REFORM DER GYMNASIALEN OBERSTUFE SOWIE DES VORBEREITUNGSLEHRGANGS FACHHOCHSCHULREIFE (NR. 92/2000), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 21 unserer Tagesordnung: Reform der gymnasialen Oberstufe sowie des Vorbereitungslehrganges Fachhochschulreife. Der Bericht und Antrag Nr. 92/2000 der Regierung steht zur Diskussion.
Abg. Klaus Wanger:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich begrüsse die von der Regierung vorgeschlagene Verkürzung der Schuldauer bis zur Matura um ein Jahr. Dies hat zur Folge, dass die gymnasiale Ausbildung nicht mehr acht, sondern nur noch 7 Jahre dauern würde. Diese Reduktion scheint mir unter anderem notwendig und sinnvoll, nachdem rund um Liechtenstein die Matura ebenfalls in 12 Schuljahren erlangt werden kann. Obwohl ich mir bewusst bin, dass die Reduktion von heute 13 Schuljahren auf 12 Schuljahre bis zur Matura erhöhte Anforderungen an die Lehrer und Schüler stellt, muss diese vorgeschlagene Verkürzung nicht zuletzt aus Konkurrenzgründen vollzogen werden. Ich bin überzeugt, dass das Erreichen des mit der Maturität angestrebten Bildungsziels stärker von der Qualität des Unterrichts als von der Anzahl Jahre abhängt. Mindestens so wichtig, wie die Reform der gymnasialen Oberstufe, scheint mir auch die Reform des Vorbereitungslehrgangs Fachhochschulreife. Dieser Baustein im liechtensteinischen Bildungswesen trägt wesentlich zur Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung bei und eröffnet Bildungswege und wichtige Abschlüsse, welche in der Wirtschaft sich höchster Akzeptanz erfreuen. Entsprechend dem österreichischen Vorbild schafft diese Gesetzesvorlage die Grundlage für die Weiterentwicklung des Vorbereitungslehrgangs Fachhochschulreife zur Berufsmittelschule bzw. zur Berufsmaturität. Somit wird Absolventen einer beruflichen Ausbildung eine erweiterte Allgemeinbildung vermittelt und das Tor zum Hochschulstudium geöffnet. Ich spreche mich für Eintreten auf diese Vorlage aus.
Abg. Lorenz Heeb:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Die abgeschlossene Revision des schweizerischen Maturitäts-Anerkennungs-Reglementes hat zur Folge, dass auch die gymnasiale Oberstufenreform in Liechtenstein mit zeitlicher Dringlichkeit vorgenommen werden muss, soll die Matura unseres Gymnasiums auch weiterhin in der Schweiz Anerkennung finden. Dies ist von grosser Bedeutung, da heute und bestimmt auch in Zukunft der überwiegende Teil der liechtensteinischen Maturandinnen und Maturanden in der Schweiz studieren werden. In unserem westlichen Nachbarland muss das Matura-Anerkennungs-Reglement bis 2003 umgesetzt werden, und in Liechtenstein soll im Jahre 2005 die erste Maturaprüfung nach dem neuen Reglement durchgeführt sein. Dieser Teil der gymnasialen Oberstufenreform war auch bei den heftigen Diskussionen zur Vorlage der Schulstrukturreform der Sekundarstufe unbestritten. Das Angebot, aus fünf verschiedenen Profilen wählen zu können, beurteile ich als erstrebenswerte Verbesserung an der gymnasialen Oberstufe. Die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten haben die Möglichkeit, entsprechend ihren Begabungen und Neigungen und möglicherweise bereits im Hinblick auf ihr zukünftiges Studium Ausbildungsschwerpunkte zu setzen. Ich bin überzeugt, dass sich diese Profilwahl bei vielen Schülerinnen und Schülern sehr positiv auf die Schulmotivation auswirken wird. Motivation ist einer der wesentlichsten Indikatoren für Lernerfolge. Trotz der Wahl verschiedener Ausbildungsprofile wird das Gymnasium auch weiterhin eine gute, umfassende Allgemeinbildung vermitteln können. Bedeutungsvoll ist, dass sowohl Österreich als auch die Schweiz verbindlich zugesagt haben, die reformierte liechtensteinische Matura anzuerkennen. Ich unterstütze wie mein Vorredner auch den Vorschlag der Regierung, die gymnasiale Ausbildungszeit um das 8. Jahr in Wirklichkeit um knapp 3/4 Jahre zu kürzen.Diese vorgeschlagene Kürzung fand im Rahmen der Vernehmlassung sehr breite Zustimmung, einzig die Lehrerschaft des Liechtensteinischen Gymnasiums und die Elternvereinigung des Liechtensteinischen Gymnasiums haben sich gegen eine Verkürzung ausgesprochen. Uns allen ist kürzlich ein Schreiben des Liechtensteinischen Gymnasiums zugegangen, in dem versucht wird, die ablehnende Haltung zu begründen. Diese Begründungen haben mich nicht überzeugt bzw. Gründe, die für die vorgeschlagene Verkürzung sprechen, wiegen bei mir schwerer. Einige davon sind: Im internationalen Vergleich, auch im Vergleich mit der Schweiz, ergibt sich durch diese Verkürzung keine ins Gewicht fallende quantitative und qualitative Einbusse. Das Gymnasium soll nun im Rahmen der gymnasialen Oberstufenreform erstmals etwas erhalten, was man als Lehrplan bezeichnen kann, in welchem Synergien und Interdisziplinaritäten bewusst ausgenutzt werden. Wenn man die Schulzeitdauer in Liechtenstein bis zur Matura mit den anderen Ländern Europas vergleicht, kann man feststellen, dass nur noch wenige Länder eine 13-jährige Ausbildungszeit bis zur Matura haben. Die alten Bundesländer in Deutschland, Luxemburg, Grossbritannien, die Niederlande und nach dem neuen Matura-Anerkennungs-Reglement noch die Schweizer Kantone Fribourg, Genf, Wallis und Tessin. Bezieht man in diesem Vergleich noch das Jahresstundenpensum im Pflichtfachbereich mit ein, ist Liechtenstein besonders auf der Sekundarstufe II absoluter Spitzenreiter. Die liechtensteinischen Jugendlichen an der Oberstufe unseres Gymnasiums absolvieren während eines Jahres 1020 Pflichtstunden. Der Durchschnitt in Deutschland beträgt 846 Stunden, in Luxemburg 900 Stunden, in Grossbritannien (England und Wales) 935 Stunden, in Schottland 893 Stunden und in Nordirland 855 Stunden, in den Niederlanden 1000 Stunden, annähernd so viel wie in Liechtenstein, wobei hier zu bemerken ist, dass die holländischen Jugendlichen schon mit 18 Jahren maturieren. Diese eindrücklichen Zahlen stammen aus dem 97er Bericht der EU "Schlüsselzahlen zum Bildungswesen".Trotz der Reform der gymnasialen Oberstufe wird die jährliche Pflichtstundenzahl immer noch in Liechtenstein auf der europäischen Rekordhöhe verbleiben. Deshalb sollte es bei einer Schulzeitdauer von 12 Jahren bis zur Matura möglich sein, anspruchsvolle Lernziele zu erreichen, die Voraussetzung und gute Vorbereitung für ein problemloses Studium an der Universität sind. Dass dies möglich ist, beweisen viele Gymnasien, die ebenfalls mit 12 Schuljahren auskommen müssen und wie unser Gymnasium heute verschiedenste Formen des Lernens und Lehrens ihren Schülerinnen und Schülern bieten. Ein wichtiges Argument für die Verkürzung ist der Arbeitsmarkt. Ich bin überzeugt, dass unsere Schule auf der Sekundarstufe auch ihren Beitrag zu einer Verkürzung der Erstausbildungsdauer leisten muss. Zu lange Erstausbildung widerspricht dem Konzept des lebenslangen Lernens. Ein Gymnasium von 8 Jahren ist meines Erachtens in der heutigen Zeit ein Anachronismus. Man kann es sogar als Inland-Diskriminierung bezeichnen, wenn auf unserem stark auslandabhängigen Arbeitsmarkt den inländischen Arbeitskräften eine längere Ausbildungsdauer, verursacht beim Erlangen der Allgemeinbildung, als den ausländischen Arbeitskräften zugemutet wird. Sehr zu begrüssen ist auch die Reform des Vorbereitungslehrgangs Fachhochschulreife. Seine Umbildung zur Berufsmittelschule ist eine wesentliche Bereicherung unseres Bildungssystems. Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird den Absolventen dieser unserer Berufsmittelschule der Zugang zu den österreichischen Universitäten ermöglicht, ein grosser Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Berufsausbildung. Diese Neuerung könnte durchaus bewirken, dass der Ansturm auf die gymnasiale Ausbildung in Liechtenstein etwas nachlässt, da nun beide Richtungen unseres dualen Bildungssystems zu denselben Zielberufen führen können. Diese Aufwertung entspricht auch den in der Vernehmlassung oft geäusserten Wünschen. Ich spreche mich für Eintreten auf diese Regierungsvorlage aus.
