ich glaube hier nicht, dass das Grundproblem beim zinslosen Darlehen liegt und die Tragbarkeit nicht gegeben ist. Das ist eigentlich das Grundproblem, dass wir dazumal diese EWR-Vorlage einfach so angenommen haben und das Gesetzt geändert haben - also ich war dagegen, das möchte ich gleich sagen -, ohne gross darüber nachzudenken, was eigentlich die Auswirkungen sind. Ich habe dazumal schon gesagt, es wird eine Reihe an Probleme in Liechtenstein mit sich ziehen. Ich war aber fast der Einzige hier drinnen, der da etwas gesagt hat. Aber da gebe ich die Frage gerne der Regierung weiter, wie die Vereinbarung mit den Banken ausgestaltet werden könnte. Ob entsprechende Ausnahmen bei der Risikobewertung der Tragbarkeit bei den Banken vereinbart werden können oder ob die Risikoübertragung der Tragbarkeit von den Banken auf das Land übergeben werden könnte. Da wäre ich auch gleich schon bei der Frage: Wieso nicht in der Wohnbauförderung drinnen? In der Wohnbauförderung ist auch das Risiko beim Land. Wenn ich eine Wohnbauförderung bekomme und einen Kredit von der Wohnbauförderung, den ich zurückzahlen muss. Der ist einfach auch für eine bestimmte Zeit zinslos. Ausser der Landtag sagt hier drinnen: Wir sind bereit, für einkommensschwachere oder erwerbsschwachere Haushalte die PV-Anlage gleich zu schenken, in Form einer Schenkung der Wohnbauförderung. Aber ich glaube nicht, dass das in Ihrem Sinne ist. Deshalb, würde es über die Wohnbauförderung gehen, wäre auch die Risikoübertragung beim Land und nicht bei den Banken.Der Abg. Gassner hat noch eine Frage betreffend die öffentlichen Beteiligungsmodelle gestellt. Ich glaube, das kann der Landtag beantworten, vielleicht auch die Regierung, ob auch wir Landtagsabgeordnete gewillt sind, das zinslose Darlehen an Personen zu geben, die sich bei einem öffentlichen Beteiligungsmodell beteiligen wollen, wie auch immer das korrekt heisst, ob wir das zinslose Darlehen nur für eigne PV-Anlagen geben wollen oder auch zinsloses Darlehen, also Beteiligungen an öffentliche PV-Anlagen. Das ist etwas, zu dem der Landtag sich äussern muss, und dann hat die Regierung das auch in der Hand, entsprechende Vereinbarungen mit der Bank zu machen. Das meiste geschieht ja über die Vereinbarung zwischen Regierung, sprich Land, und den Banken. Aber da muss sich halt der Landtag hier drinnen äussern, damit die Regierung etwas in der Hand hat, um dann entsprechend die Vereinbarung mit den Banken einzugehen.Ich möchte auch ein bisschen bezweifeln, dass heute auch ohne PV-Pflicht jeder Neubau mit einer PV-Anlage daherkommt. Ich glaube nicht, dass das in Liechtenstein geschehen wird. Ich würde es begrüssen, aber ich glaube nicht, dass es passieren wird. Dann noch eine kleine Anmerkung, der Abg. Gassner geht, glaube ich, davon aus, dass jeder Mensch, jede Familie, jeder Haushalt CHF20'000 oder noch mehr auf dem Bankkonto zur freien Verfügung hat, um sich selber eine PV-Anlage zu kaufen, um dann in fünf Jahren vom Profit zu leben. Ich glaube viele Menschen in Liechtenstein haben weit weniger als CHF20'000 auf dem Bankkonto und können, auch wenn sie eine PV-Anlage als Herzenswunsch hätten, es sich nicht leisten, weil es schlichtweg einfach nicht genügend flüssige Mittel auf dem Bankkonto gibt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Nur eine ganz kurze Replik an den Abg. Patrick Risch. Ja, beim Lösungsweg via Wohnbauförderung ist das Risiko beim Land, das ist dort auch richtig angesiedelt. Aber dann bekommen diejenigen, die das Geld für eine PV-Anlage benötigen, auch das Geld. Denn bei der Förderung auf diesem Wege und wenn sie die Tragbarkeit nicht einhalten können, dann vermögen es diese jungen Familien nicht oder diejenigen, die eine PV-Anlage aufstellen möchten, aber die finanziellen Möglichkeit nicht haben, das mit der Tragbarkeit zu stemmen, können sich das gar nicht realisieren. Das