Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Revision Vereinsrecht) (Nr. 32/2024) [1. Lesung: 17. Mai 2024] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 65/2024); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Regierung, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 24: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Revision Vereinsrecht). Diese Vorlage wurde am 17.Mai 2024 in 1.Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2.Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 65/2024. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 106 Abs. 2 Ziff. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 106 Abs. 2 Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 142 Sachüberschrift und Abs. 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 142 Sachüberschrift und Abs. 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 180a Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 180a Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 182 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 182 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellig
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 239 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 239 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 246 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 246 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 247 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 sowie Abs. 3 bis 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 247 Abs. 2 Ziff. 2 und 3 sowie Abs. 3 bis 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 247a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 247a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 252 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 252 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 259 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 259 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 968 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 968 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. § 66 SchlT Sachüberschrift, Abs. 2b und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 66 SchlT Sachüberschrift, Abs. 2b und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig seine Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum24 erledigt. -ooOoo-