Abänderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Nr. 63/2024); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Regierungschef, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 32: Abänderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 63/2024 und steht zur Diskussion.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags möchte ich mich beim Ministerium für Präsidiales und Finanzen bedanken. Die gegenständliche Vorlage beinhaltet mehrere Themenschwerpunkte: die Digitalisierung und Internationalisierung, Vereinfachungen, Steuerreduktionen und Betrugsbekämpfung. Gemäss dem teilrevidierten Mehrwertsteuergesetz gelten Online-Versandplattformen als Leistungserbringerinnen für die Abwicklung von Verkäufen und sind ab 2025 als steuerpflichtig. Als elektronische Plattformen gelten beispielsweise elektronische Marktplätze, aber auch Portale oder Applikationen (Apps). Für die Verbraucher wichtig und erwähnenswert sind vor allem die Steuerreduktionen. Neu werden, nur um ein paar Beispiele zu nennen, Dienstleistungen durch Reisebüros, Teilnahmen an kulturellen Veranstaltungen und die Betreuungs- und hauswirtschaftlichen Leistungen der privaten Spitex von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Pflegeleistungen, ob von der gemeinnützigen oder privaten Spitex, waren bisher schon von der Steuer ausgenommen. Zudem erleichtert die Abänderung künftig auch den KMU den Abrechnungsprozess. Die KMU können künftig auf Wunsch auch jährlich ihre Mehrwertsteuer abrechnen, was den Abrechnungsprozess effizienter gestaltet. Da aufgrund der staatsvertraglichen Verpflichtungen im Mehrwertsteuervertrag festgehalten ist, dass Liechtenstein die materiellen Vorschriften des schweizerischen Mehrwertsteuerrechts übernimmt, ist der Handlungsspielraum für abweichende Regelungen nur sehr gering. Deshalb wurde auch auf eine Vernehmlassung verzichtet. Für mich stellt sich noch die Frage, wieso diese Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung gezogen werden muss. Darf ich den Herrn Regierungschef Daniel Risch bitten, dazu noch Ausführungen zu machen. Ich bin für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Meine Vorrednerin hat sehr gut eingeführt, ich möchte mich nicht wiederholen. Liechtenstein ist zur parallelen Einführung des schweizerischen Mehrwertsteuerrechtes sowie allfälliger Abänderungen verpflichtet. Die vorliegenden Einführungen begrüsse ich. Wie erwähnt treten mit den Änderungen Vereinfachungen, Steuerreduktionen, Betrugsbekämpfung und die Besteuerung von Online-Plattformen in Kraft. Online-Versandhandelsplattformen werden ab 2025 als Leistungserbringerinnen eingestuft und sie sind über ihre Plattformen abgewickelten Verkäufe mehrwertsteuerpflichtig. Zur Mehrwertsteuerpflicht von Online-Plattformen scheint mir nachstehende Information für Endverbraucher von Interesse, der in aller Regel sich nicht um die Mehrwertsteuer kümmern muss. Die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Ab 2025 gelten Online-Versandhandelsplattformen als Leistungserbringerinnen für die über ihre Plattform abgewickelten Verkäufe und sie werden somit mehrwertsteuerpflichtig. Lassen sich die Plattformen oder die Versandhandelsunternehmen zu Unrecht nicht als steuerpflichtige Person eintragen oder kommen sie ihren Abrechnungspflichten nicht nach, kann die Steuerverwaltung einen Einfuhrstopp für ihre Sendungen verfügen. Als letztes Mittel kann die Steuerverwaltung auch die Vernichtung der Sendungen anordnen.Für den Endverbraucher besteht somit die Gefahr, wenn der Lieferant nicht als steuerpflichtige Person eingetragen ist oder nicht abrechnet, dass die vom Kunden bestellte, vielleicht im Voraus bezahlte Ware auf dem Weg zu ihm von der Steuerverwaltung vernichtet wird und in der Folge kommt die Sendung nie an. Das bedeutet: Bei nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragenen Unternehmen ab 2025 keinesfalls bestellen. Damit der Endverbraucher sich informieren kann, veröffentlicht die liechtensteinische Steuerverwaltung ab 2025 die Namen der Versandhandelsunternehmen und Plattformen auf ihre Webseite, sobald eine rechtskräftige Verfügung vorliegt. Auf dieser Webseite der liechtensteinischen Steuerverwaltung können Konsumenten und Konsumentinnen nachsehen, ob ihr