ABÄNDERUNG DER GESETZE ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG, DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG, DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV- UND IV, DIE FAMILIENZULAGEN, DIE GEWÄHRUNG VON BLINDENBEIHILFEN SOWIE DES SCHULGESETZES (EINGLIEDERUNGSMASSNAHMEN IV) (NR. 68/2000, NR. 140/2000), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zum 2. Tag unserer Dezember-Landtagssitzung. Wir haben heute einen speziellen Tag, und zwar insofern, als unsere Computeranlage ausgefallen ist, und wir daher die Wortmeldungen und Worterteilungen teilweise nach früherem Modell vornehmen müssen. Ich muss Sie daher ersuchen, jedes Mal, wenn Sie sich zu Wort melden müssen, dies durch Hand erheben kundzutun. Und wenn ich Ihnen dann das Wort erteile, dann drücken Sie bitte, und dann wird nämlich Ihr Mikrofon eingeschaltet. Aber bitte drücken Sie nicht selbstständig, weil sonst sind dauernd Mikrofone eingeschaltet und die Leute fallen sich gegenseitig ins Wort. Ich nehme an, wir werden dieses Problem bewältigen.Ich muss für die heutige Sitzung die Abg. Ingrid Hassler entschuldigen. Sie wird durch den stellvertretenden Abg. Viktor Meier vertreten und den Herrn Bürgermeister von Vaduz, den Abg. Karlheinz Ospelt. Er wird durch den stellvertretenden Abg. Walter Vogt vertreten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen jetzt zu Punkt 12 unserer Tagesordnung: Das sind die Eingliederungsmassnahmen IV, Abänderungen des IV-Gesetzes, des AHV-Gesetzes, des Ergänzungsleistungsgesetzes und weiterer Gesetze. Wir haben eine Stellungnahme der Regierung vorliegen - Nr. 140/2000 - anhand der wir die 2. Lesung durchführen können.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Herren Abgeordnete. Ich möchte zunächst den Dank an die Regierung aussprechen für die jetzt vorliegende Fassung der revidierten Gesetzestexte. Ein mir sehr wichtiges Anliegen ist damit erfüllt, und zwar die medizinischen Massnahmen bei Geburtsgebrechen bleiben bei der IV und sind dort in den Ergänzungsleistungen eingefügt. Das heisst, die Praxis bleibt wie bisher - und das ist sehr gut so. Darüber hinaus möchte ich gerne 3 grundsätzliche Gedanken anführen.In der ersten Lesung dieser Gesetzesvorlagen habe ich mich für die Prüfung des Gedankens einer Assistenzentschädigung ausgesprochen. Das wird allerdings eine längere Zeit brauchen. Recht kurzfristig wäre aber auf dem Verordnungswege der in der Stellungnahme der Regierung beschriebene, einem Anliegen der Selbsthilfegruppe Eltern behinderter Kinder entsprechender Vorschlag einer Pauschalierung der Beiträge für die Hauspflege zu realisieren. Dafür möchte ich mich einsetzen. Es würde bedeuten: Unveränderte Einstufung der Betroffenen - je nach Pflegeaufwand - in verschiedene Kategorien, aber an Stelle von Höchstgrenzen würden Pauschalbeträge festgesetzt. Der finanzielle Mehraufwand wäre, wie die Regierung ausführt, vernachlässigbar. Es würde natürlich unverändert eine Abrechnungspflicht der Eltern als Arbeitgeber im Hinblick auf die Sozialversicherungen der Beschäftigten bestehen. Aber, der grosse Vorteil wäre: Es würde ein sehr viel geringerer Verwaltungsaufwand, also eine stark vereinfachte Abrechnung für die Familien und für die IV bedeuten. Jetzt muss ja jede einzelne Stunde genau belegt werden. Und es würde bedeuten einen grösseren, persönlichen, absolut berechtigten Spielraum für die Familien im Hinblick auf die Einteilung von Hilfen. Da ist wirklich ein Freiraum notwendig. Denn es gibt Monate, in denen man mehr Hilfe benötigt, es gibt Monate, in denen man weniger Hilfe benötigt. Und mit der Pauschalierung würde das ausgeglichen. Deshalb meine Frage oder Bitte an die Regierung: Sieht die Regierung die Möglichkeit, die entsprechenden Verordnungen zum Ergänzungsleistungsgesetz in diesem Sinne, also im Sinne einer Pauschalierung der Hauspflegebeiträge, parallel zur Gesetzesrevision zu ändern, damit eventuell beides im Mai 2001 in Kraft treten könnte?Ein weiteres Anliegen, das auf das Verordnungswesen zielt: Anträge an die IV-Verwaltung - bisher in bestimmten Fällen auch an die IV-Kommission - sind zum Teil rasch zu erledigen, bedürfen manchmal auch längerer Abklärung, sodass für die Betroffenen eventuell eine längere Zeit vergeht, bis Antwort eintrifft. Es wäre deshalb hilfreich, wenn nach einer gewissen Frist - falls der Antrag bis dahin noch nicht erledigt werden kann - die Antragsteller über die Situation informiert würden. Das würde ihnen die Möglichkeit geben, eventuell einen anderen Weg zu suchen, sei es über eine Zwischen- oder überhaupt über eine andere Finanzierung.Dritter Punkt: Von der IV werden medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen nach anerkannten Kriterien übernommen, meist parallel zum Vorgehen in der Schweiz. Neuere Therapieformen, Therapien und Hilfsmittel, vor allem wenn sie weit entfernt im Ausland durchgeführt werden, brauchen oft lange, bis ihre Wirksamkeit dokumentiert ist. Zum Vorteil der betroffenen Kinder wurde bisher von Seiten der IV-Verwaltung und der IV-Kommission grosszügig der Spielraum benützt - nach Abwägung der Situation natürlich - Kostengutsprachen für neue Therapieformen bzw. Hilfsmittel zu gewähren. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf die Verdienste der IV-Kommission hinweisen und ihr für ihre Arbeit Dank aussprechen.Meine Bitte an die Regierung ist nun, bei der Gestaltung der entsprechenden Verordnungen im Ergänzungsleistungsgesetz darauf zu achten, dass dieser Spielraum erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang ist eine weitere Überlegung zu sehen. Es gibt in anderen Ländern Organisationen verschiedener Art - so auch in der Schweiz - die Behinderte unterstützen und zum Beispiel als Geldgeber einspringen können - grundsätzlich oder überbrückend - wenn es um die Finanzierung bestimmter Projekte geht. Finanziert werden diese Organisationen zum Teil von öffentlicher Hand - in der Schweiz zum Teil auch von der IV - von privaten Geldgebern und von Spenden. Zum Teil stehen diese schweizerischen Organisationen auch Liechtensteinern offen. Aber es wäre sehr sinnvoll, eine vergleichbare, zum Beispiel privatrechtliche Organisation für Behinderte auch in unserem Land zu haben.Man muss sich veranschaulichen, dass die betroffenen Kinder oft sehr spezielle Probleme haben, dass für die Förderung, Entwicklung und Betreuung jedes einzelnen Kindes entsprechend individuelle Lösungen gefunden werden müssen, dass aber zum Beispiel spezielle Therapiezentren naturgemäss in geringer Anzahl existieren, eventuell relativ weit von uns entfernt. Ausserdem wird verdankenswerterweise von Seiten der Eltern und Betreuer immer mehr die Betreuung, also auch die Förderung und Pflege der Kinder, zu Hause durchgeführt. Das bedeutet eine vermehrte Notwendigkeit und auch Entwicklung entsprechender Hilfsmittel für zu Hause, die finanziert werden müssen. Von Seiten der Selbsthilfegruppe "Eltern behinderter Kinder" ist in diesem Zusammenhang die Idee eines Fonds entwickelt worden, der in solchen Fällen Geldmittel zur Verfügung stellen könnte und der eventuell einer bestehenden Einrichtung, zum Beispiel dem Behindertenverband, angeschlossen werden könnte. Die Regierung spricht in ihrer Stellungnahme davon, dieses Anliegen prüfen zu wollen, und hat verdankenswerterweise die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung eines solchen Projektes durch die IV mit dem Art. 82 IVG Bst. e gelegt.Ein solcher Fonds könnte da, wo keine oder noch keine IV-Ansprüche bestehen, um finanzielle Unterstützung angegangen werden, zum Beispiel für spezielle Hilfsmittel, Therapiegeräte, auch eine spezielle Zahnbehandlung und natürlich spezielle Therapieaufenthalte in entsprechenden Zentren oder auch für die Schulung von Angehörigen für die Betreuung zu Hause. Im Entscheidungsgremium einer solchen Organisation könnte man sich Vertreter vom Behindertenverband, von den Eltern behinderter Kinder, einen Arzt vorstellen. Die IV eventuell in beratender Funktion.Ich begrüsse die Aussage der Regierung, dieses Anliegen zu prüfen. Ich halte es für sehr berechtigt und möchte es voll unterstützen. Ich bin gespannt auf das Ergebnis, zu dem die Regierung kommen wird. Danke.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Ich möchte gerne kurz auf die vorgebrachten Anregungen und Anliegen eintreten. Wir haben mit Aufmerksamkeit Kenntnis genommen von diesen Anliegen, die von der Selbsthilfegruppe von Eltern behinderter Kinder eingebracht worden sind und jetzt auch von der Abg. Laternser vertreten worden sind.Sie wissen, es geht um Verordnungsmaterie. Insofern kann ich jetzt nicht formell hier die Regierung verpflichten, bestimmte Sachen so oder so zu regeln. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir Ihre Ausführungen und die Anliegen der Selbsthilfegruppe gebührend berücksichtigen werden. Ich möchte nochmals darauf hinweisen: Wir haben diese Gesetzesvorlage nicht als Sparübung gemacht, sondern wir haben sie gemacht, um die Situation der behinderten Menschen in Liechtenstein zu verbessern. Das ist die dahinter stehende Motivation des ganzen Reformvorhabens. Es darf nicht sein, dass in einem wichtigen Bereich eine Verschlechterung auf dem Buckel der Behinderten oder der Eltern von Behinderten gemacht wird. Das ist nicht die Absicht.Zu den einzelnen Vorschlägen: Pauschalierung der Beiträge in der Hauspflege - wir kennen das ja bereits im Krankenversicherungsrecht. Ich kann mir vorstellen, dass es auch in der IV Sinn machen würde. Ich möchte das im Detail noch mit der IV besprechen, bevor wir mit Verordnung eine Regelung treffen. Also, hier kann man klar sagen: Das wird überprüft. Und wenn nicht gravierende Einwände