ist der grosse Unterschied. Da bin ich überzeugt, dass das bei der Wohnbauförderung am richtigen Ort wäre und sich auch diejenigen, die eine PV-Anlage wollen, es realisieren können, auch wenn sie finanziell nicht so ausgestattet sind. Bei dieser Förderung, diesem zinslosen Darlehen, bekommen es halt diejenigen, die es wirklich brauchen würden nicht, da sie es schlussendlich nicht stemmen können, sondern diejenigen, die das Vermögen haben und Grossverdienende sind. Das ist eine ganz einfache Rechnung und deshalb wäre der Weg über die Wohnbauförderung der richtige, um dieses Ziel auch zu erreichen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte zwischendurch doch das Wort jetzt der Regierung geben, weil sie sicherlich zur Klärung der aufgeworfenen Fragen etwas beitragen kann.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, wie ich bereits in meinem Schreiben vor ein paar Tagen ausgeführt habe, es geht hier jetzt ja um eine parlamentarische Initiative und nicht um eine Regierungsvorlage. Aber nichtsdestotrotz der Text in der Initiative entstammt eins zu eins der damaligen Regierungsvorlage. Daher scheint es mir wichtig, dass wir dann zumindest unser Verständnis und unsere Interpretation hier auch erläutern können, weil ich davon ausgehe, dass das auch die Intention der parlamentarischen Initiative ist. Ich beginne mit der Frage des Abg. Wendelin Lampert bezüglich der Zulässigkeit. Sie verweisen ja hier auf das Volksrechtegesetz. Es ist hierzu zu sagen, dass die Sperrfrist von zwei Jahren gemäss Art. 70 Abs. 3 Volksrechtegesetz gilt, also dieser Artikel untersagt das erneute Stellen eines Initiativbegehrens, wenn ein solches Begehren in einer Volksabstimmung verworfen worden ist. Im gegenständlichen Fall handelt es sich jedoch um ein Referendumsbegehren und kein Initiativbegehren. Besagter Art. 70 Abs. 3 VRG ist somit nicht anwendbar. Wenn das Volk beispielsweise gegen Landtagsbeschlüsse das Referendum ergreift und Vorlagen ablehnt, kann nach der heutigen Rechtslage schon am ersten Tag nach der Abstimmung die Vorlage mit Initiative wieder aufgegriffen werden. Da gibt es auch Lehre dazu, die wir konsultiert haben, und das wird bestätigt. Folglich ist die Sperrfrist nach Art. 70 Abs. 3 VRG für die vorliegende parlamentarische Initiative nicht beachtlich. Dann zum Inkrafttreten, den 1. Juli sehen wir als nicht möglich an, denn wir haben noch die Referendumsfrist, die Unterschrift durch den Erbprinzen zu beachten. Natürlich hängt alles davon ab, wann Sie mit der 2. Lesungen kommen; ich weiss nicht, wie lange Sie für diese brauchen. Aber eben, auch wenn Sie im Juni kommen, werden wir das nicht auf den 1. Juli schaffen, weil dann noch die 30 Tage Referendumsfrist zu berücksichtigen sind. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort, besten Dank der Regierung für diese Ausführungen. Ja, ich bin einfach ein wenig erstaunt mit diesem Art. 70 Abs. 3 des Volksrechtegesetzes, aber das hat anscheinend der Landtag, der Gesetzgeber so beschlossen. Sie sagen, sie hätten hier auch noch die Lehre konsultiert und die würde das auch so ausführen. Ja, gut, dann wird dem so sein. Dann zu dieser Debatte: Betreffend die Wohnbauförderung möchte ich nur darauf hinweisen, dass wir dann nur Wohnbauten unterstützen würden. Wir wollten ja vor allem auch das Gewerbe- und Industriebetriebe ihre Dachflächen mit PV-Anlagen versehen. Das wäre dann sicherlich ein Problem, aber mitunter kann hierzu auch die Regierung noch Ausführungen machen, ob ich mich hier täusche. Aber was ich weiss, bezieht sich die Wohnbauförderung auf Wohnbauten und nicht auf Gewerbeliegenschaften oder Industriebauten.Dann zur ganzen Tragbarkeit, das scheint mir ein wichtiger Punkt zu sein. Allerdings denke ich mir, wir haben es ja gehört, die Anlagen sind im Grundsatz, ich sage jetzt einmal, nach acht Jahren amortisiert. Dann