Abg. Helmut Konrad:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich begrüsse es, dass von der Regierung aus dem Bericht und Antrag zur Reform der Sekundarstufe, den wir im Mai im Landtag diskutiert haben und der an die Regierung zur Überarbeitung zurückgewiesen wurde, im Sinne der damaligen Diskussion die Reform der gymnasialen Oberstufe sowie des Vorbereitungslehrgangs als separates Paket herausgenommen wurde und nun dem Landtag vorgelegt wird. Ich spreche mich deshalb für Eintreten auf diese Vorlage aus.Die Reform der gymnasialen Oberstufe ist im Wesentlichen bedingt durch das neue Maturitäts-Anerkennungs-Reglement der Schweiz, mit dem dort die Maturitäts-Typen A bis E durch eine einheitliche Matura mit grösserer Wahlmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler abgelöst wird. Da unser Bildungswesen stark auf die Schweiz ausgerichtet ist - Sie haben das vorhin vom meinem Vorredner gehört - und bis heute mehr als 70% unserer Maturandinnen und Maturanden in der Schweiz studieren, ist es wichtig, dass wir dieser Veränderung in der Schweiz Rechnung tragen, damit mit der liechtensteinischen Matura weiterhin der uneingeschränkte Zugang zu allen schweizerischen Universitäten und Hochschulen gewährleistet ist. Nach Vorabklärungen haben wir ja bereits auch signalisiert bekommen, dass die Neukonzeption der Matura durch die Schweiz akzeptiert wird in dieser Form, wie es geplant ist, und auch weiterhin dieser Zugang gewährleistet werden oder gewährleistet sein wird; ebenso gilt das für Österreich. Für das Liechtensteinische Gymnasium bedeutet das, dass die beiden bisher geführten Typen B und E aufgelöst werden und dafür für die Schülerinnen und Schüler eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht wird. Vorgesehen - ob dann alle geführt werden, ist noch nicht definitiv gesichert - sind vorderhand einmal fünf sogenannte Profile, ein alt- und ein neusprachliches, ein naturwissenschaftliches, ein wirtschaftswissenschaftliches und ein musisch-pädagogisches Profil. Verbunden mit dieser Reform ist auch eine Kürzung der gymnasialen Gesamtausbildungsdauer von bisher dreizehn auf neu zwölf Jahre. Ich habe schon im Mai diese Kürzung bedauert. Das Gymnasium hat meines Erachtens immer gute Gründe aufgeführt, die durchaus für die Beibehaltung der jetzigen Gesamtdauer sprechen. In diesem Fall - und da bin ich ganz anderer Meinung als mein Vorredner - von einer Inländer-Diskriminierung zu sprechen, wie das im Bericht und Antrag der Fall ist, scheint mir persönlich völlig daneben. Erstens gibt es noch viele andere Staaten, auch die sind genannt worden, die ebenfalls dreizehn Jahre Gesamtdauer kennen. Aus einer anderen Sicht- und Denkweise heraus, wenn man von einem anderen Bildungsverständnis ausgeht, aber könnte man diese dreizehn Jahre auch als Inländer-Privileg sehen. Ich habe aber schon im Mai ebenfalls ausgeführt, dass ich zur Kenntnis nehme, dass ein Beibehalt der dreizehnjährigen Gesamtschuldauer bis zur Matura politisch nicht durchsetzbar ist. Die Neugestaltung der Oberstufe ist zwar in erster Linie eine Reaktion auf die Entwicklung in der Schweiz, bietet aber in vielfältiger Hinsicht auch Chancen und Möglichkeiten für eine - man muss fast sagen, wenn man den Zulauf ans Gymnasium jetzt sieht - noch grössere Attraktivität des gymnasialen Ausbildungsweges. Wir haben auch einiges von meinem Vorredner gehört. Auch im Bericht und Antrag sind diese Chancen und Möglichkeiten weitgehend und breit dargelegt. Ich möchte deshalb verzichten, hier weiter auszuholen. Mit der Neuerung sind aber auch Gefahren und gewisse Unabwägbarkeiten verbunden, die meines Erachtens nicht einfach übergangen werden sollten. Die zu Beginn meiner Ausführung kurz skizzierte Form, der Ausbau der Wahlpflichtfächer auf fünfzehn bis dreissig Prozent, zunehmend bis zum siebten oder zwölften Schuljahr und die Kürzung der Gesamtschuldauer bis zur Matura führt im Vergleich zu heute zu recht grossen Veränderungen bei den Zeitgefässen der einzelnen Fächer. Ich möchte das am Beispiel der Bereiche Mathematik/Physik aufzeigen. Das Zeitgefäss für diese beiden Fächer reduziert sich in allen Profilen, ausser im naturwissenschaftlich-mathematischen, dort bleibt der zeitliche Rahmen im Vergleich zu den beiden heutigen Maturitätstypen gleich, reduziert sich dieser Anteil Mathematik und Physik um mehr als fünfundzwanzig Prozent. Wenn die Regierung in einem Pressegespräch feststellt, dass mit den geplanten Veränderungen am Gymnasium keine stofflichen Kürzungen in den einzelnen Fächern notwendig seien, dann ist das sicher nicht richtig. Im Bericht und Antrag einfach festzustellen, dass das Erreichen der Bildungsziele stärker von der Qualität des Unterrichts als von der zur Verfügung stehenden Zeit abhänge, scheint mir auch zu einfach. Erstens gehe ich davon aus, dass die Qualität des Unterrichts schon heute gut ist, zweitens ist auch der Zeitfaktor ein ganz wesentlicher Faktor für die Erreichung der Ziele. Es wird eine grosse Herausforderung und nicht so ohne weiteres zu verwirklichen sein, trotz dieser Veränderung der Zeitgefässe in allen angebotenen Profilen der reformierten Oberstufe gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium in allen Studienrichtungen zu schaffen. Ich denke, dass das bisher mit den beiden Maturitätstypen B und E der Fall gewesen ist. Es darf meines Erachtens nicht passieren, dass der Entscheid für ein Profil nach dem achten Schuljahr faktisch eine Vorentscheidung in der Wahl der Studienrichtung bedeutet oder dass vorhandene Lücken nur mit grossem, zusätzlichem Aufwand vor und bei Studienanfang geschlossen werden können. In der gegenwärtigen intensiven Lehrplanarbeit wird versucht, dieser Anforderung Rechnung zu tragen. Nach diesen Anmerkungen zur gymnasialen Oberstufenreform möchte ich noch ein paar kurze Bemerkungen zur Reform des Vorbereitungslehrgangs Fachhochschulreife machen. Hier bin ich überzeugt, dass der mit der beabsichtigten Reform angestrebte Ausbau der Berufsmittelschule mittel- und langfristig einen wichtigen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Berufsbildung leisten wird, wodurch sich vielleicht der Druck auf den gymnasialen Ausbildungsweg verringert. Ich möchte da gerade ein paar Bemerkungen noch zur Quotenfrage machen. Ich denke, es ist bekannt, dass in den letzten Jahren der Anteil der Gymnasiasten ständig gestiegen ist. Wir hatten vor einigen Jahren siebzehn Prozent Anteil Gymnasiastinnen und Gymnasiasten gehabt, die in die erste Klasse eingetreten sind. Wir haben in diesem Jahr siebenundzwanzig Prozent. Es wird im Bericht und Antrag geschrieben von fünfundzwanzig Prozent, die man sehe. Ich stelle einfach fest, dass hier politisch im Prinzip immer der Entwicklung nachgegangen wird, man steigert diese politisch definierte Quote von einer einmal vor einigen Jahren festgehaltenen Bandbreite von siebzehn bis