GESETZ ÜBER DEN VERSICHERUNGSVERTRAG (VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ; VERSVG) (NR. 20/2000, NR. 8/2001), 2. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sehr geehrte Damen und Herren. Wir setzen nun die öffentliche Landtagssitzung fort. Wir sind bei Traktandum 14, bei der Behandlung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag. Vor dem Mittag haben wir die Eintretensdebatte abgeschlossen. Wir kommen nun zur 2. Lesung der Vorlage Nr. 8/2001. Ich bitte die Schriftführer, das Gesetz zu verlesen.Art.1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich möchte die Regierung fragen, ob die Ausführungen auf Seite 6, 4. Absatz zu diesem Art. 2, so zu verstehen sind, dass eine blosse Erhöhung des versicherten Risikos nicht unter diesen Absatz 3 fallen soll - eine blosse Erhöhung der Versicherungssumme meine ich. Ich war der Auffassung, dass die Neuformulierung, wie sie jetzt in der Stellungnahme enthalten ist, im Vergleich zur ursprünglichen Fassung bedeutet, dass auch andere Erhöhungen des versicherten Risikos als blosse Erhöhung der Versicherungssumme umfasst sein sollen. Aber die Formulierung auf dieser bewussten Seite 6 veranlasst mich zu dieser Frage, weil die Regierung dort schreibt: «In der Tat handelt es sich beim Antrag auf Erhöhung der Versicherungssumme um eine blosse Vertragsänderung, sodass es nach Ansicht der Regierung sachgerechter ist, auf eine Erhöhung des versicherten Risikos abzustellen».Dieser Satz ist so formuliert, dass er auch dahingehend verstanden werden könnte, dass eine Erhöhung der Versicherungssumme für sich allein keine Erhöhung des versicherten Risikos für das Versicherungsunternehmen im Sinne dieser neuen Gesetzesformulierung wäre.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich verstehe das eigentlich anders, nämlich, dass auf die Erhöhung abzustellen ist, also dass das der Anknüpfungspunkt wäre.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Dann frage ich nochmals, dass es klar im Protokoll steht: Ist es richtig, dass auch eine Erhöhung der Versicherungssumme als Erhöhung des versicherten Risikos im Sinne des Abs. 3 anzusehen ist?
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ja.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sind Sie mit dieser Antwort befriedigt?
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Sie ist klar. Das ist der Zweck der Frage gewesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke. Dann können wir über Art. 2 abstimmen. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich möchte nur anmerken bei diesem Art. 8, dass ich bei Art. 94 beantragen werde, von diesem Art. 8 den gesamten Inhalt insofern dort aufzunehmen, dass diese Vorschrift nicht durch Vertragsabrede zu Ungunsten des Versicherungsnehmers oder des Anspruchsberechtigten geändert werden darf, da ich nicht einsehe, warum der in Bst. a umschriebene Fall nicht unter diese Vorschrift des Art. 94 fallen kann. Das wird in der Stellungnahme auf den Seiten 11 und 12 auch nicht näher begründet.Es wird einerseits begründet, warum man diesen Art. 8 neu in den Art. 94 hineingenommen hat, dass also das Versicherungsunternehmen nicht in seinem Vertrag verlangen kann, dass das für den speziellen Vertrag nicht gelte. Und das heisst dann einfach, lit. a soll weiterhin als disponible Regelung ausgestaltet bleiben. Warum steht nicht drinnen. Ich bin eigentlich der Meinung, dass das auch dazugehört. Aber das nur als Vorankündigung für den Art. 94. Weil wenn wir bei Art. 94 sind, sind wir alle schon so froh, dass wir uns dem Ende des Gesetzes nähern, dass dann langwierige Erläuterungen unerwünscht sind.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wünscht die Regierung das Wort? Wenn nicht, verschieben wir das auf Art. 94. Dann stimmen wir ab über Art. 8. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12. einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 31 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich möchte die Regierung fragen, wann die auf Seite 18 unten der Stellungnahme angekündigte Revision der Konkursordnung in diesem Zusammenhang zu erwarten ist?
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich gehe davon aus, dass wir dies ziemlich schnell veranlassen werden. Genau dasselbe mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz, damit diese Änderungen einfliessen. Sind Sie zufrieden mit dieser Antwort?