könnte man sogar argumentieren, nach acht Jahren findet sogar eine Entlastung dieser Wohnungs- oder Hausbesitzer statt und die können dann die restliche Hypothek abbezahlen. Also nach acht Jahren hätten sie dann, ich sage jetzt einmal, diese CHF30'000 zurückbezahlt, weil sie eine entsprechende Einsparung in diesen acht Jahren gemacht haben, und nach acht Jahren wäre sogar das Haushaltseinkommen grösser. Aber ich weiss nicht, ob da die Regierung auch noch Ausführungen machen kann, wie sich das mit der Tragbarkeit konkret verhält. Ich denke mir doch, im Prinzip müsste nach acht Jahren der Break-even erreicht sein, dann hätten diese PV-Anlagen-Besitzer sogar zusätzliches Geld zur Verfügung, um die andere Hypothek, die sie gebraucht haben, um das Haus zu erstellen, zu amortisieren. Dann noch wegen des Inkrafttretens, da möchte ich die Initianten fragen: Haben Sie sich auch Gedanken gemacht, das rückwirkend in Kraft treten zu lassen auf den 1.1.24? Da wäre ich Ihnen noch dankbar, ob Sie sich dazu auch Überlegungen gemacht haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich wollte nur noch kurz Stellung auf den Vorwurf nehmen, dass ich das Gefühl hätte, dass jeder CHF20'000 auf dem Konto hat. Dem ist natürlich nicht so. Ich gehe sehr stark davon aus, dass jeder Immobilienbesitzer in der Regel auch einen grossen Schuldenberg auf sich genommen hat, um diese Immobilie zu finanzieren. Es dürfte klar sein, dass bei jedem, der etwas an seinem Haus verändert, dies auf Kosten der Hypothek geht und diese dann um diese Summe aufgestockt wird. In der Regel sollte es auch nicht zu schwer sein, das zu machen, denn der Wert der Immobilie wird sich dann um Faktor 2 erhöhen. Die Rückzahlung müsste ja auch relativ sicher sein, da man ja effektiv jedes Jahr Geld einspart. Mit dieser Ersparnis ist es eine sichere Sache, dass man das zurückzahlen kann.Ich bin einfach der Meinung, dass wir, auch wenn es sich hier jetzt um kleine Beträge handelt, die Wirksamkeit und Effektivität dieser Massnahmen kritisch hinterfragen und diskutieren sollten. Es darf einfach nicht die Haltung entstehen, dass man überall Geld darauf schüttet, ungeachtet davon, was dann wirklich die Wirkung ist, die damit erzielt wird. Deshalb finde ich diese Diskussion wichtig und gut. Vielleicht ist es ja auch ein gutes Modell, um diesen Forderungen gerecht zu werden, dass man immer das maximale an Rendite mit einer PV-Anlage herausholen können muss. Die Mindesteinspeisevergütung müsste erhöht werden, die Netznutzungsgebühren müssten abgeschafft werden. Denn wenn wir so ein zinsloses Darlehen haben, ist es ja doch so, dann kann man mit Fug und Recht behaupten, dass diese Anlagen zu einem grossen Teil wirklich durch den Staat finanziert sind, dann kann man auch von den Besitzern erwarten, dass sie der Öffentlichkeit mit dem Stromertrag etwas zurückgeben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich wurde vom Abg. Patrick Risch noch auf den Hinweis des Abg. Johannes Kaiser hin gebeten Ausführungen zur Amortisation zu machen. Ich kann vielleicht auch beim Abg. Wendelin Lampert dann noch anknüpfen. Auch wenn man das wiederholt, was falsch ist, wird es nicht richtig, Herr Abg. Johannes Kaiser. Es wurden jetzt schon mehrfach über diese Verordnungsanpassung öffentlich und auch hier drinnen und in Kleinen Anfragen Sachen ausgeführt, die nicht stimmen. Ich möchte deshalb auf die Kleine Anfrage beziehungsweise die Antwort eingehen, denn wichtiger als die Frage war eigentlich die Antwort, die ich am 6. März auch nochmals gegeben habe, wie auch schon im November. Es ist eben so, die Anpassung der Verordnung damals war, dass man anstatt 20 Jahre Amortisation bei der zweiten Hypothek, ausschliesslich bei der zweiten Hypothek, von verpflichtend 20 Jahren auf 15 Jahre reduziert hat. Ich habe auch ausgeführt, das es eben offensichtlich immer noch