ERRICHTUNG EINER STIFTUNG KUNSTSCHULE LIECHTENSTEIN (NR. 47/2001), 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sehr verehrte Damen und Herren. Wir setzen die Beratungen der öffentlichen Landtagssitzung fort. Wir befinden uns bei Traktandum 3: Gesetz betreffend die Errichtung einer Kunstschule Liechtenstein. Wir lesen weiter bei Art. 7.Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich habe eine Anregung zu Abs. 2 Bst. b. Mich stört der Begriff «Überwachung des Direktors». Man sollte den, glaube ich, durch eine abgeschwächtere Formulierung - «Aufsicht» oder «Kontrolle» allenfalls - ersetzen. Aber «Überwachung» scheint mir ein Begriff zu sein, der nicht passt.Dann zu Bst. h.: Ich kann mir nichts darunter vorstellen, warum man bzw. aus welchen Gründen man einen Kursteilnehmer ablehnen kann, d.h. die Aufnahme verweigern kann. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, einen Kursteilnehmer auszuschliessen. Ich habe Mühe mit diesem Passus, dass man auch die Aufnahme eines Kursteilnehmers ablehnen kann.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Es wurde explizit vom Kulturbeirat vorgeschlagen, dass genau dieser Passus hineinkommt, um Streitfälle auch zu regeln.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art.8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe ein eher formales Problem, und zwar in diesem Abs. 1 heisst es: «Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen». Müsste es nicht heissen: «Der Vorsitzende» oder allenfalls «Der Präsident des Stiftungsrates vertritt die Stiftung nach aussen»?Dann mit Bezug auf Art. 9 Abs. 2 Bst. f, wo es heisst: «Der Direktor vertritt die Kunstschule nach aussen». Wahrscheinlich ist das in der Praxis ein rein formales Problem. Mir fällt doch auf, dass die Kunstschule zweimal nach aussen vertreten wird.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Beim Art. 8 wird eigentlich die Vertretungsbefugnis der Stiftung an sich geregelt, während beim Art. 9, den Sie vorher beim «Direktor» angesprochen haben, es wahrscheinlich um die Inhalte, zum Beispiel um Kurse oder die Darstellung der Kunstschule an sich geht. Sie sehen keinen Unterschied? Okay.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Hugo Quaderer:
Ich habe eine Anregung zu Abs. 2 Bst. a: Könnte man das Wort «kommerzielle Führung» nicht durch das gebräuchlichere Wort «kaufmännische Führung» ersetzen?
Stv. Abg. Christian Brunhart:
Ich habe eine Frage zu Abs. 2 Bst. h: «Erstellung von Pflichtenheften». Meint man da Stellenbeschreibungen? Was versteht man unter Pflichtenheften? Sonst sollte man «Stellenbeschreibung» hinschreiben.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Es geht wirklich darum, dass man weiss, wer für was zuständig ist.Abg. Helmut Konrad:
Wenn schon Fragen zum Artikel gestellt werden, dann stelle ich auch noch eine zu Abs. 2 Bst. g: Was heisst das: «Der Aufbau und die Führung einer zweckentsprechenden Organisation»? Wo liegt die Abgrenzung zu Bst. a? Ist das nicht dort schon enthalten, wenn es einfach heisst: «Die Führung der Kunstschule»?
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Es ist jetzt vielleicht etwas irreführend. Aber ich werde das auf die 2. Lesung abklären, ob man dort die Abgrenzung enger fassen sollte.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Ich habe hier eine Frage: Mir fehlt der Art. 10. Jetzt weiss ich nicht, ist das der neue Art. 10 oder ist sonst noch irgendwo ein Art. 10.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Es ist mir leider noch nicht aufgefallen. Wir werden das klären. Sollte sich noch ein Artikel finden, werden wir ihn vorlegen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage beendet.
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