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Es kommt nicht darauf an, dass ich zufrieden bin oder nicht. Die Frage muss beantwortet sein.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zur Abstimmung von Art. 31: Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art.32 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 33 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 34 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 35 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 35 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 36 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 37 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 38 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 38 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 39 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 39 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 40 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 40 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 41 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 42 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 43 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 43 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 44 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 44 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 45 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 46 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 46 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 47 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 47 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 48 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 48 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 49 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 49 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 50 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 50 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 51 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 51 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 52 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 52 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 53 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 53 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 54 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 54 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 55 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 55 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 56 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 56 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 57 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 57 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 58 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 58 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 59 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 59 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 60 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 60 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 61 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 61 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 62 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 62 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 63 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 63 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 64 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 64 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 65 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 65 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 66 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 66 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 67 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 67 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 68 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 68 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 69 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 69 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 70 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 70 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 71 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 71 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 72 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 72 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 73 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 73 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 74 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 74 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 75 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 75 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 76 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 76 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 77 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 77 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 78 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 78 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 79 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 79 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich möchte hierzu, und zwar zu Abs. 2, die Regierung fragen, ob auch andere Arten von Bescheinigungen als die auf Seite 25 der Stellungnahme angeführten denkbar sind; auch dies mehr eine rhetorische Frage für das Protokoll. Bei der 1. Lesung entstand ja eine kurze Diskussion darüber, welche Art von Bescheinigung des Landgerichts hier gemeint sei. Und die Regierung schreibt jetzt auf Seite 25: «Unter Bescheinigung des Landgerichts sind die Exekutionsbewilligung oder das Konkursedikt gemeint». Das bezieht sich auf die Inhalte von Abs. 1 dieser Bestimmung.Ich meine aber, dass man das nicht so einschränkend sehen sollte, dass dann einmal einem solchen Nachbegünstigten vorgehalten werden kann, wenn er nicht die Exekutionsbewilligung vorlegen könne oder das Konkursedikt, dann könne er auch nicht in die Rechte des früheren Versicherungsnehmers eintreten. Es muss auch, meine ich, jede andere inhaltlich eindeutige Bescheinigung des Landgerichtes genügen. Dazu würde ich gerne die Meinung der Regierung hören.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich schliesse mich Ihrer Meinung an, sofern das inhaltlich vom Landgericht bescheinigt wird.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab über Art. 79.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich wollte Sie nicht irritieren, Herr Präsident. Nur eine kleine Bemerkung am Rande: Ihnen ist jetzt zum ersten Mal der Lapsus passiert, über den sich Herr Dr. Michael Ritter so oftmals aufgeregt hat. Sie haben die Frau Regierungschef-Stellvertreterin als Frau Regierungsrat-Stellvertreterin bezeichnet.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank für Ihren Hinweis.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich habe das nicht einmal gemerkt.