Missverständnisse gibt, dass es nicht zwingend ist, sondern dass die Bank eben Ausnahmen machen kann und dass es auch keine Quote der Anzahl Ausnahmen gibt, sondern dass es im Ermessen der Bank liegt. Das ist wirklich wichtig, dass man hier die Kleine Anfrage beziehungsweise die Antwort liest, weil es ist eben nicht so, wie leider immer wieder fälschlicherweise ausgeführt wird. Das führt mich dann auch zur Beantwortung: Natürlich ist es dann auch im Ermessen der Bank, dieses zinslose Darlehen zu geben, und wenn es ja ein zinsloses Darlehen ist, beispielsweise für eine PV-Anlage, die sich ja selbst amortisiert, dann ist es doch durchaus etwas Positives. Das wird dann die Bank auch so berücksichtigen und auch so hinterlegen und sagen wir haben für diese Massnahme auch ein entsprechendes zinsloses Darlehen gegeben und das ist in Summe positiv. Und ich möchte das hier auch noch einmal klar sagen, eine Amortisation muss dann ja möglich sein, sonst kann sie die Bank gar nicht verlangen. Also das heisst, es ist möglich für diesen Haushalt, die Amortisation zu machen. Am Ende des Tages ist es auch gut, wenn man die zweite Hypothek amortisiert, weil man sonst nämlich Zinsen der Bank zahlt für die zweite Hypothek, die man dann eben nicht zahlen muss. Bei diesen 15 Jahren, das möchte ich abschliessend auch noch einmal gesagt haben, da haben wir uns der Schweiz angeglichen. In der Schweiz waren es schon lange 15 Jahre, bei uns waren es 20 Jahre und es geht nur um die zweite Hypothek. Wie gesagt, die Banken sind da frei und deshalb ist dieser Zusammenhang hier aus meiner Sicht nicht zu machen. Aber natürlich kann man der Meinung sein, dass es über die Wohnbauförderung richtiger gewesen wäre, nur das steht hier meines Erachtens in der Initiative jetzt weniger zur Debatte. Also das möchte ich einfach nochmals ganz, ganz klarstellen und auch wirklich bitten, die Ausführung der Regierung, die wir mehrfach öffentlich in Medienmitteilungen, in Kleinen Anfragen gemacht haben, einfach auch zu registrieren, dass diese auch richtig sind. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich werde spätestens in einer Viertelstunde für die Mittagspause unterbrechen müssen.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich bitte die Freie Liste dann auf die 2. Lesung zwei Kalkulationen vorzulegen, eine mit einer Auf-Dach-Anlage, ich sagen einmal, von 20 Kilowattpeak und eine Kalkulation mit einer In-Dach-Anlage auch 20 Kilowattpeak. Ich persönlich habe eine In-Dach-Anlage mit 26 Kilowattpeak, diese hat CHF100'000 gekostet. Davon gibt es Förderungen einerseits vom Land, das sind CHF16'000 und der Gemeinde CHF10'000. Die Förderungen betragen CHF26'000, es bleiben CHF74'000 zu amortisieren. Die Anlage leistet etwa 26'000 Kilowattstunden pro Jahr, dann können Sie einen Durchschnittsertrag rechnen von maximal CHF0,15. Dann sehen Sie, da bekommen Sie schlussendlich eine Amortisationszeit von über 18 Jahren. Also, da sind Sie weit weg von diesen kolportierten acht Jahren. Das ist einfach eine idealisierte Darstellung. Ich bitte Sie hier ein paar Vorschläge und Kalkulationen für die 2. Lesung beizufügen, und auch ein, zwei Abklärungen zu machen; ich bitte Sie mit den Banken zu sprechen, ob solche Anlagen dann überhaupt finanzierungsfähig sind. Aus meiner Sicht werden die Banken dann sagen: Bei dieser Amortisationszeit musst du es selber bezahlen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Der Abg. Wendelin Lampert hat noch gefragt, ob wir darüber nachgedacht haben, das Inkrafttreten rückwirkend einzuführen. Nein, denn das wäre für mich auch falsch, weil rückwirkend führt man nur etwas in Not ein und wir sind nicht in Not. Also wenn, dann eher auf den 1. Januar 2025. Ich kann mich erinnern, wir hatten schon einmal etwas rückwirkend eingeführt und dann hat uns der Staatsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof, irgendjemand, zurückgepfiffen. Dann