zwanzig Prozent über zweiundzwanzig Prozent jetzt auf fünfundzwanzig Prozent. Es ist zu befürchten, dass das weitergeht. Aus meiner Sicht wäre es dringend notwendig, hier einmal politisch zu entscheiden, was man in Liechtenstein für eine Quote haben will und dann vor allem auch entscheidend Massnahmen trifft, um das auch zu realisieren, umzusetzen. Sonst passiert es nämlich wirklich, dass uns dieser prozentuale Anteil der Gymnasiasten davonläuft. Mit ist auch bewusst, dass das im gesamteuropäischen Kontext nicht eine einfach zu klärende Frage ist. Hier würde ich von Inländer-Diskriminierung sprechen. Es ist so, dass im benachbarten Ausland - in der Schweiz nicht, aber in Österreich, in Deutschland - die Quote der Maturandinnen und Maturanden bedeutend höher ist, dass aber Zulassungsgleichheit zum Studium gewährleistet sein muss im EU-Raum. Wenn wir hier sehr tief bleiben, müssen wir uns bewusst sein, dass wir unsere Kinder hier gegenüber anderen möglicherweise diskriminieren. Ich denke aber, die Diskussion muss geführt werden, vor allem auch auf dem Hintergrund der Aufwertung des Berufsbildungsweges, den wir ja auch in dieser Vorlage haben. Mit der Möglichkeit über die Berufsmatura auch zu Hochschulstudium und Universitätsstudium zu kommen, hätten wir hier ja einen Ausgleich. Dann eine zweite Bemerkung möchte ich noch machen zur Raumsituation, sie wird in einem Satz auch erwähnt. Ich möchte hier einfach auch zum x-ten Mal darauf hinweisen, das wird auch seit Jahren schon gemacht und ist auch bewusst eigentlich, die am liechtensteinischen Gymnasium oder allgemein am Schulzentrum Mühleholz herrscht. Sie erschwert die Stundenplanung, sie bringt Erschwernisse in der täglichen Unterrichtssituation, und diese reformierte Oberstufe bedingt zusätzlichen Raumbedarf. Das wird aufgeführt, und ich denke, man muss dem einfach Rechnung tragen: Der bevorstehende Auszug der Fachhochschule in einem Jahr wird diese Situation nicht grundlegend ändern. Es ist jetzt ja so, dass nach der Rückweisung der Einführung der Orientierungsstufe das Gymnasium - es wird hier festgeschrieben - 7-jährig geführt wird. Wir werden nächstes Jahr aufgrund dieses gestiegenen Anteils der Schülerinnen und Schüler, die eintreten, wieder eine Klasse mehr führen müssen. Durch den Ausbau der Wahlpflichtfächer werden kleinere Gruppen von Schülerinnen und Schülern geführt werden müssen. Es entsteht ein zusätzlicher Raumbedarf. Die Schaffung des Schulzentrums Mühleholz II dauert noch vier bis fünf Jahre. Ich denke, man muss sich rechtzeitig wirklich Gedanken machen, wie die Umsetzung dieser Oberstufenreform auch mit einem Raumkonzept vereinbart werden kann, und das rechtzeitig. Damit bin ich am Ende.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Meine Damen und Herren, guten Morgen. Die Debatte um die Sekundarstufe I, insbesondere die Auseinandersetzungen über die Orientierungsstufe, haben gezeigt, wie schwer es Schulreformen in diesem Land haben und wie die Diskussionen über Veränderungen in der Schule hier ideologisch und standespolitisch besetzt sind. Die Diskussion hat aber auch klargemacht, dass heutige Berufsprofile in schnellem Wandel sind, immer mehr Schülerinnen und Schüler in anspruchsvolle Bildungswege drängen und flexible und individuelle Schullaufbahnen ein gesellschaftliches Bedürfnis sind. Solche Entwicklungen zwingen zwangsläufig zu strukturellen und organisatorischen Reaktionen. Auch wenn sich der Landtag in der Strukturfrage zu keinem Entscheid durchgerungen und damit die schulpolitische Ratlosigkeit in diesem Bereich noch vergrössert hat, so ist doch wenigstens allerorts klar geworden, dass sich die Schule insgesamt verändern muss, und zwar innen und aussen. Dabei ist das Notwendige gar nicht so neu. Die Neuerungen bestehen andernorts schon lange und sind der Erprobungsphase längst entwachsen. Neu ist nur, dass schulische Neuerungen und die Notwendigkeit dazu in unserem Lande aufgrund der schulpolitischen Entwicklungen rund herum mehr Beachtung finden. Es braucht offensichtlich in diesem Land für grundlegende Neuerungen Anstoss von aussen. Auch bei der vorliegenden Reform des Oberstufen-Gymnasiums kommt der belebende Durchzug aus dem Ausland. Der Druck von aussen sorgt dafür, dass liebgewordene und wohlbehütete Schulbilder vergessen und neue Realitäten akzeptiert werden können. In diesem Fall ist es das 1995 in der Schweiz in Kraft gesetzte neue Maturitäts-Reglement, kurz MAR 95, das das Gymnasium in eine ganz neue Lage bringt und in eine tiefgreifende Entwicklung fast stürzt. Der Zwang, das MAR 95 umzusetzen, hat das fruchtlose Aushandeln von Schwerpunktfächern und Fachanteilen innerhalb des Gymnasiums glücklicherweise überholt. Im Gegensatz zur Reform der Sekundarstufe I kommen wir um diese Reform zum Nutzen unseres Schulwesens nicht herum. Wir müssen uns an den Gedanken gewöhnen, dass Bildung heute in Anbetracht der quantitativen, aber auch qualitativen Beschleunigung des Wissens und der damit verbundenen kurzen Zerfalldaten nicht mehr den Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann, sondern ähnlich wie in der Wirtschaft oder in anderen Bereichen unseres Lebens, neben generellem Können und Wissen auch Konzentration verlangt. Wir müssen uns auch von der Vorstellung verabschieden, dass das Gymnasium alles machen muss, was bis anhin in der Bezeichnung und dem Anspruch "humanistische Bildung" zum Ausdruck gebracht worden ist. Das krampfhafte Festhalten an diesem Bildungsideal und das damit verbundene Selbstverständnis der Gymnasien rundherum haben in der Vergangenheit diese Schulart beinahe gegen alle äusseren Einflüsse und Reformbestrebungen resistent gemacht. Wir müssen auch akzeptieren, dass die Schule, in diesem Fall das Gymnasium, schon längst keine Monopolstellung mehr in der Wissensgewinnung und -vermittlung mehr hat. Die Reform der Maturitätsschule schiebt solche überholten Denkmuster endlich beiseite und macht den Weg frei für ein innovatives und auch in der Zukunft konkurrenzfähiges Gymnasium. Verschiedene Schwerpunktfächer und das Wahlangebot werden viele Möglichkeiten der Berührung und damit unterschiedliche Bedürfnisse und Möglichkeiten der Zusammenarbeit unter den Lehrpersonen und Studierenden schaffen. Diese Strukturveränderungen zwingen automatisch auch zu inneren Veränderungen und werden das Gymnasium nachhaltiger verändern als alle bisher geführten Diskussionen und Reformforderungen. Doch viele verlangen stoffliche Verknüpfung und fächerübergreifende Lernformen. Das erfordert wiederum neue methodisch-didaktische Konzepte und Kompetenzen und zwingt zur Weiterentwicklung, insbesondere zu einer stärkeren Individualisierung und Differenzierung des Lernens. Die Reform der Oberstufe des Gymnasiums ist ausdrücklich zu begrüssen. Statt einschränkende Lehrprofile sind neu stoffbestimmte und neigungsorientierte Schwerpunktbildungen