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Das kommt schon noch.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir über Art. 79 abstimmen. Wer mit Art. 79 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 80 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 80 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 81 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 81 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 82 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 82 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 82 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 83 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 83 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 83 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 84 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 84 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 84 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 85 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 85 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 85 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 86 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 86 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 86 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 87 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 87 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 87 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 88 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 88 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 88 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 89 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 89 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 89 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 90 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 90 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 90 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 91 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 91 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 91 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 92 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 92 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 92 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 93 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 93 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 93 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 94 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 94 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Die Regierung hat hier im Gegensatz zur ursprünglichen Vorlage auch die Bst. b und c des Art. 8 in diese relativ zwingenden Bestimmungen, die nicht zu Ungunsten des Versicherungsnehmers im Vertrag abgeändert werden dürfen, eingefügt, und dazu auf den Seiten 11 und 12 oben einige grundsätzlich durchaus überzeugende Ausführungen gemacht. Sie hat allerdings die lit. a dieses Art. 8 von dieser Änderung ausgenommen, ohne das näher zu begründen. Sie schreibt nur: «Lit. a soll weiterhin als disponible Regelung ausgestaltet bleiben».Ich verstehe das eigentlich nicht ganz, weil auch der Fall des Art. 8 Bst. a, nämlich, wenn eine ursprünglich nicht mitgeteilte oder unrichtig mitgeteilte Gefahrstatsache vor Eintritt des versicherten Ereignisses bereits weggefallen ist, ja die Versicherung nicht mehr schädigen kann oder ihr einen Nachteil zufügen kann, und es daher nicht recht einzusehen ist, warum dieser Anlassfall hier ausgenommen werden soll.Ich möchte daher beantragen, diesen Abs. 1 dahingehend abzuändern, dass die Worte «Bst. b und c» wegfallen und somit einfach die Zahl 8 dort steht, und damit der gesamte Inhalt des Art. 8 gemäss diesem Abs. 1 nicht mehr durch Vertragsabrede zu Ungunsten des Versicherungsnehmers oder des Anspruchsberechtigten geändert werden kann.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Auf diese Situation wurde auch in der 1. Lesung vom Abg. Gabriel Marxer hingewiesen. Er hat ähnlich argumentiert, und zwar in dem Sinn, dass Art. 6 zu den relativ zwingenden Bestimmungen zu zählen ist - und auch Art. 8, weil sich sonst diese Artikel gegenseitig aus den Angeln heben könnten. Ich hätte sonst jetzt von mir aus den Antrag gestellt, Art. 8 vollends aufzunehmen. Ich schliesse mich also Ihrem Antrag gerne an.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit steht ein Antrag, der von der Regierung gestützt wird, im Raum, Art. 94, Abs. 1, wie folgt abzuändern:«Die folgenden Vorschriften dieses Gesetzes dürfen durch Vertragsabrede nicht zu Ungunsten des Versicherungsnehmers oder des Anspruchsberechtigen geändert werden: Art. 1, 2, 6» - und dann entfällt Bst. b und c - und wir fahren fort mit «10, 13,» usw.Ist das im Sinne von Ihnen, Herr Landtagsvizepräsident?
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Der Art. 8, die Zahl 8 bleibt stehen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die «8» bleibt stehen. Dann stimmen wir ab. Entschuldigung, ich habe den Herrn Abg. Rudolf Lampert übersehen. Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe lediglich eine redaktionelle Änderung, die mich vorhin etwas verwirrt hat. Meines Erachtens sollte man Art. 24 streichen, denn es steht dann 23, 24 bis 27; im Grunde genommen ist das 23 bis 27. Irgendwie fällt das nicht sauber aus, so wie das hier steht. Es ist inhaltlich dasselbe, aber wenn wir anfangen, die Hälfte aufzuzählen, dann von ...bis, das scheint mir nicht richtig. Das ist aber lediglich eine redaktionelle Anmerkung.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Stellen Sie keinen Antrag?Abg. Rudolf Lampert:
Ja, ich stelle einen Antrag.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Stellen Sie einen Antrag: 23, 24, 25, 26 und dann 27?Abg. Rudolf Lampert:
Nein, ich stelle Antrag, 24 zu streichen, weil wir dann immer dieselbe Systematik haben.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ja, 23 bis 27. Gut, dann stimmen wir zuerst über den ersten Antrag ab des Landtagsvizepräsidenten Peter Wolff, der von der Regierung gestützt wird, und zwar dass die Zahl 8 bleibt, aber die Bst. b und c entfallen. Ich höre gerade von Regierungsseite, dass auch dem Antrag des Abg. Rudolf Lampert seitens der Regierung zugestimmt wird. Dann nehmen wir das alles in ein Paket. Dann würde Art. 1 wie folgt lauten: «Die folgenden Vorschriften dieses Gesetzes dürfen durch Vertragsabrede nicht zu Ungunsten des Versicherungsnehmers oder des Anspruchsberechtigten geändert werden: Art. 1, 2, 6, 8, 10, 13 Abs. 1, 17 bis 19, 21, 22 Abs. 4, 23 bis 27» und in der Folge unverändert die restlichen Informationen.Wer mit diesen beiden Anträgen der Abgeordneten Peter Wolff und Rudolf Lampert einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen. Moment, nun stimmen wir ab über 2. Das war der abgeänderte Antrag, und über die Bestimmung 2. Die scheint unbestritten zu sein. Gut, dann können wir weiterfahren mit Art. 95.
