ERRICHTUNG EINER STIFTUNG KUNSTSCHULE LIECHTENSTEIN (NR. 47/2001 UND NR. 83/2001), 2. LESUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun zu Traktandum 14: Errichtung einer Stiftung Kunstschule Liechtenstein, Bericht und Antrag der Regierung Nr. 47/2001 und Nr. 83/2001. Auch diese Vorlage behandeln wir in 2. Lesung.Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art.1 wir verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Donath Oehri:
Schon bei der 1. Lesung habe ich mich grundsätzlich für die Kunstschule ausgesprochen. Ich habe aber aufgrund der enormen Kostensteigerung, welche von einem Jahr auf das andere eingetreten ist, gebeten, nochmals zu prüfen, ob die Gemeinden wirklich mit einem fixen Prozentsatz bei den Kosten beteiligt sein müssen. Die Regierung ist in ihrer Vorlage zur 2. Lesung nicht auf diesen Antrag eingetreten. Ein Grund, der vorgebracht wird, ist, dass der Kunstschule kein seriöses Budgetieren und Wirtschaften möglich wäre, wenn die Gemeinden nicht mit einem fixen Prozentsatz bei den Kosten dabei wären. Ich kann Ihnen sagen, dass dies bei anderen Institutionen auch möglich ist und möglich war. Mit dem früheren Dekanat und heute mit der Stiftung Erwachsenenbildung oder auch mit den evangelischen Religionsgemeinschaften hatten und haben die Gemeinden Vereinbarungen, bei denen ein Fixbetrag auf ein paar Jahre hinaus zugesagt ist. Nach Ablauf der Vereinbarung wurde und wird diese wiederum anstandslos verlängert und allenfalls auch erhöht. Ich kann mir vorstellen, dass dies bei der Kunstschule auch so funktionieren kann. Es ist dann aber Rechnung getragen, dass nicht ein Partner an allfällige Kostensteigerungen gebunden ist, ohne dass er darauf einen Einfluss nehmen kann. Diese Kostensteigerungen sind dann alleine vom Partner Staat zu steuern und eben auch allenfalls zu tragen. Wie ich nun in Erfahrung bringen konnte, sind bei der Kunstschule weitere eminente Kostensteigerungen zu erwarten. Bestrebungen gehen dahin, dass mit der Kunstschule Anschlussmöglichkeiten für Kunstgewerbeschulen erreicht werden sollten. Dies ist gut so, dies ist aber auch kostenintensiv. Dieses Beispiel aber zeigt, dass es dabei um Aufgaben geht, die nun wirklich fernab der Aufgaben des Wirkungskreises der Gemeinden liegen. Die Gemeinden sind zu 100% für die Finanzierung der Grundinfrastrukturen, Gebäulichkeiten usw. im Kindergarten- und Primarschulbereich zuständig. Die Personalkosten werden auf der Primarschule zwischen Staat und Gemeinden zu je 50% finanziert. Die Gemeinden haben aber keinerlei Aufgaben im Bereich der Sekundarstufe und schon gar nicht im Berufbildungsbereich zugeordnet. Wenn nun von einer Schule Anschlussmöglichkeiten an Berufsschulen geschaffen werden sollen, handelt es sich um klare Staatsaufgaben. Hier haben die Gemeinden nichts verloren. Im Sinne einer klaren Aufgabenzuordnung bitte ich Sie deshalb, auf meinen Antrag einzutreten. Ich beantrage Art. 4 Abs. 2 wie folgt abzuändern: «Das Schulgeld deckt mindesten 25%, der Staatsbeitrag mindestens 50% der Aufwendungen. Die Gemeinden schliessen mit der Stiftung Kunstschule eine mehrjährige Vereinbarung, in welcher nach Massgabe der Einwohnerzahl fixe Jahreskostenbeiträge zugesichert werden». Abg. Paul Vogt:
Ich kann mich dem Antrag des Abg. Donath Oehri nicht anschliessen, ich spreche mich für die Beibehaltung des bisherigen Modells aus. Hingegen stelle ich einen Abänderungsantrag zu Abs. 3, der wie folgt lauten möge: «Das Schulgeld für Kinder und Jugendliche beträgt die Hälfte des Schulgeldes für Erwachsene». Dieser Punkt wurde schon bei der 1. Lesung diskutiert. Ich denke, dass der Landtag damit zum Ausdruck bringen sollte, dass er ein familienfreundliches Gesetz will und sich die Belastung für Familien in einem möglichst kleinen Rahmen halten soll. Ich denke, es ist für viele Familien eine Belastung, wenn sie ihre Kinder in die Kunstschule oder Musikschule schicken oder wo auch immer. Wir können hier ein Zeichen setzen.Abg. Alois Beck:
Ich spreche mich gegen den Antrag des Abg. Oehri aus. Ich bin auch dafür, dass wir hier eine klare Grundlage haben, wie die Gemeinden eingebunden werden sollen. Gerade das Beispiel, das der Abg. Oehri mit dem ehemaligen Dekanat gebracht hat, scheint mir in diesem Zusammenhang erwähnenswert. Ich war seinerzeit im so genannten Administrationsrat mit dabei, der dann auch zu einiger Berühmtheit geworden ist, aber allerdings erst später, wo es fast ein revolutionäres Gremium war. Das aber nur am Rande bemerkt. Ich kann mich nur erinnern, dass man bei diesen Verlängerungen in den Gemeinden jeweils Diskussionen hatte und sich einzelne Gemeinden zum Teil gar nicht beteiligt haben und beteiligen wollten. Und ich bin der Ansicht, gerade vor dem Hintergrund dieser langwierigen Diskussionen jeweils, man muss dann wieder alle Gemeinden auf eine Schiene bringen und so weiter und so fort. Also, die waren nicht so reibungslos über die Bühne gegangen, wie das der Abg. Oehri geschildert hat. Ich glaube auch, dass hier die Gemeinden eingebunden werden sollten, wie das die Regierung hier vorschlägt.
