GESETZ ZUR AUSFÜHRUNG DER EWG-VERORDNUNG ÜBER DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTLICHE INTERESSENVEREINIGUNG (EWIV-AUSFÜHRUNGSGESETZ, EWIVG) SOWIE ZUR ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS SOWIE ZUR ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSÜBUNG DER GERICHTSBARKEIT UND DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE IN BÜRGERLICHEN RECHTSSACHEN (NR. 35/2001), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 15: Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV - Ausführungsgesetz, EWIVG) sowie zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie zur Abänderung des Gesetzes über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen. Bericht und Antrag der Regierung Nr. 35/2001. Wir behandeln auch diese Vorlage in 2. Lesung. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion. Entschuldigung, der Herr Regierungsrat Frick meldet sich zu Wort.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Guten Morgen. Hierzu eine kleine Ergänzung. In der 3. Zeile muss es heissen: «Interessenvereinigung (ABl. Nr. L 199, S. 1», und dann «vom 31. Juli 1985)».
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Präzisierung seitens der Regierung lautet somit: «ABl. Nr. L 199, S. 1, vom 31. Juli 1985». Gibt es dazu Wortmeldungen?Das ist nicht der Fall. Dann können wir über Art. 1 abstimmen. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. Art. 4 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. Art. 5 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident. Hier noch eine kleine Korrektur. In Abs. 2, zweite Zeile soll es heissen: «Öffentlichkeitsregisteramt» und das Wort «auf» gestrichen werden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit II. Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit III. Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit III. Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit III. Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit III. Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit III. Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit III. Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit III. Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
III. Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit III. Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
IV. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
IV. Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit IV. Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
IV. Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit IV. Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
V. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
V. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit V. einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Was haben wir jetzt eigentlich beschlossen? Den Text «Dieses Gesetz tritt am ..... in Kraft», ohne Datum oder irgendetwas.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich habe jetzt das nicht mitbekommen. Es muss ja hier ein Datum eingesetzt werden.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ja, aber vor der Abstimmung.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich möchte die Regierung fragen: Was ist hier einzusetzen?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident. Hier müsste in dem Moment «nach Verabschiedung» eingesetzt werden als Datum, also Ende des Monats.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Müsste hier nicht «am Tage der Kundmachung» eingesetzt werden?
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich schlage Ihnen vor und im Einverständnis mit der Regierung gehe ich davon aus, dass dieses Gesetz «am Tage der Kundmachung» in Kraft tritt. Gibt es dazu Wortmeldungen?Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab über V. Wer mit V - Schlussbestimmung - einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich erlaube mir die Anmerkung, dass es schon wünschenswert wäre, wenn die Regierung als Antragstellerin auch weiss, was sie beantragen will. Es ist überhaupt nicht notwendig rechtlich gesehen, eine In-Kraft-Tretens-Bestimmung in einem Gesetz zu haben, nachdem ja in der Verfassung vorgesehen ist, dass jedes Gesetz dann, wenn es nichts anderes als Bestimmung enthält, 8 Tage nach der Kundmachung in Kraft tritt. Aber wenn die Regierung als Antragstellerin eine eigene In-Kraft-Tretens-Bestimmung vorschlägt, dann sollte sie auch einen konkreten Vorschlag machen und nicht sich in Ratlosigkeit üben.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird hier das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer dem Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir die Vorlage 2. I. Art. 947 Abs. 1 Ziff. 5a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. Art. 947 Abs. 1 Ziff. 5a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Dass heutige Datum - 14.9.2001 - ist einzusetzen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Können Sie das In-Kraft-Tretens-Datum bitte nochmals nennen.Regierungsrat Hansjörg Frick:
13.9.2001.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann wird dieses Gesetz am 13.9.2001 in Kraft treten. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Wenn es beim Text des Regierungsantrages bleibt, dann stimmt das wohl nicht, was Sie und der Herr Regierungsrat gesagt haben. Es heisst nämlich dort: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem EWIV-Ausführungsgesetz vom in Kraft». Und der 13.9.2001 ist das Datum des soeben vom Landtag vorher verabschiedeten EWIV-Ausführungsgesetzes, aber nicht das Datum des In-Kraft-Tretens.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ja.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das Gesetz tritt am Tage der Kundmachung vom Ausführungsgesetz in Kraft, d.h. am 13.9.2001.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Entschuldigung, ich meine, die elektronische Anlage funktioniert nicht. Ich bitte Sie, mir die Wortmeldungen per Hand zu melden.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Um dieses Trauerspiel zu beenden, stelle ich den Antrag, II. - In-Kraft-Treten - wie folgt zu formulieren: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem EWIV-Ausführungsgesetz vom 13.9.2001 in Kraft».
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sie haben den Antrag gehört. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir entsprechend dem Antrag über II. - In-Kraft-Treten - ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer der Vorlage II. über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSÜBUNG DER GERICHTSBARKEIT UND DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE IN BÜRGERLICHEN RECHTSSACHEN
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir Vorlage 3. Entschuldigung, mein elektronisches System funktioniert nach wie vor nicht. Ich bitte um eine kurze Unterbrechung.Die Sitzung wird kurz unterbrochen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gut, es scheint wieder zu funktionieren. Wir können somit die Vorlage 3 lesen.I. § 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
I. § 36 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Landtagspräsident war ich einmal und bin ich noch nicht wieder. Ich hätte eine Interessensfrage. Bei diesem § 36 wird ja an und für sich - das ist der Zweck dieser Vorlage - nur der Begriff der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung eingeführt, das ist selbstredend. Aber was mir hier auffällt, ist, dass in diesem Gesetzestext aus dem Jahre 1912 der Begriff «der Pfründen» als rechtsfähige Subjekte, die also selbstständig klagen können und geklagt werden können, aufgeführt wird. Ich frage mich, ob das in der Zwischenzeit nach der Erlassung des Personen- und Gesellschaftsrechtes im Jahre 1926 tatsächlich noch richtig ist, und ob man hier diesen Begriff nicht aus diesem Gesetzestext, wenn wir diesen Artikel schon gewissermassen wieder verlautbaren mit eben der Ergänzung dieser EWIV, ob man das nicht streichen sollte. Ich möchte deshalb fragen: Wie ist die Meinung der Regierung dazu? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Landtagsvizepräsident: Stellen Sie den Antrag, dieses Wort «Pfründe» zu streichen?
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich habe eine Frage gestellt.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Die Regierung ist damit einverstanden, dieses Wort zu streichen.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Dann verstehe ich das so, dass die Regierung von sich aus ihren Antrag dahingehend abändert, dass das Wort «Pfründen» gestrichen wird?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Das ist richtig.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir über den abgeänderten § 36, in dem das Wort «Pfründen» ersatzlos gestrichen wird, abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hansjörg Frick:
Auch hier gilt natürlich dann: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem EWIV-Ausführungsgesetz vom 13.9.2001 in Kraft».
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit II. einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit Vorlage 3 des vorliegenden Gesetzes einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage behandelt. -ooOoo-