LEISTUNGSABHÄNGIGE SCHWERVERKEHRSABGABE (LSVA) IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN, 2. TEIL: GESETZ ÜBER DIE SCHWERVERKEHRSABGABE (SVAG) UND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERBLIEBENENVERSICHERUNG (NR. 46/2000 UND NR. 100/2000), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen unsere öffentliche Landtagssitzung fort. Wir sind bei Traktandum 9: Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein, nämlich die 2. Lesungen des Gesetzes über die Schwerverkehrsabgabe und des Abänderungsgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Abg. Marco Ospelt:
Nachdem zu dieser Vorlage eine Abstimmung stattgefunden hat, nämlich zur LSVA-Vorlage, gibt es doch einiges dazu zu sagen, auch wenn wir uns hier in einer 2. Lesung befinden. Ich möchte gleich zu Anfang sagen, dass ich die Meinung vertrete, wir sollten sämtliche Einnahmen, die wir aus der LSVA erwarten, für verkehrspolitische Massnahmen im Umweltschutz und im Gesundheitsbereich einsetzen, und wir sollten die Senkung der Abgaben zur AHV, der Beitragssätze zur AHV aus dem allgemeinen Haushalt bestreiten. Ich bin also dafür, dass wir die AHV-Beiträge wieder senken, so wie es vor der Abstimmung versprochen worden war, dass wir aber gleichzeitig die Einnahmen aus der LSVA, die eine Lenkungsabgabe sein soll, auch im Verkehrsbereich einsetzen und möchte das gerne begründen:Die Regierung hat mit diesen beiden Vorlagen - und wir sehen hier, dass sie auch uns wieder zusammen vorgelegt werden - mit diesen beiden Vorlagen auf unzulässige Weise ein verkehrspolitisches mit einem sozialpolitischen Anliegen verquickt, und sie wird jetzt die Geister nicht mehr los, die sie mit dieser Verquickung gerufen hat. Wenn wir analysieren, was in der Abstimmung denn angenommen wurde, wofür denn die Bürger gestimmt haben, die für diese LSVA gestimmt haben, dann finden wir zwei Aspekte, nämlich einerseits die LSVA soll im Gleichschritt mit der Schweiz eingeführt werden, und andererseits es soll keine Mehrbelastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geben durch die neu eingeführte Möglichkeit der Frühpensionierung. Ich gestehe ein, dass die Regierung mit dieser Vorlage einen kleinen Schritt tut in die Richtung der alten Forderung der Bürgerpartei, nämlich, ungerechtfertigte Einnahmen, Einnahmen, die der Staat nicht brauche zur Bestreitung seiner Aufgaben, an die Bürger zurückzugeben. Nun bildet ja aber die LSVA, wenn sie dann einmal erhoben werden wird, nur einen kleinen Teil dieser ungerechtfertigten Einnahmen des Staates. Und mit der Verwendung dieser Einnahmen für Massnahmen im Bereich des Umweltschutzes, im Bereich verkehrspolitischer Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit unternimmt die Regierung eine sehr eigenwillige Interpretation des Umstandes, dass das Geld, das der Staat ungerechtfertigter Weise einnimmt, an die Bürger zurückgegeben werden soll. Wenn ich zusammenfasse, dann herrscht Einigkeit in der Auswirkung, die angestrebt wird mit dieser leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe und mit der Übernahme der Mehrkosten durch die Frühpensionierung durch den Staat. In der Auswirkung herrscht Einigkeit. In den Voraussetzungen, die dazu erfüllt sein müssen, herrscht allerdings Unklarheit, die bestehen bleibt auch nach diesem zusätzlichen Bericht, nach dieser Stellungnahme der Regierung. Er herrscht zum Beispiel Uneinigkeit oder Unklarheit darüber, was es denn heisse, dass ein Drittel der Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe für umwelt- und gesundheitspolitische Massnahmen im Verkehrsbereich eingesetzt werden sollen. Heisst das jetzt, dass die Ausgaben in diesem Bereich zurückgefahren werden sollen auf dieses eine Drittel der Einnahmen aus der LSVA, diese ungefähr CHF 2 Mio., die man sich hier erwartet, heisst das, dass die Ausgaben im umwelt- und gesundheitspolitischen Bereich im Rahmen der Verkehrspolitik auf die Höhe dieses einen Drittels eingefroren werden sollen, oder heisst das, dass zusätzlich zu den bisherigen Ausgaben in diesem Bereich noch ein Drittel hinzukommen soll an Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe? Die Regierung schweigt sich darüber aus. Jedenfalls besteht keine Verpflichtung im Budget des allgemeinen Staatshaushalts, Ausgaben im Verkehrsbereich in einer gewissen Höhe zu tätigen. Es könnte uns also blühen, dass die Regierung die Ausgaben im Verkehrsbereich vom allgemeinen Budget herunterfährt auf dieses eine Drittel, das sie aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe einnimmt, und dass dann eigentlich eher weniger als mehr Investitionen getätigt werden im umweltpolitischen, im gesundheitspolitischen Bereich bei den Verkehrsmassnahmen. Unklarheit herrscht auch über die Vorgehensweise, die die Regierung ergreifen will. Einerseits ist klar, dass für die Mehrausgaben der AHV für die Frühpensionierung CHF 4,3 Mio. sichergestellt sein sollen. Das sind die tatsächlichen Kosten, die eben entstehen durch diese Frühpensionierung, die man erwartet, sie würden entstehen durch diese Frühpensionierung. Ganz unklar ist aber, wie die Regierung vorgehen will mit diesem einen Drittel, das sie für umwelt- und gesundheitspolitische Massnahmen im Verkehrsbereich ausgeben will. Soll im Budget für das kommende Jahr die Höhe der Ausgaben in diesem Bereich in etwa einem Drittel der Höhe der erwarteten Einnahmen aus der LSVA entsprechen, muss die Regierung, ob sie Projekte hat oder nicht, Ausgaben tätigen in der Höhe dieses einen Drittels? Was macht die Regierung mit jenem Teil der Beträge, der Einnahmen aus dieser LSVA, die sie nicht investiert hat in umweltpolitische, in verkehrspolitische, in gesundheitspolitische Massnahmen im Verkehrsbereich? Legt sie diese in einem Fonds an? Das würde der bisher geäusserten Meinung der Regierung zu den Fonds diametral widersprechen. Das ist also eigentlich nicht zu erwarten. Das heisst, am Schluss ist diese Vorlage - wenn man sie genau besieht - eine Mogelpackung, sie ist Augenwischerei. Ohne dass sich die Regierung festlegt, tatsächlich Einnahmen in einem Fonds festzulegen und diese Einnahmen dann tatsächlich für umwelt- und gesundheitspolitische Massnahmen im Verkehrsbereich zu investieren; ohne diese Festlegung der Regierung kann sich niemand darauf verlassen, dass sie überhaupt Investitionen in diesem Bereich tätigt. Mein Fazit: Ich stimme der Regierung zu, dass der Staat, das Land die Mehrkosten für die Frühpensionierung im Bereich der AHV übernehmen soll. Und ich bin der Meinung, dass es unbedingt nötig ist, Investitionen zu tätigen im Bereich umwelt- und gesundheitspolitischer Massnahmen zur Minderung der Verkehrsfolgen. Das heisst für mich, dass diese Einnahmen aus der LSVA tatsächlich auch investiert werden in diesem verkehrspolitischen Bereich. Wenigstens in der Höhe dieser Einnahmen möchte ich gerne, dass die Regierung investiert in Umweltpolitik, in Gesundheitspolitik, im Bereich des Verkehrs. Und deshalb werde ich beim Art. 28 eine Abänderung beantragen, nämlich, dass der gesamte Betrag in diesem Bereich investiert wird, und der Art. 29 der LSVA-Vorlage wird dadurch obsolet. Hingegen werde ich den Abänderungen des AHV-Gesetzes zustimmen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Ich denke, es ist angezeigt, dass ich hier kurz repliziere. Der Landtag hat bei der Behandlung der Frühpensionierungsvorlage entschieden, dass die Frühpensionierung nicht zum Nulltarif zu haben ist. Ich denke, das war eine sehr verantwortungsvolle und gut überlegte Entscheidung unseres Parlaments, basierend auf einer entsprechenden Vorlage der Regierung, die wiederum basiert auf intensiven Gesprächen mit Wirtschaft, Arbeitgeber-Vertretern und Vertretern des Arbeitnehmer-Verbandes. Es ist in den letzten zwei Jahre gelungen, die Wirtschaft und die Arbeitnehmerschaft zu überzeugen, dass es einen so attraktiven Frühpensionierungsvorschlag, wie ihn die Regierung ausgearbeitet hat, zum Nulltarif nicht geben kann. Und ich glaube nicht, dass es eine gute Idee wäre, auf diese Entscheidung des Landtages - der genau in dieser Richtung gegangen ist, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeholt hat, auf einer guten Position - zurückzukommen. Wir sollten dieses Paket nicht wieder öffnen und jetzt sagen: Jetzt bekommen wir Geld aus der LSVA. Das verwenden wir 100% für die Umwelt, und die Frühpensionierung gibt es auch noch zum Nulltarif. Wenn schon die Wirtschaft bereit ist, hier mitzufinanzieren, dann denke ich, dann darf man diese verantwortungsvolle Haltung auch ernst nehmen und die Leute beim Wort nehmen. Herr Abg. Marco Ospelt: Sie haben von einer unzulässigen Vermischung gesprochen im Abstimmungskampf. Dieser Vorwurf ist sicher nicht gerechtfertigt. Wir haben nur gesagt, was wir dem Landtag vorschlagen werden in Form von Mittelverwendung. Ich habe immer darauf hingewiesen in jeder Diskussion, dass die Vorlage über die Mittelverwendung in einem separaten referendumsfähigen Gesetz geregelt werden wird. Die Regierung fühlt sich verpflichtet an das, was sie den Leuten gesagt hat. Wir werden sicher nicht abweichen von unserem Finanzierungsvorschlag. Aber selbstverständlich: Der Landtag ist frei, das Votum des Volkes so zu interpretieren, wie er es für richtig findet. Wir haben den Landtag damit sicher nicht gebunden. Sie haben auch ausgeführt, die Abstimmung habe u.a. gezeigt, dass die Stimmberechtigten keine Mehrbelastung aus der Frühpensionierung wollen. Ich glaube, das ist eine schlicht unrichtige und unzulässige Schlussfolgerung. Kein Mensch ist an die Urne gegangen und hat gesagt: Ich möchte die Frühpensionierung umsonst haben. Das war nicht gefragt und das war auch nicht die Antwort. Sondern es war ganz klar die Botschaft seitens der Behörden: Keine Mehrbelastung aus Einführung der LSVA. Das war doch die Botschaft. Und der Landtag hat im September in 2. Lesung die AHV-Gesetzesvorlage beschlossen, hat gesagt: Die AHV-Beiträge werden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht, wenn es eine Mehrbelastung aus der LSVA gibt. Wenn die LSVA angenommen wird, kann man das kompensieren mit einer entsprechenden Reduktion wiederum der AHV-Beiträge. Das ist transparent und in sich logisch, und durch Eintreten auf die LSVA-Vorlage und insbesondere auf das AHV-Gesetz zur LSVA-Vorlage ist damit auch in die richtige Richtung vorgespurt worden. Also die Regierung wird - das wird Sie nicht überraschen - an ihrer Version von Art. 28 und Art. 29 festhalten.