möglich. Schülerinnen und Schüler können in Zukunft ihr eigenes Programm zusammenstellen und Entwicklungsperspektiven entwickeln. Es entstehen so persönliche Schulprofile, individuelle Motivation wird vor kollektive und fremdbestimmte Ausrichtung gestellt. Die Programmgestaltung ist nicht mehr ausschliesslich Sache der Schule. Durch die unterschiedlichen Profile wird eine Bildungsvielfalt möglich, und es entsteht dadurch eine belebende Konkurrenz. Dem Wissen und Können der Studierenden wird mehr Bedeutung zugemessen, muss also in der konkreten Unterrichtsgestaltung auch stärker berücksichtigt werden. Damit sind auch die Hoffnung und die Möglichkeit verbunden, dass Studierende vermehrt mitgestalten können. Jugendliche haben heute unterschiedliche Lebensstile und -welten. Sie konzentrieren sich auch nicht mehr ausschliesslich auf das Studieren. Sie führen in hohem Masse ihr eigenes Leben und planen bereits eigenständig ihren Lebenslauf. Die Möglichkeit der eigenen Programmgestaltung passt also besser in das eigene Leben und entspricht besser den Lebenswelten und Lebensbereichen der Studierenden von heute als uniforme und wenig differenzierende Angebote. Die Reduktion des Gymnasiums auf sieben Jahre ist sinnvoll. Nicht nur weil eine Schuldauer von zwölf Jahren bis zur Matura internationalen Standards entspricht, sondern weil Bildungsqualität nur teilweise von Zeit abhängig ist. Bildung braucht zwar Zeit, die Schule muss sich aber im Zuge ihrer Neuausrichtung ernsthafte Gedanken über einen ökonomischen Umgang mit Zeit machen. Sie muss Lösungen dafür finden, wie sinnvolle Einteilungen erreicht und wie Zeit in der Schule generell effizienter genutzt werden kann. Der Ausbau des Vorbereitungslehrgangs für berufliche Fachhochschulreife kommt dem Bedürfnis flexibler Schullaufbahnen ebenfalls entgegen, ist deshalb richtig und zu befürworten. Ich bin glücklich über diese Vorlage und votiere für Eintreten.
Abg. Paul Vogt:
Ich erlaube mir auch ein paar wenige Bemerkungen zu diesem Thema. Für mich ist es die zweitbeste Lösung, nachdem die angestrebte Reform im Frühjahr gescheitert ist. Ich hätte es gern gesehen, wenn man die Orientierungsstufe eingeführt hätte und verfechte nach wie vor grundsätzlich dieses Modell. Ich möchte nicht alles wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben, deshalb einige andere Bemerkungen. Zunächst zum Thema Zuteilungsquote: Ich sehe es auch so, dass die Regierung hier in den letzten Jahren einen Zick-Zack-Kurs gefahren ist. Man hat sie zunächst von siebzehn auf siebenundzwanzig Prozent erhöht, offenbar auch unter dem Druck der neuen Leistungsbeurteilungsmodelle, da man von den Ziffernnoten weggekommen ist und da man weniger klare und weniger eindeutige Kriterien hat. Wenn ich das richtig im Kopf habe, hat die Regierung in ihrer neuesten Verordnung diese Zuteilungsquote wieder auf dreiundzwanzig Prozent gesenkt. Ich gehe davon aus, dass damit - zumindest tendenziell - dafür gesorgt werden soll, dass auch die anderen Ausbildungsmöglichkeiten genutzt werden, insbesondere die Berufsmittelschule. Grundsätzlich hätte ich gar nichts dagegen, wenn man die Gymnasialquote beträchtlich erhöhen würde, ich würde das sogar begrüssen. Ich sehe das nicht so, wie das der Abg. Helmut Konrad, allerdings etwas widersprüchlich in seiner Argumentation formuliert hat, dass zu befürchten sei, dass diese Zuteilungsquote wieder erhöht würde. Ich würde das als Chance sehen. Ich denke, dass Bildung immer wichtiger wird und dass es durchaus gerechtfertigt wäre, wenn die Hälfte unserer Bevölkerung eine Matura oder eine ähnliche Ausbildung absolvieren würde. Das zum Thema "Quote".Das zweite Stichwort, das für mich sehr wichtig ist, ist das Thema "Durchlässigkeit". Ich denke, mit diesem neuen Modell wird immerhin, wenn auch nicht in so guter Qualität, wie das bei der Orientierungsstufe möglich gewesen wäre, die Durchlässigkeit verbessert. Es gibt nun auf jeder Altersstufe Möglichkeiten, von einem Schultyp in den anderen zu wechseln. Ich denke, dass das für die Motivation der Schüler - und Motivation ist für mich im Bildungswesen das Ein und Alles -, dass sich das für die Motivation positiv auswirken wird. Es wird nun möglich, den Bildungsgang klar zu etappieren, man kann Teilziele anstreben, und wenn man die erreicht hat, dann kann man in eine Schulstufe, in eine andere Schule wechseln.Das Thema "Gesamtdauer": Ich denke, wenn man über die Frage zwölf oder dreizehn Schuljahre diskutiert, dann muss man auch berücksichtigen, mit welchem Alter man überhaupt in die Schule eintritt. Und wenn der Abg. Lorenz Heeb gesagt hat, dass in Grossbritannien nach wie vor dreizehn Jahre üblich seien, dann muss man auch sagen, dass dort die Schüler früher in die Schule eintreten, also dass sie im Endergebnis eben früher die Matura machen oder das, was dort A-Levels genannt wird. Also, sie treten früher in die Universitäten ein. Und das muss man beim Thema "Gesamtschuldauer" auch berücksichtigen.Ein abschliessendes Wort zur Qualität der Schule: Ich denke, dass es sicher wichtig ist, dass das Stundengefäss, die Struktur, der Rahmen der Schule wesentliche Auswirkungen hat auf das, was die Schule leisten kann, aber das ist nicht das Ein und Alles. Es zeigt sich ganz klar, wenn man Privatschulen und öffentliche Schulen vergleicht, dass Privatschulen mit zum Teil bedeutend kleineren Budgets, mit klar schlechteren Anstellungsbedingungen für Lehrer und klar schlechterer räumlicher Infrastruktur usw. zum Teil erheblich bessere Leistungen vollbringen als öffentliche Schulen. Ich möchte klarstellen: Ich bin ein Verfechter der öffentlichen Schule und ich würde es überhaupt nicht begrüssen, wenn man hier auf breiter Ebene eine Konkurrenz aufbauen würde durch private Schulen. Aber wenn eine private Schule ein klares Leitbild hat, ein klares Programm hat, dann hat sich bei internationalen Vergleichen auch herausgestellt, dass eben Privatschulen mit schlechteren Voraussetzungen im Ergebnis bessere Leistungen bringen. Ich denke, wichtige Faktoren sind auch, dass eine Schule ein klares Leitbild hat, dass eine Schule eine klare Ausrichtung hat und das wird mit der Einführung von diesen Profilen verbessert. Ich begrüsse diese Profile daher. Eine Schule braucht auch eine ethische Grundlage, es braucht die Mitarbeit der Eltern und es braucht vor allem auch die Identifikation der Lehrer mit dieser Schule, so wie diese mit dem Bildungsauftrag in einem Leitbild formuliert wurde. Ganz sicher ist es auch so, dass es sich positiv auf die Schule auswirkt, wenn weniger Bürokratie vorhanden ist. Auch das möchte ich der Regierung zu bedenken geben. Es wirkt sich nicht positiv auf die Schule aus, wenn vom Staat her zu viel vorgegeben wird, sondern man muss den Schulen auch einen gewissen Freiraum lassen. Und das wirkt sich dann positiv auf die Identifikation der Lehrer mit ihrem Bildungsauftrag aus.
