Abänderung des Lehrerdienstgesetzes [1. Lesung: 1. Oktober 2020 (Nr. 93/2020)]; [erneute 1. Lesung: 7. Mai 2021 (Nr. 25/2021)] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 52/2024); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Lehrerdienstgesetzes. Diese Vorlage wurde am 1. Oktober 2020 in 1. Lesung und am 7. Mai 2021 in erneuter 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 52/2024. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen.Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Titel steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte hier nur kurz mein Abstimmungsverhalten in den nachfolgenden Artikeln begründen. Ich werde allen Artikeln, die das schulische Assistenzpersonal betreffen, nicht zustimmen und möchte diese Ablehnung richtig verstanden wissen. Für mich ist es nicht akzeptierbar, dass die Regierung ein ganzes Kapitel auf die 2. Lesung einfügt und somit den ordentlichen Gesetzesprozess einer Vernehmlassung und einer 1. Lesung komplett unterbindet. Dazu kommt, dass diese Änderung keine unbedingt notwendige Änderung ist. Es besteht Rechtssicherheit. Es besteht halt die Rechtssicherheit im Staatspersonalgesetz. Von dem her bin ich der Ansicht, dass man das auch im ordentlichen Gesetzesprozess machen könnte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte gerne kurz Stellung beziehen zum Votum der Abg. Petzold-Mähr, die ausgeführt hat, dass es nicht akzeptierbar ist, dass die Regierung das auf die 2. Lesung eingebracht hat. Das ist natürlich eine persönliche Meinung, die kann man so vertreten. Ich möchte einfach kurz begründen, warum das geschehen ist. Ich habe Sie gestern auch darüber informiert und zwar diesbezüglich, dass Sie bereits in der Stellungnahme, die ich Ihnen zugestellt habe auf Seite 12 sehr transparent darüber informiert wurden, dass wir hier dies auf die 2. Lesung neu aufgenommen haben. Das ist nicht so, dass das unmöglich ist, das hat es auch schon in anderen Gesetzesvorlagen gegeben, aber natürlich ist es wichtig, dass man transparent darüber informiert. Und warum ist das geschehen? Das haben wir auch versucht, zu erklären. Ich kann das aber gerne nochmals machen. Wir haben Kontrollarbeiten gemacht im Prozess, wo wir dieses Gesetz erarbeitet haben und eine Kontrollarbeit ist ja auch immer, dass wir geschlechtsneutrale Bezeichnungen brauchen für die Personenkreise, die im Gesetz dargestellt wurden. Und dann haben wir einmal eine Auslegeordnung gemacht, was haben wir alles für Personenkreise und da sind wir tatsächlich darauf gekommen, dass die Klassenassistenzen im Staatspersonalgesetz per Arbeitsvertrag verankert sind und hier nicht abgebildet sind. Das war der Ursprung. Dann hat es ja, weil es auf die 2. Lesung gekommen ist, keine öffentliche Vernehmlassung gegeben, aber, und das möchte ich wirklich eingehend betonen, natürlich wegen des von Ihnen verdankenswerterweise sehr stark geforderten partizipativen Prozesses innerhalb der zweiten 1. Lesung haben wir dieses Thema mit den Lehrpersonen, mit den Schulleitungen, mit den Lehrervereinen, mit den betroffenen Assistenten natürlich thematisiert. Also es hat sozusagen eine interne Vernehmlassung oder Information gegeben, nicht eine klassische Vernehmlassung, aber im internen Prozess wurde es berücksichtigt. Das ist mir einfach noch wichtig, dass Sie das transparent wissen. Aber was wichtig ist, und da danke ich Ihnen, Frau Abg. Petzold-Mähr, dass wenn man nicht für das Assistenzpersonal oder die Aufnahme ist, dann müsste man eigentlich hier dagegen stimmen, weil das hat nachher zur Folge, dass wir im ganzen Gesetz dann das herausstreichen müssten. Also es ist richtig, dass wir es beim Titel diskutieren, weil wenn wir es erst beim Art. 1 Abs. 1 bis 1b diskutieren, dann müssen wir nachher wieder einen Rückkommensantrag stellen, weil der Titel hier ja heisst «Lehr- und schulisches Assistenzpersonal». Von dem her danke ich, dass Sie es beim Titel eingebracht haben. Und wenn Sie weitere Fragen diesbezüglich haben - ich habe Ihnen gestern auch einen Brief dazu geschrieben mit den Argumentationen, warum es für uns eine verpasste Chance wäre, wenn man das nicht nutzen würde, einfach, dass wenn Sie es diskutieren wollen, dann bitte machen Sie es jetzt, damit wir nachher sauber durch die Vorlage durchgehen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, man hat das nicht vernehmlasst. Da haben Sie recht, Frau Bildungsministerin. Da gebe ich Ihnen recht, das ist bei anderen Gesetzen natürlich auch schon so vorgekommen, dass man zusätzliche Hauptteile, sage ich fast, eingebaut hat. Ich frage mich: Das Assistenzpersonal muss ja auch einem gesetzlichen Rahmen entsprechen und heute ist es im Staatspersonalgesetz untergebracht, vielleicht können Sie noch sagen, warum es dort falsch ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Ich wollte mich eigentlich erst dann bei diesem Art. 2 melden und hätte dann allenfalls, wenn ich mit meinem Antrag durchgekommen wäre, einen Rückkommensantrag gestellt, da aber schon beim Titel das schulische Assistenzpersonal genannt wird, möchte ich Ihnen meine Erklärung abgeben, wieso ich gerne dieses schulische Assistenzpersonal anders geregelt hätte. Und meine Begründung ist: Wenn ich den Bericht und Antrag richtig verstanden habe, dann werden Klassenhilfen neu als Klassenassistenzen bezeichnet und Klassenhilfen haben aber ausschliesslich unterstützende Funktion und keine Verantwortung für die Schüler. Und vor allem sollen sie ja durch ihre Präsenz als Erwachsene den Lehrpersonen Hilfe leisten. Somit stellt für mich eine Klassenhilfe, und das meine ich jetzt auch keineswegs despektierlich, eine Hilfskraft ohne entsprechende Lehrqualifikation dar. Da ich aber eine Abgrenzung zwischen qualifizierten Lehrkräften und Klassenhilfen als wichtig erachte, gehört Zweiteres für mich nicht in das Lehrerdienstgesetz. Zudem finde ich, wenn man dieses Gesetz dann verwenden muss, sei es in einem Rechtsfall oder wenn sich eine Klassenhilfe informieren möchte, doch sehr verwirrend. Einerseits wird das schulische Assistenzpersonal eben in Art. 2 aufgeführt, die folgenden Artikel gelten dann aber wiederum nicht alle und erst wenn ich dann bei Kapitel VIIa bin, muss ich wieder rückwirkend auf gewisse Artikel im Lehrerdienstgesetz greifen. Und vor allem, und das ist für mich eigentlich der ausschlaggebende Punkt, zeigt doch Art. 43c, dass das schulische Assistenzpersonal bezüglich Arbeitszeit doch wiederum separat in einer Verordnung geregelt werden muss und man sich da wiederum beim Schulpersonalgesetz orientiert. Also muss ich, wenn ich eine Thematik mit dem Assistenzpersonal durchgehen will, dann muss ich doch wieder in eine separate Verordnung hineinschauen. Wenn ich also als Klassenhilfe für mich im Gesetz etwas nachschauen möchte, dann muss ich das Lehrerdienstgesetz, das Staatspersonalgesetz und noch eine separate Verordnung speziell für das schulische Assistenzpersonal kontaktieren. Darum werde ich den Antrag stellen, dass das ganze schulische Assistenzpersonal vollumfänglich in einer Verordnung zum schulischen Assistenzpersonal geregelt werden soll. Der Artikel würde dann heissen: Als schulisches Assistenzpersonal gelten Angestellte, deren Tätigkeit einen engeren Bezug zur Unterrichtstätigkeit aufweist, wie der Klassenassistent oder Sprachassistenzen. Deren Dienstverhältnis wird von der Regierung mittels Verordnung geregelt.Ich denke da vor allem auch daran, dass jetzt das ganze Bildungssystem im Umbruch ist und man vielleicht nicht weiss mit diesen ganzen Projekten, die man hier beginnt, ob allenfalls Klassenhilfen ganz anders eingestuft werden. Und wenn es in einer Verordnung wäre, könnte man hier die ganzen Punkte, die das schulische Assistenzpersonal und vor allem die Klassenhilfen betrifft, separat regeln. Und für die Klassenhilfen wäre es auch viel einfacher, wenn sie da wüssten, ich kann eingeben im «gesetze.li» oder ich weiss nicht, wo man da halt nachschauen möchte «schulisches Assistenzpersonal» und dann zeigt sich für mich einfach nur der Artikel hier im Lehrerdienstgesetz mit dem Verweis auf die entsprechende schulische Assistenzpersonalverordnung. Das wird dann meine Begründung sein, die ich in Art. 2 nochmals wiederholen werde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Ich kann mich den Voten meiner beiden Vorrednerinnen ohne wenn und aber anschliessen. Ich habe eine Frage und dann noch eine Verständnisfrage an die Bildungsministerin. Sie haben vorhin den Brief von gestern erwähnt und im Brief von gestern auf der Seite 1, zweiter Abschnitt, schreiben Sie, ich zitiere: «Die Artikel wurden nur deshalb ohne weitere öffentliche Vernehmlassung aufgenommen, da es sich eben ausschliesslich um eine formale Anpassung ohne inhaltliche Konsequenzen handelt.» Und dann habe ich das Staatspersonalgesetz konsultiert und im Staatspersonalgesetz steht drin, dass zum Beispiel die Probezeit drei Monate ist und beim neuen Lehrerdienstgesetz, so wie es jetzt vorliegt, reden wir von der Probezeit von sechs Monaten. Ich gehe davon aus, dass das auch dann die Assistenzlehrperson, oder wie sie neu heissen würden, betreffen würde oder nicht. Die Frage hätte ich gerne geklärt und die zweite: Wenn es in diese Richtung geht, dann müsste man sich die Frage stellen, ob der Titel dann nicht «Lehr- und schulisches Assistenzpersonal» sein muss, sondern da geht es grundsätzlich nur um Lehrpersonal. Das müsste man sich im Klaren sein. Dann haben wir einen offenen Titel. Aber da bitte ich Sie auch um Ausführungen, was Sie da als richtige Lösung erachten. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich hätte noch eine Frage an die Frau Landtagsvizepräsidentin. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie hier drin nur einen Artikel möchten und dann alles andere in die Verordnungskompetenz der Regierung übertragen oder habe ich das vorhin falsch verstanden betreffend schulisches Assistenzpersonal. Das ginge gar nicht, finde ich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich kann jetzt dem nicht zustimmen, was die Landtagsvizepräsidentin ausgeführt hat und meine Vorredner. Als ich das gelesen habe, war das für mich völlig klar, dass das dahin gehört und da dazu passt. Es ist erstens schon mal sehr gut begründet in den Unterlagen. Und für mich ist einfach auch der Punkt, dass dieses schulische Assistenzpersonal wertvolle unterstützende Arbeit leistet zu den bestehenden Lehrpersonen, und deshalb gehört es für mich einfach auch, dass sie da entsprechend aufgeführt sind. Sie haben die gleichen Unterrichtszeiten. Sie sollten auch die gleichen Ferienzeiten haben. Und nicht wie beim Staatspersonal dann nur fünf Wochen oder je nachdem, wie das geregelt ist. Und man nimmt ja auch niemandem etwas weg, wenn die jetzt hier aufgeführt sind. Zumal wir ja wissen, da kam man jetzt im Rahmen dieser Vernehmlassung drauf, dass es hier noch eine Lücke gibt, die geschlossen wird, und das wurde in den Lehrerteams und den Schulleitungen und mit dem Amt entsprechend partizipativ erarbeitet und ich würde es begrüssen, wenn wir das so drinnen lassen könnten und alles weitere, was es dann halt braucht, in der Verordnung geregelt ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gerne auf Ihre Voten und die damit verbundene Fragen ein und beginne beim Abg. Thomas Rehak. Sie haben mich gefragt, ob es falsch drin ist im Staatspersonalgesetz. Es ist nicht per se falsch. Ich habe das Ihnen ja auch gestern geschrieben. Es passiert materiell nichts, wenn sie dort bleiben. Sie sind dort einfach nicht so beheimatet, wie sie jetzt wären, sondern dort ist es wie geregelt per Arbeitsvertrag. Und wir sehen es einfach als Chance, aber auch ein bisschen als Wertschätzung, wenn man das unterrichtsnahe Personal hier einfach zusammenführt. Aber wie gesagt, es passiert nichts. Die Klassenassistentinnen werden genau gleich ihre Tätigkeit morgen wahrnehmen und übermorgen, aber es ist einfach nicht gesamtheitlich so im Lehrerdienstgesetz abgebildet. Dann zum Votum der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz, ich glaube, Sie vermischen hier einfach einige Dinge, die ich richtig stellen muss. Wenn Sie ausführen, dass Sie eine Trennung möchten zwischen Fachpersonal und Lehrerpersonal und deshalb dies nur separat in einer Verordnung haben wollen, dann wird so wie indirekt suggeriert, dass es hier eine Kompetenzerweiterung gibt, weil man das Assistenzpersonal diesem Gesetz näherbringt. Und das ist einfach nicht so. Das entspricht nicht der Wahrheit. Das wurde zum Teil auch in der Öffentlichkeit so dargelegt. Das ist nicht wahr. Es gibt keine Kompetenzerweiterung. Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele, die hier jetzt einfach neu, die sind jetzt in den Arbeitsverträgen, für die Assistentinnen geregelt sind. Es hat nichts mit Qualifikationen, mit Unterrichtseinsatz zu tun, wenn Sie sehen, auf welche Artikel es verwiesen wird, die gültig wären für das Assistenzpersonal, dann ist es zum Beispiel, dass man diese Stellen auch ausschreibt, es sind ihre Pflichten bei der Aufsicht, es ist, dass sie sich auch ans Dienstgeheimnis halten, es ist, dass die Lehrpersonen auch alle Mitsprache- und Mitwirkungskompetenzen haben. Es steht nirgends, dass sie die gleichen Kompetenzen und Verantwortungen und Aufgaben haben. Also es bezieht sich nicht auf diese Themen. Sie haben dann gesagt, man muss im Gesetz nachschauen hinten bei den römischen Zahlen, weil es zurückgreift auf die Artikel. Hier kann ich Ihnen einfach sagen, dass war bewusst, dass es einfacher lesbar ist, das war von der Legistik so gewünscht. Also das ist eine normale Abfolge, dass einfach auf die geltenden Bestimmungen für dieses Assistenzpersonal hinten verwiesen wird. Das lösen wir oder heilen wir nicht, wenn wir jetzt einfach sagen, wir machen nur eine Verordnung, das war einfach eine legistische Begründung und hat man deshalb so gemacht. Dann zu den Fragen des Abg. Daniel Oehry betreffend der Probezeit. Ja, die Probezeit, die wäre auch hier jetzt so geregelt. Für die neuen Verträge von den Assistenten würde die gleiche gelten wie für das Schulpersonal, aber nicht für die bestehenden Verträge. Das ist noch wichtig zu sagen. Das haben wir den Assistentinnen auch gesagt, dass die bestehenden Verträge - weil sie hatten natürlich damit verbunden auch Fragen: Was würde das für sie bedeuten? Die jetzigen Verträge sind geltend, aber wenn man neu jemand anstellen würde, also das wäre dann so, dass das dann auch neu gelten würde. Aber eben hier wirklich nochmals: Es ist ein Zusammenführen von Personen, die unterrichtsnah sind. Wir haben noch weitere Kategorien im Staatspersonalgesetz, wo es richtig ist, dass sie dort sind. Schulsozialarbeiter, weil die an verschiedenen Schulen auch tätig sind, Schulleiter, weil sie Führungsfunktionen haben und ähnliche Anstellungsbedingungen haben wie die Amtsleiter. Aber wir haben zum Beispiel auch Administratives, also Schulpersonal, Schulsekretariate, im Staatspersonalgesetz gelassen, weil sie nicht unterrichtsnahe Tätigkeiten wahrnehmen. Hier geht es darum, einfach diese Personen, die unterrichtsnah, aber nochmals mit unterschiedlichen Aufgabenkompetenzen und Verantwortungen sind, in einem Gesetz in gewissen Artikeln spezifisch zusammenzubringen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Sie haben noch nichts dazu gesagt, was Dagmar Bühler-Nigsch festgestellt hat, weil sie hat ja gemeint, dass man jetzt mit dieser neuen Regelung dann für das Assistenzpersonal die gleichen Urlaubs- und Ferienregeln implementiert, wie sie bei den Lehrern vorherrschen, so habe ich Sie verstanden. Und so wie ich Sie jetzt aber verstehe, sagen Sie ja, dass sich materiell nichts ändere und das heisst, es wäre zwar eine Zusammenführung des unterrichtsnahen Personals an den Schulen in diesem Gesetz, aber Sie haben auch gesagt, dass sich materiell nichts ändere, ausser jetzt die Probezeit. Aber Frau Dagmar Bühler-Nigsch meinte ja, dass die Assistenz dann auch von den Ferienregelungen neu profitieren würde, sogleich wie das die Lehrpersonen haben. Habe ich Sie so richtig verstanden?Ich denke, das wäre ein grosser Unterschied, denn das wäre dann eine grosse materielle Änderung, weil heute, so wie ich das verstanden habe, ist das Assistenzpersonal dem Staatspersonal gleichgestellt, also da gelten fünf Wochen Ferienzeit und nicht so wie bei den Lehrern, dass dort die Schulferien zum Teil gelten und natürlich von mehr Ferien profitieren können. Wie verhält sich das mit den Ferien? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Genau das ist eben auch mein Problem, weil ich auch finde, dass es nicht ins Staatspersonalgesetz gehört. Das ist nicht der richtige Ort. Das sieht man eben schon bei der Arbeitszeit, man sieht es bei den Ferien, aber damit man das Ganze eben passend machen kann und wirklich massgeschneidert für die Klassenhilfen, ist mir das mit dieser Verordnung in den Sinn gekommen.Und vor allem eben, weil ich denke, dass hier ein Umbruch stattfindet. Wir haben das ja lang und breit diskutiert und dann dachte ich so als Zwischenlösung könnte man diese Verordnung nehmen, dort wirklich spezifisch alles für diese Klassenassistenzen regeln, dann weiss man auch, was eine Sprachassistenz ist, denn ich habe einmal nachgeschaut, was mein Kind alles für Lehrer hat. Er hat Lehrer, Ergänzungslehrer mit heilpädagogischem Hintergrund, er hat Klassenassistenzen, dann wird wieder von Klassenhilfe gesprochen, dann Sprachassistenz, Schwimmassistenz. Also, das hätte man alles von mir aus eben auch in dieser Verordnung regeln können. Und darum, ich weiss, es ist nicht optimal, aber es wäre für mich so eine Art Übergangslösung gewesen, bis der ganze Umbruch im Bildungssystem sich vielleicht ein bisschen gesetzt hat und man dann vielleicht noch einmal das Lehrerdienstgesetz entsprechend anpasst, denn ich denke, das muss man dann sowieso anpassen, wenn man mit diesen Projekten, die in Triesen und Balzers laufen - vielleicht muss man da dann sowieso irgendwann das Ganze nochmals anpassen. Aber ich höre gerne noch die Antwort auf die Frage, die auch der Abg. Rehak gestellt hat. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die getätigten Ausführungen. Diese sind für mich schon ein wenig widersprüchlich. Sie schreiben uns gestern, es hätte keine materiellen Änderungen, dann kommt der Abg. Oehry und sagt, ja doch, bei der Probezeit gibt es doch eine Änderung. Jetzt sagen Sie, ah ja, da gibt es eine. Mich würde jetzt schon auch wundernehmen im Anschluss an die Fragen von Thomas Rehak oder auch von Dagmar Bühler-Nigsch: Sind da weitere Änderungen? Also, jetzt haben wir die Sache mit den Ferien gehört, mich würde jetzt schon wundernehmen, bevor wir hier entscheiden: Was sind die Änderungen?Also es gibt materielle Änderungen, zum Beispiel die Probezeit. Was sind weitere Änderungen? Da sollten wir jetzt schon eine abschliessende Aufzählung haben, was da die Konsequenzen sind. Es gibt eine gewisse Sympathie meinerseits, wenn man sagt: Ja doch, das kann man doch gleichschalten, Lehr- und Assistenzpersonal. Das hat eine gewisse Logik dahinter, aber zu sagen, es gibt keine materiellen Änderungen und bei der ersten Frage des Abg. Oehry stellt man fest: Oh doch, da gibt es natürlich eine Änderung und mitunter gibt es noch weitere. Das sollten Sie uns jetzt schon sagen: Was sind sämtliche materiellen Änderungen in diesem Bereich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne gehe ich auf Ihre Voten ein. Ich glaube für die Einordnung beginne ich beim Abg. Thomas Rehak und dem Abg. Wendelin Lampert. Ich nehme da auch Bezug, das habe ich vorher vergessen, bitten entschuldigen Sie das, Herr Abg. Oehry, Sie haben gesagt, ich glaube Sie haben mich noch richtig zitiert, «keine inhaltlichen Konsequenzen» und jetzt ist es in der Debatte zu «keine materiellen Auswirkungen» gekommen. Vielleicht einfach, was ich gestern gemeint habe: Mein Absatz, wo ich gesagt habe, es gibt keine inhaltlichen Konsequenzen hat sich auf die Kompetenzen bezogen. Also einfach, dass wir unterscheiden zwischen inhaltlichen Konsequenzen und materiellen Auswirkungen. Materielle Auswirkungen hat es natürlich, wenn es diese Gesetzesverweise gibt, ich habe es vorhin gesagt, es hat nicht materielle Auswirkungen, dass das nicht heute schon im Vertrag von den Assistenzpersonen geregelt ist. Also nochmals, was ich sagen will, ist, der Job morgen ist genau der gleiche. Wir wollen es einfach hier ins Gesetz überführen. Sie haben vorher gesagt, Herr Abg. Wendelin Lampert, zusammenführen, nicht gleichschalten, sondern zusammenführen und das hat dann wie die Heimat hier, aber es hat keine materiellen Auswirkungen für morgen. Wo Sie natürlich recht haben und ich glaube, da komme ich jetzt auch zur Landtagsvizepräsidentin, wenn es um Ferienregelungen oder um detailliertere Regelungen geht, da braucht es eine Verordnung. Ich glaube hier haben wir ein Missverständnis. Wir werden zu diesem Gesetz eine Verordnung machen müssen, wo wir Gewisses für das Assistenzpersonal noch definieren. Aber wir brauchen ja eine gesetzliche Grundlage, also eine Heimat, und dann können wir die restlichen Sachen auch auf Verordnungsebene regeln. Also, das ist mir noch wichtig. Das ist aber nicht Gesetzesmaterie, wir regeln das nicht auf Gesetzesebene, sondern wir regeln das dann auf Verordnungsebene und das wäre eben, wenn sie im Lehrpersonalgesetz beheimatet sind, möglich. Aber das kommt nicht mit dem Gesetz, sondern es gibt ihnen einfach die Heimat hier und man kann das Zusätzliche dann per Verordnung regeln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe hier das Merkblatt zu den Klassenhilfen an öffentlichen Schulen vom Schulamt. Und da wird aufgelistet, dass es verschiedene Aufgaben für Klassenhilfen gibt und darunter fällt auch die Unterstützung einzelner Kinder. Also, ich weiss das von meinen Kindern, die hatten ein Kind in der Klasse, in der eine Klassenhilfe speziell für dieses Kind benötigt wurde. Was ist jetzt, wenn dieses Kind dann in die weiterführende Schule wechselt oder allenfalls vorher schon in eine andere Schule geht? Wir haben ja eine unbefristete Anstellung. Was macht man dann mit diesen Klassenhilfen? Schiebt man die dann im Land umher, denn die fallen ja dann auch unter diesen Kündigungsartikel? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Danke für Ihre Ausführungen. Aber um es konkreter zu machen: Sie sagen, im Schreiben verweisen Sie auf keine inhaltlichen Konsequenzen, jetzt sprechen wir von den materiellen Änderungen. Mich würden vor allem die materiellen Änderungen wundernehmen. Jetzt nehmen wir das Beispiel Ferien. Wie ist das zu verstehen? Wie ist es heute geregelt ganz konkret und was beabsichtigen Sie zukünftig in die Verordnung zu schreiben, wenn das so beschlossen wird? Gibt es da dann eine Differenz, ja oder nein? Und natürlich wenn ja, welche?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Zur Frage der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz: Es ist natürlich richtig, dass es verschiedene Einsatzgebiete gibt für die Klassenhilfen und es ist auch richtig, dass es dann mit zukünftigen Arbeitsverträgen so wäre, dass eben für sie auch der Mehrwert wäre, dass es nicht einfach Kettenverträge von unbefristeten Verträgen gibt. Das ist auch eine Chance. Und dann gibt es vielfältige Möglichkeiten des Einsatzes. Es gibt Klassenhilfen, die mitgehen mit einem Kind mit ganz, ganz speziellen Bedürfnissen. Das wäre auch zukünftig möglich. Wir haben ja auch im Lehrerdienstgesetz diese Möglichkeit jetzt neu auch geschaffen für Lehrpersonen, ohne dass eine erneute Probezeit anfällt. Das war der explizite Wunsch von Ihnen, dass wird natürlich auch mit zukünftigen Verträgen für die Klassenassistentinnen und -assistenten möglich sein, aber es gibt die diversesten Varianten. Es gibt auch Fälle, wo die Klassenassistentin nicht mitgeht. Da sind wir jetzt wieder sehr in der Schulautonomie und das wäre halt für mich deshalb auch einfach eine schön umfassende Darstellung, wenn die Klassenassistentinnen hier abgebildet sind, weil schlussendlich sind das ja auch Entscheide, die dann der Schulleiter entscheidet und hier wäre einfach das ganze Schulpersonal im Gesamten abgebildet. Aber wie gesagt, es passiert nichts. Ich finde einfach, es ist eine verpasste Chance, wenn man sie hier nicht integriert. Dann hat mich der Abg. Wendelin Lampert gefragt, was die materielle Änderungen sind. Ich meine, Sie sehen diese Verweise alle, ich habe sie Ihnen ja vorher auch aufgezählt. Es verweist auch auf die Artikel, die für die Klassenassistentinnen dann neu gültig wären. Ich habe es vorher schon gesagt, Ausschreibung, Aufsicht, Dienstgeheimnis, Mitsprache und Mitwirkung. Ich gehe jetzt nicht jeden einzelnen Artikel durch. Und dann haben Sie noch die Frage gestellt betreffend Ferien und da muss ich jetzt ganz kurz nachschauen, wie das heute geregelt ist. Ich habe das Schulamt so verstanden, dass man jetzt - also das ist mir auch wichtig, man macht jetzt nicht eine Beheimatung hier, damit man nachher den Hinterweg hat, mit einer Verordnung gleich die Ferienregeln zu ändern, sondern ich gehe davon, dass das vorerst gleich bleibt. Jetzt habe ich die Information. Heute haben sie Jahresarbeitszeit nach dem Staatspersonalgesetz, wie das der Abg. Thomas Rehak gesagt hat, künftig sind eben, wie gesagt, noch keine materiellen Änderungen diesbezüglich angedacht, aber sie wären möglich. Aber das wäre natürlich auch mit dem partizipativen Prozess dann vom Assistenzpersonal möglich zu erarbeiten, weil es ist schon ein bisschen komisch, wenn sie Ferienzeiten nach Staatspersonal haben und aber eigentlich eben unterrichtsnahes Personal sind. Sie müssen auch stempeln, was das andere Personal nicht muss. Das sind so Details, administrative Fragen, wo das unterrichtsnahe Personal einfach weiter weg ist von gewissen Verwaltungsangestellten, und deshalb wäre es grundsätzlich möglich das weiterzuentwickeln. Aber nochmals, ich möchte nicht, dass hier Angst entsteht, wenn man es ändert. Es ist nicht angedacht, dass man es morgen ändert, sondern wie man das jetzt hier auch im partizipativem Prozess gemacht hat, wäre das dann auch möglich für die Zukunft. Aber wir hätten eine Möglichkeit geschaffen und deshalb rede ich von einer verpassten Chance, wenn wir diese nicht nutzen würden, weil, wenn sie im Staatspersonalgesetz mit dem Vertrag beheimatet bleiben, dann gehen zum Beispiel genau die Diskussionen, die Sie richtigerweise einbringen, Herr Abg. Wendelin Lampert, wie Beispiel Anpassung von Ferienregeln - dann geht es einfach nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich glaube, es sehr wichtig, dass wir über diesen Titel abstimmen, weil er ja doch Konsequenzen auf die weiteren Artikel hat. Wer dem Titel gemäss Regierungsvorlage zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 15 Stimmen wurde