von Seiten der IV kommen - begründete Einwände - dann kann ich mir gut vorstellen, dass es in diese Richtung gehen kann.Information über den Stand des Verfahrens: Wichtig ist, dass wir mit der Revision, insbesondere mit der Abschaffung der IV-Kommission eine sehr wirksame Vereinfachung des Verfahrens haben werden, das ist das eine. Das Zweite ist, dass wir im Beschwerdeverfahren bereits eine solche Information kennen. Wenn Beschwerdeverfahren laufen, wird periodisch über den Stand des Verfahrens bereits heute informiert. Das Anliegen ist nun, bereits im erstinstanzlichen Verfahren - wenn es aus irgendwelchen Gründen länger dauert, weil beispielsweise Abklärungen im Ausland notwendig sind usw. - eine Zwischeninformation zu bekommen. Ich kann mir auch hier vorstellen, dass das Sinn macht. Ich möchte auch das mit den Verantwortlichen der IV diskutieren. Ich bin aber auch der Meinung: Wenn ein Verfahren sehr lange dauert, dann hat der Antragsteller Anspruch zu erfahren, wie die Sache steht, weshalb es nicht vorwärts geht. Ich glaube, da spricht einiges dafür.Auch die Kostengutsprachen für neue Therapieformen werden wir anschauen. Auch hier noch einmal: Es geht nicht darum, irgendwelche Leistungen zurückzunehmen. Die Leute haben es schwer genug, die invalid sind oder behinderte Kinder haben. Hier wollen wir alles Vertretbare tun, um den Menschen zu helfen. Ich gehe davon aus, dass es auch in diesem Bereich keine Schlechterstellung in der Zukunft geben wird.Schliesslich die Förderung von privaten Trägern: Sie haben gesagt, wir haben die gesetzliche Grundlage hier vorgeschlagen, können sie heute schaffen. Auch hier spricht nichts dagegen, eine verordnungsmässige Ausgestaltung zu machen, die dazu beiträgt, dass wir hier helfen können. Also, wir werden das mit Wohlwollen prüfen, und ich bin zuversichtlich, dass wir auf 1. Mai eine gute Verordnung hinkriegen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir mit der zweiten Lesung beginnen.Art. 4 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 Bst. d steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 bis 14quater wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 bis 14quater steht zur Diskussion. Ich möchte vielleicht zur Klarstellung sagen, so wie ich das verstehe, weil das ist eine etwas ungewöhnliche Formulierung, muss ich sagen, dass mit dieser Formulierung gesagt werden soll, dass die bisherigen Art. 13, Art. 14, Art. 14bis, Art. 14ter und Art. 14quater aufgehoben werden. Ist das richtig?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ist richtig.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wer mit der Aufhebung der Art. 13 ff. bis einschliesslich Art. 14quater einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschriften vor Art. 33 und Art. 33 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschriften vor Art. 33 und Art. 33 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 35 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschriften vor Art. 37 und Art. 37 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Überschriften vor Art. 37 und Art. 37 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 39 und Art. 39 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 39 und Art. 39 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 40 und Art. 40 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Überschrift vor Art. 40 und Art. 40 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 43 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 44 und Art. 44 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 44 und Art. 44 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 45 und Art. 45 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 45 und Art. 45 stehen zur Diskussion.Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich halte die Anspruchsberechtigung für Lohnzuschüsse von einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% nach wie vor - wie ich es in der ersten Lesung bereits gesagt habe - zu hoch. Und nachdem wir jetzt in Art. 43 Abs. 1 Bst. a die Kosten für die Umschulung bereits bei einem Invaliditätsgrad von 20% beschlossen haben, finde ich, es wäre angemessen, hier eine Anpassung zwischen Umschulung und Lohnzuschuss zu machen. Ich stelle deshalb den Antrag, dass der Invaliditätsgrad auf 20% gesenkt wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Die Frage der Ansetzung der Latte auf der richtigen Höhe ist im Vorfeld der Vorlage oder der Erarbeitung der Vorlage intensiv diskutiert worden, auch im Vernehmlassungsverfahren. Man kann es natürlich nicht mit mathematischer Genauigkeit festlegen. Wir sind der Meinung, wir sollten uns an den richtigen Invaliditätsgrad von der richtigen Seite her herantasten. Wir müssen Erfahrungen sammeln mit dem neuen System. Wir wissen nicht genau, wie viele Menschen von der neuen Regelung Gebrauch machen werden. Es ist erfahrungsgemäss so, dass ein zu grosszügiger Ansatz kaum korrigierbar sein dürfte im politischen Prozess. Wir glauben, dass wir gut beraten sind mit 40% zu starten, 20% ist mit Sicherheit zu grosszügig.Also, uns hat ein Arzt, der in der Arbeitsgruppe vertretbar war, bei der Ausarbeitung dieser Vorlage in einem zehnköpfigen Gremium gesagt: Also, 20% Invalidität könne er relativ problemlos jedem der anwesenden Diskussionsteilnehmer zubilligen. Diese etwas humoristisch gemeinte Aussage hat sicher einen Kern Wahrheit. 