Abänderung des Versicherungsvertriebsgesetzes (VersVertG) (Nr. 90/2024); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 10: Abänderung des Versicherungsvertriebsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 90/2024 und steht zur Diskussion.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Nach der Zustimmung zur Übernahme der EU-Richtline in Traktandum 6 können wir uns nun mit der Umsetzung ins nationale Recht beschäftigen. Wie bereits ausgeführt, geht es um die Anpassung der Grundbeträge in Euro für die Berufshaftpflichtversicherung und die finanzielle Leistungsfähigkeit von Versicherungsvermittlern, Rückversicherungsvermittlern und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit. Alle gerade aufgezählten Marktteilnehmer haben eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen, die eine minimale Versicherungssumme pro Schadensfall und für alle Schadensfälle eines Jahres vorsieht. Des Weiteren wird ein Nachweis einer ausreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt.Die ursprüngliche Einführung dieser Grundbeträge im Gesetz ist auf das Jahr 2006 zurückzuführen. Damals wurde die IMD, Insurance Mediation Directive, übernommen und in Liechtenstein im Versicherungsvermittlergesetz umgesetzt. Mit der Übernahme der Nachfolgerichtlinie der sogenannten IDD im Jahr 2018 wurde in Liechtenstein das Versicherungsvertriebsgesetz neu geschaffen und eine Anpassung dieser Grundbeträge ein erstes Mal vollzogen. Ein weiteres Mal wurden die Grundbeträge dann erst im 2022 angehoben, da im Zeitraum von 2018 bis 2022 der vom Eurostat für die europäische Union erstellte Verbraucherindex wiederum um 20,32 Prozent angestiegen ist. Daher müssen diese Grundbeträge nun neuerlich angepasst werden. Eintreten ist für mich unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Meine Vorrednerin, die Abg. Petzold-Mähr, hat die Vorlage sehr gut beschrieben. Ich möchte auf einen Punkt eingehen. Diese Vorlage ist ja aus Versicherungsvermittlersicht eine eher schlechte Nachricht. Aufgrund dieser Vorlage werden die Prämien für die Versicherungsvermittler steigen. Der Grund dieser Vorlage ist, dass sich der europäische Verbraucherindex in den Jahren 2018 bis 2022 um 20,32 Prozent gesteigert hat. Das ist natürlich in Liechtenstein mitnichten so, in Liechtenstein oder in der Schweiz ist es zumindest so, dass im gleichen Zeitraum sich der Verbraucherindex nur um 4,6 Prozent erhöht hat. Jetzt stellt sich die Frage: Müssen wir wirklich diese Versicherungssummen dermassen erhöhen, wie diese Verpflichtung jetzt im EU-Raum besteht oder können wir nicht in diesem Punkt allenfalls eine Ausnahme machen? Wie gesagt, die Versicherungssummen erhöhen sich für einen Schadensfall von EUR1,3Mio. auf EUR1,564Mio. und für die Versicherungssumme für alle Schadensfälle in einem Jahr von EUR1,9Mio. auf EUR2,3Mio. Das Problem wird sich vor allem beim zweiten Punkt ergeben, bei den Schadensfällen in einem Jahr. Weil hier die Grenze von CHF 2 Mio. überschritten wird und somit die Versicherungsvermittler verpflichtet sind, Versicherungen mit höheren Versicherungssummen abzuschliessen. Hier einfach die Frage an die Regierung: Sind wir wirklich verpflichtet, diese höheren Beträge so zu übernehmen? Dies im Wissen, dass bei uns die Inflation oder der Verbraucherindex doch wesentlich weniger angestiegen ist in diesem entscheidenden Zeitraum von 2018 bis 2022. An dieser Stelle möchte ich auch nicht unterlassen zu sagen, dass natürlich die Steigerung ein wenig abgedämpft wird, durch das, dass die Beträge hier nicht in Schweizer Franken genannt sind, sondern in Euro-Beträgen. Dies führt natürlich dazu, dass letztlich der Anstieg in für uns wesentlichen CHF-Beträgen nicht so hoch ausfällt, wie wenn wir CHF-Beträge angeben würden. Weiters würde mich interessieren, mit welchen Prämiensteigerungen die Versicherungsvermittler zu rechnen haben. Also welche Mehrkosten hier auf die Versicherungsvermittler zukommen werden. Das muss nicht jetzt direkt beantwortet werden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dies auf die 2. Lesung ausführen könnten, Herr Regierungschef. Einen weiteren Punkt, den ich gerne an dieser Stelle einmal dokumentiert hätte, wäre: Gibt es überhaupt Haftungsfälle im Bereich der Versicherungsvermittler? Und falls ja, wie viele? Selbstverständlich bin ich gesamthaft für Eintreten auf diese Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu den Fragen des Abg. Vogt: Ja, ich bin der Meinung wir müssen es genau so tun. Dann möchte ich auch erwähnen, auch wenn wir keine Vernehmlassung gemacht haben, der Verband Liechtensteiner