TEILREVISION DES POLIZEIGESETZES (NR. 71/2000 UND NR. 103/2000), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zum zweiten Tag unserer Oktober-Landtagssitzung. Ich möchte Ihnen zusätzlich zu den gestern mitgeteilten Entschuldigungen noch mitteilen, dass sich der Abg. Karlheinz Ospelt für den heutigen Tag berufsbedingt entschuldigen musste. Er wird durch den stellvertretenden Abgeordneten Walter Vogt vertreten. Wir kommen zu Punkt 11 unserer Tagesordnung: Teilrevision des Polizeigesetzes. Wir haben dazu eine Stellungnahme bekommen, Nr. 103/2000. Vom Gesetzestext her ist aber nach wie vor massgeblich, was wir bei der 1. Lesung gelesen haben, nämlich die geänderte Fassung der Regierungsvorlage vom 12.9.2000. Wir kommen zur 2. Lesung.Art. 11 Abs. 2 Bst. c und d wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 Abs. 2 Bst. c und d steht zur Diskussion.
Abg. Marco Ospelt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Ich spreche mich ganz entschieden gegen die Anstellung von ausländischen Polizisten im liechtensteinischen Polizeikorps aus. Die Argumente der Regierung, die da bei der Anstellung von Polizisten auf das Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft zu verzichten will, und sei es nur begrenzt auf die Einheit für Wirtschaft und organisierte Kriminalität EWOK, haben mich nicht überzeugt. Dies umso mehr, als die Regierung darauf verzichtet, die Dienstverträge dieser aus dem Ausland rekrutierten Beamten zeitlich zu befristen. Es handelt sich bei den Aufgaben der Polizei um einen sehr sensiblen Bereich, nehmen doch Polizeibeamte hoheitliche Rechte wahr im Rahmen des Gewaltmonopols des Staates. So tragen sie zum Beispiel Waffen und sind berechtigt, Verhaftungen und Beschlagnahmen vorzunehmen. Kommt hinzu, dass EWOK-Beamte mit den bestehenden Strukturen in Rechtspflege, Verwaltung und Gesellschaft vertraut sein müssen. Es genügt ausdrücklich nicht, wenn sie lediglich in die Strukturen der Landespolizei integriert sind. Die Regierung selbst äussert in ihrem Bericht Bedenken, die EWOK-Beamten könnten nicht schnell genug mit den bestehenden Strukturen vertraut gemacht werden.Es gibt also eine ganze Reihe von Gründen, die dagegen sprechen, für die Einstellung von Polizeibeamten auf das Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft zu verzichten, und sei es auch nur für befristete Dienstverträge. Letztlich ist die Entscheidung gegen die Anstellung von ausländischen Polizisten nicht allein sachlich zu begründen. Ich habe einfach ein ungutes Gefühl dabei, das mich davor warnt, diesem Antrag der Regierung zu folgen. Warum kommen wir im Landtag überhaupt in die Lage, diese sehr emotionale Frage entscheiden zu müssen? Doch deshalb, weil die Regierung - wie sie selber schreibt - bis zum vergangenen Jahr keine Überlegungen dazu angestellt hat, echte Ermittlungskräfte mit dem entsprechenden Fachwissen bei der Landespolizei zur Unterstützung der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts einzurichten.Die Regierung hat dies versäumt, obwohl sie seit Jahren um die Mängel im Bereich der Wirtschaftspolizei weiss. Sie hat es versäumt, obwohl sie seit Jahren um die Forderungen weiss, die vom Ausland her ins Haus gestanden sind. Sie hätte auch seit Jahren die Probleme erkennen müssen, die aufgrund der ungenügenden Ermittlungstätigkeit der Polizei im Bereich der Wirtschaftskriminalität auf unser Land zukommen mussten. Die Regierung hat es schlicht versäumt, ihren Verpflichtungen nachzukommen und vorausschauend die nötigen materiellen und personellen Mittel für eine ordentliche