ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER MIETBEITRÄGE FÜR FAMILIEN (LGBL. 2000/NR. 254) (NR. 3/2001), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien (LGBl. 2000/Nr. 254), (Nr. 3/2001). Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung. Wird das Wort gewünscht? Wenn nicht, können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 45 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Entschuldigung, der Herr Regierungschef hat sich noch gemeldet.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Die Regierung beantragt hier: Dieses Gesetz tritt rückwirkend auf 1. Juli 2001 in Kraft. Damit ist ein gleichzeitiges In-Kraft-Treten mit dem Gesetz zur Schaffung einer Beschwerdekommission möglich. Es erscheint der Regierung hier problemlos zu sein, diese Rückwirkung zu beantragen, da es sich ja im Prinzip um ein redaktionelles Versehen in der Artikelnummer vorher gehandelt hat.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Auf 1. Januar?Regierungschef Otmar Hasler:
Nein, einfach rückwirkend auf den 1. Juli.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Rückwirkend. Dann frage ich Sie: Sind Sie mit der Änderung einverstanden, II wie folgt abzuändern: Dieses Gesetz tritt rückwirkend auf 2001 in Kraft.Regierungschef Otmar Hasler:
Auf den 1. Juli.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Rückwirkend auf den 1. Juli 2001 in Kraft. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung dieser Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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