Abg. Rudolf Lampert:
Der Vorschlag des Abg. Oehri hätte ja zur Folge, dass jede Gemeinde für sich selbst beschliessen kann. Es gibt ja kein juristisches Gremium, das die Gemeinden verpflichten kann, dass eine Vorsteherkonferenz beispielsweise einen Betrag festlegt. Die eine Gemeinde sagt: Von uns sind keine Kinder in dieser Schule, also bezahlen wir nur 50 Rappen pro Einwohner, und eine grosszügigere Gemeinde bezahlt dann 5 Franken pro Einwohner. Es gibt nämlich kein juristisches Mittel, bei den Gemeinde einen globalen Satz durchzusetzen, der vielleicht an der Vorsteherkonferenz diskutiert wird. Die Autonomie liegt bei den Gemeinden; sie pochen immer auf die Gemeindeautonomie. Dort bestimmen die Gemeinderäte, welcher Betrag schlussendlich bezahlt werden muss. Nach Ihrer Formulierung gibt es keine Möglichkeit, hier eine Gemeinde einzubinden. Abg. Donath Oehri:
Ein Wort zum Abg. Beck: Meines Wissens haben sich alle Gemeinden am Dekanatsbeitrag beteiligt. Ich denke, es ist auch nicht schlecht, wenn man im Vorfeld einer Vereinbarungsverlängerung auch diskutiert. Das ist absolut kein Problem. Sie sagen: Ich bin dafür, dass die Gemeinden eingebunden sind. Ich bin auch dafür und das ist ja auch damit gewährleistet. Dann zu Ihnen, Herr Abg. Rudolf Lampert: Sie sollten nicht so pessimistisch sein. Ich denke, die Gemeinden werden sich sicher sehr grosszügig daran beteiligen, vielleicht noch viel höher als 25%. Abg. Alois Beck:
Eine Randbemerkung noch zum Abg. Donath Oehri: Im Lichte der Debatte bezüglich Finanzausgleich scheint mir hier doch ein wenig eine Kehrtwendung eingetreten zu sein, aber das nur am Rande bemerkt. Wenn ich mich recht entsinne, war damals mindestens eine Gemeinde zumindest für eine gewisse Zeit nicht mehr bereit, bestimmte Beiträge zu bezahlen, und dann war wieder die Diskussion die: Eine Gemeinde war für einen bestimmten Beitrag, die andere Gemeinde für einen anderen Beitrag und so weiter und so fort. Man muss kein Prophet sein, um diese Diskussionen nicht in dem Sinne vorherzusehen, dass es hier nicht so reibungslos über die Bühne gehen wird. Ich sehe diesen Vorschlag, der uns hier unterbreitet ist, als sinnvoll und zweckmässig an. Das andere wird nur unnötige Diskussionen heraufbeschwören. Wir müssen das ja über einen längeren Zeitraum betrachten, um nicht je nach Situation der Gemeinde dann in kürzeren Abschnitten bestimmte Bewegungen zu haben. Ich sehe das nach wie vor, wie es hier vorgeschlagen wird, als sinnvoll an.Abg. Donath Oehri:
Herr Abg. Beck: Sie haben sich jetzt zu meinem Vorschlag geäussert. Sie haben sich aber nicht dazu geäussert, ob es zu den Kernkompetenzen und Aufgaben im eigenen Wirkungskreis oder zum zugeordneten Wirkungskreis der Gemeinden gehört, wenn es um Berufsbildungsbereiche geht. Abg. Alois Beck:
Das ist eine Frage, die hier nicht so aus dem Stand beantwortet werden soll, und zwar aus dem folgenden Grund: Ich bin der Ansicht, dass wir einmal generell betreffend Aufgabenkompetenzen der Gemeinden über die Bücher gehen müssen. Das ist, glaube ich, in unserem Sinne. Darüber kann man sicher diskutieren, das gebe ich offen zu. Auf der anderen Seite sehe ich hier nicht, dass vom Grundsatz her das nicht möglich sein sollte. Aber diese Frage - da haben Sie Recht - müssen wir einmal generell angehen und überhaupt schauen, ob es auch in anderen Gesetzen bestimmte Richtungen gibt, die man einhalten muss, damit wir nicht immer diese Diskussionen haben. Aber hier gebe ich Ihnen vollkommen Recht. In diesem Falle sehe ich aber keinen Grund, von