Abg. Elmar Kindle:
Wir müssen zuerst noch abstimmen über Art. 94 gesamthaft.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ist der Art. 94 noch abzustimmen? Wer mit Art. 94 in der geänderten Form einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 95 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 95 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 95 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 96 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 96 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Die Regierung hat hier von sich aus, ohne dass das von irgendjemand anderem angesprochen worden wäre, einen Einschub weggelassen in der geänderten Fassung, nämlich dass Art. 5 des Gesetzes 1941/Nr. 14 nicht aufgehoben werden soll. Sie möchte jetzt, dass auch dieser Art. 5 aufgehoben werden soll, der eine Änderung der Jurisdiktionsnorm betreffend Gerichtsstand für Versicherungsansprüche beinhaltet hat. Die Regierung führt dazu auf Seite 26 unten aus, dass diese Bestimmung eine absolut zwingende Gerichtsstandsklausel bei Risikobelegenheit im Inland eingeführt habe - und dann kommt der ominöse Satz: «Wird nun in Art. 96 das Gesetz aus dem Jahre 1941 aufgehoben, so gilt § 53a Abs. 3 der Jurisdiktionsnorm auch weiterhin». Das ist vom Wortlaut her schon richtig, dass der dann auch weiterhin gilt, und zwar in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1924, aber die Gerichtsstandsbestimmung fällt damit weg. Denn die ursprüngliche Fassung dieses § 53a Abs. 3 der Jurisdiktionsnorm, die damit wieder aufleben würde, lautet nämlich für Rechtssachen aus Versicherungsverträgen: «Wenn der Versicherungsnehmer im Inland wohnt oder wenn das versicherte Interesse im Inland gelegen ist, ist jede Verabredung auf ein ausländisches Gericht oder Schiedsgericht nichtig». Während in der Fassung aus dem Jahr 1941, die seither gilt und die die Regierung jetzt aufheben möchte, kommt dann noch der Satz hinten dran: «Gerichtsstand für Rechtssachen aus vorgenannten Verträgen ist Vaduz».Der Unterschied ist, dass der erste Teil - der erste Satz betrifft eigentlich nur Gerichtsstandsvereinbarungen auf ein ausländisches Gericht oder Schiedsgericht. Viel aktueller und wichtiger ist aber die Gerichtsstandsklausel. Wenn nämlich nichts vereinbart ist und der Versicherte muss seine Versicherung klagen, dann muss er nämlich ohne eine solche Gerichtsstandsklausel am ordentlichen Gerichtsstand der Versicherung klagen. Und das kann weiss Gott wo sein, muss aber nicht oder wird in den seltensten Fällen im Inland sein. Und die Regierung führt auch überhaupt nichts darüber in ihrer Stellungnahme aus, warum sie meint, dass dieser verpflichtende gesetzliche Gerichtsstand nicht mehr nötig sei oder allenfalls bisher schlecht gewesen sei oder aus welchem Grund sie das aufheben möchte. Ich sehe eigentlich keinen Grund, ich sehe da nur eine Verschlechterung der Rechtsstellung inländischer Versicherter. Ich möchte daher beantragen, hier wieder zur ursprünglichen Fassung in der ursprünglichen Regierungsvorlage zurückzukehren. Das würde bedeuten, dass dort, wo jetzt in unserer Fassung, die wir lesen, eine Klammer mit drei Punkten steht, dass diese Klammer wieder gefüllt wird, d.h. die Klammer fällt weg, und es müsste nach LGBl. 1941/Nr. 14 wieder heissen: «..., mit Ausnahme von Art. 5,» und dann geht es weiter «sowie Art. 2» usw., wie es hier drinnen steht. Ich möchte das aus den angeführten Gründen beantragen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Offen gestanden: Ich bin mir wirklich jetzt nicht ganz im Klaren, was die Schlusskonsequenz ist. Ich habe mich hier in dieser Frage darauf verlassen, dass das die Vorgänger-Regierung, die auch diese Stellungnahme noch beschlossen hat, so abgeklärt hat, dass es Bestand hat. Offen gestanden: Ich habe jetzt ein Problem, zu sagen, ich stimme Ihrem Antrag zu oder nicht. Ich kann es wirklich auf die Schnelle nicht übersehen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Es steht ein Antrag zur Abstimmung. Der Landtagsvizepräsident beantragt - wenn ich ihn richtig verstanden habe - nach LGBl. 1941/Nr. 14 die Klammer wegzulassen und dort «mit Ausnahme Art. 5» und dann mit dem Text weiterzufahren. Ist das richtig?