noch zum Kalkulationswunsch des Abg. Thomas Rehak, ich weiss jetzt nicht, was die Amortisationsdauer der Anlage von In-Dach oder Auf-Dach mit dem zinslosen Darlehen zu tun hat. Einzig der Wunsch, ob die Banken dann bereit sind, ein zinsloses Darlehen zu geben. Da wäre dann eben noch die Frage offen, ob die Regierung eine Risikoübertragung der Tragfähigkeiten von den Banken auf das Land sieht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort. Ich hätte noch gerne ein paar Rückmeldungen zur Thematik der Wohnbauförderung gegeben. Bei der Wohnbauförderung muss man sich bewusst sein, dass das tatsächlich nur auf Wohnbauten zutrifft, jedenfalls gemäss meinem Kenntnisstand. Uns muss auch bewusst sein, dass das nur eine sehr kleine Gruppe von Eigentümern betrifft. Also es wäre wirklich nur ein sehr, sehr kleiner Kreis, der dann hier gefördert würde. Man könnte den natürlich ausdehnen, aber das würde ein komplett neues Konzept im Rahmen der Wohnbauförderung bedeuten. Dann muss man sich im Klaren sein, dass bei Vergaben von Wohnbauförderungskrediten natürlich auch formelle Hürden vorhanden sind. Man muss die Verträge machen, man muss wissen, wie man das amortisiert, man muss im Grundbuch Eintragungen machen. Das ist mit einem nicht unerheblichen formalen Aufwand verbunden, was im Verhältnis zu den Gesamtkosten eines Gebäudes, wenn man hier wirklich nur zum Beispiel über die Förderkosten für eine PV-Anlage spricht, natürlich, ich sage einmal, unverhältnismässig ist. Es ist viel einfacher, insbesondere auch für die Leute, die einen solchen Kredit wollen, wenn sie das bei der Bank holen können, die sie ohnehin schon finanziert. Also wenn man jetzt dort eine gewisse Summe mehr will, also man hat schon eine Hypothek, möchte jetzt 20 Jahre später vielleicht noch eine PV-Anlage, möchte hier noch eine Förderung, es ist für alle wesentlich einfacher, wenn diese Verträge dort abgeschlossen werden, wo die Kundendaten vorhanden sind, wo die Grundbucheintragung schon vorhanden ist. Also formell ist es wesentlich einfacher, das noch zur Thematik Wohnbauförderung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Danke, Herr Regierungschef für Ihre Ausführungen. Erlauben Sie mir vielleicht auch die Aussage, dass Ihre Antwort auch nicht unbedingt richtiger oder treffender wird, wenn Sie sie mehrmals wiederholen. Genau zu diesem Punkt, den Sie ausführen: Es ist ja nicht schlecht, wenn die Amortisationszeit verkürzt wird und die Amortisation gemacht wird. Es geht auch nicht um diese Fragestellungen, das wurde von den Banken sowieso unterschiedlich gehandhabt. Es hat beispielsweise Banken gegeben, die bereits diese 15- bis 20-jährige Amortisationszeit praktiziert haben, die Landesbank hat eine höhere Amortisationszeit. Es geht effektiv um diese Tragbarkeit. Natürlich haben Sie in meinen beiden Kleinen Anfragen ausgeführt, dass die Möglichkeit besteht, dass die Banken Ausnahmefälle machen können bezüglich der 33-prozentigen Tragbarfähigkeit, aber die Banken machen es nicht. Die Banken machen diese Ausnahmen nicht, weil sie es in ihrem System nicht brauchen können. Das können sie einfach nicht brauchen. Das habe ich von der Front von mehreren Banken bestätigt bekommen. Vielleicht können die Initianten dies mit Ihnen und den Leuten an der Front selber besprechen. Da ist es noch gut, wenn die FMA in ihrer Mitteilung schreibt, sie können Ausnahmen machen, wenn sie es effektiv in den heutigen Banksystemen, in den heutigen Büchern nicht drin haben können, weil sie sonst verschiedene Risiken eingehen. Das ist Fakt. Und in diesem Sinne ist Ihre Antwort in den Kleinen Anfragen nicht falsch, aber in der Praxis ist das an der Front anders.