Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzierungsmechanismus 2021-2028 (Nr. 96/2024)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 8: Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzierungsmechanismus 2021 bis 2028. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 96/2024.Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Dietmar Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, der EWR-Finanzierungsmechanismus dient der Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichts innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, EWR. Von Seiten der EU wird er auch als «Eintrittsgebühr zum Binnenmarkt» mit seinen rund 450 Mio. Konsumentinnen und Konsumenten gesehen. Die geforderten Solidaritätsbeiträge der EWR/EFTA-Staaten im Rahmen des EWR-Finanzierungsmechanismus werden von der EU weiterhin als unabdingbare Voraussetzung für den Marktzugang der EWR/EFTA-Staaten erachtet. Bei der uns vorliegenden Vorlage für die Jahre 2021 bis 2028 handelt es sich um den sechsten Finanzierungsmechanismus seit Inkrafttreten des EWR-Abkommens, mit dem die EWR/EFTA-Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein) ihre finanziellen Anstrengungen zur Unterstützung der wirtschaftlich schwächeren EU-Mitgliedstaaten fortführen. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit dieser Staaten erhöht und mittelfristig für die EWR-Staaten neue Handelspartner und Absatzmärkte erschlossen werden. In Anlehnung an den EU-internen Kohäsionsfonds werden für 16 begünstigte EU-Staaten finanzielle Mittel für Programme, beziehungsweise Projekte in definierten Bereichen bereitgestellt. Der vorliegende Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen über den EWR-Finanzierungsmechanismus 2021 bis 2028 enthält die Verpflichtung der drei EWR/EFTA-Staaten zuhanden der Empfängerstaaten, während der Periode über sieben Jahre einen Gesamtbetrag in der Höhe von etwas mehr als EUR 1,8 Mia. zu leisten. Die EFTA-interne Kostenverteilung wird nach dem Verhältnis der Bruttoinlandprodukte, also dem BIP, der drei EWR/EFTA-Staaten zueinander ermittelt. Basierend auf den BIP-Zahlen für 2021 wird sich der Anteil Liechtensteins auf 1,49 Prozent belaufen. Entsprechend wird im vorliegenden Finanzbeschluss ein Verpflichtungsrahmen für die Periode 2021 bis 2028 von EUR 26,9 Mio. beantragt. Dieser Verpflichtungskredit ist indexiert, da sich die Höhe der Beiträge nach der künftigen BIP-Entwicklung der Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein zueinander berechnet und die Beiträge somit variieren können. Das erzielte Verhandlungsresultat bedeutet im Vergleich zur Verpflichtungsperiode 2014 bis 2021 eine Erhöhung des Gesamtbeitrages der drei Staaten um 16,6 Prozent. Diese Erhöhung liegt zwar etwas über der in der EU üblichen Indexierung infolge der Inflationsbereinigung von knapp 15 Prozent. Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass im Gesamtbetrag für die drei EWR/EFTA-Staaten EUR 100 Mio. für spezifische Projekte mit Ukraine-Bezug mitberücksichtigt sind, was als Kompromisslösung beider Seiten zu werten ist. Kompromisslösung deshalb, da es das ursprüngliche Ansinnen der EU war, neben einer Inflationsbereinigung, eine grosszügigere Beteiligung der EWR/EFTA-Staaten im Hinblick auf die immensen Summen, welche die EU zur Bewältigung diverser Krisen aufzuwenden hat, im Rahmen des EWR-Finanzierungsmechanismus einzufordern. Da diese Forderung zu weit höheren Beiträgen geführt hätte, kann das hier erzielte Verhandlungsergebnis als sehr erfolgreich betrachtet werden, wofür ich allen an diesen Verhandlungen beteiligten Personen gratulieren möchte. Leider gibt es im Bericht und Antrag keine Auflistung von Projekten, welche zuletzt in den entsprechenden Empfängerstaaten realisiert worden sind. Deshalb habe ich noch Fragen bezüglich der Programme, welche mit den Geldern des Finanzierungsmechanismus umgesetzt werden: Können die Empfängerstaaten von Liechtenstein frei ausgewählt werden? Und falls dies der Fall ist, nach welchen Kriterien werden die Empfängerstaaten ausgewählt, mit denen Liechtenstein die bilateralen Beziehungen stärken möchte? Dann zu den Projekten oder Programmen selbst. Kann Liechtenstein die zu finanzierenden Projekte im bilateraler Abstimmung mit dem jeweiligen Empfängerstaat selbst festlegen? Ein zentraler Punkt des EWR-Finanzierungsmechanismus ist die Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichts innerhalb der EWR-Staaten. Können wir aber davon ausgehen, dass die Projekte nicht nur nach diesen Gesichtspunkten ausgewählt werden, sondern auch nach Kriterien, welche Liechtenstein und der heimischen Wirtschaft entsprechende Vorteile beschaffen? Hier wäre ich Ihnen dankbar, Frau Aussenministerin, wenn Sie mir dazu noch Antworten geben könnten. Abschliessend bedanke ich mich bei der Regierung für den Bericht und Antrag, welchem ich meine Zustimmung erteilen werde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank dem Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport sowie den betroffenen Stellen für die Ausarbeitung dieser Vorlage. Als EWR-Mitglied ist Liechtenstein in der Mitverantwortung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den einzelnen Staaten des europäischen Binnenmarktes verringert werden. Die beiden Art. 115 und 116 des EWR-Abkommens bilden die Grundlage dafür. Bei den EU-Mitgliedern wird dies über die sogenannten Kohäsionsgelder geregelt. Die Unterstützung von Irland, Norwegen und Liechtenstein läuft auf einer speziellen Schiene, dem uns heute vorliegenden EWR-Finanzierungsmechanismus. Es ist dies bereits der sechste seiner Art. Im Grundsatz begrüsse ich dieses solidarische Bestreben, Ungleichheiten zwischen den einzelnen Staaten auszugleichen. Und dies nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen. Das Übereinkommen verpflichtet die drei EWR Staaten während der Periode vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2028 einen Gesamtbeitrag von CHF 1'805 Mio. zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag beinhaltet CHF 100 Mio. für spezielle Projekte mit Ukrainebezug in den Empfängerländern. Dieser Gesamtbetrag ist das Ergebnis von Verhandlungen mit der EU, die vom Juni 2022 bis Ende November 2023 dauerten und sehr intensiv waren. Heute liegt dieser Gesamtbetrag um 16,6 Prozent über dem Betrag des fünften Finanzierungsmechanismus, der von 2014 bis 2021 dauerte. Die Aufteilung des Gesamtbetrages hängt von der jährlichen BIP-Entwicklung in den drei EWR-Staaten ab. Diese betrug für Liechtenstein im Jahr 2021 1,49 Prozent. Von da leitet sich der liechtensteinische Anteil an der Gesamtsumme auch ab: 1,49 Prozent von CHF 1'805 Mio. bedeutet einen Verpflichtungsrahmen von CHF 26,9 Mio., verteilt auf die sieben Jahre. Dies ist im Vergleich zu den Kohäsionszahlungen der Schweiz ein hoher Wert. Allerdings profitieren wir auf vielen Ebenen, sei es wirtschaftlich oder gesellschaftlich, auch sehr von der EWR-Mitgliedschaft. Dies muss uns bei der Beurteilung dieses Traktandums sehr bewusst sein. Es kann sein, dass es durch Veränderungen im BIP auch zu veränderten jährlichen Summen kommen kann. Dies ist in Art. 1 Abs. 2 des Finanzbeschlusses festgehalten. Diese Berechnung anhand des BIP ist auch der Grund, weshalb die Auszahlungen um etwa drei Jahre verschoben passieren. Erfahrungsgemäss werden auch nur etwa 80 Prozent der Fördergelder ausbezahlt. Wohin fliessen die Gelder? Die entsprechenden 15 Empfängerländer, inklusive die Höhe der Geldzuweisungen, sind bereits bestimmt und auf den Seiten 18 und 19 des Berichts und Antrags festgehalten. Wenig überraschend sind es Staaten aus dem Süden und Osten Europas. Nicht nur die Staaten, auch der Verwendungszweck der Gelder ist festgelegt auf die drei Themen «grüner Wandel Europa», «Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte» sowie «soziale Inklusion und Resilienz». Und wenn ich diese Prioritäten mit den Empfängerstaaten vergleiche, sticht mir besonders Ungarn ins Auge. Ein Staat, dessen Führung aktuell wenig auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten hält, wird von den drei EWR-Mitgliedstaaten in der nächsten Periode mit beinahe CHF 130 Mio. unterstützt. Um eine effiziente Umsetzung zu erreichen, werden die EWR-Staaten mit jedem Empfängerstaat eine bilaterale Vereinbarung abschliessen. Gerade im Fall von Ungarn erwarte ich, dass hier genau hingeschaut wird, wohin die CHF 130 Mio. fliessen werden. Kontrolliert werden soll das Ganze wie bisher durch das Financial Mechanism Office in Brüssel. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Art. 9 Abs. 6 Bst. d des Vertrags. «Um die Einhaltung der Verpflichtungen zu gewährleisten, können die EFTA-Staaten im Anschluss an eine Bewertung nach Anhörung des Empfängerstaates geeignete und verhältnismässige Massnahmen, einschliesslich der Aussetzung von Zahlungen und der Rückforderung von Mitteln, ergreifen.» Für die strategische Steuerung wird ein Leitungsgremium der Geberländer eingerichtet. Hier würde mich interessieren, wer Liechtenstein in diesem Gremium vertritt. Da es sich um den bereits sechsten Finanzierungsmechanismus handelt, wäre es interessant zu erfahren, inwieweit diese doch nicht unerheblichen Summen zu einer Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den Regionen und Staaten beigetragen haben. Dazu lese ich im Bericht und Antrag einzig, dass die Empfängerländer ein Bruttonationaleinkommen, BNE, pro Kopf von unter 90 Prozent des EU-Durchschnitts haben müssen.Daher frage ich mich, ob es Staaten gibt, die ursprünglich einmal Empfängerländer waren und in der Zwischenzeit es nicht mehr sind. Gibt es dazu Informationen? Und noch etwa ist mir aufgefallen: Bei den Empfängern wird für die Berechnung das BNE herangezogen, bei den Gebern jedoch das BIP. Gibt es dafür eine Erklärung? An dieser Stelle bedanke ich mich noch bei der aussenpolitischen Kommission. Sie hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 12. September mit der Aussenministerin besprochen, was mir bei der Beurteilung der Vorlage sehr geholfen hat. Ich werde dem Finanzbegehren in der Höhe von CHF 26,9 Mio. meine Zustimmung geben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Auch ich möchte mich bei allen Beteiligten für diesen Bericht und das hier vorliegende Verhandlungsresultat bedanken. Liechtenstein ist ein Mitglied des Europäischen Wirtschaftraumes und muss sich daher am EWR-Finanzierungsmechanismus der EWR/EFTA-Staaten für den Zeitraum 2021 bis 2028 beteiligen. Der EWR-Finanzierungsmechanismus zielt darauf ab, die wirtschaftliche und soziale Kohäsion zu stärken, die nachhaltige Entwicklung zu fördern und die Zusammenarbeit in Bereichen wie Forschung, Innovation und Bildung zu intensivieren. In den Jahren 2014 bis 2021 wurden Projekte in 15 Mitgliedstaaten in verschiedensten Bereichen unterstützt. Im hier vorliegenden Bericht werden wieder die gleichen 15 Mitgliedstaaten vorgesehen. Hierzu hätte ich zwei Fragen an die Aussenministerin. Als erstes: Wer definiert diese Liste beziehungsweise können hier auch unter Umständen noch Änderungen vollzogen werden beziehungsweise auf gewisse Ereignisse reagiert werden? Und die zweite Frage: Sind die EUR 100 Mio., die für Projekte, die mit der Invasion der Ukraine zusammenhängen gesprochen wurden, ebenfalls an die in Art. 6 gelisteten Mitgliedsstaaten gebunden?
Gemäss dem Bericht und Antrag soll der EWR-Finanzierungsmechanismus 2021 bis 2028 wieder vom bereits genannten Financial Mechanism Office in Brüssel verwaltet werden. Für die strategische Steuerung soll wie auch bisher ein Leitungsgremium der Geberländer eingerichtet werden. Hier möchte ich von der Regierung wissen, wie die Transparenz und die Rechenschaftspflicht im Rahmen des Mechanismus gewährleistet wird. Ich habe auf die Schnelle keinerlei Informationen gefunden, für was für Projekte und in welchen Ländern diese Gelder exakt genutzt wurden und im Weiteren würde mich interessieren, welche Massnahmen vorhanden sind, um sicherzustellen, dass die Mittel ordnungsgemäss verwendet werden und auch wirklich dort ankommen, wo wir das wollen. Ich für meinen Teil werde dem vorliegenden Abkommen gerne meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Auch ich danke dem Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport und allen involvierten Stellen für die Verhandlungen und die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags. Mit dem EWR-Finanzierungsmechanismus sollen die EWR/EFTA-Staaten zur Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichts innerhalb des EWR beitragen. Liechtenstein steht dabei in der Mitverantwortung und ich begrüsse im Grundsatz das Vorgehen, den EWR durch Unterstützungsleistungen zu stärken in wirtschaftlicher sowie sozialpolitischer Sicht. Für diesen Mechanismus soll der Gesamtbeitrag knapp 15 Prozent höher ausfallen, wobei das zusätzliche Geld vorwiegend Projekten mit Ukrainebezug zukommt. Liechtensteins Beitrag wird sich auf 1,49 Prozent und damit CHF 26,9 Mio. belaufen, was dem Trend der letzten Jahre entspricht. Der Mechanismus für die Jahre 2021 bis 2028 ist bereits der sechste seit Inkrafttreten des EWR-Abkommen. So habe ich mir die gleiche Frage wie mein Fraktionskollege Kaufmann gestellt, nämlich wie wirkungsvoll der Mechanismus in der angestrebten