Abg. Helmut Konrad:
Nur ganz kurz zu Ihrem Vergleich Privatschulen - öffentliche Schulen: Sie sprechen von schlechteren Rahmenbedingungen für Privatschulen bei gleichzeitig besseren Leistungen, die sie erbringen. Ich glaube, das müsste man differenzierter anschauen, inwieweit die Bedingungen schlechter sind. Es gibt sicher auch Faktoren, die Anlass geben könnten zum Beispiel zu sagen, dass Privatschulen eben bessere Ausgangsbedingungen haben als öffentliche Schulen. Ich denke, das müsste man differenzierter anschauen. Ich habe mich aber nicht deshalb gemeldet, sondern ich möchte auch an Sie, Herr Abg. Vogt, einfach etwas noch korrigieren an Ihre Adresse. Sie haben gesagt, ich hätte mich widersprüchlich in Bezug auf die Quoten geäussert. Genau so wie Sie. Sie haben auch gesagt, die Quote sollte eher tief sein, um eben den anderen Berufsbildungswegen eine Chance zu geben, unter anderem eben vielleicht dem Berufsmaturaweg. Sie haben aber auch gleichzeitig fast gesagt, dass Sie auch begrüssen würden, dass wesentlich grössere prozentuale Anteile von jungen Leuten die Matura, die gymnasiale Matura-Ausbildung machen könnten. Also, das war genau auch meine Aussage, aber man muss das definieren, denke ich, und nicht einfach so dem Ganzen mehr oder weniger freien Lauf lassen. Und da ist auch die gesamteuropäische Entwicklung mit einzubeziehen, das was ich mit dieser dort von mir aus gesehen nachvollziehbaren Inländerdiskriminierung gemeint habe. Wenn in anderen Staaten vierzig Prozent der Schülerinnen und Schüler diesen gymnasialen Ausbildungsweg machen können, und wir den nur zwanzig Prozent von unseren Jugendlichen ermöglichen mit gleichbedeutender Zulassung für ein Hochschul- oder Universitätsstudium. Grundaussage von mir ist, dass wir bewusst versuchen, zu definieren in diesem Spannungsfeld, das Sie und ich angedeutet haben, dass wir dort versuchen zu definieren, was wir für unser Land als den besten Weg anschauen.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte nur klarstellen, dass ich nicht dafür plädiert habe, die Quote ans Gymnasium zu senken, sondern ich habe den Umstand, dass die Regierung diese Quote wieder gesenkt hat, so interpretiert, dass hier bewirkt werden soll, dass auch die anderen Ausbildungsmöglichkeiten zum Tragen kommen. Persönlich tendiere ich klar dafür, dass man die Zuteilungsquote ans Gymnasium erhöht. Aber ich denke, dass sich hier vielleicht auch ein Unterschied zwischen dem schweizerischen Bildungsmodell und den Bildungsmodellen in anderen Staaten zeigt, dass in der Schweiz die Ausbildung zur Matura auf dem Berufsweg ein sehr viel grösseres Gewicht hat als in anderen Staaten.
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich begrüsse diese Vorlage ebenfalls, aber das hat mich nicht zu meiner Wortmeldung bewogen. Ich möchte nur zwei, drei Anmerkungen zum Votum des Abg. Adolf Ritter machen. Mich ärgert es immer wieder, wenn hier einfach pauschal Vorwürfe kommen, dass Diskussionen in diesem Haus ideologisch und standespolitisch geprägt sind. Wir haben um die Schulreform gerungen, wir hatten hier verschiedene Ansichten. Ich nehme einfach für alle in diesem Haus in Anspruch, dass sie nach ihrem besten Wissen und Gewissen hier argumentieren. Ich akzeptiere auch andere Meinungen. Und deshalb sind wir ja hier, um diese Meinungen auszutauschen und eine Lösung zu finden. Dass hier dann immer wieder Ideologie und Standespolitik vorgeworfen wird, dann müssen wir das schon konkretisieren und auch belegen, dass hier tatsächlich Abgeordnete sind, die das übergreifende Interesse nicht im Auge haben. Ich meine auch, dass es tatsächlich auch eine Binsenwahrheit ist, dass die Schule keinen Vollständigkeitsanspruch in der Vermittlung von Wissen hat. In welchem Zeitalter leben wir denn? Das war vor zwanzig Jahren schon klar, dass das nicht möglich ist, das war schon zur Zeit Pestalozzis klar, dass nicht ein Vollständigkeitsanspruch des Wissens, das auf dieser Welt existiert, hier in Anspruch genommen werden kann. Ich möchte mich auch nicht einfach vom humanistischen Bildungsideal verabschieden. Dieses Bildungsideal bedeutet für mich etwas anderes, es bedeutet für mich im Wesentlichen auch Charakterbildung, es bedeutet für mich eben gerade die vom Abg. Adolf Ritter angesprochene stoffliche Verknüpfung, dass man verknüpfen muss, um die Welt zu verstehen, aber es bedeutet sicher nicht, dass wir die Schülerinnen und Schüler mit Wissen voll stopfen wollen. Das wäre wirklich sinnlos, denn so wie sich das Wissen verbreitet und zunimmt, so muss man eben Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, dass sie sich das notwendige Wissen lebenslang selber aneignen können. Dazu braucht es natürlich Grundlagen, dazu braucht es Qualifikationen, die die Schülerinnen und Schüler erfüllen müssen. Und Schule wird sich immer verändern, ob wir das wollen oder nicht. Schon mit den Menschen, die in die Schule kommen, die einen Lebensweg hinter sich haben, die ihre Einstellungen haben. Und die Frage ist immer, wohin die Schule sich entwickelt und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen wir hier dafür schaffen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Es freut mich ausserordentlich, dass Eintreten auf diese Vorlage unbestritten ist, dass auch begrüsst wird, dass diese Vorlage herausgetrennt wurde aus dem Strukturbericht. Es ist ein ganz wichtiges Anliegen, dass die Abschlüsse bei uns in Liechtenstein, sei es der Abschluss am Liechtensteinischen Gymnasium, aber sei es auch der Abschluss des Vorbereitungslehrgangs der Fachhochschulreife, dass diese die Anerkennung im benachbarten Ausland, und wenn möglich, auch im weiteren Ausland finden. Und viele Bestrebungen der Regierung gehen in diese Richtungen, sei es im Abschluss von Vereinbarungen, Übereinkommen usw., um diese Möglichkeiten zu garantieren. Es war aufgrund der Entwicklungen in der Schweiz notwendig, dass gewisse Anpassungen im Bereich des Gymnasiums vorgenommen werden müssen, damit diese Anerkennung weiterhin gegeben ist. Das sind Zwänge, die von aussen auf uns gekommen sind. Aber wir haben alle hier auch feststellen können, dass es gleichzeitig auch Chancen sind, dass jeder Student hier sein persönliches Bildungsprofil zusammenstellt. Ich möchte erwähnen: Bisher waren zwei Typen - B und E - möglich, die am Liechtensteinischen Gymnasiums studiert werden konnten, das heisst der Latein-Typus und der Wirtschafts-Typus. Bisher war es notwendig, wenn man sich für eine musisch-pädagogische Ausbildung oder eine Ausbildung im naturwissenschaftlichen oder mathematischen Bereich schon auf dieser Stufe interessierte, musste man ins benachbarte Ausland gehen. Und hier ist die Situation jetzt verbessert, dass es möglich ist, neue Sprachen, musisch-pädagogische Ausrichtung oder Naturwissenschaft und Mathematik hier am Liechtensteinischen Gymnasium in Zukunft schon auf dieser Sekundarstufe II zu vertiefen. Ich glaube, es wurde sehr viel gesagt zu diesen Vorteilen, ich möchte hier nicht weiter ausholen. Was die Quoten anbetrifft: Es ist richtig, dass es ein Bestreben der Regierung ist, dass weiterhin der duale Bildungsweg einen sehr wichtigen Pfeiler der gesamten Ausbildung bildet. Eine höhere Ausbildung in Verknüpfung mit der beruflichen Ausbildung sehen wir in der Attraktivitätsteigerung der Berufsmittelschule. Hier haben auch Entwicklungen in der Schweiz stattgefunden, und ich setze sehr grosse Hoffnungen in diese Richtung, dass man entweder lehrbegleitend