Abg. Marco Ospelt:
Die Auswirkung Ihrer Vorlage, Herr Regierungschef-Stellvertreter, ist ganz einfach zu erklären. Wenn das Gesetz betreffend die Abänderung zur Alters- und Hinterlassenenversicherung, nämlich zur Frühpensionierung, so abgeändert wird, wie Sie das vorsehen, dann ist die Frühpensionierung gratis. Und das Resultat dieser Mittelverwendung wird sein, dass die Reserven des allgemeinen Staatshaushalts steigen werden, der Bürger wird nichts davon haben. Denn dafür, was Sie in umweltpolitischen Massnahmen investieren, davon hat der Bürger nichts, also nichts persönlich als Einkommen für sich uns seine Familie meine ich damit.
Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungschef-Stellvertreter. Es ist schon auch gewagt, was Sie hineininterpretieren in die Abstimmung. Einziges Argument für oder gegen die LSVA - vor allem für die LSVA - war das Verhältnis zur Schweiz. Das ist das Einzige, was auch gross propagiert wurde, und nicht etwa, dass wir nun eine günstige Frühpensionierung damit bekommen. Also, Sie interpretieren schon auch relativ viel hinein. Zudem finde ich auch, dass die Wirtschaft, die Wirtschaftsverbände und vor allem die Arbeitgeberverbände hier relativ locker dazu sagen können: Selbstverständlich sind wir für die Senkung der Arbeitgeberbeiträge, denn finanzieren wird diese LSVA vor allem der Bürger in diesem Land, der Einwohner in diesem Land, indem er nämlich ein Haus baut und dort die ganzen Abgaben bezahlen muss. Eine grössere Industrieunternehmung generiert relativ wenig LSVA hier im Land. Die LSVA, die hier im Land anfällt, wird zu 90% - davon bin ich überzeugt - durch die Einwohner in diesem Land, die nämlich diese Produkte konsumieren oder die beispielsweise Häuser bauen usw. - dadurch wird nämlich die LSVA in diesem Land generiert. Wenn ein Bauunternehmer Material von hier nach Ruggell fahren muss, so fällt diese LSVA an und dort wird man sie spüren. Also, die Arbeitgeber in diesem Land werden nicht sehr viel davon spüren, vor allem nicht von der in diesem Land generierten LSVA.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ist jetzt nun wirklich völlig falsch, was Sie hier ausführen, Herr Abgeordneter. Die Wirtschaft trägt die LSVA zu einem ganz prominenten Teil, weil nämlich der Konsument, die Haushalte, ohnehin von der schweizerischen LSVA mitbetroffen sind. Das haben wir in der ganzen Diskussion immer wieder betont. Für den Konsumenten würde sich herzlich wenig ändern, wenn wir Nein gesagt hätten zur LSVA, was die Konsumentenpreise angeht. Weil das wissen wir: Das Preisniveau ist ein schweizerisches Preisniveau, diese LSVA hätten unsere Konsumenten mittragen müssen, ohne dass wir die Rückerstattung von der Schweiz bekommen hätten, ohne dass wir damit die Möglichkeit erhalten hätten, überhaupt zurückzuerstatten. Aber, selbst wenn wir diesen Effekt auf der Seite lassen und für einen Moment ausblenden, ist es so, dass gerade die Industrie einen ganz markanten Anteil an der LSVA trägt. Es werden viele, viele Tausend Tonnen täglich Güter von der Industrie importiert und exportiert, täglich. Ein Haushalt konsumiert im Tag Güter in der Grössenordnung - ich habe es nicht im Kopf - das werden ein paar Dutzend oder vielleicht wenige hundert Kilos sein. Je nachdem, ob jemand ein Haus baut oder nicht, ist es natürlich sehr unterschiedlich. Aber es ist nicht so, dass alle Einwohner permanent während ihrer Lebtage dauernd Häuser bauen. Das ist eine Phase, da gibt es tatsächlich eine Mehrbelastung. Das haben wir auch ausgerechnet und im Abstimmungskampf von allen Seiten beleuchtet, auch konzediert. Das gibt eine gewisse Mehrbelastung von x hundert Franken. Aber abgesehen von dieser speziellen Situation, wo hauptsächlich Güter im Land transportiert werden, für die es liechtensteinische Preise gibt, ändert sich für die Konsumenten sehr wenig. Die Belastung ist durchaus vergleichbar, wenn wir diesen Schweiz-Liechtenstein-Effekt mal auf der Seite lassen, den ich am Anfang angesprochen habe mit der Belastung in der Schweiz. Und die Wirtschaft trägt ganz erheblich diese LSVA mit. Ich halte es dafür für nicht mehr als Recht, wenn die Wirtschaft auch einen Teil dieser Belastung rückerstattet erhält.Und was ich nicht verstehen würde, wäre - wenn, so gut es uns geht, aber wir sollten es nicht übertreiben mit der Zuversicht, so gut es uns geht - ich würde es nicht verstehen, wenn man sagen würde: Die Wirtschaft wollte diese Frühpensionierung, zusammen mit der Arbeitnehmerschaft, sie ist bereit, sich ökonomisch an den Kosten zu beteiligen, aber aus bestimmten Gründen wollen wir das nicht, wir bezahlen das einfach aus den Steuern. Es kann doch nicht sein, dass man so eine attraktive Frühpensionierung gratis, franko, frei liefert, obwohl die Beteiligten bereit wären, sich finanziell zu beteiligen. Das darf nicht passieren, das wäre wirklich ein schlechtes Signal hinaus. Und ich denke schon, wir sollten bei dem bleiben, was wir im September beschlossen haben.
Abg. Rudolf Lampert:
Wir haben im Übrigen im September nichts beschlossen, denn heute werden wir etwas beschliessen. Wir haben hier von dieser Vorlage noch nichts beschlossen. Aber wenn Sie ausführen, dass die LSVA zu einem grossen Teil von der liechtensteinischen Wirtschaft getragen wird, wir sprechen hier von der liechtensteinischen Schwerverkehrsabgabe. Die liechtensteinische Industrie wird zwei bis drei Kilometer liechtensteinische LSVA berappen müssen und wird das Übrige in der Schweiz bezahlen müssen. Wir haben aber hier die liechtensteinische Schwerverkehrsabgabe, die vor allem die liechtensteinischen Haushalte belastet, nämlich für Transporte innerhalb Liechtensteins und nicht etwa von hier bis zur Rheinbrücke oder von hier bis zur Grenze nach Schaanwald. Die liechtensteinische LSVA wird vor allem die liechtensteinischen Haushalte belasten.
Abg. Hubert Sele:
Meiner Meinung nach erübrigen sich ausgiebige Diskussionen darüber, ob nun der eine Teil, ein Drittel, in verkehrs- oder umwelt- und gesundheitspolitische Massnahmen gesteckt wird und die anderen zwei Drittel für die Senkung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge bei der AHV dienen sollen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben mit gut 71% pro LSVA gestimmt. In meinen Augen haben sie damit auch den Vorschlag für die Verwendung der anfallenden Mittel für AHV-Prämienreduktion und für verkehrs- und umweltpolitische Massnahmen gutgeheissen.
Abg. Alois Beck:
Das glaube ich nicht, Herr Abg. Hubert Sele, dass damit implizit die Stimmbürger das gut geheissen haben, wie Sie das auslegen. Es war wirklich so, wie es der Abg. Lampert gesagt hat, das Verhältnis zur Schweiz war das Thema, und ich habe sonst keine grösseren Diskussionen gehört oder gelesen. Und es wird jetzt doch relativ viel hier in diese Vorlagen, auch in die Abstimmungsvorlage hineininterpretiert, je nach Interessenlage, das ist nun mal so. Wir hatten uns im September anlässlich der Vorlage der Frühpensionierung über das Thema schon unterhalten. Damals wie auch jetzt hat der Regierungschef-Stellvertreter gesagt: Es wäre geradezu verantwortungslos, wenn die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer ein Angebot machen, in dem sie sich an der Finanzierung dieser Frühpensionierung beteiligen, und wir dieses Angebot hier ausschlagen. Ich habe damals gesagt, ich gehe davon aus, aufgrund Ihrer Voten, auch einiger der VU-Fraktion, dass Sie dann im Oktober den Vorschlag abändern müssen, diesen Vorschlag, der jetzt hier auf dem Tisch liegt. Hier wird nämlich diesem - ich sage einmal - ganz pragmatisch, dieses Beisteuern, diese Mitfinanzierung natürlich neutralisiert. Oder erklären Sie mir einmal, wenn Sie sagen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen sich an dieser Frühpensionierung. Wenn wir diese Vorlage hier so verabschieden, ist dann die Belastung der beiden Kategorien dann grösser oder eben nicht? Und was Sie hier erzählen ist wirklich die reinste "Augenwischerei".
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Die Belastung wird nicht neutralisiert, sondern sie wird ersetzt. Das ist nicht das Gleiche. Ich weiss nicht, was da so schwer zu verstehen ist. Mir leuchtet es eigentlich ein. Wir ersetzen die Belastung durch AHV-Beitragsprämien durch die Belastungen aus der LSVA, die ökonomisch - nicht in jedem einzelnen Fall, aber bei Gesamtbetrachtung - einigermassen im Lot ist. Wir haben berechnet: Es ist für die Haushalte kein schlechter Tausch. Davon können Sie ausgehen. Aber es ist doch zulässig, eine Belastung durch eine andere Belastung zu ersetzen, wenn das fair gemacht wird. Natürlich gibt es da Vereinfachungen, logisch, das ist nicht ein perfektes Modell. Ein perfektes Modell haben wir leider nicht gefunden. Es ist das beste, das bis jetzt vorgeschlagen worden ist. Und ich bin schon der Meinung, dass es eine gute Idee ist, diese Mittelverwendung so zu machen. Ich denke, dass die Regierung da in ihrer Argumentation sehr konsistent geblieben ist. Ich möchte auch nicht das Abstimmungsergebnis interpretieren. Da kann man jetzt sicher viel hineinlesen. Ich bin völlig einverstanden. Das Hauptargument war sicher, das unbelastete Verhältnis zur Schweiz gut und unbelastet zu lassen, keine Probleme an der Grenze. Ich frage mich nur, ob es nicht doch zulässig ist, zu argumentieren, wie es der Abg. Hubert Sele gemacht hat, dass eine gewisse Zustimmung zur Mittelverwendung vielleicht deshalb hineininterpretiert werden dürfte, weil das Ergebnis so klar und so eindeutig war. Aber ich gehe gar nicht so weit. Mir ging es nur darum, richtig zu stellen, dass es sicher kein Votum war für einen Nulltarif beim Rentenvorbezug. Das kann man sicher nicht hineininterpretieren. Im Übrigen sind Auslegungen von Volksabstimmungsergebnissen immer eine gute Gelegenheit für Kontroversen. Die möchte ich jetzt nicht vertiefen, weil das würde eine wissenschaftliche Untersuchung brauchen, um herauszufinden, was die Stimmberechtigten genau ausdrücken wollten mit ihrem Votum. Ich denke, es ist zulässig, es als grundsätzliche Unterstützung für den vorgeschlagenen Weg zu interpretieren, zumal das Ergebnis doch sehr eindeutig war.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte nur ganz kurz aus dem ersten Bericht zur 1. Lesung zitieren, um rein rechnerisch einmal darzustellen, wie die Haushalte belastet sind. Hier schreibt die Regierung: "Es kann angenommen werden, dass etwa ein Drittel der Einnahmen auf private Verbrauchsgüter bzw. Haushalte entfällt, das wären 1,6 Mio. Franken in den ersten Jahren, 3,2 Mio. Franken ab dem Jahr 2005, der Rest fällt bei einheimischen Unternehmen an. Umgerechnet läge die Belastung bei CHF 50 pro Einwohner". Und wenn ich dann umrechne, 0,18%, die man sich in Zukunft als Lohnnebenkosten erspart, dann sind alle Lohneinnahmen, die über gut CHF 30'000 im Jahr liegen, eigentlich durch den Erlass dieser 0,18% mindestens kompensiert. Und das ist mein Verständnis, wie wir jetzt - wie der Herr Regierungschef-Stellvertreter sagte - eine solche Rückverteilung vorgenommen haben. Das ist für mich eine Basis, wenn die Annahmen hier stimmen und mehr als eine Annahme kann es nicht sein. Aber diese CHF 50, die hier pro Einwohner zur Belastung anfallen, die werden bei - ich würde jetzt mal sagen - bei fast allen Einkommensklassen mehr als nur kompensiert durch diese Reduktion oder durch das nicht Anheben der Lohnnebenkosten.