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Jetzt möchte ich mich auch noch in diese Diskussion einklinken, weil sich jetzt für mich doch auch einige Fragen ergeben haben. Für mich stellt sich jetzt auch die Frage: Wer hat überhaupt die Möglichkeit, so ein zinsloses Darlehen zu erhalten?Dann vielleicht zuerst, wer bekommt jetzt sonst ein Darlehen? Da gibt es zwei Kriterien, anhand welcher Darlehen erteilt werden. Einmal ist dies der Schätzwert, also ein bestimmter Prozentsatz des Schätzwerts, beispielsweise erhält man ein Darlehen in Höhe von 75 Prozent des Schätzwerts der Liegenschaft - Kriterium Nummer eins. Dann gibt es das zweite Kriterium. Das zweite Kriterium ist das, was hier jetzt immer angesprochen wurde, das ist die Tragbarkeit. Die Tragbarkeit wird berechnet aufgrund eines fiktiven Zinssatzes, da gehen meines Wissens die meisten Banken von einem Zinssatz von 5 Prozent aus. Ich nehme jetzt auch diesen Prozentsatz, weil es einfacher zu rechnen ist. Nehmen wir an, ein Darlehen in Höhe von CHF100'000, ein fiktiver Prozentsatz von 5 Prozent ergibt CHF5'000. Diese CHF5'000 dürfen höchstens ein Drittel des Einkommens ausmachen. Also muss man mindestens CHF15'000 verdienen pro Jahr, damit man ein solches Darlehen in Höhe von CHF100'000 erhält. Jetzt für mich gegenständlich die Frage zum ersten Kriterium: Ist es angedacht, dass diese Prozentsatzschwelle, also ein bestimmter Prozentsatz vom Schätzwert, bei den zinslosen Darlehen überschritten werden kann, also dass man beispielsweise nicht nur 75 Prozent des Schätzwertes erhält, sondern beispielsweise 80 Prozent des Schätzwertes? Das wäre die erste Frage. Die zweite Frage: Für mich stellt sich hier auch die Frage, ob das Kriterium der Tragbarkeit hier überhaupt angewendet werden kann. Da ja dieses Kriterium der Tragbarkeit auf einen fiktiven Zinssatz abstellt und dieses Darlehen gegenständlich ja zinslos ist, also keine Zinsen anfallen. Dann wäre für mich eigentlich logisch, dass dieses Kriterium der Tragbarkeit gegenständlich gar nicht zur Anwendung gelangen dürfte. Hier wäre ich über eine Aufklärung dankbar, ich weiss nicht, von den Initianten oder seitens der Regierung, wenn mir hier jemand diese Fragen beantworten könnte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich möchte einfach noch ein paar Präzisierungen oder Klarstellungen machen zum Beispiel, das der Abg. Thomas Rehak mit seiner In-Dach-PV-Anlage hier angeführt hat. Zum einen ist hier ja niemand gezwungen diese sehr kostspielige In-Dach-Lösung zu bauen, ausser die Gemeinde fordert das. Dann bin ich mit Ihnen einig, dann müsste die Gemeinde auch dafür sorgen, dass hier die Förderungen anders ausgestaltet sind. Aber Sie müssen dann aber auch sagen, dass bei diesen CHF100'000 die Dachabdeckung dann eingespart wird. Da ist natürlich auch ein bestimmter Prozentsatz, den Sie damit auch einsparen - das einfach noch einmal zu diesem Beispiel. Dann zur Risikoabwälzung, Herr Abg. Patrick Risch, ich muss sagen, dass der Gesetzestext, so wie er auch beabsichtigt war, diese Risikoabwälzung nicht enthält. Das können wir jetzt nicht einfach mittels Vereinbarung auf der Verordnungsebene einführen, dass jetzt noch eine Risikoabwälzung auf das Land passiert. Das ist gemäss meiner Interpretation vom Gesetzestext nicht gedeckt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, das Beispiel des Abg. Thomas Rehak zeigt genau die Situation in Triesen auf. Was ich weiss, sind auch Wärmepumpen in der Kernzone nicht zugelassen und eben diese In-Dach-Anlagen werden vorgeschrieben. Mit den Energievorlagen, wenn diese mehrheitsfähig gewesen wären, hätten wir nach meinem Kenntnisstand zumindest auch hier ein wenig in die Gemeindeautonomie eingegriffen, aber das ist halt jetzt nicht passiert. Jetzt haben wir diese Situation. Wir hatten in Triesenberg, das kann ich Ihnen sagen, auch so eine Problemstellung. Das war nicht nur in Triesen der Fall, aber auch in Triesenberg. Konkret hat die Gemeinde argumentiert, wer bereits eine PV-Anlage