eine Berufsmittelsschulausbildung - eine BMS - machen kann oder dass man auch später, wenn man die berufliche Ausbildung schon abgeschlossen hat, dass man entweder vollzeit oder auch berufsbegleitend zu einem BMS-Abschluss kommt. Und dann hat man die Möglichkeit, entweder an einer Fachhochschule oder aufgrund des Äquivalenzabkommens mit Österreich sogar an einer allgemeinen Hochschule, d.h. Fachhochschule oder Universität, in Österreich ein entsprechendes Studium aufzunehmen. Diese ganzen Diskussionen was die Quoten anbelangt: Es ist sehr schwierig, hier Richtlinien oder starre Quoten festzulegen. Man muss den Elternwunsch berücksichtigen. Die Eltern möchten eine optimale Ausbildung für ihre Kinder. Bisher war der Weg über das Gymnasium der Königsweg, was eine bestmögliche Ausbildung, dann auch bestmögliche Chancen im Beruf versprochen hat. Mit der Attraktivitätssteigerung des anderen Pfeilers - ich denke, Lehre plus BMS - kann man doch den Ansturm aufs Gymnasium ein wenig einschränken. Ich denke, wir müssen das aber immer europaweit sehen. Es soll nicht dahin führen, dass unsere Jugendlichen benachteiligt werden aufgrund der Ausbildung und Anerkennungen und damit beim Zugang zu den weiterführenden Hochschulen.Was die Länge des Gymnasiums anbelangt wurde schon sehr vieles gesagt. Ich möchte nur stichwortartig nochmals ganz kurz rekapitulieren: Es ist nicht eine pädagogische Frage, es ist eine politische Frage. Es wurden Fragen der Motivation angesprochen, dass man früher an die Universität gehen kann, dass der internationale Vergleich angestellt wurde. Und dann als ganz zentraler Punkt, dass im Vordergrund in Zukunft nicht mehr der einmal erworbene Rucksack stehen wird, sondern, dass das lebenslange Lernen im Vordergrund stehen wird. Und deshalb - aus all diesen Gründen - ist eine Verkürzung des Gymnasiums sicher naheliegend. Ein weiterer Punkt betraf die Raumsituation: Wir wissen, dass die Raumsituation am Liechtensteinischen Gymnasium nicht optimal ist. Die entsprechenden Weichenstellungen wurden auch schon vorgenommen. Es ist sicher notwendig, dass auch in den nächsten Jahren zum Teil Überbrückungsmassnahmen notwendig sein werden. Wenn die Vorlage in der Art und Weise, wie sie hier präsentiert wird, verabschiedet wird, ist vorgesehen, dass diese Reform der gymnasialen Oberstufe im Jahr 2001 - im Sommer des Jahres 2001 - gestartet wird. Dann wird es auf der Oberstufe I eingeführt und nach und nach wird es bis zur Stufe IV fortschreiten. Vermutlich werden auf den Stufen I und II, was jetzt die Raumsituation anbelangt und auch was die Anzahl Klassen, Anzahl Lektionen usw. anbelangt, noch keine grossen Änderungen eintreten. Die Wahlfächer, diese Angebote, wo es dann wirklich zu kleineren Klassen kommen wird, sind insbesondere auf der dritten und vierten Stufe vorgesehen. Also hier haben wir auch noch zwei Jahre Zeit, um die entsprechenden Weichenstellungen vorzunehmen. Wir müssen auch sehen, was genau passiert, wenn die Fachhochschule Liechtenstein auszieht, wie dann die Raumsituation aussieht, wie ist auch der Ansturm in Zukunft ans Liechtensteinische Gymnasium, also die Quoten sind hier angesprochen. Aber wir werden das auf jeden Fall sehr genau verfolgen müssen und auch rechtzeitig die entsprechenden Massnahmen ergreifen.Dann komme ich noch zum letzten Punkt, und der betrifft die angesprochenen Zeitgefässe: Es ist sicher wichtig, dass für die einzelnen Unterrichtsfächer die entsprechenden Zeitgefässe vorgesehen werden. Momentan findet ja eine intensive Lehrplanarbeit am Liechtensteinischen Gymnasium statt. Der Lehrplan, der seit 1978 in Kraft war, muss gründlich überarbeitet werden. Im Rahmen dieser Lehrplanarbeit wird es auch notwendig sein, die Inhalte der einzelnen Fächer genau zu untersuchen. Es wurde der Fachbereich Mathematik angesprochen. Durch die neuen Möglichkeiten, die man heute hat, sei es mit speziellen Taschenrechnern oder sei es auch mit speziellen Computerprogrammen, wird sich hier sicher die Tätigkeit ein wenig verlagern, dass nicht mehr so stark das Durchrechnen usw. im Vordergrund stehen wird, was sicher auch dazu führen wird, dass hier Zeit eingespart werden kann, um die Methoden, die Ideen, die Vorgehensweisen zu lernen und nicht mehr so sehr das praktische Umsetzen und Umrechnen. Das ist beispielhaft aus dem Bereiche der Mathematik angeführt, weil der Abg. Helmut Konrad dieses Beispiel erwähnt hat. Aber es ist sicher so: Der Lehrplan muss sich neu an dem vorgegebenen Zeitgefäss orientieren und muss auch mit entsprechendem Inhalt gefüllt werden. Aber dies ist eine Aufgabe, die regelmässig wieder auf die Schulen zukommt. Es gibt neue Technologien, es gibt neue Inhalte. Man muss auch bereit sein, alte Inhalte über Bord zu werfen. Diese Arbeit ist sicher sehr wichtig und ich begrüsse es sehr, dass das Liechtensteinische Gymnasium hier sehr viel Zeit investiert und sich sehr engagiert dafür einsetzt, hier die Vorarbeiten zu leisten, dass wir auf das Schuljahr 2001/2002 diese Reform umsetzen können.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann können wir mit der 1. Lesung beginnen, nachdem Eintreten unbestritten ist.Art. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Die neue begriffliche Aufteilung der Schultypen ist für mich nicht so recht nachvollziehbar. So zum Beispiel die Einzelstellung des 10. Schuljahres, oder vor allem auch die Subsumierung des Gymnasiums unter dem Begriff "Mittelschule" erscheint mir schwer verständlich. Die Frage stellt sich für mich, warum man nicht bei den bisherigen Begriffen bleibt mit Sekundarschule, unterteilt in Sekundarstufe I und II.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich möchte mich im Wesentlichen den Bedenken der Abg. Laternser anschliessen. Ich habe Mühe mit dem Begriff, vor allem unter dem Bst. d "Sekundarschulen". Rundherum ist gebräuchlich Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Ich habe auch Mühe, dass das Unter-Gymnasium, also die Unterstufe des Gymnasiums, eigentlich nicht mehr aufscheint und vor allem nicht mehr dort, wo sie hingehört, unter der Sekundarstufe I, und ich habe auch Mühe mit dem Begriff "Mittelschule". Ich hätte gerne von Ihnen hier eine Erklärung, wie es im benachbarten Ausland damit aussieht mit dieser Definition. Ebenfalls würde ich das freiwillige 10. Schuljahr dem Bst. d der Sekundarstufe I zuordnen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke für das Wort. Die neue Einteilung, die hier unter Art. 3 vorgenommen wird, orientiert sich auch am Bericht zur Strukturreform, wo es vorgesehen war, dass man die Begriffe "Oberschulen" und "Realschulen" nicht mehr weiterführt, und diese neue Schule wäre dann unter dem Begriff "Sekundarschule" geführt worden. Das ist im entsprechenden Bericht auch ausführlich dargelegt. Das ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Das freiwillige 10. Schuljahr, das ist das Schuljahr, das nach der Pflichtschule stattfindet. Das sind bei uns ja 9 Jahre Pflichtschule und das 10. Schuljahr ist freiwillig. Es lässt sich in dem Sinne nicht subsumieren unter die vorhandenen Pflichtschulbereiche und wird jetzt auch als eigenständige Schulart geführt. Auf Beginn dieses Schuljahres wurde das 10. Schuljahr ja neu strukturiert. In diesem Zusammenhang wollte man dem auch mit einem eigenen Namen das entsprechende Gewicht geben, dass es eine Sonderstellung in dem Sinne einnimmt im Bereich der verschiedenen Schulen. Der Begriff "Mittelschule": Das ist