Strafrechtspflege bereitzustellen. Die Regierung hat die dringend notwendigen Entscheidungen vor sich hergeschoben. Sie hat überhaupt erst im letzten Jahr begonnen, auf den zunehmenden Druck von aussen zu reagieren. Jetzt muss sie an allen Ecken und Enden und unter panischem Druck als Feuerwehr auftreten. Sie hat keine Zeit mehr, ordentliche Vorkehren zu treffen. Die Regierung glaubt, dem Druck nicht mehr standhalten zu können. Selbst wenn im Frühjahr nächsten Jahres, also in wenigen Monaten, liechtensteinische Personen an der Hochschule für Wirtschaft in Luzern ein Nachdiplomstudium zur Wirtschaftskriminalität aufnehmen würden, glaubt sie, zu spät zu kommen. Ich weigere mich, der Regierung und der Mehrheit im Landtag diesen Druck abzunehmen. Sie trägt für die Versäumnisse der letzten Jahre die Verantwortung. Wenn sie jetzt glaubt, zur Lösung der Probleme auf das Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft bei Polizeibeamten verzichten zu müssen, dann soll sie dafür auch die Verantwortung übernehmen. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.Lassen Sie mich noch ein paar Worte sagen zum Stellenüberhang, der eigentlich nicht Thema der Vorlage ist, der aber erwähnt wird im begleitenden Bericht der Regierung. Wir hatten ja im letzten Landtag zur Kenntnis genommen, dass die Regierung im Polizeikorps 5 Überhangstellen vorsehen und besetzen wird. Ich hatte damals gesagt, diese 5 Zusatzstellen, Überhangstellen, kann der Landtag nicht nur zur Kenntnis nehmen, ich finde das nicht in Ordnung. Und meine bisherigen Abklärungen in rechtlicher Hinsicht haben diese Ansicht auch bestätigt. Aus dem Bericht der Regierung ersehe ich, dass sie selbst nicht mehr überzeugt ist davon, ihre Ansicht sei rechtlich zulässig. Ich möchte dazu noch erwähnen, dass diese Überhangstellen auch nicht durch befristete Anstellungen gelöst werden können. Es geht ja hier um die Anstellung von Polizeiaspiranten. Diese werden in der Regel angestellt mit dem Vorbehalt, dass sie die Polizeischule erfolgreich abschliessen. Nachher aber einen Polizeiaspiranten, der die Schule erfolgreich abgeschlossen hat, befristet bei der Polizei anzustellen, das halte ich für einen nicht gangbaren Weg. Ich glaube also, wenn die Regierung 5 Stellen mehr bei der Polizei besetzen will, dann muss sie diese Stellen ordentlich beim Landtag beantragen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das war offensichtlich kein Votum zu Art. 11, sondern eher zur Übergangsbestimmung. Wird zu Art. 11 das Wort noch gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich werde mich bei der Übergangsbestimmung zu den Äusserungen des Abgeordneten äussern.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 11 Abs. 2 Bst. c und d einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 12 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe Ihnen zu dieser Übergangsbestimmung einen Abänderungsantrag verteilen lassen. Ich möchte beantragen, diese von der Regierung vorgeschlagene Möglichkeit, für den Aufbau einer Spezialeinheit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität befristet auch nicht liechtensteinische Staatsbürger anzustellen, klar zu begrenzen, wobei ich es vorziehe, das datumsmässig zu begrenzen, dass es dann auch keine Interpretationsunterschiede geben kann. Wenn es nämlich heissen würde: "Dienstverträge für die Dauer von 3, 4 oder 5 Jahren", dann würde das meiner Meinung nach bedeuten, dass man unabsehbar in die Zukunft befristete Dienstverträge dieser Art mit Ausländern abschliessen könnte. Das möchte ich nicht befürworten.
Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich bei der liechtensteinischen Polizei ausschliesslich Inländer angestellt werden sollen, vor allem für Anstellungen auf Dauer, und dass auch die - wie wir aus den Ausführungen der Regierung wissen - derzeit vorübergehend im Sinne einer Übergangslösung kurzfristig nötige Anstellung ausländischer Spezialisten eben wirklich nur für die nächsten Jahre als Übergangslösung zum Aufbau einer solchen Spezialeinheit möglich sein soll. Deshalb mein Vorschlag, diese Möglichkeit nur für die Zeit der nächsten 5 Jahre - sprich bis zum 31. Dezember 2005 - von Gesetzes wegen einzuräumen, also dass sämtliche derartige Dienstverträge mit Ausländern bis zum bzw. per 31. Dezember 2005 wieder aufgelöst werden müssen. Als Abänderungsantrag möchte ich Ihnen das unterbreiten. Die Diskussion ist weiter offen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Das Erfordernis der Staatsbürgerschaft für den Polizeidienst ist ein wichtiges, sachgerechtes und notwendiges Erfordernis. An diesem Erfordernis wollen wir auch nicht in grundsätzlicher Hinsicht rütteln. Wir brauchen aber zum Aufbau einer Spezialeinheit die Hilfe und Unterstützung ausländischer Spezialisten. Und in dieser Situation hat die Regierung vorgeschlagen, für diese Aufbauphase und nur für diese Aufbauphase und nur für den Bereich Wirtschaftskriminalität eine Ausnahme vom Prinzip zu machen. Der Abg. Marco Ospelt hat gesagt, die Regierung habe keine zeitliche Beschränkung vorgeschlagen. Das stimmt natürlich nicht, wir haben eine zeitliche Beschränkung vorgeschlagen, wir haben sie nicht in Jahren ausgedrückt. Aber wir haben gesagt: Für die Aufbauphase. Wir haben in der Stellungnahme gesagt, dass 3 Jahre zu wenig sein werden und haben deshalb den Vorschlag der 1. Lesung nicht abgeändert, weil wir nicht in eine Situation kommen wollen, wo wir entweder gar keine Leute finden für nur 3 Jahre, oder dass wir in 3 Jahren sagen müssen: Es war zu knapp, wir brauchen die noch 1 bis 2 Jahre. Der Landtagspräsident hat nun einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der diese Möglichkeit der ausnahmsweisen Anstellung von Ausländern bei der Wirtschaftspolizei auf 5 Jahre ausdehnt - 31. Dezember 2005. Ich denke, das sollte ein möglicher Kompromiss sein. Es ist nicht ganz das, was die Regierung vor Augen hatte. Wir haben uns Fälle vorgestellt, die passieren könnten. Es könnte sich ja jemand bewerben, der - sagen wir - Mitte 50 ist, 54 Jahre alt ist. Es wäre nicht schlecht, man könnte dem einen Vertrag bis vielleicht zum Frühpensionierungsalter anbieten. Das wäre dann halt ein 6-jähriger Vertrag. Aber ich sehe auch, wie heikel es bei der Polizei ist, Ausländern den Zugang zu eröffnen. Und in dieser Situation scheint es mir wichtig, dass der Landtag überhaupt die Möglichkeit schafft, Ausländer ausnahmsweise im genannten Bereich einzusetzen. Die Regierung wird mit der vorgeschlagenen Variante des Landtagspräsidenten leben können, wenn der Landtag auf diese Variante einschwenkt. Auch uns ist wichtig, dass nicht landauf landab herumerzählt wird, die Regierung wolle Ausländer in den Polizeidienst einstellen. Das wollen wir nicht, wir wollen das Prinzip der Staatsangehörigkeit aufrechterhalten. Wer zur Polizei geht, muss Liechtensteiner sein. Das gilt insbesondere für die Polizisten, wie sie von der Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden. Und das sind ja in der Regel nicht gerade die Spezialisten der Wirtschaftspolizei, das möchte ich auch einmal sagen, aber für diese Spezialeinheit brauchen wir am Anfang, die ersten paar Jahre, die Hilfe ausländischer Spezialkräfte, die es in Liechtenstein schlicht nicht in genügender Anzahl gibt. Dass man ein ungutes Gefühl dabei haben kann, das mag sein. Ich gehe davon aus, dass wir rationale Politik machen und nicht eine Politik der Gefühle. Und dass man einsieht, dass man in dieser Situation diese Sondermassnahme im Sinne einer Übergangsbestimmung im Gesetz verantworten kann. Wir brauchen eine Strukturverstärkung beim Gericht, wir brauchen eine strukturelle Stärkung bei der Staatsanwaltschaft, und wir brauchen Sie auch bei der Landespolizei. Die Hintergründe sind Ihnen bekannt. Die internationale Entwicklung hat diese Strukturverstärkungen notwendig gemacht und hier kann man es sich einfach so leicht machen und sagen: Ja, die Regierung hätte das einfach früher machen sollen. Und wenn wir jetzt ein Problem haben, interessiert es uns nicht, das hätte die Regierung regeln sollen. Ich glaube schon, der Landtag ist auch berufen, hier seinen Teil beizutragen, damit wir diese schwierigen Aufgaben gut lösen können im Interesse des Landes Liechtenstein und auch seiner Wirtschaft.
