Abänderung des EWR-Referenzwert-Durchführungsgesetzes (EWR-RWDG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht («ESFS-Review»)) (Nr. 71/2024); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Regierungschef, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zur Traktandum 36: Abänderung des EWR-Referenzwert-Durchführungsgesetzes (EWR-RWDG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 71/2024. Er steht zur Diskussion.Abg. Dietmar Lampert
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, geschätzter Herr Regierungschef, guten Morgen allerseits. Erstmals bedanke ich mich beim zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag. Das Europäische System der Finanzaufsicht, abgekürzt ESFS, umfasst die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken und die nationalen Finanzmarktaufsichtsbehörden. Die Hauptaufgabe des ESFS besteht darin, die einheitliche Finanzaufsicht im gesamten EWR sicherzustellen. Die liechtensteinische FMA ist seit Herbst 2016 Vollmitglied ohne Stimmrecht bei den vorhin erstgenannten Behörden und Beobachter beim Europäischen Ausschuss für Systemrisiken und damit umfassend in das ESFS eingebunden. Für Liechtenstein als exportorientierter Kleinstaat sind die Teilnahme am ESFS, der Austausch mit den EU-Mitgliedstaaten und der Informationsfluss von immenser Bedeutung. In dieser Vorlage geht es um die Umsetzung der Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht ESFS. Dazu bedarf es an diversen Anpassungen an nationalen Gesetzen. Das Europäische System der Finanzaufsicht wird mit den Verordnungen (EU) 2019/2175 und (EU) 2019/2176 sowie der Richtlinie (EU) 2019/2177 revidiert. Die Verordnungen (EU) 2019/2175 und (EU) 2019/2176 werden nach ihrer rechtskräftigen Übernahme ins EWR-Abkommen in Liechtenstein grundsätzlich unmittelbar anwendbar. Allerdings bedingen Art. 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2175 einer Durchführung im liechtensteinischen Recht. Die Richtlinie (EU) 2019/2177 nimmt Änderungen an weiteren drei untergeordneten Richtlinien wahr, unter anderem an der 4. Geldwäschereirichtlinie. Zudem erfolgt durch die gegenständliche Vorlage eine Klarstellung im Finanzmarktaufsichtsgesetz dahingehend, dass die FMA nur jene Strafen, Bussen, Sanktionen oder Verwaltungsmassnahmen veröffentlicht, welche sie selbst verhängt. Dies war nach dem bisherigen Gesetzeswortlaut nicht klar und hat daher in der Praxis Fragen aufgeworfen. Durch diese Anpassungen verbleibt dennoch ein Grossteil der Befugnisse bei den Mitgliedstaaten. Der ESFS-Review nimmt neu die direkte Aufsicht über Administratoren bestimmter kritischer Referenzwerte, Drittstaatenreferenzwerte sowie über Datenbereitstellungsdienste wahr. Das bisherige Finanzierungssystem wird beibehalten. Dann noch etwas zur EWR-Übernahme: Die EWR-Übernahme des ESFS-Reviews bezüglich der genannten Rechtsakte ist derzeit noch anhängig. Der EWR-Übernahmebeschluss wurde bislang noch nicht vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss unterzeichnet. Daher hat sich die EWR-Landtagskommission noch nicht mit dem gegenständlichen Rechtsakten befasst. Voraussichtlich wird dies im Frühjahr 2025 der Fall sein. Ich bin für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch ich möchte mich dem Dank meines Vorredners anschliessen, dem ist nichts hinzuzufügen. Ich denke, Eintreten ist unbestritten und wie bereits ausgeführt wurde das System von der EU revidiert und befindet sich im EWR-Übernahmeverfahren und eine Umsetzung in Liechtenstein ist deswegen notwendig und ist zu befürworten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Sachüberschrift sowie Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Sachüberschrift sowie Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes.Art. 16a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 Abs. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61 Abs. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 189a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 189a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 189b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 189b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 257 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 257 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 5 Ziff. 2 Abs. 1 bis 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 5 Ziff. 2 Abs. 1 bis 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds.Art. 177 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 177 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 179 Sachüberschrift und Abs. 1 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 179 Sachüberschrift und Abs. 1 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes.Art. 17 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des EWR-Marktmissbrauchsverordnung-Durchführungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des EWR-Marktmissbrauchsverordnung-Durchführungsgesetzes.Art. 14 Sachüberschrift und Abs. 1 Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Sachüberschrift und Abs. 1 Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung, gleichzeitig haben wir Traktandum 36 erledigt.
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