Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (EWR-Verbraucherbehördenkooperations-Durchführungsgesetz; EWR-VBKDG) sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Nr. 23/2024); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden, EWR-Verbraucherbehördenkooperations-Durchführungsgesetz, sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt der Regierung trägt die Nr. 23/2024. Er steht zur Diskussion. Nachdem es offenbar keine Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten befinden. Ich möchte der guten Ordnung halber nochmals nachfragen, ob es eine Eintretensdebatte gibt. Das scheint nicht der Fall zu sein, somit stimmen wir über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir können die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vornehmen.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. Befugnisse der zuständigen Behörde wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. Befugnisse der zuständigen Behörde steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. Koordination der Durchsetzung und der Verwaltungszusammenarbeit wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. Koordination der Durchsetzung und der Verwaltungszusammenarbeit steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
IV. Übertragung von Befugnissen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. Übertragung von Befugnissen steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
V. Schlussbestimmungen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
V. Schlussbestimmungen steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
1. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Volkswirtschaft wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
1. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Volkswirtschaft steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
2. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Hochbau und Raumplanung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
2. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Hochbau und Raumplanung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
3. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kommunikation wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
3. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kommunikation steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
4. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Volkswirtschaft und der Finanzmarktaufsicht wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
4. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Volkswirtschaft und der Finanzmarktaufsicht steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
5. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Volkswirtschaft und des Amtes für Kommunikation wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
5. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Volkswirtschaft und des Amtes für Kommunikation steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
6. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gesundheit wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
6. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gesundheit steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
7. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich der Finanzmarktaufsicht wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
7. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich der Finanzmarktaufsicht steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
8. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Volkswirtschaft und des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
8. Rechtsakte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Volkswirtschaft und des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FINANZMARKTAUFSICHTSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Art. 5 Abs. 1 Bst. dquater wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. dquater steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 20 erledigt.
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