ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT VON WAREN (NR. 101/1996), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen jetzt zu Punkt 28 unserer Tagesordnung: Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren, Bericht Nr. 101/1996 der Regierung, 2. Lesung.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident. Der Landtagssekretär hat eine überarbeitete Version des Art. 1 verteilt. Dies in Entsprechung eines Wunsches von Ihrer Seite, dass Art. 1 so ausgeführt wird, dass auch die nicht geänderten lit. a und b umfasst werden der besseren Übersichtlichkeit halber. Ich schlage jetzt halt vor, dass der inhaltlich gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage nicht geänderte, aber übersichtlichere, jetzt verteilte Art. 1 gelesen wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke schön. Ich bitte mit der 2. Lesung zu beginnen, wobei bei Art. 1 das verteilte Blatt gelesen wird.Art. 1 Zweck wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist,
möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 1 a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. la steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 2 Bst. i und k wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 Bst. i und k steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 4b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4b steht zur Diskussion. Beim Wort Gefährdung ist noch der Buchstabe d einzusetzen. Die Diskussion wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 4c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4c steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 4d wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4d steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 5 Abs. 1, 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 Abs. 1, 2 und 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 5a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Die Überschrift vor Art. 6 sowie Art. 6 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 6 sowie Art. 6 Abs. 3 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 7 Abs. 1 Bst. k, l, m, n und o wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 Abs. 1 Bst. k, 1, m, n und o steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 7a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 7b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 8 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident. Zunächst möchte ich daran erinnern, dass es in Abs. 2 richtigerweise heissen muss: Richtlinie 92/59 statt 58. Dann habe ich bei der 1. Lesung in Aussicht gestellt, ein illustratives Beispiel zu zeigen, was unter den in Abs. 2 erwähnten Sofortmassnahmen aufgrund von Staatsverträgen zu verstehen ist. Ich habe ein Beispiel hier, das ist ein sogenannter Consumer-Alert, das ist so ein Fax den unsere Technische Prüf-, Mess- und Normenstelle in sehr unregelmässigen Abständen und in sehr unregelmässiger Häufigkeit bekommt. Das sind Meldungen von anderen EWR-Staaten, dass ein Produkt entdeckt wurde, das den Sicherheitsanforderungen nicht genügt. Das wird jeweils über die ESA mitgeteilt.Umgekehrt, sollten wir eines Tages ein Produkt entdecken, ein EWR-Produkt, das den Sicherheitsanforderungen unseres Erachtens nicht genügt, können wir das unverzüglich, ohne Vorwarnung, aus dem Verkehr ziehen, wenn die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind, müssen das natürlich melden. Der Grund ist der, dass hier protektionistische Motive natürlich nicht zulässig wären.Es muss immer um den Konsumentenschutz gehen. Das muss transparent dargestellt werden. In diesem Beispiel geht es um einen Tauchsieder, ich sage nicht, aus welchem EU-Staat er kommt, aber ein offenbar gefährliches Ding, das Elektroschocks verpasst, anstatt zu heizen. Und das ist, denke ich, das versprochene illustrative Beispiel. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Die Diskussion ist weiter offen. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 8 Abs. 2 und 3 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit der Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Damit haben wir auch dieses Gesetz verabschiedet.-ooOoo-