Abg. Alois Beck:
Herr Regierungschef-Stellvertreter. Ob die Belastung neutralisiert, oder - wie Sie gesagt haben - ersetzt wird, das ist wirklich einerlei. Das Ergebnis ist dasselbe. Abschliessend vielleicht eine Bemerkung zur Abgabenverwendung in Zusammenhang mit der Abstimmung. Ich würde mich getrauen, zu behaupten, wenn wir eine Umfrage gestartet hätten unter der Bevölkerung, und man hätte gefragt bezüglich dieser Abgabenverwendung, dass 99% hier keine Antwort gewusst hätten. Das ist nichts gegen die Bürger, weil das kein Thema war in dem Sinne, wie es hier dargestellt wurde.
Abg. Marco Ospelt:
Frau Abg. Ingrid Hassler. Es war die Finanzkommission, die mich bestätigt hat in der Ansicht, dass diese Vorlage eine Augenwischerei sei. Nämlich eben gerade deshalb, weil nicht gesichert wird, dass dieses eine Drittel, das die Regierung für verkehrspolitische Massnahmen ausgeben wolle, auch wirklich dafür ausgegeben werde.
Abg. Rudolf Lampert:
Frau Abg. Hassler. Wenn Ihre Rechnung stimmt, dann bevorteilen Sie die Grossverdiener in derartigem Ausmass, dass es nicht mehr vertretbar ist. Sie sagen, bis CHF 30'000 Einkommen egalisiert sich das, hingegen wenn jemand CHF 150'000 verdient, so hat er die gesamten Prozente, die er jetzt weniger bezahlen muss, im eigenen Sack. Hingegen der Kleinverdiener hat dann nichts mehr davon. Also Ihre Argumentation widerspricht genau dem, was es eigentlich sein soll.
Abg. Ingrid Hassler:
Zur letzten Frage: Der Grossverdiener, wie Sie ihn nennen, der wird auch mehr ausgeben im Konsum und somit auch stärker belastet sein. Und wegen der Bemerkung des Fraktionssprechers Marco Ospelt: Die Finanzkommission wird sich auch bei Art. 28 melden, ihre Bedenken deklarieren und den im Protokoll schon bekannten Abänderungsantrag stellen. Ich wollte das nicht zu Beginn der Sitzung, dieser 2. Lesung einbringen.
Abg. Alois Beck:
Nur eine Bemerkung noch zu den Ausführungen der Abg. Ingrid Hassler. Wir haben schon bei der Einführung der Mehrwertsteuer das Thema thematisiert, dass eben solche Abgaben unsozial sind, weil die unteren Einkommensschichten anteilsmässig mehr von ihrem Einkommen ausgeben müssen. Das ist der Punkt. Es geht ja nicht um absolute Zahlen, sondern um die relative Zahl, welcher Anteil des Einkommens hier ausgegeben werden muss. Deshalb spricht man gerade auch bei der Mehrwertsteuer von einer unsozialen Komponente. Und man hat damals schon gesagt: Hier müsste man dann irgendwann noch Gegensteuer geben und ...
Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Im Rahmen der Abstimmung zur LSVA stand auch die Frage im Mittelpunkt, wie die LSVA-Belastung ausgeglichen werden soll, wie die Abgaben, rückerstattet werden sollen. Die Regierung hat immer gesagt, sie hat kein fiskalisches Interesse an der LSVA. Sie hat festgehalten, sie will diese Belastung durch die LSVA ausgleichen. Und der Vorschlag, zwei Drittel der Einnahmen für die Entlastung der Lohnnebenkosten zu verwenden, das kommt den Erwartungen der Menschen in diesem Lande aus dieser Abstimmung auch entgegen; davon bin ich überzeugt. Aus diesem Abstimmungsergebnis lese ich das unzweifelhaft heraus.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Einen Hinweis muss ich noch machen zur Frage der Mittelverwendung im Umwelt- und Gesundheitsbereich, Herr Abg. Marco Ospelt. Es wird Sache des Landtages sein, definitiv sicherzustellen, dass diese Mittel gemäss dem Willen des Gesetzgebers verwendet werden. Die Regierung kann nur die Vorschläge machen. Dazu sind wir verpflichtet gemäss der gesetzlichen Bestimmung, Vorschläge zu machen für selbstverständlich zusätzliche Ausgaben. Es kann keine Rede davon sein, dass wir jetzt weniger für Umwelt und Gesundheit tun wollen, da wir mehr Mittel haben. Das wäre ja geradezu eine absurde Auslegung des Gesetzes. Natürlich geht es um zusätzliche Mittel, die sollen für spezielle Projekte eingesetzt werden. Erstmals wird das im Budget, das nächstes Jahr im Landtag behandelt werden wird, gelten, weil das Gesetz tritt ja erst nächstes Jahr in Kraft, also wird es auch erst wirksam sein können für die Ausarbeitung des nächsten Budgets. Und dann wird die Regierung Vorschläge zu unterbreiten haben, die eben nur Vorschläge sind und die Verantwortung liegt beim Parlament, das ist ganz klar. Sie haben es in der Hand, sicherzustellen, dass die Mittel dem Willen des Gesetzgebers entsprechend verwendet werden und sonst gar niemand.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, fangen wir dann mit der 2. Lesung an. Aber zuerst kommt noch der Abg. Rudolf Lampert dran.
Abg. Rudolf Lampert:
Sie ist fast beendet. Ich möchte nur sagen: Ein Einkommen von CHF 200'000 profitiert von Ihrer Vorlage CHF 260, und ein Einkommen von CHF 50'000 profitiert in Ihrer Vorlage noch CHF 65. Einfach, um das auch noch gesagt zu haben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist aber genau dasselbe Verhältnis wie die Gesamtbeträge.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
So lange Sie nicht behaupten, dass diese Haushalte auch gleich hohe Konsumausgaben haben, habe ich mit diesem Argument keine Probleme. Ich gehe mal davon aus, dass in dem Haushalt, wenn die Einkommensverhältnisse so unterschiedlich sind, eine grössere Wohnung einzurichten ist, ich nehme an, ein grösseres Auto gefahren wird, ich nehme an, vielleicht sogar zwei Autos gefahren werden. Dass einfach mehr Güter transportiert werden, weil mehr Geld vorhanden ist und dieser Haushalt wird mit Sicherheit sehr viel höher mit LSVA belastet sein, mit Sicherheit. Ob das auf den Franken genau gleich viel ist, das darf man sicher bezweifeln. Aber einigermassen stimmig ist das Bild. Und erwarten Sie nicht perfekte Lösungen. Ich glaube, wir haben eine gute Lösung auf den Tisch gelegt, und wie gesagt, ich sage es noch einmal: Ich habe bis jetzt noch keine bessere Lösung gehört.
Abg. Ingrid Hassler:
Und dazu darf man noch sagen, dass der Grossverdiener mit CHF 200'000 jährlich die 3,8% AHV-Beitrag, zu einer Hälfte ungefähr als Solidaritätsbeitrag einzahlt. Das sind jährlich CHF 3'800, und das Jahr für Jahr. Also der Grossverdiener ist im ganzen Sozialsystem nicht nur bevorteilt.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich möchte nur zu dieser Problematik einen kurzen Einwand machen. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass ich nicht der Meinung bin, dass wir Belastungen ersetzen oder Lohnnebenkosten senken, sondern ich bin eigentlich fest davon überzeugt, dass wir nur ein neues Modell "finanzieren" damit. Und wenn ich folgerichtig denke: Die Lohnnebenkosten werden ja, wenn die Lenkungsmassnahmen greifen sollten, irgendwann mal wieder steigen müssen oder durch ein anderes Finanzierungsmodell ausgeglichen werden müssen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Abg. Ritter. Dass die Senkung der Lohnnebenkosten nicht das Anliegen der Freien Liste ist, das habe ich auch schon realisiert. Aber hier unterscheiden wir uns einfach. Und für mich ist es als Wirtschafts- und Sozialminister ein legitimes Ziel, Lohnnebenkosten zu senken. Auch in Liechtenstein, wo sie schon ein recht tiefes Niveau haben.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Auch die Freie Liste begrüsst die Senkung der Lohnnebenkosten, da haben Sie mich vollkommen falsch verstanden. Ich behaupte nur: Es ist eine Mogelpackung, wenn man behauptet, dass hier die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Es wird eine neues Modell finanziert und das ist ein grundlegender Unterschied.
Abg. Alois Beck:
Hier sind wir natürlich mitten in einer energiepolitischen Debatte. Ich erinnere daran, dass wir, unsere Fraktion - im Jahre 1995 war das - ein Postulat eingereicht hat, wo die Regierung prüfen sollte eine Energieabgabe, und auf der anderen Seite eben die Entlastung auf der Lohnnebenkostenseite. Damals - Sie können das nachlesen - war vehement der Widerstand zu spüren, überhaupt das anzuschauen. Es gab sogar einige VU-Abgeordnete, die sich gegen eine Senkung der Lohnnebenkosten aussprachen, aus mir unerfindlichen Gründen, aber es war so. Aber ich nehme doch zur Kenntnis, dass die Regierung hier anscheinend auch einen gewissen Sinnungswandel durchgemacht hat. Vielleicht, um die Ausführungen des Abg. Adolf Ritter zu wiederholen: Er meinte natürlich eben eine wirkliche Kompensation in dem Sinne wie bei einer Energieabgabe, dass hier die Energiepreise erhöht werden und auf der anderen Seite die Lohnnebenkosten reduziert werden. Und hier - er hat es auch schon erwähnt - werden eben die Lohnnebenkosten faktisch nicht reduziert. Das war nur durch diesen Hürdenlauf vor der Abstimmung und die zwei verschiedenen Gesetze und die ganzen Verbindungen usw. Aber wir wollen diesen Hürdenlauf jetzt nicht mehr hier wiederholen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Hürdenlauf scheint beendet zu sein. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Dieser Artikel weicht wesentlich von der schweizerischen Vorlage ab. Mir ist in diesem Artikel nicht klar, wer nun abgabepflichtig für einen Anhänger ist. Der Artikel besagt, dass die Abgabe auf den im In- und Ausland immatrikulierten Transportmotorwagen und Transportanhänger fällig ist. Und die schweizerische Vorlage sieht vor, dass für Anhänger die Abgabe beim Zugfahrzeug eingefordert wird. Die liechtensteinische Vorlage sieht das nicht vor. Mich würde interessieren, wie nun die Abgabe auf einen Anhänger kassiert wird?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich kann nachvollziehen, dass es nicht ganz einfach ist, sich hier ein genaues Bild zu machen, wie die gesetzliche Regelung gedacht ist. Art. 4 regelt das Abgabeobjekt, es ist aber keine abschliessende Regelung über die Abgabepflicht für Anhänger. Diese Anhängerthematik haben wir bei Art. 6 geregelt und insbesondere bei den Erläuterungen zu Art. 6 sehr ausführlich in der Stellungnahme kommentiert. Sie sehen auf Seite 11 der Stellungnahme auch eine entsprechende Tabelle, die versucht, übersichtsartig darzustellen, wie es mit den Anhängern aussieht. Sie können dort dieser Tabelle entnehmen, dass zu unterscheiden ist einerseits das Gewicht des Zugfahrzeuges, andererseits das Gewicht des Anhängers. Beide können LSVA-pflichtig sein. Wichtig ist: Wenn der Anhänger weniger als 3 1/2 Tonnen Zulassungsgewicht hat - und das dürften die allermeisten Anhänger sein, vor allem diejenigen, die im persönlichen oder privaten Verkehr benutzt werden, auch die meisten gewerblichen Anhänger übrigens - dann besteht keine LSVA-Pflicht. Es ist so, dass die MFK sämtliche Anhängerbetreiber angeschrieben und auf die Möglichkeit hingewiesen hat, im Motorfahrzeugausweis des Anhängers diesen auf unter 3 1/2 Tonnen zuzulassen, weil die allermeisten Leute gar nie mehr als 3 1/2 Tonnen transportieren können und wollen, weil sie schon gar nicht über ein Zugfahrzeug verfügen oder über einen Anhänger, der das kann. Und wenn man im Fahrzeugausweis diese Beschränkung auf unter 3 1/2 Tonnen macht - und das haben die allermeisten in der Zwischenzeit gemacht - dann sind diese Anhänger nicht LSVA-pflichtig. Ich mache ein Beispiel: Wer einen VW Passat mit einem Anhänger hat, mit dem er am Wochenende die Äste auf die Kompostdeponie führt, ist nicht LSVA-pflichtig.