diesem abzusehen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Dem Antrag des Abg. Oehri kann ich mich seitens der Regierung nicht anschliessen. Ich werde an der Regelung, wie wir sie vorgeschlagen haben, festhalten. Die Regelung ist analog zur Regelung bei der Musikschule. Auch dort wird das Schulgeld, der Staatsbeitrag und die Gemeindebeiträge so geregelt. Die Überlegung für das «mindestens von 25%» ist auch damit zu begründen, dass das logische Korrelativ dazu das «höchstens von 50% des Staates» ist. Ich finde es nur legitim, wenn eine Institution budgetieren kann und nicht jährlich auf Gedeih und Verderben an gewisse andere Vorgaben gebunden ist. Ihr Vorschlag, den Sie dann im Laufe der Debatte eingebracht haben, dass der Abg. Rudolf Lampert zu wenig Vertrauen in die Gemeinden hat, der ist sehr wohl bei mir angekommen. Auch unsere Vorlage hindert die Gemeinde Gamprin nicht, mehr als 25% zur Verfügung zu stellen. Ich freue mich natürlich auch, wenn andere Gemeinden dem nacheifern. Ich würde das aber nicht festschreiben.Dann zu Ihrer Aussage betreffend Wirkungskreis und Aufgabenkreis der Gemeinden: Da schliesse ich mich der Argumentation des Abg. Alois Beck vollumfänglich an. Ich glaube, diese Frage müssten wir generell einmal angehen. Diese Frage kann nicht losgelöst hier an einem Exempel statuiert werden. Dann habe ich noch eine Frage zu beantworten: Das ist die Frage des Abg. Paul Vogt, ob wir uns Ihrem Antrag anschliessen könnten, also die Regelung bei 50% der Beiträge der Kinder im Verhältnis zu den Erwachsenen, also bei der Hälfte, festzusetzen. Generell habe ich überhaupt nichts gegen diese Regelung. Wir wollten einfach das Gesetz nicht noch mehr einschränken. Die Musikschule handhabt das jetzt mit 50%, und meiner Meinung nach handhabt das auch die Kunstschule so. Ich gehe davon aus, dass man daran auch nichts rütteln wird. Das überlasse ich aber dem Landtag. Abg. Alois Beck:
Ich möchte hier den Teufel nicht an die Wand malen. Aber wenn ich mich an die Diskussionen beim ehemaligen Dekanat erinnere, wo teilweise von Seiten der Gemeinden eben vorgebracht wurde, dass der Kurs des Dekanats dem einen Gemeindevertreter zu progressiv und dem anderen Vertreter zu konservativ war, und dass - man hat das dann natürlich nie so ausgesprochen - aber dass dann auch - ich sage einmal - aus ideologischen Gründen mit den Zahlungen etwas zurückgehalten wurde. Ich hoffe nicht, dass dann in den Gemeinderäten eine Diskussion über Kunst stattfinden wird, ob ein abstraktes Bild dann noch Kunst ist oder nicht. Wie gesagt: Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen. Aber im Lichte meiner Erfahrungen kann ich solche Diskussionen dann in den Gemeindevertretungen nicht ausschliessen. Es ist natürlich den Gemeinderäten unbenommen, aber es wird vermutlich dann zu gewissen nicht reibungslosen Zahlungen kommen. Abg. Donath Oehri:
Die Gemeinde Gamprin hält sich natürlich an die Gesetze. Und wenn Sie jetzt beschliessen, dass 25% ausgerichtet werden sollen, dann kann man sich nicht darüber bewegen. Aber im Ernst, ich habe noch eine Frage: Können Sie mir bestätigen, dass mit weiteren, und zwar nicht unbedeutenden Kostensteigerungen bei der Kunstschule zu rechnen ist, auch aus dem Grund, dass eben solche Anschlussmöglichkeiten an Gewerbeschulen geschaffen werden sollen? Dann noch ein Wort zum Abg. Beck: Ich denke, dass die Kunstschule und das Dekanat insofern nicht ganz vergleichbar sind. Ich denke, dass Sie den Horizont der Gemeinderäte nicht unterschätzen sollen. Die Damen und Herren Gemeinderäte sind sehr offen, wenn es um Kunstfragen geht, ob ein Kunstwerk eben sehr progressiv und abstrakt oder ob es ein konkretes Bild ist. Da sind die Gemeinderäte sicher sehr offen.