REVISION DES GESETZES ÜBER DIE BETRIEBLICHE PERSONALVORSORGE (UMSETZUNG DES BESCHLUSSES NR. 80/1999 DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES; ÜBERNAHME DER RICHTLINIE 98/49 EG DES RATES VOM 29. JUNI 1998 ZUR WAHRUNG ERGÄNZENDER RENTENANSPRÜCHE VON ARBEITNEHMERN UND SELBSTSTÄNDIGEN, DIE INNERHALB DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT ZU- UND ABWANDERN) (NR. 4/2001), 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 19: Revision des Gesetzes über die Betriebliche Personalvorsorge, Umsetzung des Beschlusses Nr. 80/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, Übernahme der Richtlinie 98/49 EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbstständigen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern. Die Vorlage Nr. 4/2001 - Bericht und Antrag der Regierung - steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Dann können wir auf die Gesetzesvorlage eintreten. Ich bitte die Schriftführer, die Gesetzesvorlage zu verlesen.Art. 2 Abs. 2 und 3 werden verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2, Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 Abs. 8 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 Abs. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 20 Abs. 2a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 20 Abs. 2a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. In-Kraft-Treten steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 19 in 1. Lesung behandelt.-ooOoo-