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Landtagsprotokoll vom
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17. Okt 2001
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 Eröffnung Land­tags­sit­zung 17. Oktober 2001
 Kleine Anfragen Oktober 2001
1.Pro­to­koll Land­tags­sit­zung 12. / 13. Sept. 2001
2.Ver­fas­sung, Abände­rung (Art. 20 LV, Inia­ti­tive), Vorprüfung
2a.Peti­tion «Recht auf Leben»
3.Kunst­schule Liech­tens­tein, Errich­tung einer Stif­tung, 1. L.
3.Kunst­schule Liech­tens­tein, Errich­tung einer Stif­tung, 1. L.
4.Gesetz betref­fend histo­ri­sche Unter­su­chung 2. Welt­krieg, 2. L.
5.Soziale Sicher­heit, 2. Zusatz­ab­kommen FL - CH
6.EWR-Aus­schuss-Beschluss Nr. 73 / 2001 (Infor­ma­ti­ons­aus­tausch mit Drittländern)
7.Gewer­be­ge­setz (Abände­rung), 1. L.
8.Ober­ge­richt 1. Senat, Erneuerungswahl
 Kleine Anfragen, Oktober 2001, Beantwortung
Genehmigung
Beschlussprotokoll

ERRICHTUNG EINER STIFTUNG KUNSTSCHULE LIECHTENSTEIN (NR. 47/2001), 1. LESUNG

Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 3: Hier möchte ich noch eine Vorbemerkung machen. Bei Traktandum 3 handelt es sich um eine 1. Lesung des vorliegenden Gesetzesentwurfs. Es steht nun der Bericht und Antrag Nr. 47/2001 betreffend die Errichtung einer Stiftung Kunstschule Liechtenstein zur Diskussion.
Abg. Jürgen Zech:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Bereits im Jahre 1991 bildete ein von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitetes Kunstschulkonzept die Grundlage für eine Vernehmlassung zur Schaffung eines Kunstschulgesetzes. Die Ergebnisse der Vernehmlassung veranlassten die Regierung damals, von einer definitiven Institutionalisierung abzusehen und im Rahmen eines Schulprojektes abklären zu lassen, ob die Kunstschule einem tatsächlichen Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. Der für die Durchführung des Projektes gefasste Finanzbeschluss von August 1993 sieht Beiträge bis längstens Ende des Jahres 2001 vor. Für die Zeit danach besteht keine Rechtsgrundlage, auf welcher die Weiterführung der Liechtensteinischen Kunstschule abgestützt werden könnte. Die Entwicklung der Liechtensteinischen Kunstschule seit der Gründung im Jahre 1993 bis heute zeigt insbesondere aufgrund der steigenden Schülerzahlen klar auf, dass in Liechtenstein das Bedürfnis nach künstlerischer Bildung vorhanden ist. Lag die Schülerzahl im 1. Semester des Schuljahres 1993/1994 noch bei 54, stieg sie kontinuierlich und erreicht im 2. Semester des Schuljahres 2000/2001 die bisherige Höchstmarke von beachtlichen 162 Schülern. In dem uns vorliegenden Bericht und Antrag führt die Regierung meiner Meinung nach sehr informativ aus, wie diese Gesetzesvorlage entstanden ist: Die im Rahmen einer Vernehmlassung dieser Gesetzesvorlage eingegangenen Abänderungsvorschläge, vornehmlich von Seiten der Gemeinden, sind im Gesetz nach Möglichkeit berücksichtigt worden. Die Finanzierung der Kunstschule wird wie bisher im Wesentlichen durch Beiträge des Staates gewährleistet. Dem Beispiel der Liechtensteinischen Musikschule folgend leistet der Staat 50% an das jährliche Budget, die Gemeinden 25%. Die Eigenfinanzierung durch Einhebung von Kurs- und Ausbildungsgebühren wird 25% betragen. Der vorgeschlagene Schlüssel wird von den Gemeinden gemäss Vernehmlassungsbericht überwiegend begrüsst. Die Begründung für die Erhöhung des Budgets für das Jahr 2002 kann ich anhand der vorliegenden Informationen gut nachvollziehen. Ich teile die Meinung der Regierung, dass der Staat einen kulturellen Auftrag hat, für die künstlerische Entwicklung der in Liechtenstein wohnhaften und daran interessierten Menschen besorgt zu sein. Ich erachte es als ausserordentlich begrüssenswert, die als Schulprojekt im September 1993 eröffnete Kunstschule nun auf Grundlage dieser Gesetzesvorlage in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung zu institutionalisieren. Ich befürworte daher Eintreten auf diese Vorlage.
Abg. Erich Sprenger:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren. Aufgrund des uns vorliegenden Berichts und Antrags der Regierung soll ein Gesetz zur Errichtung der Stiftung Kunstschule Liechtenstein geschaffen werden. Wie aus der Vorgeschichte ersichtlich ist, hat der Landtag im Jahr 1993 finanzielle Mittel bewilligt, welche für ein Schulprojekt bestimmt waren, bei welchem wiederum abgeklärt werden sollte, ob in der Bevölkerung ein Bedürfnis nach einer institutionalisierten Kunstschule besteht. Aufgrund dieser Tatsachen konnte die Kunstschule im September 1993 eröffnet werden.Die Entwicklung der Kunstschule, welche im Jahre 1993 mit 54 Teilnehmern startete und heute eine Teilnehmerzahl von 162 ausweist, zeigt sicher auf, dass ein Bedürfnis nach künstlerischer Bildung in unserem Land gegeben ist. Aus diesem Grunde ist es nur Recht, wenn die zur Institutionalisierung nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Trotz der aus meiner Sicht unbestrittenen Notwendigkeit zur Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Kunstschule seien noch einige Anmerkungen erlaubt. So ist auf Seite 8 im Bericht der Regierung in der dort dargestellten Tabelle die Anzahl der momentanen Teilnehmer mit 162 bekannt gegeben. Aus dieser Darstellung ist aber nicht ersichtlich, ob sämtliche Teilnehmer auch in Liechtenstein ihren Wohnsitz haben oder ob die Kunstschule auch von Personen aus dem angrenzenden Ausland besucht wird. Sollten sich unter diesen 162 Teilnehmern auch Personen befinden, welche, wie schon erwähnt, im angrenzenden Ausland wohnen, so stellen sich für mich die Fragen: Welches Schulgeld haben diese Personen zu bezahlen? Werden hier auch Staatsbeiträge bezahlt? Wie ebenfalls im Bericht erwähnt, haben die meisten Gemeinden mit der Finanzierung, welche dem Beispiel der Liechtensteinischen Musikschule folgt, sich einverstanden erklärt. Danach betragen die staatlichen Beiträge 50%, die Eigenfinanzierung durch Einhebung von Kurs- und Ausbildungsgebühren 25% und die Gemeindebeiträge weitere 