ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTES (PGR) (NR. 153/1998, BERICHT DER KOMMISSION UND ABGEÄNDERTE GESETZESVORLAGE VOM 18. SEPTEMBER 2000), 2. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zur Fortsetzung der Landtagssitzung. Wir befinden uns, wie nicht anders zu erwarten war, nach wie vor bei Traktandum 12: Abänderung des PGR bei der 2. Lesung. Wir sind bis zu Art. 351 gekommen, und dort setzen wir jetzt fort.Art. 351 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 351a und Art. 351a werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 351a und Art. 351a stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351 c steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351d wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351d steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351e wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351e steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351f wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351f steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351g wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351g steht zur Diskussion.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Die Regierung ändert ihre Vorlage in Abs. 3 dahingehend, dass es nach dem Wort "sinngemäss" in der vierten Zeile neu heisst: "Das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt darf die Fusion nur eintragen, wenn die Bilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wer diesem Artikel in der soeben in Abs. 3 abgeänderten Fassung zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351h wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351h steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351i wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351i steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351k wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351k steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351l wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351l steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351m wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351m steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 351n und Art. 351n werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 351n und Art. 351n stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 351o wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 351o steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 352 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 352 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 353 Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift zu Art. 353 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 355 und Art. 355 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 355 und Art. 355 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 355a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 355a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 356 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 356 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 357 Sachüberschrift und Abs. 1 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 357 die Sachüberschrift und Abs. 1 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 358 und Art. 358 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 358 und Art. 358 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 359 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 359 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 361 und Art. 361 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 361 und die Sachüberschrift vor Art. 361 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 362 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 362 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschrift vor Art. 363 und Art. 363 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 363 und Art. 363 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 364 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 364 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 365 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 365 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 366 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 366 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 367 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 367 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 368 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 368 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 373 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 373 Abs. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 382 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 382 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 383 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 383 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 389 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 389 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 390 Abs. 2 Ziff. 4 bis 8, Abs. 3 und 4 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 390 Abs. 2 Ziff. 4 bis 8, Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 391 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 391 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 394 Abs. 3 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 394 Abs. 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Die Regierung ändert Abs. 5 dahingehend, dass es neu heisst: "Der Eintrag der Gesellschafter und ihrer Stammeinlagen kann in einer besonderen vom Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt geführten Liste nach den für die Genossenschafterliste aufgestellten Vorschriften entsprechend erfolgen".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu noch das Wort geführt? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit dem Art. 394 Abs. 3 bis 5 in dieser in Abs. 5 abgeänderten Fassung der Regierung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 394a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 394a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 396 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 396 Abs. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschrift vor Art. 400 und Art. 400 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 400 und Art. 400 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 400a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 400a steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Auch hier stellt sich analog zu Art. 350 die Frage, wer die Konzernrechnung prüfen darf. Ich stelle deshalb auch hier analog den Antrag wie in Art. 350, ohne dass ich jedoch versuche, die Prüfung für die Kollektiv- und Kommanditgesellschaft hier ebenfalls einzubringen, weil das ja in Art. 350 schon gescheitert ist. Ich stelle deshalb den Antrag, zum jetzigen Artikel noch einen Abs. 1, noch einen Zusatz anzubringen, nämlich: "Die Prüfung des konsolidierten Geschäftsberichtes ist Wirtschaftsprüfern und Revisionsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften vorbehalten". Dies, wie bereits ausgeführt, mit derselben Begründung wie bei Art. 350.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber auch wiederum nicht statt des Abs. 1 der Regierungsvorlage, sondern als zusätzlichen Satz. Verstehe ich das richtig?
Abg. Rudolf Lampert:
Zusätzlich zu Abs. 1 der Regierungsvorlage als zusätzlichen Satz. Ich wollte eigentlich vermeiden, das vorzulesen, weil der Abs. 1 bleibt sonst genau gleich, nur kommt dies als Zusatz hinzu.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir darüber ab. Soll ich den Antrag nochmals wiederholen?