Abg. Paul Vogt:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich möchte zunächst auch festhalten, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf gegeben ist und dass es mir vom sachlichen Gesichtspunkt aus betrachtet notwendig scheint, dass man für eine Übergangsfrist hier auch Ausländer anstellen kann.Der Abg. Marco Ospelt hat gesagt, er habe ein ungutes Gefühl. Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn man hier emotional argumentiert. Ich weiss, dass dieses Argument bei der Bevölkerung sehr gut ankommt, weil bei der Polizei nur Liechtensteiner angestellt werden dürfen. Ich denke aber, dass man hier einfach auch die sachliche Seite stark gewichten muss. Und sachlich betrachtet muss man einfach feststellen, dass es heute notwendig ist, dass man Ausländer anstellt. Ich möchte darauf hinweisen, dass sowohl bei der Staatsanwaltschaft wie bei den Richtern Ausländer angestellt werden und diese Ausländer haben Einsicht in genau dieselben Unterlagen wie die Landespolizei. Ich sehe nicht, wie man hier argumentieren kann, bei der Staatsanwaltschaft ist es unbedenklich, dass man Ausländer anstellt und bei der Landespolizei sei das unmöglich, weil die dann vertrauliche Akten sehen würden und dass hier die Gefahr besteht, dass dann Know-how ins Ausland abfliesst. Also, ich denke, wir sollten hier rational argumentieren. Das zu meiner grundsätzlichen Einschätzung.Ich möchte mich zum Antrag des Landtagspräsidenten äussern. Mir scheint der Antrag inhaltlich nicht klar zu sein, jedenfalls habe ich ihn anders verstanden, als das der Regierungschef-Stellvertreter gemacht hat. In meinen Augen bedeutet der Antrag des Landtagspräsidenten, dass bis zum 31. Dezember 2005 solche Verträge abgeschlossen werden können, die befristet werden müssen, das heisst, dass eben auch über das Jahr 2005 hinaus ausländische Polizisten angestellt werden können. Das schliesse ich aufgrund des Wortlautes. Ich hätte zumindest gerne eine Klärung der Frage, ob das so gemeint ist, dass diese Verträge bis zum 31. Dezember 2005 befristet sein müssen oder ob bis zum 31. Dezember 2005 solche Verträge abgeschlossen werden können.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist ganz klar so gemeint, Herr Abg. Paul Vogt, ich habe das vorher auch schon gesagt, dass solche Dienstverträge spätestens am 31. Dezember 2005 "beendet" sein müssen. Abgeschlossen werden können sie nach In-Kraft-Treten des Gesetzes oder sonst irgendwann in dieser Zeitspanne, aber die Laufzeit solcher Verträge muss am 31. Dezember 2005 spätestens zu Ende sein. Das ist der Sinn dieses Antrages.
Abg. Rudolf Lampert:
Im Gegensatz zum Herrn Regierungschef-Stellvertreter und zum Abg. Paul Vogt hoffe ich doch, dass wir eine Politik der Gefühle machen, die aber deshalb nicht der Sachlichkeit entbehren muss. Aber ich hoffe doch, dass hier im Landtag auch Gefühle mitspielen bei unseren Entscheidungen. Wenn Herr Regierungschef-Stellvertreter sagt, die Regierung hat immer schon befristete Anstellungsverträge vorgesehen, sie hat das ja auch in ihrer Regierungsvorlage ausgedrückt. Die erste Regierungsvorlage - Nr. 71/2000 - hat ganz etwas anderes vorgesehen und nur auf Druck der Öffentlichkeit wurde dann das abgeändert. Also, man braucht hier nicht so unschuldig zu tun, denn Sie wollten von Anfang an in Ihrer ersten Vorlage keine befristeten Verträge abschliessen.Dann zum Einwand des Abg. Paul Vogt: Ich habe das ebenfalls so verstanden, dass Dienstverträge, dass nur bei den Anstellungsvoraussetzungen bis zum 31. Dezember 2005 diese Einschränkung gemacht wird. Das heisst, bis dahin dürfen bei Anstellungen diese Voraussetzungen wegfallen. Mir scheint doch, dass das etwas präzisiert werden muss. Also ich habe es genau so verstanden wie der Abg. Paul Vogt. Erst durch Ihre Erläuterungen ist es dann klar geworden, Herr Präsident, dass die Verträge nicht länger dauern sollen. Aber auf die Anstellungsvoraussetzungen muss verzichtet werden, nicht etwa auf die Vertragsdauer. Deshalb würde ich doch das vorziehen, dass Sie das irgendwie präzisieren. Sie haben das zwar jetzt ausgeführt, dass das aber auch im Gesetz Eingang findet.