gebaut hat und er möchte nach ein, zwei Jahren seine Anlage erweitern, dann gibt es keine Förderung mehr. Es ist gedeckelt auf diese total CHF10'000. Aber wenn die erste Anlage zum Beispiel nur mit CHF3'000 unterstützt wurde, weil es eine kleine Anlage war, da hat die Gemeinde bis vor Kurzem argumentiert, es gibt nur eine Förderung. In der Zwischenzeit wurde das geändert, der Gemeinderat ist hier auch zur Ansicht gelangt, dass man hier eben auch Anlagen, die über mehrere Jahre erstellt werden, auch fördert. Ich denke mir, bei Triesen wäre mitunter jetzt einmal der Gemeinderat gefordert. Sie sind ja politisch aktiv, dann würde ich da einmal mit den Gemeinderäten sprechen. Ich habe das in Triesenberg auch gemacht und dann ging es relativ zügig vonstatten, dass man das geändert hat. Triesen muss hier jetzt auch einen Schritt nach vorne machen, sonst werden wir diese Ziele nie erreichen. Wie gesagt, in Triesen herrscht natürlich Gegenverkehr, ebenfalls wie auf Landesebene. Wenn Triesen das nicht will, dann ist es halt so. Dann werden die Bürgerinnen und Bürger zumindest in der Kernzone nach ihren Berechnungen tendenziell eher weniger eine In-Dach-Anlage erstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte noch dem Abg. Johannes Kaiser entgegnen, er hat gesagt, er weiss von der Front der Banken, dass sie diese Ausnahmen nicht brauchen können und dass es sie praktisch nicht gibt. Das ist falsch. Es gibt diese Ausnahmen, gewisse Banken haben hier tiefe bis mittlere zweistellige Prozentzahlen, die solche Ausnahmen sind, also die gibt es, sehr, sehr oft sogar. Wenn Sie mit Leuten an der Front sprechen, dann mag das schon sein, dass die nicht jede Ausnahme bei ihren Leuten durchbekommen, weil es einfach eine Risikoabschätzung der Bank dann auch sein muss. Das kann schon sein. Aber es ist nicht richtig, dass sie die nicht brauchen können und dass es sie daher nicht gibt, sondern es ist eigentlich nicht gerade die Regel, aber diese Ausnahmen werden doch sehr oft gemacht, weil man den individuellen Fall anschaut und sagt: Doch das funktioniert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, ich glaube, wir reden heute nebeneinander vorbei, Herr Regierungschef. Natürlich habe ich gar nie gesagt, dass es diese Ausnahmen nicht gibt. Im bestehenden Bestand gibt es sowieso sehr viele. Aber bei diesem konkreten Fall, bei dieser Kategorie von Einkommenssituationen, bei den Leuten, die dieses zinslose Darlehen brauchen, machen die Banken keine Verträge oder keine Geldgeberfunktion, indem sie die 33-prozentige Tragbarkeit überschreiten. Bei allen anderen Fällen werden sie ja erst aktiv. Es wurde ja gesagt, dass ab Juli die Berechnungen neu gemacht werden. Dann werden vielleicht auch Zahlen bekannt, wie viele von der neuen Amortisationsverschärfung beziehungsweise dieser Verordnung betroffen sind. Es werden sich wahrscheinlich sehr viele erinnern, wenn sie dieses Gespräch mithören, wenn sie dann betroffen sind, eine höhere Amortisation pro Jahr leisten müssen, dass sie davon betroffen sind, dass ihre Tragbarkeit mit diesen 33 Prozent und das, was sie mit den Banken vereinbart haben, zu weit auseinanderliegen. Aber das ist aber ein anderes Thema. Ihr Berechnungsbeispiel, Herr Thomas Vogt, ist nicht richtig, weil Sie nur vom zinslosen Darlehen bei dieser Tragbarkeit ausgegangen sind. Es geht um die Gesamthypothek, um die Gesamtschuld, die ein Kreditnehmer bei der Bank hat. Wenn er zusätzlich dieses zinslose Darlehen in Anspruch nimmt oder nehmen möchte, dann wird es berechnet. Dort wird diese 33-Prozent-Tragbarkeitsfähigkeit von den Banken tunlichst nicht überschritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich danke der Wirtschaftsministerin für Ihre Ausführungen und auch, dass Sie das Problem betreffend den In-Dach-Anlagen anerkennt, auch der Abg. Lampert. Aber soweit ich weiss, betrifft das nicht nur die Gemeinde Triesen, es gibt auch andere Gemeinden, die in den Kernzonen solche Vorschriften machen. Triesen ist einfach ein Beispiel, das ich gerade kenne.