ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE BEZÜGE DER MITGLIEDER DES LANDTAGES (NR. 72/2001) 1. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 31: Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Landtags. Bericht und Antrag der Regierung Nr. 72/2001. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Wird das Wort gewünscht?Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Frauen und Herren Abgeordnete. Der vorliegende Gesetzesvorschlag basiert auf der Zielsetzung einer Anhebung der durchschnittlichen Bezüge eines ordentlichen liechtensteinischen Abgeordneten auf das Niveau eines schweizerischen Nationalrates.Wie die Regierung festhält, ist die parlamentarische Tätigkeit im Fürstentum Liechtenstein ebenso anspruchsvoll wie diejenige im umliegenden Ausland. Die Ansätze für die bestehende Entschädigung für die in den letzten Jahren drastisch angestiegenen Anforderungen an die Abgeordneten sind sowohl durch die Präsenz auf der internationalen Ebene wie auch durch die komplexeren Themenbereiche und auch aufgrund der zeitlichen Beanspruchung nicht mehr angemessen. Das heute geltende Bezugssystem, für das im Jahre 1981 das schweizerische Vergütungssystem für Parlamentarier Vorbild war, und auch die im Jahre 1994 vorgenommenen Änderungen haben sich aus Sicht der Regierung bewährt. Besonders die spezielle und einzigartige Stellung des stellvertretenden Abgeordneten wird dadurch berücksichtigt, und es wird dem Umstand Rechnung getragen, dass im Vergleich zum schweizerischen Abgeordneten der liechtensteinische Parlamentarier weit stärker durch Kommissions- und Delegationstätigkeiten belastet wird.Die Finanzkommission ist der Meinung, dass die von der Regierung vorgeschlagene Beibehaltung des grundsätzlichen Aufbaues der Regelung der Bezüge für die Mitglieder des Landtages richtig ist und beurteilt den Entschädigungsumfang als angemessen.Auch die neu vorgesehene finanzielle Unterstützung der im Landtag vertretenen Parteien wird von der Finanzkommission dem Grundsatz nach als richtig empfunden, wenngleich diesbezüglich aber bestimmt noch vertiefte Überlegungen angestellt und die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Auch den finanziellen Konsequenzen aufgrund des Neuregelungsvorschlages mit einem Mehraufwand für den Staatshaushalt von rund CHF 900'000 stimmt die Finanzkommission zu. Der Gesamtaufwand für die Landtagstätigkeit beläuft sich damit auf CHF 1,8 Mio., was 0,22 % des Gesamtaufwandes für das Jahr 2000 entspricht. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Anforderungen und komplexeren Aufgaben wie EWR-Beitritt, UNO usw., und einem einhergehenden Ausbau und der Erweiterung der Verwaltung und einer Professionalisierung der parlamentarischen Tätigkeit ist dieser Zusatzaufwand aus Sicht der Finanzkommission vertretbar.Wie Sie aus den Protokollen der Finanzkommission entnehmen können, wurden verschiedene Anregungen und Änderungsvorschläge gemacht, welche aber bei der Beratung der einzelnen Artikel eingebracht werden können. Die personelle und fachliche Ausstattung des Landtagssekretariats müsste ebenfalls im Zuge der Neuregelung der Entschädigungen überprüft und dem heutigen, stark ausgeweiteten Anforderungsumfang angepasst werden. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen? Eintreten scheint gegeben. Dann können wir mit der 1. Lesung der Gesetzesvorlage beginnen.Art. 1 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs.1, 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 Abs. 1, 3 und 4 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Ich habe hier eine Frage bezüglich der unterschiedlichen Behandlung der ständigen Kommissionen und der Ad-hoc-Kommissionen: Was ist der Grund dafür?Abg. Paul Vogt:
Mir leuchtet dieser Unterschied überhaupt nicht ein. Nach meinen eigenen Erfahrungen geben Ad-hoc-Kommissionen bedeutend mehr Arbeit als ständige Kommissionen, weil man sich dafür wesentlich intensiver vorbereiten muss als für Ad-hoc-Kommissionen.Regierungschef Otmar Hasler:
Es geht der Regierung hier auch darum, letztlich auf die Meinung des Landtages zu hören. Und wenn die Auffassung des Landtages ist, dass diese Kommissionen gleich behandelt werden sollen, dann werden wir die Vorlage in dieser Richtung auf die 2. Lesung hin abändern.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs.1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Adrian Hasler:
In Abs. 3 ist ein effektiver Betrag aufgeführt für Fahrten pro Kilometer; das sind 60 Rappen. Ich würde das nicht so absolut im Gesetz festschreiben, sondern auf ein Spesenreglement der Landesverwaltung verweisen oder so etwas Ähnliches.Abg. Ivo Klein:
Der Abg. Hasler hat das schon gesagt. Es gibt im Bericht auch die Formulierung, dass das eigentlich die Absicht war. Ich glaube, es wurde nur noch nicht angepasst.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Regierung hat das zur Kenntnis genommen. Dann können wir weiterlesen.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs.1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Ivo Klein:
Ich hätte auch noch hier eine Frage an die Regierung, und zwar: Es gibt ja noch weitere Pauschalen in diesem Gesetz. Meine Frage: Müssen diese hier nicht auch aufgeführt werden? Es macht ja keinen Sinn, dass zum Beispiel für die Jahrespauschale der Abgeordneten, Delegationsleiter usw. ein Beleg erstellt wird. Da gibt es ja keine externen Belege.Regierungschef Otmar Hasler:
Wir werden das auf die 2. Lesung hin abklären.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 12a und Art. 12a werden verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 12a und Art. 12a stehen zur Diskussion. Sie werden nicht benützt. Wir können weiterlesen.Überschrift vor Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Überschrift vor Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Landtages erledigt.Wir sind nun am Schluss der Landtagssitzung. Ich frage Sie: Gibt es noch Wortmeldungen, bevor wir zur Beantwortung der Kleinen Anfragen kommen? Das scheint nicht der Fall. -ooOoo-