Reduzierung der Ungleichheiten bisher war. Gibt es also Länder, die unterdessen nicht mehr zu den Empfängerländern gehören oder für eine gewisse Zeit nicht zugehörten? Ebenso wäre es interessant zu erfahren, welche thematischen Prioritäten in den vergangenen Mechanismen gewählt wurden. Mit diesem Durchlauf stehen die drei Kernprioritäten «grüner Wandel in Europa», «Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte» sowie «soziale Inklusion und Resilienz» im Fokus. Themen, die aktueller und brisanter nicht sein könnten in Europa wie auch weltweit. Auf den Seiten 18 und 19 findet sich die Liste mit den Empfängerländern und dabei sticht mir nicht nur Ungarn ins Auge, sondern auch Griechenland und Bulgarien in Zusammenhang mit illegalen Pushbacks. Gerade Griechenland verzeichnet die höchste Zahl mutmasslicher illegaler Pushbacks, doch gibt es praktisch keinerlei Verfahren gegen Grenzschützer/-innen. Bei den illegalen Pushbacks werden Flüchtende willentlich und ganz bewusst daran gehindert, die Grenze zu überqueren und Asyl zu beantragen. So werden Boote per Seil wieder ins offene Meer gezogen und sich selbst überlassen oder bewusst gefährliche Wellen für die fragilen Boote erzeugt. Ebenso gibt es Berichte über Entführungen auf europäischem Boden. Es gibt diverse Aufzeichnungen und Berichte solcher illegalen Pushbacks - umso bemerkenswerter, dass diese Praxen keine rechtlichen Konsequenzen haben. Das ist mit den europäischen Werten und den Menschenrechten weder vereinbar, geschweige denn tolerierbar und muss erst recht im Rahmen dieses Mechanismus geahndet werden und in den vorgesehenen bilateralen Verständigungen mit den Empfängerstaaten zum Ausdruck kommen. Hier möchte ich von der Regierung gerne wissen, wie sie diesen Rückschritten in Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zusammen mit Norwegen und Island begegnen möchte. Es ist unabdingbar, dass die EWR/EFTA-Staaten eine Handhabe für die Zurückhaltung von Mitteln zur Verfügung haben. Mit dem Art. 9 wurde eine solche definiert, die es bei Verstössen gegen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte ermöglicht, Gelder zurückzuhalten. In der Periode 2021 bis 2024 erhielt Ungarn tatsächlich keine Gelder, was zeigt, dass das Instrument der Mittelstreichung auch genutzt wird und es ist wichtig, dass Empfängerstaaten bei Verstössen auch in Zukunft die Konsequenzen zu tragen haben. Es ist jedoch wünschenswert und zu hoffen, dass die jeweilige Verständigung und Einhaltung der Werte zum Tragen kommen, denn die Leidtragenden einer Streichung von Geldern sind vor allem die Einwohnerinnen und Einwohner und nicht die Führungsebene des Empfängerstaates. Ich stimme dem Verpflichtungskredit über CHF 26.9 Mio. selbstverständlich zu, erwarte mir allerdings seitens aller EWR/EFTA-Staaten eine konsequente Haltung in der Stärkung der drei Kernprioritäten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für den vorliegenden Bericht und Antrag, welcher nach meinem Dafürhalten unbestritten ist. Als Mitglied des EWR haben wir nicht nur Rechte, wir haben auch Pflichten und eine der Pflicht ist dieser Verpflichtungskredit. Nur eine Frage zu Seite 15: Da wird ausgeführt, dass in diesem Betrag auch EUR 100 Mio. für spezifische Projekte in den EU-Mitgliedsstaaten mit Ukraine Bezug, zum Beispiel für die Integration von ukrainischen Flüchtlingen, enthalten sei. Und da möchte ich die Frau Aussenministerin fragen: Hat sich hier auch die EU überlegt, mitunter diese EUR 100 Mio. direkt in der Ukraine zu investieren. Denn da ist ja das Problem, die Leute flüchten primär vor dem Krieg in die umliegenden Staaten, das ist naheliegend. Aber wenn wir es schaffen würden, dass eben der Krieg beendet würde in der Ukraine, dann müssen sie gar nicht flüchten. Hat man sich solche Überlegungen auch gemacht? Dass man eher dieses Geld investiert, damit dieser Krieg endlich aufhört, dann müssen die Ukrainer auch nicht ihr Land verlassen. Und dann hätten die umliegenden Staaten auch nicht so viele Flüchtlinge. Das wäre von Interesse. Dann vielleicht noch zum Thema Ungarn und, was ich jetzt gerade gehört habe, Griechenland. Ich denke mir, da müssen wir schon so ehrlich sein als Europäer. Wenn wir das von den Griechen erwarten, dann müssen dann auch die Mitgliedsstaaten bereit sein, diese Flüchtlinge zu übernehmen. Denn einfach auf den Süden zu zeigen und sagen, ihr müsst da schauen und wir sind nicht