Abg. Rudolf Lampert:
Im Unterschied zur Schweiz machen Sie ja den Anhänger selbst abgabepflichtig. Ich finde keinen Artikel hier, der besagt, wie nun die Abgabe erfolgen soll auf den Anhänger. Die schweizerische Vorlage ist ganz klar: Das Zugfahrzeug muss die Abgabe entrichten, und zwar in Art. 4 Abs. 2: "Für der Abgabe unterliegende Anhänger, die von Motorfahrzeugen gezogen werden, die keiner Abgabe- bzw. der pauschalen Abgabeerhebung unterliegen, wird die Abgabe in Form einer Pauschalen auf dem Zugfahrzeug erhoben". Wir haben keinen solchen Artikel. Ich weiss nicht, auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie die Einhebung durchführen wollen. Art. 6 spricht lediglich von der Pauschalisierung, ist aber auch wieder anders aufgebaut als in der Schweiz. Ich finde keinen Artikel, der eben genau diesen Anhänger abgabepflichtig macht.Dann: Ihre Argumentation vorhin, den Eintrag im Fahrzeugausweis vorzunehmen, da hätte ich gerne die Frage gestellt, ob das im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges oder des Anhängers ist. Weil, je nachdem, wenn das im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragen ist, haben wir das Problem, dass dieser Anhänger ja dann immer noch diese hohe Last hat, diese hohe Last als Zulassung hat und wir anschliessend nicht wissen, wenn das an ein anderes Fahrzeug angehängt wird, ob das nun abgabepflichtig ist oder nicht, weil ja eben in der Schweiz das Zugfahrzeug massgebend ist.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich werde diese Fragen gerne beantworten. Pflichtig ist auch bei uns, genau gleich wie in der Schweiz, das Fahrzeug. Aber relevant für die Berechnung ist das Gewicht des Fahrzeuges und des Anhängers. Das ist ein feiner Unterschied. Sie haben Art. 4 des entsprechenden schweizerischen Erlasses erwähnt. Ich möchte Sie darauf hinweisen: Das ist Art. 4 der Eidgenössischen Verordnung. Wir haben nicht die gesamte schweizerische Verordnungsmaterie bei uns auf Gesetzesniveau gehievt. Wir fanden es für den Landtag nicht zumutbar, schweizerisches Gesetz und schweizerische Verordnung in Form eines Gesetzes erlassen zu müssen, sondern wir haben, so weit rechtsstaatlich geboten vor dem Hintergrund Gesetzmässigkeitsprinzip, jene Bestimmungen ins Gesetz aufgenommen, die unseres Erachtens in Gesetz gehören. Da gibt es Grenzfälle. Das ist immer eine sehr heikle Frage: Wie weit treibt man es mit dem Gesetzmässigkeitsprinzip? Wir haben es unseres Erachtens recht weit getrieben, wir haben in Art. 6 eine sehr klare Grundlage für eine Verordnung, die auch Maximalbeträge nennt. Das ist immer wichtig, wenn es um Abgaben geht und sind der Meinung, dass die Regierung ohne weiteres ihr Verordnungsrecht nun gestützt auf das Gesetz einerseits ausüben kann und aber auch gestützt auf den Staatsvertrag mit der Schweiz. Und spätestens dort muss man diese Delegation an die Regierung als zulässig anschauen. Wir können ja gar nichts anderes in die Verordnung hineinschreiben als was die Eidgenossenschaft uns vorgibt. Wir haben uns ja staatsvertraglich verpflichtet, die LSVA gleich zu übernehmen wie die Schweiz. Also kann ich Sie beruhigen. Wir werden auch bei den Anhängern eine identische Regelung haben, wie sie die Schweiz hat. Wir haben aus Rücksicht auf das in Liechtenstein sehr hoch gehaltene Gesetzmässigkeitsprinzip mehr in unser Gesetz hineingepackt, wir haben damit - das war zu befürchten - natürlich auch Fragen ausgelöst, weil man immer fragen kann: Warum habt ihr das und das nicht auch noch ins Gesetz genommen? Also ich bitte um eine gewisses Verständnis. Es war nicht möglich oder nicht sinnvoll, den gesamten Verordnungsinhalt ins Gesetz zu nehmen. Aber ich denke, es ist für den Landtag beruhigend zu wissen, dass wir uns selbstverständlich der staatsvertraglichen Pflicht entsprechend an der schweizerischen Verordnung orientieren werden.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich bin vollkommen einig mit Ihnen. Ich habe das schon begriffen. Ich habe nur versucht, ein Element zu finden, das Ihnen nämlich die rechtliche Basis gibt, per Verordnung eine solche Abgabe einzufordern, und das habe ich nicht gefunden für diesen speziellen Fall der Anhänger. Ich habe schon verstanden, dass Sie ein Gesetz machen und dann die entsprechende Verordnungsmaterie dazu. Aber ich habe nichts gefunden das stichhaltig ist, um diese gesetzliche Basis zu bilden, per Verordnung die Anhänger einer Steuer zu unterstellen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die gesetzliche Basis ist Art. 4 Abs. 1, Herr Abg. Lampert. In Art. 4 Abs. 1 steht drinnen, dass die Abgabe unter anderem auch auf den im In- und Ausland immatrikulierten Transportanhängern erhoben wird. Und wie das dann im Detail ausgeführt wird, kann in einer Verordnung ausgeführt werden.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Und wir haben eine weitere gesetzliche Grundlage in Art. 6: Pauschalierung, Abs. 2, 3. Satz: "Für Sachentransporte erfolgt die Berechnung der pauschalen Abgabe in der Regel basierend auf dem Gesamtgewicht oder der Anhängelast" usw. Das ist die gesetzliche Grundlage genau für die Verordnung.
Abg. Rudolf Lampert:
Also Sie können mir jetzt immer noch nicht sagen, ob nun der Fahrzeughalter oder der Anhängerhalter steuerpflichtig respektive abgabepflichtig ist. Das habe ich einfach nicht herauslesen können.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das Zugfahrzeug, der Halter, ist pflichtig. Das habe ich vorhin gesagt und sage es gerne noch einmal.
Abg. Rudolf Lampert:
Es tut mir leid, aber das funktioniert so nicht. Ich habe ein Zugfahrzeug, das vielleicht 3 Tonnen Zulassung hat, und ich kann einen Anhänger anhängen mit 3 Tonnen. Irgendjemand hat einen anderen Anhänger, der auf 4 Tonnen zugelassen ist. Und jetzt müssen Sie mir sagen, wie dann dieser 4-tönnige Anhänger bei mir in meinem 3-tönnigen Fahrzeug, das für 3 Tonnen Anhängelast zugelassen ist, wie das dann erhoben wird? Da finden wir hier nichts. In der Schweiz ist es klar. Das Zugfahrzeug bezahlt dann für den Anhänger.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wenn Sie auf Seite 11 der Stellungnahme schauen, sehen Sie, dass der PKW in diesem Fall nicht pflichtig ist, aber eine Anhängerpauschale berechnet wird, wie sie auf Seite 11 dargelegt ist.
Abg. Rudolf Lampert:
Sie haben mir immer noch nicht gesagt, bei wem diese Anhängerpauschale erhoben wird, denn der Anhänger kann ja einer anderen Person gehören. Sie sagen, auf das Zugfahrzeug wird erhoben. Gleichzeitig sagen Sie, das Zugfahrzeug ist nicht pflichtig. Das ist für mich die Unklarheit. Aber wenn Ihnen das genügt, wenn Sie glauben, sich auf dem richtigen Weg zu befinden, dann kann ich schon damit leben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr benützt wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Mir scheint, Art. 7 hier nicht ganz Deutsch zu sein. Wenn man Abs. 2 liest: "für die Abgabe sowie für Zinsen und Gebühren haften auch" und dann bei d weiter liest, ist das nicht ganz Deutsch. Und auch bei e zeigt sich dasselbe, der Satz lässt sich so nicht fortführen. Der Satz heisst doch: "Für die Abgabe sowie für Zinsen und Gebühren haften auch" und dann bei e zum Beispiel: "Für die Abgabe einer juristischen Person" usw.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das stimmt doch nicht, da steht doch "haften auch die Organe von juristischen Personen, die ihren Sitz ohne Liquidation ins Ausland verlegen". Wieso soll das nicht Deutsch sein?
Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung. Ich habe bei der vorherigen Diskussion beide Vorlagen vor mir gehabt, und ich habe die alte Vorlage erwischt. Danke.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion sonst nicht gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Ja, ich möchte nur darauf hinweisen, dass dieses PGR-Zitat am Ende der diesjährigen Oktober-Landtagssitzung nicht mehr stimmen wird. Ich frage mich, ob es notwendig ist, hier eine Artikelzahl aufzuführen?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich möchte Ihre Anregung gerne aufnehmen und die Regierungsvorlage dahingehend abändern, dass wir hier den Artikel nicht erwähnen, sondern einfach sagen, "alle massgebenden Geschäftsunterlagen gemäss PGR aufbewahren".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann ändert die Regierung ihre Vorlage hier in diesem Sinne ab in der 2. Zeile, und es heisst jetzt hier am Ende des ersten Satzes: "alle massgebenden Geschäftsunterlagen gemäss PGR aufbewahrt". Wenn die Diskussion sonst nicht gewünscht wird zu Art. 8, stimmen wir ab. Wer mit Art. 8 in dieser von der Regierung abgeänderten Fassung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Brunhart:
Ich habe eine Frage: Was heisst: "Unter Wahrung des Datenschutzes"? Was versteht man darunter? Wir haben gar kein Datenschutzgesetz. Ist das definiert?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das erklärt vielleicht, weshalb wir eine etwas vielseitig verwendbare Formulierung verwendet haben. Wenn wir einmal ein Datenschutzgesetz haben, wird diese Bestimmung zu voller Entfaltung kommen. Bis dahin müssen wir uns halt behelfen mit den Richtlinien des Datenschutzes, die wir anzuwenden haben.