25%. Leider mussten die Gemeinden bei solchen oder ähnlichen Finanzierungsmodellen immer wieder feststellen, dass nach der Schaffung der rechtlichen Grundlagen der Kostenkontrolle nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Ein erster Hinweis dafür ergibt sich dann in der Regel, wenn die Gemeinden das Budget des Landes vorgelegt bekommen. Die entsprechende Kostenrealität ist für die Gemeinde jedoch erst später ersichtlich, nämlich dann, wenn die aufgelaufenen Kosten umgelegt werden. Daher ist es meines Erachtens richtig, wenn die Gemeinden bei der Bestellung des Stiftungsrates, wie in Art. 6 erwähnt, entsprechend berücksichtigt werden und so auch den ihnen als finanzielle Mitträger der Kunstschule zustehenden Einfluss geltend machen können. Gemäss Art. 4 - Einkünfte - der vorliegenden Gesetzesvorlage ist es für die zu schaffende Stiftung Kunstschule Liechtenstein auch möglich, ausserordentliche Einkünfte zu erzielen. Hier stellt sich für mich die Frage, ob solche ausserordentlichen Einkünfte zu einer Reduzierung der Beiträge durch die öffentliche Hand führen, oder ob dadurch eventuell die Schulgelder der Kursteilnehmer herabgesetzt werden. Trotz dieser noch aufgeworfenen Fragen bin ich für Eintreten auf diese Vorlage und die Schaffung eines Gesetzes betreffend Errichtung der Stiftung Kunstschule Liechtenstein.
Abg. Donath Oehri:
Der Wert einer Liechtensteinischen Kunstschule - analog der Musikschule - ist unbestritten. Ich habe mich als Gemeindevertreter dafür ausgesprochen, als es im Jahre 1997 darum ging, das Pilotprojekt auch von den Gemeinden aus mit einem Fixbetrag zu unterstützen. Die Kunstschule hat sich mittlerweile gut entwickelt. Mit der Errichtung des Mehrzweckgebäudes in Eschen hat die Kunstschule adäquate und gute Räumlichkeiten erhalten. Zur Schaffung dieses vorliegenden Gesetzes wurde im Frühjahr dieses Jahres eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vernehmlassungsvorlage wurde von fast allen Gemeinden gutgeheissen. Bei der Finanzierung wurde und wird vorgeschlagen, dass die Gemeinden - gleich wie bei der Musikschule -25% mitfinanzieren sollen. Bei der damaligen Vernehmlassungsvorlage war der jährliche Kostenstand für die Kunstschule bei CHF 245'000. Die Gemeinderäte haben der damaligen Vernehmlassungsvorlage unter der Annahme zugestimmt, dass eine Kunstschule sich nicht in die Höhe einer Musikschule hineinbewegt, und dass bei der Kunstschule keine übermässigen Kostensteigerungen zu erwarten seien. «Auf gut Glaube hin» wurde also der Vernehmlassungsvorlage und damit dem Finanzierungsschlüssel zugestimmt. Nun liegt die Gesetzesvorlage vor und man geht plötzlich von Kosten im Umfang von CHF 480'000 aus, also das Doppelte von den bisherigen Aufwendungen. Die Befürchtungen dieser Gemeinden, die den Finanzierungsschlüssel ablehnten, waren, dass solche Kostensteigerungen eintreffen würden. Ein Finanzierungsmodell wie dieses, in dem ein Finanzierungspartner praktisch keinen Einfluss auf die Ausgaben hat, aber mit einem fixen Finanzierungsprozentanteil gebunden ist, wird auch von der Wissenschaft für die Ausgestaltung einer modernen Verwaltung als schlecht eingestuft und abgelehnt. Ich fühle mich als damaliger Vernehmlassungsteilnehmer aufgrund dieser exorbitanten Kostensteigerung von 100% ein bisschen verschaukelt und hinters Licht geführt. Gerade schon im 1. Jahr werden alle Unkenrufe bestätigt. Es war den Gemeinderäten des Landes klar: Die Kunstschule ist eine gute Sache, aber sie darf sich nicht in die Höhe einer Musikschule hineinbewegen. Auch die auf Seite 19 gemachte Äusserung, dass die Regierung jeweils auf eine sorgfältige Budgetierung achte, kann wohl bei einer hundertprozentigen Kostensteigerung von einem Jahr auf das andere nicht befriedigen und beruhigen. Aufgrund dieser Kostensteigerung, die nun in absolut unverständlicher Weise schon im 1. Jahr, im Jahre Null, salamitaktikmässig aufgeschnitten wurde, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft ist, möchte ich dahingehend plädieren, die Regierung möchte bis zur 2. Lesung nochmals prüfen, die Gemeinden in Art. 4 Abs. 2 nicht mit dem fixen Prozentsatz von 25% zu beteiligen, sondern dass die Gemeinden ihre Beiträge nach freiem Ermessen und nach freier Entscheidung des Gemeinderates einbringen können. Das könnte ja theoretisch auch einmal mehr sein als hier vorgegeben.Dann eine Kritik zu Art. 3: Es steht dort in Abs. 2, dass der Staat der Stiftung die Unterrichtsräumlichkeiten in staatlichen Gebäuden unentgeltlich zur Verfügung stellt. Der Staat ist der Staat und nicht die Gemeinden. Wenn man dann in der Kostenzusammenstellung auf den Seiten 22 und 23 des Berichts und Antrages nachschaut, sind dort Mietaufwandskosten und weitere Gebäudesachaufwendungen budgetiert, die dann in einem Totalbetrag resultieren, von dem dann schön säuberlich die 25% der Gemeinden verrechnet werden. Das kann es wohl nicht sein, das ist sicher auch nicht gesetzesmässig. Dann ein Wort zur Anmietung von Räumlichkeiten im Oberland: Letztes Jahr wurden in Eschen in Zusammenhang mit der Fertigstellung des Mehrzweckgebäudes auch die schönen und zweckmässigen Räumlichkeiten der Kunstschule bezogen. Während es verschiedene Institutionen in unserem Land gibt, die ihr Angebot nur im Oberland haben, ist die Kunstschule einmal ein sehr gutes und wertvolles Institut, dass es für einmal nur im Unterland gibt. Jedem Unterländer wird es zugemutet, dass er Verschiedenstes nur im Oberland angeboten erhält und dazu ins Oberland fährt. Ich denke, dass dies im umgekehrten Fall auch einmal möglich sein müsste, dass die Oberländer etwas Gutes im Unterland bekommen. Darum ist für mich die Anmietung von Räumlichkeiten im Oberland schon nach nur gerade einem Jahr nach Errichtung der Kunstschulräumlichkeiten im Unterland völlig unverständlich. Hier geht durch verschiedene Standorte eine Verzettelung der Kräfte einher. Verschiedene Standorte bedeuten über kurz oder lang auch den Aufbau von mehreren Grundinfrastrukturen, was zu weiteren Kostensteigerungen führen wird. Dies wollen wir alle sicherlich vermeiden. Abschliessend möchte ich nach all dem Ausgeführten trotzdem festhalten, dass ich die Liechtensteinische Kunstschule als eine gute Sache anschaue, die es gilt, von staatlicher Seite weiterhin zu unterstützen. In diesem Sinne spreche ich mich für Eintreten auf die Vorlage aus.