bereit, die Flüchtlinge zu übernehmen, das ist nicht fair nach meinem Dafürhalten. Dann müsste man sich da auch einig werden. Und was ich weiss, hat da die EU riesige Probleme. Wie gesagt, bei Ungarn hat das funktioniert, aber ich denke mir auch, das waren andere Argumente bei Ungarn, dass man diese Gelder gestrichen hat. Und wie gesagt, wenn man dann den Griechen sagt, ihr müsst hier das besser machen, dann müssen die Europäer, die restlichen Staaten, auch bereit sein, entsprechende Kontingente von Flüchtlingen zu übernehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Voten. Liechtenstein feiert, nachdem der EWR dieses Jahr 30-Jahre-EWR-Jubiläum und Geburtstag hatte, nächstes Jahr 30-Jahre-Mitgliedschaft im EWR. Für die liechtensteinische Wirtschaft waren die letzten 30 Jahre eine Erfolgsgeschichte. Seit dem Beitritt zum EWR, um das einfach auch einmal in Zahlen darzustellen, hat sich unsere Wirtschaft fast verdoppelt. Ebenso haben sich die Arbeitsplätze in Liechtenstein von 21'000 im Jahr 1995 auf heute 46'000 mehr als verdoppelt. Der ungehinderte Zugang zum EU-Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen der insgesamt dreissig Staaten und über 580 Mio. Bürger und Bürgerinnen stellt einen sehr bedeutenden Standortvorteil für unsere Wirtschaft dar. Eine Nichtteilnahme Liechtensteins am Finanzierungsmechanismus hätte sehr einschneidende wirtschaftliche Konsequenzen für unser Land. Eine Teilnahme am EWR und damit am Binnenmarkt ist für unsere sehr stark exportorientierte Wirtschaft unabdingbar. Über 65 Prozent der Exporte gehen in den EU-Raum. Auch für Dienstleistungserbringer wie Banken ist der EU-Raum essenziell. Mit einem Nein zum EWR-Finanzierungsmechanismus, wovon ich natürlich nicht ausgehe, gäbe es den bisherigen freien Zugang zum Binnenmarkt nicht mehr. Das wäre die Konsequenz. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir auch mit dem Finanzierungsmechanismus die Verantwortung dafür übernehmen, dass wir an diesem Markt teilnehmen können. Wenn wir hier also investieren, investieren wir direkt mit einem Return on Invest auch in unsere Wirtschaft. Ich gehe gerne auf einzelne Fragen der Abgeordneten ein. Ich beginne mit dem Abg. Dietmar Lampert, der gefragt hat, ob die Empfängerstaaten von Liechtenstein frei ausgewählt werden können und nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden. Die 15 Empfängerstaaten sind ja im Bericht und Antrag definiert und diese sind gemäss den für den EU-Kohäsionsfonds geltenden Kriterien festgelegt. Der EWR-Finanzierungsmechanismus dient ja grundsätzlich dazu, die bilateralen Beziehungen mit allen 15 Empfängerstaaten zu stärken. Natürlich fliessen bei der Auswahl der Länder, mit denen von Liechtensteiner Seite verstärkt zusammen gearbeitet wird, auch bilaterale Überlegungen ein. In der Vergangenheit wurde zum Beispiel aufgrund dieser Überlegungen ein verstärkter Fokus auf Tschechien gelegt und es sind dadurch gute und vor allem langjährige Projekte entstanden. Diese Projekte werden in Tschechien auch wahrgenommen und die bilateralen Beziehungen konnten dadurch nachhaltig gestärkt werden. Und solche bilateralen Überlegungen werden natürlich auch jetzt, wenn wir dann die neuen MoU zu den neuen bilateralen Beziehungen im Rahmen dieses Projektmechanismus festlegen, auch miteinfliessen. Dann haben Sie gefragt, ob wir die zu finanzierenden Projekte selbst festlegen können und ob diese auch in einem Bezug stehen, dass sie der heimischen Wirtschaft entsprechend Vorteile beschaffen. Hier kann ausgeführt werden, dass die bilateralen Projekte zusammen mit den jeweiligen Empfängerstaaten in Abstimmung mit den allgemeinen Prioritäten, die viele von den Abgeordneten auch genannt haben, festgelegt werden, und bei der Auswahl der Schwerpunktländer fliessen eben wie gesagt auch bilaterale Überlegungen wie auch Synergien zu der heimischen Wirtschaft mit ein. Mittelfristig werden dann eben durch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Empfängerländer auch neue Handelspartner und Absatzmärkte erschlossen, was der liechtensteinischen Exportwirtschaft dann auch wieder zugutekommt. Dann komme ich zu den Fragen des Abg. Georg Kaufmann. Sie haben gefragt, wer Liechtenstein im Gremium des Financial Mechanism Office vertritt. Liechtenstein ist in diesem Gremium durch die Botschaft in Brüssel vertreten. Dann haben Sie gefragt, ob es Empfängerstaaten gibt, die in der Zwischenzeit