20% Invalidität kann man relativ schnell erreichen, wenn man in einer schwierigen Lebensphase steckt, wenn man gesundheitlich etwas angeschlagen ist. Also, das ist mit Sicherheit ein zu tiefer Ansatz. Wir schlagen vor, bei 40% zu bleiben. Wenn wir in 2 Jahren merken, dass 30% vertretbar ist, werden wir gerne eine Senkung der Limite vorschlagen. Wir möchten aber vorsichtig starten und zuerst Erfahrungen sammeln.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich möchte doch darauf hinweisen, dass 40% fast die Hälfte sind. Man kann es auch so ausdrücken. Und wenn ich heute die zum Teil harten Bedingungen im Arbeitsmarkt betrachte, dann werden die Arbeitgeber wahrscheinlich doch einige Vorbehalte anmelden, wenn sie Personen mit einem Invaliditätsgrad von fast der Hälfte anstellen müssen und keine Lohnzuschüsse erhalten.Sie haben vorhin die Zahl 30% genannt. Ich kann auch mit der Zahl leben. Ich finde einfach, 40% sollte korrigiert werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer dem Abänderungsantrag des Abg. Adolf Ritter, in Abs. 1 von Art. 45 den Mindestinvaliditätsgrad auf 20% festzulegen, zustimmt, möge die Hand erheben. Ich bitte um eine klare Handerhebung. Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich habe mich noch gemeldet.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ach so, Entschuldigung, bitte.Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich möchte meinen Antrag auf 30% korrigieren.Landtagspräsident Peter Wolff:
30%. Gut. Wird dazu das Wort gewünscht zu diesem abgeänderten Antrag? Das ist nicht der Fall, dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Adolf Ritter, den Mindestinvaliditätsgrad in Abs. 1 auf 30% festzulegen, zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Wir stimmen ab über die Überschrift vor Art. 45 und Art. 45. Wer dieser Gesetzesbestimmung zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 45bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45ter wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45ter steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45quater wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45quater steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45quinquies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45quinquies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45sexies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45sexies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45septies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45septies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45octies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45octies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 46 und Art. 46 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 46 und Art. 46 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 46bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 47 und Art. 47 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 47 und Art. 47 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 48 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 49 und Art. 49 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 49 und Art. 49 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 49bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 49bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 51 und Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 51 und Art. 51 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 52 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 52bis und Art. 52bis werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 52bis und Art. 52bis stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 53 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