Versicherungsmakler wurde natürlich informiert und es gab keine kritischen Rückmeldungen. Dann kann ich auch sagen, dass die Auswirkungen moderat sein werden, da viele Berufshaftpflichtversicherungen bereits heute diese Beträge abdecken, oftmals von CHF5Mio. und mehr, von dem her ist die Auswirkung nicht derart stark. Aber wir können dann noch ein paar Sätze auf die 2. Lesung entsprechend vorbereiten. Zur Abg. Petzold-Mähr: Sie hat die Vorlage perfekt zusammengefasst, dem habe ich nichts hinzuzufügen. Das werde ich auch tun, ich werde dem nichts hinzufügen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Vielleicht werde ich jetzt noch etwas hinzufügen, und zwar eine Antwort an den Abg. Vogt. Und zwar ist es so, dass es eine direkt anwendbare Richtlinie ist. Das heisst, wir müssen es theoretisch gar nicht bei uns im Gesetz haben. Somit würden wir es hier drinnen auch nicht diskutieren und die Beträge wären einfach erhöht worden. Wir haben es bei uns im Gesetz, weil wir damals der Ansicht waren, dass alle Bewilligungsanforderungen an Versicherungsvermittler in einem Gesetz zusammengefasst werden sollten und sie nicht in verschiedenen Richtlinien und Gesetzen diese Bedingungen und Anforderungen zusammensuchen sollten. Deswegen hat man es damals ins Gesetz geschrieben. Tatsächlich ist es berechtigt zu fragen, ob man es überhaupt ins Gesetz schreiben muss. Aber das war damals die Entscheidung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann der Abg. Petzold-Mähr beipflichten. Es muss angepasst werden und wir müssen das eben so übernehmen. Jetzt frage ich den Abg. Vogt, ob er gerne noch schriftliche Ausführung auf eine 2. Lesung hätte. Dann machen wir eine Stellungnahme. Sonst würden wir Ihnen mitteilen, dass wir mit dieser Vorlage dann die 2. Lesung bestreiten würden. Wir würden einfach das Gleiche, was wir jetzt gesagt haben, nochmals darlegen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Letztlich bleibt ja nur noch bei mir die Frage übrig, ob es konkrete Schadensfälle in der Vergangenheit bei Versicherungsvermittlern gab, bei welchen die Berufshaftpflichtversicherung eingestiegen ist. Das ist die einzige Frage; diese können Sie uns ansonsten auch gerne per Rundmail zukommen lassen. Ich benötige ansonsten keine schriftliche Stellungnahme auf die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 17 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten, damit haben wir Traktandum 10 erledigt.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Da vonseiten des Regierungschefs zugesichert wurde, dass meine Frage anschliessend per E-Mail beantworten wird und es ansonsten keine weiteren Fragen gab, beantrage ich hiermit diese Vorlage auch in 2. Lesung zu behandeln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde abschliessende Lesung der Gesetzesvorlage durch einen Abgeordneten beantragt.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Grundsätzlich bin ich schon für pragmatisches Vorgehen, aber solange noch Fragen offen und nicht beantwortet sind, finde ich es nicht gut, wenn wir eine abschliessende Lesung machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Der Herr Regierungschef hat uns zugesagt, dass er uns diese Antwort per E-Mail zukommen lassen wird. Wir werden keine schriftliche Stellungnahme auf die 2.Lesung erhalten. Die Abg. Petzold-Mähr und der Herr Regierungschef haben uns nochmals klar vor Augen geführt, dass wir hier keinerlei Spielraum haben. Wir werden genau die gleiche Vorlage haben, genau die gleiche Situation. Der einzige Unterschied, den es im November oder Dezember geben wird, ist, dass Sie dann wissen, ob es einen Schadensfall gegeben hat oder auch keinen. Das wird aber, zumindest bei mir, mein Abstimmungsverhalten in keinster Weise beeinflussen. Das ist einfach eine Information.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich halte es grundsätzlich für problematisch, wenn wir den Gesetzgebungsprozess abkürzen. Wenn die Regierung abschliessende Behandlung beantragt, dann können wir uns damit einverstanden erklären. Ich stimme auch immer zu. Aber mit spontaner Beantragung von abschliessender Lesung habe ich persönlich meine Mühe. Aber selbstverständlich liegt der Antrag vor. Wer einer abschliessenden Behandlung zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 14 Stimmen wurde abschliessende Behandlung der Gesetzesvorlage beschlossen. Wir können die 2.Lesung durch Artikelaufruf vornehmen. Art. 17 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung, wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt, gleichzeitig haben wir Traktandum 10 abgeschlossen. -ooOoo-