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich denke mir auch, dass der Abänderungsvorschlag des Abg. Paul Vogt überlegenswert ist. Ich bin auch dafür, dass Familien in Zukunft auf keinen Fall mehr zusätzlich belastet werden. Auf Seite 9 des Berichtes der Regierung steht: «Die Regierung möchte aber die künftige Flexibilität bei der Schulgeldgestaltung nicht über Gebühr gesetzlich einschränken». Ich denke mir: Genau für das haben wir Gesetze. Und deshalb bin ich doch dafür, dass man hier klar fixiert: Es sind 50% der Kosten für Erwachsene. Deshalb werde ich diesen Antrag des Abg. Vogt auch unterstützen. Abg. Adrian Hasler:
Mein Vorredner hat es bereits ausgeführt. Auch ich kann mich dem Antrag des Abg. Paul Vogt anschliessen, vor allem, wenn die heutige Situation schon so ist, dass das Schulgeld für Kinder und Jugendliche 50 % beträgt. Ich bin der Meinung, dass man das auch so im Gesetz festlegen kann.Dann noch ein Wort zum Abg. Donath Oehri: Es steht wohl drin, dass 25% der Aufwendungen von den Gemeinden erhoben werden. Jetzt besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Gemeinden natürlich Schenkungen oder anderweitige Zuwendungen machen können. Ich glaube, von daher ist auch dieser Punkt geklärt. Abg. Alois Beck:
Noch ein Wort zum Votum des Abg. Oehri: Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass hier die Gemeinderäte vollauf befugt sind und dies auch können, das wurde nie in Frage gestellt. Aber es sollte dann nicht sein, dass über diese Dinge diskutiert und das andere vergessen wird. Was ich noch sagen wollte: Es steht Ihnen natürlich frei, hier auch Anträge zu stellen, die Gemeinden stärker einzubinden, höher als 25 %.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Vielleicht noch ein Wort zur Kostenentwicklung: Wir räumen mit diesem Gesetz den Gemeinden einen Sitz als Gemeindevertreter im Stiftungsrat ein. Ich glaube, auch hierüber können die Gemeinden ihre Meinung, was das Budget betrifft, einbringen. Das was Sie angesprochen haben betreffend die weitere Ausrichtung der Kunstschule, dazu muss ich sagen: Ich kann und will es auch nicht ausschliessen, dass sich die Kunstschule weiterentwickelt. Aber ich kann Ihre Aussage, wie Sie sie jetzt gemacht haben, auch nicht bestätigen. Ich habe davon keine konkreten Kenntnisse. Was mir allerdings in diesem Zusammenhang beim Gestalten des neuen Profils bei der Berufsmittelschule in den Sinn kommt: Dort hat man angeregt, dass man die Zusammenarbeit auch mit der Kunstschule suchen soll. Aber da geht es vielleicht auch eher nur um den Austausch von Lehrern.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Fragen aus dem Plenum mehr gibt, dann haben wir über zwei Abänderungsanträge abzustimmen, und zwar der erste Abänderungsantrag des Abg. Donath Oehri betrifft Art. 4 Abs. 2. Nun möchte ich Sie bitten, da Sie beim «Staatsbeitrag mindestens 50 % der Aufwendungen» noch einen Zwischensatz eingefügt hat, den ich wörtlich nicht mitgeschrieben habe: Würden Sie bitte den Antrag nochmals formulieren? Abg. Donath Oehri:
Der neue Abs. 2 würde wie folgt heissen: «Das Schulgeld deckt mindestens 25%, der Staatsbeitrag mindestens 50 % der Aufwendungen. Die Gemeinden schliessen mit der Stiftung Kunstschule eine mehrjährige Vereinbarung, in welcher nach Massgabe der Einwohnerzahl fixe Jahreskostenbeiträge zugesichert werden».
