BESCHLUSS NR. 8/2001 DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES (RICHTLINIE 1999/94/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 13. DEZEMBER 1999 ÜBER DIE BEREITSTELLUNG VON VERBRAUCHERINFORMATIONEN ÜBER DEN KRAFTSTOFFVERBRAUCH UND CO2-EMISSIONEN BEIM MARKETING FÜR NEUE PERSONENKRAFTWAGEN) (NR. 5/2001)
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