Abg. Johannes Kaiser:
Werter Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Gründung und Führung einer Kunstschule ist gerade in der heutigen Zeit eine sehr sinnvolle und relevante Einrichtung. Neben den materiellen Wertausrichtungen, die in unseren Breitengraden vielfach vorrangig sind, nimmt die bildnerische und musische Erziehung, sei es nun im jugendlichen Alter oder im Erwachsenenleben, eine zusehends wichtigere Rolle ein. Nach der Durchführung der Pilotphase dieses bildnerischen Bildungsangebotes der Liechtensteinischen Kunstgesellschaft stellte sich nun die Frage, mit welcher Rechtsgattung und mit welchem Finanzierungskonzept die Kunstschule ausgestaltet werden sollte, nachdem sie nun seit 1993 bei der kunstinteressierten Bevölkerung auf reges Bedürfnis stiess. Die vorgeschlagene Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, wie sie von der Regierung in begründeter Weise vertreten wird, ist für mich ebenfalls der richtige und zielführende Weg. Dies bedeutet die synchrone Form analog der Liechtensteinischen Musikschule, die nicht mehr wegzudenken ist und im wahrsten Sinne des Wortes ein Erfolgsmodell darstellt. Die Legitimation der Errichtung einer Kunstschule nach dem Muster der heutigen Musikschule ist für mich keine Frage. Diese ist mit begründeter Argumentation gegeben. Ob nun die Kinder, die Jugendlichen oder auch die Erwachsenen eine musikalische oder eine künstlerisch bildnerische Richtung wählen, in der sie sich in der Freizeit vertiefen wollen, ist ihre Entscheidung. Zieht man dazu die Unterstützung in den sportlichen Bereichen als Vergleich heran, so wird die Berechtigung einer Kunstschule geradezu untermauert. Alle drei Bereiche, sei dies nun Musik, Kunst oder Sport, sie alle prägen den Menschen und sie alle nehmen im Erziehungsbereich sowie in der Persönlichkeitsbildung und -formung des Menschen einen ungeahnt hohen Stellenwert ein. Die von der Regierung vorgeschlagene Errichtung einer Stiftung Kunstschule Liechtenstein erhält in dieser Form meine überzeugte Zustimmung.
Abg. Paul Vogt:
Meine Damen und Herren. Auch ich freue mich über diese Vorlage, ich unterstütze sie aus ganzem Herzen. Bei der letzten Behandlung des Themas «Kunstschule» im Landtag zeigte sich bei der Regierung noch eine sehr deutliche Zurückhaltung, vor allem aus finanziellen Überlegungen. Man hat dann den Umweg über einen Schulversuch gewählt. Heute muss man bereits sagen: Gut Ding will Weile haben. In den vergangenen 10 Jahren hat sich die Kunstschule äusserst positiv entwickelt. Das zeigen nicht nur die ständig steigenden Schülerzahlen, sondern auch das vermehrte Verständnis, das von Seite der Regierung und des Landtags für die Bedürfnisse der Kunstschule aufgebracht wird. Ich erinnere hier daran, dass die Räume in Eschen realisiert wurden, speziell für die Kunstschule. Mir scheint es auch richtig, dass heute der Zeitpunkt gekommen ist, zu dem die Kunstschule institutionalisiert werden muss, das heisst, es muss eine Stiftung errichtet werden. Dies ist der nächste konsequente Schritt. Damit erhält die Kunstschule einen rechtlichen Rahmen. Sie wird berechtigt, ein Budget zu erstellen, sie erhält auch die notwendige Garantie für die Infrastruktur. Nicht zuletzt wird damit die Kunstschule auch als öffentliche Aufgabe anerkannt. Liechtenstein kann es sich finanziell leisten, die Kultur grosszügig zu fördern. Ich meine, wir sollten dies auch tun.Ein Wort zum Votum des Abg. Donath Oehri: Selbstverständlich ist es immer wieder richtig, wenn man die Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gemeinden hinterfragt. Man könnte diese Aufgabenverteilung auch in der Kultur anders wählen. Ich würde mich aber dagegen aussprechen, dass man ausgerechnet bei der Kunstschule einen Sonderfall schaffen würde. Es macht durchaus Sinn, wenn man die Kunstschule gleich behandelt wie beispielsweise die Musikschule. Wenn man dieses Problem angehen soll, dann sollte man es grundsätzlich angehen und nicht in einem Sonderfall.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Auch ich möchte die Vorlage unterstützen, da sie vor allem auch für Erwachsene eine interessante Weiterbildung oder auch eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung im künstlerischen Bereich ermöglicht. Wir haben auch die Entwicklung dieses Instituts jetzt über viele Jahre nachvollziehen können, es ist gewachsen und gelungen. Allerdings darf ich auch anfügen, dass es zu beachten sein wird, dass wir die Kosten dieser Kunstschule über längere Zeit versuchen, massvoll zu halten. Deswegen habe ich noch einige Punkte anzuführen, wo ich die Regierung um Antwort fragen möchte. Wie man aus der Finanzkommission weiss, war ich auch überrascht über die plötzliche Kostensteigerung von CHF 245'000 auf CHF 480'000, wobei die Vernehmlassungsvorlage zum Jahresende 2000 noch von etwa CHF 320'000 ausging. Mir fiel dann auf, dass die Position CHF 30'000 für Heizung und Beleuchtung im Mehrzweckgebäude Eschen, die man hier gewähren will, fälschlicherweise im Budget ist. Ich habe mich bei der Stabsstelle erkundigt. Sie hat mir mitgeteilt: Die Heiz- und Beleuchtungskosten für die staatlichen Räumlichkeiten werden über das Hochbauamt budgetiert. Es erwachsen der Stiftung Kunstschule daraus keine Kosten. Budgetiert ist trotzdem ein Betrag von CHF 30'000. Ich möchte diesbezüglich die Regierung bitten, beim Budget, das wir im nächsten Monat behandeln, diese Position über den staatlichen Unterhalt von Betriebsgebäuden um CHF 15'000, nämlich der Hälfte des Staatsanteils, zu reduzieren. Sie wird dazu sicher Gelegenheit haben, weil ich aus früheren Jahren weiss, dass zwischen der Herausgabe des Budgets und der