der Titel belassen. Wir können weiterlesen. Art. 1 Abs. 1 bis 1b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 bis 1b stehen zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Ja, ich denke, es hat sich jetzt erledigt, meine Anträge zu stellen. Ich hätte hier dann natürlich auch den Art. 1b entsprechend ändern müssen und werde meinen Antrag dann auch bei Art. 2 nicht bringen, weil es sich erledigt hat, wenn Sie schon mit 15 Stimmen die Mehrheit haben. Einfach, dass Sie wissen wieso ich mich beim Art. 2 trotz meiner Ankündigung dann halt nicht mehr melde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Das Gesetz hat ja viele Verweise und zwar der Art. 43a verweist ja auf diverse Artikel im Zusammenhang mit dem schulischen Assistenzpersonal und hier wird jetzt das erste Mal das schulische Assistenzpersonal erwähnt und auf diesen Art. 1 Abs. 1a wird nicht verwiesen und ich habe mich gefragt, weshalb das so ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Sie sehen, jetzt gehen wir ins Detail, ich habe die Brille angezogen. Das hat einen Grund, weil der Artikel, den Sie nennen, dieser Art. 1 Abs. 1a ist genau die Verweisnorm auf den Art. 43a, wo alle Artikel aufgelistet werden, deshalb ist er dort nicht aufgeführt. Er verweist auf diesen und muss deshalb dort nicht aufgeführt werden. Ich habe das extra nochmals mit der Legistik auch so abgeklärt. Also, es ist richtig so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 1 Abs. 1 bis 1b ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. In der letzten Lesung Anfang der Legislaturperiode gaben die befristeten Anstellungen und Kettenarbeitsverträge regen Anlass zur Diskussion. Deshalb ist mir dann im vorliegenden Art. 5 Abs. 3 das Wort «insbesondere» aufgefallen, mit dem die zwei klaren Fälle, für welche befristete Dienstverhältnisse ermöglicht werden, geöffnet werden. In den Ausführungen auf Seite 29 des Berichtes und Antrags wird leider nicht ausgeführt, was für zusätzliche Fälle damit gemeint sein können. Und ich finde es gut, dass der Absatz möglichst vollständig wiedergibt, wann befristete Dienstverhältnisse ermöglicht werden neben den zwei aufgezählten Fällen. Das sind zum einen, wenn nicht sämtliche erforderlichen Anstellungsbedingungen erfüllt sind oder wenn es sich um eine Stelle handelt, die befristet ist.So würde ich auch hier gerne in der Diskussion wissen - die Frau Bildungsministerin kann hier sicherlich sagen, an was für Fälle hier das Ministerium, die Regierung, das Schulamt denkt, was mit diesem «insbesondere» abgedeckt werden soll, denn ich denke, es ist einfach wichtig, dass wir das auch in den Materialien drin haben, damit wir hier nicht eine Pandorabüchse öffnen. Da bin ich auf die Ausführungen gespannt und würde dann allenfalls meinen Antrag stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also, wir befinden uns in einer 2. Lesung, aber das wäre dann der richtige Weg.Abg. Daniel Seger
Gut, in dem Fall stelle ich den Antrag in Art. 5 Abs. 3 das Wort «insbesondere» ersatzlos zu streichen und begründe das mit den Ausführungen, die ich vorhin gemacht habe. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Sehr gut.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich wollte auch wissen, was das Wort «insbesondere» auf sich hat, aber das war nur eine Frage dann. Die schliesst sich der Frage meines Vorredners an.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich kann Ihnen dazu gerne ein paar Ausführungen machen. Ich möchte vorweg festhalten, was der Abg. Daniel Seger gesagt hat. Ich glaube, wir haben einen wesentlichen Entwicklungsschritt machen können, indem das Thema «Kettenarbeitsverträge» komplett vom Tisch ist und wir auch einen grossen Schritt gemacht haben, dass befristete Anstellungen wirklich nur noch mit diesen Perimetern, die Sie vorher gesagt haben, unter diesen zwei Aspekten, nicht Erfüllen der Qualifikationen, oder der zweite Aspekt, befristete Stellen, dass diese gegeben sein müssen.Das «insbesondere» haben wir dann noch hineingenommen, weil uns der Fall in den Sinn gekommen ist, da wir hier ja sehr restriktiv sind, dass es arbeitnehmerfreundlicher sein könnte, wenn man es einfach noch drinnen lässt. Ich finde aber wichtig, dass wir es für die Materialien haben. Es könnte für einen Arbeitnehmer natürlich von Vorteil sein, wenn er sagt, ich hätte gerne nur ein befristetes Arbeitsverhält-nis auf x Monate, auf drei Monate oder was auch immer. Das könnte auch ein Wunsch sein des Arbeitnehmers.Es sind uns sonst jetzt heute keine Beispiele in den Sinn gekommen und ich möchte auch nochmals sagen, es ist keine Hintertür für eine Büchse der Pandora, sondern, wie gesagt, es ist uns als Möglichkeit das Beispiel von vorhin in den Sinn gekommen. Es ist so arbeiternehmerfreundlicher. Aber es ist keine Hintertür für weitere Gründe, die dann so durch die Hintertür kommen. Man kann das «insbesondere» natürlich herausnehmen. Sie haben den Antrag gestellt, wir haben Ihnen aber bewusst das «insbesondere» gebracht, weil wir gesagt haben, dass wir uns für die Arbeitnehmer diese Option offen lassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Danke. Einfach für die Materialien: Dann ist das jetzt relativ klar. Dann ist dieses «insbesondere» im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer zu verstehen, sonst gibt es keine wirkliche Anwendung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Also in dem Sinn nicht nur im Einvernehmen, sondern sogar auf Antrag des Arbeitnehmers wäre es dann. Es muss in seinem Sinne sein und das ist dann sehr klar in den Materialien so auch festgehalten. Dann ziehe ich meinen Antrag zurück.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Art. 5 abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter. Art. 5a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5a steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich habe mich gefragt, ob es notwendig ist, dass man eine kürzere Probezeit vereinbaren kann. In welchen Fällen macht das Sinn, das habe ich mir irgendwie nicht ausmalen können und dann möchte ich noch wissen, wie es sich bei einem internen Stellenwechsel verhält. Gilt dann die Probezeit neu oder nicht? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Also nochmals, wir befinden uns in einer 2. Lesung. Ich möchte jetzt keine Grundsatzdebatte. Stellen Sie Anträge oder stimmen Sie zu oder stimmen Sie nicht zu.Abg. Thomas Rehak
Ja, je nach Antwort werde ich dann diesen Antrag stellen. Das ist ja genau meine Frage. Zuerst möchte ich die Antwort wissen, denn sonst macht das keinen Sinn.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Hier gibt es wirklich Gründe, wo wir der Meinung sind, dass es Sinn macht, dass man die Probezeit verkürzen kann, und zwar auch wieder aus der Sicht Arbeitnehmerfreundlichkeit. Stellen Sie sich vor, dass jemand schon im Lehrerdienst bei uns war, dann gekündigt hat, vielleicht irgendwohin gegangen ist und dann wieder zurückkommt und das ist eine sehr bewährte Lehrperson, die vielleicht vorher schon 20 Jahre bei uns gearbeitet hat und alle sind glücklich, dass sie zurückkommt. Dann kann eine dreimonatige Probezeit auch ein Incentive sein, wenn sie nicht nochmals ein halbes Jahr ist. Ein weiterer Grund könnte auch sein, dass jemand grundsätzlich aus Mutterschaftsgründen vielleicht kündigt und dann wieder zurückkommt. Also wir haben wirklich das Gefühl gehabt, der Wiedereinstieg sollte eigentlich auch die Möglichkeit mit sich bringen, dass es nur eine dreimonatige Probezeit gibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen ab über Art. 5a. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Ich stelle hier den Antrag in Abs. 1 das Wort «erfolgreich» ersatzlos zu streichen. Im Weiteren stelle ich den Antrag in Abs. 2 das Wort «die» ersatzlos zu streichen und begründe dies wie folgt: Das «erfolgreich» schränkt die Regierung in den Freiheiten von Abs. 2 meines Erachtens zu stark ein. Es gibt Lehrpersonen, die das Studium abgeschlossen haben, aber denen eventuell noch ein Fachdiplom fehlt und diese haben dann eine Frist, das nachzuholen. Somit haben sie abgeschlossen, aber definitiv noch nicht erfolgreich. Zudem müsste man in Abs. 2 das «die» vor dem «das Nähere» ersatzlos streichen, da es einfach keinen Sinn macht. Ich möchte einfach ganz kurz noch festhalten, meine Anträge sind der Bildungsministerin seit Montag bekannt und es tut mir leid, dass Sie sie erst gestern bekommen haben, aber es gab ständig Austausch und Änderungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Hier kann ich Ihnen nicht zustimmen. Ich habe mich explizit auch erkundigt. Ich habe nachgeforscht, wieso immer mal wieder in Bewerbungen und überall das «erfolgreich abgeschlossen» steht und ich habe dann gelernt, dass das eine gängige Floskel ohne Bewertung sein soll. Das heisst einfach, es setzt den Umstand voraus, dass die Ausbildung als solche absolviert worden sei, also ohne Bewertung. Aber ich