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Sie haben den Änderungsantrag gehört. Wer mit diesem Änderungsantrag einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag ist nicht angenommen.Dann hat der Abg. Paul Vogt einen Antrag eingebracht, und zwar Art. 4 Abs. 3 wie folgt zu ändern: «Das Schulgeld für Kinder und Jugendliche beträgt die Hälfte des Schulgeldes für Erwachsene». Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Diesem Antrag ist somit zugestimmt worden.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über Art. 4 ab, beinhaltend den soeben geänderten Abs. 3. Wer mit Art. 4 in dieser geänderten Fassung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte auch hier wieder mein Anliegen aus der 1. Lesung in Form eines Antrages einbringen. Und zwar gehe ich von der Überlegung aus, dass es zwar eine gewisse Tradition gibt, dass der Vertreter des Schulamtes bei der Musikschule kein Stimmrecht hat, aber das ist meines Erachtens nicht sachgerecht. Wenn man schon einen Vertreter des Schulamtes in den Stiftungsrat delegiert, dann soll er auch stimmberechtigt sein. Ich denke, er soll ja die Anliegen und Sichtweise des Schulamtes einbringen und das kann er nur wirkungsvoll tun, wenn er auch stimmberechtigt ist. Ich weiss nicht, wieso man früher einmal auf die Idee gekommen ist, dem Vertreter des Schulamtes kein Stimmrecht zu geben. Ich nehme an, dass hat irgendwie damit zu tun gehabt, dass man den Stiftungsrat als privates Gremium gesehen hat und den Einfluss des Staates beschränken wollte. Aber für mich ist das eine sachfremde Bestimmung. Ich stelle daher folgende Abänderungsanträge: Im Abs. 4 die Formulierung im letzten Absatz «sowie eine Vertretung des Schulamtes» zu streichen, sodass dann der letzte Absatz nur noch lautet: «An den Sitzungen des Stiftungsrates nimmt der Direktor mit beratender Stimme teil». Dafür soll dann in Abs. 1 die Zahl der Stiftungsräte auf 7 erhöht werden. Ich denke nicht, dass es eine besondere Bestimmung braucht, dass das Schulamt einen Vertreter delegieren kann. Das wird die Regierung sicher machen, weil das eine zweckdienliche Bestimmung ist und weil sich das aus der Sache selber ergibt. Und weil die Zahl der Stiftungsräte erhöht werden soll, stelle ich weiter den Antrag, im Abs. 3 zu formulieren: «Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind». Dann wird die ganze Sache wieder in sich stimmig.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Zum Anliegen des Abg. Paul Vogt, warum das Schulamtsmitglied nur beratende Stimme hat: Da halten wir uns an die Regelung wie es auch in der Fachhochschule ist. Ich bin einfach überzeugt, dass es besser ist, wenn das Schulamt mit beratender Stimme darin bleibt. Damit bringt man auch näher, was man noch ändern könnte, aber es wird nicht zu stark und zu lastig seitens des Staates interveniert. Zu den anderen Anträgen hält die Regierung an ihrer Variante fest. Ich spreche mich generell gegen zu grosse Gremien aus. Es bringt wesentlich mehr Probleme mit sich, auch damit sie beschlussfähig sind. Sie wissen selbst, wie viele Leute in verschiedenen Gremien sind. Und nur schon die Termine zu koordinieren, dass alle da sind, das verkompliziert die Angelegenheit nur. Ich sehe keinen Sinn in mehreren Stiftungsräten.Abg. Paul Vogt:
Ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen. Ich denke, der Stiftungsrat besteht dann ohnehin aus 6 Mitgliedern, dazu der Direktor. Es werden also 7 Leute anwesend sein. Und wenn man das nun auf 8 Personen erhöht, dann ist das keine wesentliche Vergrösserung. Dadurch wird das Ganze sicher nicht komplizierter. Auch das andere Argument ist für mich nicht stichhaltig. Ich glaube nicht, dass man dadurch, dass man den Vertreter des Schulamtes stimmberechtigt macht, ein Übergewicht des Staates schafft. Ich sehe das nicht ein. Die Regierung wird ja auf die Zusammensetzung des Stiftungsrates Einfluss nehmen und wird dabei darauf schauen, dass verschiedene Interessenbereiche abgedeckt werden, zum Beispiel die bildenden Künste, die visuellen Berufe. Für mich gibt es überhaupt keinen Grund, wieso der Vertreter des Schulamtes nicht den gleichen Einfluss und nicht die gleichen Rechte haben soll wie die Vertreter dieser Berufe.Abg. Ivo Klein:
Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang eine Grundsatzfrage: Sollten Leute, die mitdenken und mitarbeiten nicht auch mitbestimmen können? Wenn nicht triftige Gründe dagegen sprechen, vertrete ich auch die Meinung, dass diese Leute, die wirklich auch ihr Herzblut da hineingeben, auch mitbestimmen können. Ich kann mich also dem Antrag des Abg. Paul Vogt anschliessen. Abg. Alois Beck:
Ich würde das so belassen wie es ist, auch aus den Gründen, die die Regierungschef-Stellvertreterin ausgeführt hat, dass man einerseits diese Instrumente und Räte nicht zu gross macht. Man kann hier natürlich diskutieren: Mag es noch ein oder zwei Mitglieder mehr ertragen oder nicht? Aber generell spreche ich mich auch bei diesen Gremien für eine Zahl eher an der unteren Grenze aus und möchte auch hier vielleicht nicht bei anderen Gremien das beeinflussen. Nach meinem Kenntnisstand hat sich das bei anderen Gremien, wo es gleich gehandhabt wird, auch so bewährt. Aus diesen Gründen sehe ich keinen Grund, hiervon abzurücken.Abg. Paul Vogt:
Ich bin jetzt nicht im Detail darüber informiert, wie gross die Stiftungsräte bei den anderen Stiftungen sind. Aber das Landesmuseum und die Landesbibliothek haben sicher 7 Leute im Stiftungsrat. Und für mich ist das Ganze jetzt einfach so ein bisschen ein Zufall, dass man hier eine neue Stiftung errichtet. Auf der einen Seite will man dabei bleiben, dass der Vertreter des Schulamtes nicht stimmberechtigt ist, weil das bei der Musikschule auch so ist. Aber einen sachlichen Grund dafür gibt es meines Erachtens nicht.