Behandlung in 5 Wochen noch andere Veränderungen im Landesvoranschlag vollzogen oder beantragt werden. Ich möchte deswegen um diese Genauigkeit bitten, weil mich als zweites das Verständnis - ich habe mich nach dem Verständnis gefragt, wenn auf Seite 24 steht, dass der Kunstschule ein Globalbudget von CHF 480'000 zur Verfügung gestellt wird. Das wäre für mich dann ein Widerspruch, wenn die Stiftung ohne Zusammenhang mit diesen Detailpositionen, die wir auch im detaillierten Budget des Landes haben, frei wäre, dieses Geld auszugeben. Dann müsste ich sagen, hätte man hier gewisse Sachen hineingepackt. Ich möchte bitten, auszuführen, wie man ein Globalbudget, das eine Stiftung - auch eine andere Institution des Landes - von der Regierung über Genehmigung des Landtages erhält, behandelt. Ist man dann gezwungen, zum Beispiel - und da komme ich auf die dritte Frage - beim Personalaufwand darauf zu schauen, dass dieser dann eben diese CHF 264'000 nicht übersteigt? Zum Personalaufwand war noch die Frage: Hier steht «Gehälter Lehrer», das ist verständlich. Wir haben aber auch eine Direktion einzusetzen, auch ein Sekretariat. Ich gehe davon aus, dass auch diese Löhne nebst den Lehrerlöhnen in diesen Personalkosten inbegriffen sind. Weiter fiel mir auf, dass bei der Einnahmenseite auf Seite 25 die Schulgelder jetzt mit CHF 66'000 im Jahre 2001 hereinkommen, dass sich die Teilnehmerzahl im Verlaufe der Zeit um 20% gesteigert hat. Aber plötzlich soll im Jahre 2002 ein Schulgeld von CHF 120'000 hereinkommen. Da möchte ich Sie fragen, ob die Kunstschule von einem Jahr auf das andere diese Schülerzahl verdoppelt oder ob eben die Schulgelder dann mehr oder weniger verdoppelt werden. Ich denke, dass die Gemeinden etwas Mühe haben mit diesem hohen Kostenrahmen. Sie haben bis jetzt CHF 35'000 beigesteuert. Neu wird von den Gemeinden CHF 120'000 verlangt. Das ist sicher noch bedenkenswert, ob man das so ohne weiteres zumuten kann. Eine letzte Frage ist für mich noch jene, dass klar ist, dass der Neuauftritt mit CHF 60'000, der auch im Jahr 2002, dass der Gesamtaufwand wirklich auch hochrechnet auf CHF 480'000, eine einmalige Ausgabe ist - ein Neuauftritt findet einmal statt und nicht jedes Jahr - sodass ich durch die Kürzung der CHF 30'000 und diese CHF 60'000 einmalig einfach erwarte, dass im Jahre 2003 der Budgetrahmen nicht CHF 480'000, sondern CHF 390'000 ist. Ich werde mir erlauben, das dann im Laufe der Jahre weiter so zu verfolgen.Ich möchte bitten, dazu Stellung zu nehmen, wobei es mir noch wichtig ist, dass die finanziellen Fragen mindestens bis zur Budgetsitzung geklärt sind und vielleicht nicht warten können, bis die 2. Lesung stattfindet. Danke.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke schön. Nachdem es aus dem Plenum keine weiteren Wortmeldungen gibt, gebe ich das Wort der Frau Regierungschef-Stellvertreterin Kieber.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Guten Morgen, Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich freue mich sehr, dass zumindest Eintreten auf diese Vorlage unbestritten ist. Darf ich an dieser Stelle auch noch auf einige Voten und Anregungen eingehen, die jetzt in der Eintretensdebatte stattgefunden haben. Der Abg. Sprenger hat betreffend Schulgeld darauf hingewiesen, wie das gehandhabt wird mit Inländern/Ausländern. Das Schulgeld wurde explizit im Betrag nicht geregelt, es wurde eine Bestimmung aufgenommen ins Gesetz - Art. 4 Abs. 3 - wonach das Schulgeld für Jugendliche und Kinder im Maximum 2 Drittel von Erwachsenen sein darf. Das Schulgeld soll im Rahmen des Statuts bzw. der Reglemente explizit festgehalten werden. Und auch dort gehe ich davon aus, dass es kostenneutral ist für solche, die vom Ausland her diese Schule besuchen, so dass nicht Unterstützungsbeiträge der Gemeinden etc. anfallen.Dann war eine andere Frage betreffend die ausserordentlichen Einkünfte, ob die zur Reduzierung der Beiträge der Gemeinden, des Staates oder des Schulgeldes herangezogen werden. Erfahrungsgemäss macht es wenig Sinn, wenn ausserordentliche Einkünfte für solche Positionen herangezogen werden, weil es Sponsoren eher abhält oder abwendet, Geld zur Verfügung zu stellen, wenn dadurch die Staatsbeiträge reduziert werden. Die ausserordentlichen Einkünfte oder auch Sponsorengelder sollen auch speziell für Projekte zur Verfügung stehen und sollen helfen, die weiteren Ausgaben der Kunstschule Liechtenstein zu finanzieren. Es wird also bewusst darauf verzichtet, dass Sponsorengelder zur Bemessung der staatlichen Beiträge, der Beiträge der Gemeinden oder auch der Schulgeldbemessung herangezogen werden. Was aber durchwegs vorstellbar ist, ist dass das analog der Musikschule möglich sein sollte, dass Schulgelder reduziert werden können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Beispielsweise, wenn Eltern finanziell sehr schwach gestellt sind, dass man dann vom Schulgeld oder zumindest von einem Beitrag des Schulgeldes absehen kann. Eine weitere Frage betrifft den Finanzierungsfaktor, den der Abg. Donath Oehri angesprochen hat, wo er sagt, er fühlt sich verschaukelt, hinters Licht geführt, wenn die Budgetierung jetzt zu einer Verdoppelung des vorgegebenen Budgets führt. Es ist in der Tat eine Verdoppelung. Im Bereich des Personalaufwandes kommt es zu einer starken Erhöhung. Dieser ist jedoch darauf zurückzuführen, dass man erstens längere Unterrichtszeiten anbieten will, dass neue Medien einfliessen können, dass die Teilnehmerzahlen in den Jahren um ca. 20% gestiegen sind, und dass es dadurch natürlich zu einem vermehrten Bedarf auch an Stunden der Unterrichtenden kommt. Je höher die Anzahl der am Kunstunterricht teilnehmenden Personen ist, desto eher müssen wieder Teilzeitkräfte eingestellt werden. Der Betrag von CHF 240'000 deckt den gesamten voraussichtlichen Personalbedarf ab. Der Betrag impliziert einen Ausbau des Angebots im kommenden Jahr gegenüber dem heutigen Angebot. Mit rund 30 Wochenlektionen bildet das doch ein recht bescheidenes Angebot. Das Ausmass