denke, die Frau Bildungsministerin kann uns vielleicht noch mehr dazu sagen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Ich bin einfach der Meinung, wenn jemand erfolgreich etwas abgeschlossen hat, dann inkludiert das die ganze Ausbildung. Und es gibt Lehrpersonen, auch in diesem Jahr, die beginnen in Liechtenstein zu arbeiten, die von einer Fachhochschule kommen, denen einfach noch ein Fachdiplom wie Handarbeit oder Englischdiplom noch fehlt. Und ich glaube, dass wir mit diesem «erfolgreich» diese ausschliessen und wenn wir das drinnen lassen, ihnen die Möglichkeit nicht geben, berücksichtigt zu werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, ich kann beide Voten gut zusammenführen. Ich glaube wirklich, dass die Urintention genau von dieser Begrifflichkeit oder dieser Definition, die die Vizelandtagspräsidentin eingebracht hat, gekommen ist, dass man es oft mit «erfolgreich» koppelt. Wir haben das aber auch nochmals geprüft, also ich könnte jetzt diesen Antrag unterstützen. Also ich glaube, es passiert nichts, wenn man es herausnimmt, aber sehr wahrscheinlich ist es von dieser gängigen Formulierung gekommen. Aber es könnte in diesem Kontext einschränkend sein oder etwas suggerieren, das nicht notwendig ist. Ich könnte, wie gesagt, gut damit leben, wenn man es herausnimmt und ich danke auch für die Korrektur im Art. 2, natürlich ist das «die» zu streichen, ich entschuldige mich für diesen Schreibfehler.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Uns ist ja allen bekannt, dass die Demografie auch bei den Lehrern zutrifft, sprich wir haben auch da zu wenig Personal. Ich denke mir, der Antrag der Abg. Bettina Petzold-Mähr bietet eben auch die Chance, um Leute anzustellen, die mitunter eben nicht alle Fachdiplome vorweisen und gerade im Sinne der Demografie denke ich mir, werde ich den Antrag unterstützen. Denn wie gesagt, wir haben auch hier Mangel an Personal und das bietet doch die Chance, um weitere Personen, die sich bewerben, mitunter zu berücksichtigen. Wenn genügend Bewerbungen da sind und es hat jemand alle diese Fachdiplome, dann kann man ja auch den dann anstellen, aber ich befürchte eben, wir haben auch hier zu wenig Personal. Da sind wir froh um Leute, die zwar die Grundausbildung haben, aber mitunter ein fehlendes Fachdiplom, das dann halt noch nachgeholt wird. Ich denke mir, das bietet eine Chance. Ich werde den Antrag unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir abstimmen. Die Abg. Bettina Petzold-Mähr beantragt bei bei Art. 10 Abs. 1 das Wort «erfolgreich» ersatzlos zu streichen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen und dann stimmen wir noch der guten Ordnung halber über die sprachliche Korrektur ab, in Abs. 2 das Wort «die» zu streichen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Damit können wir weiterlesen. Art. 11 und 12 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 und 12 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich habe einen Antrag zu Abs. 3. Den letzten Satz möchte ich gerne streichen, welcher heisst: «Die Anstellungsbehörde kann diese Frist aus wichtigen Gründen angemessen verlängern.» Das ist aus meiner Sicht nicht notwendig. Es gibt ja drei Jahre Zeit, die man hat, nach der Anstellung, diese Anforderung für diese Zusatzausbildung in Geschichte und Staatskunde zu erfüllen. Ich denke, drei Jahre müsste genügen, da braucht man keine angemessene Verlängerung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Hier bitte ich Sie, diesem Antrag nicht zuzustimmen, und zwar auch wieder aus der Perspektive des Arbeitnehmers, weil hier gibt es wirklich Ausnahmefälle, die das durchaus begründen. Zum Beispiel eine Mutterschaft, dass während der Probezeit eine Mutterschaft ist und man dann halt diese Zeitdauer von der Prüfung mehr als drei Jahre ausweiten kann. Es kann wirklich in ganz seltenen Fällen auch einmal sein, dass jemand die Prüfung nicht besteht, obwohl es eine gute Lehrperson ist. Wir reden hier von Einzelfällen, aber wenn man es denen nicht ermöglichen kann, können das dann wirklich Schicksale sein. Was wir auch schon gehabt haben, ist, dass wir in der Probezeit schwere Erkrankungen hatten und dann eben auch die Zeit länger als drei Jahre sein musste. Also hier bitte ich, im Sinne des Arbeitnehmers diesem Antrag nicht zuzustimmen und die Version, so wie sie hier dargestellt ist, zu bestätigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Mit diesen Ausführungen kann meinen Antrag zurückziehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab über Art. 13. Geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Art. 14 und 15 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 und 15 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 17a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Hier nur eine kleine sprachliche Korrektur und zwar das zweitletzte Wort auf der zweiten Zeile: «Auf das Wohl der ihm anvertrauten», das müsste wohl «ihr» heissen, weil der Bezug auf die Lehrperson ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube, das macht Sinn. Wer mit dem Änderungsantrag der Abg. Bettina Petzold-Mähr einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir stimmen noch über Art. 18 in der geänderten Form ab, damit auch inhaltlich das festgelegt ist. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter. Art. 19 Einleitungssatz und Bst. d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Einleitungssatz und Bst. d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ja, als ich diesen Artikel gelesen habe, ist er mir sehr sonderbar aufgefallen. Ein Mitwirkungsrecht hier zu definieren. «Die Regierung informiert die Lehrpersonen und die Personalverbände umfassend und rechtzeitig über alle wichtigen Personalangelegenheiten» und so weiter. Ich weiss nicht, ob das in einem Gesetz so normiert werden muss. Das ist für mich sonderbar. Ich möchte wissen, ob es das in anderen Gesetzen auch gibt. Das hat nichts mit einer 2. Lesung - denn das ist sonderbar. Vielleicht kann der Regierungschef etwas dazu sagen. Gibt es das in anderen Gesetzen auch, diese Mitwirkungsrechte. Das ist sonderbar.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Diese Ausführungen orientieren sich an den Bestimmungen des Staatspersonalgesetzes Art. 35. Sie sind also nicht fremd oder hier spezifisch definiert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Diesen Antrag habe ich Ihnen bereits im Vorfeld zukommen lassen. Ich möchte aber bereits bei Art.1 anfangen mit meinem Änderungsantrag. Sie haben in den Unterlagen, die ich Ihnen zukommen lassen habe, bereits im Titel «Sicherung der Bildungsqualität». Dann möchte ich in Abs. 1 «des Unterrichtes» durch «der Bildung» ersetzen. Ich wollte ursprünglich «der Schule». Auf Anraten des Ministeriums oder auf Wunsch sollte ich doch hier bitte «Bildung» einfügen, weil das im Kontext mit dem Titel mehr Sinn macht, sofern das möglich ist. Und im Abs. 2, «zu diesem Zweck begleitet unterstützt es die Schulleitung und bei Bedarf die Lehrpersonen». Genau. Die Begründung dazu ist, im Kontext mit der gewünschten Entwicklung in Bezug auf die Schulautonomie müsste dieser Artikel meiner Ansicht nach aktualisiert und modernisiert werden. Die Überschrift und den Abs. 1 habe ich Ihnen fristgerecht vorab zugestellt. Da es sich um einen Absatz handelt, der in der Gesetzesvorlage nicht behandelt wird.Im Nachgang habe ich von der Legistik den Wunsch erhalten, wie bereits erwähnt, das Wort «Schule» ebenfalls durch «Bildung» zu ersetzen. Nun, ich weiss nicht, ob das zulässig ist, aber das wird uns der Herr Landtagspräsident mitteilen. Ich denke jedoch, dass es sich hier um eine Schönheitskorrektur oder einen Vorschlag handelt, der auch von der Legistik kommt, daher denke ich, das es kein Problem sein sollte. Zudem möchte ich den Antrag stellen, dass Abs. 2 dahingehend erweitert wird, wie ich Ihnen das vorgelesen habe, denn in Anbetracht der Schulautonomie wird die Hauptverantwortung in Zukunft wohl bei den Schulleitungen liegen und somit müsste man diesen Artikel meiner Meinung nach erweitern und modernisieren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Vielen Dank. Ich möchte nur kurz erläutern, weshalb ich dem Antrag nicht zustimmen werde. Wenn ich Replik nehme auf meine Ausführungen zu Ihrem Postulat, das wir mittwochs diskutiert haben, über die Messbarkeit oder eben nicht Messbarkeit der Bildung, über die ich da referiert habe, kann ich mir auch nicht vorstellen, «über die Qualität zu wachen der Bildung» - das ist eine grössere Aufgabe. Hier geht es doch tatsächlich um die Sicherung der Unterrichtsqualität und ich würde dem jetzt nicht zustimmen, das ist mir ein zu grosser Begriff für diesen Artikel.