ein Begriff, der im Ausland allgemein als Oberbegriff verwendet wird. Ich kann jetzt im Moment nicht dazu sagen, wie es ganz konkret jetzt in den einzelnen Kantonen der Schweiz aussieht oder wie es in den einzelnen Bundesländern oder in Österreich aussieht. Das müsste man bis zur 2. Lesung noch abklären, wie es wirklich im Einzelnen aussieht. Aber auf jeden Fall wird er im Ausland als Obergriff für das Gymnasium oder auch für die Berufsmittelschule verwendet.Der Antrag wurde gemacht, um auch zu unterteilen in Sekundarschule I und Sekundarschule II. Das sind wohl Begriffe, die international verwendet werden. Aber es ist nicht eine ganz klare Definition, wo man die Grenze ziehen kann und soll zwischen diesen zwei unterschiedlichen Bereichen. Es ist mehr eine pragmatische Lösung, in jedem einzelnen Land dann vorzunehmen, was fällt bei uns unter die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Ich weiss nicht, ob man diese Begriffe speziell einführen soll in das ganze Schulgesetz, weil im ganzen Schulgesetz und auch in anderen Gesetzen redet man dann von der Berufsmittelschule, man redet vom Gymnasium, man redet auch von der Oberschule, Realschule, was auch die Qualifikation der Lehrkräfte anbelangt. Ich finde, diese Begriffe sollten verwendet werden. Es ist denkbar, dass man andere Oberbegriffe vielleicht noch einführt, aber diese zentralen Begriffen für diese Schulen sollte man beibehalten. Aber wir nehmen Ihre Anregungen auf in dem Sinne, dass wir noch einen Kommentar auf die 2. Lesung dazu abgeben.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Nur noch eine kurze Bemerkung: So zentral sind die Begriffe eben nicht. Unter dem Begriff "Realschule" wird in der Schweiz komplett etwas anderes verstanden. Also, wenn man hier schon eine Internationalisierung wünscht und eine Anpassungsdefinition, die rundherum entspricht, dann müsste man diese Begriffe "Oberschule" und "Realschule" auch hinterfragen.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Ich wollte nur noch einmal auf den Begriff "Mittelschule" zurückkommen. Er erscheint mir irgendwie irreführend, würde mich aber natürlich gerne dem anschliessen, wenn es allgemein üblich ist. Aber Mittelschule heisst doch eigentlich, dass es was gibt, was darüber ist. Mittel ist Mitte und dann müsste es eigentlich was darüber geben. Und es gibt im Schulbereich - also Universitäten sind keine Schulen - im Schulbereich nichts oberhalb vom Gymnasium. Also, irgendwie kommt mir das irreführend vor.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Es gibt schon noch etwas, was über dem Gymnasium folgt, und das ist die universitäre Ausbildung. Also von dem aus gesehen ist es eingezwängt zwischen die Primarschule und die universitäre Ausbildung oder auch die Fachhochschule. Das zu dem. Dann der Begriff "Realschule": Es ist richtig, dass in der Schweiz der Begriff "Realschule" eine andere Bedeutung hat. Realschule wird dort als Begriff für unsere Oberschule verwendet und unsere Realschule heisst dort Sekundarschule. Es wird sicher nicht möglich sein, hier Begriffe zu finden, die nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Österreich und in Deutschland allgemein gebräuchlich wären. Jedes Land hat hier seine Eigenheiten. Und wir haben hier auch eine historische Entwicklung, dass diese Begriffe hier etabliert sind. Im Rahmen der Strukturreform wäre es dann vorgesehen, diese zwei Begriffe zu eliminieren und dann nur noch den Begriff "Sekundarschule" zu verwenden.
Abg. Alois Beck:
Nur kurz zum Begriff "Mittelschulen": Ich als Laie in diesem Gebiet bin davon ausgegangen, also in der Schweiz ist das, glaube ich, üblich und die Mittelschule ist in dem Sinne Mitte, dass dann nachher die Hochschule kommt. Also, es ist nicht so, dass nichts mehr kommt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor Art. 52a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 52a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Überschriften vor Art. 52b und Art. 52b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschriften vor Art. 52b und Art. 52b stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Art. 52c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 52c steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 52d wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 52d steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte hier anregen, den Abs. 1 nicht unter diesem Artikel aufzuführen mit der Überschrift "Aufbau", weil er meines Erachtens nichts mit dem Aufbau zu tun hat, sondern vielmehr eine Aufgabe der Schule eigentlich definiert, die Vermittlung von wirtschaftlichen, historisch-gesellschaftlichen und technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnissen und den Abs. 1 eben in den Art. 52c zu nehmen, der die Überschrift "Aufgabe" trägt.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Das wäre durchaus möglich. Es spricht aber auch einiges dafür, ihn hier unter dem Aufbau zu subsumieren, weil im Abs. 2 von Schwerpunkten die Rede ist: "Nach Bedarf können verschiedene Schwerpunkte gesetzt werden". Und wenn man das unter diesem Aspekt sieht, das wären mögliche Schwerpunkte, die hier vermittelt werden können. Aber das andere wäre auch denkbar.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 52e wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 52e steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 52f wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 52f steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte hier anregen, in Abs. 2, diese Berufsmaturitätskommission oder die Aufgabe dieser Kommission zu verdeutlichen, dass sie nicht nur die Zeugnisse ausstellt, sondern ähnlich, wie das bei der Maturakommission im Gymnasium der Fall ist, dass die Prüfungen vor dieser Berufsmaturitätskommission stattfinden, dass sie also eine Funktion hat über dieses blosse Zeugnis ausstellen hinaus. Ich denke, das impliziert es zwar, aber ich würde es deutlicher formulieren.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich habe eine Frage: In Art. 52f wird der Abschluss einer Berufsbildung als Voraussetzung für die Berufsmaturität genannt. In Art. 52e Abs. 2 gibt es eine Ausnahme. Müsste das hier nicht wiederum zur Klarheit eingebaut werden?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte auch erwähnen, Herr Regierungsrat, dass diese Art der Legiferierung der Einsetzung einer Kommission verfassungsrechtlich nicht zulässig ist, wie es hier vorgenommen werden soll. Das Gesetz muss klar darüber aussagen, nicht nur, wer die Kommission einsetzt, sondern wie sie zusammengesetzt ist und welche Kompetenzen sie hat. Wobei wahrscheinlich die Kompetenzen nicht nur in der Ausstellung eines Zeugnisses liegen werden, sondern auch in der Beurteilung, ob das Zeugnis ausgestellt werden kann.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke für die Anregung. Wir werden das bis zur 2. Lesung entsprechend präzisieren. Dann zum zweiten Punkt: Im Artikel, was die berufliche Ausbildung anbelangt, im einen Fall - Art. 52e - wird eine berufliche Ausbildung vorausgesetzt bei der Aufnahme in die Berufsmittelschule. Und im Art. 52f geht es um den Abschluss der Berufsmatura. Also, hier kann eine Zeit dazwischen liegen, um eben das andere zu heilen. Es ist kein Widerspruch in dem Sinne.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Es braucht den Abschluss.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Es braucht den Abschluss, ja.