umfasst nach dem derzeitigen Planungsstand eine Ausweitung und eventuell auch eine Differenzierung des Angebots, indem man längere Kursblöcke oder Spezialisierungen einführen möchte. Da die Kunstschule künftig eine Stiftung sein wird, werden selbstverständlich alle Personalkosten unter diesem Aufwand abgebucht werden. Das beantwortet auch schon die Frage betreffend Sekretariat und Direktion. Ich glaube, die Frage kam von der Abg. Frau Hassler.Dann, die Räumlichkeiten im Oberland waren noch eine Frage, ob die Oberländer nicht dazu angehalten werden könnten, ins schöne Unterland zu ziehen, wie das andernorts umgekehrt der Fall ist. Wir gehen davon aus, dass man im Oberland speziell einen Raum anmieten sollte, der ein erweitertes Angebot für das Arbeiten mit Stein und Metall darstellt. Dies wurde auch im Bericht und Antrag auf der Seite 24 ausgeführt. Das ist übrigens auch mit ein Punkt, warum diese Position speziell ausgewiesen wird. Hier handelt es sich nicht um eine öffentliche Baute. Darum muss auch Mietzins berechnet werden. Es gibt noch eine zweite Position mit CHF 30'000. Auf diese Position komme ich noch zu sprechen.Dann vielleicht noch zur Abg. Ingrid Hassler: Ich teile Ihre Auffassung, dass die Kosten massvoll zu beachten sind, und dass wir bei der Budgetierung auch Wert darauf legen, dass die Budgetrahmen eingehalten werden können. Die Kostensteigerung im Bereich Personal, glaube ich, habe ich ungefähr ausgeführt. Dann haben Sie noch die Position CHF 30'000 für Heizung und Beleuchtung angeführt, die fälschlicherweise im Budget enthalten ist und die durch das Hochbauamt bereits vorbudgetiert wurde. Dazu möchte ich nur ausführen, dass dieser Betrag im Sinne der Kostenwahrheit in das Budget aufgenommen wurde. Wenn dieser Betrag ausserhalb des Stiftungsbudgets vom Hochbauamt zur Verfügung gestellt wird, und wenn auch garantiert ist, dass die Kunstschule später nicht doch extra damit belastet wird, dann könnte dieser Budgetposten ohne weiteres auch gestrichen werden. Ich werde das im Sinne Ihrer Anregung, wie Sie es auch schon vorgeschlagen haben, bei der Budgetierung einbringen. Man muss allerdings dabei beachten, dass dann diese Position auch nicht durch die Mitträger, durch die Gemeinden und durch die Schulgelder mitfinanziert wird. In diesem Sinne nehme ich die Anregung auf, wie Sie selbst gesagt haben, CHF 15'000 - wenn ich mich richtig entsinne - nicht für den Staat zu budgetieren. Dann eine weitere Frage generell zur der Analyse, wie sie gemacht wurde, die CHF 60'000 für Öffentlichkeitsarbeit. Also, Sie regen an, dass wir künftig die CHF 30'000 und die CHF 60'000 nicht im Budget aufnehmen, also man müsste CHF 15'000 aufnehmen, weil das sind die Träger, und bei den CHF 60'000 möchte ich schon zu bedenken geben, dass diese Position so hoch ist, weil man im ersten Jahr auch eine Broschüre und einen Öffentlichkeitsauftritt plant. Ich möchte diesen Budgetposten aber nicht gesamthaft streichen, weil es wird auch in den Folgejahren zu gewissen Aufwendungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit kommen. Dass man den reduzieren kann, davon gehe ich auch aus, wobei mir CHF 390'000 als Globalbudget zu stark gekürzt erscheint. Ich hoffe, ich bin auf alle Fragen eingegangen. Wenn noch weitere Fragen vorliegen, bitte ich nochmals um Rückmeldung.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank.
Abg. Donath Oehri:
Kann ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass also der Budgetposten «Mietaufwand» für weitere Unterrichtsräume ausserhalb des Mehrzweckgebäudes gestrichen wird in dieser Rechnung drin, und auch die Heizungs- und Beleuchtungskosten im Mehrzweckgebäude in Eschen ebenfalls gestrichen werden?
Abg. Erich Sprenger:
Ich weiss nicht, ob ich Sie nicht richtig verstanden habe. Für mich ist im Moment immer noch nicht klar, ob in diesen 162 Teilnehmern, die auf Seite 8 im Bericht erwähnt sind, auch Personen aus dem angrenzenden Ausland enthalten sind. Und dann ist weiter für mich nicht klar, was die Finanzierung des Schulgeldes für diese Personen betrifft. Bezahlen diese Personen das volle Schulgeld selbst oder werden da Beiträge der öffentlichen Hand entrichtet?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte mich für einige Antworten bedanken, die mir klar sind. Ich nehme noch einmal Bezug zuerst auf die Streichung von CHF 30'000 aus dem Stiftungsbudget respektive der Hälfte davon aus dem Landesvoranschlag 2002 für Heizung und Beleuchtung im Gebäude Eschen. Das kann man nicht so erklären, dass man es zu Vergleichszwecken oder zu Transparenzzwecken hier ins Stiftungsbudget nimmt. Wenn Sie dieses System einführen wollen, dann hätte ich im Sinne der Transparenz nichts dagegen. Dann müssen Sie aber das Gleiche machen mit den CHF 530'000 Fremdreinigungs- und Heizungskosten, die wir für die Fachhochschule Jenny-Spoerry über die Staatlichen Ausgaben sprechen usw. Also, diese Argumentation stimmt in meinen Augen nicht. Und die Streichung dieser CHF 30'000 aus den CHF 480'000 oder eben diese CHF 15'000 aus den Landesmitteln ist eigentlich mehr als bewiesen, dass das heraus muss, ansonsten die Stiftung über das Globalbudget von CHF 480'000 einfach zweimal CHF 30'000 bekommt. Das können wir aber auch beim Budget noch besprechen. Und es ist schon deshalb richtig - und damit hat man eigentlich eine Argumentation gegeben auf eine Frage von Donath Oehri zum Art. 3, das können wir uns dann bei der Lesung ersparen -, dass eben gerade der Staat für diese Kosten aufzukommen hat, wie der Art. 3 Abs. 2 sagt und nicht die Gemeinden. Dann sind eben die Gemeinden - wie Sie richtig gesagt haben - an diesen CHF 30'000 «Unterhalt Gebäude Eschen» nicht beteiligt. Das sind reine Staatskosten und das wäre dann auch gesetzeskonform. Was ich gerne beantwortet hätte, ist Ihre Definition eines Globalbudgets am Beispiel dieser Stiftung Kunstschule, wie Sie es auf Seite 24 beschreiben. Sind das einfach die CHF 480'000 von allen drei Seiten, die da zusammenkommen? Sind Sie da frei, wie Sie das ausgeben, oder sind Sie an die Details der Budgetierung, wie Sie es in der Regierung dann gemäss den Gesetzen auch zu bewilligen haben, an das Budget gebunden? Das wären noch meine Fragen.