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich denke, hier könnte man sehr wahrscheinlich, auch Bezug nehmend auf das Postulat und die Dimension von Bildung, stundenweise Diskussionen führen, aber wir sind in einer 2. Lesung. Sie haben diesen Antrag, wie die Abg. Petzold-Mähr ausgeführt hat, fristgerecht bekommen. Wir haben die Möglichkeit gehabt, ihn deshalb auch noch zu überprüfen. Wir haben eigentlich keine Einwände, ausser eben, dass wir - das würde jetzt dem Votum der Abg. Haldner-Schierscher ein bisschen widersprechen - das Gefühl haben, dass es gut ist, wenn man den Begriff «Schule» weiterdenkt und eben den Bildungsbegriff drin hat. Wir können mit diesem Antrag deshalb gut leben. Ich danke Ihnen, einfach dass, wenn man ihn schon ändert, dann zweimal den Begriff «Bildung» benutzt, weil sonst haben wir im Titel «Bildung» und unten ist es «die Schule». Eben ich glaube über die Dimensionen der beiden Begrifflichkeiten, wie man das messen kann, könnte man lange diskutieren, aber wenn man dem zustimmt, fände ich es einfach wichtig, dass es beide Male die gleichen Begrifflichkeiten sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte meinerseits noch anfügen, dass ich der Änderung zu Abs. 2 nicht zustimmen kann. Das würde dann meiner Überzeugung sehr stark als ehemaliger Schulinspektor widersprechen. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass es beim Text bleiben soll, wie er hier steht. Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Art. 30 Abs. 1 der Abg. Petzold-Mähr. Er liegt Ihnen vor. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit acht Stimmen nicht zugestimmt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag zu Art. 30 Abs. 2. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Entschuldigung, es gibt hier eine kleine Panne. Ich wiederhole diese Abstimmungen, weil natürlich auch über den Titel abgestimmt werden muss. Es ändert sich ja auch der Titel, es wurde nur der Absatz genannt, aber es ändert sich auch der Titel und darum stimmen wir zuerst über den Titel ab, Art. 30 Titel, danach über Art. 30 Abs. 1 und danach über den Änderungsantrag Art. 30 Abs. 2. Wer damit einverstanden ist, bei Art. 30 den Titel zu ändern, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit acht Stimmen nicht stattgegeben. Damit stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag zu Art. 30 Abs. 1 ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit sieben Stimmen nicht zugestimmt. Und damit stimmen wir über den Änderungsantrag zu Art. 30 Abs. 2 ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Neun Stimmen, damit wurde dem Änderungsantrag nicht stattgegeben. Wir stimmen jetzt noch über Art. 30 Abs. 2 gemäss Regierungsvorlage ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir können weiterlesen. Sachüberschrift vor Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 Sachüberschrift und Abs. 1 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Sachüberschrift und Abs. 1 stehen zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt müssen Sie ein wenig mehr Zeit mit sich bringen. Sie haben meine Änderungsvorschläge vorliegen, damit Sie sich ein Bild darüber machen können und die Zusammenhänge sehen, denn an diesem Antrag des Art. 31 hängen noch weitere Anträge. Um die Schulautonomie zu stärken, soll neu die Schulleitung die Personalführung und Beurteilung übernehmen und nicht wie bisher das Schulamt. Das Schulamt hat eine beratende oder coachende Funktion und kann bei Bedarf sowohl von der Schulleitung als auch von Lehrpersonen beigezogen werden. Auch in der Wirtschaft wird das nicht durch eine zentrale Stelle beurteilt, sondern durch den direkten Vorgesetzten. Sollte die Lehrperson nicht mit der Beurteilung einverstanden sein, kann sie sich jederzeit an die nächst höhere Hierarchiestufe wenden. Im Schulwesen wäre dies dann das Schulamt. Sofern es absehbar ist, dass das Beurteilungsgespräch eine Herausforderung wird, kann auch bereits im Vorfeld das Schulamt miteinbezogen werden. Natürlich kann jetzt gleich der Einwand kommen, das Schulamt steht doch automatisch auf der Seite des Schulleiters. Hier möchte ich einfach entgegnen, dies ist nur eine Behauptung. Auch in der Privatwirtschaft gibt es viele Gespräche, bei denen die Personalabteilung miteinbezogen werden kann, und sie sind nicht automatisch auf der Seite des Vorgesetzten. Dies kann der Regierungschef als oberster Personalchef bestimmt bestätigen. Im Weiteren kann das Schulamt, wenn es dies als zielführend erachtet, natürlich auch eine externe Person zu solchen Gesprächen beiziehen. Wen das Schulamt beauftragt, an diesen Gesprächen teilzunehmen, wird nicht eingeschränkt und steht in der Verantwortung des Schulamtes. Natürlich, wenn man die Voten der zweiten 1. Lesung und den Bericht und Antrag liest, dann verfolgt der Vorschlag der Regierung und mein Vorschlag das gleiche Ziel, aber wir zäumen das Pferd von der anderen Seite auf. Der Vorschlag der Regierung ist vergangenheitsorientiert. Sie wollen die Verantwortung weiterhin beim Schulamt und möchten sie mit der Delegationsnorm im Art. 52 Abs. 2, einer Kann-Verordnung, an den Schulleiter delegieren ermöglichen. Ich hingegen möchte das Gesetz an der Zukunft orientieren und die angedachten Schritte zur Stärkung der Schulautonomie bereits umsetzen. Das heisst, ich möchte, dass zukünftig die Regel ist, dass der Schulleiter die Verantwortung hat und in Ausnahmefällen die Regierung die Verantwortung in Art. 52 Abs. 2 vorübergehend an das Schulamt delegieren kann. Somit hat die Regierung die Möglichkeit, bis alle Prozesse abgeschlossen sind und die Schulleiter in die richtige Position gebracht worden sind, zu überbrücken und in bestimmten möglicherweise schwierigen Situationen zukünftig zu reagieren. Es ist uns bewusst, dass die Umsetzung dieses Artikels bis 1. August 2024 nicht möglich ist. Alleine schon deswegen, weil die Schulleitungen entsprechend fit gemacht werden müssen. Dazu kommt, wahrscheinlich wäre auch die entsprechende Verordnung eine zeitliche Herausforderung. Aus diesem Grund möchten wir den Art. 31 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 2 über das Inkraftsetzen erst auf den 1. August in Kraft setzen. Hier bitte ich Sie zu beachten, dass dies eine kleine Änderung beim Inkrafttreten gegenüber den Ihnen vorlegenden Anträgen ist. Dies habe ich auch aufgrund des Wunsches aus dem Ministerium angepasst. Mit dieser Regelung hat die Regierung genügend Zeit, die Verordnung zu überarbeiten und notwendige Schritte im partizipativen Prozess umzusetzen. Wir erwarten nicht, dass dies dann alle Schulen ab dem 1. August 2025 umgesetzt haben, aber wir erwarten, dass es schrittweise ab dann vollzogen wird. Wie bereits am Anfang ausgeführt: Das Ziel ist dasselbe, das Resultat möglicherweise auch, aber die Voraussetzungen sind anders. Ich möchte im Gesetz den Soll-Zustand abbilden und nicht den Ist-Zustand. Wir wissen, wie lange Gesetzesprozesse andauern und jetzt hätten wir die Möglichkeit, dieses Gesetz in diesem Punkt für die Zukunft vorzubereiten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Diesen Änderungen kann ich nicht zustimmen. Ich möchte mich auf jeden Fall an die Ausführungen in der Regierungsvorlage halten und ich kann daran erinnern, wir haben ja bei der Behandlung des Bildungspostulats am Mittwoch uns ausführlich über die Schulautonomie unterhalten und in welche Richtung die Bildung sich entwickeln soll, über den Bildungsbericht, über eine künftige Reform, allenfalls die zweite Chance von SPES 2 und da habe ich schon damals auf die Seiten 25 bis 27 in diesem Bericht und Antrag verwiesen. Da ist es wunderbar aufgeführt: Die wichtigsten Eckwerte, welche aufgenommen wurden, wie sie in Richtung Schulautonomie gehen sollen, was wir erreichen möchten. Ich bin der Meinung, es ist sehr gut ausgeführt in den Materialien und ich bin gespannt, was uns die Bildungsministerin zur Umsetzung erklärt, weil es ist ja das Ziel, dass wir jetzt dieses Gesetz wirklich einführen können fürs neue Schuljahr. Ich gehe davon aus, es ist auch alles entsprechend vorbereitet und es wäre wichtig, dass wir das in einem Zug umsetzen können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich kann hier vielleicht folgende Ausführungen machen. Also meine persönliche Meinung kennen Sie, glaube ich, eingehend. Wenn es nach mir gegangen wäre, wäre das immer schon so im Gesetz gestanden. Sie wissen, dass ich eine grosse Befürworterin der Schulautonomie bin und eine Schulautonomie, wo die Personen, die die Verantwortung tragen, nicht auch die Kompetenz haben, dass sie ihr Personal beurteilen, die gibt es für mich nicht. Und wir haben mit unseren Schülerinnen und Schülern die wichtigste Ressource und somit eine Höchstverantwortung in unseren Händen und natürlich muss die vorgesetzte Person die Lehrperson beurteilen können. Also, ich glaube, wir wollen beide das Gleiche und deshalb kommen wir auch beide zum gleichen Resultat, ob der Antrag so lautet oder ob es eben so abgebildet ist, wie es jetzt im Vorschlag der Regierung abgebildet ist. Nur jetzt müssen Sie mir erlauben, dass ich ganz kurz natürlich schon begründe, warum es so dargestellt ist im Gesetz, wie es jetzt