Lieferant eventuell «ein schwarzes Schaf» ist, das gegen das Mehrwertsteuergesetz verstösst und als Lieferant auszuschliessen ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort, besten Dank der Regierung für die vorliegende Vorlage, die selbstverständlich unbestritten ist. Wir sind hier mit der Schweiz in einem Pool und wir müssen diese Sachen umsetzen, entsprechend beantragt die Regierung auch eine abschliessende Lesung. Ein Punkt, der mir noch erwähnenswert scheint, sind diese Massnahmen gegen diese Serienkonkurse. Konkret soll das zukünftig nicht mehr möglich sein. Die Zeit betreffend dieser Serienkonkurse - da geht man von einer Frist von drei Jahren aus. Gemäss den Antworten zu den Fragen in der Finanzkommission betreffend, wann liegen vorsätzliche Konkurse vor, hat uns die Regierung dahingehend informiert: Es sei zum Beispiel der Fall, wenn eine Gesellschaft mit wenig Kapital ausgestattet wird und kurze Zeit auf dem Markt aktiv ist, die Steuerrechnung nicht begleicht, das vorhandene Vermögen trotz offener Steuerschulden ausschüttet und die juristische Person an Strohmänner übertragen wird, welche die juristische Person anschliessend liquidieren. Das war mir noch wichtig, dass man auch für die Praxis Anwendungsbeispiele hat. Dann lesen wir auf Seite 8 von Steuerreduktionen. Da hätte mich interessiert, aber das haben wir auch in der Finanzkommission besprochen: Was bedeutet das finanziell? Das konnte mir dann die Regierung auch nicht beantworten. Aber sehen Sie, wenn wir die finanziellen Konsequenzen anschauen, die Regierung geht sogar summa summarum über die ganzen Punkte von Mehreinnahmen von CHF0,4Mio. aus. Wir haben es ja bereits gehört, diesen ganzen Versandhandel, der zukünftig eben auch Mehrwertsteuer bezahlen wird müssen. Aber wie gesagt, die Steuerreduktion wird mehr als nur ausgeglichen. Es gibt in der Summe sogar Mehreinnahmen. Eintreten ist unbestritten und die abschliessende Lesung nach meinem Dafürhalten ist auch unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank den Abgeordneten für die Zusammenfassung, dem habe ich fast nichts hinzuzufügen. Ausser die Frage der Abg. Norma Heidegger, warum abschliessend behandeln, und Sie bitten um Ausführung. Es müsste nicht sein. Also wir könnten das auch im November noch einmal bringen und mit der Referendumsfrist würde es dann auf den 1. Januar auch noch reichen. Es ist einfach so, wir haben keinen Handlungsspielraum und deshalb hat es die Regierung bevorzugt, im Sinne der Effizienz das einfach abschliessend zu behandeln. Das ist eigentlich der ganze Grund. Das hätten wir auch reinschreiben können, aber ich habe es jetzt versucht zu begründen. Der Abg. Herbert Elkuch hat wirklich einen grossen Kern dieser Vorlage, diese Plattformen, noch erwähnt. Für die, die nicht so tief im Thema sind, nochmals den Hinweis auf die Seiten 18 ff. Es war uns auch wichtig, dies auch grafisch zu zeigen, wie das funktioniert, weil es dann auch wirklich wichtig ist. Dann möchte ich noch auf mein Schreiben vom 28.August hinweisen, falls wir es abschliessend lesen, weil wir über den Sommer das nochmals geprüft haben und dann der Meinung waren, dass wir im Art.21 noch etwas aus der Schweiz übernehmen sollten, von dem wir zuerst ausgegangen sind, dass es für uns wahrscheinlich nicht anwendbar ist. Jetzt denken wir aber, dass es Sinn macht, es auch gleich zu übernehmen. Ich werde dann bei der 1.Lesung das Schreiben nochmals erwähnen und bei der 2.Lesung dann den Antrag stellen, diesen Absatz hineinzunehmen. Aber Sie sind mit dem Schreiben vom 28.August darüber informiert. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1.Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Bst. m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Bst. m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 2 Bst. b und c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 2 Bst. b und c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 2 Bst. b Einleitungssatz und Ziff. 1a sowie Bst. c und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2 Bst. b Einleitungssatz und Ziff. 1a sowie Bst. c und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1 Bst. g sowie Abs. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 1 Bst. g sowie Abs. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 3a, 8, 11 Bst. a, Ziff. 12, 14a, 19 Bst. g, Ziff. 27 Bst. c und Ziff. 30 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 3a, 8, 11 Bst. a, Ziff. 12, 14a, 19 Bst. g, Ziff. 27 Bst. c und Ziff. 30 stehen zur Diskussion.
Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, das wäre dann die Stelle, wo ich in der 2. Lesung eben den Antrag stelle, das zu ergänzen, was Sie im Schreiben gesehen haben. Ich werde es jetzt nicht im Detail ausführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 23 Abs. 2 Ziff. 12 und 13 sowie Abs. 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 2 Ziff. 12 und 13 sowie Abs. 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 Abs. 5a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 1b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 1 und 1a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 1 und 1a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 Abs. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 Abs. 2 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 60 Abs. 2 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 Abs. 2 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 Abs. 2 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 66a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 73a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76 Abs. 2 bis 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 Abs. 2 bis 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 77 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 78 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 78 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 83 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 83 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 83a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 83a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 84 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 84 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 105 Bst. c und g werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 105 Bst. c und g stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
Die Regierung beantragt abschliessende Lesung. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen, wir nehmen die 2.Lesung durch Artikelaufruf vor.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich beantrage Lesung durch Gesetzesaufruf.Landtagspräsident Albert Frick
Es wurde 2. Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte zustimmen. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 24 Stimmen stattgegeben. Wir nehmen die 2.Lesung durch Gesetzesaufruf vor. Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes steht zur Diskussion.
Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantrage auf der Seite 55 in der Mitte, dort, wo steht Art. 21 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 3a, 8, 11 Bst. a, Ziff. 12, 14a, nach 14a einzufügen: 19 Bst. g, Ziff., dann geht es weiter mit 27 Bst. c und Ziff. 30. Das ist die Überschrift, die wir angepasst haben müssten. Müssen Sie zuerst über die Überschrift abstimmen?Landtagspräsident Albert Frick
Nein, wir werden nur eine Schlussabstimmung vornehmen.Regierungschef Daniel Risch
Gut, dann werde ich weitergehen. Dann wäre eben Ziff. 19 zu ergänzen. Ich lese es vor, dass es auch im Protokoll ist, Sie haben es bereits vorliegen. 19. die folgenden Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs: g) das Anbieten von Anlagegruppen von Anlagestiftungen gemäss schweizerischem Bundesgesetz vom 25.Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die Verwaltung von Anlagegruppen nach BVG durch Personen, die diese verwalten oder aufbewahren, die Depotbanken und deren Beauftragte; als Beauftragte werden alle natürlichen oder juristischen Personen betrachtet, denen die Anlagestiftungen Aufgaben delegieren können. Das beantrage ich, einzufügen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Regierung hat Sie bereits mit Schreiben vom 28.August über diesen Zusatz informiert und er gilt daher als eingebracht. Somit können wir die Schlussabstimmung vornehmen. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte jetzt die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum32 abgeschlossen.-ooOoo-