Abg. Dorothee Laternser:
Herr Präsident. Ich wollte noch einmal zurückkommen, Frau Regierungschef-Stellvertreterin, auf die Miete der Räumlichkeiten im Oberland, wie auf Seite 24 im Regierungsbericht beschrieben. Sie sagten, dass es vornehmlich besonders für Arbeiten mit Stein und Metall vorbehalten sei. Meine Frage ist nun: Bestehen denn für diese besonderen Arbeiten in den eigentlichen Räumen der Kunstschule in Eschen keine Möglichkeiten?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Einen Punkt vergass ich noch, wegen der CHF 60'000. Da haben wir uns beide vielleicht falsch verstanden. Ich bin der Meinung: Einen Neuauftritt mit Broschüren und Einrichtungen von CHF 60'000 ist für das Jahr 2002 in Ordnung, da gibt es nichts zu streichen. Aber ich glaube nicht, dass sich diese CHF 60'000 in den Folgejahren wiederholen. Und mir hat man in der Finanzkommission klar bestätigt: Diese CHF 60'000 sind einmalig, sodass ich wegen der hohen Kostensteigerung zu meiner Beruhigung mir dann sage: Eigentlich sind es dann permanent diese CHF 390'000, weil die CHF 60'000 sind einmalig und die CHF 30'000 sind ganz einfach in einem anderen Budget schon bezahlt. Und was mir schon eine Antwort wert wäre, sind die Schulgelder, das betrifft ja dann die Teilnehmer. Sie haben jetzt CHF 66'000 eingenommen. Da gibt es mehr Schüler, sagen wir dann sind es CHF 80'000. Wie werden die restlichen CHF 120'000 eingehoben? Durch rapide steigende Schülerzahlen im nächsten Jahr oder durch Schulgelderhöhungen?
Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe noch eine Frage, ich glaube, diese Frage hat die Abg. Ingrid Hassler schon gestellt. Aber ich habe mindestens nicht gehört, ob Sie das beantwortet haben. Mir geht es um die finanziellen Auswirkungen. Auf Seite 21 des Berichtes heisst es, dass die beiden Aufgaben für Direktion und Sekretariat, dass es sich da nicht um 100%-Stellen handelt, dass es sich aber doch um Aufgaben von je zwischen 15 und 20% einer Vollzeitstelle handelt, also es gibt dann doch zusammen ca. 40%. Die Frage lautet einfach: Sind unter der Budgetposition Personalaufwand/Gehälter Lehrer, sind diese Sekretariats- und Leitungsaufwendungen darin enthalten?
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Vielleicht gerade zur letzten Frage des Abg. Quaderer: Ich habe das bei meinen vorhergehenden Ausführungen an und für sich angetönt, dass die Direktion und das Sekretariat im Personalaufwand enthalten sind, in den CHF 240'000 plus die Sozialleistungen, also in den CHF 264'000. Es hat ja noch mehrere Fragen gegeben. Ich gehe einig mit Ihnen, Frau Hassler, dass der Neuauftritt, die CHF 60'000, wie sie hier stehen, eine Einmal-Aufwendung sind. Dann zu den Räumlichkeiten im Oberland, ob diese Möglichkeit in Eschen nicht besteht: Diese Frage kann ich jetzt nicht abschliessend beantworten, aber ich werde das bis zur 2. Lesung nachholen. Dann war noch eine weitere Frage zum Globalbudget: Ich gehe davon aus, dass die Budgetierung gemäss Gesetz, die ja auch der Regierung zur Kenntnis zu bringen ist, dort einfliesst in diesem Sinne. Dann die Frage des Abg. Donath Oehri ist nochmals zu den CHF 30'000: Bei dieser Position möchte ich bleiben; die Position möchte ich drinlassen.Und der Abg. Erich Sprenger hat nochmals wegen dem Schulgeld rückgefragt. Ich kann im Moment nicht sagen, wie viele Schüler aus dem Ausland an der Kunstschule jetzt unterrichtet werden und wie das finanziell geregelt ist. Ich werde dies aber auch bis zur 2. Lesung nachreichen.
Abg. Donath Oehri:
Ich denke, dass Sie nicht ganz dem Gesetz entsprechen, wenn Sie diese Positionen drinnen lassen. Es steht klar im Gesetz drin, dass der Staat für Mobiliar, für Unterrichtsmaterialien und für Räumlichkeiten zuständig ist. Und der Staat sind nicht die Gemeinden. Ich denke, zu den Räumlichkeiten gehört auch Heizung und Beleuchtung. Und den Betrag von CHF 24'000 für Schulmaterial und Lehrmittel habe ich noch vergessen, den müssen wir zusätzlich noch herausstreichen, dann werden wir dem Gesetz entsprechen. Also, es müssten CHF 24'000 für Schulmaterial und Lehrmittel gemäss Gesetz gestrichen werden, dann CHF 30'000 für Heizung und Beleuchtung und auch die Mietaufwendungen von CHF 30'000.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Also, nochmals zu Ihrer Frage betreffend Miete der Räumlichkeiten: Es steht explizit im Art. 3 Abs. 2. «Ausserdem stellt der Staat der Stiftung die Unterrichtsräumlichkeiten in staatlichen Gebäuden unentgeltlich zur Verfügung». Wenn wir Räume zumieten, die nicht dem Staat gehören, dann sind das keine staatlichen Räumlichkeiten, die der Staat unentgeltlich zur Verfügung stellt. Dann müssen die im Budget der Musikschule enthalten sein. Zugemietete Räume sind private Räume, die nicht uns gehören.
Abg. Donath Oehri:
Ich habe jetzt die Formulierung im Gesetz für die Musikschule nicht im Kopf, aber man müsste das bis zur 2. Lesung noch nachschauen. Dann würde ich nämlich dahingehend plädieren, dass in Art. 3 Abs. 2 dann dieser Einschub «in staatlichen Gebäuden» herausgestrichen wird; dann haben wir Klarheit. Denn sonst wäre es ja theoretisch möglich, dass der Staat möglichst viele Räumlichkeiten für die Kunstschule zumietet und die bestehenden staatlichen Räumlichkeiten für andere Zwecke nutzt, weil eben hier andere Träger mitfinanzieren.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Im Gesetz betreffend die Musikschule heisst es: «Der Staat widmet der Stiftung folgende Vermögenswerte: a) Mobiliar, b) Unterrichtsmaterial», und dann wird nichts mehr weiter erwähnt von der Widmung von Räumen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird und Eintreten auf die Gesetzesvorlage mir unbestritten scheint, dann können wir mit der 1. Lesung beginnen.
Art. 1. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:

Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.

Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:

Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.

Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:

Art. 3 steht zur Diskussion.

Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich möchte nochmals auf die Streitfrage zwischen Ihnen und dem Abg. Donath Oehri zum Abs. 2 zurückkommen. Ich habe mir überlegt. Man könnte es doch so abklären: Wenn eine Fachhochschule Liechtenstein und eine Musikschule - ja ähnliche Gebilde im Sinne dieses Artikels - ebenfalls in nichtstaatlichen Gebäuden untergebracht sind, das heisst, eingemietet sind, wie es die Kunstschule jetzt beabsichtigt mit diesen CHF 30'000 im Oberland zu tun, dann wäre eine Gleichbehandlung schon so, dass auch gemietete Räume nur durch das Land gemäss diesem Artikel zu bezahlen sind. So kann man das einfach abklären. Ich weiss nicht, ob die Fachhochschule Liechtenstein in nicht dem Staat gehörenden Gebäuden, wo sie eingemietet ist - sie ist ja überall ein bisschen eingemietet - diese Kosten über ihren Staatsbeitrag, den wir ihr geben, entrichten muss. Und dann ist die Frage eigentlich gelöst. Dann haben wir für die Kunstschule die gleiche Lösung.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe hier ein grammatikalisches Problem. Wenn man schreibt: «die Unterrichtsräumlichkeiten in staatlichen Gebäuden», dann heisst das bei einer strengen Auslegung, dass alle Unterrichtsräumlichkeiten in staatlichen Gebäuden zur Verfügung gestellt werden müssten, grundsätzlich. Das kann meines Erachtens nicht der Sinn sein. Ich würde hier auch im Sinne der bisherigen Debatte einfach vorschlagen, dass man schreibt: «Ausserdem stellt der Staat der Stiftung geeignete Unterrichtsräumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung» und den Einschub «in staatlichen Gebäuden» weglässt. Es stellt sich dann nur noch die Frage, ob die Kosten auch teilweise von den Gemeinden übernommen werden müssen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Zur Frage der Abg. Hassler: Da müsste man schon einen Vergleich mit der Musikschule machen und weniger mit der Fachhochschule, weil dort auch andere Gegebenheiten sind. Also, wenn, dann kann man es wirklich nur gleichsetzen mit der Musikschule.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:

Art. 4 steht zur Diskussion.

Abg. Erich Sprenger:
Ich bin der Meinung, dass man hier, wie von der Gemeinde Triesen angeregt wurde, auch die Gemeinden mit einem Höchstaufwand von 25% belegen sollte. Ich bin nicht der Ansicht der Regierung, die auf Seite 19 im Bericht feststellt, dass, ich zitiere: «Nach Ansicht der Regierung sollten die Beitragsätze der Gemeinden im Interesse einer klaren Regelung eindeutig festgelegt werden». Ich bin der Meinung, dass die Gemeindebeiträge auch mit dieser Höchstgrenze ganz eindeutig festgelegt werden. Ich bitte, das nochmals zu überdenken.
Abg. Ivo Klein:
Danke. Ich möchte hier nochmals klar herausstreichen, dass es für Benutzer oder Teilnehmer der Kunstschule klar ist, dass die Personen, die im Ausland wohnen, auch das volle Schulgeld bezahlen müssen. Sonst schaffen wir hier ein Präjudiz. Es ist sicherlich nicht gewünscht, dass der Staat da anteilige Kosten übernimmt.
Abg. Paul Vogt:
Ja, da möchte ich mich zuerst gleich gegen das Votum des Abg. Ivo Klein wehren. Ich denke, wir Liechtensteiner profitieren in einem solch enormen Ausmass von ausländischen Bildungsangeboten, dass es mir geradezu kleinlich erscheint, wenn man hier nun verlangt, dass die Ausländer da kostendeckende Beiträge bezahlen müssen. Also, da bin ich ganz dezidiert dagegen.Nun zu meinem eigenen Votum: Ich möchte im Abs. 1 anregen, dass man das der Grösse nach ordnet, und zwar nicht vom Kleinsten zum Grössten, sondern dass man mit den Staatsbeiträgen anfängt, weil das doch 50% sein sollen. Ich denke, es geht hier auch um einen Ausdruck der Wertschätzung. Und wenn der Staat schon 50% bezahlt, dann darf das ruhig auch am Anfang stehen. Aber das ist etwas rein Symbolisches.Dann zum Abs. 2: Hier müsste es meines Erachtens heissen: «Das Schuldgeld deckt mindestens 25%», weil es sonst rein rechnerisch Probleme geben kann. Man kann ja nicht das Schulgeld auf den Rappen genau ausrechnen, dass das genau 25% sind, sondern man wird hier eben runden müssen. Und schliesslich noch zu Abs. 3: Da möchte ich anregen, dass man das Schulgeld für Kinder und Jugendliche auf die Hälfte beschränkt. Das ist die heutige Praxis. Und ich meine, wenn wir schon Familienfreundlichkeit und Kinderfreundlichkeit predigen, dann sollte man das auch zum Ausdruck bringen. Also, hier sollte gegenüber Familien eine grosszügige Haltung an den Tag gelegt werden und nicht ohne Not von der heutigen Praxis abgewichen werden.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte mich auch gegen die Äusserungen des Abg. Ivo Klein verwehren, denn es wird auch kein Präjudiz geschaffen. Wir haben heute schon bereits bei der Liechtensteinischen Fachhochschule die Tatsache, dass für österreichische Besucher dieser Fachhochschule vom Staat die Beiträge übernommen werden. Das im Sinne von Gegenrecht, dass liechtensteinische Personen in Österreich an verschiedensten Schulen am Unterricht teilnehmen. Also, ich würde mich auch hier verwehren, dass diese Kleinlichkeit an den Tag gelegt wird, zumal ich überzeugt bin, dass mehr liechtensteinische Studenten in Österreich irgendeine Schule besuchen als das umgekehrt der Fall ist.
Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten. Ich möchte ebenfalls meinen Vorrednern zustimmen und das ganz klar auch platzieren, dass wir hier eine Verantwortung in der Region haben und dass wir nicht zu kleinkariert auftreten, dass wir also die in der Umgebung Wohnenden und bei uns Studierenden gleich behandeln. Auch dem Antrag des Abg. Vogt möchte ich zustimmen: Eine Reduktion des Schulgeldes für Kinder und Jugendliche auf 50% finde ich ebenfalls angemessen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wünscht die Regierung das Wort? Das ist nicht der Fall, dann können wir weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:

Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.

Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:

Art. 6 steht zur Diskussion.

Abg. Rudolf Lampert:
Art. 6 Abs. 3 besagt, dass der Stiftungsrat beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Ich finde das nicht gut, denn hier wäre der Fall, dass wenn drei Mitglieder anwesend sind, eine Mehrheit mit zwei Mitgliedern gegeben ist und somit zwei Mitglieder von fünf praktisch einen Beschluss durchziehen können. Ich finde das nicht richtig, ich finde es besser, dass es so wie bei der Liechtensteinischen Musikschule geregelt ist, das vier Mitglieder anwesend sein müssen, um beschlussfähig zu sein. Dann ist zumindest gegeben, dass eine Mehrheit des Stiftungsrates für einen Beschluss sein muss und nicht, wie es hier ist, das einfach zwei Mitglieder dann genügen.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe einige Bemerkungen zu diesem Artikel. Zunächst möchte ich anregen, dass im Abs. 1 die Zahl der Stiftungsräte auf 7 erhöht wird. Und gleichzeitig sollte meines Erachtens der Vertreter des Schulamtes ein Stimmrecht haben und wie ein normaler Stiftungsrat behandelt werden. Es ist zwar Tradition oder üblich bei anderen Stiftungen, dass der kein Stimmrecht hat, aber das macht meines Erachtens wenig Sinn, auch wenn man berücksichtigt, dass der Vertreter des Schulamtes ja in erster Linie die pädagogischen Anliegen vertreten soll. Die sollten doch auch optisch so behandelt werden, dass sie gleichwertig sind. Dann frage ich mich, ob es notwendig ist beim Abs. 1, das grafische Gewerbe speziell hervorzuheben. Das könnte man meines Erachtens auch problemlos streichen. Dann zum Abs. 2: «Der Vorsitzende wird von der Regierung bestimmt». Das steht meines Erachtens im Widerspruch zum nächsten Satz: «Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst». Wenn sich der Stiftungsrat selbst konstituiert, dann bestimmt er den Vorsitzenden selbst. Das ist der wesentliche Gehalt der Bestimmung: «Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst». Dann frage ich mich, ob es beim Abs. 2 nicht richtiger wäre, wenn man von einem Präsidenten des Stiftungsrates spricht. Das ist Geschmacksache, aber es ist bei anderen Stiftungsräten üblich vom Präsidenten zu reden, zum Beispiel beim Landesmuseum. Wenn die Zahl der Stiftungsräte erhöht würde, müsste man auch die Beschlussfähigkeit entsprechend anpassen. Dann zu Abs. 5: Hier sollte man meines Erachtens den Einschub «in der Regel in der Form eines Beschlussprotokolls» streichen, das sollte dem Stiftungsrat überlassen werden, wie er das gemacht haben will. In meinen Augen ist das Gesetz zu präzise. Und schliesslich zu Abs. 6: Diesen Abs. könnte man meines Erachtens überhaupt streichen. Ich denke, es versteht sich von selbst, dass ein Mitglied des Stiftungsrates jederzeit zurücktreten kann, aus welchen Gründen auch immer. Sei es, weil das Mitglied die Politik des Stiftungsrates nicht mehr mittragen will oder aus gesundheitlichen Gründen. Eine Abberufung durch die Regierung ist meines Wissens nirgends vorgesehen, ich kann das nicht beschwören. Aber vielleicht kann die zuständige Frau Regierungsrätin das präzisieren. Aber meines Wissens ist eine solche Abberufung eines Kommissionsmitglieds oder eines Mitglieds eines Stiftungsrates etwas Neues. Ich wüsste auch nicht, wodurch es gerechtfertigt werden sollte, dass die Regierung jemanden abberuft. Hier würde dann doch sehr schnell die Idee aufkommen, dass es sich ausschliesslich um politische Gründe handelt. Ich würde also anregen, diesen Abs. 6 zu streichen.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte dem Abg. Vogt widersprechen. Es ist überhaupt nicht unüblich, dass ein Vorstand sich selber konstituiert, der Vorsitzende jedoch von einem anderen Gremium bestellt wird. Das gibt es bei Vereinen, das gibt es übrigens auch bei der bestehenden Liechtensteinischen Musikschule. Es sind Schriftführer zu bestellen, es sind verschiedene andere Aufgaben zu bestellen. Und dort soll der Verein bzw. hier die Stiftung selbst bestimmen können, wer welche Funktionen übernimmt. Also, mir scheint das hier überhaupt nicht fremd, so wie das formuliert ist.
Abg. Helmut Konrad:
Vielleicht wäre eine Lösung, wenn es einfach heisst: «Im Übrigen konstituiert sich der Stiftungsrat selbst». Dann ist der Vorsitzende ausgenommen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung wird die offenen Fragen bis zur 2. Lesung klären. Nun unterbreche ich die öffentliche Landtagssitzung, wie bereits zu Beginn der Sitzung angekündigt. Wir fahren anschliessend mit der nichtöffentlichen Landtagssitzung weiter. Ich gehe davon aus, dass wir frühestens um 14.30 Uhr wieder mit der öffentlichen Landtagssitzung weiterfahren können. Für die Zuschauerinnen und Zuschauer am Landeskanal möchte ich die Mitteilung machen, dass wir ihnen während oder nach der Mittagspause über den Landeskanal mitteilen, wann mit der öffentlichen Landtagssitzung wieder fortgefahren wird. Besten Dank.

DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN (UM 11:05 UHR)

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