eben Ihnen zur Verfügung gestellt worden ist, denn wir können ja nicht einfach die zwei 1. Lesungen als Regierung, die Ihnen eine mehrheitsfähige Vorlage vorzulegen hat, ausblenden. Sie erinnern sich sicher, dass in der zweiten 1. Lesung von Abgeordneten wirklich dezidiert auch grosse Befürchtungen ausgesprochen wurden bis hin auch zu Angst, dass es ungut wäre, wenn die Lehrperson durch den Schulleiter beurteilt wird. Also das war einfach auch Teil der Debatte und weil in der zweiten 1. Lesung auch das Thema Angst bei Lehrpersonen und vielleicht auch erweitert bei Schulleitungen ein Thema war, war es uns ja so wichtig, dass wir einen partizipativen Prozess machen, denn natürlich, hier können jetzt wirklich verschiedene Ängste zum Spiel kommen. Es kann ein Schulleiter das Gefühl haben, ich bin überfordert, wenn ich das sofort machen muss. Es kann eine Lehrperson natürlich in eine Situation kommen, wo er denkt: Wie wird das dann, wenn das neu der Schulleiter ist, der mich beurteilt. In diesem partizipativen Prozess war es der explizite Teil des Prozesses, dass man gesagt hat, man bildet jetzt den Status quo ab, dann macht man diesen Co-Kreation-Prozess, der ist eingehend und differenziert beschrieben im Bericht und Antrag auf Seite 27 ff. und dann delegiert man es gemäss Verordnung an die Schulleitungen. Also es ist mir auch ganz wichtig, wenn es jetzt auch politisch einen totalen Wechsel gäbe und jemand neues, ein neuer Bildungsminister oder eine neue Bildungsministerin das Gefühl hätte, das geht gar nicht, der Schulleiter soll das Mitarbeitergespräch nicht führen können, also dann ist es in den Materialen x-fach abgelegt, was hier die Intention war. Und die Intention ist ganz klar: Am Ende dieses Prozesses führt die Schulleitung das Mitarbeitergespräch. Also das ist mir wirklich ganz, ganz wichtig. Die Abg. Bettina Petzold-Mähr hat gesagt, diese Version ist vergangenheitsorientiert definiert. Ich müsste dem jetzt entgegnen, sie orientiert sich halt einfach am partizipativen Einsatz, den Sie auch richtigerweise eingebracht haben und den wir intensivst auch gestaltet haben verdankenswerterweise auf Basis Ihrer Rückmeldungen. Und ich glaube, deshalb, dass es mit dem gleichen Ziel dennoch das abbildet, was mit den vielen Beteiligten jetzt einfach in diesem Prozess auch besprochen wurde.
Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte einfach noch erklären, warum ich hier diesen Anträgen nicht zustimmen kann, und zwar ganz einfach darum, weil die bisherige Lehrerbeurteilung durch Schulamt und Schulleitung dadurch verloren geht. Wir verlassen damit das bewährte Vier-Augen-Prinzip und schon bei der 1. Lesung habe ich, wie auch etliche andere Abgeordnete, klar zum Ausdruck gebracht, dass das nicht erwünscht ist. Es soll weiterhin das Schulamt unter Beibezug der Schulleitungen für die Beurteilung zuständig sein und ich glaube auch persönlich nicht, dass das sehr viel mit Schulautonomie zu tun hat, sondern ich sehe vielleicht sogar einen Qualitätsverlust. Aber wichtig auch zu wissen, dass ich natürlich konsequenterweise dann auch die Delegationsnorm ablehnen werden muss.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Frau Bühler-Nigsch, Sie haben mich überrascht. Sie haben anlässlich einer 1. Lesung zu diesem Thema ausgeführt: «Dann möchte ich jetzt vielleicht noch etwas sagen zu der Beurteilung des Unterrichts. In der Schweiz zum Beispiel ist das ja schon lange so, dass Schulleitungen die Lehrpersonen beurteilen, genau so wie wir ja in der Privatwirtschaft auch beurteilt werden. Und wenn es dann nicht passt für uns, hat man die Möglichkeit zum nächst höheren Vorgesetzten zu gehen.» Ich habe nicht nur Ihre Voten herausgesucht, wir haben alle Voten gelesen von damals, nicht dass Eindruck entsteht, ich habe ein Problem mit dem. Was spannend ist und Sie beantragen ja, man soll beim Vorschlag der Regierung bleiben und der Vorschlag von der Regierung oder von der Bildungsministerin, um zu präzisieren, der ist auch Regierungsvorschlag natürlich, der kommt jetzt zum gleichen Schluss, wie der Antrag meiner Kollegin Petzold-Mähr, denn schlussendlich will die Regierung die Türe öffnen, um später zu delegieren, dass der Schulleiter die Beurteilungsgespräche macht. Der Schulleiter nach dem Schulgesetz macht heute schon jedes Jahr ein Lehrergespräch und alle fünf Jahre kommt der Schulinspektor vorbei und beurteilt den Unterricht und gibt dann noch eine leistungswirksame Lohnbeurteilung ab, wenn der Landtag Geld spricht. Aus meiner Perspektive ist das ein alter Zopf. aber das ich damals im Landtag schon gesagt. Da können Sie mein Votum auch nachlesen. Aber am Schluss, wenn ich Ihrem Wunsch folgen würde, kommen wir genau zu dem Ziel, dass Sie gar nicht wollen. und darum verstehe ich Sie nicht, denn dann müssten Sie komplett alles ändern, denn wenn Sie der Regierungsvorlage zustimmen, dann wird in Zukunft der Schulleiter Lehrpersonen beurteilen. Und wenn Sie dem Vorschlag zustimmen, wird in Zukunft der Schulleiter Lehrpersonen beurteilen. Und darum haben Sie mich verloren, und dann noch das Votum. Aber Sie wissen, was ich drücken werde im Anhang.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich danke der Abg. Petzold-Mähr für diesen Vorschlag. Ich kann dem Landtagspräsidenten nicht ganz folgen, weil die Beurteilung kann ja mit diesem Vorschlag dann ja auch auf Wunsch der Schulleitung oder der Lehrperson durch den Beizug des Schulamtes erfolgen. Also wenn jetzt die Lehrperson denkt, dass die Schulleitung sie eben nicht richtig beurteilen kann, dann kann ja die Lehrperson beantragen, dass man gerne das Schulamt dabei haben wird. Also für mich ist dann auch klar, dass die Inputs des Schulamtes nicht einfach nur gehört werden, sondern dass sich das dann in dieser Beurteilung niederschlagen muss. Und das sage ich für die Materialen. Dann kann ich eben diesem Vorschlag schon zustimmen. Er ist nach vorne gerichtet und entspricht meinem Verständnis von Schulautonomie. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich bin auf jeden Fall der Meinung, dass die Schulleitung künftig die Beurteilungen führen soll, aber so wie ich das verstanden habe, ist dies mit der jetzigen Umsetzung halt noch nicht alles überall geregelt und das braucht noch eine gewisse Zeit und wird dann in der Verordnung geregelt, wenn es dann passt. Und deshalb ist das jetzt ja auch so ausgeführt, dass die Beurteilung unter Beibezug der Schulleitung erfolgt und wenn sie dann so weit sind, ist es fix und umgesetzt. Also für mich geht der Weg auf jeden Fall in diese Richtung, aber wenn es jetzt von der Verordnung und von der gesetzlichen Anpassung noch nicht passt, denke ich, ist das die richtige Übergangsbestimmung und wenn dann alles funktioniert, dann wird es so gehandhabt. Aber Sie verlieren mich nicht, ich gehe mit Ihnen diesen Weg, aber nicht mit der jetzigen Änderung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Also ich denke, Ihre Ansprüche sind mit beiden Varianten abgedeckt, auch mit meinem Vorschlag, weil in meinem Vorschlag, wenn Sie die Durchführungsverordnung in diesem Kontext nehmen, werde ich ermöglichen, dass die Regierung mittels Verordnung die zugewiesenen Aufgaben zurück an das Schulamt delegiert. Also das heisst, das ist auch der Anspruch von mir in diesem Kontext, dass die Regierung eine Verordnung erlässt, wo sie vorübergehend allen Schulen diese Kompetenz noch entzieht, bis die Schulleiter so weit sind. Also, das soll Schritt für Schritt nachher erfolgen, sobald die Schulleiter die Anforderungen erfüllen, die Ausbildungen gemacht haben, die sie allenfalls noch machen müssen, kann man da Schritt für Schritt auch mit Pilotschulen arbeiten und das dann einfach Schritt für Schritt nachholen, weil es gibt natürlich einen riesigen Bildungsunterschied im Moment noch bei den Schulleitern. Es gibt solche, die eine frische Ausbildung gemacht haben jetzt. Es gibt solche, die seit Jahrzehnten im Amt sind und einfach dort viele Sachen noch nicht kennen und das soll ermöglicht werden. Und damit die Regierung diese Verordnung auch erstellen kann und genügend Zeit hat, hätte ich diese zwei Artikel erst auf den 1. August 2025 in Kraft gesetzt. Also, diese drei Artikel, der Art. 31 Durchführungsverordnung, Art. 52 und das Inkrafttreten sind in einem Kontext zu betrachten. Und ich denke dadurch haben wir sämtliche Risiken, die man möglicherweise mit einer jetzigen sofortigen Delegation an die Schulleiter eingehen würde, einfach auch reduziert, weil man Einfluss nehmen kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich respektiere natürlich das grosse Vertrauen in die Regierung. Aber wenn Sie wissen oder wenn Sie sich daran zurückerinnern, dass der Landtag natürlich dann überhaupt keinen Einfluss mehr hat, wenn wir das einmal mit einer Verordnung delegiert haben, dann kann der Landtag ja schlussendlich da nicht mehr Einfluss nehmen. Und wenn wir das jetzt einfach an die Regierung mit Verordnung