ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE PRODUKTEHAFTPFLICHT (RICHTLINIE 1999/34/EG VOM 10. MAI 1999 ÜBER DIE HAFTUNG FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTE (NR. 127/2000), 1. + 2.LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 32 unserer Tagesordnung: Abänderung des Gesetzes über die Produktehaftpflicht zwecks Umsetzung der Richtlinie 1999/34/EG vom 10. Mai 1999 über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Der Bericht und Antrag Nr. 127/2000 der Regierung steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Eintreten ist offenbar unbestritten. Wir führen die 1. Lesung durch.Art. 5 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion.
Ich möchte die Regierung hier fragen, was sie dazu bewogen hat, diese höchst ungewöhnliche Gesetzesbestimmung aufzunehmen. So etwas scheint ja sonst nie auf, obwohl viele unserer Gesetzesänderungen zur Umsetzung gewisser Richtlinien dienen. Ich kann dieser Vorschrift des II. eigentlich auch keinen materiellen Inhalt entnehmen. Er ist ein rein erläuternder Inhalt, warum man dieses Gesetz macht. Meiner Meinung nach vielmehr ein Satz, der vielleicht in einer Begründung wichtig ist. Aber ich frage mich, warum das im Gesetzestext stehen muss. Regierungschef Mario Frick:
Da haben Sie Recht. Wir haben in der Vergangenheit vereinzelt Diskussionen gehabt bei EWR-bedingten Gesetzesanpassungen, ob man die umgesetzte Richtlinie etc. explizit im Gesetzestext nennen soll. Das hat sich an sich durchgesetzt, dass man dies nicht tut. Ich kann mir nur vorstellen, dass bei der Sachbearbeitung der Sachbearbeiter das Gefühl hatte, etwas länger ist mehr. Aber es gibt an sich keinen Grund, der mir bekannt wäre, dies zu machen. Die Regierung wird aber für die 2. Lesung klar mitteilen, ob dieser Punkt 2 zurückgezogen werden kann. Ich vermute: Ja. Ich möchte jetzt aber mir diese Rückfrage noch ermöglichen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Da muss ich Sie noch etwas fragen, Herr Regierungschef. Die Regierung beantragt ja, die Gesetzesvorlesung in einer Sitzung abschliessend zu behandeln - oder halten Sie diesen Antrag nicht aufrecht? Regierungschef Mario Frick:
Sie haben Recht. Wir haben in der Tat diesen Antrag gestellt. Materiell hat es mit Sicherheit keine Auswirkungen, weil es geht ja nur darum, die Notifizierung vorzunehmen. Und bei der Notifizierung wird man die neue Bestimmung - sprich die Aufhebung des Abs. 2 - darlegen, und darlegen, wie es bisher gelautet hat. Kein Problem: Die Regierung zieht der Einfachheit halber II. zurück und ändert III. in II. Das hat keine Auswirkungen, ist aber konsequent in dem Sinne, wie wir bisher entsprechende Richtlinien umgesetzt haben. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 1. Lesung beendet. Wie bereits erwähnt, beantragt die Regierung, die Gesetzesvorlage in einer Sitzung abschliessend zu behandeln. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann führen wir jetzt die 2. Lesung durch.Art. 5 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Produktehaftpflichtgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Punkt 32 und damit alle traktandierten Geschäfte behandelt. -ooOoo-