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Kaiser, das ist mir schon klar, dass die Gesamtsumme berücksichtigt wird. Ich wollte es auch nur beispielhaft aufzeigen. Mir wäre wirklich wichtig, wenn sich die Freie Liste diesen Fragen annimmt, denn ich glaube, nur wenn man diese jetzt bestehenden Grenzwerte mit diesen zinslosen Darlehen überschreiten kann, erhalten diese Darlehen auch Personen, die sie berücksichtigen wollen. Das ist meine Meinung, aber ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn ich von ihnen ein Signal erhalten würde, ob sie diesen Fragen nachgehen, ob man bei diesen zinslosen Darlehen, die jetzt bestehenden bankinternen Grenzwerte überschreiten kann oder nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielleicht noch ein Beispiel, wo die Gemeinden dem Land hinterherhinken. Das hat die Ausführung des Abg. Thomas Rehak auch bewiesen, er hat für seine In-Dach-Anlage vom Land wesentlich mehr erhalten als von den Gemeinden. Bei den Gemeinden ist es gedeckelt auf CHF10'000. Also wenn Sie eine grössere Liegenschaft haben, wo sie vielleicht auch eine grössere Wärmepumpe brauchen, die eben teurer ist, dann ist das beim Land nach oben nicht bei CHF10'000 gedeckelt und bei den Gemeinden eben schon. Das wäre vielleicht auch ein Schritt, den sich die Gemeinderäte überlegen sollten. Ich bin mir schon bewusst, das kostet Geld. Ich schaue jetzt gerade die beiden Herren Vorsteher an, aber wie gesagt auf Landesseite geht es auch. Dann wären eben auch solche In-Dach-Anlagen eher amortisierbar. Wenn man eben von der Gemeinde auch den Betrag erhalten würde wie vom Land. Das wäre vielleicht auch ein Schritt in die Zukunft. Mitunter muss ich da auch einmal Gespräche führen mit einigen Damen und Herren in Triesenberg.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen DankAbg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort. Herr Abg. Thomas Vogt, wir werden sicher das Gespräch mit den Banken suchen und schauen, ob das möglich ist. Wir hatten zwar schon ein Gespräch mit der Landesbank, da hiess es, es gibt viele Möglichkeiten, eine «exception to policy» zu machen, aber wir werden dem gerne nachgehen, auch den anderen Fragen, die sie hier gestellt haben, auch dann auf unsere Stellungnahme einzugehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Diese ganze Vorlage ist ja aus dem Gesamtkontext der gescheiterten Vorlage beim Volk herausgerissen worden. Mir stellt sich einfach die Frage, wie der Abg. Gassner es auch schon dargelegt hat, ob es wirklich zu Anreizen kommt eine PV-Anlage aufs Dach installieren zu lassen oder ob es sich nur um Mitnahmeeffekte handelt. Hier könnten vielleicht die Initianten ein bisschen näher darauf eingehen wie sie diese Effekte einschätzen und aufgrund welcher Punkte sie eher von Anreizen ausgehen oder doch eher von Mitnahmeeffekten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesinitiative ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen noch die 1. Lesung der legistisch geprüften Initiativvorlage vor. Art. 1 Abs. 1 Bst. a bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 Bst. a bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor 15a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor 15a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
15a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
15a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung der Gesetzesvorlage vorgenommen. Es liegt nun an den Initianten, einen Bericht und Antrag für eine 2. Lesung vorzulegen. Wir haben Traktandum 3 erledigt und machen jetzt eine Mittagspause bis 14:15 Uhr.
Mittagspause (von 12:40 bis 14:15 Uhr)
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