Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative zur Aufhebung des Gesetzes über den «Liechtensteinischen Rundfunk» (Nr. 47/2024)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 3: Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative zur Aufhebung des Gesetzes über den «Liechtensteinischen Rundfunk», Privatisierung Radio L.Der Bericht der Regierung trägt die Nr. 47/2024. Der Landtag hat gemäss Art. 70 des Volksrechtegesetzes eine Vorprüfung einer Volksinitiative vorzunehmen. Die Aufgabe des Landtages in der heutigen Sitzung ist ausschliesslich diejenige, festzustellen, ob das Initiativbegehren mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Es gibt keine inhaltliche Diskussion. Die inhaltliche Diskussion erfolgt dann, wenn die Unterschriften gesammelt sind und die Initiative vorliegt. Ich bitte Sie, das zu beachten. Die Regierung kommt in ihrem Bericht und Antrag zum Schluss, dass das Initiativbegehren mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist.Wird dazu das Wort gewünscht, bevor wir zur Abstimmung kommen? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, dass das angemeldete Initiativbegehren zur Aufhebung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, damit hat der Landtag einhellig seine Zustimmung erteilt und Übereinstimmung mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen festgestellt. Wir haben Traktandum 3 erledigt.Wir machen jetzt 15 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:15 bis 10:35 Uhr).
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