Abg. Rudolf Lampert:
Es wäre mir doch daran gelegen, damit jetzt nicht einfach ins Blinde abgestimmt wird, dass vielleicht der Herr Regierungsrat noch einen Satz dazu sagt, wenn er das auch für sinnvoll hält, nicht damit mein Antrag jetzt einfach so im Raum steht. Danke.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ich sage gerne etwas dazu: Ich bin mit dem Vorschlag einverstanden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit dem Abänderungsantrag des Abg. Lampert, den Abs. 1 von Art. 400a mit folgendem zweiten Satz zu ergänzen: "Die Prüfung des konsolidierten Geschäftsberichtes ist Wirtschaftsprüfern und Revisionsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften vorbehalten" einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut. Dann stimmen wir über Art. 400a gesamthaft ab unter Einschluss dieser bereits beschlossenen Ergänzung von Abs. 1. Wer mit Art. 400a einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 418 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 418 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 418a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 418a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 419 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 419 Abs. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 421 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 421 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 422 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 422 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 425 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 und Abs. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 425 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 und Abs. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 471 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 471 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 476 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 476 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 477 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 477 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 497 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 497 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 536 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 536 Abs. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 547 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 547 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 590 bis 595 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 590 bis 595 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 693 Abs. 1, 2, 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 693 Abs. 1, 2, 3 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 932a § 26 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 932a § 26 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Überschrift vor achtzehntem Titel und Art. 944 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor dem achtzehnten Titel sowie Art. 944 Abs. 2 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschrift vor Art. 949 und Art. 949 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 949 und Art. 949 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 950 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 950 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Die Regierung ändert Abs. 1 dahingehend, also im vollen Wortlaut: "Anmeldungen zur Eintragung und Löschung werden nach Prüfung ihrer Zulässigkeit durch das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt in der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen ohne Aufschub in das Hauptregister eingetragen".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir über diesen in Abs. 1 von der Regierung abgeänderten Wortlaut ab. Wer mit Art. 950 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 951 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 951 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 954 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 954 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Auch hier muss "der Registerführer" durch "das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt" ersetzt werden. Der Wortlaut wäre dann so in Abs. 1: "Eine Eintragung im Öffentlichkeitsregister und alle Urkunden und Angaben, deren Hinterlegung das Gesetz vorschreibt, sind durch das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt in den amtlichen Publikationsorganen öffentlich bekannt zu machen, soweit es das Gesetz nicht anders vorsieht".In Abs. 2 wäre ebenfalls eine Ersetzung "des Registerführers" vorzunehmen, dann heisst es - Abs. 4 ist das: "Handelt es sich um Bekanntmachungen von Sitzunternehmungen im Sinne von Art. 955 oder von Unternehmen, die keine Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind, so kann sie das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt unterlassen, wenn die Bekanntmachung der gleichen Tatsachen oder Verhältnisse durch eine andere Behörde, wie beispielsweise ein Konkursverfahren, erfolgt".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall, dann stimmen wir über diesen abgeänderten Art. 954 Abs. 1 und 4 ab. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 955 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 955 steht zur Diskussion. Hier stelle ich den Antrag, weil es eine von der Kommission geänderte Bestimmung ist, das Wort "Registerführer" in der letzten Zeile durch das Wort "Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt" zu ersetzen, sodass es heissen würde: "allenfalls nach Ermessen des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes erfolgen".