nicht mehr Empfängerstaaten sind. Hier kann ich Sie darüber informieren, dass Spanien ursprünglich Empfängerstaat war und dies seit 2009 aufgrund seiner über dem relevanten Niveau liegenden BIP aus den begünstigten Kreisen nicht mehr ist. Also Spanien ist ausgeschieden von dieser Empfängerstaatenliste. Und Sie haben dann auch gefragt, ob es Messkriterien gibt, mit denen man sagen kann, wie diese Gelder eben auch dazu beitragen, dass eine wirtschaftliche Entwicklung in den Empfängerstaaten stattfindet. Gemäss Untersuchungen der Europäischen Kommission ist der Unterschied zwischen dem Pro-Kopf-Einkommen der Empfängerstaaten zum EU-Durchschnitt seit der letzten Finanzierungsperiode um circa 5 Prozent kleiner geworden. Also das ist positiv, dass er kleiner geworden ist. Das hat auch die Abg. Sandra Fausch gefragt. Und dann ihre letzte Frage, weshalb bei den Empfängern das BME in Rechnung gezogen wird und bei den Gebern das BIP. Die Empfängerstaaten sind dieselben wie beim EU-Kohäsionsfonds und die EU verwendet für die Berechnung den BME. Im Rahmen des EWR und auch unter den EWR/EFTA-Staaten und auch bei der EFTA kommt seit jeher das BIP zur Anwendung, was auch in den Abkommen und Entscheidungen entsprechend festgehalten ist. Es ist einfach so historisch auch gewachsen. Dann komme ich zu den Fragen der Abg. Petzold-Mähr, ob die Liste der Empfängerstaaten fix ist. Ja, die ist fix. Die Empfängerstaaten sind jene EU-Mitgliedsstaaten, welche unter 90 Prozent des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens liegen. Diese sind festgelegt und sind in der EU- wie auch im EWR-Finanzierungsmechanismus identisch. Dann haben Sie die Frage gestellt, ob die Empfängerstaaten der EUR 100 Mio., die man für die Ukraine, sprich für die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine in den Empfängerstaaten, verwendet, ob die identisch sind mit denen von der Liste der Empfängerstaaten. Ja, die sind identisch. Also man will dort, wo diese Empfängerstaaten massive Auswirkungen vom Krieg in der Ukraine haben, in diesen 15 Empfängerstaaten, die Projekte zur Unterstützung zum Beispiel für spezifische Projekte mit ukrainischen Flüchtlingen fördern.
Dann haben Sie zum Thema Transparenzmonitoring gefragt, wie das sichergestellt ist. Hier kann man sagen, dass die EWR-Gelder und die geförderten Programme und Projekte einer konstanten Prüfung dieses Financial Mechanism Office unterliegen und vor Ort auch durch Revisionsstellen zusätzlich. Es finden auch spontane Kontrollen vor Ort statt, die von diesem Financial Mechanism Office organisiert werden oder aber von staatlichen Kontrollstellen der Empfängerstaaten sichergestellt werden. Das ist auch Teil der Verhandlungen, die man dann mit den Empfängerstaaten hat, wie eben auch der Empfängerstaat ein Teil der Verantwortung der Kontrolle übernehmen kann. Aber man kann sicherlich sagen, dass es hier ein sehr gezieltes Monitoring gibt. Dann zu den Fragen der Abg. Sandra Fausch. Sie haben gefragt, was die Prioritäten im letzten Finanzierungsmechanismus waren. Es waren die folgenden: Innovation, Forschung, Bildung und Wettbewerbsfähigkeit, soziale Inklusion, Jugendbeschäftigung und Armutsminderung, Umwelt, Energie, Klimawandel und kohlenstoffarme Wirtschaft, Kultur, Zivilgesellschaft, gute Regierungsführung sowie Grundrechte und Grundfreiheiten und Justiz und Inneres. Also Sie sehen, es gibt in vielen Bereichen auch eine Kontinuität in der Schwerpunktsetzung, was natürlich Sinn macht, weil man ja auch sicherlich mit einigen Empfängerstaaten, wo man jetzt zusammengearbeitet hat, auch in Zukunft weiter zusammenarbeitet. Dann haben Sie gefragt, wie Liechtenstein sicherstellt, dass eben Menschrechtsverletzungen auch im Rahmen der EU vermieden werden können. Hier ist einfach ganz wichtig, dass man sieht, in diesem neuen Finanzierungsmechanismus ist erstmalig festgelegt, dass bei Verstössen gegen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte Gelder zurückgehalten oder auch zurückgefordert werden können. Das war im letzten Finanzierungsmechanismus nicht so detailliert definiert und wir wissen, dass wir mindestens mit einem Staat hier eine grosse Thematik hatten. Es war uns als EWR-Staat ganz wichtig, dass das hier jetzt in diesem neuen Finanzierungsmechanismus klar definiert ist, und somit haben wir das vertraglich auch festgehalten und eine klare Handhabung. Und zudem ist natürlich die Einhaltung von Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit grundsätzlich ein Schwerpunkt in unserer Aussenpolitik, wo wir uns tagtäglich intensivst dafür einsetzen. Und dann komme ich noch auf die Frage des Abg. Wendelin Lampert, ob es nicht besser wäre oder ob sich die EU überlegt hat, dass man diese EUR 100 Mio. nicht besser in der Ukraine investieren sollte. Ich glaube, hier ist es einfach ganz wichtig, dass man hier unterscheidet und das eine tut, aber das andere nicht lässt. Wir haben die Konsequenzen vom Krieg in der Ukraine bereits. Diese Flüchtlinge sind gerade auch eben in diesen Empfängerstaaten in ganz Europa und die Empfängerstaaten haben ihre Konsequenzen daraus und man möchte mit diesen EUR 100 Mio. eben diese Empfängerstaaten gezielt unterstützen, weil man der Überzeugung ist, dass das eben auch zur Stärkung des Binnenmarktes führt.Das ist aber logisch, dass das nicht ersetzt, dass man auch in der Ukraine für den Wiederaufbau Investitionen leisten muss, damit auch während dem Krieg aufgrund von Infrastrukturgegebenheiten nicht noch mehr Menschen flüchten müssen. Wir wissen alle, dass zum Beispiel die Energieversorgung in der Ukraine ein grosses Thema ist. Es steht Winter bevor. Wenn wir hier nicht auch in den Wiederaufbau investieren, dann wird das auch während dem Krieg weitere Flüchtlinge auslösen und deshalb eben: Hier, das eine tun und das andere nicht lassen. Ich denke, es ist ganz wichtig zu unterstreichen, dass es sich hier auch nicht um «Recovery» handelt, sondern dass es sich hier um gezielte Unterstützung in den Empfängerstaaten innerhalb dieses Finanzierungsmechanismus mit Ukrainebezug handelt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Ja, vielleicht auch noch zur Protokollbringung, weshalb Ungarn die Gelder gestrichen wurde. Da führt die Regierung auf Seite 15 in der Fussnote aus, dass die EWR/EFTA-Staaten sich mit Ungarn nicht darauf einigen konnten, welche Organisation in Ungarn die Gelder an die Zivilgesellschaft verteilt und deshalb die Gelder gestrichen wurden. Also es steht nicht irgendwie im Zusammenhang mit den Pushbacks. Als Replik noch an den Abg. Wendelin Lampert. Ein wichtiges Thema, das Sie eigentlich ansprechen, aber ich glaube, das eine hat mit dem anderen vielleicht bedingt etwas zu tun. Aber es sind trotzdem zwei Paar Schuhe. Natürlich müssen wir uns mit der Frage der Flüchtenden auseinandersetzen, aber vorwiegend geht es mir darum, dass die Menschenrechte ernst genommen werden und dass wir die auch leben. Flüchtenden steht schlicht das Recht zu, in einem anderen Land Asyl zu beantragen, und so ist eine gewaltsame und bewusste Hinderung daran nicht menschenrechtskonform. Wie die Europäische Gemeinschaft mit dem Anstieg von Flüchtenden dann letztlich umgeht, ist natürlich ein Thema und muss auch angegangen werden und muss gelöst werden. Und es ist ausser Frage, dass wir hier gemeinsam vor grossen Herausforderungen stehen. Aber wie gesagt, sie gewaltsam daran zu hindern - bis jetzt, muss ich sagen, ist es eigentliche eine kollektive Akzeptanz, die ich nicht unbedingt akzeptieren möchte, und das möchte ich hier klipp und klar gesagt haben. Ich denke, da müssen die EWR/EFTA-Staaten konsequenter dann auch einen solchen Art. 9 oder eben dessen Handhabung, die Gelder zurückzuhalten, auch entschieden umsetzen, wenn diese Menschenrechtsverletzungen immer noch an der Tagesordnung sind oder bleiben. Das noch von dieser Seite. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke der Aussenministerin für ihre Ausführungen. Zur Frage, wie gross der Einfluss Liechtensteins auf die Auswahl dieser Projekte ist, da sind Sie relativ vage geblieben. Im Kontext zu dieser Vereinbarung gibt es ja auch noch den sogenannten «Norway Grant» in einer ähnlichen Grössenordnung und Norwegen nutzt diesen Fonds, um seine internationale Sichtbarkeit und den Einfluss innerhalb Europas zu stärken durch eine eigene finanzielle Unterstützung. Dieser Fonds korreliert eben mit dieser Vereinbarung und in der Auswahl der Projekte und mich würde dann schon interessieren, wie gross der Einfluss Liechtensteins ist. Ich denke, der Einfluss Norwegens wird auf die Auswahl der Projekte sehr viel grösser sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich nehme gerne noch Replik noch auf zwei Voten. Zuerst beginne ich mit dem Votum der Abg. Sandra Fausch. Also ich möchte einfach nochmals feststellen, dass wir im letzten