LANDESVORANSCHLAG UND FINANZGESETZ FÜR DAS JAHR 2001 (NR. 111/2000) [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren. Wir setzen die Beratungen fort. Wir sind bei der Detailberatung der Laufenden Rechnung. Wir führen die Beratung durch wie jedes Jahr. Ich rufe die einzelnen Titel auf mit den Untertiteln. Sie können dann Wortmeldungen, Anträge, Fragen zu den einzelnen Konti stellen, wobei ich Sie wie jedes Jahr bitten möchte, die gesamte Kontonummer zu nennen, damit die Regierungsmitglieder keine Mühe mit dem Auffinden der enprechenden Stelle haben. Ich beginne mit dem Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - mit den Unterkonti Landtag, Regierung, Europarat, Vereinte Nationen, EWR-Koordination, Mission bei den Europäischen Gemeinschaften, EFTA/UNO-Mission Genf, Ständige Vertretung OSZE, Botschaft Wien, Botschaft Bern, Allgemeine Verwaltung, Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Landeskasse, Steuerverwaltung, Amt für Personal und Organisation, Datenverarbeitung/Kommunikation, Bauadministration, Tiefbauamt, Hochbauamt, Stabsstelle Gleichstellungsbüro, Leistung an Pensionierte, Regierungskanzlei, Stabsstelle Rechtsdienst, Stabsstelle Protokoll, Stabsstelle Finanzen/Finanzkontrolle, nicht aufteilbare Aufgaben und Liegenschaftsverwaltung/Verwaltungsbereich.Der Titel 0 - Allgemeine Verwaltung - steht zur Diskussion.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte Ihnen gleich anfangs namens des Landtagsbüros vier Änderungen des Landtagsbudgets - also Untertitel 011 - bekannt geben. Gemäss Art. 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages, erstellt das Landtagsbüro das Landtagsbudget zuhanden des Landtages, das heisst, es liegt in den Händen des Landtagsbüros, was hier dem Landtag beantragt wird. Daher brauche ich keinen Abänderungsantrag zu stellen, sondern kann, was diesen Untertitel betrifft, immer im Auftrag des Landtagsbüros, genau so wie die Regierung ihre Anträge selbstständig abändern kann, hier Abänderungen vornehmen. Gemäss den Beschlüssen des Landtagsbüros vom 20. November 2000 sind folgende Unterkonti, folgende Konti abzuändern. Zunächst das Konto 011.300.00 - Taggelder: Hier ist eine Abänderung vorzunehmen um CHF 21'000 auf CHF 878'000 statt bisher CHF 857'000, da es sich aus der mutmasslichen Rechnung für das Jahr 2000 gezeigt hat, dass man mit CHF 857'000 nicht auskommen wird. Dann analog dazu Konto 011.303.01: Die Sozialbeiträge steigen analog zur Steigerung der Taggelder um CHF 2'000 und betragen daher neu CHF 121'000 statt CHF 119'000. Bei Konto 011.317.00 - Reisespesen/Repräsentationen - kann der Budgetkredit für den Landtag um CHF 40'000 gekürzt werden. Hier wurden nämlich CHF 40'000 auf das Konto 011.318.01 - Sonderaufgaben, Experten und Gutachten - übertragen. Das wurde offenbar bei der ursprünglichen Budgetierung übersehen. Also, Konto 011.317.00 nur CHF 227'000 statt der hier im Voranschlag vermerkten CHF 267'000. Und schlussendlich noch bei Konto 011.318.01 - Sonderaufgaben, Experten und Gutachten - eine Erhöhung um CHF 20'000 statt der hier vermerkten CHF 40'000. Dies deshalb, da doch auch für das nächste Jahr Sonderausgaben in Zusammenhang mit der wahrscheinlich fortzuführenden Verfassungsdiskussion zu erwarten sind. Hierfür sollten CHF 20'000 vorsorglich eingesetzt werden, sodass wir dann hier auf CHF 60'000 sind. Insgesamt ergibt sich dadurch für das Konto "Landtag 011" lediglich eine Erhöhung um CHF 3'000 gegenüber den hier vermerkten CHF 2'742'000, da wie gesagt, die eine Änderung auch eine Kürzung um CHF 40'000 betraf. Gibt es noch weitere Wortmeldungen oder Anträge zum Titel 0 - Allgemeine Verwaltung? Abg. Alois Beck:
Ich hoffe, ich bin nicht zu spät. Ich habe noch zwei, drei Fragen. Zuerst zu Konto Nr. 015.301.00. Das ist die EWR-Koordinationsstelle, Gehälter. Hier ist doch ein ansehnlicher Sprung zu verzeichnen. Unten in der Begründung heisst es, dass der Grund eine befristete Anstellung von 40% ist. Ich glaube nicht, dass man mit dieser Begründung diesen Sprung begründen kann. Dann Konto Nr. 020.318.01 - Gutachten und Experten: Die Regierung schlägt ja dem Landtag vor, diese Kreditposition auf das Niveau von 3 Millionen anzuheben. Jetzt ist es aber so, dass nicht nur hier Gutachten und Experten budgetiert sind, sondern es gibt noch eine Reihe anderer Positionen - später, hinten - wo solche Experten und Gutachten aufgeführt sind. Ich möchte hier die Regierung fragen, erstens einmal: Nach welchen Kriterien sie hier vorgeht. Bei einzelnen Ämtern sind dann auch Gutachten aufgeführt, und was wird hier unter "Allgemeine Verwaltung" budgetiert? Und natürlich: Wie ist hier die gesamte Position, damit der Landtag ein Gesamtbild hat? Konto Nr. 091.316.00 - Mietzinsen - war heute auch schon mal ein Thema. Mittlerweile haben wir hier die erkleckliche Summe von 3,5 Mio. Franken budgetiert. Irgendwo habe ich gelesen, dass ein Anstieg um 72% hier zu verzeichnen ist. Es ist ja nicht nur diese Position, die hier tangiert ist, sondern beispielsweise auch die Betriebskosten Verwaltungsgebäude, wo es heisst, dass höhere Aufwendungen aufgrund neuer Mietobjekte zu veranschlagen sind.Ich möchte hier vielleicht einen Eindruck wiedergeben, den nicht nur ich in letzter Zeit gewonnen habe, nämlich dass das Land, aber auch die Gemeinde Vaduz, in letzter Zeit auffällig teure Gebäulichkeiten und Räume gemietet hat. Ich kenne auch Fälle, wo es zu einem "crowding out" gekommen ist, das heisst zu einem Verdrängungseffekt für private Unternehmen. Ich habe einfach den Eindruck, dass hier das Land, teilweise auch die Gemeinde Vaduz, gerade im Zentrum von Vaduz auf Teufel komm raus eingemietet sein will und dementsprechende Preise bezahlt. Ich weiss nicht, ob das eine gute Entwicklung ist. Ich möchte hier die Regierung fragen, auch wie sie weiter gedenkt vorzugehen bezüglich dieser Mietzinsen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Regierungschef Mario Frick:
Zuerst zu Konto 015.301.00 - EWR-Stabsstelle. Dort ist gefragt worden, warum die Gehälter von CHF 620'000 auf CHF 737'000 ansteigen und das könne - das ist richtig dargelegt worden - ja nicht bloss damit zusammenhängen, dass eben diese befristete Anstellung damit gemeint ist. Diese macht einfach einen Teil davon aus. Weiter ist natürlich zu berücksichtigen, dass da Lohnerhöhungen drin sind, Stufensprünge, Anpassungen der Löhne aus anderen Gründen, die dies entsprechend ausgemacht haben. Dann zu Konto 020.318.01 - das Konto Gutachten und Experten: Sie haben Recht, es gibt noch weitere Konti, die in den Experten und Gutachten drin sind, also Telekommunikation konkret, dann beim Amt für Finanzdienstleistungen, wenn ich es richtig im Kopf habe, und dann - jetzt muss ich gerade überlegen - bei den Gerichten natürlich. Und damit hat es sich, glaube ich, aber ich bin mir nicht ganz sicher. Und im Verkehr, richtig. Wir sind in der Regierung diesbezüglich im Zwiespalt und die Stabsstelle Finanzen hat einen Auftrag erhalten, uns da Vorschläge zu erarbeiten. Und zwar ist nicht ganz klar: Ist es gescheiter, ein zentrales Konto zu haben oder bei den entsprechenden Amtsstellen oder mindestens Titeln "Experten-Konti" einzeln einzurichten? Es gibt Argumente dafür und dagegen. So haben wir jetzt eigentlich den Schwerpunkt auf einem zentralen Konto, eben Experten und Gutachten - 020.318.01 - und in Spezialbereichen, wo es quasi automatisch immer wieder Gutachtertätigkeit gibt, noch einmal separat. Dann beim Personalamt - Entschuldigung - dort ist nochmals ein Gutachten-Konto. Wir sind uns da noch nicht ganz schlüssig und warten eben dort noch die Rückmeldung ab für die Zukunft. Dann wurde in Zusammenhang mit 091.316.00 ausgeführt, das Land miete sich wahrscheinlich tendenziell zu teuer ein. Dem Eindruck kann ich klar entgegentreten. Wir haben in den letzten Jahren einige Schnäppchen gehabt. Ich denke, dort wo die Steuerverwaltung eingemietet ist, um ein Beispiel zu nehmen, aber auf der anderen Seite haben wir in den letzten Jahren natürlich auch dann, wenn wir uns in Neubauten eingemietet haben, einfach die entsprechenden Kosten zu tragen gehabt. Und der Punkt ist der: Wir können uns dort einmieten, wo ausreichend Quadratmeter vorhanden sind. Es sollte im Umfeld Vaduz sein, Vaduz Nord oder Süd kommt natürlich auch in Frage. Also, wir haben uns schwerpunktmässig - gerade bei grösseren Mieten - darauf konzentriert, dass es hier sein sollte. Das Nächste ist, dass wir uns natürlich nur einmieten können, wo Dienstleistungsbetriebe zulässig sind. Damit haben wir gewisse Einschränkungen. Mir ist nicht bekannt, dass wir oder die Gemeinde Vaduz, ich weiss es nicht, jemanden hinausgedrängt hätten. Das wäre jetzt mir nicht bewusst, das wäre eine neue Information für mich. Wir dürfen davon ausgehen, dass in der Grössenordnung von CHF 30 bis CHF 35 (pro Quadratmeter) die Mieten sich bewegen, je nachdem, was alles involviert ist bei der Miete oder eben nicht. Abg. Rudolf Lampert:
Der Abg. Alois Beck hat nicht gesagt, dass Sie zu teuer einmieten, sondern dass Sie an zu teuren Plätzen sind, das ist ein Unterschied. Wenn Sie die besten Lagen, die eigentlich für eventuelle Dienstleistungserbringer prädestiniert wären - ich spreche hier beispielsweise gegenüber dem Café Amann, in diesem neuen Glasbau - dass dort Verwaltung untergebracht wird, scheint mir doch etwas luxuriös, nicht in der Ausstattung, sondern vom Standort her. Dann kann ich Ihnen versichern, dass es schon diese Outplacements gibt von der Landesverwaltung, dass eben doch vielleicht etwas mehr bezahlt wird, als sich das andere private Unternehmen leisten können oder leisten wollen.Stellv. Abg. Werner Ospelt:
Könnte ich noch eine Frage stellen zur Position der Regierung, und zwar geht es da um die Öffentlichkeitsarbeit. Für den Voranschlag 2001 sind da CHF 350'000 veranschlagt, im Jahre 2000 CHF 320'000. Und da hat man jetzt einen Nachtragskredit bewilligt von CHF 600'000, also gesamthaft belaufen sich diese Kostenaufwände auf 920'000. Und jetzt hat man für das Jahr 2001 CHF 350'000 budgetiert. Ich bin überzeugt, dass dieser Betrag nicht langt, dass da wieder Nachtragskredite kommen. Ist jetzt das sinnvoll? Ich nehme jetzt an, dass diese Aufwände von CHF 350'000 bestimmt sind für das Liechtenstein-Bild im Ausland, vor allem in Zusammenhang mit dem Finanzplatz, gehe ich davon aus. Und da kommen im nächsten Jahr sicher noch grössere Aufgaben auf uns zu. Und da muss man doch aktiv agieren. Ich denke, das ist zu wenig, wenn man das mit dem Jahr 2000 vergleicht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist völlig richtig, Herr Abg. Werner Ospelt. Tatsächlich sind auch CHF 700'000 budgetiert. Sie müssen nämlich - was zugegebenermassen etwas ungewöhnlich und schwierig ist - Sie müssen das Budget zusammen mit dem Nachtrag lesen, den wir von der Regierung am Samstag, den 18. November 2000, zugestellt bekommen haben. Da sind allein bei Titel 0 - Allgemeine Verwaltung - 15 Kontopositionen geändert worden, darunter auch das Konto 012.310.02, von bisher in dem ursprünglich versandten Landesvoranschlag CHF 350'000 auf neu CHF 700'000.Regierungschef Mario Frick:
Der Landtagspräsident hat es erklärt. Ich will nur darauf hinweisen, dass wir davon ausgehen, dass sich die Verbände an den öffentlichkeitswirksamen Massnahmen beteiligen werden. Wir haben entsprechende Gesprächsrunden geführt mit der sogenannten Präsidentenrunde, wir haben positive Signale erhalten. Je nachdem, wie stark die Beteiligung der Verbände sein wird, werden wir mit CHF 700'000 auskommen oder eben allenfalls nächstes Jahr noch nachreichen müssen. Wir meinen aber, dass jetzt das eine vernünftige Basis ist. Ich denke, dass man wahrscheinlich nach dem ersten Quartal 2001 klarer sieht, wie die Verbände einbezogen sind, wer was genau macht. Aber Sie haben 100% Recht. CHF 350'000 hätten nicht gereicht, darum eben CHF 700'000. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, gehen wir zu Titel 1 - Öffentliche Sicherheit - mit den Unterkonti Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramt, Zivilstandsamt, Fremdenpolizei und Passamt, Landesvermessung, Eichwesen, Landespolizei, Motorfahrzeugkontrolle, Amt für Finanzdienstleistungen, Financial Intelligence Unit, Gerichtswesen, Staatsanwaltschaft, Untersuchungsgefängnis und Amt für Zivilschutz und Landesversorgung. Auch bei diesem Titel ist, wie bei fast allen folgenden Titeln, darauf zu achten, dass im Schreiben des Ressorts Finanzen vom 17. November 2000 eine Reihe von Konti - in diesem Fall sind es sechs - angepasst, das heisst in der Regel erhöht werden, sodass der Landesvoranschlag mit diesen Abänderungen zu verstehen ist. Gibt es Wortmeldungen zu Titel l - Öffentliche Sicherheit?Abg. Johannes Matt:
Ich habe eine Frage, und zwar nicht die Zahlen betreffend, sondern generell, wie sich die Umstrukturierung beim Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramt bis zum jetzigen Zeitpunkt ausgewirkt hat? Sind die Umstrukturierungen abgeschlossen und wie hat sich das in personeller Hinsicht ausgewirkt?Abg. Alois Beck:
Ich habe eine Frage zum Konto Nr. 112 und Nr. 113; Nr. 112 ist das Amt für Finanzdienstleistungen und Nr. 113 ist die Financial Intelligence Unit. Die werden ja jetzt hier separat aufgeführt. Hier ist meine Frage an die Regierung, ob diese FIU integriert wird in die Organisation des Amtes für Finanzdienstleistungen oder ob die Regierung plant, das von Anfang an separat zu fahren.Regierungschef Mario Frick:
Vielleicht gerade zu dieser Frage: Wir haben sehr intensiv in den letzten Wochen und Monaten die genaue Involvierung diskutiert. Das Amt für Finanzdienstleistungen hat ja heute schon fungiert als Aufsichts- und Geldwäscherei-Meldestelle. Also sprach einiges dafür, dies auch weiterzuführen, insbesondere auch deswegen, weil es irgendwo künstlich angemutet hätte, wenn das Amt einerseits die Banken beaufsichtigt, überhaupt im Finanzplatz tätig ist, das aber ausgegliedert würde. Auf der anderen Seite ist mit dieser Financial Intelligence Unit ja auch Intelligence verbunden, das heisst, etwas was über normale Meldestelle und Aufsicht hinausgeht, nämlich Analyse und Vertiefung. Wir tendieren derzeit dazu, dass all das, was Sorgfaltspflichtmassnahmen sind, Aufsicht und Meldestelle beim Amt angesiedelt ist, und das, was dann wirklich die Auswertung anbelangt, in einer separaten Stabsstelle eingegliedert wird, eben Financial Intelligence. Das wird definitiv am nächsten Dienstag - höchstwahrscheinlich - verabschiedet, sonst eine Woche später, sodass es also in der Tat zwei Einheiten sein werden, die aber sehr eng miteinander kooperieren. Aber es sind unterschiedliche Aufgabenbereiche, unterschiedliche Ansätze, die damit verbunden sind. Dann zur Frage Grundbuch, Öffentlichkeitsregister: Unsere Rückmeldungen sind sehr positiv. Die gemeinsame Leitung, die gemeinsame Philosophie hinter diesen beiden Amtsstellen bringt sehr viel Positives, es ist eine klare Führung. Es gibt Synergien. Wir haben vor kurzem einen Zwischenbericht zur Kenntnis nehmen können. Es sind aber noch nicht alle Massnahmen vollständig umgesetzt, aber die Zusammenlegung hat sich jedenfalls jetzt schon bewährt. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, gehen wir zu Titel 2 - Bildungswesen - mit den Untertiteln Kindergärten, Primarschulen, Primar- und Sekundarschulen, Oberschule Vaduz, Ober- und Realschule Triesen, Ober- und Realschule Eschen, Hallenbad Schulzentrum Unterland, Realschule Balzers, Gymnasium und Realschule Vaduz, Realschule Schaan, 10. Schuljahr Schaan, Schulamt, Allgemeine Ausgaben, Sonderschulung, Diverse Schulen, Lehrerausbildung, Vorbereitungslehrgang Fachhochschulreife, Fachhochschulen, Hochschulen, Grundlagenforschung, Internationale Programme, Stipendien/Ausbildungsbeihilfen, Liechtensteinische Musikschule, Erwachsenenbildung, Amt für Berufsbildung, Berufsberatung, Kunstschule, Amtlicher Lehrmittelverlag, Didaktische Medienstelle, Jugendhaus Malbun und Liegenschaftsverwaltung Bildungsbereich.Der Titel 2 - Bildungswesen - steht zur Diskussion. Abg. Alois Beck:
Man kann sich ja auch anhand des Budgets bilden, deshalb melde ich mich wieder zu Wort. Die erste Frage betrifft das Konto 219.366.01. Es geht hier um den Zubringerdienst. Es heisst in der Erklärung, dass im nächsten Jahr die Liechtenstein Bus Anstalt neue Vertragspartnerin des Landes ist. Dann gibt es Begründungen, warum eine Erhöhung ansteht, beispielsweise die Verjüngung der Fahrzeugflotte, Umstellung auf Erdgasbusse usw. Ich habe hier den Eindruck, dass man versucht, in diversen Positionen eher versteckte Preiserhöhungen durchzubringen. Ich frage mich auch, ob man das nicht direkt bei den einzelnen Positionen - direkte Abgeltungen -, dass man einen besseren Überblick hat, dass das in Zukunft dort gemacht werden soll.Dann noch eine Frage zu Konto 291 - Berufsberatung: Da gab es ja früher einmal Pläne für eine mögliche Privatisierung oder Teilprivatisierung. Ich möchte von der Regierung wissen, wie diesbezüglich die Diskussion steht.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Zuerst zum Konto 219.366.01, wo es um den Zubringerdienst geht: Wir alle wissen, dass die ganze Personenbeförderung, sei es der öffentliche Verkehr, sei es der Schülerzubringerdienst, auf neue Beine gestellt worden ist, dass neu die Liechtenstein Bus Anstalt damit betraut ist. Die bisherigen Verträge laufen Mitte 2001 aus. Die Liechtenstein Bus Anstalt hat eine transparente Kostenrechnung dargelegt. Wir können das sicher auch noch anhand des LBA-Voranschlags genauer diskutieren. Hier wird dann separat ausgewiesen in einer grösseren Transparenz: Welche Kosten fallen an in Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr, und welche Kosten fallen an für den Schülerzubringerdienst? Aufgrund dieser transparenteren Darstellung ist eben hier mit grösseren Kosten zu rechnen. Die Gesamtkosten - und das wird in diesem Voranschlag diskutiert und auch mit einem Schreiben an die Finanzkommission dargelegt - die Gesamtkosten steigen, wenn man auf den Kilometer umrechnet, beim öffentlichen Verkehr praktisch nicht, aber weil man diese Trennung vorgenommen hat zwischen öffentlichem Verkehr und dem Schülerzubringerdienst fallen die Kosten eben hier etwas stärker zu Buche. Das ist rein eine grössere Transparenz, um hier die wirklichen Kosten auszuweisen. Die höheren Kosten sind vor allem darauf zurückzuführen, dass beim Schülerzubringerverkehr vermehrt Leerfahrten anfallen, weil man die Schüler am Morgen zur Schule hinbringt, aber auf dem Rückweg hat man keinen Transport, hat also eine Leerfahrt.Dann zur zweiten Frage, was die Berufsberatung anbelangt: Da haben interne Abklärungen und auch Abklärungen von extern zum Ergebnis geführt, dass eine Privatisierung nicht zielführend ist. Wir haben das vor ca. einem Jahr hier im Landtag auch diskutieren können. Wir haben in diesem Zusammenhang Stellen bei der Berufsberatung geschaffen, weil es eben nicht Sinn macht, diese Aufgaben auszulagern, weil doch sehr viel an Tätigkeit anfällt, die man sonst auch wieder bei diesen Externen überwachen müsste. Also, man müsste es extern vergeben und gleichzeitig noch überwachen, ob auch die Aufgaben gut wahrgenommen werden. Wir haben auf diese Art und Weise sicher eine gute Struktur, und wir werden das einige Jahre jetzt beobachten und verfolgen und sehen, ob das die richtige Entscheidung gewesen ist. Aber wir sind überzeugt, dass dies die richtige Vorgehensweise ist.Abg. Alois Beck:
Also, Ihre Ausführungen bezüglich der höheren Kosten beim Zubringerdienst sind für mich nicht so nachvollziehbar. Sie haben gesagt, es gibt die Leerfahren, das würde heissen, dass es - oder vermehrt Leerfahrten -, dass es früher weniger solche Leerfahrten gegeben hat und auch bei der Transparenz, aufgrund vermehrter Transparenz gibt es nicht automatisch höhere Kosten, ausser Sie sagen, diese sind in anderen Bereichen gesunken.Abg. Ingrid Hassler:
Anschliessend dazu die Frage: Beim Bericht zum Budget der LBA ist der Schülerverkehr um 30% teurer, plus CHF 220'000, plus CHF 120'000 in diesem Konto, sodass, die beiden Beträge zusammengezählt, sich der Schülerverkehr um dann CHF 340'000 erhöht. Da geht es jetzt um das Verständnis, dass es dann beim LBA-Bericht geklärt ist. Regierungsrat Norbert Marxer:
Die Kostenrechnung, wie sie früher vonstatten gegangen ist, war sehr unübersichtlich. Die LBA-Kosten, oder die Aufgaben, die die LBA jetzt wahrnimmt, sind in der Postrechnung aufgeschienen und da wurden sehr viele Sachen, sei es im Bus-Bereich, sei es im allgemeinen Postbereich, miteinander vermischt. Das betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung oder den Verwaltungsrat, wie er heute existiert. Diesbezüglich ist jetzt eine Trennung vorgenommen worden. Man kann jetzt wirklich sehen, welche Kosten bei der Post und welche Kosten im Bus-Bereich anfallen. Was die Transparenz im Schülerverkehr anbelangt: Bisher war es üblich, dass die Post oder die Postautohalter in diesem Bereich anders kalkuliert haben. Sie haben zwar genau gleich kalkuliert wie die Postautohalter in der Schweiz. Es waren bestimmte Vorgaben vorgegeben, damit es nicht so ist, dass sie vollständig dominierend auf dem Markt gewesen sind. Aber es ist doch so, dass sie von ihrer Grösse profitieren konnten, dass sie gewisse Synergien ausnutzen konnten. Es ist zum Teil eine Mischrechnung gewesen für diese zwei unterschiedlichen Aufgaben. Das ist jetzt neu nicht mehr der Fall. Die Liechtenstein Bus Anstalt oder die Offertsteller haben das separat ausgewiesen, so als wenn sie diese zwei Aufträge separat offeriert hätten und mit beiden im Prinzip hätten fahren können. Und aufgrund dieser Situation ist nun beim Schülerzubringerverkehr mit grösseren Kosten zu rechnen, weil diese Busse zum Teil am Morgen und am Nachmittag benutzt werden, aber in der Zwischenzeit nicht. Das schlägt dann auf dieser Kostenseite dementsprechend zu Buche. Also so weit die Ausführungen, die die Diskrepanz respektive diesen Unterschied im Zubringerdienst erklären sollen. Stellv. Abg. Werner Ospelt:
Ich habe noch eine Frage zu den Subventionen an Privatschulen: Es geht da um die Subvention an die Waldorfschule und die Formatio. Wird jetzt da jedes Jahr eine Subvention gewährt und wie ist die Berechnung der Höhe des Beitrages? Das würde mich interessieren.Abg. Rudolf Lampert:
Ich hätte doch den Wunsch, bis zur Behandlung des Voranschlages der Liechtensteinischen Bus Anstalt eine etwas plausiblere Erklärung für die Kostensteigerung im Schülertransportbereich parat zu halten. Wenn Sie das vielleicht doch noch bis morgen genauer abklären könnten. Mir scheint das jetzt nicht ganz plausibel, dass Sie die Kostensteigerung damit begründen, dass wir nun stehende Busse bei den Unternehmen mitfinanzieren müssen. Also, das kann es ja nicht sein.Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe zum Konto Fachhochschule Liechtenstein - 260.364.01 - die Frage: Wenn im Text steht, dass wir auch den Pro-Kopf-Beitrag an die Fachhochschule leisten müssen für sämtliche Studierende, also auch an diejenigen aus der Schweiz: Bei der Einrichtung dieser Subventionen an die Fachhochschule habe ich in Erinnerung, dass die Studierenden aus der Schweiz einen Beitrag zu leisten haben im Rahmen der Fachhochschulvereinbarung und unser Pro-Kopf-Beitrag im Prinzip nur für alle Nicht-Schweizer zu entrichten ist. Das heisst, die Leistungen, die die Schweiz da aus der Vereinbarung erbringt, fliessen direkt an die Fachhochschule Liechtenstein. Deswegen verstehe ich nicht, dass das Budget erhöht wird für solche Pro-Kopf-Beiträge. Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Zuerst zum Konto betreffend die Fachhochschule Liechtenstein: Es wurde hier ein entsprechender Finanzbeschluss im Landtag gefasst. Es gibt auf die nächsten fünf Jahre ausgerichtet einen Pauschalbeitrag von 3,9 Mio. Franken pro Jahr und dann einen Pro-Kopf-Beitrag für die Studierenden, der sich an den Kosten pro Kopf orientiert, die in der Fachhochschulvereinbarung vorgesehen sind. Das heisst also, für Architekturstudium Vollzeit gibt es einen bestimmten Betrag, für ein Studium im Bereich Betriebswirtschaft - berufsbegleitend - zum Beispiel einen fixen Betrag. Das sind die Beträge, die ausgerichtet werden. Es ist so, dass also Studierende aus Liechtenstein oder aus dem umliegenden Ausland - ausser der Schweiz - genau nach diesen Pro-Kopf-Beiträgen abgegolten werden. Es ist jetzt so, dass die Fachhochschule Liechtenstein im betriebswirtschaftlichen Bereich, (Wirtschaftsinformatik und Finanzdienstleistungen) ein neues Studienmodell hat, das vermutlich in ganz Europa in den nächsten Jahren eingeführt wird, das ein zweigliedriges System ist. Ein Bachelor-Studium, das drei Jahre dauert und anschliessend noch ein Masters-Studium von drei Semestern. Und in der Schweiz kennen sie dieses Modell noch nicht. Deshalb hat es auch in der entsprechenden Fachhochschulvereinbarung noch keinen Eingang gefunden. Aber es ist ganz klar, dass die entsprechenden Entgelte und die Kosten die gleichen sind, ob es nun im Bachelor- und im Masters-Bereich ist. Aber wir sind dabei, mit der Schweiz Kontakt aufzunehmen, dass wir das auch in die Fachhochschulvereinbarung aufnehmen können, dass in Zukunft die Schweiz die entsprechenden Beiträge ausrichtet. Aber es ist diese Ausrichtung der Beiträge auch diskutiert worden. Wir haben im Bericht und Antrag das allgemeine Verständnis von damals zu Rate gezogen. Wir haben das auch mit der Stabsstelle Finanzen besprochen. Der Vorschlag ist korrekt, um diesen Fall abzuhandeln.Dann zur nächsten Frage. Das betrifft die Privatschule Formatio: Aufgrund des Teiles im Schulgesetz, der die Privatschulen abhandelt, ist genau festgelegt und auch mit der entsprechenden Verordnung, welche Beiträge ausgerichtet werden an Kindergärten, Primar- und auch Sekundarschulen. Man unterscheidet noch zwischen Beiträgen an Studierende aus dem Ausland oder denjenigen, die in Liechtenstein wohnhaft sind. Das sind die Kosten, an denen man sich orientiert. Und dann multipliziert man mit den entsprechenden Schülerinnen und Schülern, die bei dieser Schule die Schule besuchen, und dann kommt man auf die entsprechenden Zahlen. Ich möchte auch sagen: Der Betrag wurde nochmals erhöht, auch mit diesem Nachtrag der Regierung wurde er von CHF 380'000 auf CHF 420'000 erhöht, weil die ursprünglich angenommenen Schülerinnen- und Schülerzahlen nicht genau passten. Hier hat man eine entsprechende Korrektur vorgenommen. Dann, was die Kostensteigerung anbelangt, was den Schülerzubringerdienst-Verkehr anbelangt: Ich werde versuchen, anlässlich des LBA-Voranschlags nochmals darauf einzugehen. Ich hoffe, dass ich dann mit meiner Erklärung durchdringe. Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine Anregung hätte ich noch, Herr Regierungsrat. Wenn solche Erhöhungsanträge bzw. Vornahmen von Erhöhungen durch die Regierung so spät und so kurzfristig erfolgen wie mit diesem Schreiben vom letzten Freitag, dass dann als Begründung, wie zum Beispiel hier für die weitere Erhöhung der Subventionen an Privatschulen um weitere CHF 40'000 nicht nur dort steht RA0/3250, denn damit kann der Abgeordnete überhaupt nichts anfangen, da er ja diesen Regierungsbeschluss nicht hat. Also, ich will das nicht weiter qualifizieren, aber wenn das eine ernst zu nehmende Begründung sein soll, dann sollte sie inhaltlich etwas aussagen.Abg. Ingrid Hassler:
Ich komme nochmals auf die Fachhochschule zurück. Sie sind also sicher, dass dieser Finanzbeschluss alle zusätzlichen neuen Studieneinrichtungen, die die Fachhochschule einführt, auch abdeckt, wenn diese Gegenvereinbarungen mit andern Ländern nicht bestehen. Heisst Ihre Antwort so viel, dass Studierende für den Bereich des Finanzdienstleistungssektors an der Fachhochschule aus der Schweiz jetzt also voll mit den Mitteln unserer Schule und unseres Staates hier studieren, ohne dass die Schweiz bis jetzt einen Beitrag leistet?Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe noch eine Frage bezüglich der Einführung von Studiengebühren in Österreich. Haben die hier keinen Eingang gefunden oder treffen diese für liechtensteinische Besucher der österreichischen Universitäten nicht zu?Abg. Helmut Konrad:
Ich habe eine Frage zu Budget-Posten 295. Dort wird unter "Mieten Schulgebäude" das Bürohaus Hagen aufgeführt. Ich habe mich dort gefragt, warum das nicht im Posten 091, Liegenschaftsverwaltung Verwaltungsbereich aufgeführt ist, weil doch sonst alle Verwaltungsgebäude eigentlich in der Verwaltung angesiedelt sind und nicht in dem Bereich, jetzt zum Beispiel Bildung oder Kultur oder wo auch immer.Regierungsrat Norbert Marxer:
Zuerst zur Frage betreffend Fachhochschule: Es ist so, dass sich die Fachhochschule an den Bericht und Antrag und die Ausführung in diesem Bericht und Antrag hält, was die zukünftigen Studiengänge anbelangt. Man hat sich ganz klar darauf festgelegt, dass im Bereich Architektur und im Bereich Finanzdienstleistungen und Wirtschaftsinformatik diese Grundstudien angeboten werden. Es ist auch im Gesetz festgehalten, dass die Weiterbildungskurse, die Nachdiplomstudien, die Hochschulkurse usw., dass diese kostendeckend oder zum grössten Teil kostendeckend angeboten werden müssen. Also, die Fachhochschule ist hier nicht beliebig in der Eröffnung von neuen Studiengängen, weil insbesondere das Grundstudium nicht kostendeckend ist. Hier ist es notwendig, dass der Staat seinen Beitrag gibt. Es ist aber richtig, dass in der momentanen Phase die schweizerischen Studierenden von der Fachhochschule oder eben vom Staat, vom Land unterstützt werden, bis die entsprechenden Abänderungen in der Fachhochschulvereinbarung Eingang gefunden haben. Da ist auch noch ein Prozess in Gang in der Schweiz, um diese Neustrukturierung vorzunehmen. Aber es ist ein erklärtes Ziel der europäischen Länder. Es gibt da die entsprechende Bologna-Declaration, um diese modernen Studiengänge auf diese neue Art zu strukturieren, um nicht mehr ein sehr langes Grundstudium zu haben, sondern ein kürzeres Bachelor-Studium, damit die Studierenden eventuell schon früher in den Beruf gehen können und nur zum Teil eine zusätzliche Ausbildung, eine Vertiefung durchmachen müssen.Dann die andere Frage, was die Studiengebühr in Österreich anbelangt: Es ist sicher so, dass die Liechtensteiner, die in Österreich ein Studium machen, auch diese Gebühren bezahlen müssen. Es ist ja so, dass sie bisher gar nichts bezahlen mussten: Diejenigen Personen, die ein Stipendium beziehen, können natürlich diese Studiengebühren dort geltend machen. Also, für diejenigen, die ein Stipendium beziehen, für diese wird es keine Kostenfolgen haben, aber es wird sicherlich auch für die liechtensteinischen Studierenden notwendig sein.Dann die letzte Frage, die Liegenschaftsverwaltung Bildungsbereich, warum die Miete des Bürohauses Hagen, wo das Schulamt untergebracht ist, nicht hinten aufgeführt ist: Das vermag ich nicht zu sagen. Aber ich werde das auf jeden Fall noch abklären lassen, warum das speziell gehandhabt wird, weil es ist ja richtig, in den meisten Fällen ist es anderswo untergebracht. Aber das liegt nicht in meiner Zuständigkeit. Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube, das mit den Mieten dürfte klar sein, da sämtliche Mieten ja vorne - in der Position 0 - untergebracht sind, wie ich das verstanden habe. Dann habe ich aber eine andere Frage: In der Geschäftsprüfungskommission haben wir uns unterhalten bezüglich der Studiengebühren, welche das Land für österreichische Studenten an der Liechtensteinischen Fachhochschule übernimmt. Nun werden in Österreich Studiengebühren eingeführt, welche auch liechtensteinische Studenten zu bezahlen haben. Wird hier in der Übernahme der Studiengebühren für österreichische Studenten an der Liechtensteinischen Fachhochschule, wird hier eine Kompensation stattfinden oder wird Liechtenstein das weiterhin in dieser Form tragen, wie es jetzt stattgefunden hat?Regierungsrat Norbert Marxer:
Die Fachhochschule Liechtenstein hat schon immer Studiengebühren eingezogen. Abg. Rudolf Lampert:
Das ist nicht meine Frage, weil das habe ich ja festgestellt, dass die Fachhochschule Liechtenstein Studiengebühren einzieht. Nur für österreichische Studenten an der Fachhochschule Liechtenstein hat der Staat Liechtenstein jeweils die Gebühren übernommen, so weit ich mich an die Ausführungen in der Geschäftsprüfungskommission erinnern kann. Und jetzt wollte ich fragen, ob durch die Einführung der österreichischen Studiengebühren eine Veränderung stattfinden wird.Regierungsrat Norbert Marxer:
Mein Kenntnisstand ist der, dass das Land die Studiengebühren nicht übernommen hat. Die Studenten bezahlen keine zusätzlichen Kosten, abgesehen von diesen Studiengebühren. Das Studium selber ist gratis und das ist ja das Teure. Je nachdem, welche Studienrichtung studiert wird, kann das CHF 20'000 oder CHF 30'000 kosten für das Land, und das wird vom Land übernommen. Aber die Studiengebühren in der Grössenordnung von CHF 750 pro Semester wurden erhoben. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, dann gehen wir zum Titel 3 - Kultur Freizeit - mit den Untertiteln Landesbibliothek, Landesmuseum, Theater, Konzerte, Staatliche Kunstsammlung, Landesarchiv, Historischer Verein, Fachstelle für Kulturfragen, Rheinberger-Forschung, Denkmalschutz, Archäologie, Presse- und Informationsamt, Medien, Parkanlagen/Wanderwege, Sport, Kirche und Liegenschaftsverwaltung Kulturbereich.Abg. Alois Beck:
Die erste Frage bezieht sich auf das Konto 305.365.07 - Liechtensteiner Sagenbuch. Ich habe vor einiger Zeit in einer Kleinen Anfrage mal angeregt, wieder eine Neuedition dieses bekannten Werkes zu machen. Deshalb wundere ich mich über die Ausführungen der Regierung, wo es in der Erklärung heisst, dass zur Zeit Gespräche über Trägerschaft, Projektziel usw. geführt werden, und im Realisierungsfalle wird die Regierung beim Landtag einen separaten Verpflichtungskredit beantragen. Ich bin hier davon ausgegangen, dass hier schon lange das Projekt aufgegleist ist, und dass wir schon bald in den Genuss dieses Buches kommen können. Dann eine Frage zu Konto 320.315.00 - Betrieb und Ausbau Landeskanal. Es heisst hier unten in der Begründung, dass höhere Aufwendungen im kommenden Jahr budgetiert sind, einerseits aufgrund der stattfindenden Landtagswahlen. Aber dann heisst es auch aufgrund der Budgetierung von zwei Sendungen zu aktuellen Fragen. Ich möchte hier die Regierung fragen, was sie konkret mit diesem Ausbau vorhat, was hier an konkreten Projekten ansteht.Dann noch das Konto 320.318.01 - Meinungsumfragen: Das ist neu im Budget. Hier heisst es in der Erklärung, dass die Regierung zukünftig offizielle Meinungsumfragen zu aktuellen politischen Themen durchführen möchte und der budgetierte Betrag umfasse zwei Umfragen. Auch hier meine Frage an die Regierung: Was ist hier konkret geplant?Abg. Johannes Matt:
Meine Frage betrifft Konto 321.365.00, und zwar Beiträge für Medien und Medienberichterstattung. Die Medienkommission ist ja in der Zwischenzeit eingesetzt worden. Meine konkreten Fragen: Sind da schon Sitzungen abgehalten worden und wie weit steht es mit den Beitragszahlungen für das Jahr 2000? Wurden da gewisse Leistungen bereits anerkannt und Beiträge gesprochen? Und wenn nicht, wann ist mit einer Entscheidung der Medienkommission zu rechnen?Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Andrea Willi:
Zur Frage betreffend Sagenbuch kann ich Folgendes anmerken: Der vorgesehene Sachbearbeiter war bis Ende Juni beim Personennamenbuch beschäftigt, weshalb man nicht schon mit dem Sagenbuch beginnen konnte. In der Zwischenzeit wurde dann auch darüber diskutiert, ob das Sagenbuch unter der Trägerschaft des Kulturbeirates betreut werden könnte bzw. herausgegeben werden könnte. Und beim Kulturbeirat liegt nun dieses Geschäft. Der Kulturbeirat berät derzeit die Projektorganisation und die mögliche Durchführung dieses neuen Projektes. Aber es liegt noch beim Kulturbeirat und ich möchte hier dem Kulturbeirat nicht vorgreifen. Vielen Dank.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird sonst seitens der Regierung das Wort gewünscht?Regierungsrat Norbert Marxer:
Ja, ich möchte die Frage betreffend Medienkommission beantworten. Die Medienkommission hat in diesem Jahr schon mehrere Sitzungen, ich glaube, ca. fünf Sitzungen durchgeführt. Sie hat vor allem am Medienreglement gearbeitet. Es wurde auch schon einmal in der Regierung diskutiert und sollte demnächst von der Regierung verabschiedet werden können. Es ist vorgesehen, dass noch in diesem Jahr Auszahlungen stattfinden werden. Regierungschef Mario Frick:
Zu den beiden Konti Nr. 320.315 und Nr. 320.318 - Betrieb und Ausbau Landeskanal: Geplant ist in der Tat das was für die Landtagswahlen notwendig ist, aber eben allenfalls, wenn zu aktuellen Fragen, sprich Volksabstimmungen, zu was auch immer, Sendungen notwendig sind, dass dort eine Reserve vorhanden ist. Der Aspekt "Meinungsumfrage" ist neu und umfasst zwei Bereiche. Einerseits, wenn man zu Aspekten der Landesverwaltung eine Umfrage starten will: Wie ist die Qualität? Wie ist die Zufriedenheit? Was wird gewünscht? Aber dann auch in Koordination unter den im Landtag vertretenen Parteien, dass man bestimmte Themen in klassischer Art und Weise in Umfragen erheben will: Was brennt den Leuten unter den Nägeln? Das ist gedacht als Versuch, der in Koordination ablaufen sollte und vor allem die Ergebnisse und auch die Fragen dieser Meinungsumfragen würden offen und transparent dargestellt. Das ist die Idee dahinter. Wenn wir positive Erfahrungen damit sammeln und der Wunsch dann besteht, dass man das auch in Zukunft machen könnte, wäre das vielleicht eine Bereicherung, gerade auch als Steuerungsinstrument für den Landtag und für die Regierung. Wenn nicht, dann ist es auf jeden Fall einen Versuch wert. Abg. Johannes Matt:
Geht es bei einem zu verfassenden Reglement betreffend der Medienkommission hauptsächlich um eigene, um die Konstitution der Kommission und um die Organisation der Kommission, oder geht es darum, um die Ausgestaltung der Beiträge, um die Festlegung der Art der Beiträge, die ausbezahlt werden?Abg. Alois Beck:
Bezüglich den Ausführungen zum Liechtensteiner Sagenbuch, glaube ich, herauszuhören, dass die Realisierung nicht in jedem Falle gesichert ist. Ich möchte doch der Regierung beliebt machen, dass das Projekt überhaupt gemacht wird und dass es zügig an die Hand genommen wird.Stellv. Abg. Werner Ospelt:
Ich habe eine Frage in Zusammenhang mit dem Sport: In Zusammenhang mit dem neuen Sportgesetz: Wo sind da die Beiträge erhöht worden? Und dann finden im nächsten Jahr die Kleinstaaten-Spiele in San Marino statt. Was leistet da das Land an Förderung? Wo sind diese Beiträge enthalten? Ich bitte da um Auskunft.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung das Wort? Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke. Noch einmal zum Medienreglement: Das Medienreglement konkretisiert das Medienförderungsgesetz. Es sind verschiedene Sachen, die da geregelt werden. Einerseits die Organisation der Medienkommission, dann auch die Kriterien, wie eingereichte Gesuche bewertet werden sollen, sei es für ordentliche Medienförderungsbeiträge, sei es für Projekte oder Ausbildungen. Dann sind auch die Fristen festgelegt: Bis wann muss das Gesuch gestellt werden, bis wann entscheidet die Medienkommission? Und auch Beschwerden, die Beschwerdemöglichkeit usw. Also dies wird in diesem Medienreglement festgelegt. Allerdings hat das Medienförderungsgesetz schon recht konkrete Vorgaben, und das Medienreglement muss sich innerhalb dieser Vorgaben bewegen. Regierungsrätin Andrea Willi:
Vielen Dank. Zur Frage der Förderung der Kleinstaatenspiele im nächsten Jahr kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Sie sehen unter Konto Nr. 340.365.05 - unter dem Titel Sportförderung - einen Betrag von 3 Mio. Franken. Dieser Betrag wird von der Sportkommission in ein Budget aufgeteilt werden. Gemäss Sportgesetz ist hierfür die Sportkommission zuständig. Die Sportkommission wird der Regierung dieses Budget unterbreiten. Dies ist bis anhin noch nicht der Fall gewesen, aber das wird die Regierung dann feststellen können, wie viel hier eingesetzt worden ist. Ich bin ganz überzeugt, dass die Sportkommission diese Kleinstaatenspiele nicht vergessen wird. Aber ich kann Ihnen jetzt den Betrag noch nicht mitteilen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann gehen wir zum Titel 4 - Gesundheit - mit den Untertiteln Spitäler, Sozial- und Präventivmedizinische Dienststelle, Schulgesundheitsdienst, Suchtprävention, Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen und übriges Gesundheitswesen. Titel 4 - Gesundheit - steht zur Diskussion. Sie wird nicht gewünscht. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir gehen zu Titel 5 - Soziale Wohlfahrt - mit den Untertiteln Altersversicherung, Invalidenversicherung, Krankenversicherung, Sonstige Sozialversicherungen, Unfallversicherung, Beihilfen gemäss Jugendgesetz, Invalidität, Amt für Wohnungswesen, Amt für Soziale Dienste, Allgemeine Fürsorge und Familienhilfe. Titel 5 - Soziale Wohlfahrt - steht zur Diskussion.Abg. Alois Beck:
Ich habe hier eine Frage zu Konto Nr. 581.366.01 - Wirtschaftliche Hilfe. Ich kann mich jetzt erinnern, dass wir doch einige Jahre immer wieder im Voranschlag niedrigere Beträge gehabt haben als die Jahre zuvor, als in der Rechnung. Ich frage jedes Mal wieder: Geht die Regierung von einer Verbesserung der Situation in diesem Bereich aus? Weil in der Vergangenheit war es doch so, dass die realisierten Zahlen dann jeweils höher waren.Abg. Ingrid Hassler:
Ich nehmen Bezug auf Kapitel 520 - Krankenkassa-Beitrag. Ich habe die Antwort der Regierung vermisst bei den Nachtragskrediten. Ich habe sie aber dort auch nicht moniert. Darum frage ich jetzt: Da steht im Begleittext für das Jahr: Schlusszahlung: Für das Jahr 2000 sind im Budget 6,9 Mio. Franken veranschlagt. Das Verständnis bei den Nachtragskrediten, die wir genehmigt haben, war für mich, dass wir so viele Nachtragskredite für das Jahr 2000 genehmigt haben, dass 90% der Subventionszahlungen für das Jahr 2000 abgegolten sein sollen. Und 6,9 Mio. Franken noch Schlusszahlung für die restlichen 10% würde massiv den Betrag übersteigen, den man für das Jahr 2000 oder 2001 als Gesamtsubventionssumme bei der Regierung veranschlagt hat. Im Nachtragskredit steht zum Beispiel, dass für das Jahr 2001 gesamthaft mit Staatsbeiträgen von 37,7 Mio. Franken gerechnet wird. Dann wären 10% 3,7 Mio. Franken und nicht 6,9 Mio. Franken. Ich möchte Sie bitten, mir diese Zahl zu erklären.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird von der Regierung das Wort gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Zunächst zur wirtschaftlichen Hilfe: Wir denken, dass wir mit den budgetierten Beiträgen hier auskommen können. Weshalb es das letzte Mal nicht geklappt hat, war vor allem ein Grund, mit dem verspäteten In-Kraft-Treten des Gesetzes über Mietbeiträge, das natürlich zu einer starken Verschiebung geführt hat. Das ist das eine. Das andere ist, dass es naturgemäss schwer ist, vorauszusehen, wie viele Leute von dieser wirtschaftlichen Hilfe Gebrauch machen. Wir sind zuversichtlich für das kommende Jahr, auch deshalb, weil wir ein vielversprechendes Projekt gemeinsam mit den Gemeinden starten können, das die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen vorsieht. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Projekt, das von sämtlichen Gemeinden sehr begrüsst worden ist, gerade in dem nicht einfachen Problem - Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen - einen guten Schritt weiterkommen können.Dann wirft die Vorsitzende der Finanzkommission zu Recht die Frage auf betreffend die Darstellung der Zahlen zu Konto 520.365.00 in Zusammenhang mit der Darstellung beim Nachtragskredit für dieses Konto. Es war vorgesehen, dass die Finanzkontrolle diese recht komplexen Zusammenhänge in der Freitagssitzung der Finanzkommission darlegt. Die Leute standen zur Verfügung. Es war aus Gründen, die mir nicht bekannt sind - aus zeitlichen Gründen - nicht möglich, dass diese Diskussion dort geführt werden konnte. Mag sein, dass es Ihnen nicht bekannt war, dass die Leute auf Pikett stehen genau für diese Frage. Es wurde auch eine sehr detaillierte Darstellung dieser Situation gemacht. Die Zahlen wurden überprüft. Die sind so richtig. Das Problem ist, dass sich diese Zahlen, nämlich Voranschlag 2000 und 2001 nicht direkt vergleichen lassen, weil die - das gilt auch für die 6,9 Mio. Franken - weil die Schlusszahlung jeweils sich auf die Basis des Vorjahres bezieht. Das erweckt dann den Eindruck, dass die prozentualen Berechnungen nicht stimmen. Aber ich kann Ihnen versichern: Sie stimmen. Mein Vorschlag ist, dass wir in der nächsten Finanzkommissionssitzung gemeinsam mit der Finanzkontrolle das im Detail darlegen, sie auch dokumentieren können mit diesen Zahlen, weil es jetzt abstrakt, ohne dass man die Arbeitsunterlagen vor sich hat, sehr schwer ist. Ich bitte Sie nachzusehen, dass wir das letzten Freitag nicht geschafft haben, es war geplant. Ich würde das gerne nachholen. Abg. Ingrid Hassler:
Also, am letzten Freitag hat keine Sitzung stattgefunden. Ich habe bis jetzt auch nie etwas gehört, dass das Traktandum aufgenommen werden soll. Aber Ihr Vorschlag ist in Ordnung. Wir haben am 30. November von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr eine letzte Sitzung der Finanzkommission in diesem Jahr. Ich möchte Sie bitten, dass wir das dort besprechen und erledigen. Muss ich jetzt aber davon ausgehen, dass auf einen Nachtragskredit dann, wenn wir das so stehen lassen mit den 6,9 Mio. Franken, nicht 90% der Subventionen für das Jahr 2000 abgegolten haben? Das ist doch eine massive Differenz von 3 Mio. Franken.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich möchte Ihnen wirklich vorschlagen, dass wir das im Detail, in Anwesenheit der Finanzexperten, diskutieren. Es ist eine komplexe Angelegenheit. Ich möchte gerne flankiert sein von den Fachleuten, um hier wirklich, wenn es um so viel Geld geht, nichts Falsches zu sagen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann gehen wir zu Titel 6 - Verkehr - mit den Untertiteln Landstrassen, Brücken, Öffentlicher Verkehr, Verkehrspolitische Massnahmen, Postbetrieb, Postwertzeichenstelle, Postmuseum und Briefmarkengestaltung, Amt für Kommunikation und FirstLink. Titel 6 - Verkehr - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Jetzt doch, von der Abg. Ingrid Hassler.Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe zum Kapitel 650 eine Frage: Bei Konto Nr. 650.407 verbuchen wir die Einnahmen aus dem Vertrag-Anteil LSVA, 4,8 Mio. Franken. Das Gesetz sieht die Verteilung "ein Drittel Umweltmassnahmen, zwei Drittel AHV" vor. Bei der AHV im Staatsbeitrag haben wir Art. 29 dieses Gesetzes verwirklicht, indem wir den AHV-Beitrag um 4,2 Mio. Franken, also um diese zwei Drittel dieses Jahres - das ist etwas weniger, als hereinkommt - auch budgetiert haben. Der Drittel für die Umweltmassnahmen ist nicht budgetiert, das wären etwa 1,6 Mio. Franken. Das kann ich nicht verstehen, weil das Gesetz sagt: Was eingeht, das ist auch budgetiert, muss verwendet werden. Dass wir noch keine Projekte gemäss Gesetz haben, um sie den einzelnen Kategorien zuzuteilen, dass das jetzt zu kurzfristig war seit dem Gesetzeserlass, dafür habe ich Verständnis. Dass wir aber diese Ausgabe gar nicht budgetieren und vielleicht dann im Frühjahr geeignete Projekte mit dem Landtag dafür festlegen gemäss Gesetz, das verwundert mich. Oder habe ich diese Ausgabenposition von 1,6 Mio. Franken bis jetzt nicht entdeckt?Stv. Abg. Adolf Ritter:
Mein Einwand geht genau in die gleiche Richtung. Das Gesetz tritt wohl am 1. Januar 2001 in Kraft, aber hier wird bereits interpretiert, indem eben die Einnahmen, der Ertrag verbucht wurde und die Ausgaben zu diesem Drittel, den das Gesetz vorschreibt, diese sind nicht verbucht. Ich stelle deshalb den Antrag, dass er provisorisch im Bereich öffentlicher Verkehr aufgenommen wird, bis man weiss, welche konkreten Massnahmen gesetzt werden.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Die Ausgaben sind selbstverständlich budgetiert, aber sie sind nicht ausgewiesen und nicht bezeichnet explizit als LSVA-Ausgaben, das ist richtig. Der Grund ist ein einfacher. Es war bei der Budgetierung absehbar, dass die Einnahmen aus der LSVA kommen. Es war zwar eine Volksabstimmung noch zu gewinnen, aber man hat mit der Arbeitshypothese gearbeitet, dass die Einnahmen kommen, man hat insofern auch die Einnahmen budgetiert. Die Ausgabenverwendung, das war klar, das war umstritten. Optimistisch, wie die Regierung war, haben wir die zwei Drittel bei der AHV einmal budgetiert und den einen Drittel so verwendet, zumindest gedanklich, wir haben das nicht explizit ausgewiesen, wie es in Bericht und Antrag über die Errichtung der Erdgastankstelle angedeutet worden ist, wo wir gesagt haben: In diesem Übergangsjahr, wo ja diese gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung für die Umweltmassnahmen im Verkehrsbereich noch gar nicht gilt, um sie doch im Verkehrsbereich für ökologisch sinnvolle Massnahmen zu verwenden. Klar ist: Die gesetzliche Verpflichtung der Regierung, dem Landtag diese Einnahmen vorzuschlagen für Verkehrsmassnahmen im Umweltbereich gilt erst ab 1. Januar 2001 und damit erst für den Budgetprozess des kommenden Jahres. Das ist klar. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Insofern kann es nicht gelten. Wir sind aber der Meinung, dass wir politisch das Gesetz jetzt schon sinngemäss in einer sinnvollen Vorwirkung anwenden sollten. Deshalb haben wir in der Regierung das auch diskutiert und sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, diese Bereiche für die Finanzierung der Erdgastankstelle einzusetzen, auch wenn das nicht ausdrücklich so ausgewiesen ist. Ab nächstem Jahr ist das Vorgehen dann sehr klar. Das Gesetz sagt dann, dass die Regierung bei der Vorlage des Budgets detailliert vorzulegen hat, vorzuschlagen hat, wie die Mittel verwendet werden. In diesem Jahr gab es diese gesetzliche Bestimmung schlicht noch nicht. Ich möchte auch daran erinnern, dass Art. 28 in der Landtagssitzung auch heftig diskutiert worden ist und von daher nicht klar war, welche Endform diese Bestimmung schliesslich haben wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber bei der Erstellung des Budgets war doch das klar, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Die Volksabstimmung war drei Wochen vorbei und andere Budget-Positionen werden ja auch auf das, was zu erwarten ist, abgestellt, aber nicht auf das, wozu man schon im Zeitpunkt der Erstellung des Budgets verpflichtet ist. Sonst müsste man ja viele Budget-Positionen überhaupt nicht hineinschreiben mit der Begründung: Im Zeitpunkt der Erstellung des Budgets bestehe noch keine Verpflichtung.Abg. Ingrid Hassler:
Ja, dieser Meinung bin ich auch. Und wenn man schon so viele Nachträge hat jetzt so kurz vor der Sitzung, dann hätte man auch diese gesetzliche Grundlage verwirklichen können. Aber auf der anderen Seite enttäuscht mich jetzt Ihre Antwort in der Hinsicht, als dass sie faktisch eine Aufwandsposition, also, ich glaube, es ist eine Investitionsposition von 1,5 Mio. Franken für die Erdgastankstelle, wenn ich Sie richtig verstanden habe, jetzt für diesen 2001-Drittel des Umweltschutzes anwenden wollen. Das Gesetz sagt ganz klar, dass dem Landtag die entsprechenden Vorschläge vorzulegen sind. Dann müssen Sie mir jetzt sagen: Für 2001 - diese 1,6 Mio. Franken - hat die Regierung entschieden, werden für die Investitionsposition Erdgastankstelle im Sinne von Art. 28 verwendet. Dann ist das Thema vom Tisch. Sonst suche ich wenigstens die Budgetierung des Aufwandes, auch wenn wir jetzt nicht - das müssen wir akzeptieren - nicht konkret über die Zusammensetzung, die Verwendung dieser Ausgaben heute Bescheid wissen können. Das ist vielleicht zu kurzfristig. Wir haben ja erklärt, dass man für diese Ausgaben nicht unbedingt etwas auf die Schnelle erzwingen will. Aber der Betrag muss - in meinen Augen - für 2001 für diesen Zweck verwendet werden, genau so wie wir 4,2 Mio. Franken bei der AHV ausgeben und eben diese 4,8 Mio. Franken, die wir budgetiert haben, hineinnehmen. Sonst habe ich die Gesetzes-Diskussion falsch verstanden. Und dass wir nicht jetzt bei Art. 28 alles um ein Jahr zurücksetzen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Unter Konto 650.563.00 sind in der Investitionsrechnung 1,2 Mio. Franken Landesbeitrag Gastankstelle budgetiert. Es würde mich interessieren, ob das jetzt ein Teil dieser 1,62 Mio. ist und wenn ja, was mit der Differenz von CHF 420'000 geschehen soll?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Zwei Bemerkungen: Ersten haben wir in der Regierung die Verwendung der Mittel diskutiert und beschlossen, dass CHF 920'000 für die Errichtung der Erdgastankstelle verwendet werden sollen und CHF 700'000 Abgeltung Mehraufwand für die Liechtenstein Bus Anstalt. Das ist der Vorschlag, wie die Regierung diese Mittel verwenden möchte. CHF 920'000 Investitionskostenbeitrag, CHF 700'000 Mehraufwand im nächsten Jahr für den Betrieb. Diese Kosten sind ja in Bericht und Antrag detailliert seinerzeit ausgewiesen worden. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass die Verpflichtung der Regierung, im Budgetprozess diese Anträge zu stellen, noch nicht existiert. Das Gesetz tritt erst nächstes Jahr in Kraft. Deshalb haben wir auch ein informelles Vorgehen gewählt. Wir informieren Sie, dass das unser Vorschlag ist. Es wäre sicher besser gewesen, wenn wir das explizit ausgewiesen hätten. Wenn ich sage, der Budget-Prozess war zu weit fortgeschritten: Er beginnt bei uns im Frühjahr und im Oktober ist es nicht mehr ganz so leicht, solche Änderungen einzubringen. Man beschränkt sich dann meistens noch auf die Sachen, die in allerletzter Minute noch hereinschneien und noch deutlich werden. Das hätte man sicher noch präzisieren können. Aber noch einmal: Eine rechtliche Verpflichtung besteht sicher nicht, weil das Gesetz noch nicht in Kraft ist. Abg. Johannes Matt:
Entschuldigung: Ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen. Die LSVA ist doch auch noch nicht in Kraft, die wird ja auch erst nächstes Jahr kommen, und das haben wir schon budgetiert. Grundsätzlich wäre es doch wirklich - und da bitte ich Sie, die Vorsitzende der Finanzkommission ernst zu nehmen - wäre es doch nicht mehr als ein Gebot der Fairness gewesen, wenn Sie mit all diesen Nachtragszetteln auch einen Nachtragszettel geliefert hätten und gesagt hätten: Diese 4,8 Mio. Franken werden wie folgt verteilt, das heisst eine Sollposition: a) für diese Investition im Bereich des Umweltschutzes und b) für den AHV-Beitrag. Also, das ist wirklich nicht zu viel verlangt, das wäre wirklich ein Gebot gewesen, uns diese Aufteilung, vor allem nach der letzten Diskussion, die wir in der letzten Landtagssitzung hatten, das so aufzuteilen und uns beizubringen. Ich glaube, das wäre für das Budget sehr wichtig gewesen und klar. Stv. Abg. Adolf Ritter:
Noch einmal: Ihr Vorgehen ist vollkommen inkonsequent. Sie argumentieren mit dem 1. Januar 2001, verbuchen aber die Einnahmen als Ausgaben bei der AHV. Nur den Drittelanteil für Umweltschutzmassnahmen im Verkehrsbereich erwähnen Sie nicht, obwohl Sie wissen, wo Sie ihn ausgeben werden. Auch das haben Sie uns im Vorfeld dieser Debatte nicht mitgeteilt. Ich finde, das ist inkonsequent. Abg. Rudolf Lampert:
Für mich ist das nicht nur inkonsequent, für mich zeigt sich hier die Grundhaltung der Regierung zu diesem Thema. Bereits anlässlich der Debatte über die LSVA wurden die Befürchtungen geäussert, dass sowieso auszugebende Posten hier mit diesem Drittelsanteil der LSVA dann verrechnet würden. Die Regierung hat zugesichert: Nein, es werden spezielle Projekte, die dem Landtag vorgelegt werden, damit finanziert. Nun kommen Sie und sagen: Wir verrechnen das mit einem Projekt, dessen Finanzbeschluss wir bereits vor Monaten gefällt haben. Also, dass die Finanzierung der Erdgastankstelle nun über dieses Drittel erfolgen soll, das ist einfach in der Haltung inkonsequent bzw. gegenüber Ihren Ausführungen, die Sie bei der Einführung der LSVA gemacht haben, inkonsequent, weil Sie damals versichert haben: Wir werden spezielle Projekte finanzieren. Jetzt kommen Sie mit der Begründung, dass das in die Erdgastankstelle eingeflossen ist. Ich habe das auch so befürchtet und mir kommt immer mehr zum Vorschein, dass nämlich die Vorsitzende der Finanzkommission damals einen Fonds gefordert hat. Wir haben aus Konsequenzgründen diesen Fonds nicht eingeführt bzw. dieses spezielle Konto. Ob das nun als Fonds oder als spezielles Konto geführt wird, spielt keine Rolle. Aber mir scheint hier schon, dass sich die Befürchtungen der damaligen Votanten bewahrheiten.Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe das Gesetz so verstanden, dass es in der Kompetenz des Landtages liegt, diese Verteilung auf den Vorschlag der Regierung hin vorzunehmen. Ich konzediere das, wenn das nicht heute stattfindet, aus dieser Enge. Aber wenn Sie ja schon ganz genau wissen, was Sie vorschlagen wollten, dann hätte man das machen können. Aber im Gesetz steht: Die Regierung schlägt das dem Landtag vor. Wenn es ihm dann passt, so zum Beispiel diese zwei Positionen, dann sagt er Ja, und sonst wird er etwas anderes entscheiden. Und deswegen verwundert es mich, dass die Regierung weiss, dass sie für 2001 den Anteil so verwenden will, aber die Kompetenz wäre beim Landtag gelegen. Ausser man sagt: Für das Jahr 2001 gibt es aus dem Art. 28 nichts. Wir beginnen im Jahre 2002, wenn wir das Geld im Sack haben. Also, das ist jetzt für mich auch ein Widerspruch.Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine Frage hätte ich noch, Herr Regierungschef-Stellvertreter, wo wir die CHF 700'000 finden können, von denen Sie gesagt haben, die Regierung habe beschlossen, die aus dem LSVA-Ertrag der Liechtenstein Bus Anstalt als Mehraufwand auszuzahlen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das muss jetzt eben so - das ist jetzt der Antrag, den die Regierung unterbreitet - das muss eben jetzt so im Budget festgeschrieben werden, dass das dann so passt. Ich möchte aber dem Abg. Rudolf Lampert entgegnen. Es ist nicht so, Herr Abgeordneter, wie Sie ausführen, dass dieses System nicht aufgehen würde. Wir haben es mit einem Übergangs- oder Startproblem zu tun. Dieses Budget wurde in den letzten Monaten erarbeitet, wo man noch nicht mit Sicherheit davon ausgehen konnte, ob diese Drittelslösung für den Verkehrsbereich akzeptabel war. Wir haben mit der Annahme gearbeitet, dass, wenn der Landtag den Vorschlag der Regierung akzeptiert, dass wir ab dem Budget-Prozess 2001, nämlich ab dem Zeitpunkt, da wir ein LSVA-Gesetz haben, das in Kraft steht, diesen Art. 28 auch anwenden. Dieses Gesetz gilt jetzt noch nicht. Insofern ist es für die Regierung eine Frage der politischen Mitteilung an den Landtag, dass wir der Meinung sind, dass wir die Mittel so verwenden, wie wir es bei der Behandlung der Erdgas-Vorlage, und zwar in Bericht und Antrag Nr. 39/2000 vom 19. April 2000, vorgeschlagen haben. Dort haben wir noch nicht mit Sicherheit und noch nicht mit Gewissheit, weil das damals noch nicht möglich war, aber klar gesagt: Wir sind der Meinung, das wäre eine sinnvolle Finanzierung, eine Verwendung der Mittel in dieser Startsituation. Und ab nächstem Jahr ist das Prozedere von Art. 28 klar geregelt. Richtig ist: Wir haben aufgrund eines Schreibens der Finanzkommission, das in der gestrigen Regierungssitzung diskutiert wurde, beschlossen, dass wir diese Mittel so einsetzen können. Es geht in diesem Startjahr wirklich darum, gewissermassen nachträglich - das gebe ich gerne zu - nachträglich zu deklarieren, wo diese LSVA-Mittel sind. Wir bewilligen ja keine zusätzlichen Mittel. Wir können ja nicht zusätzlich diese Gelder ausgeben. Insofern kann man es auch nicht vergleichen mit dieser Liste von Regierungsbeschlüssen, die wir heute verteilt haben, weil dort geht es um zusätzliche Einnahmen und zusätzliche Ausgaben. Hier geht es nur darum, transparenter zu machen, wo denn Einnahmen aus der LSVA, die ausgewiesen sind, Ausgaben gegenüberstehen. Und dass bei der AHV die Ausgaben budgetiert sind, das ist klar, weil dort wurden entsprechende Gesetze geschaffen, dort gibt es auch nichts mehr daran zu rütteln. Das hat der Landtag beschlossen. Auch diese Gesetze sind noch nicht in Kraft. Aber dort ist klar, dass das so kommt, während bei diesem letzten Drittel, es im Startjahr eine Frage der Deklarierung ist, wo diese Mittel verwendet werden sollen. Es steht dem Landtag frei zu sagen: Wir wollen die Mittel in ganz anderem Bereich ausgeben. Das ist Ihre Entscheidung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt müssen Sie mir aber mal erklären, Herr Regierungschef-Stellvertreter, wo da der Unterschied sein soll zu dem von Ihnen eben erwähnten AHV-Gesetz-Beispiel. Beim LSVA-Gesetz hat der Landtag genau so beschlossen. Es ist schon richtig, dass es erst auf 1. Januar 2001 in Kraft treten wird. Aber wir beschliessen hier das Budget für das Jahr 2001 und nicht für das Jahr 2000 oder für die Vergangenheit. Dass die Regierung in diesem Jahr, mit diesem Budget, noch nicht diese Verpflichtung hat, mit dem Budget diese Verwendungsanträge vorzulegen zur Beschlussfassung durch den Landtag, wie dann ab nächstem Jahr, das ist schon richtig. Aber das, glaube ich, wirft Ihnen auch niemand vor. Es geht doch um etwas anderes. Es geht darum, wo diese 1,62 Mio. Franken als Einnahmen, obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft ist, sehr wohl verbucht sind, wo dort die dem gegenüberstehenden Ausgaben verbucht sind. Das wollen wir ja nur wissen. Und wenn Sie sagen, die Regierung habe beschlossen, 700'000 Franken als Mehraufwand an die LBA auszuschütten, dann muss doch das in dem Budget irgendwo ersichtlich sein. Darum frage ich Sie noch einmal: Wo kann ich das aus dem Budget ersehen? Wo sind diese 700'000 Franken? Abg. Ingrid Hassler:
Die Zuteilung der zwei Drittel an die AHV war zum genau gleichen Zeitpunkt, genau so bestritten wie der eine Drittel. Und das Gesetz für die AHV tritt genau so wie das LSVA-Gesetz in Kraft und da hat man es gekonnt, also gibt es da keinen Unterschied. Und noch einmal: Der Landtag entscheidet, in welchen Positionen diese 1,6 Mio. Franken dann letztlich zu verwenden sind. Sie haben jetzt gesagt, die Regierung wird dann schon noch bekannt geben, wo Sie die 1,6 Mio. Franken verteilt hat. Aber so ist das nicht verstanden worden, als Vorschlag schon, aber nicht, dass man nachträglich von der Regierung erfährt, wo sie es verwendet haben. Sonst habe ich das Gesetz oder eben diese von der Finanzkommission auch so bestrittene Art und Weise der Mittelverwendung falsch verstanden. Abg. Rudolf Lampert:
Wenn Sie sagen, 700'000 Franken gehen an die LBA, so möchte ich doch wissen: Ist das eine Spende oder als was wird das aufgeführt, weil bei der LBA sehe ich keine Einnahmen von 700'000 Franken, wir haben ja das Budget morgen zu behandeln. Ich möchte doch wissen, in welcher Form diese 700'000 Franken an die LBA gehen. Wird das nun mit der Schule verrechnet, oder wie funktioniert das?Abg. Johannes Matt:
Ich glaube, das Problem zu erkennen. Die Regierung macht einfach was sie will. Sie geht her - jetzt nicht einmal negativ gemeint - sie geht her und sagt: Wir geben 700'000 Franken der LBA. Wir haben das zwar sowieso schon budgetiert, aber diese 700'000 Franken, die wir schon budgetiert haben, die werden dann von der LSVA weggenommen. Aber das ist wirklich Humbug und da muss ich auch auf das zurückkommen, das war wirklich nicht die Absicht des Gesetzes. Die Absicht ist doch, jetzt festzulegen, wohin das Geld geht. Wir müssen jetzt eine Absichtserklärung machen, wohin das Geld geht. Und die 700'000 Franken waren vorgesprochen, da kann man nicht jetzt sagen: 700'000 Franken werden wir für das verwenden. Nein, jetzt müssen wir zusätzlich diese 700'000 Franken sprechen.Abg. Alois Beck:
Ich habe den Eindruck, dass das Problem, das wir hier haben, einfach nicht zur Sprache kommt. Erklärungen sind in solchen Dingen meist banal. Ich glaube einfach, dass die Regierung schlicht und ergreifend nicht daran gedacht hat. Und jetzt haben sie kurz eine Ad-hoc-Lösung vorgeschlagen und wir sehen ja selber, dass das nicht stichhaltig ist. Aber zumindest wäre es doch angezeigt gewesen, mit diesen Nachträgen dem Landtag einen Vorschlag zu unterbreiten. Ich bin sicher, daran wurde einfach nicht gedacht und Ihre Erklärungen sind auch ziemlich widersprüchlich. Ich möchte einfach die Regierung ersuchen, hier nochmals über die Bücher zu gehen und jetzt nicht einfach zu sagen: Vielleicht 700'000, 800'000 Franken LBA, irgendetwas werden wir schon dafür finden. Ich glaube, das ist keine zielführende Arbeit und vor allem entspricht das nicht den Gepflogenheiten des Landtages, dass man wirklich eine Grundlage hat, zu der man stehen kann, dass man sagt: Ein sinnvolles Projekt. Das war ja das Anliegen, dass der Landtag sagen kann: Ja, die Mittelverwendung ist etwas Sinnvolles oder eben nicht. Und das geht hier jetzt - von mir aus gesehen - unter. Und hier möchte ich die Regierung schon ersuchen, hier konstruktiv zu argumentieren.Abg. Helmut Konrad:
Ich finde das auch nicht nur dem Gesetz nicht entsprechend, wenn jetzt das einfach so gehandhabt wird, sondern auch dem gegenüber, was wir damals diskutiert haben. Wir haben mit diesem Drittel der LSVA-Abgaben umweltpolitische Akzente setzen wollen. Und wenn Sie jetzt diese 1,6 Mio. Franken einfach für Ausgaben tätigen, die sowieso fällig gewesen wären - Erdgastankstelle, LBA, die sowieso finanziert wird - dann ist das völlig am Willen des Landtages vorbei. Da möchten wir zusätzliche Vorschläge von Ihnen, die wir dann beschliessen, aber nicht für irgendwelche Einrichtungen, die sowieso schon Mitte des letzten Jahres beschlossen worden sind.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Noch einmal: Wir haben bei der Behandlung des Berichtes und Antrages zur Erdgastankstelle klar gesagt, dass wir der Meinung sind, dass das eine sinnvolle Verwendungsmöglichkeit für die LSVA wäre. Jetzt schlagen wir dem Landtag vor, sagen wir dem Landtag, dass wir in dieser Startphase die Gelder dort verwendet haben wollen. Die Konten, die betroffen sind, sind zum einen das Investitionskonto und zum anderen ist es der Defizit-Beitrag des Landes an die LBA. Das sind die zwei Konten, die betroffen sind. Die Nummern weiss ich nicht auswendig, aber das dürfte sich herausfinden lassen. Der Unterschied zur AHV liegt meines Erachtens auf der Hand. Bei der AHV ist es klar: Dort ist die Konto-Nummer bekannt, dort geht es darum, dass die AHV einen ganz genau bestimmten Betrag erhält, wie er im neuen Gesetz vorgesehen ist. Beim Umwelt-Drittel gibt es Gestaltungsspielraum, dort kann man die Gelder für unterschiedliche Zwecke einsetzen. Ich habe Ihnen gesagt: Ab dem Budget-Prozess des kommenden Jahres wird diese Gestaltungsmöglichkeit real werden. In diesem Jahr - in diesem Startjahr - konnten wir nur ankündigen, bereits im Frühjahr, dass wir der Meinung sind, es wäre sinnvoll, das Geld zu deklarieren als für Erdgas einzusetzen, weil wir der Meinung sind, dass das eine recht teuere Angelegenheit ist. Wir haben deshalb vorsorglich gesagt: Das wäre etwas für die LSVA. Wir sind auch der Meinung, dass das durchaus im Sinne des Gesetzgebers ist. Es hat niemand im Hohen Haus gesagt in der April-Sitzung, er wolle das Geld dann nicht für die LSVA einsetzen. Was wir sicher anders hätten machen sollen, das gestehe ich gerne zu: Wir hätten das transparent darlegen sollen, das ist sicher richtig. Aber von der Sache her, vom Ergebnis her, bin ich überzeugt, dass es sachgerecht ist und dem Willen des Gesetzes entspricht, auch wenn das erst im nächsten Jahr in Kraft treten wird, dass man es für die Förderung von Erdgasbussen verwendet bei den zwei Konten, die ich erwähnt habe.Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich bleibe dabei: Sie müssen den Aufwand irgendwo verbuchen, das muss ersichtlich sein, wenn Sie den Ertrag ebenfalls verbucht haben. Sie haben einen Spielraum, aber Sie haben nur einen Spielraum im Vorschlag. Die Regierung kann vorschlagen, wo die Ausgaben für welche Massnahmen verwendet werden sollen, aber genehmigen muss sie der Landtag. Und ich kann sie nicht ad hoc genehmigen, jetzt aus dem Stand. Das müssen Sie uns vorlegen und das hätten Sie auch tun können, wenn Sie so vordenken, den Ertrag verbuchen und die Ausgaben bei der AHV auch verbuchen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Da bin ich nicht ganz Ihrer Meinung, Herr Abg. Ritter, und zwar deshalb nicht, weil in dem Punkt hat der Herr Regierungschef-Stellvertreter schon Recht. Diese Vorlagepflicht betreffend vom Landtag zu genehmigender Einzelprojekte tritt natürlich erst nächstes Jahr in Kraft. Was jetzt geschehen hätte sollen, wie der Herr Regierungschef-Stellvertreter gerade auch gesagt hat, ist, dass aus der Budget-Vorlage der Regierung als Budget-Antrag - das ist noch kein Verpflichtungskredit, das ist noch keine Ermächtigung zum Geldausgeben für ein bestimmtes Projekt, das heisst nur, dass Geld bereitgestellt wird für bestimmte Zwecke - aus der Budgetvorlage hätte transparent ersichtlich sein müssen, wie diese 1,62 Mio. Franken verwendet werden sollen. Das entbindet die Regierung nicht von der Pflicht, im Laufe des nächsten Jahres - möglichst zu Beginn, würde ich anregen - dann mit einem Antrag das konkret vorzulegen. Und das hat der Landtag dann zu diskutieren und zu genehmigen. Und wenn nicht, dann wird es eben anderweitig verwendet, wenn der Landtag eine andere Verwendung will. Aber so, wie ich den Herrn Regierungschef-Stellvertreter jetzt verstanden habe, werden von dieser 1'620'000 Franken 920'000 Franken für das Konto 650.563.00 der Investitionsrechnung verwendet. Dort sind Investitionsausgaben von 1,2 Mio. Franken als Landesbeitrag Gastankstelle vorgesehen und 700'000 Franken für das Konto 650.363.00 - Beitrag an Liechtenstein Bus Anstalt.So wie ich Sie verstanden habe, Herr Regierungschef-Stellvertreter, ist das ein Mehraufwand, der der Liechtenstein Bus Anstalt zumindest in dieser Höhe für die Durchführung des Betriebes zum Teil oder zum Grossteil mit diesen Gasbussen entsteht. Ich möchte Sie der Ordnung halber aber doch noch fragen: Ist es so, hat die Regierung sich vergewissert, dass der Liechtenstein Bus Anstalt aus diesem Titel allein, zumindest gegenüber einem Busbetrieb ohne gasbetriebliche Busse, Mehrkosten in dieser Höhe entstehen?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wir haben uns vergewissert, dass das so ist, und wir haben das in Bericht und Antrag, der im Landtag in der ersten Jahreshälfte behandelt worden ist, auch genau so dargestellt. Wir haben gesagt, dass der Betrieb der LBA mit Erdgasbussen jährlich 500'000 Franken Mehrkosten verursachen wird und im ersten Jahr - sprich im kommenden Jahr - Mehrkosten von 700'000 Franken, die durch höhere Instandhaltungskosten, Umrüstung von Betriebshöfen begründet sind, höhere Treibstoffkosten usw. Wir haben das dargelegt. Wir haben seinerzeit gesagt: Wir schlagen vor, LSVA dafür zu verwenden und halten es nicht für verkehrt, dass wir jetzt dabei bleiben. Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Es wurde gesagt, dass bei der LBA - beim Voranschlag - diese Kosten nicht aufscheinen. Ich möchte erwähnen: Wenn Sie die Busbetriebskosten herannehmen und unter Konto Nr. 800 schauen, ist unter Initialisierungskosten/Abstellhallen...Landtagspräsident Peter Wolff:
Können Sie uns sagen, auf welcher Seite, Herr Regierungsrat?Regierungsrat Norbert Marxer:
Das ist am Ende des Berichtes, schon bei den Beilagen. Das ist der Voranschlag 2001 der Liechtenstein Bus Anstalt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Auf welcher Seite?Regierungsrat Norbert Marxer:
Es geht bis Seite 20, und dann die erste Beilage, wo die Busbetriebskosten sind. Da ist unter Konto Nr. 800 - Einmalige Vertragsänderungs- und Initialisierungskosten - da sind 200'000 Franken aufgeführt für Initialisierungskosten/Abstellhallen für Erdgasbusse. Hier geht es um 200'000 Franken. Weiter habe ich in einem Schreiben an die Finanzkommission des Landtages detailliert begründet, warum Mehrkosten in der Grössenordnung von 2 Mio. Franken anfallen. Unter dem Punkt "Erneuerung der Bus-Flotte, Umstellung auf Erdgastechnologie", sind hier 550'000 Franken, die in diesem Busbetriebskostenvoranschlag enthalten sind. Da fallen mindestens 300'000 Franken wegen der Umstellung auf Erdgasbusse an. Und es sind auch weitere, kleinere Kosten noch, die unter das Erdgas subsumiert werden können. Es ist sicher so, dass dieser Betrag hier aufscheint und bei der LBA schon budgetiert ist. Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wird das Wort noch gewünscht? Abg. Johannes Matt:
Ich habe eine Verständnisfrage: Wenn auch der Betrag schon im AHV-Staatsbeitrag beinhaltet ist, das heisst, die 40% oder den Drittel - halt den Anteil, den wir aus diesen Einnahmen, der LSVA, der AHV zuschiessen und das in diesem Betrag schon beinhaltet ist, frage ich mich hier aber schon, warum das hier nicht im Konto auf der Soll-Seite ausgewiesen ist, hier beim Anteil LSVA von 4,86 Mio. Franken?Landtagspräsident Peter Wolff:
Das wäre dann richtig, wenn es in diesen anderen Konti nicht enthalten wäre, sonst haben wir ja 1,62 Mio. Franken zu viel auf der Aufwandseite, wenn wir das jetzt zusätzlich unter dem Konto 6 - Verkehr - auch noch einmal auf der Aufwandseite aufführen.Stv. Abg. Adolf Ritter:
Herr Präsident. Sie haben gelinde gesagt dem Regierungschef-Stellvertreter aus der Patsche geholfen. Aber ich bin nicht einverstanden, dass jetzt einfach so ad hoc der Beitrag von 1,6 Mio. Franken irgendwo untergebracht wird. Ich bleibe bei meinem Antrag und ändere ihn insofern, dass diese Differenz von der Gastankstelle zu diesen 1,6 Mio. Franken - das sind dann 700'000 Franken - explizit hier provisorisch im Aufwand beim LSVA-Anteil verbucht werden soll. Abg. Rudolf Lampert:
Um künftig diese Diskussion zu vermeiden, würde ich schon auch vorschlagen, dass wir hier eine Soll-Position verbuchen, die dann auf den anderen Posten, für die sie verwendet wird, wieder im Haben verbucht wird. Somit haben wir zwar einen höheren Aufwand, aber einen entsprechenden Ertrag beim anderen Konto. Beispielsweise bei der Abdeckung des Defizits; bei der LBA beispielsweise hätten wir die Vergütung an die LBA, hätten aber hier eine Soll-Position und dort eine Haben-Position gegenüber und hätten entsprechende Erklärungen, wo das hingegangen ist und beim Gegenkonto, wo das hergekommen ist. Dann wäre das transparent, ansonsten lässt sich das nie nachweisen, wo das Geld hin ist.Abg. Johannes Matt:
Ich muss dem Abg. Rudolf Lampert danken. Genau das wollte ich sagen, aber zu später Stunde habe ich mich in der Mitte meiner Argumentation verirrt. Aber genau das war mein Grund, und zwar darum, damit man sieht, beim Konto LSVA-Einnahmen, wie diese verwendet werden. Das heisst, die Einnahmen kommen auf die Haben-Seite von diesen 4 Mio. Franken, und die Gegenpositionen wird auflistet. Der Anteil, der in die AHV geht und der Anteil, der den einzelnen Projekten zur Verfügung gestellt wird. So können wir ein bisschen noch eine Übersicht bewahren und haben keinen Fonds, aber eine fondsähnliche Übersicht über diese Einnahmen. Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich würde das nicht machen, und zwar genau aus dem Grund, wie es der Abg. Rudolf Lampert schon gesagt hat. Es gibt eine Aufblähung des Budgets und damit auch des Aufwandes und des Ertrages. Daher würde ich vorschlagen, dass man unten, wie bei den anderen Konti, diese Positionen anführt, wie sich diese Ausgaben zusammensetzen. Und das kann man ohne Aufblähung der Bilanz so auch ersichtlich machen.Abg. Rudolf Lampert:
Das Problem scheint darin zu liegen: Innerhalb der Laufenden Rechnung würde das funktionieren, nicht aber mit der Investitionsrechnung. Aber ich bin sicher, dass die Stabsstelle Finanzen eine Lösung finden wird, das hier auch transparent aufzuführen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Der Abg. Adolf Ritter hat den Antrag gestellt, eine Aufwandsposition von 700'000 Franken unter dem Untertitel "Öffentlicher Verkehr/Verkehrspolitische Massnahmen" einzusetzen. Ich würde vorschlagen als Konto 650.407.01 mit der Bezeichnung "Verkehrspolitische Massnahmen". Sind Sie damit einverstanden, Herr Abg. Ritter?Stv. Abg. Adolf Ritter:
Jawohl, danke. Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, der Antrag ist klar. Wer diesem Antrag des Abg. Adolf Ritter zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir weitergehen zu Titel 7 - Umwelt/Raumordnung - mit den Untertiteln Wasserwirtschaft, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Bodenschutz, Abfall- und Verdachtsflächen, Störfallvorsorge, Umweltgefährdende Stoffe, Amt für Umweltschutz, Gewässerverbauungen, Windschutz, Natur- und Landschaftsschutz und Landesplanung. Titel 7 - Umwelt/Raumordnung - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir fahren weiter mit dem Titel 8 - Volkswirtschaft - mit den Untertiteln Landwirtschaftsamt, Berg- und Alpwirtschaft, Direktzahlungen, Preis- und Absatzsicherung, Tierzucht, Pflanzenproduktion, Amt für Wald, Natur und Landschaft, Waldwirtschaft, Landesforstbetrieb Unterau, Forstpflanzgarten Unterau, Jagd, Fischerei, Fremdenverkehrszentrale, Amt für Volkswirtschaft, Amt für Zollwesen und Energiefachstelle. Titel 8 - Volkswirtschaft - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 9 - Finanzen/Steuern - mit den Untertiteln Landessteuern, Eidgenössische Abgaben, Zuweisungen an Gemeinden, Vermögens- und Schuldenverwaltung, Liegenschaften des Finanzvermögens, Zölle, Abschreibungen Finanzvermögen, Abschreibungen Verwaltungsvermögen, Zusatzabschreibungen, Einlagen in Spezialfinanzierungen und Entnahmen aus Spezialfinanzierungen. Titel 9 - Finanzen/Steuern - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.-ooOoo-
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Investitionsrechnung: Titel 0 - Allgemeine Verwaltung - mit den Untertiteln Landtag, Regierung, nicht aufteilbare Aufgaben und Allgemeine Verwaltung. Titel 0 - Allgemeine Verwaltung - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 1 - Öffentliche Sicherheit - mit den Untertiteln Landespolizei, Gerichtswesen und Amt für Zivilschutz und Landesversorgung.Titel 1 - Öffentliche Sicherheit - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 2 - Bildungswesen - mit den Untertiteln Hallenbad, Schulzentrum Unterland, Allgemeine Ausgaben, Stipendien, Ausbildungsbeihilfen und Amt für Berufsbildung. Titel 2 - Bildungswesen - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 3, - Kultur/Freizeit - mit den Untertiteln Landesmuseum, Denkmalschutz, Medien, Sport und Kirche.Titel 3 - Kultur/Freizeit - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 4 - Gesundheit - mit dem Untertitel Spitäler. Die Diskussion wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 5 - Soziale Wohlfahrt - mit den Untertiteln Jugend, Invalidität, Amt für Wohnungswesen und Altersheime.Titel 5 - Soziale Wohlfahrt - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 6 - Verkehr - mit den Untertiteln Landstrassen, Brücken, Öffentlicher Verkehr, Verkehrspolitische Massnahmen, Postbetrieb, Postwertzeichenstelle, Postmuseum und Briefmarkengestaltung und Telekommunikation. Titel 6 - Verkehr - steht zur Diskussion. Abg. Alois Beck:
Konto 684, Telekommunikation: Es wurde auch in der Laufenden Rechnung - unter Konto 992.331.16, Telekomnetz - eine Abschreibung vorgenommen von 25 Mio. Franken. Hier heisst es, dass die Aktien der LTN nächstes Jahr verkauft werden sollen und die LTN den ursprünglichen Kaufpreis für die Netz-Infrastruktur zurückerhalten soll. Ich möchte die Regierung ersuchen, diesbezüglich noch konkretere Ausführungen zu machen. Abg. Johannes Matt:
Ich habe noch eine Frage zu Konto 684.620.00 - 40 Mio. Franken aus dem Verkauf Liechtenstein Tele Net AG. So viel mir noch erinnerlich ist, haben Sie, Herr Regierungschef, heute bei der Telekommunikationsdebatte gesagt, dass der Verkauf aller Wahrscheinlichkeit nach - wenn ich es richtig interpretiere - erst im Jahre 2002 oder Ende 2001, also sehr wahrscheinlich nicht mehr in 2001 zu Buche schlagen wird. Darum frage ich mich, ob diese Position hier richtig ist.Regierungschef Mario Frick:
Zuerst zur Situation, ganz kurz zusammengefasst, wie es auch in Zusammenhang mit dem Telekommunikationsbericht diskutiert wurde auf Anfrage des Abg. Adolf Ritter. Es ist so, dass die Preissituation für die LTN aufgrund der gesunkenen Tarife entsprechend ist, sprich: Sie als Produzentin der Netzleistung kriegt viel weniger, als zu erwarten war. Das hat bedeutet, dass sie unter einem enormen Kostendruck ist. Dem Kostendruck wurde mit verschiedenen Massnahmen begegnet. Es ist aber so, dass die LTN Schwierigkeiten hat mit Abschreibung und mit Investitionen, die notwendigen Einnahmen zu erzielen. Es ist ein enormer Kostendruck, auf den einerseits mit einer Abschreibung auf das Netz reagiert werden muss, aber auch mit einer Rückabwicklung auf den Kaufpreis. Die LTN hat die spezielle Situation, dass sie ein Netz übernommen hat, das an sich vollständig abgeschrieben war, dass sie in die Privatisierung gegangen ist, ohne dass sie die Monopolgewinne mitnehmen konnte. Deswegen ist sie in diesem Markt - wo die Netzpreise, oder die Entgelte, welche pro Minute auf dem Netz geleistet werden - ist sie also in diesem Markt aufgeschmissen in der Situation. Das bedarf also entsprechender Korrekturen. Idealerweise wird das verbunden auch mit dem Projekt der Privatisierung.Dann zum Preis der 40 Mio. Franken bzw. zum Zeitpunkt: Die Regierung hat gesagt, ein idealer Zeitpunkt wäre im Herbst 2001. Im Zusammenhang mit der Diskussion, die wir heute Nachmittag geführt haben, habe ich darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt in dem Sinne nicht apodiktisch ist. Ziel soll es sein im Herbst 2001 - wenn es rüberlappt ins 2002 - so sei es drum. Aber die Zielvorgabe an sich ist: Im Frühling einen Bericht und Antrag an den Landtag, der die Optionen klar darlegt, sodass der Landtag sagen kann: Okay, die Stossrichtung stimmt, und dann so rasch als möglich, eben in der Idee noch im Jahr 2001 die entsprechende Abwicklung. Aber da ist jetzt einiges in Fluss. Es hängt von den Rückmeldungen der LTN ab, diese hat einen entsprechenden Auftrag. Dann von der Überprüfung dieser Rückmeldungen, dann Bericht und Antrag an den Landtag. Frühling: Behandlung im Landtag, Rückmeldung, ob der Weg der richtige ist und entsprechendes Vorgehen. Also, ich glaube, von der Budgetierung her, gehört es sich so, in dieser Art und Weise.Abg. Alois Beck:
Sie haben ausgeführt, dass das Netz bei der Übernahme durch die LTN schon abgeschrieben war. Interpretiere ich jetzt das richtig, dass man noch jetzt 25 Mio. Franken "reinschiessen" muss? Abg. Johannes Matt:
Ich habe Ihre Ausführungen schon richtig verstanden. Und wenn ich die Informationen, die ich in der Finanzkommission erhalten habe, ohne weiter darauf eingehen zu wollen, glaube ich dennoch, dass der Verkauf im nächsten Jahr nicht realistisch ist, dass der über die Bühne gehen wird. Und nun, um dem Vorsichtsprinzip in der Budgetierung, an dem Ihnen ja sehr viel liegen müsste, hier nachzukommen, müssen die Einnahmen von 40 Mio. Franken aus diesem Budget - aus der Investitionsrechnung - gestrichen werden. Daher beantrage ich, bei Konto Nr. 684.620.00 die 40 Mio. Franken Einnahmen aus dem Budget zu streichen.Regierungschef Mario Frick:
Zur Frage des Abg. Alois Beck: Es ist in der Tat so, das Netz war abgeschrieben, hat aber natürlich nach wie vor einen gewissen Wert, den man bewertet hat. Man hat 25 Mio. Franken eingesetzt. Das bedeutet: Mit dieser Rückabwicklung wird der LTN auch Liquidität gegeben. Das ist auch ein Problem, das diesbezüglich vorhanden ist. Nur, das jetzt darzustellen, ist sehr viel aufwendiger, weil gleichzeitig ja auch dargestellt werden sollte: Welches sind die Optionen, die auf die LTN bzw. auf den Landtag diesbezüglich zukommen?Zum Antrag des Abg. Johannes Matt: Ich würde es verkehrt finden, das herauszustreichen, weil das am besten in einem zeitlichen Zusammenhang geschehen sollte. Ich halte es für realistisch, dies im Verlauf des nächsten Jahres abzuwickeln. Aber da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube, es ist gar nicht so schwierig, das darzustellen: Wir schreiben 25 Mio. Franken ab, damit wir dann beim Verkauf 15 Mio. Franken unter dem Strich noch bekommen. Regierungschef Mario Frick:
Ich glaube, das ist gar nicht der Punkt. Es geht beim Abg. Johannes Matt darum, dass er das Gefühl hat, dass mit der ganzen Vorbereitung - wenn ich ihn verstanden habe - es realistischer ist, dass der Verkauf - also die Abschreibung und Glattstellung - im Jahr 2001 passiert und der Verkauf erst ein Jahr später. Das Geschäft, wie es hier dargestellt ist - da haben Sie Recht: Wenn es zu 40 Millionen geht, dann bleiben 15 Millionen übrig, wenn es fünf Millionen mehr wären, wären es zwanzig etc. Es geht um die Frage: Wird das im Jahre 2001 abgewickelt oder nicht? Ich meine, das ist realistisch und es gehört meines Erachtens inhaltlich - gedanklich auch - zusammen. Ich werde also seitens der Regierung sehr darauf plädieren, dies so zu lassen, wie es beantragt ist. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Der Abg. Johannes Matt beantragt, bei Konto 684.620.00 den Ertragsbetrag von 40 Mio. Franken zu streichen. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, gehen wir weiter zu Titel 7 - Umwelt/Raumordnung - mit den Untertiteln, Wasserwirtschaft, Amt für Umweltschutz, Gewässerverbauungen und Naturschutz.Titel 7 - Umwelt/Raumordnung - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 8 - Volkswirtschaft - mit den Unterkonti Landwirtschaftsamt, Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, Amt für Wald, Natur und Landschaft und Amt für Volkswirtschaft. Titel 8 - Volkswirtschaft - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Titel 9 - Finanzen/Steuern - mit den Untertiteln Zuweisungen an Gemeinden, Hochbauten und Zölle. Titel 9 - Finanzen/Steuern - steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die Detailberatung des Landesvoranschlages 2001 beendet. Wir kommen zur Abstimmung: Wird vor der Abstimmung das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir stimmen ab. Wer mit dem vorgelegten und beratenen Landesvoranschlag für das Jahr 2001 mit Gesamteinnahmen von 739'306'000 Franken und Gesamtausgaben von 740'522'000 Franken einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir einen Teil des Punktes 15 unserer Tagesordnung behandelt. Mit dem Finanzgesetz fahren wir dann Morgen - um 9.00 Uhr - fort. DIE SITZUNG WIRD UM 22.20 UHR GESCHLOSSEN.
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