Abg. Christian Brunhart:
Gibt es Richtlinien für den Datenschutz?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ja, die gibt es.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Ich schlage vor, den Passus "zu einem Drittel" bei Abs. 1 zu streichen. Ich habe das schon vorher ausgeführt. Für mich ist dieser Art. 28 eine Mogelpackung. Er wird dazu führen, dass die Regierung ihre Ausgaben in diesem umwelt- und gesundheitspolitischen Bereich auf diese eine Drittel aus den Einnahmen der LSVA zurückschrauben wird, oder ohne weiteres zurückschrauben kann, und dass die Mittel aus der LSVA dann in den allgemeinen Staatshaushalt fliessen und dort der Regierung zur freien Verfügung stehen. Sie hat keine Massnahmen festgestellt, um sicherzustellen, dass dieses eine Drittel zusätzlich zu den bisher in diesem Bereich getätigten Ausgaben verwendet wird. Und deshalb möchte ich diesen Passus weg haben. Der Abs. 1 würde dann also lauten: "Der dem Land zustehende Nettoertrag aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe wird für die Finanzierung oder Subventionierung von umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen im Verkehrsbereich sowie zum Ausgleich ungedeckter Kosten, die im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr entstehen, verwendet".
Abg. Ingrid Hassler:
Wie schon bei der 1. Lesung ausführlich seitens der Finanzkommission vorgebracht, möchte ich heute bei der 2. Lesung mit Bezug auf deren Beratungen vom 12. und 16. Oktober 2000, die Sie mit dem Protokoll alle kennen, ausführen, dass zur korrekten Umsetzung der in Abs. 1 zweckgebundenen Mittel eine Fondsgründung empfehlenswert wäre, da nicht verbrauchte Mittel nicht auf eine spätere Rechnung vorgetragen werden können. Die Regierung argumentiert in ihrer Stellungnahme mit dem Satz, dass diese Bestimmung nicht mit dem Finanzhaushaltsgesetz kollidiere, und dass gegenüber der Öffentlichkeit klar festgehalten sein soll, wie die Einnahmen aus der LSVA zu verwenden sind. Nun: Weder die Regierung noch der Landtag will einen neuen gesetzlichen Fonds dafür einrichten. Das Finanzhaushaltsgesetz bietet zudem seit 1997 keine gesetzliche Basis mehr für die Errichtung solcher klassischer Fonds mit Ausnahme der Spezialfinanzierungen gemäss Art. 19. Mit solchen Sonderkassen würde auch von der Wahrung der Transparenz bei der Verwendung der Gesamteinnahmen des Staates gemäss Finanzleitbild abgewichen. Abs. 1 von Art. 28 verlangt explizit, dass ein Drittel der Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe für die Finanzierung oder Subventionierung von umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen im Verkehrsbereich verwendet werden. Die Finanzkommission resümiert daraus, dass mit dieser Festschreibung jährlich fast zwangsweise eine direkte Verwendung dieser Geldmittel gemäss Abs. 2 dieses Artikels erfolgen muss, ansonsten die im Rechnungsjahr nicht effektiv ausgegebenen Mittel dem allgemeinen Staatshaushalt oder den Reserven zufliessen müssten. Es bestünde zudem die Gefahr, dass die Abgrenzung dieser Geldmittel gegenüber den bisherigen laufenden Ausgaben im Bereich Umwelt, verkehrspolitische Massnahmen und gesundheitspolitischer Massnahmen problematisch ist, und dass letztlich überhaupt ordentliche Budgetleistungen mit diesen Sondermitteln abgedeckt werden könnten.Alle diese Gründe haben die Finanzkommission nach eingehender Beratung zum Entscheid gebracht, dem Landtag folgenden Antrag zu stellen: Abs. 1 soll neu lauten wie folgt: "Die Regierung wird verpflichtet, dem Landtag im Rahmen des Budgets für einen Drittel des dem Land zustehenden Nettoertrages aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe die Finanzierung oder Subventionierung von umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen im Verkehrsbereich sowie zum Ausgleich ungedeckter Kosten, die im Zusammenhang mit dem Strassenschwerverkehr stehen, vorzulegen". Abs. 3 würde der erste Satz gestrichen, und es verbliebe der Satz: "Über die Verwendung der bewilligten Mittel berichtet die Regierung jährlich im Anhang zur Landesrechnung".Mit dieser Formulierung wäre den eingangs erwähnten Bedenken Rechnung getragen worden und die Zuwendung eines Drittels der Einnahmen in den Bereich der umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen würde erhalten bleiben.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich zwei Abänderungsanträge: Der erste Antrag betrifft Abs. 2 Bst. b: Hier werden Massnahmen sehr unterschiedlichen Inhalts, nämlich Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Massnahmen zur Verbesserung zur Umweltqualität in einem Atemzug genannt. Um mehr Klarheit oder Eindeutigkeit zu schaffen, schlage ich deshalb eine Trennung der Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Massnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität vor. Die Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit kann man meines Erachtens problemlos und folgerichtig unter Bst. g nennen. Bst. b würde dann heissen: "Massnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität (z.B. Lärm, Luft). Zu diesen Massnahmen gehören auch die Erfassung und regelmässige Veröffentlichung der aktuellen Verkehrs- und Umweltsituation". Und Bst. g würde dann heissen: "Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere zum Schutz von Fussgängern und Radfahrern".Und dann habe ich noch einen zweiten Abänderungsantrag zu Bst. d. Ich gehe davon aus, dass zur Förderung und Verbesserung der Infrastruktur für den Schienenverkehr der Warentransport auf der Schiene hauptsächlich gemeint ist. Ich schlage deshalb zwecks Präzisierung vor, d so zu formulieren: "Ausbau, Förderung und Verbesserung der Infrastruktur für den Schienenverkehr im Inland sowie im grenznahen Ausland, insbesondere zur Verbesserung der Schienentransportsysteme".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wenn ich mit den zuletzt gehörten Vorschläge beginnen kann. Der Vorschlag des Abg. Adolf Ritter scheint mir sehr bedenkenswert zu sein. Ich glaube, es spricht nichts dagegen in Bst. b diese Erhöhung der Verkehrssicherheit herauszunehmen und sie in Bst. g zu integrieren, wie vorgeschlagen. Also, ich möchte diesen Vorschlag nicht opponieren. Beim zweiten Vorschlag verstehe ich nicht ganz, was das bringen soll, wenn man Schienentransportsysteme ausdrücklich erwähnt, weil auch der Personentransport ist ein Schienentransportsystem. Ich bin auch nicht der Meinung, dass wir uns zu stark auf den Warentransport fokussieren sollten. Wir wissen doch, dass wir gerade im Bereich der Grenzgänger ein erhebliches Potenzial haben von Verlagerung doch recht belastenden Pendlerverkehrs auf die Schiene. Und ich denke, es spricht nichts dagegen, das hier offen zu lassen. Waren und Personenverkehr soll als Potenzial genutzt werden durch die Schiene. Insofern möchte ich den zweiten Vorschlag weniger unterstützen als den ersten. Was Art. 28 Abs. 1 angeht, möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Regierung hier ein dreistufiges Verfahren vorgeschlagen hat. Das ist keine Mogelpackung, sondern das ist eine transparente Vorgehensweise. Erster Schritt: Die Regierung schlägt vor, was sie mit diesen zusätzlich fliessenden Mitteln tun will. Zweitens: Der Landtag entscheidet, ob das eine glaubwürdige zusätzliche Mittelverwendung ist, die dem Willen des Parlaments entspricht. Er hat es in der Hand. Drittens: Post festum. Die Regierung berichtet im Rahmen des Rechenschaftsberichts, wie diese Mittel verwendet worden sind. Die Bedenken der Finanzkommission aus der 1. Lesung haben wir dadurch berücksichtigt, so glauben wir, dass wir die finanzhaushaltsrechtlich tatsächlich nicht unproblematische Bestimmung, dass nicht verwendete Mittel übertragen werden sollen auf das nächste Jahr, berücksichtigt, dass wir eben diese Bestimmung eliminiert haben, auch nach erneuter Rücksprache mit der Finanzkontrolle. Im Übrigen sind wir der Meinung, dass das keine Fondslösung bedeutet, was wir hier vorschlagen, sondern ein transparentes, sachgerechtes Verfahren, wie sichergestellt werden kann, dass dem politischen Willen, der sich manifestiert hat, nachgelebt wird. Wir wollen eine gesetzliche Pflicht, einen Drittel im Verkehrsbereich, und zwar für umwelt- und gesundheitspolitische Massnahmen, zu verwenden. Der Vorschlag der Finanzkommission wäre eine Abschwächung, indem es bloss eine Pflicht der Regierung wäre, Vorschläge zu unterbreiten. Diese Pflicht haben wir in unserem Abs. 3 bereits erhalten. Ich denke nicht, dass es richtig wäre, diese Pflicht zur Mittelverwendung zugunsten von Umwelt und Gesundheit zu relativieren.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich habe deshalb den Warentransport auf der Schiene explizit genannt, weil ja in Bst. e ausführlich der Personenverkehr gefördert werden soll. Damit versteht man natürlich auch die Infrastruktur, ob das nun Schiene oder Strasse sind. Und in Bst. d geht es um den Warentransport auf der Schiene. Und das bedeutet ja nicht nur Schienenwarentransport, sondern das bedeutet auch Zulaufsysteme, logistische Förderung, das bedeutet auch Förderung des kombinierten Verkehrs usw. Deshalb wollte ich diese Präzisierung, um das gesamte Transportsystem auf der Schiene und was dafür alles notwendig ist, was im Zulauf und in der Abwicklung benötigt wird, zu nennen.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte doch noch einmal auf die Begründungen der Abg. Ingrid Hassler im Zusammenhang mit den Ausführungen im Protokoll der Finanzkommission zurückkommen. Der Vorschlag, der nun von der Finanzkommission vorgelegt wird in Art. 28, entspricht genau dem Vorgehen, Herr Regierungschef-Stellvertreter, den Sie auch erwähnt haben. Es geht nämlich darum, dass die Regierung verpflichtet wird, dem Landtag im Budget diese Massnahmen detailliert vorzuschlagen. Der Landtag muss dann diese Beschlüsse fassen. Genau dies geht aus der Neuformulierung von Art. 28 Abs. 1 hervor. Diese Formulierung ist deshalb nötig, weil nach Ansicht aller Mitglieder der Finanzkommission - wenn ich mich richtig erinnere - die heutige Formulierung zumindest Zweifel offen lässt, ob diese Lösung ohne Fonds handhabbar ist. Mit der neuen Formulierung haben wir inhaltlich keine Änderung zum Vorgehen, wie Sie es ebenfalls erwähnt haben, aber es ist damit sichergestellt, dass ein Fonds nicht mehr notwendig ist.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wie erwähnt, habe ich diese Frage erneut mit der Finanzkontrolle diskutiert, die sehr daran interessiert ist, kein neues Fondswesen oder Fondsunwesen zu kreieren. Und wir sind uns einig in der Einschätzung, dass das keine Fondslösung ist. Wenn Sie diese Klarstellung für nötig erachten, so wäre es ohne weiteres denkbar, in Abs. 3 als letzten Satz sinngemäss anzuführen: "Über die Verwendung des Ertragsanteils aus der LSVA wird keine Spezialfinanzierung geführt". So eine Klarstellung wäre sicher denkbar. Ich möchte sie nicht vorschlagen, weil es unseres Erachtens nicht notwendig ist. Aber vielleicht für die Gesetzesmaterialien: Das ist unser Verständnis dieser Vorschrift, dass es eben keine Spezialfinanzierung braucht, sondern Transparenz. Erstens bei der Darlegung der geplanten Projekte, zweitens Rechenschaft, was ist tatsächlich passiert? Wir glauben, dass das ein einfaches und vernünftiges Modell ist, wie wir das Ziel erreichen können. Das Ziel, ich glaube, da sind wir uns einig, das ist dasselbe, diese Mittel sollen der Umwelt zugute kommen.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich glaube auch, dass wir uns da einig sind. Deshalb frage ich mich eben, warum man dies nicht auch im Gesetz klarer stellen kann. Weil auch die Finanzkontrolle wird ja wohl kaum zum Ergebnis kommen, dass dieser neue Vorschlag, den die Finanzkommission hier vorbringt, für die Lösung der Fondsfrage schlechter ist, im Gegenteil. Also, hier bestehen bestimmte Zweifel, die zumindest jetzt die Finanzkommission hat. Und ich glaube, sagen zu können, dass die Finanzkontrolle auch gewisse Probleme zumindest im Gespräch mit der Finanzkommission zum Ausdruck gebracht hat. Also, es hilft einfach mehr, wenn man diese neue Formulierung hier verankern könnte, dass Klarheit geschaffen wird. Im Übrigen haben Sie sicher Recht. Inhaltlich und vom Verfahrensablauf her, glaube ich, sind wir uns einig gewesen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wir hatten eine Volksabstimmung, das wurde mehrfach erwähnt. Ich würde es einfach nicht gut finden, wenn man jetzt die Verpflichtung zur Verwendung dieser Mittel für den Umweltzweck in irgendeiner Weise relativieren würde. Von Seiten der Regierung wollen wir das nicht. Wenn der Landtag das macht, ist das sicher möglich, rechtlich sowieso und politisch ist das Ihre Verantwortung. Ich persönlich bin der Meinung: Wir sollten dabei bleiben, dass es eine klare Pflicht gibt, auch für den Landtag, diese Mittel für die Umwelt einzusetzen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte eigentlich die Mitglieder der Finanzkommission, insbesondere die Abg. Ingrid Hassler fragen, ob es einen Grund hat, dass man diesen Antrag sprachlich so eigenartig formuliert hat, dass er lautet: "wird verpflichtet, dem Landtag im Rahmen des Budgets einen Drittel des dem Land zustehenden Nettoertrages vorzulegen". Also nicht Vorschläge für die Verwendung vorzulegen, sondern einen Drittel vorzulegen. Macht es einen Unterschied, wenn man formulieren würde: "im Rahmen des Budgets Vorschläge für die Verwendung eines Drittels des dem Land zustehenden Nettoertrages" und dann zum Schluss "vorzulegen"?