In der ersten Lesung wurde gesagt, dass Viertelsrenten nicht ins Ausland exportiert werden. In der vorliegenden Stellungnahme auf Seite 15 schreibt die Regierung, dass Viertelsrenten sehr wohl aufgrund staatsvertraglicher Verpflichtungen exportiert werden, und zwar in den EWR-Raum und in die Schweiz und dass dadurch 90% des Bestandes der versicherten Personen erfasst wird.Ich frage deshalb die Regierung: Wie steht es mit den anderen 10% bezüglich Gleichbehandlung? - und ist hier nicht ein Widerspruch zu Abs. 5, wenn es hier kategorisch heisst, dass Personen hier in Liechtenstein ihren Wohnsitz haben müssen, aber gleichzeitig vorne in der Stellungnahme festgestellt wird, dass Viertelsrenten sehr wohl ins Ausland exportiert werden?Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es ist tatsächlich ein geltendes Recht, dass Viertelsrenten exportiert werden, aber nur in solche Länder, mit denen eine entsprechende staatsvertragliche Vereinbarung besteht. Diese staatsvertragliche Vereinbarung ist zum einen der EWR-Vertrag, also gegenüber allen EWR-Partnern gilt die Exportpflicht uneingeschränkt. Und es ist auch gegenüber der Schweiz so, weil das in der zwischenstaatlichen Vereinbarung vorgesehen ist. Wie Sie in der Stellungnahme nachlesen können, auf Seite 16 vor allem, sind es keine finanziellen Erwägungen, die hier zu einer unterschiedlichen Behandlung führen, sondern der Grund ist einfach der, dass wir Viertelsrenten nur in solche Länder exportieren wollen, wo es sogenannte Verbindungsstellen gibt, wo wir also davon ausgehen können, dass wirklich abgeklärt ist, glaubwürdig und verlässlich und nach unseren Standards abgeklärt ist, dass es tatsächlich um eine Invalidität von 40 bis 50% geht.Da bei den Nicht-EWR-Ländern und ausserhalb von Schweiz/Liechtenstein das nicht gewährleistet ist, möchten wir davon absehen, einen vollständigen Export der Viertelsrenten weltweit vorzusehen.Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich habe Sie auch gefragt, wie es mit der Frage der Gleichbehandlung steht. Es würde mich interessieren, wie Sie dazu Stellung nehmen. Und dann die zweite Frage: Ist es nicht ein Widerspruch, wenn hier explizit erklärt wird, dass nur an solche Personen die Viertelsrente ausbezahlt wird, die ihren Wohnsitz hier haben, in der Praxis aber doch Personen in Frage kommen, die sich im Ausland befinden. Meines Erachtens ist das ein Widerspruch, auch wenn staatsvertragliche Verpflichtungen dies anders machen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es ist im Sozialversicherungsrecht wie auch in anderen Rechtsgebieten durchaus üblich, nicht alle Vergünstigungen, die man Vertragspartnern gibt, auch an Nicht-Vertragspartner weiterzugeben. Das machen andere Staaten auch mit liechtensteinischen Staatsangehörigen. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass die Türkei ihre Invalidenrenten nicht nach Liechtenstein exportiert. Natürlich kommt der Fall sehr wenig vor. Ich kenne die Rechtsverhältnisse in den USA nicht. Aber es ist ein seit langem bestehendes Prinzip, dass grundsätzlich solche Exportverpflichtungen nur auf der Basis von Staatsverträgen akzeptiert werden. Liechtenstein geht hier eigentlich sehr weit, indem wir diese Versicherungsklausel freiwillig im nationalen Recht sehr viel weiter entwickelt haben. Es ist noch gar nicht lange her, da wir sehr viel restriktiver waren mit dem Export von Renten. Eine Ungleichbehandlung liegt sicher vor, indem wir Nicht-Vertragsstaaten anders behandeln als Vertragsstaaten, aber das liegt in der Natur der Sache. Wenn man einen Vertrag hat, dann schafft man eben Rechtsgrundlagen für eine privilegierte Behandlung der gegenseitigen Staatsangehörigen. Das ist der Sinn des Staatsvertrages. Da die Ungleichbehandlung aber sachlich gerechtfertigt wird, indem man sagt, dass es eben bei diesen anderen Vertragsstaaten keine entsprechenden Abklärungsstellen gibt, wir uns nicht darauf verlassen können, dass in jedem Fall auch dann nach unseren Standards beurteilt wird, ist ja auch eine innere Rechtfertigung für diese unterschiedliche Behandlung von unterschiedlichen Sachverhalten da, sodass wir hier sicher keine rechtlichen Probleme damit haben.Dann der Wohnsitz, das ist richtig. Auch das finden wir im Sozialversicherungsrecht oft, dass wir dieses Gesetz für den nationalen Gebrauch formulieren. Man muss die Staatsverträge, wo dann diese Wohnsitzpflicht relativiert wird, einfach mitlesen. Das ist so. Man könnte sich sicher überlegen, einen generellen Vorbehalt oder bei jeder entsprechenden Bestimmung einen Vorbehalt aufzunehmen. Dann müsste man das aber nicht nur hier machen, sondern überall. Rechtlich ist es kein Problem, weil Staatsverträge unausgesprochen nach unserer Rechtstradition jedenfalls als Teil unserer Rechtsordnung mitzulesen sind, Geltung haben, und zwar Vorrang vor dem nationalen Recht haben. Also, rechtlich ist das so in Ordnung. Aber ich verstehe, dass es einen irreführenden Eindruck erwecken kann. Wir müssen das mit der AHV/IV einmal diskutieren, wie wir hier dem begegnen sollen, damit hier keine falschen Fährten gelegt werden.Stv. Abg. Adolf Ritter:
Müsste es dann, wenn ich Ihrer Argumentation jetzt folge, nicht konsequenterweise heissen, dass solche eine Ausnahme bilden, und dass die Ausnahmerenten in den EWR und in die Schweiz hier dann auch aufgeführt werden müssten?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wie gesagt: Rechtlich ist es nicht notwendig, weil diese Ausnahme, wie Sie sie nennen, ja auch in entsprechenden Staatsverträgen statuiert ist, die auch im Landesgesetzblatt kundgemacht sind. Sofern ist es nur ein scheinbarer Widerspruch, weil die sind nicht nur ebenfalls gültig, sondern haben sogar Vorrang vor dem nationalen Gesetz, weil Völkerrecht Landesrecht immer vorgeht. Aber Sie haben schon Recht. Man sollte hier sich überlegen, das leser- und leserinnenfreundlicher zu machen, um das auch für Leute, die nicht täglich sich mit dem Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht beschäftigen, transparent zu machen. Wir gehen dem gerne nach.Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich möchte jetzt den Antrag stellen. Ich stelle den Antrag, den Abs. 5 zu streichen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion.Ich spreche mich gegen diesen Antrag aus, und zwar deshalb, da dies bedeuten würde, dass 40% Renten an alle Versicherten, unabhängig davon, wo sie weltweit ihren Wohnsitz haben und unabhängig davon, ob Liechtenstein staatsvertraglich dazu verpflichtet ist oder nicht, auszurichten wären. Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich glaube, im Ergebnis würde dies wirklich eine Ungleichbehandlung bedeuten, indem weltweit Renten bezahlt werden müssten, wo wir keine Chance haben, bei bestimmten Ländern überhaupt abzuklären, um zu wissen, ob das nur entfernt dem entspricht, was wir unter 40% Invalidität verstehen und definieren. Und das wäre dann gegenüber unseren Staatsangehörigen und im Land Liechtenstein wohnhaften und bei unseren Vertragspartnern wohnhaften Leuten unfair, weil es weltweit sicher ganz unterschiedliche Vorstellungen über 40% Invalidität gibt, wie das geprüft wird, wie das gemacht wird. Also, das sollten wir nicht machen. Ich spreche mich sehr klar gegen diesen Antrag aus.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es wird vor allem auch das Moment des Gegenrechts überhaupt nicht berücksichtigt. Aufgrund der Vereinbarung mit der Schweiz und im EWR-Abkommen sind ja auch wir, das heisst unsere Bürger berechtigt, dort Renten zu beziehen. Wenn wir jetzt aber sagen, dass wir jemandem aus einem Land ausserhalb des EWR und der Schweiz die Renten überall hin nachschicken, auch wenn sie nur 40% Renten sind, haben unsere Staatsbürger deshalb kein Recht, von dort die Renten zu beziehen. Das nur zum Thema Gleichbehandlung.Wird das Wort noch gewünscht?Stv. Abg. Adolf Ritter:
Das hat mich überzeugt. Ich ziehe meinen Antrag zurück.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer mit Art. 53 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 54 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt ist mir leider ein Abgeordneter entwischt. Wir müssen warten, bis wieder einer kommt, damit wir beschlussfähig sind.Kurze Unterbrechung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 54 Abs. 2 steht zur Diskussion. Wünscht niemand die Diskussion? Dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 54 Abs. 2 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 55 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 55 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht gewünscht. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 56 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 62 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63ter wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 63ter steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 66 und Art. 66 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 66 und Art. 66 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 70 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 71bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 71bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 75 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 76 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 77 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 77bis und Art. 77bis werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 77bis und Art. 77bis stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77ter wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 77ter steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77quater wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 77quater steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 78 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 81und Art. 81 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 81 und Art. 81 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 82 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 82 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 1 der Übergangsbestimmungen wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 1 der Übergangsbestimmungen steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. In-Kraft-Treten wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. In-Kraft-Treten steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich möchte die Regierung fragen, warum bei Art. 81 eine so lange Frist eingeräumt wird bis ins Jahr 2002? Weil gerade die Integration behinderter Kinder in die öffentlich-privaten Sonderschulen, dass die unterstützt wird, ist absolut notwendig. Ich sehe nicht ein, warum das so lange verzögert werden soll.