delegieren, dann wird die Regierung vielleicht diese Durchführungsverordnung irgendwann erlassen, vielleicht aber auch nicht. Es gibt sehr viele, das ist kein Misstrauen an die Regierung, Verordnungsdelegationen, welche wir gemacht haben, wo die Regierung nie eine Verordnung dazu geschrieben hat - einfach zur Erinnerung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Genau, Frau Abg. Petzold-Mähr, Sie haben gesagt, es sind noch nicht alle Schulleitungen so weit, nicht alle haben schon diese Ausbildungen und alles absolviert. Und deshalb haben wir hier ja diese Übergangsfrist wunderbar drin. Dieses Gesetz, so wie die Vorlage jetzt ist, ist am 1. August 2024 umsetzungsbereit. Wir können das fix und fertig jetzt so abschliessen. Wir brauchen keine Übergangsbestimmung, eine Abänderung, die dann erst im nächsten Jahr nochmal kommt mit dieser Durchführungsverordnung und das sollte doch eigentlich unser Ziel sein, dass wir das so einfach wie möglich und verständlich für alle jetzt abschliessen können. Wir haben Anfang Juni, das Schuljahr ist schnell einmal zu Ende und ich möchte jetzt einfach nicht etwas auf den Kopf stellen, wo wir nicht wissen, ob das dann zeitlich hinhaut, wenn wir eine fixfertige Vorlage haben, die geprüft ist und nur noch darauf wartet, dass wir zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Vielen Dank für das Wort. Ich fange mit dem Abg. Rehak an. Es gibt ja jetzt schon eine Durchführungsverordnung in diesem Bereich. Also die Regierung sieht ja jetzt vor, also die Regierung kann mit Verordnung die in Art. 31 Abs. 1 dem Schulamt zugewiesenen Aufgaben an die Schulleitung übertragen. Also das ist ja jetzt in dieser Vorlage vorgesehen. Also ich würde ja nicht eine neue Durchführungsverordnung erfinden, sondern ich würde diese zwei Aufgaben einfach drehen, sage ich jetzt einmal so salopp. Ich denke, dass wenn die Hauptverantwortung gemäss Gesetz beim Schulamt ist und die Regierung mittels Verordnung die Kompetenzen vorübergehend an das Schulamt delegieren kann, dann sind wir dort näher dran, als wenn es umgekehrt ist, dass die Kompetenz beim Schulamt ist und sie es dann, wenn sie mögen an die Schulleiter delegieren. Also ich denke, die Voraussetzungen sind dann einfach anders. Und zur Abg. Bühler-Nigsch: Vielleicht kann die Bildungsministerin da auch noch etwas ausführen. Es ist ja nicht so, dass das jetzt zu irgendwelchem leeren Raum oder Unklarheiten führt. Es bleibt, wie es ist bis zum 31. Juli 2025 und dann, am 1. August 2025 hätte die Schulleitung die Kompetenz, das ist Fakt, wenn die Regierung bis dahin - und da gehe ich davon aus, das ist über ein Jahr - die entsprechende Verordnung erstellt hat, dass sie bei den möglicherweise nicht kompetenten Schulleitern die Kompetenzen an das Schulamt zurück delegiert. Also ich sehe da jetzt überhaupt kein Risiko, dass dort irgendwo irgendwie ein Risiko besteht. Also ich weiss nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Hasler. Ich denke, danach können wir über die Anträge abstimmen.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte jetzt wirklich kurz nochmals eine Ausführung machen, weil wir jetzt eine sehr lange Zeit über ein Was, also über etwas diskutiert haben, wo wir auf dem Weg zum genau gleichen Ziel kommen. Nochmals: Bei beiden Prozessen wird die Schulleitung als Vorgesetzte, das ist für mich das natürlichste der Welt, wenn sie Führungsverantwortung hat, das Mitarbeitergespräch führen. Was ich aber schon irritierend finde, ist, und da bitte ich Sie jetzt wirklich nochmals sich an die zweite 1. Lesung zu erinnern. Also wenn man zum gleichen Ziel kommt und das Was ident ist, fände ich es schon wichtig, dass man sich auch nochmals überlegt, wie sind wir darauf gekommen, dass es jetzt mit dem gleichen Ziel halt eben so abgebildet ist, wie es jetzt abgebildet ist. Ja stellen Sie sich einmal vor, was passiert wäre, und da bitte ich Sie nochmals das Protokoll zu lesen von der zweiten 1. Lesung, wenn ich mit dem Vorschlag gekommen wäre, der jetzt als Antrag vorliegt. Der wäre so diametral, also das würde niemand mehr, der die Materialen lesen würde, verstehen, dass die Regierung, es ist keine Bildungsministeriumsvorlage, es ist eine Regierungsvorlage, sich getraut hätte, Ihnen das so vorzulegen. Wir haben explizit Ihren Wunsch aufgenommen, dass das Wie so gestaltet wird. Und das Wie kommt zum gleichen Resultat, aber es bildet zuerst den Gesetzesteil ab, dass es so ist, wie es ist, dann kommt der Prozess und dann kommt die Verantwortung oder die Verordnung oder das Zuweisen der Kompetenzen an die Personen. Aber ich bitte Sie einfach, wirklich auch das Wie nicht zu vergessen, wenn Sie gegebenenfalls dann der Vorlage, die die Regierung eingebracht hat, zustimmen. Es ist in einem höchst intensiven partizipativen Prozess entstanden und es ist auch die Version, wo mehrfach und breit abgestützt in allen Teams, mit den Lehrervereinen, mit den Lehrern und mit den Schulleitungen so diskutiert wurde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die Anträge der Abg. Bettina Petzold-Mähr. Art. 31 Abs. 1. Der Antrag liegt Ihnen vor, so denke ich. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Neun Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben und wir stimmen ab über Art. 31 Abs. 4 gemäss Antrag der Frau Abg. Bettina Petzold-Mähr. Er liegt Ihnen ebenfalls vor. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Offenbar habe ich eine nicht mehr gültige Vorlage. Bei mir gibt es noch einen Abs. 4. Dann ist diese Abstimmung hinfällig.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich bitte Sie, dass Sie die Artikel vorlesen lassen, bevor wir abstimmen, dann ist es klarer, was wir tun. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Diese Abstimmung ist hinfällig, es gibt keinen Antrag zu Abs. 4. Damit können wir abstimmen zu Art. 31 Abs. 1 gemäss Regierungsvorlage. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 23 Stimmen wurde zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 31a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Ich muss hier jetzt einen speziellen Antrag stellen, weil ich eine Antwort oder Auskunft von der Regierung möchte und es ja eine 2. Lesung ist. Also ich beantrage bei Abs. 2 nach «bei welcher der anteilsmässige Beschäftigungsgrad am höchsten ist», und dann mein Einschub: Bei einer 50%:50%-Anstellung entscheidet das Schulamt. Meine Begründung ist: Was ist, wenn eine Lehrperson zu 50 Prozent in der einen Gemeinde und zu 50 Prozent in der anderen Gemeinde angestellt ist. Wer entscheidet dann? Bei einer 50:50% Anstellung gibt es ja keinen anteilsmässigen höheren Beschäftigungsgrad. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung dazu äussern?Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich meine, schlussendlich sind Sie der Gesetzgeber, aber ich bin schon dankbar, dass wir die vorhergehenden Änderungsanträge, auch wenn Sie sie jederzeit stellen können, bekommen haben, aber wenn Sie sie dann noch mit Fragen verbinden ohne Vorbereitung, dann ist das höchst anspruchsvoll für die Regierung, das möchte ich auch einfach mal zu Protokoll führen. Ich versuche Ihre Frage ad hoc zu beantworten. So wie ich es verstehe, ist es, wenn Sie der Vorlage der Regierung zustimmen so, dass dann immer die Stammschule dort, wo die Lehrperson als erstes angestellt wurde und wo sie auch die Teamsitzungen besucht, die Beheimatung des Lehrers, und das ist heute schon die Praxis und ich bitte Sie, dem auch zuzustimmen, das ist wichtig und richtig so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich möchte die Bildungsministerin unterstützen. Das ist natürlich schon erlaubt, Fragen zu stellen zu einem Artikel für die Materialien. Es ist nicht so, dass man hier nur Anträge stellen darf. Man darf keine Grundsatzdiskussionen mehr führen, aber Fragen stellen ist erlaubt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Natürlich ziehe ich meinen Antrag zurück. Ich muss mich entschuldigen, es ist mir und uns wirklich jetzt beim Lesen aufgefallen, sonst hätte Ihnen natürlich diese Frage vorab zugestellt. Aber eben, weil man nicht Fragen stellen kann, musste ich mit diesem speziellen Antrag kommen. Ich ziehe natürlich den Antrag zurück. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab über Art. 37. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 43a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 43a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 48a Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48a Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 52 steht zur Diskussion. Wie ich schon gesagt habe, werde ich dieser Delegationsnorm nicht zustimmen können. Ich denke solche Entscheidungen müsste der Landtag fällen.
Wir stimmen ab über Art. 52. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen seine Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 18 abgeschlossen.
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