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt stimmen wir über Art. 955 gesamthaft ab. Wer diesem Artikel zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 955 a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 955a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 955b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 955b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschrift vor Art. 956 und Art. 956 Abs. 4 und 5 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 956 und Art. 956 Abs. 4 und 5 stehen zur Diskussion. Ich frage mich hier, ob dieses Wort "verschoben" in der Klammer, ob das eigentlich wirklich dorthin gehört. Wollten wir das nicht streichen? Ist das nicht ein Computerfehler gewesen?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Vermutlich schon. Das schauen wir an, das kann man meiner Meinung nach auch streichen. Zudem: In Abs. 5 müssen wir wieder "den Registerführer" durch "das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt" ersetzen, sodass es jetzt neu heisst: "Das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt hat alles Notwendige vorzukehren" usw.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Also wir streichen in der Sachüberschrift in der Klammer das Wort "verschoben" und in Abs. 5 hat die Regierung ihren Antrag, wie soeben vorgetragen, abgeändert. Wenn dazu das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer mit der Sachüberschrift vor Art. 956 und mit Art. 956 Abs. 4 und 5 in dieser Form einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 959 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 959 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Hier müssen wir im Abs. 1 "das Registeramt" ersetzen wiederum durch "Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt", sodass es dann heisst vom Komma weg: "müssen die vom Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt zu führenden Hauptregister nach amtlichem Muster eingerichtet sein".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn dazu das Wort nicht gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer mit Art. 959 in dieser geänderten Form einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 997 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 997 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion. Hier möchte ich wiederum beantragen, nachdem es sich um einen von der Kommission total geänderten Regierungsvorschlag handelt, das Wort "Registerführer" in Abs. 2 durch "Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt" zu ersetzen, sodass es heisst: "mit Ausnahme von Erhebungen des Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramtes".
Wird sonst zu diesem Artikel das Wort gewünscht und zu diesem Antrag? Das ist nicht der Fall. Dann wird zuerst über den Abänderungsantrag abgestimmt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Schliesslich über Art. 997 Abs. 2 und 3 gesamthaft. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 998 Abs. 1, 2 und 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 998 Abs. 1, 2 und 2a steht zur Diskussion. Auch hier möchte ich den Antrag stellen, in Abs. 2, zweite Zeile, statt "des Registerführers" "des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes" zu schreiben. Wenn dazu das Wort nicht gewünscht wird, stimmen wir über diesen Abänderungsantrag ab. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Schliesslich stimmen wir ab, mangels weiterer Wortmeldungen, über Art. 998 Abs. 1, 2 und 2a gesamthaft. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1001 Sachüberschrift und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1001 Sachüberschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1002 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1002 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1023 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1023 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1027 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1027 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschriften vor Art. 1045 und Art. 1045 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1045 sowie die Sachüberschriften davor stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschrift vor Art. 1046 und Art. 1046 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1046 und Art. 1046 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1046bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1046bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1047 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1047 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschriften vor Art. 1048 und Art. 1048 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschriften vor Art. 1048 und Art. 1048 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1049 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1049 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschrift vor Art. 1050 und Art. 1050 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1050 und Art. 1050 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1051 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1051 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschrift vor Art. 1052 und Art. 1052 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1052 und Art. 1052 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1053 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1053 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1054 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1054 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1055 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1055 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1056 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1056 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschrift vor Art. 1057 und Art. 1057 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1057 und Art. 1057 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1058 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1058 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1059 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1059 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1060 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1060 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1061 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1061 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1062 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1062 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1062a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1062a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschriften vor Art. 1063 und Art. 1063 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschriften vor Art. 1063 und Art. 1063 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1063bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1063bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1064 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1064 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschrift vor Art. 1065 und Art. 1065 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1065 und Art. 1065 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1066 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1066 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 1067 und Art. 1067 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1067 und Art. 1067 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 1068 und Art. 1068 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1068 und Art. 1068 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 1069 und Art. 1069 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1069 und Art. 1069 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1070 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1070 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1071 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1071 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1072 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1072 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1073 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1073 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1074 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1074 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir wechseln jetzt wieder den Schriftführer.Art. 1075 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1075 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1076 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1076 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1077 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1077 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 1078 und Art. 1078 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1078 und Art. 1078 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1079 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1079 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1080 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1080 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 1081 und Art. 1081 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1081 und Art. 1081 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1082 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1082 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1083 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1083 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Die Sachüberschrift vor Art. 1084 und Art. 1084 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1084 und Art. 1084 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1085 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1085 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1086 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1086 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1087 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1087 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1088 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1088 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1089 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1089 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1090 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1090 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 1091 und Art. 1091 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 1091 und Art. 1091 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1092 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1092 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1093 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1093 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1094 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1094 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1095 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1095 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1096 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1096 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Bevor wir uns mit den sicher sehr interessanten Bestimmungen über den konsolidierten Geschäftsbericht befassen, machen wir eine 10-minütige Kaffeepause.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 17.00 UHR)
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