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es geht hier nicht um eine Verzögerung, weil diese Einrichtungen ja bereits heute auch unterstützt werden. Es geht darum, auf einen Jahresanfang den Kostenträger IV durch den Kostenträger Land zu ersetzen. Heute bezahlt das Land indirekt über Beiträge an die IV, über die Defizittragung an diese Einrichtungen. Neu soll das direkt geschehen. Das wird nicht zum Nachteil der Behinderten sein, sondern es geht einfach darum, auf einen Jahresanfang diesen neuen, klareren Finanzierungsmodus zu haben.Stv. Abg. Adolf Ritter:
Ich denke an einen konkreten Anlassfall an unserer Schule. Wir haben ein Kind, bei dem wir darüber nachdenken, ob wir dieses Kind nicht in eine privat-öffentliche Regelschule integrieren sollten. Es finden Gespräche statt mit den Eltern. Aber die finanzielle Situation der Eltern ist nicht so, dass sie diese Privatschule von sich aus finanzieren können. Wie steht das mit diesem Kind dann?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich bin nicht für den Schulbereich zuständig. Aber ich gehe davon aus, dass wie in Zukunft auch heute schon hier die notwendigen Gespräche geführt werden müssen, abgeklärt werden muss, ob das möglich ist, von den Behörden unterstützt werden kann. In diesem Bereich haben wir meines Wissens keine Leistungsausweitung vorgesehen, sondern ändern nur den Träger der Finanzierung, sodass es nichts bringt, dieses Datum vor- oder zurückzuverschieben. Ich kann Ihnen jetzt aber aus dem Stand nicht sagen, ob in diesem Fall eine Unterstützung möglich wäre oder nicht. Da müsste man den Fall natürlich genauer anschauen. Es wird vor allem davon abhängen, wie notwendig und geboten dieser Schritt ist. Ist das eine praktisch notwendige Massnahme, dann gehe ich davon aus, dass man auch das Geld dafür in Liechtenstein finden wird. Wenn es eher weniger überzeugende Gründe sind, dann wird es eher schwierig. Aber ich kann dazu nicht mehr sagen als diese allgemeinen Bemerkungen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Ich möchte fragen: Ist es möglich, einen Rückkommensantrag auf Art. 82 Abs. 1 zu stellen? Ich hätte gerne noch eine Ergänzung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Selbstverständlich ist das möglich. Aber zuerst sollten wir, wenn das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der In-Kraft-Tretens-Bestimmung steht, diese Bestimmung erledigen. Dann können Sie gerne den Rückkommensantrag stellen.Mir ist - ehrlich gesagt - die Erläuterung, Herr Regierungschef-Stellvertreter, die Sie gegeben haben, nicht einsichtig. Und zwar deshalb, weil es doch gar nicht stimmt nach dem Gesetzestext, dass jetzt neu das Land diese Beiträge bezahlt. Die werden weiterhin von der IV-Anstalt bezahlt, genauso wie bisher. Ich meine, der Vorschlag der Regierung ist ja in der Stellungnahme begründet, warum § 81 erst ab 1.1.2002 in Kraft treten soll. Ich brauche das nicht vorzulesen oder zu wiederholen, das erscheint mir durchaus einsichtig. Ich glaube nur, dass das ein Irrtum war, was Sie gesagt haben, nur damit das nicht so im Protokoll stehen bleibt. Ich habe gar nichts gegen diese neue Formulierung. Nur meiner Meinung nach ist die Begründung nicht richtig.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ja, in dem Punkt haben Sie Recht. Die Begründung wird auf Seite 23 gegeben mit dem Verweis auf Art. 44 über die Sonderschulen, das ist richtig.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zu der In-Kraft-Tretens-Bestimmung? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit der In-Kraft-Tretens-Bestimmung III einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Ich möchte einen Rückkommensantrag stellen auf Art. 82 Abs. 1, und zwar möchte ich den Antrag stellen, dass im Abs. 1 Bst. c steht "Kurse zur Ertüchtigung Invalider". Ich möchte den Antrag stellen, diesen Bst. c folgendermassen zu ergänzen: "Kurse zur Ertüchtigung Invalider sowie Kurse zur Schulung von Angehörigen Invalider in ihren Betreuungsaufgaben".Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Rückkommensantrag steht zur Diskussion. Die Diskussion wird nicht gewünscht. Wir stimmen ab. Wer damit einverstanden ist, dass wir auf Art. 82 Abs. 1 zurückkommen, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wollen Sie Ihren Antrag noch weiter begründen, den Sie vorher formuliert haben?