Stv. Abg. Roland Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich habe mit der Grösse des Stiftungsrates an und für sich kein Problem. Ich frage mich aber: Wird damit nicht ein Präjudiz geschaffen wird, wenn Angestellte der Landesverwaltung in Gremien wie in Stiftungen Einsitz nehmen und stimmberechtigt sind?Abg. Paul Vogt:
Damit habe ich überhaupt keine Probleme. Es gibt und gab verschiedene Fälle, wo Vertreter oder Angestellte der Landesverwaltung in solchen Stiftungen Einsitz nahmen. Ich selbst war übrigens auch einmal Präsident des Stiftungsrates des Liechtensteinischen Landesmuseums, nur um ein Beispiel zu nennen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Nun scheint es keine Wortmeldungen mehr aus dem Plenum zu geben. Dann möchte ich den vom Abg. Paul Vogt formulierten Antrag wiederholen. Ich bitte Sie, mich nötigenfalls zu korrigieren. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann würde die Abänderung in Art. 6 Abs. 1 wie folgt lauten: «Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern». Art. 6 Abs. 3 würde dann wie folgt lauten: «Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind». Und in Abs. 4 würde der letzte Satz wie folgt geändert: «An den Sitzungen des Stiftungsrates nimmt der Direktor mit beratender Stimme teil». Ist das zutreffend? Ihr Kopfnicken bestätigt mir das. Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Paul Vogt, den ich soeben formuliert habe, ab.
Abg. Rudolf Lampert:
Jetzt habe ich doch eine Frage, ob die Formulierung wirklich so vorgetragen wurde. Nämlich jetzt wäre ja die Vertretung des Schulamtes in diesem Stiftungsrat nicht mehr gewährleistet. Ist es tatsächlich so gemeint?Abg. Paul Vogt:
Ich habe das ausgeführt. Ich bin der Meinung, dass es keine spezielle Bestimmung braucht, damit eine Vertretung des Schulamtes in den Stiftungsrat hineinkommt, weil sich das aufgrund der Sache wahrscheinlich von selbst ergibt. Die Regierung wird sich sicher überlegen, wer im Stiftungsrat vertreten sein muss, und da wird das Schulamt sicher vertreten sein. Abg. Donath Oehri:
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Frau Regierungschef-Stellvertreterin nicht geäussert hat, nehme ich an, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Ich möchte aber trotzdem unter der Annahme, dass er trotzdem angenommen und der Stiftungsrat auf sieben Mitglieder erhöht würde, dann anregen, dass die Gemeinden zwei Mitglieder dorthin entsenden könnten.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ist das ein «Unter-Unter-Antrag»? Das geben wir so an die Regierung zur Prüfung weiter.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Nur eine Zwischenbemerkung, Herr Präsident: Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass unsere Mikrofonanlage heute aus unerklärlichen Gründen so eingestellt ist, dass niemand sich selbst ausschalten kann. Nur Sie können den Abgeordneten, der sich gemeldet hat, wie ich jetzt zum Beispiel, wieder ausschalten.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Vielen Dank für den Hinweis. Ich konnte das natürlich von hier aus nicht feststellen.Ich höre gerade vom Herrn Landtagssekretär, dass das bereits korrigiert ist. Danke.Dann stimmen wir jetzt über den Antrag des Abg. Paul Vogt ab. Wer mit diesem Antrag Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4, wie ich ihn vorgetragen habe, einverstanden ist, möge dies bitte mit Handerheben bezeugen.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag ist nicht angenommen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über Art. 6 ab. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich war leider zu langsam, um zu drücken. In Art. 7 habe ich eine Frage: Ist damit gewährleistet, dass der jährliche Voranschlag, die Jahresrechnung und der Jahresbericht, wenn hier steht zuhanden der Regierung, dass der auch durch die Regierung genehmigt werden muss? Beim entsprechenden Artikel bei der Musikschule ist dann ein Abs. 3 eingeführt: «Vorbehalten bleibt die Genehmigung der in Bst. a, c und d aufgeführten Geschäfte durch die Regierung», also dort ist die Genehmigung explizit ausgeführt. Ist hier damit gewährleistet, dass die Beschlussfassung bzw. wenn hier steht «zuhanden der Regierung», dass auch die Genehmigung der Regierung gewährleistet ist? Ansonsten müsste ich einen Rückkommensantrag stellen.