Finanzierungsmechanismus schon sehr konsequent vorgegangen sind als EWR/EFTA-Staaten, wenn Themen zur Rechtstaatlichkeit, Demokratie oder Diskriminierung nicht eingehalten worden sind. Und weil wir das so gemacht haben, haben wir in den Verhandlungen klar gesagt, es muss zusätzlich jetzt noch vertraglich festgehalten werden und es braucht eine klare vertragliche Regelung, dass das einfach klar geregelt ist im Vertrag, dass das sichergestellt ist. Aber nur weil wir es erst jetzt in den Vertrag aufnehmen, heisst nicht, dass wir uns im letzten Finanzierungsmechanismus nicht konsequent daran gehalten haben. Und dann noch zum Abg. Günter Vogt. Sie haben den «Norway Grants»-Fonds in die Diskussion eingebracht und hier muss man klar sagen: Ja, Norwegen hat seit 2004 die etablierte Tradition, zusätzlich einen eigenen bilateralen Fonds einzurichten. Das könnte Liechtenstein auch machen, wenn wir mehr Visibilität wollen würden. Und dieser ist aber nur für norwegische Partnerorganisationen zugänglich. Das ist wichtig, dass man das festhält. Die «Norway Grants» betragen in der neuen Periode jetzt zusätzlich zu diesem Finanzierungsmechanismus EUR 1'380 Mio. und zusätzlich nochmals EUR 80 Mio. für Projekte mit Ukraine Bezug. Somit beläuft sich der norwegische Fonds wie bereits in der Periode 2014 bis 2021 auf etwa 80 Prozent des EWR-Fonds. Und wenn Sie jetzt sagen, weil Norwegen mehr Geld hineingibt, hat Liechtenstein deshalb paritätisch weniger Mitbestimmungsrecht in den Projekten, dann ist das nicht richtig. Obschon Norwegen sehr viel mehr Geld in den eigenen Fonds, aber prozentual natürlich auch in den Finanzierungsmechanismus investiert, ist bei allen Projekten die Grundlage, dass alle drei Staaten zustimmen müssen. Also kann man nicht sagen, dass Liechtenstein weniger recht hat in der Zustimmung. Es sind drei Staaten und drei Staaten müssen zustimmen bei allen Projekten im Rahmen des EWR-Finanzierungsmechanismus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem sich die Diskussion erschöpft, können wir über den Antrag a) der Regierung befinden und danach den Finanzbeschluss lesen. Antrag a) lautet: Der Hohe Landtag wolle dem Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen am EWR-Finanzierungsmechanismus 2021 bis 2028 samt Anhang seine Zustimmung erteilen. Wir stimmen ab. Wer dem Antrag a) der Regierung stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen. Damit wurde dem Antrag a) der Regierung einhellig stattgegeben. Und wir können den Finanzbeschluss gemäss Antrag b) lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe nur zwei Verständnisfragen. In Art. 1 Abs. 2 könnte sich der liechtensteinische Anteil verändern und wie viel Prozent maximal und gibt es hier Grenzen? Und die Finanzierung beginnt erst ab Ende 2024, habe ich das recht verstanden? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Ich kann gerne auf diese Frage eingehen. Es ist so, dass die Aufteilung unter den EWR/EFTA-Staaten und somit die Höhe der jeweiligen nationale Beiträge von der zukünftigen relativen Entwicklung des BIP abhängt. Und seit 2014 variiert der jährliche liechtensteinische Anteil deshalb am Finanzierungsmechanismus so zwischen 1,06 und 1,54 Prozent. Also ja, er kann sich verändern, weil er sich eben am BIP entwickelt, und wir können heute noch nicht sagen, wie gross der Anteil sein wird, weil wir diese Zahlen einfach noch nicht kennen. Was die Grenzen betrifft, es gibt einfach diese 100 Prozent dieses Finanzierungsmechanismus und die werden eben prozentual nach diesem BIP aufgeteilt. Aber es gibt keine Grenzen für das BIP selbst. Ein BIP kann natürlich, wenn es sehr gut läuft, unbegrenzt steigen. Aber wir sehen einfach, es gibt gewisse Referenzzahlen über die letzten Jahrzehnte. Dann haben Sie mich noch gefragt - nein, ich glaube, das war alles, was Sie mich gefragt haben. Entschuldigung, die Finanzierung beginnt sehr wahrscheinlich 2024, aber kann natürlich auch später sein, 2025. Es wird erst finanziert, wenn Projekte definiert und durchgeführt wurden, und darum gibt es immer eine zeitliche Verzögerung. Das sehen wir ja auch jetzt im laufenden Finanzierungsmechanismus, wo wir immer Projekte finanzieren, weil sie erst jetzt wie abgeschlossen sind. Wie gesagt, es gibt also immer eine zeitliche Verzögerung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiter lesen. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 8 abgeschlossen. -ooOoo-