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Eigentlich habe ich es schon im ursprünglichen Votum gesagt. Aber es ja so, dass immer mehr Angehörige ihre behinderten Familienmitglieder zuhause betreuen. Und oft sind es sehr - wie soll ich sagen - sehr anspruchsvolle Aufgaben, die übernommen werden müssen. Es gibt zum Teil auch Kurse, die den Angehörigen dort weiterhelfen, die die Angehörigen schulen, um diesen Betreuungsaufgaben besser gerecht zu werden. Und das wäre sicher ein Anliegen, das mit dem Art. 82 abgedeckt werden könnte, dass auch dort Beiträge geleistet werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich habe Verständnis für dieses Anliegen. Man könnte argumentieren, dass es bereits durch Bst. b abgedeckt ist und man Beratung umfassend versteht. Aber ich denke, Kurse ist doch konkreter und geht einen Schritt weiter als eine eigentliche Nur-Beratung. Ich halte das für eine sinnvolle Ergänzung von Bst. c.Abg. Lorenz Heeb:
Wäre es aufgrund der Bedeutung nicht vorteilhaft, wenn man daraus einen eigenen Buchstaben machen würde zu diesem Abs. 1?Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Frau Abg. Laternser, bitte wiederholen Sie Ihren Antrag.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Jetzt bin ich gerade am Überlegen, ob das nicht ein Antrag ist von...Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, er hat keinen Antrag gestellt, er hat nur eine Überlegung angestellt, aber keinen Antrag.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Dann möchte ich gerne die Anregung des Abg. Lorenz Heeb übernehmen und einen eigenen Buchstaben daraus machen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie müssen einen Antrag formulieren, sonst können wir nicht abstimmen.
Stv. Abg. Dorothee Laternser:
Das ist schwierig. Also, dann bleibe ich bei meinem ursprünglichen Antrag, Bst. c folgendermassen zu ergänzen: "Kurse zur Ertüchtigung Invalider sowie Kurse zur Schulung von Angehörigen Invalider in ihren Betreuungsaufgaben".Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit diesem Abänderungsantrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Art. 82 Abs. 1 und damit überhaupt die 2. Lesung beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Ich möchte die Abg. Laternser noch ersuchen, den Text ihres Abänderungsantrages dem Landtagssekretär zu übergeben, damit hier keine Unrichtigkeiten passieren.Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Invalidenversicherungsgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 2: Abänderung des AHV-Gesetzes.Art. 6 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77ter Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 77ter Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 82 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 82 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 82quater Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 82quater Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 82quinquies Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift zu Art. 82quinquies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 83ter Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift zu Art. 83ter steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 83quater wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 83quater steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschriften vor Art. 83quinquies und Art. 83quinquies werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschriften vor Art. 83quinquies und Art. 83quinquies stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 84 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 84 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift des Art. 86 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift des Art. 86 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 87 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 87 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift des Art. 89 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift des Art. 89 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift des Art. 97bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift des Art. 97bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des AHV-Gesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die 3. Vorlage.Art. 1quater Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1quater Bst. b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1quinquies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1quinquies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3bis Abs. 5, 6 und 6bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3bis Abs. 5, 6 und 6bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 3ter und Art. 3ter werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 3ter und Art. 3ter stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3quater wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3quater steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3quinquies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3quinquies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3sexies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3sexies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3septies wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3septies steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4bis Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4bis Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. Übergangsbestimmungen wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. Übergangsbestimmungen steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. In-Kraft-Treten wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. In-Kraft-Treten steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Ergänzungsleistungen-Gesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FAMILIENZULAGEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die 4. Vorlage.Art. 5 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 50bis und Art. 50bis werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 50bis und Art. 50bis stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Sachüberschrift vor Art. 51 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON BLINDENBEIHILFEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die 5. Vorlage.Art. 4bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfen einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES SCHULGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen noch die 6. und letzte Vorlage.Art. 15b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 35 und Art. 35 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 35 und Art. 35 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 101 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 101 Bst. b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 102 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 102 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 103 sowie Art. 103 - 105 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 103 sowie die Art. 103 - 105 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 106 Abs. 2 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 106 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 106 Abs. 3 Bst. k wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 106 Abs. 3 Bst. k steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 107 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 107 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 108 Abs. 1 Bst. p und q wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 108 Abs. 1 Bst. p und q steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 109 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 109 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 124 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 124 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 132 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 132 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Bei diesem Art. 132 geht es um die Gleichstellung von Mann und Frau. Wir behandeln unter Traktanden-Punkt 16 eine weitere Abänderung des Schulgesetzes. Und da wird auch vorgeschlagen, diese Gleichstellung zu verankern. Es macht keinen Sinn, das in zwei verschiedenen Artikeln gleichzeitig zu machen. Deshalb ändert die Regierung ihre Vorlage dahingehend, dass dieser Art. 132 nicht abgeändert werden soll.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also, Sie streichen jetzt den Art. 132. Dann hätten wir ihn gar nicht lesen müssen. Damit ist der Art. 132 aus dieser Vorlage entfallen. Wir können weiterlesen.§ 1 der Übergangsbestimmungen wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 1 der Übergangsbestimmungen steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Schulgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir diese Gesetzesvorlagen behandelt.Die Regierung hat noch den Antrag gestellt, der Landtag möge der Schaffung einer Stelle - Betreuung des Sonderschulwesens im Schulamt - zustimmen. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer der Schaffung dieser Stelle zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Punkt 12 unserer Tagesordnung behandelt. -ooOoo-