Abg. Ingrid Hassler:
Ihre Formulierung ist sicher auch richtig. Ich habe vorgetragen: "Die Regierung wird verpflichtet, dem Landtag im Rahmen des Budgets für einen Drittel des dem Land zustehenden Nettoertrages aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe die Finanzierung oder Subventionierung von umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen" usw. "vorlegen", also für einen Drittel. Aber ich denke, dass Ihre Formulierung noch korrekter ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, in diesem Fall nicht, Frau Abg. Hassler, weil das "für" steht im Protokoll der Finanzkommission nicht drinnen. Ich habe jetzt das einfach im Protokoll der Finanzkommission gelesen. Ich habe gedacht, Ihr Antrag hat dem wortwörtlich entsprochen.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe diesen Fehler im Protokoll auch entdeckt bei der Formulierung des heutigen Antrages und dementsprechend die richtige Formulierung heute offiziell beantragt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber das Hauptwort fehlt mir immer noch. Was vorzulegen? Das kommt auch in Ihrer jetzigen Formulierung nicht vor, wenn ich es nicht überhört habe. Das Wort "Vorschläge" oder irgendein anderes Wort.
Abg. Ingrid Hassler:
Das Hauptwort wären "die Massnahmen" gewesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, das ist ein etwas komplizierter Satz. Wenn ich ihn noch einmal lese. Also: "Die Regierung wird verpflichtet, dem Landtag im Rahmen des Budgets für einen Drittel des dem Land zustehenden Nettoertrages aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zur Finanzierung" - haben Sie gesagt, glaube ich - "zur Finanzierung oder Subventionierung von umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen im Verkehrsbereich sowie zum Ausgleich ungedeckter Kosten, die im Zusammenhang mit dem Strassen-Schwerverkehr stehen, vorzulegen". Das Wort "Massnahmen" kann hier nicht als Hauptwort fungieren.
Abg. Marco Ospelt:
Also den einzigen Unterschied des Vorschlags der Finanzkommission sehe ich darin, dass die Regierung nur verpflichtet wird, dem Landtag im Budget diese Verwendung vorzuschlagen, dass aber nicht der Landtag gehalten ist, diese Mittel auch für diesen Zweck zu genehmigen, sodass für mich eigentlich durch diese Umformulierung des 1. Satzes von Abs. 3 - das ist nämlich nichts anderes als eine Umformulierung des ersten Satzes von Abs. 3 - eher die Willenskundgebung abgeschwächt wird, "Abgaben im Bereich dieser umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen" zu tätigen. Hingegen verstehe ich das Problem der Finanzkommission gut, die sagt: Es ist nicht sichergestellt, dass diese Mittel zusätzlich zu den bisherigen Ausgaben in diesem Bereich budgetiert werden, weil ja eben das Erstbudget, also quasi das normale Budget, keine Vorschriften enthält, Abgaben im umwelt- und gesundheitspolitischen, also Massnahmen im umwelt- und gesundheitspolitischen Bereich zu finanzieren. Im Endeffekt kommt der Vorschlag der Regierung darauf hinaus, dass man mindestens verpflichtet ist, einen Drittel auszugeben, aber nicht mehr. Also, man verpflichtet sich nicht dazu, die Ausgaben in bisheriger Höhe zusätzlich zu erhalten, und der Vorschlag der Finanzkommission schwächt diese Verpflichtung noch einmal ab. Also ich kann dem überhaupt nichts Positives abgewinnen. Es ist auch keine Lösung für das eigentliche Problem, mit dem sich die Finanzkommission befasst hat.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ist es eben aus finanzpolitischer Sicht doch, und zwar deshalb, weil, wenn Sie diesen Fonds vermeiden wollen, dann können Sie eben von vornherein nur diese Mittel im Rahmen des Budgets diskutieren, und darum geht es, Herr Abg. Marco Ospelt. Es ist doch klar, dass der Landtag dann eben darüber befinden kann, ob solche Mittel jetzt zusätzlich hineinkommen sollen. Er muss ja diese Interpretation vornehmen, ob entsprechend diesem Abs. 2 gemäss Vorschlag der Regierung diese Mittel im Budget konkret enthalten sind. Der Landtag muss dieses prüfen können. Und wenn Sie eben aus unserer Sicht diesen Drittel im Budget drin haben, kann der Landtag festlegen: Diese Massnahme wird dazu gezählt, diese eben nicht. Und damit geht diese Diskussion ganz konkret über diesen Abs. 2 dann auch weiter. Der Landtag kann natürlich auch im Budget bestimmen, ob es noch zusätzliche Massnahmen gibt. Aber es ist ausdrücklich und explizit ausgewiesen, welche Massnahmen eben zu diesem Drittel aus Sicht der Regierung zählen würden und welche nicht.Ansonsten haben Sie natürlich Recht. In dem Moment, wo Sie diesen Drittel konkret im Gesetz verankern, müssen Sie, um den aus Sicht der Finanzkommission umzusetzen, eine Fondsrechnung anstellen, sonst können Sie es einfach nicht kontrollieren. Das ist der Unterschied.
Abg. Ingrid Hassler:
Herr Präsident. Um den Diskussionen Rechnung zu tragen, dieses Wörtchen "für" in diesem im Protokoll formulierten Satz stand dort an der falschen Stelle. Ich möchte jetzt aber das Wort "Vorschläge" hineinbringen und wie folgt formulieren: "Die Regierung wird verpflichtet, dem Landtag im Rahmen des Budgets für einen Drittel des dem Land zustehenden Netto-Ertrages aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe Vorschläge für die Finanzierung oder Subventionierung von umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen im Verkehrsbereich sowie zum Ausgleich ungedeckter Kosten, die in Zusammenhang mit dem Strassen-Schwerverkehr stehen, vorzulegen".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Das ist die sprachliche Bereinigung gewesen, die es gebraucht hat.
Abg. Marco Ospelt:
Auch die Regierung legt in Abs. 3 ihres Gesetzesvorschlages ja fest, dass sie verpflichtet sei, jährlich mit dem Landesvoranschlag Ausgaben für Massnahmen gemäss Abs. 1 und 2 zur Genehmigung zu unterbreiten. In diesem Sinne unterscheidet sich eigentlich der Vorschlag der Regierung in nichts von jenem der Finanzkommission. Und ich bleibe dabei, es ist eine Mogelpackung. Denn hier wird gesagt, der Landtag sei ja frei, dann zu bestimmen, welche Mittel zusätzlich für solche Massnahmen einzusetzen seien. Der Landtag ist aber gar nicht in der Lage, Vorschläge zu machen für Ausgaben in diesem Bereich. Er hat ja die Verwaltung nicht hinter sich, die ihm zuarbeitet und die ihm solche Vorschläge, sinnvolle Vorschläge für Ausgaben unterbreiten könnte. Wenn im Budget, im normalen Budget, im ordentlichen Budget, keine Ausgaben vorgesehen sind, dann kann der Landtag nicht in der Budgetberatung sinnvolle Projekte erarbeiten, für die er dann Ausgaben spricht. Das ist völlig irreal, also das geht an der Realität vorbei. Der Landtag kann höchstens jene Massnahmen gutheissen, die die Regierung im ordentlichen Budget vorschlägt. Wenn sie dort nichts vorschlägt, gibt es nichts gutzuheissen. Punkt. Und deshalb ist es Augenwischerei, so zu tun, als ob dieses Gesetz dazu verpflichte, einen Drittel zusätzlich auszugeben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ganz so ist es schon nicht, Herr Abg. Marco Ospelt, und von irreal kann keine Rede sein. Das Gesetz in Form der Regierungsvorlage - nicht in Form der Finanzkommissionsanträge, das werde ich gleich noch begründen - aber in Form der Regierungsvorlage, verpflichtet das Land - da gehört die Regierung genauso dazu wie der Landtag - einen Drittel des Nettoertrages für die hier in Abs. 1 genannten Zwecke zu verwenden. Wie da vorzugehen ist, sagt Abs. 3. Sie haben insofern Recht, als es im Einzelfall, wenn man seitens der Regierung versuchen sollte, das zu umgehen, schwierig sein kann für den Landtag, bei der Budgetberatung zu unterscheiden, was wäre jetzt ohnehin im Budget gewesen und was ist jetzt die Drittelverwendung gemäss LSVA-Gesetz. Das wird sich aber, wenn man es bei irgendeinem Bruchteil belässt, nicht vermeiden lassen. Ich glaube, dass man grundsätzlich davon ausgehen kann, bei allen Landesorganen und da zählt die Regierung auch dazu, dass sie sich bemühen, gesetzeskonform vorzugehen. Da habe ich also keine so schwerwiegenden Bedenken, dass ich dann, wenn etwas theoretisch schwierig abgrenzbar sein könnte, sofort davon ausgehe: Da wird mit Sicherheit versucht werden, zu schwindeln und zu umgehen.In einem anderen Punkt muss ich Ihnen Recht geben. Der Vorschlag der Finanzkommission schwächt natürlich ab, denn die Regierungsvorlage bedeutet eine Verpflichtung für das Land, an die auch der Landtag gebunden ist. Der Vorschlag der Finanzkommission bedeutet nur eine Verpflichtung für die Regierung, Vorschläge zu unterbreiten und sonst nichts. Der Landtag ist nach dem Vorschlag der Finanzkommission in keiner Weise verpflichtet, das dann auch wirklich für solche umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen zu verwenden. Er kann dann nach dem Wortlaut ihres Vorschlages auch sagen: Dieses Jahr wollen wir nicht, später vielleicht wieder einmal. Und darum kann ich dem Vorschlag der Finanzkommission auch nicht zustimmen.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte zu den letzten Ausführungen einfach die Gegenfrage stellen: Der Landtag ist dann ja verpflichtet, mindestens für diesen Betrag, der eruiert wird, auch wirklich Projekte zu sprechen. Er kann dann auch nicht mehr ausweichen. Er muss sie sprechen, ob sie ihm sinnvoll erscheinen oder nicht. Und da wird also die Budgetfreiheit, die Budgetfreiheit in der Entscheidung der Zuordnung der Mittel eben strapaziert. Und das ist ja einer der Hauptgründe, warum wir uns gegen solche gesetzlichen Mittelzuweisungen in dieser expliziten Form seitens der Finanzkommission wehren.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das sehe ich nicht so, Frau Abg. Hassler. Der Landtag ist dann nach der Regierungsvorlage nicht verpflichtet, die von der Regierung gemäss Abs. 3 vorgeschlagenen Massnahmen zu sprechen, aber er ist verpflichtet, einen Geldumfang im Sinne dieses Drittels des Nettoertrages für solche Massnahmen budgetmässig zur Verfügung zu stellen. Ob das dann die Massnahmen sind, die die Regierung vorschlägt oder ob der Landtag andere Massnahmen beschliesst, das ist seine Budgetfreiheit.