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Solche und ähnliche Bedenken, wie sie der Abg. Marco Ospelt geäussert hat, habe ich früher auch bei der Anstellung von Lehrpersonen gehört. Da war auch die Rede von notwendiger heimischer Verwurzelung, quasi so von totaler staatlicher Kongruenz. Dabei wissen wir alle, dass solche Ansichten, Gewichtungen und Anforderungen zwischenzeitlich geradezu überrollt worden sind. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass Liechtenstein nicht die notwendigen personellen Ressourcen hat, dass durch die Hereinnahme von ausländischen Personen eine eigentliche Befruchtung stattgefunden hat, dass zusätzlich Ressourcen entstanden und Verbindungen entstanden sind, und dass kleinräumliches Denken erweitert wurde. Ich bin grundsätzlich für eine Öffnung der Landespolizei für ausländische Polizistinnen und Polizisten, könnte also auch mit einer Nichtbefristung durchaus leben. Ich begreife aber, dass das im Moment ein sensibles Thema ist.
Abg. Peter Sprenger:
Sehr geehrter Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Dass bei der Bestellung irgendwelcher Stellen in unserem Lande ein permanentes und akutes Ressourcenproblem besteht, ist sattsam bekannt. Der Abg. Adolf Ritter hat es soeben auch artikuliert. Ich sehe irgendwo einfach nicht ein, dass gerade bei einem Teil der Verwaltung - zuzugeben ist, dass das ein sehr sensibler Teil der Verwaltung ist - Ausländer nicht befristet angestellt werden können. Das ist insbesondere auch deshalb nicht einzusehen, weil bei allen bisherigen Votanten - wenn ich recht zugehört habe - der dringende Bedarf dieser Anstellung der ausländischen Polizisten unbestritten war. Ich erinnere einfach daran, dass bei den Gerichten und bei der Verwaltung, zum Beispiel beim Hochbauamt, seit Jahrzehnten Ausländer sehr erfolgreich tätig sind. Ich finde den Vorschlag des Herrn Landtagspräsidenten eine absolut vernünftige Lösung und werde diesem zustimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit es auch in der Öffentlichkeit keine Interpretationsprobleme mit meinem Abänderungsantrag, wenn der vom Landtag zum Beschluss erhoben werden sollte, geben kann, ergänze ich ihn durch einen zweiten Satz. Der zweite Satz lautet: "Solche Dienstverträge treten spätestens am 31. Dezember 2005 ausser Kraft". Damit kann niemand mehr glauben, es könne auch länger gehen. Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Die Frage ist höchstens, ob es dann das Datum im ersten Satz noch braucht oder ob dieser zweite Satz nicht kombiniert mit der ursprünglichen Regierungsvorlage auch ausreichen würde. Das ist mehr ein legistisches Problem, damit wir nicht zweimal das Datum drin haben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das stört mich nicht. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wir stimmen zuerst über den Abänderungsantrag ab, der dann auch, falls er angenommen wird, den ursprünglichen Vorschlag ersetzt. Der Abänderungsantrag lautet: III. Übergangsbestimmung: "Für den Aufbau einer Spezialeinheit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität kann im Rahmen zu befristender Dienstverträge bis zum 31. Dezember 2005 auf die Anstellungsvoraussetzung der Staatsbürgerschaft gemäss Art. 11 Abs. 1 verzichtet werden. Solche Dienstverträge treten spätestens am 31. Dezember 2005 ausser Kraft". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die Übergangsbestimmung festgelegt und wir können weiterlesen.IV. In-Kraft-Treten wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
IV. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung abgeschlossen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann stimmen wir ab. Wer mit dieser Abänderung des Polizeigesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir überraschend zügig Punkt 11 unserer Tagesordnung behandelt.-ooOoo-