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ja, das Budget und die Jahresrechnung sind immer zu genehmigen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zurück zu Art. 8 und stimmen ab. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Nach der Ablehnung des Antrages des Abg. Donath Oehri möchte ich dem Hohen Landtag nochmals eine Abänderung schmackhaft machen, welche den Gemeinden einen Weg zum eventuellen Mitbestimmungsrecht zeigen könnte: Die Einflussnahme der Gemeinden wird ja dadurch nicht sehr gross sein; das bin ich mir absolut bewusst. Ich möchte trotzdem diesen Antrag stellen bzw. man könnte einen Abs. 3 einfügen, der dann wie folgt lauten würde: «Vor Genehmigung des jährlichen Voranschlags hat die Regierung das Budget den Gemeinden zur Stellungnahme vorzulegen». Das würde einmal bewirken, dass die Vorsteher nicht über den Weg des Mitglieds, das sie eventuell im Stiftungsrat haben, gehen müssen, sondern direkt sich mit dem Budget in den Gemeinderäten befassen und zumindest eine Stellungnahme an die Regierung abgeben könnten.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Ich glaube, dass das nicht ganz in die Systematik passt. Also, wenn eine Kunstschule oder eine Musikschule oder eine Fachhochschule der Regierung ihr Budget oder ihre Jahresrechnung vorlegt, also ich sehe das einfach nicht plastisch. Ich kann diesem Antrag nicht folgen.
Abg. Erich Sprenger:
Ich bin doch der Meinung, dass man das machen könnte. Das wäre ja auch eine Möglichkeit, dass man das im Bereich zum Beispiel der Musikschule so machen könnte. Die Regierung gibt ja hier nichts aus der Hand. Sie holt lediglich die Stellungnahmen der entsprechenden Gemeinden ein und sieht dann, wie die Stimmung in den Gemeinderäten ist. Die Entscheidung liegt ja schlussendlich nach wie vor bei der Regierung.
Abg. Rudolf Lampert:
Meines Erachtens ist durch die Delegation eines Mitgliedes in den Stiftungsrat, durch die Delegation der Gemeinden, schon bereits in einem sehr frühen Stadium, nämlich dann, wenn das Budget verabschiedet wird im Stiftungsrat die Einflussnahme besser gegeben als hier nur eine Stellungnahme abzugeben, ohne ein Stimmrecht zu haben. Die Gemeinde besitzt ja in diesem Stiftungsrat ein Stimmrecht und kann dort die Anliegen der Gemeinde selbstverständlich vertreten. Ich gehe auch davon aus, dass die Gemeinden entsprechende Vertreter in diesen Stiftungsrat entsenden werden.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich finde diesen Antrag durchaus prüfenswert. Er passt auch in die Systematik, da er ja nur eine Verpflichtung an die Adresse der Regierung darstellt von der hier in diesem Art. 10 die Rede ist, nämlich eine Verpflichtung vor ihrer Beschlussfassung über die Genehmigung des jährlichen Voranschlages die Gemeinden innert einer nützlichen Frist zu einer Stellungnahme einzuladen. Ich finde, wenn wir den Gemeinden schon Beitragspflichten auf Gebieten auferlegen, wo es nicht unbedingt so eindeutig ist, wie hier ja auch schon gesagt wurde, ob das überhaupt in den Aufgabenbereich der Gemeinden fällt, dann scheint es mir nicht abwegig, den Gemeinden zumindest - was ohnehin nicht sehr viel ist - die Möglichkeit einzuräumen - und zwar allen Gemeinden, nicht nur einem Mitglied des Stiftungsrates, das irgendwann einmal namens der Gemeinden dorthin entsandt wurde - die Möglichkeit einzuräumen, Kenntnis zu nehmen von den geplanten finanziellen Vorhaben, und wenn ihnen irgendetwas unklar oder übertrieben vorkommen sollte, insbesondere hinsichtlich Kostensteigerungen, die Regierung dann auch von ihrer Warte aus darauf hinzuweisen. Das wird weder den Genehmigungsprozess verzögern noch die Budgetierung erschweren und scheint mir daher ein begrüssenswerter Vorschlag zu sein.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Herr Landtagsvizepräsident. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Sie haben selbst erwähnt: Innert nützlicher Frist. Und wenn ich an die Vernehmlassungen denke, die an alle Gemeinden ergehen, wie oft wir Fristerstreckungen über drei Monate hinaus machen müssen, weil sich vielleicht auch die Vorsteherkonferenz noch nicht abschliessend damit befasst hat, dann habe ich einfach die Befürchtung, dass die Jahresrechnungen nie fristgerecht behandelt werden können.