Abg. Rudolf Lampert:
Im Grunde genommen wollen wir hier dem Landtag gar keine Budgetfreiheit geben. Er kann zwar sagen, welche Projekte. Aber die Budgetfreiheit soll dem Landtag hier genommen werden, indem diese Einnahmen zielgerichtet verwendet werden sollen. Ich glaube, das ist schon, wenn man jetzt wirklich bei diesen Interpretationen bleiben will, die Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter vorhin gesagt haben: Das wurde dem Volk verkauft und somit soll es auch keine Mogelpackung werden.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Aber da liegt ja genau das Problem. Wenn Sie dies nicht mit einem Fonds machen, dann sind Sie gezwungen, diesen Drittel jährlich auszugeben, ob Sie sinnvolle Massnahmen haben oder nicht. Sie müssen einfach diesen Drittel ausgeben, Punkt, Schluss, Amen. So. Und jetzt haben Sie vielleicht ein Jahr, wo Sie irgendwelche Massnahmen haben, wenn das jetzt zu einem Ausbau des Schienennetzes oder was auch immer führt, dann wird in einem Jahr eine massive Anhäufung dieser Mittel notwendig sein, sinnvoller Weise, dann wird man praktische diese Mittel dort in einem Jahr massiv überschreiten.In einem anderen Jahr werden wir gar keine sinnvollen Massnahmen zur Verfügung haben und in diesem Gesetz drin steht, dass der Landtag verpflichtet ist, diesen Drittel auszugeben, ob das nun jetzt sinnvoll ist oder nicht, ob die Kapazitäten vorhanden sind oder nicht. Und das ist genau der springende Punkt. Nämlich die Regierung - und bei dieser Formulierung ist es ganz klar dargestellt - wird diese Mittel nicht vortragen können, weil eben ein Fonds nicht gebildet wird. Somit verfallen dann diese Mittel, wenn diese Massnahmen entweder nicht umgesetzt werden, aus welchen Gründen auch immer, oder weil man gar keine sinnvollen Massnahmen hat. Und es kann doch wohl nicht sein, dass der Gesetzgeber hier explizit sich in dem Sinn binden will, dass er exakt diesen Drittel mindestens jährlich ausgeben muss, ob nun sinnvolle Massnahmen in diesem Jahr vorhanden sind oder nicht. Das kann es wohl nicht sein. Und deshalb ist die Finanzkommission zum Schluss gekommen, dass eine vernünftige Anwendung dieses Art. 28 nur dann sinnvoll gegeben ist, wenn man einen Fonds bilden würde. Und dagegen spricht eben die gesetzliche Grundlage im Finanzbereich.
Abg. Marco Ospelt:
Die Mitglieder der Finanzkommission wollen offenbar nicht, dass Liechtenstein vorne bleibt. Denn unser Regierungschef ist ja bei seinem Weg nach vorne schon lange beim Zukunftsfonds angekommen. Also Fonds können offenbar nicht mehr so sehr negativ sein, wie sie das für die Finanzkommission immer waren.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Abg. Marco Ospelt: Sie wissen so gut wie ich, dass das Wort "Zukunftsfonds" in der politischen Diskussion verwendet wird, immer wohl wissend, dass es finanzhaushaltsrechtlich kein Fonds ist. Dass Sie ärgert, dass wir die Idee ein paar Monate vor Ihnen hatten mit den Zukunftsfonds, das verstehe ich, aber das soll nichts daran ändern, dass es finanzhaushaltsrechtlich eben kein Fonds ist, auch in der Diktion des Regierungschefs nicht. Wir mogeln auch nicht, Herr Abg. Marco Ospelt, wir mogeln nicht. Wir sind ehrlich und sagen den Leuten nach der Abstimmung das Gleiche wie vorher. Es wird auch nicht passieren, dass eine Regierung, gleich welcher Couleur, plötzlich nicht mehr weiss, was für sinnvolle Massnahmen man im Verkehrsbereich für die Menschen im Bereich Umwelt- und Gesundheitspolitik machen soll. Lesen Sie doch mal das Menue in Art. 28 Abs. 2. Wir haben nicht der Regierung völlig freie Hand gelassen, zu tun, was wir wollen. Der Gesetzgeber soll uns recht detailliert sagen, welche Gerichte wir hier auftischen sollen. Dieser Katalog der Massnahmen in Abs. 2 Bst. a bis immerhin h, gibt doch eine ganz klare Richtung vor und sagt, wo in den kommenden Jahren Geld sinnvoll investiert werden kann. Und da kann man nicht von einer Mogelpackung sprechen. Ich denke, wir sollten wirklich dabei bleiben, uns alle verpflichten, dieses Geld in diesem Bereich auszugeben. Das ist sicher auch vom politischen Willen unserer Stimmberechtigten mit abgedeckt. So darf man argumentieren. Ich denke schon, dass eine Relativierung dieser Verpflichtung nicht angezeigt wäre.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich teile die Auffassung des Abg. Karlheinz Ospelt nicht. Ich bin durchaus der Überzeugung, dass die Mittel zwingend ausgegeben werden können und müssen. Und gerade diese ausschliessliche Formulierung fordert eigentlich Regierung und Landtag auf, längerfristig über die Mittelverwendung nachzudenken und bestimmte Massnahmen auch längerfristig zu planen.
Abg. Marco Ospelt:
Ich ärgere mich gar nicht, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Ich freue mich darüber, dass die Regierung bei ihrem Weg nach vorne endlich beim Zukunftsfonds angekommen ist, den die Bürgerpartei schon lange fordert.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube auch, dass wir diese Mittel schon unterzubringen wissen, ansonsten Organisationen sicher geeignete Vorschläge bringen werden. Und irgendwann werden hier auch die fünfzig Vorschläge des Herrn Regierungsrates noch auf den Tisch kommen, die ja dann auch finanziert werden müssen. Ich meine nicht Ihre fünfzig Vorschläge, sondern die fünfzig verkehrspolitischen Massnahmen, die ja seit vier Jahren im Köcher sind, die werden sicher auch noch zum Vorschein kommen.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Der Abg. Lampert hat es soeben auf den Punkt gebracht. Irgendwie werden wir diese Mittel dann schon ausgeben. Genau darum geht es.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, aber nach dem Vorschlag der Finanzkommission ganz genau so. Da sehe ich überhaupt keinen Unterschied. Sie haben vorher kritisiert, Herr Abg. Karlheinz Ospelt, dass das Land dann gezwungen sei, jedes Jahr, ob es notwendig sei oder nicht, diesen Betrag auszugeben. Nach Ihren Vorschlag ganz genau so. Der Unterschied ist gleich Zero. Wird das Wort noch gewünscht?
Abg. Karlheinz Ospelt:
Aber es ist doch ein massgeblicher Unterschied, wenn Sie in diesem Gesetz schreiben, dass der Landtag verpflichtet ist, einen Drittel jährlich auszugeben. Das steht hier drin. So. Und wenn diese Massnahmen nun aus irgendwelchen Gründen in einem Jahr nicht umgesetzt werden können oder nicht vorhanden sind und dafür in anderen Jahren eben mehrfach bzw. ein Mehrfaches dieses Drittels in sinnvoller Weise umgesetzt werden sollte, dann kann man diese längerfristige Planung bzw. diese längerfristige Mittelverwendung, wie sie der Abg. Adolf Ritter vorhin erwähnt hat, nicht so berechnen. Man kann jetzt Mittel von einem Jahr, wo weniger Massnahmen notwendig und sinnvoll sind, nicht auf ein anderes Jahr übertragen, wo sie dann zwingend sein sollten. Und der Unterschied ist genau dort drin, dass eben der Landtag ebenfalls gebunden ist mit der Formulierung in Abs. 1. Das wäre in dem Sinne nur möglich oder sinnvoll mit einem Fonds, und das wollen wir nicht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann stimmen wir ab. Wir stimmen zuerst ab über den Antrag des Abg. Marco Ospelt. Er lautet, Abs. 1 dieses Art. 28 wie folgt zu formulieren: "Der dem Land zustehende Netto-Ertrag aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe wird für die Finanzierung oder Subventionierung von umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen im Verkehrsbereich sowie zum Ausgleich ungedeckter Kosten, die im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr stehen, verwendet". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir ab über den Antrag, den die Abg. Ingrid Hassler namens der Finanzkommission gestellt hat. Er lautet, Abs. 1 von Art. 8 möge heissen: "Die Regierung wird verpflichtet, dem Landtag im Rahmen des Budgets für einen Drittel des dem Land zustehenden Nettoertrages aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe Vorschläge für die Finanzierung oder Subventionierung von umwelt- und gesundheitspolitischen Massnahmen im Verkehrsbereich sowie zum Ausgleich ungedeckter Kosten, die im Zusammenhang mit dem Strassenschwerverkehr stehen, vorzulegen sowie" - ich verbinde das gleich damit, weil es zwingend dazu gehört - "sowie bei Abs. 3 den ersten Satz zu streichen". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Jetzt stimmen wir ab über den 1. Antrag des Abg. Adolf Ritter, nämlich in Abs. 2 den Bst. b neu zu formulieren: "Massnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität" - wenn ich mich richtig erinnere - "Massnahmen zur Verbesserung der Umweltqualität (zum Beispiel Lärm, Luft). Zu diesen Massnahmen gehören auch die Erfassung und regelmässige Veröffentlichung der aktuellen" - soll es jetzt hier heissen - nur "Umweltsituation" oder auch "Verkehrs- und Umweltsituation"?