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
So wie in der ursprünglichen Regierungsvorlage Nr. 20/2000, «mit Ausnahme von Art. 5,» sodass der Art. 5 dieses Gesetzes aus dem Jahr 1941 weiterhin gültig wäre und damit auch der inländische Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen aus versicherten Interessen, die im Inland sind bzw. dann, wenn der Versicherungsnehmer im Inland wohnt. Also, die Wirkung dieses Abänderungsantrages wäre Beibehaltung der bisherigen Rechtslage, dass ein in Liechtenstein wohnhafter Versicherungsnehmer, wenn er prozessieren muss mit seiner Versicherung das auf jeden Fall im Inland tun kann, auch wenn die Versicherung hier sonst keinen Gerichtsstand hätte.Abg. Rudolf Lampert:
Würde das aber nicht dann zu der Situation führen, dass beispielsweise eine juristische Person im Inland, hinter der sich dann vielleicht eine Person oder eine andere juristische Person aus Grossbritannien verbirgt, dass diese inländische juristische Person dann gegen eine Versicherung, beispielsweise Lloyd's, wenn er dort versichert ist, im Inland prozessieren müsste, obwohl es unter Umständen überhaupt keinen Bezug zum Inland, ausser, dass eine juristische Person der Versicherungsnehmer ist, stattfinden würde. Das würde heissen, dass wir uns hier im Inland vor Gericht mit Themen befassen müssten, die eigentlich den Ursprung im selben Heimatland wie die Versicherung hat. Ich glaube, dass der zwingende Gerichtsstand Vaduz deshalb nicht unbedingt gut wäre.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir stimmen nun über den formulierten Antrag des Landtagsvizepräsidenten ab. Wer mit dem Antrag, LGBl. 1941/Nr. 14 und die Klammer wegzulassen, mit Ausnahme mit Art. 5, d.h. die alte Form beizubehalten, einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir über Art. 96 ab in der Fassung, wie er hier von der Regierung vorliegt. Wer mit Art. 96 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 96 ist somit angenommen. Ich bitte Sie, weiterzulesen.Art. 97 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 97 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 97 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 98 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 98 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 98 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir haben die 2. Lesung durchgeführt und kommen nun zur Schlussabstimmung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag: Wer mit dieser nun in 2. Lesung verabschiedeten Vorlage einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 14 erledigt.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren. Da mir heute Morgen der Titel «Derzeit grösster Wahlkämpfer der Nation» verliehen wurde, halte ich nach dem Verlauf der 2. Lesung der guten Ordnung halber Folgendes fest:Wir haben jetzt 98 Artikel beraten. Es wurden sage und schreibe drei Abänderungsanträge gestellt, zwei davon bezeichnenderweise vom Kollegen Wolff, einer vom Kollegen Lampert. Dieser Antrag war redaktioneller Art. Ich jedenfalls fühle mich in meiner Sicht der Dinge bestärkt. Wäre die Vorlage dermassen schlecht gewesen, wie sie in der 1. Lesung von gewissen Vertretern der FBP schlecht geredet wurde, dann hätten wir heute einen Hagel von Abänderungsanträgen erleben müssen. Da dieser Hagel ausgeblieben ist, halte ich einfach noch einmal fest, dass diese Vorlage nicht so schlecht gewesen ist. Ich möchte fast sagen: Sie war nahezu fehlerlos. Der geneigte Zuhörer dieser Debatte möge selber entscheiden, ob mein Hinweis auf ein doch bemerkenswertes Verhalten von Vertretern der FBP anlässlich der 1. Lesung oder eben meine Anprangerung dieses Umstandes mehr mit Wahlkampf zu tun hat oder hatte. Ich «habe fertig» zu diesem Thema.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Der Fraktionssprecher der Bürgerpartei hat sich das anders überlegt. Er hat keine Wortmeldung. Gut, dann haben wir Traktandum 14 erledigt.-ooOoo-