Abg. Erich Sprenger:
Aber die Regierung hat doch hier die Möglichkeit, wenn sie das Budget an die Gemeinden zusendet, irgendwo einen Termin festzusetzen, und an diesem Termin wird dann auch nicht mehr gerüttelt. Gemeinden, die bis zu diesem Termin keine Stellungnahme abgegeben haben, haben das Budget zur Kenntnis genommen und stimmen somit zu.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich kann das nur unterstreichen, was der Abg. Sprenger soeben gesagt hat. Es liegt ja dann völlig in der Hand der Regierung. Es ist ja nicht so wie bei einer Vernehmlassung über ein allenfalls kritisches oder umstrittenes Gesetzgebungsprojekt, wo man vor Eingang einer Vernehmlassung der Gemeinden nicht vorwärts machen möchte. Man setzt den Gemeinden seitens der Regierung eine vernünftige Frist - würde ich einmal sagen - von vier bis sechs Wochen. Es wird auch davon abhängen, wie rasch und zu welchem Zeitpunkt der Voranschlag der Kunstschule bei der Regierung eintrifft, das heisst wie viel Zeit man noch hat. Man weist von vornherein darauf hin: Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wer will und wer kann, kann innert dieser Frist eine Stellungnahme abgeben. Wer innert dieser vier oder sechs Wochen keine Stellungnahme abgibt, hat dieses Recht eben nicht benützt. Die Regierung soll ja in keiner Weise verpflichtet werden, so lange warten zu müssen, bis von jeder Gemeinde eine Antwort kommt.
Abg. Johannes Kaiser:
Ich war selbst jahrelang Stiftungsratsmitglied der Liechtensteinischen Musikschule. Ich finde es völlig ausreichend, wenn ein Vorsteher in einem solchen Gremium sitzt. Wenn man die Systematik wirklich weiterdenkt, dann müssten die Vorsteher in sämtlichen Gremien, bei denen Gemeinden mitzahlen, vertreten sein. Das hat wirklich, wie die Regierungschef-Stellvertreterin sagt, mit Systematik zu tun. Ich möchte auch das Votum des Kollegen Rudolf Lampert bestärken, dass es völlig genügt, wenn ein Vorsteher in einem solchen Stiftungsrat vertreten ist. Er kann dort die Aufgabe und Verantwortung auch wahrnehmen, frühzeitig seine Vorsteherkollegen zu informieren sowie das und jenes gegebenenfalls in der Vorsteherkonferenz zur Sprache bringen. Also, ich finde diese Regelung - auch aus der Erfahrung heraus - sehr sinnvoll und zweckmässig.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Erich Sprenger ab, bei Art. 10 einen Abs. 3 einzufügen. Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, würde dieser neue Absatz wie folgt lauten: «Vor Genehmigung des Voranschlags hat die Stiftung die Gemeinden zu einer Stellungnahme einzuladen». Können Sie bitte den Antrag nochmals formulieren?
Abg. Erich Sprenger:
Ich formuliere den Antrag nochmals, und zwar wie folgt: «Vor Genehmigung des jährlichen Voranschlages hat die Regierung das Budget den Gemeinden zur Stellungnahme vorzulegen».
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann stimmen wir über den Antrag ab. Wer mit dem Ergänzungsantrag Art. 10 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir über Art. 10 ab. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Ich möchte die Frau Regierungschef-Stellvertreterin nur fragen, was für einen Zweck die Erwähnung des Art. 12 in dem Abänderungspapier von heute hat. Ich sehe keinen Unterschied zur Vorlage.
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Wir wollten nur Ihnen dieses Blatt, so wie es jetzt auf der Seite 18 ist, vorlegen, damit es keine Konfusion gibt. Der Druckteufel, der sich bei der ersten Vorlage eingeschlichen hat, ist, dass wir Art. 12 zu Art. 13 und Art. 13 zu Art. 14 gemacht haben. Das möchte ich hiermit entschuldigen. Darum ist die Seite, die mit Leuchtstift markiert ist, das richtige Beilageblatt. Also, Art. 12 ändert sich nicht.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nun kommen wir zur Schlussabstimmung: Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Verabschiedung des Gesetzes betreffend die Errichtung der Stiftung Kunstschule Liechtenstein einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 14 erledigt. Wir unterbrechen die Sitzung jetzt für 10 Minuten.DIE SITZUNG IST FÜR 10 MINUTEN UNTERBROCHEN.
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