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Verkehrs- und Umweltsituation.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Also "der aktuellen Verkehrs- und Umweltsituation". Das wäre b. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann in Verbindung damit Bst. g - ich bringe das jetzt zuerst, weil es hier dazugehört - Bst. g von Abs. 2 möge lauten: "Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere zum Schutz von Fussgängern und Radfahrern". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Und dann kommt noch der Antrag zu Bst. d. Der Bst. d möge lauten in Abs. 2: "Ausbau, Förderung und Verbesserung der Infrastruktur für den Schienenverkehr im Inland sowie im grenznahen Ausland, insbesondere zur Verbesserung der Schienentransportsysteme". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Regierungsvorlage mit den beschlossenen Abänderungen in Abs. 2 Bst. b und g. Wer Art. 28 in dieser Form zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Auch zum Art. 29 hat sich die Finanzkommission ihre Gedanken gemacht. Im Gegensatz zu Art. 28 erfolgt hier eine feste Zuweisung von Geldmitteln an eine Institution, nämlich zwei Drittel des dem Land zufallenden Nettoertrages aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe werden der Alters- und Hinterlassenenversicherungs-Anstalt zugewiesen. Mit dieser Formulierung handelt es sich um eine gesetzliche Mittelzuweisung, wie wir sie aus dem Finanzgesetz über die Beteiligung der Gemeinden an Steuereinnahmen bereits kennen. Trotzdem hat die Finanzkommission dazu verschiedene Überlegungen angestellt und möchte dem Landtag hier eine vereinfachte Lösung vorschlagen, die das politische Ziel, dass zwei Drittel der LSVA-Einnahmen der AHV zufliessen sollen, trotzdem erreicht. Zum Ersten soll in Abs. 1 die Verpflichtung, dass diese Zuweisungen - ich zitiere - "zur Deckung der Mehrkosten für die Finanzierung eines verbesserten Rentenvorzuges" einzusetzen sind, entfallen. Dies ist zwar der politische Hintergrund, würde aber nach Meinung der Finanzkommission die AHV dazu veranlassen müssen, für die künftigen Ausgaben bezüglich dem Rentenvorbezug ebenfalls eine gesonderte Rechnung zu führen, um dieser Zweckgebundenheit des Gesetzes nachzuleben. Dies war sicher nicht beabsichtigt. Wenn man schon eine Zweckbindung der AHV zugewiesenen Mittel im Gesetz festschreiben wollte, müsste die Zweckbindung heissen: "Ein Beitrag zur Lohnkostensenkung". Dann empfiehlt die Finanzkommission als weiteren Schritt, die in Abs. 1 festgeschriebene Mindestsumme von 4,2 Mio. Franken pro Jahr und das in Abs. 2 bis 4 beschriebene Prozedere der Verrechnung von Vorschüssen einerseits und Überschüssen andererseits im Sinne einer vereinfachten langfristigen Lösung fallen zu lassen. Das bedeutet zwar für die ersten drei bis vier Jahre, dass der AHV möglicherweise, je nachdem, wie die Kosten in den ersten Jahren für einen verbesserten Rentenvorbezug anfallen, in diesem Bereich ein leichtes Defizit entsteht, da die LSVA-Einnahmen vermutlich geringer sein werden. Hingegen über den langfristigen Zeitraum sollte sich diese Lösung für den AHV-Fonds durch ungebundene Überschüsse positiv, zum Teil vielleicht sogar sehr positiv, auswirken. Sollte die Regierung auf Empfehlung der AHV in den ersten Jahren die Mehrkosten des Rentenvorbezuges der AHV bevorschussen, um sie mit späteren Überschüssen zu verrechnen, so scheint es gemäss FKO der Regierung unbenommen, dass die Regierung eine solche Vereinbarung mit der AHV direkt treffen könnte, ohne dass sie im Gesetz, wie vorgeschlagen, umschrieben sein muss. Der Antrag der Finanzkommission würde unter Berücksichtigung dieser zwei Argumente bedeuten, dass Art. 29 unter dem Titel "Beitrag zur Lohnkostensenkung" lediglich lauten würde: "Zwei Drittel des dem Land zufallenden Nettoertrages aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe werden der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen".
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Die Vorsitzende der Finanzkommission schlägt unter anderem vor, die Bevorschussung des Rentenvorbezuges fallen zu lassen. Das wäre sicher eine Vereinfachung der Vorlage, dem stimmen wir zu, dass das so wäre. Wir sind jedoch der Meinung, dass wir auch hier bei der Regierungsvorlage bleiben sollten. Das würde nämlich dazu führen, dass zumindest theoretisch eine Finanzierung des Rentenvorbezuges via AHV-Fonds während einiger Jahre erfolgen würde. Und auch wenn das nur ein theoretisches Modell ist, weil man davon ausgehen kann, dass in den ersten Jahren der Vorbezug noch nicht so sehr viel kosten wird, würde ich auch das als ein falsches Signal finden. Ich bin der Meinung, es soll dabei bleiben. Der Rentenvorbezug wird nicht, auch nicht theoretisch, via AHV-Fonds zwischenfinanziert, sondern wird durch staatliche Mittel einerseits bzw. aus der LSVA zufliessende Mittel und damit indirekt Arbeitgeber/Arbeitnehmer finanziert. Ich möchte deshalb beliebt machen, dass der Landtag bei der Regierungsvorlage bleibt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Abg. Ingrid Hassler:
Zu dieser Rechnung beziehe ich mich auf Seite 10 des Berichtes an den Landtag zur 1. Lesung. So nach einer Grobrechnung muss man davon ausgehen, dass während vier Jahren nur 3,2 anstatt 4,2 Mio. Franken der AHV zufliessen würden. Das ist dieses Manko, das wir auch erkennen. Nachher sollten aber diese zwei Drittel doch einen Betrag von etwa 6,2 Mio. Franken jährlich ausmachen und nicht 4,2 Mio. Franken. Also wir denken, dass diese LSVA über das Jahr 2007 hinaus auch noch Erträge bringt, und deswegen dieses Manko, das wir kennen für die ersten vier Jahre von 4 Mal einer Million Franken, eigentlich relativ schnell durch markantere Überschüsse über einen längeren Zeitraum zugunsten des Fonds ausgeglichen ist. Das war die Rechnung hinter diesem Risiko, das wir da in Kauf nehmen, wenn man jetzt davon spricht, den AHV-Fonds möglicherweise mit einer Million jährlich vorübergehend zu belasten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wir stimmen ab über den Antrag der Abg. Ingrid Hassler, den sie namens der Finanzkommission gestellt hat, Art. 29 wie folgt zu formulieren, gesamthaft, in einem Absatz: "Zwei Drittel des dem Land zufallenden Nettoertrages aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe werden der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Ich erlaube mir die Bemerkung, dass sich nur zwei Mitglieder der Finanzkommission im Saal befinden. Wir stimmen ab über Art. 29 im Sinne der Regierungsvorlage. Wer Art. 29 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Brunhart:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Hier geht es nochmals um die Datensicherheit. Der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat ausgeführt, dass es eine Datenschutzrichtlinie gibt. Ich kenne diese nicht, zumindest kenne ich keine gültige Datenschutzrichtlinie. Ich nehme an, es ist ein leichtes Versehen hier, diese Richtlinie zuzustellen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich habe nicht ausgeführt, dass es eine Richtlinie gibt. Ich weiss, dass wir in diesem Bereich Probleme haben mit Schaffung des Datenschutzgesetzes, aber wir werden Sie gerne auf dem Laufenden halten, wie der Stand des Datenschutzes in der Landesverwaltung ist.
Abg. Alois Beck:
Ist es nicht so, dass für die Landesverwaltung solche Datenschutzrichtlinien bestehen, so quasi interne, nach meinem Kenntnisstand, zumindest war das früher der Fall, aber natürlich nicht im Aussenverkehr. Da muss eine gesetzliche Basis geschaffen werden.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
So ist es mir auch in Erinnerung, Herr Abg. Alois Beck, aber ich werde mich beim Ressort Justiz vergewissern, wie genau der Stand ist und werde dann bei Gelegenheit darüber informieren.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 33 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 35 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 37 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich beantrage, in Abs. 1 und 2 das "kann" zu streichen, dass es einfach heisst: "Die Motorfahrzeugkontrolle führt Kontrollen in Betrieben durch" und bei Abs. 2: "Die Landespolizei führt Kontrollen auf der Strasse durch".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, gemäss Antrag des Abg. Adolf Ritter, die Abs. 1 und 2 obligatorisch zu formulieren, das heisst mit dem Wortlaut: "Die Motorfahrzeugkontrolle führt Kontrollen in Betrieben durch, namentlich bei" usw. und in Abs. 2: "Die Landespolizei führt Kontrollen auf den Strassen durch" - im 1. Satz - möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Wir stimmen ab über Art. 37. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 40 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident. Wir haben eine neue Fassung des Art. 43 verteilen lassen, der um einen Abs. 4 ergänzt worden ist. Es geht darum, eine subsidiäre allgemeine Strafbestimmung einzuführen, wie sie auch im schweizerischen Recht enthalten ist, damit wir das gleiche Niveau der Bestrafung in Liechtenstein haben wie in der Schweiz. Ich glaube nicht, dass der Schriftführer Abs. 4 auch vorgelesen hat.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, das war auch - ehrlich gesagt - etwas knapp, wenn eine halbe Minute vor der Lesung eines Artikels irgendein Zettel verteilt wird, auf dem weder steht, dass er von der Regierung kommt, noch sonst was. Aber die Vorlage gilt damit in Art. 43 von der Regierung entsprechend abgeändert, sodass die Überschrift jetzt heisst: "Widerhandlungen". Die Abs. 1 bis 3 bleiben unverändert und es wird ein Abs. 4 angefügt mit dem Wortlaut: "Wer in anderer Weise den Bestimmungen dieses Gesetzes oder den dazu erlassenen Verordnungen zuwiderhandelt, wird von der Motorfahrzeugkontrolle mit einer Busse bis zu 5'000 Franken bestraft". Damit gilt die Vorlage in dieser Weise als geändert. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit Art. 43 in dieser geänderten Form der Regierungsvorlage einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 44 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 46 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung dieses Gesetzes abgeschlossen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist offenbar nicht der Fall. Dann stimmen wir ab.Wer mit der Erlassung dieses Gesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur 2. Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des AHV-Gesetzes. Auch hier eine zweite Lesung.Art. 38 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 43 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 48 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Beim In-Kraft-Treten lesen wir jetzt den neu verteilten Vorschlag. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident. Eine kurze Erläuterung dieses neuen Vorschlages. Seitens der AHV ist gewünscht worden, ein eindeutiges In-Kraft-Tretens-Datum zu nennen, das soll ein Jahresanfang sein. Wir schlagen deshalb vor, das In-Kraft-Tretens-Datum 1. Januar 2001 zu nennen. Gedanklich muss dieses Gesetz nach dem im September verabschiedeten Gesetz in Kraft treten, das ebenfalls am 1. Januar 2001 in Kraft tritt, deshalb die etwas seltsam anmutende Formulierung. Inhaltlich ändert sich insofern nichts, als der Bundesrat an der Einführung der LSVA auf 1. Januar 2001 festhalten will. Aber es ist, denke ich, gerade für die Arbeitgeber, die ihre Computer-Programme umstellen wollen, wichtig, ein klares, eindeutiges Datum im Gesetz zu finden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort gewünscht zu II. In-Kraft-Treten? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann stimmen wir ab. Wer mit II. in der heute geänderten Regierungsvorlage einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir auch die 2. Lesung dieses Gesetzes beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit dieser Abänderung des AHV-Gesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung beantragt noch, für das Jahr 2001 eine 100%-Stelle zu genehmigen und zur Kenntnis zu nehmen, dass diese bei der Motorfahrzeugkontrolle eingerichtet wird. Wird dazu das Wort gewünscht? Ich möchte die Regierung fragen, was die etwas ungewöhnliche Formulierung für das Jahr 2001 bedeutet? Ist das so zu verstehen, dass diese Stelle nur für das Jahr 2001 eingerichtet wird?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Nein, diese verunglückte Formulierung soll ausdrücken, dass wir diese Stelle erst im Jahr 2001 schaffen wollen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist so weit klar. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer diesem Antrag der Regierung, für die Zeit ab dem 1. 1. 2001 eine 100%-Stelle zu genehmigen und zur Kenntnis zu nehmen, dass diese bei der Motorfahrzeugkontrolle eingerichtet wird, zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir das Kapitel LSVA - zumindest für heute - beendigt.-ooOoo-