Abg. Marco Ospelt:
Darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass ein Teil des Missverständnisses daraus rührt, dass in der Schweiz eine Berufsmittelschule meistens begleitend zur Lehre absolviert wird, dass also dort diese Voraussetzung nicht besteht, dass eine Berufsbildung abgeschlossen sein müsse. Im Gegensatz zu unserer Schule, wo man das offenbar nur in Ausnahmefällen zulassen will.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Ja, das ist richtig. Es gibt insgesamt drei verschiedene Möglichkeiten, eine Berufsmatura zu erlangen. Die eine Möglichkeit ist lehrbegleitend und die wird am bzb in Buchs angeboten. Und es ist auch nicht gedacht, dass die Berufsmittelschule in Vaduz hier eine Konkurrenz darstellen soll. Deshalb sagen wir: Abschluss einer beruflichen Ausbildung wird vorausgesetzt. Dann ist es aber möglich, wenn man schon im Beruf steht, eine Berufsmatura zu machen. Da gibt es eben diese zwei Varianten: Berufsbegleitend oder Vollzeit. Und Vollzeitmöglichkeit wird auch heute schon am bzb angeboten.
Abg. Lorenz Heeb:
Ich habe noch eine Frage zu diesen verschiedenen Berufsmatura. Die von Ihnen erwähnte Berufsmatura, die lehrbegleitend im bzb in Buchs angeboten wird, hat die in Zukunft denselben Stellenwert wie die Berufsmatura bei uns an der Berufsmittelschule und damit auch den Universitätszugang beispielsweise nach Österreich?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungsrat Norbert Marxer:
Das ist eine ganz schwierige Frage, die hier angesprochen wird, wo es um Anerkennungen von verschiedenen Abschlüssen geht. Die Berufsmatura, die in Vaduz gemacht wird, ist, wie auch im Bericht ausgeführt wird, aufgrund des Äquivalenz-Abkommens in Österreich anerkannt, d.h. derjenige, der eine Berufsmatura in Liechtenstein gemacht hat, kann nachher an einer beliebigen Fachhochschule oder auch Universität in Österreich das Studium aufnehmen. Es ist eventuell notwendig, bestimmte Kurse noch zu belegen, um Defizite wettzumachen. Die Anerkennung der schweizerischen Berufsmatura, da ist relevant, welche Verträge die Schweiz mit entsprechenden Ländern abgeschlossen hat, insbesondere auch im Zusammenhang mit der ganzen Lösung der vielen Verträge, die die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat, und hier ist noch nicht restlos alles geklärt. Hier werden auch noch die Entwicklungen in den nächsten Monaten und auch Jahren zu verfolgen sein, wie es genau mit dieser Anerkennung aussieht. Man muss auch sagen, die Ausrichtung der Berufsmittelschulen in Deutschland oder Österreich ist nicht genau gleich wie die Ausrichtung der Berufsmatura in der Schweiz. In der Schweiz hat die duale Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert, da ist auch der grössere Praxisbezug, ein grösserer Anteil von Praxis, und hand kehr um ist natürlich der Teil, der die allgemeine Ausbildung anbelangt, etwas weniger. Und hier sind noch Differenzen. Diese werden auch im Rahmen dieser Anerkennungsverfahren besprochen, eventuell ausgeräumt werden müssen, auf jeden Fall ist das noch ein fliessender Prozess.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich würde abschliessend zur Diskussion noch anregen, Herr Regierungsrat, dass die Regierung sich bis zur zweiten Lesung neben dieser Frage der besseren gesetzlichen Verankerung der Berufsmaturitäts-Kommission auch überlegen sollte, ob es nicht zweckmässig wäre, in Art. 58 des Gesetzes, der jetzt hier nicht Gegenstand dieser Vorlage ist, auch die Maturaprüfungskommission am Gymnasium gesetzlich besser zu verankern. In Art. 58 steht nämlich sinngemäss dasselbe drinnen wie hier in Art. 52 Abs. 2, nämlich dass die Gymnasialausbildung mit einer Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission abschliesst. Sonst enthält das Gesetz nichts. Es enthält nicht einmal den Vermerk, dass Näheres darüber in einer Verordnung geregelt wird. Es gibt dann allerdings diese Verordnung, nämlich die Verordnung über die Maturaprüfungen am Liechtensteinischen Gymnasium. Und dort steht dann in Art. 2 das drinnen, was meiner Meinung nach eigentlich im Gesetz stehen müsste, nämlich: "Die Regierung bestellt für die Durchführung der Maturaprüfungen eine Prüfungskommission - nachstehend Maturakommission genannt - deren Amtsdauer vier Jahre beträgt. Die Maturakommission besteht aus sieben Mitgliedern. Die Regierung wählt den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Der Leiter des Schulamtes und der Rektor sind von Amtes wegen Mitglieder". Das sind Regelungen, die bei allen Arten von staatlichen Kommission, die entscheidungsbefugt sind, im Gesetz zu stehen haben. Ich weiss, das Schulgesetz ist ein Erbe aus dem Jahr 1971, glaube ich, das etwas grosszügig ist mit der Verordnungskompetenz. Aber gerade bei diesen Kommissionen, die ja nur durch Gesetz wirksam eingesetzt werden können, wobei diese Formulierungen in den erwähnten bestehenden gesetzlichen Bestimmungen doch etwas dürftig sind, würde es nichts schaden, wenn man bei dieser Gelegenheit - das ist ja kein grosser Aufwand - den Art. 58 gerade in diesem Sinne ergänzt. Dann stehen wir auf sicherem rechtlichen Boden. Wir können weiterlesen.Art. 52g wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 52g steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Vorne wird erwähnt, dass bei den Personenbezeichnungen weibliche und männliche Lehrpersonen gemeint sind. Dann möchte ich doch vorschlagen, dass man hier bei Abs. 2 "der Konferenz der Lehrer" gleich von "der Konferenz der Lehrpersonen" sprechen könnte, ähnlich den Begriff neutral zu formulieren wie in Bst. 1. Da spricht man ja auch nicht von "Schulleiter", sondern von der "Schulleitung". Das wäre hier sehr leicht abzuändern.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Die Überschriften vor Art. 53 und Art. 53 Abs. 2 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschriften vor Art. 53 und Art. 53 Abs. 2 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 55 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 56 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 59 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Hier geht es um den Hinweis, "Konferenz der Lehrer" durch "die Konferenz der Lehrpersonen" konsequent zu ersetzen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 90 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 90 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die erste Lesung dieser Schulgesetzänderung abgeschlossen.
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